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Offizier zum Zweck der Abwehr eines thätlichen Angriffs des Uintn.
den Strafbefugnisse, insbesondere durch genaue Prüfung der bei den Truppenthei 2 1 sahrenden Straflisten, sorgfältig zu gend hchen
§. 54. Finden die höheren Befehlshaber, daß eine von dem nie⸗ deren Befehlshaber verhängte , I) entweder ihrer Art oder ihrer Dauer nach ungeseßlich oder 2) der Strafende h deren Verhängung nicht deut gewesen ist, so ist von ihnen die Strafe ab zuändern oder aufzuheben und die etwaige Ueberschreitung oder An⸗ maßung der der, r, , , r, nach Maßgabe der Verschuldung, entweder disziplinarisch f rügen, oder die gerichtliche Untersuchung und Bestrafung zu veranlassen.
Neunter Abschnitt. . .
Von der Disziplinar ⸗Strafgewalt in außerordentlichen Fällen.
8§. 55. Bei außerordentlichen Vorfällen in Friedenszeiten ist jeder kommandirende Offizier befugt, die Unterstellun, der Militair⸗Per⸗ sonen seines Dienstbereichs unter die in den Militairgesetzen für den Kriegszustand ertheilten Vorschriften für die Dauer des eingetretenen außerordentlichen Zustandes anzuordnen, und dies bei Trommelschlag, oder durch Tagesbefehl bekannt machen zu lassen. .
Es muß jedoch in einem jeden solchen Falle sogleich dem nächsten Vorgesetzten davon Meldung gemacht werden.
§. 56. Während besonderer die strengste Aufrechthaltung der Diszsplin dringend erheischenden Verhältnisse, insbesondere, in Krięgs zeiten, bei Verfammlung der Truppen, bei Algrmirungen, beim An rücken in das Gefecht, beim Rückzuge und bei Verwehrung der Plün⸗ derung und anderer schwerer Verbrechen ist jeder . unter strenger Verantwortlichkeit, ber hig von seiner Waffe Gebrauch zu machen, um seinen Befehlen den nöthigen Gehorsam zu verschaffen, wenn ihm kein anderes Mittel zur Erlangung des durchaus nöthigen Gehorsams
u Gebote steht. ᷣ ; Dieselbe ghcfugni hat, unter gleicher Verantwortlichkeit, jeder
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gebenen. Der Offizier, der eine solche außerordentliche Maßregel enöthigt ist, muß jedoch den Vorfall sofort seinem nn ug etzten melden. . ge S. 57. Sobald die Armee oder einzelne Armer - Corps zu e. kriegerischen Zweck — wohin die militairischen Uebungen hier nik in rechnen sind — in Marsch gesetzt werden, haben bis zum Wieden zu tritt der gewöhnlichen Friedensverhältnisse der Oberbefehlshaber . jeder kommandirende Feneral eines Armeecorps die Befu niß/ ie genfalls die nach den ö 4 und 5 zulässigen Disziplinar ö. obwaltenden Verhältnissen entsprechend, zu verschärfen ober ö dern und dies durch Tagesbefehl bekannt zu machen. tn Auch ist während dieser Zeit jeder Befehlshaber bis zum Co mandeur eines selbstständigen Bataillons abwärts berechti t, an. Gemeine der zweiten Klasse des Soldatenstandes körperliche ; ht ihn bis zu vierzig Stockschlägen zu verhängen. h Dieselben Befugnisse hat der Gif ch shaber der Scktun ei Festung, eines offenen Orts oder Bezirks, welche in elagerungz. zustand erklärt sind. . J Schlußbestimmung. S§. 58. Die Verordnung über die Diszipli. nar⸗Bestrafung in der Armee vom 21. Oftober 1841 und die spabnn dieselbe abändernden oder ergänzenden Bestimmungen sind auf choben Ausgenommen hiervon sind nur die r n fen der * 3 des Regulativs vom 6. November 1858 und der §§. 35 – ⸗ʒ Regulativs vom 19. Mai 1866 in Betreff der Disziplinar, Vestrafun der Militair⸗Sträflinge und der Arbeitssoldaten; diese Vorschr ften bleiben unverändert in Kraft. ö Ems, den 21. Juli 1867. (gez) Wilhelm. (ggez.) v. Röon.
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Deffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
G te g H e.
Der unten näher bezeichnete Handlungs⸗Commis Albert Gott⸗ ried Rudolph Grüneberg ist durch rechtskräftiges Erkenntniß es Kriminal Senats des Königlichen , vom 7. Mai
d. J. wegen fortgesetzter Unterschlagung zu drei Monaten Gefängniß und Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer eines Jahres verurtheilt worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Grüneberg Kenntniß hat, wird auf⸗ — 1 davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.
Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militairbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2ꝛc. Grüneberg zu vigi⸗ liren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche 6 hierselbst oder an die nächste preußische Gerichtsbehörde, welche wir um Strafvollstreckung hiermit ersuchen, abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Berlin, den 11. September 1867.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen.
Deputation III. für Verbrechen und Vergehen. Sig nalement.
Der Handlungs ⸗ Commis Albert Gottfried Rudolph Grü—⸗ neberg ist 37 Jahre alt, am 19. September 1829 in Soldin ge⸗ boren, evangelischer Religion, 5 Fuß 7 Zoll groß, hat spärlich dunkles gan , eg. Augen, dunklen Schnurbart, und trägt gewöhn⸗ ich eine Brille.
. Steckbriefs - Erledigung.
Der hinter den Buchhalter Gustav Wilhelm von 3schüschen wegen wiederholter Unterschlagung unter dem 27. Februar 1866 erlaffene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.
Berlin, den 13. e, ,, 1867.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
Gegen
den Schäfersohn Martin Graczyk aus Ostrowo,
den Student Benjamin Lißner aus Ostrowo,
den Wirthssohn Balcer Srödka aus Bogdaj,
den Schuhmachergesellen Nochem Jacob Todtmann aus Ostrowo, den Barbiergehilfen Ludwig Sikorski aus Ostrowo,
den Häuslersohn Johann Pietrzak aus Krempa,
den Handelsmann Mendel An 461 aus Ostrowo,
den Wirthschaftsschreiber Max Boguslaus Johann Heinrich Dehnel aus Kwiattow,
den Kommis David Goldmann aus Ostrowo,
den Schneidersohn Jacob Herbst aus Ostrowo,
den . eimann Korn aus Ostrowo,
C — DCG R D —
den Privatschreiber Joseph Ledermann aus Ostrowo, den Kommis Israel Rosenthal aus Massenau,
den Tagelöhner Baer 4 aus Ostrowo,
den Schneidersohn Roven Werner aus Ostrowo,
16 . gr nm g er Abraham Meyer Elias Gruenberg auß
asztow, ( 17) den Bauersohn Michael Werna aus Granowiec, 18 den Webersohn Carl August Kleinert aus Boczkow, 9 den Schuhmacherlehrling Anton Malinowski aus Ocia⸗ 2M den Häuslersohn Joseph Sokölk aus Jankow przygodzki ist die Untersuchung auf Grund der Anklage vom 9. Juni 1867 und 9 II0 des Strafgesetzbuchs wegen Verlassens der Königlichen preuß. chen Lande ohne Erlaubniß, um sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, eingeleitet und zur öffentlichen münd— lichen Verhandlung der Sache ein Termin auf
den 18. Oktober 1867, Vormittags 9 Uhr, .
vor mn Kollegium im Sitzungssaale der J. Abtheilung angeseßt worden.
Da der Aufenthalt der Angeklagten unbekannt ist, so werden die— selben hierdurch in Gemäßheit des Artikel 46 des Gesetzes vom 3. Mai 1857 zu dem gedachten Termine mit der Aufforderung öffentlich vor— geladen, in demselben zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dit ⸗ nenden Beweismittel mitzubringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem angesetzten Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschaft werden können.
m Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Ver— . ung und Entscheidung der Sache in contumaciam vorgegangen werden.
. legen wir zur Deckung der die Angeklagten etwa treffenden Strafe und der Kosten des Verfahrens auf das im Inlande befindliche etwanige Vermögen eines jeden derselben bis zur Höhe von Ein Tau— send Thaler hierdurch Arrest an.
Ostrowo, den 19. Juni 1867.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re. 5 ie Königliche Domaine Kottbus, bestehend aus:
und Glinzig mit einem Gesammt⸗Areal von 5709 Morgen 80 AMMuthen und einem eisernen Inventarium von 1156 Scho dreijährigen Samen ⸗Karpfen, 2) der wilden Fischerei in dem n, ,, und in der Spree 3) den Vorwerken Lacoma und Maust mit einem Gesammt ⸗Arealt von 820 Morgen 1653 QRuthen, en auf die 12 Jahre von Johannis 1868 bis Johannis 1880 im ege der öffentlichen Licitation neu verpachtet werden. In dem am 31. Oktober d. J., Vormittags um 11 Uhr, in, unserem Sitzungszimmer, Wilhelmsplatz Nr. 19, stattfindenden Bietungs -Termine wird die Domaine alternativ, einmal im Ganzen und gleichzeitig in 2 Theilen, nämlich: a) die Glinziger Teiche mit 764 Morgen 166 MRuthen und der wilden Fischerei in der Spree und b) der nach deren Abzweigung verbleibende Theil der Domaine mit 5765 Morgen 88 Muthen, jeder allein, zum Ausgebote gestellt werden. Das ie e be i nf für die ganze Pacht auf 10, 00 Ihlt / für die Theilpacht ad a. auf 1 Thlr., ad b. auf 8700 Thlr. , ine festgesetzi. Jeder Pachtlustige hat sich spätestens im Bietungs⸗Termin
1) den Karpfenteichen bei Lacoma, Maust, Reuendorf, Bärenbrüt
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über seine
ag ö. 6. gien Thlr. 4 Di Registratur, J
a. O., den 11. September 1867. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
zz Bekanntmachung.
Das im Loebguer Kreise von der Stadt Graudenz 7 Meilen und on der Stadt Dt. Eylau 23 Meilen entfernt gelegene Domainen-⸗ ment Lonkorrek mit der Fischerei im Lonkorreter und Pawlower Het soll von Johanni 18533 ab auf 18 Jahre meistbietend verpachtet erden und steht dazu ein Termin .
werden af den 21. Sttober i567, Vormittags 10 Uhr,
im Konferenz Zimmer des hiesigen Regierungs ⸗ Gebäudes vor dem
rin Regierungs⸗Rath von Schrader an.
Es gehören zu dem Pachtobjekt, auf welchem sich eine Brennerei befindet, mit . w,. . nid sgn n nne 'rek Nr. es Hypothenbuchs außer der Fischerei⸗Nutzung.
kontztr of und Baustellen 12 Morg. 127 MN. 4 1172 7x 136 Wiesen und Brücher * 19 Hütung und Dreesch P 12 Landschellen, Unland, Wege und Gräben 44 * 22 Sina TN Nor Te TN. Die Verpachtungs-⸗Bedingungen liegen in unserer Registratur und heim Königlichen Domainenpächter Herrn Ober ⸗Amtmann Lange in zonkorrek zur Einsicht aus,
Das Pachtgelder⸗Minimum 6 1850 Thlr. und hat jeder
Bieter ein eigenthümliches disponibles Vermögen von 14009 Thlrn. dem genannten Departements ⸗Rathe zwei Tage vor dem Licitations— termin nachzuweisen. . . Unter den drei Bestbietenden bleibt die Auswahl vorbehalten. Marienwerder, den 5. September 1867. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Donainen und Forsten.
Gutsverpachtung.
36 . Des Domainengut zu Wannfried, im Kreise Eschwege / mit Wohn ⸗
und Wirthschaftsgehduden versehen und 334 Kasseler Acker Grund- fäche enthaltend, soll auf 18 Jahre von Petri 1868 an verpachtet werden. Dessentlicher Termin hierzu wird auf Dienstag, den 15. Oktober d. J, Vormittags 10 Uhr, in das Reglerungslokal zu Kassel bestimmt. Die Pachtbedingungen ligen im Secretariat der unterzeichneten Behörde und bei der Renterei kschwege sur Einsicht offen. ; Kassel, am 12 September 1867. Königliche Ober ⸗Finanzkammer.
Mittwoch, den 25. d. M. Formittags 19 Uhr, sollen in dem Lokale bes Herrn Duhm zu liebenwalde aus dem Liebenwalder Reviere: J. Auf Ablage Wasserschlagbaum 1085 Klft. Elsen Kloben, auf Ablage Lenzenbude 1247 Klft. Elsen Kloben; Il. in der Forst: Belauf Lottrohe 4 Klft. Eichen Kloben, 97 * Elsen — Belauf Barnowe Belauf 2 g a stten Knüppel, elauf Zerpenschleuse 95 6 Buchen Kloben, 60 * Birken x Belauf Rehmgthe Sr Klft. Eichen Kloben, — . iffentlih an den Meistbietenden, unter den im Termin bekannt zt machenden Bedingungen, verkauft werden. Die Nummernverzeichnisse nd bei dem Unterzeichneten ausgelegt. Rehhorst, den 15. September 1867. Der Oberförster.
Beg Betanntmachung.
Im Wege der öffentlichen Submission werden Kauflustige eee. inn, ihre Offerte für Bleiasche aus den Artillerie Depots zu Cüstrin orgau und Wittenberg bis zum 20. September a. er. ver . ler einzureichen. Auf ö Adresse darf die Bezeichnung: „Offerte für leiasche nicht fehlen. 24
ie Bedingungen sind hier vorher einzusehen. Berlin, den 31. Aiugus 1867. rtillerie · Depot.
lh Bekanntmachung.
Jie vom 1. Januar 1868 ab auf der hiesigen Königlichen Saline m Abfälle an Mutterlauge und Braunkohlenasche sollen im Mittwoch, den 5ỹ. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, munserm Sitzungszimmer öffentlich añ den Meistbieten den, jedoch unter Vorbehal a unter den 3 Bestbictenden, verkauft, und hf n in derselhen Weife die zur Verarbeitung jener Abfälle er⸗ uderlichen Kefervoirs und Grundftücke verpachtet werden.
Die Verkaufs ⸗ resp. Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer e nnn einzusehen, —— indeß auch auf Verlangen in Abschrift gegen Erstattung der Copialien von hier aus gegen werden. Dürrenberg, den 11. September 1867. Königliches Salz ⸗Amt.
an . Bekanntmachung. ur Verdingung des bei dem er, , . Montirungs Depot . 2 1 erforderlichen Bedarss an Emballage ⸗Gegenständen, 1599090 Ellen Packleinwand, 115600 Pfund Stricke à 10 Ellen, also gleich 15,000 Ellen, 1000 * ackpapier, 150 * indfaden, 10 2 3Zustechgarn, haben wir einen Submissions⸗ Termin auf den 27. Septem ber d. J., Vorm. 10 Uhr, anberaumt, zu welchem die Offerten versiegelt mit der Aufschrift: Submission auf Emballage ⸗Lieferung⸗ bis zu diesem Zeitpunkt an das r , , ,. portofrei einzu- reichen sind, wo die Eröffnung derselben beginnt. Später eingehende Anerbietungen können nicht berücksichtigt werden.
Proben und Bedingungen können in unserem Büreau eing 12 werden, event. werden letztere den auswärtigen Bewerbern auf Er⸗ fordern zugesandt.
Düsseldorf, den 27. August 1867.
Königliches Montirungs⸗Depot.
Ess .Neue Berliner Verbindungsbahn. ie Lieferung von / 1000 Schachtruthen Kalkbausteinen soll in 5 Loose getheilt, im Wege der Submission verdungen werden. Die bezüglichen Bedingungen liegen in unserem Bau ⸗Büreau, Köpnickerstr. X), zur Einsicht offen; auch können Copien derselben gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Anerbietungen sind versiegelt und mit der Ausschrift Offerte zur Lieferung von Kalkbausteinen« versehen, bis ö dem auf Donnerstag, den 26. d. Mts., Vor- mittags 10 Uhr, anberaumten Termine, portofrei an uns einzu⸗ senden, zu welcher Zeit die Entsiegelung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten vorgenommen wird. Berlin den 13. September 1867. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
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Oberschfefffche Eifenbahn. Es soll, die Lieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für die zweigeleisige Brücke über den Klodnitz⸗ Kanal bei Cosel im Ge-
wicht von S9? Centnern Schmiedeeisen und
35 Centnern Gußeisen im Wege der Submission vergeben werden.
Termin hiezu ist auf . Dienstag, den 8. Okto ber d. J., n n. 11Uhr, in unserm Central⸗Büreau auf hiesigem Bahnhofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:
»Submission zur Lieferung des eisernen Ueberbaues der Brücke
. über den Klodnitz⸗Kanal« eingereicht sein müssen und in welchem auch die eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Submissions⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen im oben⸗
bezeichneten Büreau zur Einsicht aus und können daselbst auch Kopieen
derselben in Empfang genommen werden. Breslau, den 11. September 1867. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.
3533 Bekanntmachung.
Die Anfertigung und Lieferung einer schmiedeeisernen Drehscheibe von 381 Durchmesser mit Winde soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden . . Die Liefe ungsbedingungen und Zeichnungen liegen in meinem Bureau zur Einsicht offen, werden auch gegen Came der Copialien in Abschrift mitgetheilt. —
Offerten zur Lieferung dieser Drehscheibe sind verschlossen und mit der Aufschrift Submission auf Lieferung einer Drehscheibe« bis zu dem am 26. September eur,, Morgens 19 Uhr, in meinem Büreau hier anstehenden Termine portofrei an mich einzusenden, wo dieselben zur bestimmten Stunde in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten werden eröffnet werden.
Paderborn, den 14. September 1867.
Der Königliche E Tr m Maschinenmeister. ie s.