1867 / 221 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. Eat mn n ng ck as Domaginengut zu Marjoß, im Kreise Schlüchtern 377 Hanauer Morgen Grundfläche, mit Wohn- und Wirthschafts bauen enthal· tend, soll von Petritag 1868 an anderweit auf 18 gin verpachtet werden, wozu oͤffentlicher Termin auf

reite g den 11. Oktober d. 3 r gg 10 Uhr, in das Regierungslokal zu Cassel bestimmt wird. Die Pachtbedin liegen im Secretariat der unterzeichneten Behörde und bei der

enterei Steinau zur Einsicht offen. Cassel, am 12. September 1867. Königliche Ober ⸗Finanzkammer.

r Königsgru be. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gͤbrchi daß die Kohlen- *. auf der fiskalischen Königsgrube vom 29. September d. J. ab is auf Weiteres für 1 Centner

Stückkohlen. ...... 3 Sgr. 6 Pf. Würfelkohlen.... ...... ..... 3 Sgr. 3 Pf. Nußkohlen ...... .... .. ...... 72 Sgr. Pf Kleinkohlen .. ...... ...... 1 Sgr. Pf.

betragen werden. Zz Centner entsprechen etwa L Tonne preuß. önigshütte, den 28. August 1867. Königliche Berginspection.

len ; r rern deln, n ie Lieferung der für die Oberschlesische und Stargard ⸗Posener Eisenbahn pro 1868 erforderlichen Betriebs⸗Materialien und zwar: a) für die Oberschlesische Eisenbahn: 3200 Ctr. Brennöl (raff. Rüböh,, 970 Etr. Schmieröl Nr. I, 1025 Ctr. rohes Rüböͤl, A Ms eh inderdochte (ohldocht ros Cylinderdochte (Hohldochte 19,505 Ellen Banddochte, ; 520 . Fadendochte, 20 Stück Lampenglocken, 17000 Stück Glascylinder, 130 R. Stearin⸗Zimmerlichte, 1,150 Pf Talglichte, 38,000 Stück Strauchbesen, 16500 Ctr. Le en, 220 Pfd. Sodaseife, . 20 Pfd. weiße harte Talgseife 220 Ctr. weiche Seife (grüne Hefe) 27600 Stück Isolatoren, 130 Etr. Werg, 1/920 . Bindfaden, 1400 . d. Plombirschnur, 45 Ctr. Plomben (Bleisiegeh, 95 Ctr. Petroleum, 500 Ellen Packleinwand, 500 Stück Bindestränge, 65 Ctr. Kupfervitriol, 3, 300 Stück Zinkeylinder, 700 Stück Kupferelemente, 7000 Fuß Uhrgewichtsschnur, 25 Stück Zugsignalleinen, 15 Ctr. Bittersalz, 8 069 Stück Papier scheiben, 3 Ctr. verzinkter schwacher eiserner Leitungsdrath, 1,28

ark, 4 Ctr. verzinkter schwacher eiserner Bindedraht, Oo ο stark, 390 Pfd. mit Baumwolle übersponnener Kupferdrath; b) für die Stargard⸗Posener Eisenbahn: 350 Ctr. Brennöl, 250 Etr. Schmieröl Nr. JU, 1650 Ctr. rohes Rüböl, 700 Ctr. Putzlappen, 15 Ctr. Kupfervitriol, sollen im Wege der Submission vergeben werden. Termin piftfu ist auf

Mittwoch, den 25. September er,, Vormittags 11 Uhr, und zwar für die unter a., bezeichneten Materialien in unserem Central- Büreau auf hiesigem Bahnbofe und für die unter h, bezeichneten Ma—⸗ terialien im Büreau der Königlichen Betriebs⸗Inspection der Stargard Posener Eisenbahn zu Stargard i. Pomm, anberaumt.

Bis zu dem genannten Termine müssen die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

. Submission zur Lieferung von Betriebs Materialien für die Oberschlesische Eisenbahn an die unterzeichnete Königliche Direr ; tion, für die Stargard⸗Posener Eisenbahn an die Königliche Betriebs- Inspection , . leßteren Bahn zu Stargard i. Pomm. ef g, sein.

In dem Termine werden die eingegangenen Offerten in Gegen- wart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Die Submissions Bedingungen liegen in den obenbezeichneten Büregus, so wie in den Central: Büreaus der Königlichen Directionen der NiederschlesischMärkischen und Ostbahn in Berlin, resp. Bromberg, zur Einsicht aus und können daselbst Abschriften dieser Bedingungen in Empfang genommen werden.

Breslau, den 7. September 1867.

Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

Verloosung, Amortisation, us von i , en Rirs re nns n. . n,

der nach Dres re egi e mh g i er nach §. 8 des Pripilegiums vom 6. Rope

pesch . , 2 k

m Umlauf befindliche nigsberger Hafenbau⸗Obl zu 565 Thlr. die Rr. 13. 45. Sö. 1 und 26. gationen zejtzn zu 100 Thlr. die Nr. 2 * 46 966. 1 1. 464. C0 ; 52. 714. 2. , 31. K ja

ie Inhaber dieser Nummern werden aufgeford tung und . dieser Königsberger . Gen nebst den dazu gehörigen Talons den Nennmwerth der Sbliganenn vom 2. Januar 1868 ab, von unserer Hauptkasse in Empfang zu ann 36 leich werden die unbekannten Inhaber der Königsberger 9 bau · Obligationen Nr. 635 und Nr. 718 über je 100 Thir . nach . Bekanntmachungen vom 5. September 1861 unld . September 1856 ausgeloost und beziehungsweise vom 2. Januar ! und vom 2. Januar 1867 ab ni t mehr verzinst werden, hier u , n. aufgefordert, ben Nennwerth derselben gegen Guittun und Einlieferung der Obligationen nebst den dazu gehörigen Talo baldigst bei unserer Hauptkasfe in Empfang zu nehmen. 4 ; önigsberg, den 6. September 1867. Königliche Regier ung. Abtheilung des Innern.

4proz. Nassauisches Stagats-Anlehen von Fl. 2,0 Bel der stattgehabten fünften Verloosung der e nl he

des unter Vermittlung des Vankhguses der Herren M. A. von Rat!

schild & Söhne zu Frankfurt a. M. negoziirten, früher !

proz. Nassauischen Denn ga, ens e gt hoch . 9

12. Juli 1859, sind nachstehende Partial Obligationen gezogen wan Rückzahlbar am 1. Januar 1868 .

a Fl. 100. Nr. 267. 275. 354. 547. 769. 778.

200. 263. 270. 472. 547. 790. 905. gt5.

ö

Litt. A. 1 P . ü 40l. 523. G82. 957. 1497. 1781. 1885. 2072. * n x 1000. 44. 332. i,, am l. 9 li 1868: a Fl. „Nr. 308. 337. 466. 625. 697. 999. 200. . 123. 142. 330. 336. 8M. 970. Y

23 8 890

300. » 4. 479. 500. 499. 591. 623. 667. 741. 743. 824. sh 1029. 1158. 1224. 1671. 1745.

E. 1000. 9. 81. 186

Die Inhaber dieser Partial ⸗Obligationen werden hiervon mil do Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapital ⸗Beträge, deren Verninsun von den bezeichneten Rückzahlungs - Terminen an aufhört, sowohl he dem genannten Bankhause, als auch bei der Königlichen Staattͤlasse. Direction dahier oder bei den . Rezepturen gegen Rüghahe der Partial Obligationen und der dazu gehörenden, nicht verfallenen Zins- Coupons nebst Talon erheben können.

Aus früheren Verloosungen stehen folgende Partial⸗Obligationen

zurück. . Rückzahlbar am 1. Januar 1866: Litt. A. Nr. 565. r,, n,, am 1. Juli 1866: » A. Nr. 307. 553. 891. B. Nr. 329. 660. D. Nr. 1059. Wiesbaden, den 5. September 1867. Königliches Finanz⸗Kollegium.

laãstgh Bekanntmachung. ie . der Zinsen für die Prioritäts⸗Obligationen Litt. . und F. der Oberschlesischen Eisenbahn auf die am 1. Dktob er lauß Jahres fälligen Coupons erfolgt n bgabe der letzteren, welchen ein nach Gattung, Stückzahl mit Bezeichnung des Geldbetrages pth Stück, und der nach der Stückzahl sich ergebenden Summe geordnet Verzeichniß beizufügen ist, vom 1. Oktober d. J. ab täglich ; in Breslau bei unserer Hauptkasse während der vormittãglichen Amts stunden, außerdem in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober d. J in Berlin bei der Kgsse der Disconto⸗Gesellschaft, in Leipzig bei dem Bankhause Frege C Comp., in Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun. während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, aut schließlich der Sonn⸗ und Festtage.

ö SO.

8

Schriftwechfel und Geldsendungen nach auswärts finden dab

nicht statt. Breslau, den 10. September 1867. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

3345 tettiner Maschinenbau⸗Actien ⸗Gesellschaft u le an

Die dritte Serie der Dividendenscheing zu unseren Actien nn

gegen Einreichung der Talons vom J. Oktober d. J. ab ausge

händigt. .

3 Verzeichniß der Nummern nach ihrer Reihenfolge ist einzh. reichen und geschieht die Ausgabe am 1. 2. und 3. Oftoben 94 im Comtoir des Ferrn J. F. Bräun lich hier, Frauenstraße Nr. und von da ab nur in unserm Comtoir zu Bredow.

Stettin, den 30. August 1867. Der Verwaltungsrath. Rahm. Metzenthin. Schneppe.

Aue pen a deer a. ans

⸗— 3

Preusischen Staats- Anzeigers: Jäger⸗ Strate R r. 10. Gwischen d. Friedrichs · . danonierste.)

Anzeiger.

n 221. Berlin, Mittwoch, den 18. September, Abends

1867.

Berlin, 18. September.

Se. Majestät der König haben Sich gestern Abend nach Frankfurt a. M. begeben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht;

arrer, Landdechanten Vassen . Düren den Rothen Adler⸗

6 vierter Klasse, dem Großherzoglich Badischen Obersten Gegenstäͤnde näher zu ordnen, in

ñ Meininai Verordnung ausdrücklich auf das Kreisstatut verwiesen ist. Sp on ech dem Hergogli Sachen. Mein in fi chen ö können darin Anordnungen über besondere, in den eigen⸗

Grafen von

Verfassung wird durch die ö §. 10. Es kann für Dem Ober Amtmann a. D. von Harling zu Lüchow und nach Anhörung des

dler⸗Orden dritter Klasse, dem katholischen Ober⸗ migung ein Kreisstatut errichtet werden. n wochen 69 ; ; * elbe hat den Zweck, diejenigen, die Kreisverfassung betreffenden ezug auf deren Regelung in dieser

IV. Kreisvertretung. §. 8. Jeder Kreis bildet einen kreisständi⸗ schen Verband.

Dieser Verband hat die Rechte einer Corporation, deren Organ die Kreisstände sind.

§. 9. Die Kreisstände versammeln sich auf Kreistagen. Ihre genwärtige Verordnung bestimmt. en Kreis durch Beschluß der Kreisstände rovinziallandtages unter Unserer Geneh⸗

gatztath Gise ge, dem Hürstlich Schwarzburg. Rudolstadti. thümlichen Verhältnissen des Kreises begründete Einrichtungen getroffen

en Geheimen Regierungsrath von Bamberg und dem

werden. Derartige

nordnungen dürfen jedoch in keinem Falle aus⸗

gürstlich Reußischen Staatsrath Dr. von Beulwitz zu Gera drücklichen Bestintmungen der Geseßze zuwlderlaufen.

ken Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem evan elischen

§. 11. Die Kreisstände sind berufen: I) die Kreiscorporation zu

6chullehrer und Küster Kay ser zu Halle a. S. den Abler der vertreten und die Kreis- Kommunaglangelegenheiten unter Leitung des

hierten Klasse des Königlichen H

sohie dem Förster Schoepe zu Georgenwerk im Kreise Oppeln manns in denjenigen Fällen

und dem edangelischen Schullehrer und Küster Müller zu

aßtow im Kreise Naugard bas Allgemeine Ehrenzeichen, ,

6

o wie

.

Simeon den Charatter als Rechnungs ⸗Rath; und ei , Stolzen berg zu Posen den Cha⸗

em 2 . utter als Kanzlei⸗-Rath zu verleihen.

von Hohenzollern, Kreishauptmanns zu verwalten; Y die ,,, 864 6 ; u! unterstüßen, in welchen die Gesetze

ihnen eine Theilnahme oder Mitwirkung dabei zuweisen; 3) über die- igen Gegenstände zu berathen, oder Beschluß zu fassen, welche ihnen Gesetze oder Verordnungen, oder lüsse der . en und der

tände des Kreises ausdrücklich über-

ö. a diesem Behufe 9. Hem Geheimen Kalkulator im Justiz - Ministerium . tre mn , w

ungen der selbs

nnerhalb der im §. 11 bestimmten Grenzen steht ihnen 3 ; gd cht der Staatsbehörden nament⸗

em Kreise zu

F. 12. 33 der Mitwirkung und Auf 1) die Verwaltung der

lich char niß, Ausgaben daraus zu beschließen; 5 die Verwaltung der

der

erwaltung des Kreishaupt⸗

igen Fends mit

Ferordnung, betreffend die Amts und Kreisverfassung in der dem Kreise zugehörigen Anstalten; 3) das Recht, k gemeinnüßigen

Provinz Hannover. Vom 12. September 1867.

berordnen, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, für den Um⸗ fang der Provinz Hannover, was folgt:

1. Aemter. 8. 1. Die Eintheilung der Provinz Hannover in ,,

bestimmt i tung gesetzlich erforderlichen Kom Insbesondere sind sie befugt,

Amtsbezirke bleibt bestehen. 5 3 ,, Amtsbezirks steht ein von Uns ernannter

Umishauptmann, welcher die Verwaltung im , soweit

Interesse des Kreises obwaltet, od wehr eines . 8 n,, , f, , . *. X gn; lasten; 4 die Wahl un ellung der für die Verwaltung der Kreis- Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. den,. etwa 4 n Beziehun tung haben sie namentli

Zwecken, bei welchen ein

auf die?

tet, oder zur Ab⸗

orderlichen besonderen Beamten.

itwirkung an der Kreisverwal⸗ Staatsprästationen) welche kreisweise auf⸗ ind, und deren Aufbringung durch Gesetz nicht bereits näher zu repartiren, und die zur Theilnahme an der Verwal- nissionen zu wählen. . die Aufbringung der durch die Mili⸗

zieflbe nicht anderen Behörden überwiesen ist, nach den Bestimmungen tair Mere res saglen län Pes Glen duch Gelbbeiträge ober et revidirten Amtsordnung vom 10. Mai 1859 (Hannoversche Gesetz⸗ nei n ch iche 1. unk les Kreidenmgcsessinen zu? dicsem Zwecke

Samml. S. 484) zu führen hat. . §. 3. Dem . können durch den Minister des

Jmirn Hülfsbeam te beigeordnet werden.

bgaben zu belasten. §. 14. Die Kreisversammlung wird gebildet: I) aus den in den Amts versammlungen des Kreises zu Virilstimmen berechtigten Grund⸗

mit

ii lmisertrelung, S4. Die Durg das Gehezmefn * . Gesetz über die Amtsvertretung vom 28. April 1859. 1Han⸗ Biß annoversche Geseß⸗ Samml. S. 426) ungeordneten Amts ver ö n J. Abth. S. 423); ö aus Abgeordneten der

tttungen bleiben bestehen. ö * ; §. ib Für weitere Term arne f r, werden durch e

usammenlegung von Amts bezirken und ständigen Städten reise rn

neten 37 Kreise bestehen. Wir behalten Uns vor, nach Umständen

Städte; 3) aus Abgeordneten der Landgemeinden. . §. 15. Befinden sich in den Feldmarken der im Kreise belegenen, en Amtsversammlungen nicht vertretenen Städte größere

jedoch in d C6, lche nach den Grundsätzen des Gesetzes über die Amtsver-

en.

gleichem Maße auf den Kreistagen stimmberechti

i ie i ver⸗ üter, we über l . es sollen in, des Provinz Cann ufs, difnän . 2 find . Virilstimmen führen wurden, so sind die Eigenthümer in d

lich ö trungen in der Abgrenzung dieser Kreise zu treffen. Vor An⸗

minung einer folchen Aenderung sollen die betreffenden Kreistage und z

nh Befinden ber Provinzial - Lanbtag gutachtlich gehört werden

Bis dahin, daß das Bedürfniß hervortritt, an die Spitze 9 der da

SJ. 6. ines Kreises einen besonderen Beamten zu stellen⸗ en Ernennung

t.

Dasselbe gilt von denjenigen Gütern und gien in den Bremen⸗ en Marschen, welche zu mindestens 120 Thlr. jährlicher Grund⸗ euer, nach Abzug der Wasserbau⸗Kostenvergütung beschrieben sind. Durch das Kreisstatut kann der die St ter auf den Kreistagen bedingende Grundsteuerbetra

inimberechtigung

ini §. 8 des uilblbem, Feli Wis Uns verbehesfent bahnt , Gesetzes über die Amtsvertretung! §. 14 Nr. 1 und 8§. 15 lil Ver⸗

mit Unserer Genehmigung, einen Amishauptmann des Kreises mi fte zu ordnung) anderweit festgesetzt werden. ; n n nn, , §. 9. Das Stimmrecht der Grundbesitzer (6. 14 Nr. I) muß in

der im Kreise belegenen Domanial- enden Behörde aus ihren Beamten erer 2 zu bestellenden

ahrnehmung der den ganzen Kreis umfasse : beau nene Während der 23. des Auftrages führt dieser Beamte

n Titel Kreishauptmann.

uptmann amn dessen Stelle.

iht ausdrücklich etwas Anderes besnmmen,

Person ausgeübt werden.

ĩ izi t die Vertretung (S. 7. Ueberali, wo in den in der Provinz Hannober publizirteen, Doch erfolg 9 ü Militair- und Vie Steuerverfassung betreffenden Gesetzen Verord . ; 46 eng 24 .

n ̃ ̃ reis · u gen und Instructionen der Landrath genannt wird, tritt der Kre , 3

Bevollmächtigung steht in derselben Weise den Standes⸗

ingen zu.

Im Uebrigen, und soweit künftige Gesetze und Verordnungen fugniß zur er Weise eine Vertretung des Gutsbesitzers durch

ĩ reiche der erren für ihre Besitz , ö Ob ghd in welch

ergütern. Die Be⸗

Hhoin; Hannober der Amtshauptmann die Functionen des Land⸗ ,

tathez aus 4651