1867 / 170 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Elm Gemündener Eisenbahn. .

. Die Lieferung und Aufstellung zweier stehenden Dampfmaschinen, rinschließlich der zugehörigen Tun pf seff? so wie der erforderlichen Seiltrommeln und Seilscheiben zur Joͤrberung der Messen an den Tunnel bei Sterbfritz soll im Wege der öffentlichen Submission ver— dungen werden.

Die bezüglichen Bedingungen sind vom 18. d. M. ab bei unserem technischen Centralbüreau, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nach⸗ mittags von 3 bis 6Uhr, zur Einsicht aufgelegt und können auch von da auf frankirte Anfragen bezogen werden.

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

Submission auf die gi , von Dampf⸗

maschinen für den Tunnel bei Sterbfritz, bis spätestens den 1. August d. J., Vormittags 10 Uhr, an uns einzusenden, zu welcher Zeit die Eröffnung der bis dahin einge⸗ gangenen Offerten in unserem, in der J Nr. 22 befind⸗ lichen Geschäftslokale in Gegenwart der etwa erschienenen Submitten⸗ ten erfolgen wird. .

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt.

Cassel, am 16. Juli 1867. Königliche Kommission für den Bau der Bebra Hanauer Eisenbahn.

Verloosung, Amortisatisn, Hintze hlung u. s. w von öffentlichen Papieren.

. Bekanntmachung. Die nach §. 8 des Privilegiums vom 6. November 1858 vor— geschriebene Ausloosung der am 2. Januar 1868 einzulösenden ; ,, n,. er Hafenbau-⸗-Obligationen ist auch nach Rückgabe der hiesigen Hafenverwaältung an den Staat uns übertragen. ie Ausloosung wird am 14 August c.ͥ, Nach mittags 4 Uhr, in unserm Sitzungszimmer, Kneiphöfsche Hofgasse Nr. 18, im Beisein eines Kommissarius der hiesigen ö. Regierung erfolgen. Auch dem Publifum ist der Zutritt gestattet.

Königsberg, den 9. Juli 1867. .

Vorsteheramt der Kaufmannschaft.

lol . Kündigung von Kreis-Obligationen. ei der , stattgehabten 14. resp. 9. und 7. Verloosung sind folgende Kreis⸗Obligationen des Fürstenthumer Kreises gezogen worden:

a) J. 4prozentige Emission:

Littr. 6. Nr. 3, 52, 107, 125, 186, 203, 234 a 100 Thlr.

Littr. DJ. Nr. 158 über 50 Thlr.

. b) II. ö, Emission:

Littr. 9. Nr. 69. 80. 90. 118 über 100 Thir.,

PD. Nr. 8. 90. 91. 121 über 50 Thlr.,

PR. Nr. 12. 23. 31. 52. 81. 84. 146 über 25 Thlr.

c) III. 5prozentige Emission:

Littr. B. Nr. 93. 192. 114. 130 über 500 Thlr.,

C. Nr. 40. 42. 144 200. 237 über 166 Thlr.,

VD. Nr. 4. 43. 50 über 50 Thlr.,

2 E. Nr. 1. 20. 63 über 25 Thlr.

Indem wir die mit den vorstehenden Littr., und Nr. bezeich— neten Kreis⸗-Obligationen kündigen, fordern wir die Inhaber derselben hiermit auf, den Nennwerth in der Zeit vom 2. bis 10. Januar 1868 bei der hiesigen Kreis Kommunal-Kasse oder bei dem Banquier Herrn Meyer Cohn in Berlin gegen Zurücklieferung der ausge⸗ looseten Obligationen und der betreffenden Zins⸗Coupons in cours. fähigem Zustande baar in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Januar 1868 hört jede fernere n,, auf, es müssen daher die ausgereichten Zinscoupons, deren Realisirung bis⸗ her noch nicht erfolgt ist, mit ahgeliefert werden, entgegengesetzten Falls der Betrag dafür vom Kapitalbetrage einbehalten werden muß.

Cöslin, den 17. Juli 1867.

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.

(2738

Hurt die am 1. d. M. vollzogene zwei und zwanzigste Aus— loosung von Schuldbriefen aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober i845 kreirten Anleihe der Land—⸗ k Gotha sind die nachgenannten Obligationen,

aus Serie A. Nr. 9. 31. 82. 102. 106. 130. . aus Serie B. Nr. . ö 186. 206. 242. 255. 259. 292. 302. 384. aus Serie C. Nr. 461. 477. 1480. 486. 489. 578. 595. 690. 693. 700. 733. 762 S823. S866. 942. 946. 955. 959. 960. 973. 987. 8. 990. 1020. 1117. 1166. 1188. 1193. 1200. 1209. 1211. 1218. 1289. 1338. 1359. 1371. 1395. 14096. 1415. 1460. 1570. 1585. 1590. 1594. 1648. 1678. 1707. 1740. 1758. 1789. 1890. 1892. 1896. 1899. 1916. 1954. 1961. 1981. 1983. 1998. 2014. 2030. 2036. 2044. 2109. 2133. 2134. 2194. 2234. 2284. 2329. 2337. 2359. 2371. 2399. 2415. 2442. 2443. 2503. 2505. 2510. 2524. 2529. 2550.

D655. 2669. 2604. 2611. 2549. 2653. 209. 2763

2748. 2752. 2760. 2778. 2835. 2857. 2864. 3

3937. 3015. 7961. 39335. 3503. Jh. Il 3h . 356. Z5sö. Jö. zz. 32s. zern, id, di,

3435. zur Auszahlung bestimmt worden.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden daher aufgefordert, di Beträge derselben vom ann n 1868 an, von wo ab auch ein weitere Verzinsung derselben nicht stattfindet, gegen Rückgah der betreffenden Schuldbriefe selbst, so wie der dazu gehbrigen Zinz leisten und Coupons, hei der hiesigen Staatsfasse zu erheben.

Zugleich wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,

9 daß an dem obengenannten Tage der geseßlichen Bestimmun

emäß die im Juli 1863 ausgeloostem inzwischen zurückgezahlten Schuld , derselben Anleihe, und zwar: aus Serie A. Nr. 122. aus Serie B. Nr. 274. 351. 380. aus Serie C. Nr. 452. 650. 653. 676. 743. 862. 875. 948. 1407. 165. 1689. 1898. 1965. 1975. 2119. 2279. 2292. 2395 2395. 2485. 2880. 2922. 2960. 3116. 3139. 315) 3178. 3250. 3317. a . dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons verbrannt wor— en sind,

2) daß die bis jetzt bei der Staatskasse hier nicht eingegan enen, am 1. Juli 1865 fällig gewesenen, mithin am 1. Juli 1867 r., a en Zinsabschnitte von den nachverzeichneten Obligationen nämlich: .

aus der ersten Landschaftlichen Anleihe Serie B. Nr. 304. C. Nr. 559. 1634. D. Nr. 1925. 3030. 3031. 4143. PKE. Nr. 4977 aus der zweiten Landschaftlichen Anleihe Serie B. Nr. 662. 664. nunmehr erloschen sind. Gotha, am 2. Juli 1867. Herzoglich sächsisches Staats⸗Ministerium. In Vertretung: L. Braun.

2917

Warschau⸗Wiener Gruͤnder Rente.

Nach der Jahres⸗Bilanz fällt pro 1866 bei der Warschau—⸗Wiener Eisenbahn ein Gründer Renten⸗-Antheil von Rb. 56.265. Kpk. 52, von welchen 56 009 Rb. oder per Antheilsschein Rb. 560 zur Vertheilunz kommen. Die Antheilsscheinbesitzer haben Bezugs dieser Rente . Antheilsscheine entweder direkt oder durch Vermittelung des Schles Bank-Vereins bei der Hauptkasse zu Warschau zur Abstempelung ein,

ureichen. ; uli 1867.

Breslau, den 15. Ju ie Repräsentanten der Gründer Renten-Antheilsscheine der Warschau— Wiener Eisen bahn.

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Verschiedene Bekanntmachungen.

. Bekanntmachung.

„„Die in dem Post⸗Dienstlokale, Oranienstraße Nr. 182, eingerichtete Tilial Telegraphen-Station wird am 20. d. Mts. nach dem Post Dienstlokale in der Sebastianstraße Nr. 78 (Ecke der Sebastian⸗ und . verlegt werden.

erlin, den 19. Juli 1867. Der ,

Cu nso.

29221. Pommersche Hypotheken-⸗Actien⸗Bant. Die Herren Actiongire der Bank werden hierdurch zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung . am 10. August d. J.,, Nachmittags 2 Uhr, im Saale des Heursen'schen Gasthofes »zum Kronprinzen von Preu— ßen« in Cöslin eingeladen. Gegenstand der Berathung ist die Abänderung des Statuts in ö die im §. 13 desselben vorgeschriebene Beleihungsgrenze. ir erlauben uns darauf aufmerksam zu machen, daß

1) nach 5 38 des Statuts je 5 Actien eine Stimme bilden;

2 Hand ungshäuser durch ihre gesetzmäßig bekannt gemachten Pro kuristen, Behörden und Corporgtlonen durch ihre gesetzlichen Ver, treter Ehefrauen durch ihre Ehemänner, P fee hen. durch ihre Vormünder oder Kuratoren vertreten werden können;

3) in allen übrigen Fällen ein Actionair nur durch einen andern stimmberechtigten Actionair vertreten werden kann;

4) ein Actiongir nicht mehr als 25 Stimmen weder für sich noh als Vertreter resp. Bevollmächtigter anderer Actionaire in si vereinigen darf;

5) Vollmachten spätestens 2 Tage vor der General ⸗Versammlun 39 3 , zu übersenden sind (also bis zum dten

ugust c.);

6) die Actien resp. Interimsscheine behufs etwaiger Prüfung de;

Legitimation mit zur Stelle zu bringen sind. Cöslin, den 17. Juli 1867. Die Haupt⸗Direction.

Pas Abonnement betrãgt 1 Thlr. fur das dierteliahr.

Aus la

Jäger ⸗Straste Rr. 140. wischen d. Friedrichs · u. Aanonierste. ) e ,

Anzeiger.

M 170.

Berlin, Sonnabend /

den 20. Juli, Abends 1867.

Se. M ajestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Staatsprokurator Sommer in Coblenz zum Ober⸗ Prokurator bei dem Landgerichte in Düsseldorf und den Kreis- gerichts⸗Nath Hilscher in . zum Appellationsgerichts⸗ Rath daselbst zu ernennen; so wie . 2623 . Arzt Dr. Reimer in Görlitz den Cha⸗ rakter als Sanitaäͤts⸗Rath zu verleihen.

Verordnung, betreffend die rechtliche Natur, Veräußerlichkeit und Verwaltung der Domainen und Regalien in den neu erworbenen Gehietstheilen. Vom 5. Juli 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze, verordnen für die durch das Gesetz vom 20. September 1865 und die beiden Gesetze vom 24. Dezember desselben Jahres (Gesetz Sammlung Site 555. 875. 876. mit Unserer Mongrchie

vereinigten Gebietstheile anf den Antrag Unseres Staats⸗

Ministeriums, was folgt. . ö ; . In An ehu . rechtlichen E n e und der Ver. außer ber zi din Domainen und Regalien gehörigen Gegenstaͤnde gelten keine anderen Grundsätze als diejenigen, welche die sonstigen allgemeinen staats rechtlichen Bestimniungen Unserer Monarchie, wie solche in Unserem Allgemeinen Landrechte Theil Il. Titel 14 §5. 16—- 20 ausgesprochen sind, mit sich bringen. Dem⸗ gemäß beruht in Absicht der Zulässigkeit der Veräußerung, ins⸗ besondere des Verkaufs dieses, wie anderen Staats ⸗Eigenthums und der Ablösung von Domanial-Renten, Erbpachtsgeldern und anderen Grundabgaben, Zinsen, Zehnten und Diensten alles darauf, daß sie nicht anders geschehen, als unter genü⸗ gender Schadloshgltung des Staats. . ;

Eingehende Aktiv⸗Kapitalien und die Erlöse aus Veräuße⸗ rungen von Domainen und Regalien, sowie aus Ablösungen von Domainen⸗Gefällen unterliegen, , sie nicht zur Til⸗ gung vorhandener Schulden zu verwenden sind, den Bestim⸗ mungen der Allerhöchsten Kahinets-Ordres vom 17. Januar 18560 §. 1. und vom 26. Juni 1826 8. 111. und des Gesetzes vom 28. September 1866 J. 2 (Gesetz Sammlung Seite 21. 57 resp. 607). .

§. 2. Die Verwaltung der Domainen und Regalien wird nach den von dem Finanzminister und dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ressortmäßig zu tref⸗ fenden Anordnungen geführt.

§. 3. Urkunden über Ablösung domanialer Lasten und Abgaben, über bäuerliche Regulirungen, Separationen und Servituts⸗Abfindungen werden im Namen des Tiskus rechtd⸗ verbindlich von der Provinzial⸗Verwaltungs⸗ Behörde voll— zogen; Urkunden über andere Veräußerungen von Domainen⸗ stuͤcken erfordern zur Gültigleit außerdem die Derr ugung der Ermächtigungs⸗Verfügung des Ministerii, wozu ein beglaubigter Auszug . genügt. .

§. 4. Alle die e enn, n entgegenstehenden Bestim⸗ mungen werden aufgehoben. J

iu l . Unserer , mn nen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 5. Juli 1867.

(L. S.) Wilhelm.

v. d. Heydt. von Roon. von Mühler. Grf. zur Lippe. von Selchow. Grf. Eulenburg.

Justiz⸗Ministerinm.

Bekanntmachung vom 16. Juli 1867 betreffend das

Erscheinen einer amtlichen Ausgabe des Strafgesetzbuchs und

der Strafprozeß⸗ Ordnung für die durch die Gesetze vom

20. September und vom 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheile.

Sämmtliche Gerichte und Justizbeamte werden hierdurch benachrichtigt, daß von dem ga , , für die preußischen Staaten und von der in der GesetzsSammlung Seite 83 1056 abgedruckten Strafprozeß⸗Ordnung für die durch das Gesetz vom 20. September 1866 und die beiden Gesetze vom 24. De⸗ zember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheile 2ꝛc., nebst der dazu 6 en Einführungs⸗Verordnung vom 25. Juni d. J. (Gesetz Samml. S. Hl —9g32), eine besondere amtliche Ausgabe veranstaltet worden ist. Dieselbe ist zur Erleichterung des Gebrauchs mit einem vollstaäͤndigen Sachregister versehen und in dem Verlage von Albert Nauck C Conip. hier⸗ selbst erschienen. ö . Berlin, den 16. Juli 1867. Der Justiz⸗Minister. Graf zur Lippe.

Ministerinrt der geisttichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Verfügung vom 4 Juli 1867 betreffend die Gesuche um Bewilligung von Gnadengeschenken zur Feier von goldenen Hochzeiten aus der Königin Elisabeth⸗Stiftung.

Zur Erleichterung und Vereinfachung des geschäftlichen Ver⸗

kehrs hinsichtlich der Gesuche um Bewilligung von Gnaden⸗ eschenken 3 Feier von goldenen 6 , aus der Königin lisabeth⸗Stiftung theile ich der Königlichen Regierung über den Wirkungskreis dieser Stiftung Nachstehendes mit: Die Königin Elisabeth⸗Stiftung hat die Aufgabe, im Namen Ihrer Majestät der Königin Wittwe Gnaden -Andenken (Andachts⸗ bücher je nach der Konfession) an Jubel⸗Ehepaare zu bewilligen, welche 50 Jahre in der Ehe mit einander gelebt und stets einen tadellosen Lebenswandel geführt haben.

Die Gnaden⸗Andenken bestehen bis jetzt:

a) für evangelische Christen: in Bibeln in deutscher, polnischer, französischer Ueber⸗ setzung, auch in litthauischer, wendischer und böhmischer

undart; ;

b) für Katholiken: . in dem Andachtsbuche des Thomas a Kempis von der Nachfolge Christi von Sailer;

e) für Juden: . in den Psalmen David's oder dem alten Testamente nach dem Urtexte in deutscher und hebräischer Uebersetzung.

Sie sollen zur Anerkennung und Befestigung des frommen amilien⸗Lebens den Jubel⸗Eheleuten möglichst an heiliger tätte vor dem Altar uͤbergeben werden, wenn der körperliche

3. der alten Leute den Besuch des Gotteshauses überhaupt estattet. . ; Insofern die Jubel⸗Eheleute aber in solcher Dürftigkeit sich befinden, daß ihnen die Mittel zur Feier ihres Jubel-⸗Hochzeits- Tages fehlen, so wird den on Gnaden⸗ Andenken ein Geldgeschenk im Namen Sr. Majestät des Königs beigefügt. Derartige Geldgeschenke kann die Königin Elisabeth⸗ Stiftung nur nach eingeholter Bewilligung oder auf we der be⸗ treffenden Königlichen Regierungen zahlen, da dieselben aus

Staatsfonds fließen. ; 364