1867 / 189 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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llerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1867, betreffend das . 6 den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 (GesetzSaniml. S. Höß. 875. S76) der Monarchie einverleibten Landestheilen bei Anträgen ausländischer Behörden auf Auslieferung verfolgter Personen.

Auf Ihren Bericht vom 20. Juli d. J. bestimme Ich hier⸗ durch öfr ö. Gebiet der durch die Gesejze vom 29; Septem ber und 24. Dezember 1866 (Gesetz Samml. S. 5565. S75. 876) der Mongrchie einverleibten Landestheile, daß bei Anträgen aus- ländischer Behörden auf Auslieferung verfolgter Personen hin⸗ sichtlich des Erfordernisses Ihrer Genehmigung zur Ausführung des Ansuchens die in den alteren Landestheilen bestehenden Vor- schriften zur Anwendung kommen sollen.

Diesem Meinem Erlasse gemäß, welcher mit dem 1. Sep⸗ tember d. J in Kraft tritt und durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen ist, haben Sie, der Justiz⸗ Minister, die Beamten der Stagtsanwaltschaft, durch welche in Strafsachen die . der Requisitionen ausländischer Be⸗ hörden zu erfolgen hat, mit Anweisung zu versehen.

Alle entgegenstehenden Bestimmungen der bisherigen Lan⸗ desgesetze, insbesondere das Frankfurter Gesetz, das Verfahren bei Auslieferungs⸗Gesuchen auswärtiger Regierungen oder Be— hörden betreffend, vom 6. Juni 1866, treten mit dem genann⸗ ten . . ö

ms, den 26. Juli ö ; ö Wilhelm. Graf zur Lippe. Zugleich für den Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten.

An die Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevoll⸗ mächtigten zum under llthe des Norddeutschen Bundes. Vom 10. August 1867.

Auf Frund der Artikel 6 und 7 der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: der General⸗Major v. Podbielski, Direktor des Allgemeinen Kriegs Departements, . der General Lieutenant v. Rieben, Direktor des Marine⸗Ministeriums, der Wirkliche Geheime Rath und General⸗-Steuer⸗ Direktor v. Po mmer Esche, der Wirkliche Geheime Ober⸗-Finanz⸗Rath und Mi—⸗ nisterigl⸗Direktor Günther, der Wirkliche Geheime , n Rath und Ministerigl⸗ Direktor Delbrück, der General⸗Postdirektor von Philips born, der Geheime Ober-Justiz⸗Rath Pr. Pape, von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr von Friesen, . der Geheime Rath und Ministerial-Direktor im Mi— nisterium des Innern hr. Weinlig, der Geheime Finanz⸗Rath von Thümmel, der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin von Branden stein; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein: der Geheime Legations⸗Rath Hofmann; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin: der Staats⸗Rath von Müller, der General⸗-Major von Bilgner; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sgchsen⸗WeimarEisenach: der Wirkliche Geheime Rath und Staatsminister Dr. von Watzdorf; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz: der Staatsminister von Bu low; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg: der Stagts. Rath Buchholtz; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg: der Staatsminister von Campe, der Geheime Legations-Rath von Liebe; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗ Mei ningen und Hildburghaäufen: der Wirkliche Geheime Rath Graf von Beu st⸗

2 Hoheit dem Herzoge zu Sach sen⸗AUlten. urg: . beg Stagtsminister Gerstenberg von Zech; von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sach sen⸗Kobur und Gotha: der Wirkliche Geheime Rath und Staatsministe Freiherr von Seebach; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: . der Regierungs⸗Rath Dr. Sintenis: von Seiner Durchlaucht dem Fürst en zu Schwarz, burg⸗Rudolstadt: der Staatsminister von Bertra b; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten burg⸗Sondershausen: der Staats⸗Rath von Wolffers dorff; von Seiner Durchkaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: der Geheime Regierungs⸗Rath Klapp; . e n,. Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer in ie: . der Regierungs⸗Präsident Dr. Herrmann; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jünge—⸗ rer Linie: der Staatsminister von Harbou, von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schaum. burg⸗Lippe: ͤ . der Geheime Regierungs-RNath Höcker; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe: der Kabinetsminister von Oheim b⸗ : von dem Senate der freien und Hansest adt Lübeck: der Senator Dr. Curtius; von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: der Senator Gildemeistèr,; den,, Senate der freien und Hansestadt Ham urg: der Senator Dr. Kirchenpauer. . Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kennt niß gebracht. Berlin, den 10. August 1867. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. von Bismarck⸗Schönhausen.

zu Sch warz.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Das 2. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 4 die Verordnung, betreffend die Einberufung des ee, , ,, des Norddeutschen Bundes. Vom 3. August 1867 und unter

Nr. 5. die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes Vom 10. August 1867.

Berlin, den 11. August 1867.

De bits⸗Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.

Das 73. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus⸗

gegeben wird, enthält unter:

Nr. 6753. den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Juni 18679, betreffend die Einrichtung besonderer Verwaltungsstellen für den früheren Großherzoglich hessischen Kreis Vöhl und den früheren . Bezirk Orb; unter

Nr. 6764. den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Juli 1867, be⸗ treffend die Gestattung des Besuchs der Universitãten in Zürich und Bern; unter

Nr. 6755. den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Juli 1867, be— treffend die Abstandnahme von der Bestätigung der in den Herzogthümern Schleswig und , von den früheren Lan⸗ desherren oder von den' Behörden im Auftrage der Landes. herren ohne Vorbehalt des Widerrufs ertheilten oder bestätigten Bestallungen, Privilegien 2c. bei eintretendem Wechsel in der Person des Landesherrn unter Nr. 6756. die V Jese lichen Vorschriften über die Besteuerung des Braumalzes im Jadegebiet. Vom 26. Juli 1867, und unter

r. 6757. den Allerhöchsten 3 vom 26. Juli 1867, betreffend das Verfahren in den durch die Gesetze vom 20. Sep tember und 24. Dezember 1865. (Gesetz Samnil. S. 555. 876.

6). der Monarchie einverleibten Landestheilen bei Anträgen ausländischer Behörden auf Auslieferung verfolgter Personen.

Berlin, den 12. August 1867

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.

erordnung wegen Einführung der gesetz

Justiz⸗Ministerium.

Der Notzr Kop in Kirn ist in den Friedensgercchtebennt Cochem, in,, Coblenz, mit Re eh a. Wohnsitzes in Cochem, versetzt worden.

Ministerium des Innern.

Der Bürequ-ssistent Il se ist zum , expedirenden Secretair und Kalkulator im Ministerium des Innern ernannt

worden.

Finanz ⸗Ministerium.

Bekgnntmachung.

Auf Frund, der Bestimmungen im §. 4 Litt. b. des Stempel - Gesetzes vom 7. März 1822, im *. 2 Litt. b. der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die erwaltung des Stempelwesens und die Erhebung des Urkunden⸗ Stempels n dem, vormaligen Königreiche Hannover u. s. w. vom 19. Juli 186 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 191), im 8§. 2 itt, b. der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Stem⸗ belsteuer in den Herzogthümern Schleswig und Holstein vom J. ug ast . wird hiermit bekannt gemacht, daß bei Ausmitte⸗

ng der in anderen Währungen, als preußischem Silbergelde, ingegebenen Werthe zum Zweck der Berechnung derjenigen Stempelabgaben, welche nach den Vorschriften der im Eingange äher bezeichneten Gesetze und der denselben an ehängten gan

entrichten sind, die folgenden Mittelwerthe vom 1. Sep⸗ ember d. J ab zum Gruͤnde zu legen sind.

Es werden angenommen:

10 Thlr. in Gold gleich 11, Thlr. Silber, 1I1 Mark Hamburger Banko leich 56 Thlr. (8. 46. des Gesetzes vom 7. März 18227), 100 6 Sterling gleich 675 Thlr. Silbergeld, 1 . r t gleich 1 Gulden sůddeutscher ährung, 10990 Franc oder Lire gleich 2663 Thlr. 2 nordamerikanische Dollars gleich 17 Thlr., 1 Gulden österreichisch 5 Thlr., 1000 Rubel Silber gleich 1076; Thlr.

Die vorstehenden Mittelwerthe stimmen mit ö, . berein, welche durch die Anweisung . Ausführung er llerhöchsten Verordnung vom 4. Juli 1867, betreffend die Er⸗ bung der Wechsel stem pelsteu er in den durch die Gesetze m 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Monarchie reinigten Landestheilen festgesetzt sind.

Ein nach Maßgabe derselben aufgestellter Wech selstem pel⸗ arif für andere Valuten als Preußisches Silbergeld, kann

Wege des Buchhandels von der hiesigen von Decker schen eheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei zu dem Preise von 23 Sgr.

das Exemplar bezogen, auch bei den mit Erhebung der ,,, beauftragten Steuerbehörden ein e. erden

Die denselben Gegenstand J. Bekanntmachung des inanz⸗Ministeriums vom 30. Ottober 1832 wird hierdurch m 1. September d. J. ab au gehoben. Berlin, den 8. Auꝗust 1867. Der Finanz⸗Minister. von der Heydt.

Ober⸗Nechnungskammer.

Der hisherige Bergwerks⸗Directions⸗Secretair Peter Büll zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei der Ober⸗Nech⸗ ngs-Kammer ernannt worden.

Ang ekomm en: Se. Excellenz der General der Kavallerie d Gouverneur von Berlin, Graf von Waldersee, von au

f

h Kreisau bei

Generalstabes der Armee, Freiherr von Moltke, chweidnitz.

Bekanntm ach

*, Se. Excellenz der General der Infanterie und e K

ung. 3. Die Verbindungen des Festlandes mit Air Gnsel Norderney ge⸗ n sich in der Richtung nach Norderney für die Zeit vom JI. bis

August 6, wie folgt: A. vermittelst der Dampfschiffe von Emden nach Norderney. Dieselben gehen ab von Einden am 11, 13, 15 164 17., 18, 35 23. 24. und nehmen am 11, W, 23. 24. in Emden den shluß von dem mit dem Berlin ⸗Cölner Courierzuge im Zusammen ge stehenden Hannover -⸗Emdener Zuge in (Emden 105 Ahr Vorm.)

An den übrigen Tagen fahren di Dampfschiffe schon vor Än⸗

dieses Zuges ab;

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B. vermittelst der Dag pfschiffe von Geestemünde nach ordern ey:

, fruͤh

Zug aus Hannover in Geeste—⸗ Vorm. münde 7a Uhr N.,

ö Vorm.

23 * 1

) 0 * r rmittelst täglicher ersone a) W ze e r s. 1 den wird täglich eine Personenpost nach Norddei ab⸗ gefertigt, welche zu Norddeich mit einem la n g, 26 . ö Zusammenhange steht. Die Abfahrt von Norden gm 11. August e., 6 Uhr früh, 75 Uhr Nachm, am 12. August e. Vorm, am 13. August e., 9 Uhr Vorm, am 14. . 96, Uhr Vorm, am 15. August ./ 10 Uhr Vorm, am i6. August e., 195 Uhr Vorm., am I7. Anu e 11Uhr Vorm, am 18. August e. 11 Uhr Vorm., am 19 ugust . 127 Uhr Nachm, am sten August e. 12 Uhr Nachm., am 21. August c., 13 llhr Nachm., am 22. August c., 2 Uhr Nachm, am 3. August e, 39 Uhr Nachm am 24. August (, 4 Uhr früh 4 Uhr Nachm. sqiff dig ä, , . per Post dauert 4 Stunden, diejenige pr. Fähr b) Auf dem Wege über Hage, . und durch das Watt. Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine täg- lic, Hr anenpo vermittelt. Die Transportdauer beträgt 35 bis den. Die Abfahrt vo am 11. August Nachm. r lihr R 33 Uhr Nachm, am 17 August e. 45 Uhr Nachm., am 19. Au ust e 5 Uhr früh, am 21. Augu 6 Uhr Vorm, am 23. 5 8z Uhr Vorm. ; In Norden treffen die Posten von Emden nach einer 3istündigen De srungsfrist ein um 73 Uhr Vorm., 235 Uhr Nachm. und 10 gh ends.

* *

gust C., August e., August c.,

der Nordseeinsel Borkum, auf welcher

nd d adesaison eine Post⸗ Expedition eingerichtet n ird die Verbindung durch Dampfschiffe 3 Emden f 2 en.

Die Fahrten derselben finden in der Zeit vom 11. bis 24. August e. wie oll statt:

am 12. August e., 2 Uhr Nachm., am 13. August e./ 11 Uhr Vorm.,

am 14. August e., 105 Uhr Vorm, am 17. August e. 11 Uhr Vorm.

am 19. August e, 12 Uhr Vorm, am 20. August / 11 Uhr Vorm.

am 21. August e. 15 Uhr Nachm, am 23. August e, 3 sl r Nachm.

An denjenigen Tagen, an welchen die Damp schiffe nicht fahren . Verbindung von Emden nach Borkum durch ein Fahrschiff ergestellt.

Hannover, den 10. August 1867. Der Ober-⸗Post Direktor. Schiffmann.

Vom Festlande na während der Dauer der

gust. Se. Majestät der König nach der Brunne e resckomw gs eine Promenade si um 3 Uhr 10 Minuten per Eisenb begleitet bon dem Minister⸗Präsidenten Gr ausen, dem General Adtutanten vo diutanten vom Dienst. An de Wagen bestiegen und f Schlosse Sayn, woselbst Königin bei Ihrer Dur Sayn Wittgenstein dinirten zurückkehrten. Se. Ma je . den

lach dem

Ihrer Majestät der tweten Fürstin von per Wagen nach Ems

nach der Brunnen⸗ Kabinetsraths von Präsidenten Grafen selben verabschiedete, Nach dem Diner bends der franzöͤ⸗

stät nahmen nach der Brunnen— jutanten von Tresckow entgegen und . 51 1 den General⸗Adjutanten Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers von Rußland, General Ignatieff, welcher sich en ener Abreise von Ems bei Allerhöchstdenen felben verab⸗ Nachmittags 3 Uhr begiebt Sich Se. Majestät nach Coblen Diner bei Ihrer Majestät der König in. J ; Stettin, 11. August. Nach r, . Aufenthalt ver⸗ 4 Uhr

ließ gestern Nachmittag um er nordamerikanische Dampf⸗Aviso - Frolic⸗ unseren Hafen. sc

und Abends

August. kur den Vortrag des und empfingen um

zum

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