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4ls dies ohne finanzielle Einbuße möglich war. Die A daß di ü n . ö 9 auch fernen besonderer Genehmigung ber Poslverwaltung bedärfen, der
ung der Privat ⸗ Unternehmu u Mit ˖ gon ang, aer, — P nehmungen zu Mi
* 2. z ? n ö de ö 1 2 2. . 1. neuern Zeit immer i ; d . ryg nd es . keine Rede Ze mehl Anhänger zahlt, ist von den Stgatsverwal, daß gerade die günstigen finanziclien Ergebniffe der ce . an W von e , 2. 2 . n uach f ir h / 9 rr. 9 w
Verwaltung der Post keine Finanzquelle sein därfe, welche in der wan g gs überall deutlich heryorfr ft, und es liegt g ungen n, d. . 4 , nn, 6j de,, 1 * . — en ,. . nach dem andern, selbst bei n n , en s, Aushülfegespanne bei starker Frequenz gegen Be⸗ men ist. dessen Verfassung diesen Satz ausdrüclich enthält. Abgefehen davon . ich * 8. armaglicht haben, 95. der stellen, welche die dermaligen Gesetze mehrerer Staaten Zu §. 2 ist nech zu bemerken, daß unter Postanstalt jede Post⸗ diese Frage sehr eng mit den allgemeinen Fragen lber die Auf dieser Jlichlun w. n n en des vorliegenden Gesetzentwurfez nicht wieder aufgenommen. einrichtung zu verstehen ist, welche mindestens Briefe sa mmelt und bringang des Staatsaufwandes zufammenhängt uhnd gewiß nich B erhalten, wird sich aus Folgendem er eben. Jim Gesckbentwurf bietet also nach allen Seiten hin Verminde⸗ vertheilt. 6. Briefkästen und Briefsammlungen fallen nicht fsolltt beanhnwortet werden kann, schelnl dech auch nur so vieh zugegeben christen? dur h eh über das Nostwesen, welche beflimmle 1 Postzwanges ir fast alle Theile des Bundesgehietes, und hierunter. 1 zug en Umfang des Postzwanges enthalten, sind die 6 e ichicden i ein weiterer Fortschritt anzuerkennen. Es konnte Es ist bereits oben erwähnt, daß hiermit nach einigen ==
erscheinen, ob man in Bezug auf Befreiung des gen hin eine größere Freiheit ben wird, als bisher, namen
eidende sein dürfe. Daß der Staat die Post, so iber⸗ z unn mri . ñ t
aupt noch besorgt, und daß dies selbst im . n g. don , , a g darin überein, daß sie die Befördern ö une gte! nicht zu weit gehe, und ob es nicht, vorerst we. wird ganz frei die unentgeltliche Beförderung von Briefen und schaftlichen Interesse nothwendig sei, wird rücksichtlich der Briefpost ob die Befördern . ücksicht daran ir geralhen sei, die , . des preußischen Postgesetzes, die Korrespondenz-⸗Beförderung innerhalb der Orte und Bestell bezirke. wenigstens zur Zeit nur von ahr Wenigen bestritten, mit Einbuße dabei nur die . ö / aul Personenfuhren ohne Wechsel der Transportmittel aber Wenn das ie, g sächsische Gesetz die Beförderung auch zwischen verwalten solle, wird Niemand fordern. nder er aber seine Ein. Orten, zwischen . örderung durch expresse Boten und von und na te emäßigen Abgangs - und Ankunftszeiten dann an die Geneh⸗ Postorten an solchen Tagen, wo keine Post geht, frei giebt, so wind richthngen fo Hemiht, daß er len! foriilhlend ins fia l ble gl, Fr Jia. L ö w. Postbeförderüng nicht besteht, aut ahn gh ener Postverwaltung bindel, wenn eine Personenpost auf der Fiese Vestimmung mar aufgehoben. Es ist jedoch darauf kein erheb⸗ im Großen und Ganzen, wobei Uebertragung schlecht rentirender Kiche, bei 8.2 e Hieser Ausnghmen finden nich kleine weniger wefenz. . bereils besteht m8 das Fahrgeld, inkl, 39 Pfd. Freigepäch licher Werth mehr zu legen, da die Briefpost Verbindungen fast überall Zweige und Nöoulen Kullh! defftt erte n aßen ve enn, f ; . i,, zu erwähnende Verschiedenheiten statt. Bas ig. ö gl 35 Sgr. fur die Meile beträgt, beizubehalten, allenfalls mit tägliche sind und eine solche Bestimmung doch leicht zur Verdeckung
wird, den Anfordernngen des Verkehrs in vollem Umfange zu d ssez giebt eine Definition vom Brief, welche schrifliche un; 1 ich ung des zulässigen Personen - Tarifs bis auf 3 Sgr. für von Contranentionen führen kann in in, andererseits aber gegen Einbußen gesichert ist, wird . sch n n, , , i en auch wenn sie unter Kr 66 ö 9 Zu 5§. 3. Das Königlich sächtische und das hraunschweigische , , , welche . dem steigenden Verkehre ebenfalls Eine e d , kel ahnung der Zeitun find . 7 . j t rn l. n. 9 * ende 2 9 2. — 4 6 2 36 * * * 3 1. ö 1 en. enn man ferner bedenkt, daß de die grů leber ⸗ i , ungen finde 65 ufhebung sich ni eltend gema abe, daß mi ender und seiner »Familie⸗‘ oder seinen ⸗Angehörigen« mitnehmen f t, daß gexade die größten Ueber⸗ im preußischen und braunschweigischen Geseße. sich im e d adet (, ,, sehr liberal ann werd und daß könne. Dieser a ist weggelassen und —— könnte darin eine Ran überzeugte sich aber, daß die Worte »Familie⸗
schüsse meist durch diejenigen Leistungen der“ ; ; Ih r 9 stungen der Postanstalt erzeugt wer Sach sen und Braun schseig verbielen außerdem in elt nn . der Handelskammern eine Beschwerde nirgends er— 8 finde 3 . uass d daß di is h. und Angehörige imannichfache Deutung zulassen und daß die Praxi
werden zu können, daß die finanzielle Rücksicht nicht die allein ent= Eingange erwähnten.
en, welche von derselben gegen so kleine Vergütung erfolgen, daß keine Ort d B ,
Privatindustrie in der gage wäre, bei glei h erh ; ten und, Pestellbesirten, ibo, eine Stagtsgnstalt ür die Bestell ei. ; gleiche Sicherheit zehn. der Lękalbriefe bestehl, die Errichtung don Privat Lin falten zu in h) . Umfange des dermaligen preußischen Postgebiets be, der Behörden das i ri ohne folchen Zufatz besser treffen werde.
0 u §. 4 ist wieder darauf hinzuwessen, daß die Bestimmungen,
2 zu leisten, so wird man es auch für sehr erklärlich halten müssen, Zweck daß die Forderung, die Postverwaltung ihrer Ei . . vent, ö. ö derartige Privatunternehmungen, von denen No ein , . r . 9 i n n, n de en, . der 6 edlen Metalle und Pretiosen a an; i zu . pro Meile . ; also künftig frei sein J. z auf den Zeitungsdebit beziehen, in nothwendigem Zisam⸗ Antiang gefunden hat, während andererseils die förtschrellende Geseg . ö ste besteht in Preußen seit dem Inkrafttreten des Ge⸗ n während 350 höheren Tarif haben; nur bel 126 it Gebrauch menhang mit der in §. ? beibehaltenen Postpflicht der politischen gebung zeigt, daß der eingeschräntte Saß, welcher h finanziellen Seile Br Enn,l. Mai löCo keiner ei Zwang, nichr, in Sachsen und! aer, Perpflichtung zür Mitnahme von Postsendungen gemacht Zeitungen stehen. nicht die gusschließliche erste Stelle in der Postfrage cure nm e. Henn , nur insoweit, als die Beförderung mit Wechfel ö. h Wollte man in 8. 2 die politischen Zeitungen auslassen, so würde mehr pratkische Geltung gewonnen hat. / 6 ö. 2 3. stattfindet ünd dabei in Sachsen die einzelnen acht. j den übrigen Staaten des Bundesgebietes bestehen etwa 109 auch ö. 4 lediglich auf die Verpflichtung zur Annahme von Briefen In einem, häufig nür scheinbaren, Gegensatze zu den finanziellen hö fn bc h fund wiegen, in Braunschweig nicht schwertt af élnternehmungen, welche, soweit bekannt, der Mehrzahl nach zu b chränken sein. Daß die Zuͤsicherungen in 5. 4 sich auf die im Rücksichten stehen die volfswirthschaftlichen. Sie fordern an sich schwei h Auch Gelder, Pretiosen, Werthpapiere sind in Braun. ire Personengeldpreise als 3 Sgr. für die Meile haben, und von Gebiete des Bundes erscheinenden Zeitungen beschränken, bedarf kaum e, , 6 * , nn,, es Verkehrs. . Ertren ien lnehr . 3 6 36 53 sind auch Geldsendungen ö. iin höchstens der dritte Theil zu Mitnahme von Briefbeuteln 2c. e, n m, . , us ab, da er Staat jedes schließli s. ö ; . fen. ist. 8u ; ie Bestimmungen dieses Para . 83 und unbedingt freie . mur i bh ; i, ,, . alle 2 endlich den. Transport von Personen anlangt, so haben uf ö andererseits zu beachten, daß es sich um ein sehr be⸗ nicht auf Staats⸗Eisenbahnen. is Verhältniß er n u der Post⸗ och andrerfeits füt den Staat das Reh, Ja, ire n ien ge, ge. ö. W. ichn i das Verbot der e eren n Beförderung stendes Objekt handle (lin reußen ist die Einnahme von Personen˖ anstalt ist durch besondere Verahredungen mit den betreffenden Staats. felbst die Pflicht berbunden fein, den P ostbeltleb ee , , ih ech el, der Transportmittel. ÄUn dere regelmaßsz: Kern auf 2 Millionen im ganzen Bundesgebiet auf Joo oh Thir. verwaltungen zu regeln. Zu näherer Erläuterung des dritten Absaßes ie e e nn aufzugeben, wo er für den Staat einen Verlust bent · vin ce fir hn s, ah nn, , 6 lende. Biff ide mn hlagt;. deß 9 n , peng ir. ,, . 6 6 ae, . . Die hir la Fran Kain mere, nen mn eizuführen droht. ̃ eigegeben, doch sind die Unken. des Verkehrs sehr häu ur Unterhaltung von Per⸗ etze sind folgende; ; Eine gut organisirte und sich ere Postbefördernng gehört unbe— n . rte sich anzumelden und auf Erfordern de hn f. e enn en, 6 ö. gn wenn man beachtet, daß Gesetz über die Eisenbahn - Unternehmungen vom 3. November 14 stritten heüt zu Tage zu den unerläßlichsten Bedingungen der Volks- riefßentel oder Briefhackefe unentgeltlich mitzunchmen. ue Transporkmittel auf denselben Routen doch zu Vefzrderung 1838 fe, , S. 505) 5. 36 wohlsahrt. Lnsichere, schwanken dee ann me m n n,, , nPxeußen sind dergleichen Unternehmungen an die Genehmi ung B GVriefe und sonstigen Poststuͤcke nöthig bleiben, durch die Personen. . über das Postwesen vom 5. Juni 1852 (Ges-Samml. möchte der Verkehr, was Briefe anlangt, gar nicht zu ertra 1 Es f hörde e e wenn sie über 25 Sgr. Personengeld pr. Mei dinnahme weilaus nicht gedeckt wird, welche man also nur durch S. 345) F. 95 ; muß mit Recht bezweifelt werden, ob Peivatunternehmer . Bezu 9 ck fund Freigepäch fordern, Br gun sch weig gestatte nur sir fir lohnende Routen, übertragen kann daß endlich die Staatspost Geseß n, . die Abänderung mehrerer auf das. Posnwesen auf Sicherheit und Stetigkeit je Gleiches leisten könnten, als die 99 . strecken bis zu s Mellen sosche Unternehmungen. Beide haben auch ö aufcrordentliche Fälle und zum Extrapostdienst Transportmittel sich beziehender Vorschriften, vom 21. Mai 1860 (Ges. Samml. pol Khatfächlich᷑ leitet, So lange dies den Jall int, ihüß Lic Stegrg. eme Verpflichtung solger. Unternehmer zür Mirmahrmnse von Postfächen Wa sthaft halten? müsfe, weiche bel zeiterer Schmaälerung des Sich) 8.1 und 8. 3. — . t pest erhalten werden und im Besttze dersenig n iechte bleiben, welche d ,,, und Wassertrans port Unternehmungen sind zwar bon saommens aus den Perfonengeldern nur durch große 3 r er⸗ Das eistgenannte Geseßz schreibt im Wesentlichen Folgendes vor: ngihig sind, um sie kon sant seistungs fähig zu erhalten. Dau gehör em Verbote des Wechsels der Transportmittel überall qusgenommùmmn; Kan werden iönnten. * dem Aufgeben jeder Ge rn nz liege Bie Eistnbahnen haben ihren Betrieb in thunlichsie Ueberein⸗ abei, daß ihr ein geroisses Gebiet lausschlleß lich ghrr m wit 6 rt müssen sich aber die Uebernahme befonderer Verpfüichtungen der hol ther die Gefahr einer Verminderung der Leistungsfähigkeit der 36 stimmung mit den Bedürfnissen der Pestverwaltung zu bringen. sie den Chancen der freien Konkurrenz nicht Fo weit Heis in aeg ner als Konzessionsbedingung gefallen laͤffen. In Prein ntalt, welche von den betreffenden Gegenden schmerzlich empfunden Sie haben Briefe, Gelder und alle dem Postzwange unterwor. darf, daß ihr finanzielles Bestehen und damit auch 'die . ider letzter. Püntt in, Allgemeinen durch §. 365 des Ge— wal würde. Daß aber aus Freigebung der Konkurrenz eine erheb, fenen Güter unentgeltlich zu trausportiren, nicht minder die zun mäßigkeit und Cin fe, ihrer Leistungen gefährdet sein könnt R css bonn 3. November 133 und di bezüglichen Bestimmungen der he Jerminderung der Posteinnahmen an Per for eng ibern sich ergeben Beförderung der Postgüter nöthigen Wagen. Auch Personen mit Unifang dieses Gebietes soll so weit eingeschränkt werden ag fur * Postgesetz pon 1857 und 1860 gesetzlich geregelt. ice, fei wenigstens für Gegenden von mittlerer Verkehrs dichtigkeit Post-Freipässen, fobald dieselben nur einen Theil ihrer Reise mit Zweck wirklich nöthig ist; die Ansichten darüber, wie wein dies e aufs Le; ih erf nl fn h g it y en, . ,, 1 . 3. ö. 6h. h. 96 . . für nöthig, Reisende einer Eisenbahn ; atsächli ie iefbefd ; ihei ̃ entstehen, in Gegenden mit se stver . riefbeförderung, so nw Freiheit kaum eine Konkurrenz stehen, fehr n. vielleicht zur ide, g zu überweisen, so sind dieselben vorz sweise vor
schehen kann, mögen verschieden sein, nur darüber wird üb ĩ einig sein, dnß dieses S ebi ᷣ e , n . * wie der Personen, und Sachen: Transpo ᷣ i i di icht zu umfassen 3 1 . 1 , , . Transportmittel als postpflichtig, n ert ches hr nn eee rng alfi a, , ,. Pon u fel wünschens. Anderen Personen in der bestimmten Wa enklasse gegen Entrichtung vollständig ersetzt werden kann. . In unde Ausnahmen in Bezug auf den fonstigen Sachen tangpon unh. Äber in den Gegenden mit mittlern Verhältnissen sei dies des gewöhnlichen Personengeldes für diese Klasse zu befördern. Es kommen aber guch noch Betriebs rücksichten der Postanstalt re g iz .. , und kleine Packete bis mers. Es sei zu beachten, daß man die n,, n . t ,. ; en, n , n . eschränkt. ist r i ieß e eine auf einer Ei ⸗ än In Oldenburg ist jede schnungen mit solchen Tarifen ausschließen wolle deren Höh , , ,
selbst in Betracht. Mit dem steigenden Umfan : . ige des Verkehrs und förderung von Personen ; Ftgllemlichkei inri ĩ in ö . , rn ih 5 a n e n ht nnen ieee , laffen muß, so ist die betreffende Eisenbahnverwaltung zum Ersaßz des
der wachsenden Ausbildung aller rivatverkehrsanstalt zird ö die Postanstalten des Staates se **. slalten mird es für Bremen haben kein Postzwangsgesche und ke 'n. ; ! ph k . r e , , 6 . n . . der . . ; g. nf mut enn nnn, 1 , n enen ah rei entstehen und die angedeuteten ö n. e, n, , . diesen Vorschissten urch den Privatverkehr bewi ur 8 ergleicht man hiermit die Besti ; t Ulllen ifü . 96 as Geseßz * * 2 * Staatspost weni obe. 2 meer rn n eng, i * nn,, . e e, , , a , , . . wn. ma, Ansicht sprach dagegen vor Allem, daß bewende und bei den bereits ton zefsion ten Eisenbahnen die bis. 1 . ö. k so weit au ige ben Henn a ,, 3. weiterhin ö erwilhnen sind, 6. bv erste aun . begligliche Bundes geseß in einer, . 96g . Bestimmungen über den Umfang des Postzwanges maaßgebend echte gegenüber steht ja die 3 pff ; ;. iefe im enger inne, zi w ̃ ̃ eine Ein- ö . ö ports. 2 werden für eine 6 . . in. i gegęn Bezahlung befand r . e w . , . Bas Geseß von 1860 end li hebt zwar im § 1. 8en Postäbang i,, , , , , ie, de n rh mhm, wi khün sen fi, ens dann , tanstalt erfelgt, der Zwangspflicht unterliegen. Unentgeltliche Be elunien, beide Vtecklenburg, Oldenburg, die HansestäFte] bringe. hi He reel der Hen br gc se n zum i ,
andere Gründe mehr das Publikum veranlassen, d der Post auch ferner for ; , chr] f förderung von Briefen, Briefbe förderung zwischen Orten, von denen guch Ditse Röücksicht werde dadurch nicht wesentlich oe en ; 7 26 Transport von Postsendungen hinsichtlich aller nach dem ö. . es Gesetzes berei ellschaften
Sendungen zu übergeben, welche nicht mehr poß pflichtig sind mit den Wigfa lle Ces m eren che pflichtig sind. Aber nur der Line eine Hosmsftall i J n nn tr ͤ solchen Transportzweig . ,, er hn bestellbezirle ist . fen ; Wie , e eln l gien e Kr (den fh als felbft ; kouze sonirten und, noch zu konzesstonirenden Eisenhahnge mehr rentirt und wo es im Interesse des Publikums glich u gr . 3 g l, , Gesetzes fällt alfo weg. Krenn irlandlich ann wie in dem Falle, wo später auf einer Noute 5 ee, e, w, ,. ö n. 2 eib n endungen sind nicht pöstpslichtig sunbeschabet den' regleinentarn K GinatspersonenBost eingerichtet werde ebenfglls die bis dahin 23 beltärangznn nf e tonzessionitten bei s. 9 des Geseteg von
Gerade in letzterer Beziehung wird feider der Staat nöthigt, einen Transportzweig oder eine gewi , , , . Bestinimung, daß zur Beförderung unter K dungen michtet ĩ lben Route nicht gestort ñ ele be ren , dan if Ae l lh el. ,, 5 ü. l e e d, , , e, . 2 * 16g erz der Wasser transportunternehmungen keine Erwähnung * nn. w . durch Expresse ist beibehalten. Aber man glaube auch nicht, daß die Folge der Freigebung lep F d äcksicht ich diefer die Postwerwaltun ferne Man w . r 2) Die Postpflicht 6 zm pon 2. de, thut, so ergiebt sich, daß rück — — mng fern unxrentablen * aftg rin af gn ve Ter an, . die nicht kennt, e, r e ug . e , n , n , , // ar n gm, . Rechte auf Grund gegenwärtigen 3e , nicht in Anspruch nimmt. guch die rentablen gleichartigen e ichen w l *r rr, . stimmung ist, wenn sie auch für einzelne Wände theoretjsch — denn igen. Im Königreich Sachsen seien auch nach der dreigebung Abschunitt 11. gage, daß die besre Ruch glg er fn pon fen bann . thatsächlich werden alle Zeikungen vormaltend durch die Bost versendet mier noch Wo G6 Thlr. Tis6ßs) Perfonengeld eingekommen; un ; ; glichkeit der Erhaltung der leßteren in einem auch auße ug,, . Fine Röückschritt zu enthalten scheint, doch im Jusammtenhangt mit nn man die Verhäktnäffe diefez' seßr dicht bevölkerten und verke hrs. Nächst den Bestimmungen des ersten Abschnittes find die üben Anforderungen genügenden Kn fte, nicht selten es 1 in, S. ges e, , . zü behandeln, worauf zurückzukommen ist gen Landes nicht gelten lassen wolle, so konne angeführt werden, die Ggrantie der Postanstalt die wich igsten. e r, davon, daß werth erscheinen lassen muß, Transportzweige bei 6c il nschend,. 3) Für. Sachen siworunter auch Gelder n w. gehören) fall aß auch in Oln en und Mecklenburg ⸗ Schwerin bei gleicher Frei- diese Garantie die unerläßliche Eren m n dem Postzwange ist / be⸗ man gn und für sich wohl fallen laffen , m, , mg, a. Dann c, . . beßlehenllich So 39 Thlr. und e Hö. h, n, 2 2 5 . 1 . f d . ĩ ewerbmãäßi ist de = ; ae. ästuiß mit welcher die ; . f e , n n , g, n g , , , ,,, 6 r. en stande, daß hier ein zweifellos solventer Garant geboten wird, der welchen das Staatspostinstitut vor anderen Transport-;
Landstraßen (wodurch die Eisen bah— it hen stellend betrachte werden müffen. : ühällnißmäßig großen Zahl, konzessionirter Prwattransport, Unter. große ie * demselben troß freier Konkurrenz immer eld ·
nhmunge ñ önigreich Preußen glaube man nstalten hat und wel
wenge . . 1 r me n, . o un noch vorwiegend alle und Werthsendungen und 6. ereien,
e sein werde. Man han die zucht a ren Gründe fur , 9 9 diese iegend . agemäß gestaltet. ͤ 3
6 J fi e g are srfinnchmungen welche Materlt bereits in ner recht befriedigenden und auch nahe überein.;
Die Geschichte der neuern Postgesetzgebung ist die Geschich . s chichte des zwang nach §. gan n, , ,. . , . geschilderten nen ld . re ,,, en aufhören Ausnahmen zu ö. ren ,, . herfhs dene ) ö . e , . nur da, wo eine er fen, auf erg a ene geen. i , , ,, Sign . gesetzlichen Bestimmungen zur Er⸗ , , in . , mh chm ernie agen, ). mm rr 1 ; ; 5. Aber iwer die neuen Gescze verglejcht, wird sich der Ueberzeugung, nahme ö. . . Poßckinattung u Falle intet aug Aut.
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