w— r r 1 w— — 2 8 2 ö — ü / / // /// / / / / / , w *
3380
t in Sondershausen und dem Bankhause H. C. Plaut i n. 9 . e ng kann. S. E. Plaut in denn
15000 Ellen Packleinwand,
1500 Pfund Stricke à 10 Ellen, also gleich 15.000 Ellen,
1000 * n, ier, . 150 * indfaden,
40 * Z3Zustechgarn, haben wir einen Se m , , n, auf den 27. Septem ber d. J. Vorm. 19 uh anberaumt, zu welchem die Offerten versiegelt mit der Aufschrift: Sußbmission aüf Emballage ⸗Lleferung⸗ . bis zu diesem Zeitpunkt an das Montirungs⸗Depot portofrei einzu. r sind, wo die renn n, derfelben beginnt. Später eingehende närbietungen können nicht berück hic werden. Proben und n, , ,. können in unserem Büreau v e f en werden, event. werden letztere den auswärtigen Bewerbern auf Er⸗
fordern 3 ndt. j . rf, den N. August 1867. Königliches Montirungs Depot.
Verloosung, Amortisation, , , u. s. w. von öffentlichen Papieren. 3869 Bekanntmachung. . e der am 158. Januar er., zum Behuf der Amortisation statt. . e u . 6 hiesigen Kreise . Kreis⸗Obliga⸗ onen sind nachstehende Nummern gezogen worden, JLitt. 6 über 15h Thlr. Rr. 7. 35. 44. 97 102. 1607. 1233. 146. 148. 170. 173. 181. 209. LüItt. C. über 40 Thlr. Nr. X37. 35. 342. 3387. 427. 429. 439. 435. 140. 465. 461. 463. 483. 499. 543. 549. 568. 595. 601. 650. 622. 643. Sö4. 665. 674. 679. 695. 708. 7109. 712. 716. 718. 725. 726. 731. 740. 755. 759. Litt. D. über 20 Thlr. Nr. 773. 799. 795. JM. 314. 317. 319. 82]. S25. 875. 876. 901. 939. 937. 940. 947. 575. 774. 980. 982. 64. 993. 199. 16013. 1021. 1028. 1931. 1054. 1956
1657. 11556 1174. 1185.
1199. 1202. 1228. 1249. 12292. 1302. 1317. 1356. 1377. 1419. 1421. 1431. 1442. 1455. 1459. 1462. 1477. 1489. 1493. 1496. 1509. 1545. 1556. 1559. 1615. 1657. 1664. 1673. 1712. 1735. 1736. 1741. 1748. 1757. 1771. 1778. 1782. 1786. 1810. 1819. 1824. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalsbetrag vom 1. Oktober e ah ent⸗ weder bei der Kreis⸗Kommunal-Kasse hierselbst, oder bei den Herren
Cohn u. Tietzer zu Berlin Unter den Linden Nr. 6
93 Rückgabe der Obligationen nebst daju gehörigen nach, dem Oktober e. fälligen Zins, Coupons baar in Empfang zu nehmen. Schubin, 13. März 1867. Königlicher Landrath. (gez) Rochlitz.
.
3341
— — * —
* — *
Rordhausen, den ugust 1867. gor dhan e e m , g enshast ordhaufen Erfurter Eisenbahn · Gesellschaft. gin feht Kurtz. Boer.
3345 Einer Maschinenbau⸗Aetien Gesellschaft Vulcan.
Bie dritte Serie der Dividendenscheine zu unseren Actien wit gegen Einreichung der Talons vom 1. Oktober d. J. ab ausg.
händigt.
ö 33 Verzeichniß der Nummern nach ihrer Reihenfolge ist eint. reichen und geschieht die Ausgabe am 1. 2. und 3. Oktober d im Comtoir des Herrn J. F. Bräunlich hier Frauenstraße . und von da ab nur in ünserm Comtoir zu Bredow.
Stettin, den 30. August 1867.
Der Verwaltungsrath.
Rahm. Metzenthin. chneppe.
a ᷣ—eůůy , x 3 422 2223 . =
Verschiedene Bekanntmachungen.
3361 Dir Bergbau⸗Actien · Gesellschaft Medio⸗Rhein 6. ist dur Generalversammlungs . Beschluß hom vierten Dezember 1865 aufgelj Wir ö die Gläubiger derselben auf, ihre Ansprüche bei ung an. zumelden. Duisburg, 31. August 1867. . Die Liquidations⸗-Kommission.
3371 Sü bec- Büchen er Tifen bahn ⸗Gesellschaft.
Abdrücke des von der Lübeck ⸗Büchener Eisenbahn⸗ en, h . Mach⸗
der Generalversammlung am 29. Juni d. J. y , trages zum Slatüut können von den Actionairen im Verwnaltunhh büreau auf dem hiesigen Bahnhofe entgegengenommen werden. Lübeck, den 1. September 1867. Die Direction.
1337] Monats- Uebersicht der ae,, Privatbank.
iva.
Gemünztes Geld Thlr. 2Wlsg
Kassen⸗Anweisungen, Noten und Giro⸗Anweisungen der preußischen Bank. .... ............ **
, . ombardbestände Dliverse Forderungen. ...... ..... ......
Fffettenbestände ......
Eingezahltes Actienkapital Banknoten in Umlauf Guthaben von Privatpersonen ꝛc. mit Einschluß des Giro Verkehrs e, , . Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ jung . r 6. . i , ide, , , , Neservesonds Magdeburg, den 31. August 1867. Der Aufsichts⸗Rath. Der Direktor. Alb. Fabricius. de la Croix.
Im Saarbrück⸗Hessen⸗Pfälzischen direkten Cltn⸗ Verkehr werden vom 15. Oktober d. J, ab, zuffhn . weiterer Ausdehnung des süddeutschen Lisenbahnn ll
2 unter Aufhebung des Tarifs vom 1. November! ö. neue, modifizirte Verbands⸗ e nf zur Anwendunm * Wgelangen, und können Tarif⸗Exemplare vom gedachtn
1 don ünseren Stations⸗Kassen gegen Zahlung des noch nähe
estimmenden Preises bezogen werden. Saarbrücken, den 26. August 1867. Königliche Eisenbahn⸗Direction.
133651. . Witanz der Aetien⸗Gesellschaft i ,, Hüttenbetrieb, 6 lings und Walzwerk zu Empel
om 1. Juli A Cti va.
66 bis 30. Juni 1
67.
Passiva.
Cassa und Wechsel Ab 45 25 i, Debitoren — 27 Grundbestß⸗.⸗... . 663 6 4 . 17 Administrations⸗Gebäude 5816. 13.
ab 1 pCt. Amortisation 4.
Mobiliar
ab 1 pCt. Amortisation Eisenbahn⸗Anlage
ab 1 pCt. Amortisation
abrikanlage Sori S. .
ö. ab 1 pCt. Amortisation 18. 21 118959 Arbeiterwohnungen 7ö8. J. 6. ab 1 pCt. Amortisation ; ; 27740
Fabrikgebäude ..... ner . . ab 1 pCt. Amortisation ; 34/942 11
. Anleihen iverse Kreditoren Reservefonds
Gewinn ⸗ und Verlust
Waarenbestand. .... ... ..... ...... .. n ,,. ⸗ 98751 24 m, e, . ꝛ̃s 7 Prinz ⸗Leopold⸗Hütte, den 15. August 1867.
Der Vorstand der Actien⸗Gesellschaft Prinz Leopold.
dem Kreise Kroeben, geen Uebernahme der künftigen r
Actien⸗ Kapital 2
pas Abonutment betrãgt 1 Thlr. sũr das pierteljahr.
— —
Aue Peg Anbauten Re a. m. . Yreussischen Staats · An jeigers
; Jãger⸗ Straß e Nr. IG. cinen d. griedricha · Aanonterge)
, 209.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem 1 Schmidt zu Mainz und dem praktischen Arzt Dr. ernhard Neuhaus zu Münster den Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse, dem 6 Kantor, Küster, Organisten und Lehrer Friedrich Gottlieb Goecker zu Rchme im Kreise Minden den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von ohenzollern, sowie dem Bauer. utsbesiger Froelich zu Weißstein im Kreise Waldenburg, dem nee oh, Berger zu Ober⸗Waldenburg in demselben Kreise, dem Landoberschultheiserei Gehülfen Elb ert zu St. Goars⸗ hausen im Rheingau-Küreise und dem Landdiener Woehlers zu Itzehoe in Holstein das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner Bem prakfischen Arzt Dr. Rintel in Berlin den Charakter als Sanitaͤts⸗Rath zu verleihen.
Aller höchster Erlaß vom 5. August 1867 * betreffend hie Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Rawicz nach Dubin durch den Kreis Kroeben, im Regierungs-Bezirk Posen.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tag den Bau einer Ehaussee von i n , Dubin durch den Kreis Froeben, im Regierungs · Bezirk Posen, genen be, leihe Ich hierdurch dem genannten Kreise das Eiÿpropriations recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im⸗ gleichen das Recht zur Entnahme der , und Unter⸗ haltung Materialien nach Maßgabe der für die Staats Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. u eth wi ek ausseemaßi⸗ gen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des haussee⸗ zeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- Ehausseen jedesmal geltenden Chausseegeld · Tarifs, einschließlich der in dem selben enthaltenen Bestimmnungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden , , . Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats ⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld Tarife vom 29. Februar 1849 angehängten Be stimmungen wegen der Chausses⸗Polizei Vergehen auf die ge⸗ dachte Straße zur Anwendung kommen. Ver. gegenwärtige . ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zringen. Enis, den 5. August 1867.
v. d. Heydt. Graf von Itzenplitz.
n den Finanz Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Bau⸗Inspektor von Zsch ock zu Ortelsburg ist zum Königlichen Ober⸗Bau-Inspektor ernannt und demselben die Dber⸗Bau⸗Inspektor⸗Stelle ei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen verliehen worden. 4
—
Lixcular-Verfügun vom 29. Au gust 1867 — betref⸗ i. die Ausführung des Gesetzes, betreffend das preußische Me⸗ dizinal Gewicht, vom 16. März 1857 (Geseß - Samml. S. 86.
Auf Grund der im §. 4 des Gesetzes betreffend das preu⸗ ßische . vom 16. . 1867 (Ges. Samml.
Expro
Berlin, Mittwoch, den 4. September, Abends
S. 386) uns ertheilten Ermächtigung haben wir zur Ausführ rung dieses Gesetzes die in der . eren . z Anweisung für die Eichungs ⸗ Behörden, und ;
erlash Anweisung für die Medizinal⸗Behörden
Wir bemerken hierzu Folgendes:
Um die Apotheten des Landes möglichst bald in den Besitz von mindestens einem Satze des neuen Medizinal⸗Gewichts ge⸗ langen zu lassen, wird die Königliche Normal -⸗Eichungs⸗Kom⸗ misston die hiernach erforderliche Anzahl Gewichtsätze anfertigen und, mit ihrem Stempel versehen, den Provinzial ⸗Eichungs⸗ Kommissionen zugehen lassen.
Die Königliche Regierung hat die Vertheilung der eingehen⸗ den Sendung unter die Apotheken Ihres Bezirks, und die 2 ziehung der Kosten — als welche voön der Normal- Eichungs⸗ Kommission lediglich die Selbstkosten und die Stempelgebühren berechnet werden — anzuordnen. Die Anfertigung des weiteren Bedarfs der Apotheken bleibt der Privat⸗Industrie überlassen, und es werden die Eichungs⸗Kommissionen . auch sofort mit den in Rr. 19g und 12 der oben bezeichneten Anweisung erwähnten Probe⸗Gewichten und den Normalen versehen wer. den, um die Prüfung und Stempelung der ihnen anderweit vorgelegten Medizinalgewichte rech ausführen zu können.
Von der Besugniß . dieser chtung haben die Kom munal Cichungs Aemter für jetzt noch auggeschlossen bleiben müssen, weil es denselben an den zur Prüfung der kleineren Gewichtstücke nothwendigen feinen Wiegevorrichtungen fehlt. Wird jedoch nachgewiesen, daß ein Eichungs Amt dergestalt ausgeruͤstet ist, daß demselben die Eichung und Stempelung der Medizinal⸗Gewichte mit Zuversicht anvertraut werden kann, so wird demselben die Befugniß hierzu ertheilt werden.
Der Königlichen Regierung selbst wird ein Satz gestempel⸗ ter Gewichte von der für den Gebrauch in den Apotheken vor⸗
geschriebenen Form von der i n,. Normal ⸗Eichungs⸗
Kommission übersandt werden, welcher dazu bestimmt ist, bei Gelegenheit der Apotheken⸗Visitationen die vorschriftsmäßige Be⸗ schaffenheit der daselbst in Gebrauch befindlichen Gewichtstücke zu kontroliren. .
Diese Cirkular⸗Verfügung mit ihren Anlagen ist mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Eichungs⸗ Kommission den Termin, von welchem an sie das Eichungs⸗ e . werde beginnen können, besonders bekannt machen werde.
Berlin, den 29. August 1867.
Der Minister für Handel, Der Minister der geistlichen, Gewerbe und öffentliche Unterrichts- und Medizinal⸗ Arbeiten. Angelegenheiten. Im Auftrage. In Vertretung. von der Reck. Lehnert.
An sämnrtliche Königliche Regierungen seinschließlich Sigmaringen).
a.
Anweisung für die Eichungs-⸗Behörden zur Ausführung des Gesetzes,
betreffend das preußische Medizinalgewicht, vom 16. Marz 1867 (Ges. Samml. S. ch.
1) Die Gewichtstücke für die im §. 2 des Gesctzes vorgeschriebene Theilung des Pfundes als Medizinalgewicht in ob Gramm mit de- zimaler Untertheilung des Gramm bilden folgende Abstufung:
a) für das Gramm und dessen Mehrheiten: Gewichtstücke zu 200, 1060, 50, 20 10 65, 2 und 1 Gramm; b) für die Theile des Gramm—-⸗ 16 Gewichtstücke zu 5, 2 und 1 Dezigramm, x 5. 2 und 1 Centigramm, 5. 2 und 1 Milligramm.
ö J
428