1867 / 208 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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li nd die alama aus Gleiwitz und e ran 2 * 6

angeste worden. .

gsniagliche Bibliothek.

In der Woche vom 9. bis inkl. 13. , en, in den Stunden von 12 —2 Uhr, findet die all me n ur kai seferung aller, 46 der a ichen ie n gef entliehen Bücher zu gen Revislon statt.

Es, werden , welche Bücher aus der

n ; . 33. gegen eu gen ausgestellten Lien cheine zurückzuliefern. Die . bleibt vom 14. September bis inkl. 15. Ok- tober geschlosse Ker for der Königlichen Universitäts ⸗Bibliothek. Dr. Pert.

2 *

Finanz⸗ Mini terium.

Bekanntmachung vom . Juni 1867 betreffend den Umtausch Großherzoglich hes . er,, ,. ein neues atspapiergeld

Nach einer Mittheilung des gr e. hesfhschen Mmi⸗ geh, der Finan en a i, . e lee. vom Mai d. J . es AÜrtitels 4 des Geietzes vom 726 April . vie n nn k usgabe eines neuen Staatspapiergeides betreffend, und mit Bezugnahme auf , 2 des Groß⸗ wie lich hessischen Regierungsblatts) der Termin, nach dessen . Grundrentenscheine ihre Eigenschaft als Zahlungs mittel verlieren und nur noch bis zu einein weiteren, später bekannt zu machenden Termin bei der Staatsschul den · Tilgung . e eingelöst werden können, auf den / 1. Fall, 1868 festgesetzt, die Inhaber . ,, hej f Grundrenten che me 2 1 FI, 5 Fler ln 36 FI. . 70 Fl. sind daher aufgefordert worden y dicse Schelnen bis zum lsten Juli 3 entweder zu Zahlungen ann die Derwenden, oder gegen neues Papiergeld umzutauschen. Umtausch sin bet bei * Großherzoglichen Staatsschulden⸗Til⸗ gung gökasse und außerdem bei allen Rentämtern, Hauptzoll⸗ mtern, Ober⸗ , und Distriktẽ⸗Einnehmereien des ra hhelzoglhurn: g. s Bei jedoch der de lee. 36 n, n. seschehen⸗ als ,. an⸗ neuem Papiergeld es gestatteet. Berlin, den 22. Juni 1667 Der d ier Oer Minister für Handel, Gewerbe d. Heydt. und len eg, 5

v. Itzenplißz.

Bekann tmachung, die Beschränkung der Verwendung von Stempel ⸗Materialien bei den Gerichten im Gebiete des vor⸗ maligen Königreichs Hannover betreffend.

Auf Grund des §. 4 der Verordnung vont 19 Juli d. J., betreffend die Verwaltung des Stempelwesens und die Erhebung des Urkundenstempels in dem vormaligen Königveich Hannover, dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und Herzogthum Rassau, so wie in den vormals bayerischen . (GesetzSamml. S. 1191), werden für e Gebiet des vormaligen König reichs Hannover folgende, vom 1. September d. J an in Wirksamkeit tretende Bestimmungen getroffen.

9 1. In allen Fällen, wo nach den neben der vorgedach⸗ ten Verordnung vom 19 Juli d. J. noch in Kraft . Bestimmungen gbr e e, , vom 30. Januar 1859 bei gerichtlichen Behörden, welchen die Gerichts vorsißen⸗ den, die beauftragten ie, die Staatsanwaltschaften und die Gerichtsschreiber beizuzählen und gleichzuachten sind, die Entrich⸗ tung einer Stempelabgabe zu i hat, soll der Verbrauch des Stempelpapiers aufhören und der tarifmäßige Stempel als Stem pelgebühr⸗ gleich den Gerichtsgebühren berechnet und erhoben, nöthigenfalls eingezogen werden.

. 2. Die Führer der Gebühren⸗Register baben auf den, bei den genannten handlungen, welche 36 fz Bestimmungen des 9 rg, unterliegen, auf der exsten . en zum Ansa gekomme⸗ nen Betrag des er,. vermerken, mit der Bezeichnung Stempelg e . zu =* en und darunter die Nun men d

Gebühren: Reg le. unter welcher die Stempelgebühr verrechnet

ggbe nach Maaßgabe der * vom 30. Januar 18659

ist, mit chi des Oran, sowie ihees amens und . . . si 7 I e,

Eine, den vorstehenden Be n een gem ezeichnete Verhandlung wird in allen r iehunngen so aingese

war,

. ö . . a angeg hn ,. e n, ,. .

ua i aft zu Der

den genannten Sokalstellen kann

wegen Au srei

eh hörden , vorkommenden Ver

hen, als, oh,

das sonst erforderli Stempelpan e geschrie ,,,, . vom 30. Januar lghd unterlitg m

3 ichtige n,, so wie derartige als - Anla

gen Mn überreichte Schriftsätze an die i

en und . sollen nicht mehr uf 2. .

r* s e igestempelke Schriftstücke soll vielmehr vo J ohne e , Stempel? abe Abgabe in der oben in den S§8 1 und näher h , 64 erhoben werden. dẽssen ungeachtet du nun wendung des Stempelpapiers zu den vorbezeichneten Schns

3 r. 34 eschriebene Belrag der Stempel Abgabe en 2 die nochmalige Erhebung der Abgabe als . n

§. f Dis auf Weiteres erfolgt die Verrechnung der auf i. Stempelgesetze vom 30 Januar 18659 . Stempt: bgabe wie bisher in den durch die Bekanntmachung des wn ligen hannoverschen Finanzministeriums vom 1 On 353 vorgeschriebenen Gebühren ⸗Registern unter der Ruhr am r. welcher jedoch fortan die i n . Ste mpeh⸗ ien nach dem Gesetze vom 360. Januar 1869 n eben Dagegen sind die nach der zu Eingang angeführten Der ordnung pom 19. Juli d. Ih bei den im 8. 1 be eten . hörden und Beamten zu verwendenden . soorlan un der Rubrik: Porto, Botenlohn und sonstige 2 . we durch den Zusctz zu vervollständigen ist: . e 6 ere Stempęeęh nach ö Juli . zu verrechnen Sabre Sie ohne Verwendung von Stempel Material an bene Stempel · Abgabe ist von, den Sportel: Exhehern am Enn

eines jeden Monats nach Abschluß des Gebühren. . 5

. vorhergehenden Monate) unter Beifügung einer be

ten Abschrift des Monats⸗Abschlusses rn. r bühren Registers ans dassenige Haupt-⸗Zoll. oder i. Knit ahnen, in, deen b irt, die ieren, Beh ö. bezw. Beamten ihren Sitz haben.

Berlin, den 20. August 1867.

Der Finanz Min 1 . Freiherr von der rh r

Der Juste M ien Graf zun. ö

1.

Saupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

,, ,,,, der Zinscoup ons Serie VIII. zu den turm un! chen Sind se ds nen.

Die neuen Coupons Serie Vll. Nr, 1 bis 8 über di 3 der kurmärkischen e e,, uf gd. für die ö. ahre vom J. November 1867 bis 1 nebst Talon werden vom J. Oktober d. J. ah 4 . der Stall papiere hierselbst, Oranienstraße, Nr. M, unten rechts, Vbt mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn und

deiertage unde der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden Die Coupond er bei der Kontrolle selbst. in Empfang genommen oder durch * die Regierungs⸗ Hauplfa fen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom Ali September 1863 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Form lare bei der gedachten Kontrolle unentgeltlich zu haben find bel der Letzteren Persönlich oder durch einen Beauftragten ahn geben. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marl all Empfangdbeschelnigung, so ist das Berzeichniß nur einfach, gen von benen, welche eine schriftliche Bescheinigung über di bgabe der Talons zu erhalten wünschen, n n voryu /

alle erhalten die Einreicher das 9

legen. In legterem J i dern

Exem iplcn mit einer Empfangsbescheinigung versehen urück. Die Marke oder Empfangs bescheinigung ist b usr ichtrng der neuen Coupons zurückzugeben. i

In Schxiftwech fel kanne sich die Kon trolle tt Sta atspapiere nicht ein lassen.

Wer die Coupons durch eine Regierung Hanh tg se ö n will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten

Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfang oeh hn versehen sogleich zurückgegeben, und ist bei . neuen Coupons wieder abzuliefern. Dr. n die sen Ben zeichnissen find bei den Regierungs- Haupttg den von den Königlichen dee ungen in den Amtsblat * 1 bee n, den Kassen unentgeltli 65 zu haben. Des Einreichen der Schul , 4 bedarf es zur Erlangung der neuen Ceußons nür dann, wenn die erwähnten Talons abband gekommen sind; in diesem Falle sind die Dokumente an 9

Kontrolle der enn hf e. oder an eine Regierung n ut h

mittelst besonderet Eingabe einzureichen.

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a , . 14. . neuer Coupons, Kerth , l Mit dem 1. Juni ids Hort die ben a (. rfolgt auch die Rück endung nur bis dahl a dbrtos e, . . folche 6e die von Orten nm nen bestimmt sind, weiche 9 e des pre bezirks, aber innerhalb des deutschen Po . 6 vom Porte nach den

nden. ken Berlin, e e 38/,, 162 . Staats 6e 136

ö. .

Meine e. r. 353 chen⸗ 1

14 a. . 1 . 89. 6 *

mbar d westunde, . 56 3. i. ö gore ige,

schluß des

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Konigtich preußischez⸗ 16. Dan. Dir ttorium von Dechend. Kühn em ann. Boese. Rotth. Herrmann. von Koenen.

Ergngelischer Ober gKirchenrath.

Der zum Pfarrer in Niederbeuna berufene bigberige Super intendent in Weißenfels, Jürgens, ist zum Superintendenten der e m, . dere mmh crnamit moren.

e 3 rem men: Se Excellenz ber Giants. und 1.

der geistlichen 9l Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten

Pr. von Mühler aus der Provinz Pommern.

Berlin, 3. September. ge. Maj jestat der K ig haben all liergnabigft geruüht: dem Oberst⸗ , n, a. D. K other zu . im ken , , , zuletzt Major und Platzmajor

n en, zur Anlegung des von Seiner Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen R 6. euzes des St. Silvester⸗Ordens, dem Vorsttzenden der Direction der Warschau⸗Wiener und Warschau⸗ BVromberger Eisenbahn, Ditt mann, und dem Geheimen Me— dizinal⸗Rath Professor Dr. Haeser zu Breslau, zur , der von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen verliehenen d e. des St. Stanislaus ⸗Ordens, resp. zweiter Klasse mit tone und dritter Klasse, sowie dem Legationsrath Uebel jur Anlegung des von des Königs von Schweden und Nor— wegen Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Nordstern⸗ Ordens, . ihre Genehmigung zu ehen

Nichtamt lich es.

Preußen. Schlo s n , September. Seine ff estt der cr e e . estern Morgen nach Berlin und wohnten dem ö jährigen * tungsfeste des Kadetten Lorps bei. Mittags wurden der Minister⸗Präsident, Graf von Bismarck, 3. Botschafter, Graf Goltz, und der Hof⸗

arschall, . Pückler, empfangen. Abends kehrten Se. Ma—⸗ sestat der nig nach Babelsberg urück.

Heute Vormittag arbeiteten Se. Majestät der Konig mit y Geheimen Kabinets⸗Rath von Mühler und nahmen die eldung des General ⸗Lieutenants von Fransecky entgegen.

9 Berlin, 3. September. (Das Stiftungsfest des 2 nig lichen ö .) Während der erste Fest⸗

ag überwiegend den Charakter einer religiös⸗militairischen Feier gekragen halte, trat am zweiten Tage, Montag, den 2. Septem.

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33. . eine Festvorstellung * rh re ,

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schichte . 3 wir ,. e a , . rfa . 2 die dieser eine, Hervbꝛ 23 genen von an . und namentlich

im 1 ten 6 geleistet haben. Zahl Derer mae für den Ruh . . ea Wohls hf dez Winrar hn germ mn geblutet oder Aus 3 3 g giebt laut 23 * . von Anstalt 6 e gebe 4. Si 3 Zöglinge ea , .

dem Geiste, der

die diesen schön *g e

dles n n n . sein, denen nachzuah ö. Ihre Vorgesetzten und Lehrer Sie in so treuer P ginn anleiten. Lassen Sie mich erfahren, fi:

Geist, ber allein durch Religion und Gefittung begrü e werben kann, sich auch in Ihnen entwickelt hat a . damit Sie elnst in der Armee den Geist, den Sie dort sinden werden, fortpflanzen können und sich zu solchen 224 zu be. geistern vermögen, wie sie in Marmor, in den Aufzeichnungen der Geschichte und in der dankbaren Erinnerung 13 Volkes für alle Zeit fortleben. Erfüllen Sie diese Meine Hoffnung, ne. rf 39 gut mi gha mit der Armee und mit dem Vater⸗ ande stehen.

Der Ausschuß des Bundesrats für Justizwesen hat sich heute Mittag zur Erledigung der vorliegenden e n versammelt.

Sachsen. Coburg, September. Mit dem neuesten Regierungsblatt sind in Gemãgheit des mit der König preußischen Regierun , , , Vertrags wegen de Postwesens vom 21. Mai d. J., sowie unter Bezugnahme auf die zu diesem 3 erthellte Zuͤstimmung des 2 ein

enn y Landtags der Coburg und Gotha

für die 3 begmten in ogthümern Coburg und Gott geltende Königlich preußisch . publicirt woe, und 3

b Königlich gige n, . gesetzlichen Bestimmungen üher 36 Cautionswesen der . die Königlich preuͤßische 43 nung über die Festsetzung und den Ersatz der bei 2 und anderen Verwaltungen g neee, Defekte vom 24. Ja⸗ nuar 18, sowie das Königlich preußische Gesetz vom 21. Juli 1852, berreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beam⸗ fen, die Versetzung derselben auf eine niedere Stelle oder in den Ruhestand. Diese Gesetze ꝛc. * Theil 9 4

hümer

orden. Die aus Anlaß der ä, bisher Seiten

Gotha ungeordnet gewesene en.

der ö glich bayerschen Regierun

sperre ist ae dem en ll. Erlöschen dieser Gel im

427 *