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n . Bahnhof 8 hierselbst) — mittelst portofreier Schreiben — ezogen werden. Offerten — ebenfalls portofrei — werden bis zum 1. Au ust er. entg en enommen uud der Zuschlag bis zum 15. August ertheilt. reslau, den 12. Juli 1867. Direction der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗-Gesellschaft.
en, Wil helm sbahn. . ie durch Auswechselung ewonnenen alten Schienen, im Ge— sammtgewicht von eiren 11,553 Ttr., sollen im Wege der Submission verkauft werden.
Offerten sind mit der Aufschrift: Offerte auf den Ankauf von alten Schienen ⸗ . und versiegelt an die unterzeichnete Direction bis zum ermine Montag) den 5. August er., Vormittag z12 Uhr,
einzureichen. 4 ; J Von jedem Bieter ist gleich im Bietungstermine eine Caution
von 10 pCt., der Kaufsunime baar zu erlegen. Offerten, , ohne gleichzeitige Erlegung der Caution eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Kir Verkaufs ⸗Bedingungen, so wie die Nachweisungen der auf den einzelnen Stationen lagernden Schienenguantitäten, können von unserem Central⸗Büreau gegen portofreie Einsendung der Kopialien bezogen werden. .
Ratibor, den 17. Juli 1867.
Königliche Direction der Wilhelmsbahn.
Verloosung, nr n, nr mng u. s. w. von öffentlichen Papieren.
(2871 Publicandu m. Inhaber von Elbinger Brau-⸗Obligationen werden darauf aufmerksam gemacht, u die Amortisation der letzteren planmäßig
mit Ablauf d. J. beendigt sein muß und daß demgemäß auch die Ver=
zinsung derselben vom 1. Januar i868 ab aufhört.
Indem wir diese Schuldverschreibungen daher zum 1. Januar 1868 hiermit kündigen, bemerken wir, daß deren Einlöfung schon vor— her und zwar von jetzt ab 1 auf unserer Kämmerei ⸗Kasse wah. rend der Dienststunden bewirkt werden kann.
Etwa entstehende Portoauslagen tragen Inhaber allein.
Elbing, den 11. Juli 1867.
Der Magistrat.
less! Warschau-Wiener Eisenbahn.
Die pon der 18. ordentlichen Generalverfammlung mit fünf Ru— beln für jede Stammactie der Warschau⸗Wiener Eisenbahngesellschaft für das Betriebsjahr 1866 festgestellte Dividende ist in dem Zeitraum vom 15. bis 31. Juli er., abzüglich der bereits erhobenen Äbschlags⸗ dividende von 1 N. S. 50 Kop. per Actie, bei den nachfolgenden Zah⸗ lungsstätten zu erheben:
bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Warschau;
Herren Sterky C Sohn in St. Petersburg;
beim Schlesischen Bankverein in Breslau;
bei den Herren Feig et Pin cuß in Berlin;
— Lippmann Rosenthal & Co. in Amsterdam; J » Brugmann Söhne in Brüssel;
. „ J. J. Weil ler u. Söhne in Frankfurt a. M. Herrn Anton Hölzel in Krakau.
Gleichzeitig kommt die auf die Genußscheine anfallende Dividende per R. S. 2 pro Stück zur Zahlung.
Die Herren Actionaire werden hierbei nochmals auf unsere Be⸗ kanntmachung vom l5. d. M. aufmerksam gemacht, nach welcher mit der Erhebung der diesjährigen Dividende der Umtausch der Talons und Dividendenscheine sämmtlicher Stamm ⸗-Actien der Warschau⸗ Wiener Eisenbahn „Gesellschaft gegen neue Talons mit Abschlags⸗ Dividenden und Dividendenscheinen, die bis zum Jahre 1876 laufen, stattfinden soll.
Warschau, den 28. Juni 1867.
Der Verwaltungsrath.
Verschiedene Bekanntmachungen.
28321 Thäüringische Eisenbghn. — ,, i . ehen , . , n. Gesellschaft verden hierdurch guf Grund und nach Maßgabe der §S§. Z u f. des Gesellschafts⸗Statuts zu der am ö. öa ö. ö Montag, den 19. August ., Vormittags 11 Uhr, — im Saale des Schießhaufes zu Fel stattfindenden ordentlichen General⸗Versammlung eingeladen. . . i nn uin, — er Verwaltungsberi ür das Jahr 1866, welcher nach C. 55 iffer7 des Statuts vom 5. Au gu st ö. an 9 . he le nsn sowohl der Hauptbahn wie auch der Zweigbahnen zu haben ist; Y die Wahl Breler Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren: F. A. ö. enroth, Vorstands⸗Vorsißzender der Thuringia ier, Kommerzien Rath J. Kallmeyer hier, Landtags⸗Syndikus Gabler aus Weimar.
3) Antrag der Herren Aetionaire Küchler und Gen. aus Zeitz, von dem in der außerordentlichen General. Versammlung zu Gotha ame 19. Februar 1866 beschlofsenen Bau einer Eifenbahn von Gotha nach Leinefelde abzustehen und alle desfalls bereits ein. I . Engagements aufzulösen
4) Antrag derselben Herren Actionaire, zu §. 36. des Gesellschaftz. Statuts folgenden Zusatz hin gun fun.
Von den Actionairen, welche im zweimeiligen Bereiche der Zweigbahnen von Corbetha nach derbi und von Weißen. fels nach Gera wohnen, darf nur je Einer derselben Mit. glied des Verwaltungsrathes sein.
Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Sta- tut den Actionairen ustehenden Rechte in der General Versammlun sind die Besitzer von fünf und mehr Stamm ⸗Actien, welche dieselben jedoch ohne Dividendenscheine,
I) entweder 4 Tage vor der General-Versammlung, also bis ein. schließlich den 15. W s t e. bei unserer Hauptkasse in Erfurt een rn von derselben auszustellenden Depositenschein hinter. egt, oder .
) ebenfalls bis einschließlich den 15. Au gust er. bei einer der Billet Expeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen präsentirt . um sie von dieser couvertiren einsiegeln und mit dem T 6 lassen, oder e alls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen im Best behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billel E peditionen 8 Tage vor der Versammlung, 6 bis einschließlich den 11. August er. vorgezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem Tagesstempel der Präsentation versehene Anmeldebescheimi. gung erhalten haben.
Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die General⸗Versammlung im Legitimations-Büreau als genügend nur angesehen werden:
a) 9 5 der vorangeführten drei Fälle die Depositenscheine der
aupttasse,
b) im zweiten Falle die verschlossenen und abgestempelten Actien. couverts, sofern deren Verschluß unversehrt ist, und
c) im dritten Falle die offenen Actien zugleich mit den ausgestellten und gehsrig abgestempelten Anmeldebescheinigungen.
Damit, die Verhandlungen der General ⸗Versammlung pünkklic
beginnen können, wird das Legitimations · Büreau präcis 103 Uhr
geschlossen, so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben .
werden.
Dieselbe Gültigkeit wie die Actien Eil haben alle von öffent. lichen Behörden oder Instituten über die interlegung von Stamm. actien der Thüringischen Eisenhahn ausgestellken Depositenscheine, welche daher ebenso wie die Actien selbst, bis zu den oben angegebenen Ter. minen bei den bezeichneten Stellen zu deponiren bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.
Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am Tage nach der General⸗Verfammlung gegen Rückgabe des Depositen. scheins wieder abzuholen.
Die zur Theilnahme an der General Versammlung berechtigten Actiongiré können sich auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollimächtigten haben sich als solche im Legitimeationz⸗ Büreau durch schriftliche Vollmacht auszuweisen (§. 28 des Stat)
Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf
Grund eines blos mündlich vor oder während der General⸗Versamm— lung erhaltenen Auftrags ist unstatthaft.
Den Theilnehmern an der General ⸗Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen ginn ahn und deren Zweigbahnen nach, dem Versammlungsort und don da zurück gewährt werden. Welche Züge dabei unentgeldlich benutzt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge an den Billetschaltern unserer Stationen rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Die Berechtigung zur freien Fahrt ist nachzuweisen:
I) entweder dürch Vorzeigung der von der a , in Erfun gusgefertigten Depo itenscheine, welche von der Billet ˖ Expedition der Abgangs-Station mit dem Stempel des Tages der General= Versammlüng abgestempelt sein müssen, oder
2) durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet⸗Expedition mit dem Stempel des Tages der Präfentation der Actien abgestem ⸗
vpe,lten Aetien⸗Couverts, oder
3) durch Vorzei ung der offenen Actien zugleich mit den von der betreffenden Billet Expedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stempel des Tages der Präfentation der Äletien versehenn Anmeldebescheinigun en.
Frauen und Minderjährige sind zur persönlichen Theilnahme n der General ⸗Versammlung nach §. W des Statutes nicht berechtigt, haben demnach keinen Anspruch auf freie Fahrt.
Erfurt, den 6. Juli 1867.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Betanntmachung.
6 g Vom l. 2 er. ab wird auf der diesseitigen Bahn »Roh—
schwefel« in Klasse 6. tarifirt.
Ratibor, den 16. Juli 1867. Königliche Direction der Wilhelmsbahn. gez. Oberb eck.
pas Abomment betrẽi 1 Thir. für das biertellahr.
— , mm,
Königlich Preusischer
( wischen d. Friedrichs · u. ANanonierstr.) — n — — m
2
agesstempel der Präsentation versehen
Orden dritter Klasse;
22
Berlin, Montag, den 22. Juli, Abends
e. Maiestät der König haben Allerguädigst geruht: 3 Dem Weihbischof und Domherrn an der Kathedral-Kirche in Breslau, Adrian Wlodarski, den Königlichen Kronen⸗ dem Kaufmann Adolph Rauten⸗ strauch zu Cöln, dem Kreis⸗Kommunal⸗Kassen⸗Rendanten Steiner zu Neurode, dem Rathsherrn und Apotheker Wolf zu Bunzlau und dem Erb, und Gerichtsscholzen Gottlob Ma— terne zu Gurtsch, Kreis Strehlen, den Köni lichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, dem Haupt ⸗Steueramts⸗Assistenten Jo st a zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Kreisbereiter Heinrich Drischler zu Rinteln das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Jagdschloß Glinike, den 22. Juli.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen ist heute Morgen zur Inspizirung nach Schwedt a. O. abgereist und kehrt des Abends wieder hierher zurück.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung. . . Vom 20. Juli d. Jab tritt auf der preußisch⸗dänischen Seepost⸗Route Kiel Korsoer in Folge der Einrichtung von Schnellzügen auf der Elsenbahn zwischen Kopenhagen und Korsoer, e auf der Kiel ⸗Altonaer Eisenbahn ein neuer Fahr⸗ lan in Kraft. . . ; Die . finden in beiden Richtungen täglich statt, und zwar in folgender Weise: aus Kiel 12, Ihr Nachts nach Ankunft des letzten Zuges (Schnellzuges) aus Altona in genauer Verbindung mit dem Dampfboot gus Harburg und dem Schnell- zuge aus Cöln und Paris, in Korsoer Morgens, . Anschluß an den Frühzug nach Kopenhagen (7, 30 Uhr früh) 33 an die Dampfschiffe nach Nyborg und arhuus: ᷓ ö na en 9,80 Uhr Vormittags, in Nyborg 11 Uhr Vormittags, in Aarhuus 4 ö, aus Korsoer 10,38 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges (Schnellzuges) aus Kopenhagen, in Kiel am nächsten Morgen Anschluß an den Schnellzug nach Altona (6, s Uhr früh), an das Dampfboot nach Harburg und an den Schnellzug nach Cöln und Paris: in Altona 8, Uhr Morgens, in Hannover 1, as Uhr Nachmittags, in Cöln 9 Uhr Abends s.. in Paris 10, is Uhr Morgens, in London 5,83 Uhr Nachmittags Berlin, den 17. Juli 1867. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
am folgenden Tage.
Finanz ⸗Ministerinm.
Bekannt mach un g. , Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 31. Mai d. J. (Gesetz⸗Sammlung Seite 1070, nach welchem des Königs
Majestät in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. September v. J.,
betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair⸗ und Marine⸗Verwaltung (Gesetz⸗ Sammlung Seite 607,
sen der in Beträgen 500 Thlr. von der
habe.
Berlin, den
ausgefertigten
nenden künstlichen
Die Schauseite je chirten Muster in f einer gemusterten
Text
Kapital Zinsen zu 4 Procent. (für den Tag 1 Sgr. 8 Pf. (resp. 4 Pf. oder 2 Pf.)
(für den Monat 1 Thlr. 20 8g. (resp. 10 8g. oder 5 Sgr.)
fünf Millionen Thalern ich hiermit zur öffentliche
Die in 1 z
der bergrauer
schwarzen Randeinfassung und inne ö dieser rechts und links von ähnlichen F as große preußische heraldische Wappen und den folgenden
die Ausgabe verzinslicher Schatz Anweisungen bis auf Höhe von zu eng geruht haben, bringe n
enntniß, daß ich die Zin⸗
1060 Thlr. und
über 50 Thlr.,
öniglichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ schulden ausgefertigten Schatz⸗Anweisungen auf vier Pro⸗ cent jährlich und die Dauer ihrer men
nate — vom 1. Juni d
szeit auf neun Mo⸗
. Is. bis 1. März 1868 — festgesetzt
Eine Beschreibung der Schatz⸗Anweisungen, zu deren Aus⸗
i. i ,, aft von mir ermächtigt worden, ist
nachstehend (a) beigefügt. 3 fu ö. Minist
inanz⸗Minister. von der Heydt.
A. Beschreibung der nach dem Gesetz vom 28. September 1866 zur Ausgabe gelangenden Königlich Preußischen Schatz⸗Anweisungen.
ints zu 500 Thlr.“, 100 Thlr. und 50 Thlr. . Königlich preußischen Schatz Anweisungen sind auf Hanfßapier her estellt, welches mit einem dunke . st Wasserzeichen versehen ist, das den preußi heraldischen Adler, über demselben die Worte: Königlich Freussische« und unter demselben die Worter 28chatz- Anweisung“
chen
eigt. nweisun in mit ein n fein guillo⸗ arbe bedrückk und trägt, vn
eldern umgeben,
inks vom Wappen: . .
Fällig
am ersten März 1868. 500 Thlr. (xSp. 100 ThI. od. 50 Th.)
auf neun Monate. . . . . . l5 Thlr. (sp. 3 Thlr. od. 1 Thir. 15 898.
oder Funfzig Thaler)
von Wedel.
Gesammtbetrag 515 Thlr. (sp. IGjs phsr pd. p Thlr. 15 88.
Eingetragen
Controlle der Staatspapiere.
Dehnicke Ausgefertigt:
geschriebener Name)
rechts vom Wappen:
1867.
Königlich Ereussische Schatz Anweisung.
Gesetz vom 28. September 1866.
Die Staatsschulden - Tilgungskasse zalilt dem Inhaber dieser Schatz-Anweisung neun Monate nach heute den Betrag von 500 Thaler fresp. 100 Thaler oder 50 Thaler)
in Worten: Fünf Hundert Thaler (resp. Ein Hundert Thaler
nebst Zinsen zu 4 Procent. Berlin, den ersten Juni achtzehnhundert sieben und sechszig. Königliche llauptverwaltung der Staatsschulden.
Meinecke.
Löwe.
3663
Gamet.