1867 / 168 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2641 284 der über seinen Fleiß und seine praktische Tüchtigkeit beigebrachten in Rz n n 5 i izmini . ft itglieder oder in Fällen einer ungewöhnlichen der Konkurs eröffnet oder der Schuldner zur Güterabtretung zugelassen , , , , ,, . 3 , , were ee ie a ee, , , ö, m ven, n, . w , mn, nr, mn, a n, ,, tx . juin stg i richter kann nur derjenige berufen werden, welcher 3 * 136 der früheren . desjenigen Gläu⸗ Referendarien, welche die große Stgatsprüfung bestanden habe ,,,, ine etatsmäßige Richterstell bei einem. Appellationsgerichte der bigers, welcher den Arrest beantragt hat, sofern derselbe werden bis zu ihrer anderweiten Anstell 6er 8 9. *. dorf M rchie bekleidet. Die Hülfsrichter haben das volle Stimmrecht nicht nachweist, daß dem Schuldner Befriedi ungsmittel zu Gebote ellt und dem Director eines Kreis urn ir 26. . . 5 Mitglieder. stehen« 3) Im Artikel 4 Nr. I wird nach den Worten »die Zahlungs= e nn bei demselben und bei ben r esl teh . n. 5 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 5 §. 8. Die Verrichtungen der Staatsanwaltschaft bei dem Ober—⸗ . kanns eingeschaltet: für die gesammte Geldsumme nur eine und , , , , , a , i, richtsa sessoren und bei Amtsgerichten die Anweisung eines bestimmten A. narchie ein- stellten Beaniten der Staatsanwaltscha re , n, , , , w Artikrts m wird aks Flbstständigen Geschäftskräifes hängt von der Genehmigung des Justiz. oͤthei vormaligen s. 2. Die Anstellung der bei denn Ober Rrpellgtionsgericht er, nicht geshrieken⸗· 5) Dem ersten Abfaß ke ini 1 isgeri ö : j r olgt nach den Bestim. zweiter Satz folgender Zusatz beigefügt: „Eine entgegenstehende eber , fern e , gan r . 6 . 2. n,, . De n mn e n,, k rr, hat ide. wechselrechtliche , , 6] Der Artikel 29 Richter erreichen k ; maten hn. k 10. Die bei dem Ober⸗Tribunal angestellten n, men. k . 4 . Dua t ö nn e ne , ist n. . eidung ichter⸗ uch is bei Appellatisnsgerichte befugt. igt, in den Rr. J und 3 genannten Wällen auch von de = Rec bel, ne, di wels ee geln s. 55, in ö 6 . 6 bin Justiz⸗ een , el ö ae n n g, ö F forderhich. Diese Bestimmung findet auf die bei den aufgehobenen minister auch besondere Rechtsanwalte angestellt werden. . ern,, ͤ a,, ,. ; n m , , Gerichten angestellten Richter und auf diesenigen Beamten, welche die . 11. In Ansehung der Gerichtskosten, sowie in Ansehung der die Zahlungszeit auf. Anfang oder 6e g . 9 ae. Ie, Befähigung zum Richteramt durch Zurü legung der vorgeschriebenen 8 Gebühren der Rechtsanwalte sind in den bei dem Ober⸗Appellations- geseßt worhen, so ist darunter der erste oder letzte Monate zu ü isheri ei eri cht; sändatuer , die chriften bar, welche in den verstehen.« 8 Der Artikel 99 erhält am Schluß folgenden Zusatz: , . nach den bisherigen Vorschriften erlangt haben, keine 2 r e . in, gr 36 anbän. 8 nicht o rt, eigenen Wechseln bedarf es zur Erhaitung des Im liebrigen bewendet es bei den Bestinmungen der §§. 1 und? erlin ö glhen Sachen gelten. In den Sachen aus den vormaligen Königreich . gegen .. . k am Zah⸗ der Verordnung vom 8. Februar 1867 Gef⸗Saimml. S 269), be. A nnn. bewendet es in Betreff der Ein nn der Anwaltsgebühren ung tage . 6 5 [ 6. ö Pilec bteibt die Vollsireckung 1

t h ĩ iten i f ĩ Vorschri s hannoverschen ü 2 *. . ,, der Justizbeamten in den neu , . ö En , bei . Ober⸗Appellationsgerichte wird den Wechselarrestes ausgeschlossen: egen die Mitglieder der beiden

8. 31. Die Präsldenten, Direktoren und Räthe der richterlichen durch ein Regulativ geordnet, welches der Gerichtshof zu entwerfen Häuser des Landtages nach Maßgabe des Artikels 84 der preußischen e

4 ; 36 nne . ; ) die Personen des Kollegien, so wie die Ober ⸗Staalsanwalte Und Staats werder dem Justtzminister zur Bestätigung einzureichen hat. Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850; 2 gegen , . , , n, , ,, , d, wee

a ie anwalte und Notare, so wie di ichts⸗Assess ionsgericht angestellten Beamten un 8 —⸗

in ier , . , e tf fern S6? üb f ssen bez 9 , r e chf J . Vie r rg . b if r er fre r er

; ebergangs⸗ un us führungs⸗ ĩ de ĩ d. ; ö 3 . . ĩ ö w . nn ö. ö. ,, ö 39. aer werde sowi eben 14. In den hei dem Ober -Appellationsgerichte anhängigen tretung des Beamten zu eren, ,, 2 9 6 .

angestellten und in Folge dieser Verordnung bisponibel werden? folgend Sachen bestimmt sich das Verfahren) insoweit nicht ein Anderes vor.! die Schiffsmannschaft, sowie alle ü gen auf . 42 . den Beamten sind mit Beibchaltung ihres Ranges und Ein. Kgehtznenden Bes— eschrieben ist, nach dem. Prozehrecht des, Landes theils! aus welchem Persgnen, wenn das Sccschi , . 9 h 35 ta haft: kommens anderweit anzustellen. Dabei müssen sich! der Prasident ist i e n 9 Sache an das Gber⸗Appellationsgericht gelangt ist. Es wird hier Außerdem ist die Nollstre ung 9 46 e, , u mn fa, und die Räthe des Ober-⸗A ppellationsgerichts in Wiesbaden, insofern es hat in diesen Angelegenheiten b durch nicht ausgeschlossen, daß Insinuatlonen und andere Prozedur I) gegen die Personen, über deren ) ermögen ö. 9. ,, . i sie nicht in einem Richteramte bei deim abersten Gerichtshofe (§. 16 gerichts sein Bewenden; / akte, welche in dem Gebiete eines anderen Rechts bewirkt werden, wegen der früher 36 . je z lud h nm . , ri n m k ei eineni Ap⸗ ; . . i ngele hinsichtlich der Form nach dem Recht des Orts ihrer Vornahme zu e r. ö ö ö 2 ö a nigen ellationsgerichte; die Präsidenten und Räthe der ö = e i iver K ; thei nd. ö. . . ö , ; i ö sionsgerichte in Wiegzbäden und Dillenburg ke , . . en ,, e Ober ⸗Appellationsgericht zu Celle führt fortan die Gläubigers, welcher 2 K har so rn . nach teranits bei einem Appellationsgerichte oder Kreisgericht, Lalle übrigen t Benennung; Al ppellationsgericht a;. , weist; daß dem 69 ner Befrie ging ö ; i y f n aufg e ,,. n, Richter die Anstellung als d ch l e rende rd, G n nn n n 5 / 6 9. 246 chu * 2 83. Ditobe? isis fůr bag reis- oder Amtsrichter gefallen lassen. . t ihres Ranges und Gehalte i ? es and ö ; ; ; 2 Insoweit das ir, nn. ul in einem festen Gehalt, sondern ö bei . App lation gericht: der Monarchie gefallen , Nassau erlassenen Wechselprozeßordnung wer ihn Gebühren oder anderen Nutzungen besianden hat, ist dasselbe nach dung der. S ) lassen. f lng unter Unserer erchsegen findigen Unterschrift und bei

dem nachiveisli hschni ͤ Juli is richtsstand richt r Kron -Oberanwaltschaft zu Celle erleiden ch un ö. ö. . 2. 83 . n, de, 3 ; ͤ J ,, . als welche sich unmittelbar aus dem . a , nge hun 186 enen Ausgaben festzusetzen. Straff ö; S 8 ergeben. ö . W ilhel ; iejeni n zi ̃ 1. September 1867 in Kraft. . w . 1g Im ˖ , ,, , n, m, ige , ff Dil n Di n nee et 5 Ober⸗Appellations·⸗ Gr. v. Bis marck⸗Schönhausen. IFrh. v. d. Heydt.

ee, wien nhl einen i ear , d :,, j erichten zu Kassel, . und Kiel und dem Cassationssenate v. Roon. Gr. v. Itzenplitz v. Wührer. Gr. zur Lippe.

Vorgeschriebenen Prüfüngen bereits erlangt haben oder bi ingi gi ! ,, . bis wohin . den . brech ntersuchungen es 6 öh . anhängigen Sachen gehen auf v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. ein soll, werde r ñ aus kihlies], z . ü l 364. a t ö d,, e cb clan er , „Aeccessisten, welche bis zu diesem Termine die zweite juristische , Tage in einer anderen Justanz anhängigen Sachen zuständig, welche abgetreünen, vormals Königlich bayerischen Gebiets theilen, außer der Prüfung nicht haben zurücklegen können, werden naͤch näherer Be d urfürstenthum Hessen vom ö. noch in die dritte Instanz gelangen können. äß d Enklave Kaulsdorf. . stimnrung des Justizministers, chrer bisherigen Ausbildung entsprechend, M set deni Ober⸗Aypellationsgericht z Für die Strafsachen, welche in der dritten Instanz gemäß der Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 15. Juni d. 9 be als Referendarien beschäftigt. ,, ,. 9g ö. zu Vorschriften über die Einführung der neuen Strafprozeßordnung noch stimme lich in Leennsd Meiner Srdre vom 6. Mal i. Veseßz⸗ zt. Die vorhandenen Untergerichts-Prokuratoren und ange— , , n. nach dein älteren Strafprozeßrecht zu erledigen sind' tritt jedoch an mn nt R 699) daß die in den Bezirken der Königlichen Gbergerichie stellten Advokaten sind zur Praxis bei fämmtlichen Kriz. und Amts⸗ §. 3. Das Qber⸗Appellationsgericht soll aus ei ä Stelle der Ober Appellationsgexicht. zu Kiel, und Wiesbaden das zu Fulda und Hanau geltenden Gesetze, Verordnungen und gen . in dem vormaligen . Nassau und den vormals ung der, erforderlichen Anzahl von geatt en bestel , Appfllations gericht As bhetreffinden Kandestheilf ieser Verord. Normen über Stempelabgaben und gerichtliche Taxen soweit dies e re n ilch, n, , . , . des Oberamts. 1 . führen . K 9 ö Justizminister ist mit der Ausführung dieser Verord— nicht bereits durch Meine Eingangs . . 3 1 . eisenheini, befug esgleichen erhalten die bei d z m Fall ; 6 ; nung beauftragt. ; . ; t ebietstheilen, unter Aufhebungg der bestehenden . die bei dem Ober Jalle der Fhellung des Gerichtshofes in Senate S. 6) kann irrer lr unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und ä n e rte er ele e , in Krast treten sollen, daß die Atce der

Avpellationsgericht' in Wiesbaden und bei den Hof- und Vippella⸗ zur Deitung der jz . . 68 t tionsgzrichten, angestellten Prokuratoren die Ber n 396 er e e ellt 6 der Heshäste es cinen Sengiz ein Vice Prat dent ange⸗ beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben 1 en. Juni 18667. Hr en niamlichen Stem pelabgaben und Taten unterliegen, wie die von dem Ap kellationsgerichte und sämmtlichen Kreis, und AÄmlsgerichten. S. 4. Der Präsident. der Vicepräsident und die übrigen Mit⸗ . 3 2 Müh ler. den Gerichten oder deren Altugrien aufgenommenen Handlungen gleichen Insofern den Frokuratoren und Advokaten jedoch durch diese Be⸗ glieder des Ober Appellationsgerschts werben von drm, re. it⸗ Frhr. v. d. Heydt. v. Ro on. Gr. v. ö tzen p ö. e. Inhalts. Auf die Stempelabgaben von Kalendern und Spielkarten stiimmung eine örtliche Erweiterung ihres, bisherigen Wirkungskreifes (de rg Sur Abfaffung gültiger Beschlüsse des Ober ⸗Appellations- t,, , findet die vorstehende Bestimmung keine Anwendung. ö wird durfen sie den Harteien Neisekosten und Diäten orn. ist die Theilnahme von mindestenß sicben Mitgliedern ein- Verordnung, betreffend die Einführung der in Preußen durch Gesetz Sie sind erinächtigt; die zur Ausführung dieser Meiner Ordre er 1 6 echnaung stchen, Cink Veräin derung jhres bisherigen Wohm chließlich des Vorfitzenden erforderlich, Ba Stimmengleichheit giebt vom Y. Mai 1863 eingeführten Ergänzüngen und Erläuterungen der forderlichen näheren Anordnungen zu treffen. r . 2 22 en e r nn . 3. die Stimme des orsitzenden den Ausschlag. . Allgemeinen Deutschen d , . in das vormalige Berlin, den 24. Juni 1867. Wilhelm

36. enden Vorschriften wer⸗ 8. 6. Das Ober -Appellati rfni Herzogthum Nassau, ö ; den aufgehoben. sich ppellationsgericht kann, wenn ein Bedürfniß * 367 Frh. v. d. Hey dt. Gr. zur Lippe.

s. 36. Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem! September 5 6 Molt n ng Sat gehe Herden b he es döni ͤ

ĩ ] = . tgl sti 3 n. ; / ottes Gnaden König von Preußen ze. An J 1867 ga , en ist mit Ausfahrung derselben stragt nate sein. . lied ain gleichzeitn ständies Micglied beider Se. e m n , o , Herzo thun Nassau, auf den Antrag den Finanzminister und an den Justizminister.

; fstij . erselben beauftrag ri er S ; Ministeriumꝰ ; . Gerichtsbehürden mit der err mlich weiteren . Justi in ffrr htunn k . durch Anordnung des mul ,. i n,. nd egi durch Gesetz vom 27. Mai Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1867, , d,. die Re. che nn . ist, er ermaichtigt, durch Ann Fiegulatid den ge Justizminister ist ermächtigt für die jedesmalige Dauer e 1863 (Geseß- Samml. S. zör) eingeführten ErgänzÜngen und. Erlüu Febung des Konsenses der Bergbehötden zu den , . . Rn e n fen ber wr nn e r enh . ,, . e . gef fte aht auf Vorsch lg bes Ma ident! d hre mer 6. terungen der im vormaligen Herzoögthum n,, ,. vom Poch, Hütten und 6, Hen wn rrnor men Mnheh- die Geschißte unter dee Senat rn dit, i n gn en nm wie ie beiden Senate zu vertheilen und dassenige Mitglich zu be immen, 265. Oltober 1848 geltenden Allgemeinen ). . 6 We . . amn m mne, ö Ja

Wo die Ausführung der Verordnung wegen besondeännl Weg . , in Ermangelung ineß Kicepraͤstbenken un bol er Prä- kreten nch für Dielen andes heil in raf z ö 2 we igefügt: Ich hierdurch bestimmen, daß es zu den Heirathen der Berg Poch-, Poder örtlicher Hindernisse bis zum J. September nicht Im Si rn sdent 3 Hitung, beizer Senate airher Stande sein sollte, in dem d Tirtites 3 wird aks iwsster A6, folgenßee Süß benen; R innarbeit in den neu erworbenen Landes

; wr, ge. 6 möglich sein einen Senate d ! Wech attet, neben der Execution Hütten⸗ und Salinenarbeiter auch in . trworb 6 . 6 ö . u m inister der hierdurch nothwendig werdende Der nnr e g . ann , 4 di ö . 6 wa M gleich zeitig die enn theilen, insbesondere im Gebiete des vormaligen Königreichs 4 P i. . pin hest n m,, de ffn hn n ö , Aushülfe in den anderen Sendt zn bern, Cem i oi te. in dessen Lene ga zu suchen.«“ Y An 9 . dritten und 165 n, n ,, eines vorherigen . wl ehe S. 3 leiben bi i ; . n ,. . if r Bestimmung: es der Bergbehörde F. . Ein hn 36 neuen , in ihrer bisherigen Wirkfamkeit. ö gien ne . Abgang zer Berhinderung eines Mitgliedes n. ö dee r , lt nn, e wage nn Vol s t nn . ö Der err. Erlaß ist durch die Geseß-Sammlung zur all— . . 1 ) . if r , 4 anhängigen Sachen sind nach Welche Angelegenheiten in Plenum zu erledigen sind, bestimmt Wechselarrestes auch noch auszuschließen: a gegen die Mitglieder der gemeinen Kenntniß zu bringen. in , . J ö. ö. f erlassenden Instruction an die zu⸗ für andere, als die durch das Ge etz vor 2 . v J, Ständeversaimmttung während der Dauer der letzteren, Y gegen Offt= Berlin, den 24. Juni 1867. 28 i 1h el m Urkundlich unter Unf enn . . Sachen das Geschäftsregulativ . ziere und Soldaten, Auditeure und Militairärzte und sonstige Mili= w nh ber Y. zur Lippe. zar ,,,, er Unserer . chsteigenhündigen Anterschrift und bei⸗ Das Geschäfts - Regulati hat, zugleich über die Vertheilung d tagirbetnnte, fo lange sie sich im aktiven Dienste befinden, w Gr. v. Itzenplitz 9. ö ; , oͤniglichen Infiegel. Gegeben Berlin, den 25 Juni 186. Sachen unter die beiden Senate die eier ger lihhen Gch n , . Civil Staatsdiener im aktiven Dienste, q) gegen ordinirte Geistliche; An den Minister für Handel, 8, 6 (. S) Wilhe im. treffen. . k 8 gegen den Schiffer, die Schiffsmannschaft, so wie alle übrigen auf öffentliche Arbeiten, den Minister der gei

Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. b. Ihßenpliß, v. Mühler §. 7. Di iftt r Seeschiff ü Unterrichts und Medizinal ⸗Ange⸗ . 8.7. e Beschäftigi älfsvi Aypel⸗ de estellten Personen, wenn das Seeschiff zum Abgehen sichen, r. 2 Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eunien bi rg. lationsgerichte ist 3 kenne n ü l fn, en, gen ge lehr i ö . lber das Vermögen gc Ia d n, legenheiten und den Justizminister.

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