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Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Zinn s⸗ Co u p zu der Kreis ⸗Obligation des Pr. Littr. ..... * III. Serie über — f Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom. bis . . resp. vom .. ten ᷣ und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bis ...... ..... .. mit lin Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Pr. Holland.
Pr. Holland, den . ten 18.. ;
Die ständische Kreis⸗-Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer Kreise.
Dieser Zinscoupon ist ungülti wenn dessen eld betrag nicht innerha vier Jahren, vom Ablaufe des Kalender- jahres der Fälligkeit ab gerechnet, er⸗
hoben wird. Provinz Preußen. stern nas ut Königsberg. a o n zur Kreis⸗Obligation des Pr. Holländer Kreises II. Serie.
Der Inhaber dieses Talons empfängt, sofern nicht en Widerspruch dagegen erhoben ist, gegen dessen Rückgabe zu der Obli⸗ gation des Pr. Holländer Kreises itt... . . Thaler à fünf Prozent Zinsen, die „te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗ KRommunal⸗Kasse 9 Pr. Holland. Pr. Holland, den . ten 18..
Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer Kreise.
Allerhöchster Erlaß vom 12. Juli 1867, — betreffend die Ausführung der Eisenbahn von Oldenburg nach Leer.
Bei Rückgabe der Anlagen Ihres Berichts vom 3. Juli d. J. genehmige Ich mit Bezug auf den mit der Großherzoglich Oldenburgischen Staatsregierung unterm 17. Januar 1867 (G. S. S. 441) abgeschlossenen Staatsvertrag, daß die danach von der gedachten Regierung auszuführende Eisenbahn von Oldenburg nach Leer die beiderseitige Landesgrenze bei Holtgast, Tir abniebähng. an. die Nordseite des Wegebgmimes durch den Detern und Stickhausen — sudlich von Filsüm und NRörtmohr D vorheiführt, die Chaussee von Leer nach Aurich zwischen den Orten Loga und Logaberum kreuzt und an der Nordseite des bestehenden Bahnhofes bei Leer endet. Insoweit die zur Anlage der Bahn auf diesseitigem Gebiete erforderliche vorübergehende oder bleibende Abtretung des Grundes und Bodens, so wie die dazu etwa nöthige Aufhebung von Gerechtsamen im Wege güt⸗ licher Vereinbarungen zwischen der Großherzoglich oldenburgi—⸗ schen en und den Betheiligten nicht zu erreichen ist, ge— statte Ich zugleich, daß das Enteignungs⸗Verfahren eintritt, welches zur Zeit des Baues der in Rede stehenden Eisenbahn bei Anlegung von Staatseisenbahnen in dem Gebietẽ des ehe⸗ maligen Königreichs Hannover zur Anwendung kommt.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗ ; r Kenntniß zu . ch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Ems, den 12. Juli 1867. Wilhelm.
. Gr. v. Itzenplitz. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Uebersetzung. Zusatzvertrag zu dem wischen Preußen und den Niederlanden wegen en seitiger 2 , ht er Verbrecher i , ,, ee. ertrage vom 17. November 1850. (Gesetz Samml für 1850, S. 509 ff). Vom 20. Juni 1867.
Se. Majestät der König von Preußen und Se. Majestä der 6 der Niederlande haben a ig befunden, ö den im Ärtilel ⸗ des Vertrages vom 7. Rovember 1855 er— wähnten Verbrechen und Vergehen auch das Vergehen des Be— 5 . n nm ,. einen Zusatzvertrag / ieselben habe di ü ö ! . . haben zu diesem Zwecke mit e; Majestät der König von Preußen: Allerhöchst— ihren eh wen a,, . 6 nl fed Se. Majestät der König der Niederlande: Allerhöchst⸗ ihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und be— . ten ,, , 56 * an. des Königs ußen Car alcolm Ern eo von Bylandt, ; .
welche nach vorheriger Mittheilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen gekommen sind: .
Art. 1. Den im Artikel 2 der Convention vom 17. No- veg be r erwähnten Verbrechen und Vergehen tritt hinzu:
etrug.
Art. 30 Gegenwärtiger Zusatzvertrag soll in den beider⸗ seitigen Ländern sofort nach Auswechselung der Ratifications- Urkunden, welche binnen vier Wochen oder wo möglich früher erfolgen wird, veröffentlicht werden. Derselbe soll zehn Tage nach dem Tage der Veröffentlichung in Kraft treten.
Er soll dieselbe Dauer haben, wie der Vertrag vom 17ten November 1850, auf welchen er sich bezieht, und beide Ver— träge sollen für gleichzeitig aufgekündigt erachtet werden, wenn der Vertrag vom 17. November 1859 von einem der beiden Hohen vertragenden Theile aufgekündigt werden sollte.
Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und ihm ihre Siegel beigedrückt.
Geschehen zu Berlin, den 20. Juni 1867.
B. König. C de Byl andt. (L. S.) (L. 8.)
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden, und hat die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden hierselbst stattgefunden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ; Der Baumeister Klein zu Wreschen ist zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und densselben die Kreis baumeister⸗Stelle daselbst verliehen worden.
Der Baumeister Baumgarten zu Düsseldorf ist zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und demselben die Kreis⸗ baumeister⸗Stelle zu Crefeld verliehen worden.
Das 69. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter ;
Nr. 6736 die Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften vom 27. März 1867 (Gesetz Samml. S. 50!) in das Gebiet des vormaligen Königreichs
& 290802 Q u- -- 19 Auli 186
Stempel wesens und die Erhebung des Urkundenstempels in dem vormaligen Königreich Hannover, dem vormaligen Kurfürsten. thum Hessen und Herzogthum Nassau, sowie in den vormals Bayerischen Gebietstheilen. Vom 19. Juli 1867; und unter
Vr. 6738 den Zusatzvertrag zu dem zwischen Preußen und den Niederlanden wegen gegenseitiger Auslieferung flüchtiger Verbrecher abgeschlossenen Vertrage vom 17. November 18565 (GesetzSamml. für 1850 S. 509 ff.). Vom 26. Juni 1867.
Berlin, den 1. August 1867.
Debits-Comtoir der Gesetz Sammlung.
Justiz⸗Ministerium.
Der bisherige Rechtsanwalt und Notar Jacobi in Schwetz ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgericht in Marien⸗ werder unter Belassung des Notariats für das Departement dieses Kollegiums und mit Anweisung seines Wohnsitzes in Marienwerder ernannt worden.
Ministerium der geistlichen Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ ,,,
Die Anstellung des Kaplans Br. Schneider als Reliw
gionslehrer an der Ritter⸗Akademi at worden. emie zu Bebberg ist genehmig
Der Lehrer Seraphin Jonas ist als ordentlicher Semi⸗
narlehrer am katholischen Schullehrer ⸗Semi 9. stellt worden. holisch chullehrer⸗ Seminar zu Exin ang
Der Wundarzt J. Klasse ꝛc. Scheu rich ist mit Anweisung seines Wohnsitzes in Tiefhartmannsdorf a Kreis⸗Wundarzt des Kreises Schönau ernannt worden.
Akademie der Künste.
B enk a nnn t machung. Die Königliche Akademie der Künste hält am Sonnabend, den 3. August, Vormittags 103 Uhr, in dem langen Saale des Königlichen altademie. Gebäude ein 6f . Sitzung, in welcher außer der Erstattung des Jahresberichtes durch den
Seeretair die Ertheilung des Preises der diesjährigen Preisbewer⸗
ollmachten über folgende Artikel überein
2 7; Nr. Z 3 / die Verordnung, bell fend die Verwaltung des
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in der Architektur, so wie die Prämiirung der Schüler der Kö⸗ eng . und der i re Kun st. und Gemwerlschulen staͤtifinden wird. Arbeiten der genannten Schüler werden aus. estellt sein und Compositionen von Eleven der musikalischen gi nen der Königlichen Akademie zur Aufführung kom⸗ men Außerdem wird auch der Preis der Meyerbeerschen Stiftung fur Tonkünstler ertheilt werden. Einlaßkarten sind
nicht erforderlich. 186? in, am 30. Juli 1887. ü 1 Die Pönll h! Akademie der Künste.
m Auftrage: Jhd. Daege. O. F. Gruppe.
ö Bekanntmachung. .
Die Wagenersche Gemälde⸗Sammlung in den Räumen des Königlichen ülkademie⸗Gebaudes ist wegen Benutzung disser Räume zu der öffentlichen Jahressitzung der Akademie und der Famit verbundenen Preisertheilung am Freitag, den 2., und Sonnabend, den 3. ,. Kechlossen.
Berlin, am 28. li 1 Die gon ich Akademie der Künste.
Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Königliche Bibliothek.
In der nächsten Woche vom 5. bis 19. August C. findet nach J. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio- thek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen hahen, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vor⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 12, gegen die darüber aus— zestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme 9 Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A. — H. am Montag und Kö von J-— R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S. — Z. am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 29. Juli 1867. .
Die Königliche Bibliothek.
Berlin, 31. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnqdigst geruht, nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegüng der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: Des ö zweiter Klasse vom Großherzog⸗
lich hessischen Orden Philipps des Großmüthigen:
Dem Obersten Baron von Kottwitz, Commandeur des 4. Westfälischen Infanterie⸗Regiments Nr. 17, .
Des Commäandeur-Kreuzes des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen;
Den . von Voigts⸗Rhetz, Chef des General⸗Stabs des III. Armee⸗Corps; ;
Des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-⸗-Ordens zweiter Klasse: .
Dem Major von Guretzky⸗Cornitz, etatsmäßigen Stabsoffizier im Dragoner⸗Regiment Nr. 12 Des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich
hessischen Ludwigs-Ordens;
Dem Major von Hülst im 4. Westfälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 17;
Des Ritterkreuzes erster Klasse vom Großherzoglich hessischen Orden Philipps des Großmüthigen:
Dem Hauptmann von Metzsch von demselben Regiment;
Des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich
sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:
Dem Hauptmann von Dresky, aggr. dem 8. Westfäli⸗ schen Infanterie⸗Regiment Nr. 5775 Der Kriegs-Decora tion des Kaiserlich österreichischen
Militair⸗Verdienst⸗Ordens:
Dem Premier ⸗Lieutenant von Hantelmann, aggregirt
dem , n ,, Dragoner ⸗ Regiment Nr. 6. Des Ritterkreuzes des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: Dem Premier⸗Lieutenant, Freiherrn von Rechenberg, im Brandenburgischen ,,, ,, Nr. 3) Des Großherrlich türkischen Medjidie⸗Ordens vierter Kla sse:
Dem Seconde⸗Lieutenant von Wildenbruch im 2. Garde⸗ Regiment zu Fuß; .
Des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen
Albrechts ⸗ Ordens;
Dem Premier⸗Lieutenant von Bentheim im 3. Garde— Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth;
Der zum Königlich sächsischen Albrechts-Orden gehörigen Medaille in Silber:
Dem Grenadier Nippert in demselben Regiment.
Personal Veränderungen.
Ofñziere, Portepee⸗ Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 26. Juli. v. Wed ell, Ob. Ct. à la suite des 2 Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9 und stellvertr. Vorstand der Militair⸗Neitschule⸗ zum Obersten befördert. v. Hanstein, . u. etatsm. Stabs off. vom Magdeburg. Dragoner ⸗Regiment Nr. 6, mit der Führung des 1. Leib ⸗Husaren Regiments Nr. 1, unter Stellung 2 la suite desselben, beauftragt. v. Walther, 2 und K im 2. Schles. Dragoner Regiment Nr. 8, als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Magdeb. Drag. Regt. Nr. ö versetz. v. Einem, Ob. Lt. aggr. dem 4. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 5, als Bats, Commdr. in das Regt. ein- rangirt. v. Friderici⸗Steinman, Sec. Lt. vom 8. Westph. Inf. Regt. Nr. 57, in das 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10 versetzt. B. Abschiedsbewilligun gen rc. ;
Den 26. Juli. v. Kehler, Oberst und Commdr. des 1. Leib- Hus. Regts. Nr. 17 v. Franckenb erg⸗Proschlitz, Ob. Lt. vom J. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, mit Pens. zur Disp. gestellt.
Den 27. Juli. Briese, Hauptm. von der 2. Art. . unter Stellung à la suite des Pomm. Festungs ⸗Art. Regts. Nr. 2, zum Unter⸗Direktor der Art. Werkstatt zu Deuß ernannt. Frhr. v. Frie⸗ fen, Rittm. a. D. zuletzt Pr. Lt. bei der Kav, des 1. Bats. (Soest) 3. Westf. Landw. Regts. Nr. I9, früher Sec. Lt. im 4. Kür. Regt. die Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ertheilt.
Mi slitair Justiz⸗ Beamte.
Durch Verfügung des General-Auditoriats. Den 26. Juli. Heinrich, Garnison⸗Auditeur in . vom 15. August d. J. ab als Divisions ⸗Auditeur zur 3. Div. in Stettin
versetzt. / ⸗ Beamte der Militair-Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
Den 9. Juli. Hannemann, Zahlmstr. 1. Kl. vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. ?, zum Pomm. Pion. Bat. Nr. 2 ,.
Den 12. Juli. üller, Zahlmstr. Aspirant, hum Zahlmstr. 1Kl. beim 2. Bat. des 1. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 46, Goy, Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmstr. 1. Kl. beim 1. Bat. des 3. Nie- derschl. Inf. Regts. Nr. 50 ernannt.
Den 13. Juli. Dumack, Sec. Lt. a. D. und Zahlm. 1. Kl. beim 1. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 5, der nachgesuchte Abschied mit Pen⸗ sion und der Erlaubniß zum Tragen seiner früheren Uniform als Lt. und Rechnungsführer beim 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz . . n mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen bewilligt.
Den 15. Juli. Brinkmann, Zahlm. Aspirant, zum Zahl- meister 1. Kl. beim 2. Bataillon des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß, Wendschuh, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. 1. Kl. beim 1. Bat. des 4. Garde⸗Gren.Regts. Königin, Lehmann, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. 1. Kl. bei der Central⸗Turn⸗Anstalt, Kniffert, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. 1. Kl. beim 2. Bat. des 4. Garde⸗Regts. z. F., Knoll, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. 1. Kl. beim 2. Bat. des Kaiser Alexander Garde Gren⸗-Regts. Nr. I ernannt.
. Den 17 Juli. Kopecki, Kanzlei Diätar beim Kriegsministe=
rium, zum Geh. Kanzlei⸗Secretair ernannt, Hoffmann, Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmstr. 1. Klasse beim Füs. Bat. des Ji Regts. Nr. S5 ernannt.
Den 23. Juli. Heyer, Registratur⸗A ssistent bei der Inten⸗ dantur des VIII. Armee⸗Corps, zum Intendantur⸗Registrat. ernannt.
. Bet anntmachung. Für die Dauer der Badesaison bestehen zwischen dem Festlande und den Inseln Föhr und Sylt folgende Postverbindungen: . . I von Husum nach Föhr resp. Sylt bis ultimo September er. vermittelst der Dampfschiffe ⸗Sylt« und »Nord⸗Frieslande, und zwar a) nach Föhr (Wych: an allen Wochentagen; b) nach Sylt: jeden Montag und Freitag; ferner am Dienstag, den 13. 20., 27. August, 10., 17. und 24. September; am Donnerstag, den 1., 8. August, 5. 12. 19. und 26. Sep- tember, so wie am Sonnabend) den 3. 17. 24. und 31. August.
Die Abgangszeit ist von dem Eintreten der Fluth abhangig.
Am L. 2. 3. 5. 6. 8... 10, 14. 15. 16., 17., 19. 20. 21. 22. 24. 28. 30. 31. August 2 3. 4. 5. 7. 11. 14. 16., 18, 19., 20. 21. und 28. September sind Föhr reßz Sylt bei Benutzung des von Hamburg um 6 Uhr 5 Minuten früh abgehenden Eisenbahnzuges noch an demselben Tage zu erreichen.
Dauer der Ueherfahrt 3 resp. 5 Stunden.
2 Von Flensburg über Dagebüll nach Wyck auf Föhr.
Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost 12 Uhr Nachts nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona; in Dagebüll 78 Uhr früh.
Von Dagebüll nach Wyck mittelst Fährschiffes, dessen Abgang durch das Eintreten der Fluth bedingt wird. Dauer der lere n! ca. 15 Stunde.
35 Von Tondern über Hoyer nach Sylt.
Von Tondern nach Hoyer Personenpost täglich 14 Uhr Nach- mittags nach Ankunft des um 6 Uhr 5 Min. früh aus Hamburg abgehenden Eih ohn uges Von Hoyer nach Sylt täglich per Dampf⸗ schiff König Wilhelm J.“. Der Abgang des Schiffes ist von dem Eintreten der Fluth abhängig. An den Tagen vom 1. bis 9., vom
16. bis 24. August, vom 31. August bis 7. September und vom 15. bis 23. September e. ist Sylt von Hamburg aus bei der Abfahrt
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