11 68
; R icht amt iiches.
reußen. Berlin, 19. September. Der Ausschuß des . Bundesrathes für Handel und Verkehr versammelt sich heute zur Berathung des Gesetzes über die Freizügigkeit. Ferner findet heute in einer Sitzung des Aus. . für Juͤstizwesen die Berufung einer Kommission zur Ausarbeitung einer Cwilprozeßordnung statt. - — Der Gesegz⸗ Entwurf über das Paßwesen des Nord deutschen Bundes — und die Motive dazu — sowie der Be⸗ richt der vereinigten Ausschüsse für Zoll! und Steuerwesen
und für Handel und Verkehr, welche dem Reichstage bor gel gt
worden, befinden sich in der heutigen ersten Beilage abgedru
— In der gestrigen Sitzung des Reichstages des Nord- den n,. ,,, wie bereits erwähnt, vom Abge. ordneten Stumm der Antrag eingebracht, die Wahl des Gene— rals Vogel von Falckenstein zwar für gültig zu erklären, gleichzeitig aber den Bundeskanzler aufzufordern, darauf hin⸗ zuwirken, daß in der Zukunft von der Bildung besonderer Militairwahlbezirke abgestanden werde. Der Bundes-⸗Kom= missarius Graf . . . sich hierauf Namens der
. in folgender Weise: . Ren n , n e g, preußische Staatsregierung hat, indem sie die Bildung von Militair⸗Wahlbezirken zwar nicht angeordnet, aber zugelassen hat, sich keineswegs verhehlt, daß über die Zu⸗ lässigkeit derselben Zweifel erhoben werden könnten. Diese Zweifel haben sowohl gegenwärtig von dem Herrn Referenten, als auch bei früheren Gelegenheiten in dem konstituirenden Reichstage eine eingehende und weitläufige Erörterung gefun⸗ den, und ich darf in dieser Beziehung wohl hauptsächlich ver⸗ weisen auf die XIII. Sitzung des konstituirenden Reichstages von 15. März d. J, in welcher bei Gelegenheit der Wahl im Wahstreise Neisse Seitens des Herrn Berichterstat⸗ ters, Abgeordneten Br. Falk, in ziemlicher Vollständigkeit Alles, was sich nach der einen und nach der anderen Seite sagen läßt, angeführt worden ist. Vorbehaltlich des Zurückgehens auf einige der , . des heutigen Herrn Referenten, werde ich einstweilen auf die Erörterung dieser Bedenken nicht eingehen und Ihnen zuerst die Auffassung vorlegen, von welcher aus die Königlich Preußische Staats⸗ regierung geglaubt hat, ö. . von Militair⸗Wahlbezirken
ür zulässig erachten zu dürfen. .
7 i h ers bollthe es wünschenswerth, ich möchte fast sagen, nothwendig machen, besondere Militair⸗Wahlbezirke bei politischen Wahlen zu bilden, haben für Preußen in der Wahl⸗ Verordnung über die Wahl der Abgeordneten zum Landtage einen vollständigen Ausdruck gefunden, indem daselbst für alle diejenigen Orte, in denen Militairpersonen in einer größern Zahl als 750 zusammenstehen, die Bildung besonderer Militair⸗Arwahl⸗ bezirke angeordnet worden ist. Die Gründe, warum bei dem Erlaß des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 16. Oktober v. J. in dieser Richtung nicht ähnliche Anträge eingebracht worden sind, werden für alle Diejenigen, die an der Bergthung jenes Gesetzes entweder selbst theilgenommen haben, oder, derselben mit Aufmerksamkeit gefolgt sind, nicht näherer Ausführung bedür⸗ fen. Es bestand damals die Nothwendigkeit, an den Bestim⸗ mungen des Reichswahlgesetzts vom Jahre 1849, soweit es irgend zulässig war, festzuhalten und Abänderungen desselben nicht , . ö
Indem ich hierauf komme, will ich vorweg nehmen eine Erwiderung auf die Aeußerung des Herrn Referenten, welcher geglaubt hat, nachweisen zu dürfen, daß die Absicht des Reichswahl⸗ Gesetzes von 1849 zweifellos gegen die Bildung von Militairwahlbezirken gewesen sei. Ich weiß nicht, woher der Beweis für diese Behauptung entnom— men werden soll, da meines Wissens in den Verhandlungen des Frankfurter Parlaments irgend eine Andeutung in dieser Richtung sich nicht vorfindet. Sollte aber zugegeben werden müssen, daß diese Annahme über die Ahsicht richtig sei, dann, glaube ich, hat der Herr Referent übersehen, daß wir es hier nicht mehr mit dem Wahlgesetz von 1849, sondern mit einem neu emanirten Wahlgesetz vom 15. Oktober 1866 zu thun haben und daß es deshalb nicht zulässig ist, ohne Weiteres die etwaige ratig des Gesetzes von 1849 auf das Gesetz vom 15ten Oktober 1866 zu übertragen. Wenn man also die Gründe anerkennt, welche es wünschenswerth und zweckmäßig erscheinen lassen, besondere Militair⸗Wahlbezirke zu bilden, dann fragt es sich weiter, „läßt sich eine solche Bildung vereinigen mit dem Wortlaute des Gesetzes vom 15. Ottober 1866, wie er vor⸗ liegt? Die Regiexung hat geglaubt, dies bejahen zu dürfen.
ch habe mnmich zur Begrundung zunächst zu wenden gegen den Herrn Referenten, welcher die Nothwendigkeit, die unbe⸗ dingte Nothwendigkeit einer Bildung der örtlichen Wahl- bezirke vertheidigte. Ich kann statt aller weitläufigen Ausfüh⸗
rungen verweisen auf den Beschluß des ersten, konstitui Reichstages, fen Sie sich vielleicht noch erinnern 1 es sich handelte um die damalige Wahl in Leipzig. Da, mein erren, war die sämmtliche Wählerschaft der Stadt geipj . zuvor, kn ö an h. die 6 phabetisch . .
usannnen.
. 1 ö.
stärken, e, auch
f
den preußischen Vorschriften ein begründeter Zweifel darüber nicht erhoben werden kann, daß in strenger, gesetzlicher Auf fassung Militairpersonen, insbesondere solche, welche nicht bloß ihrer gewöhnlichen Dienstpflicht genügen, in die Kategorie der Staatsbeamten nach der Technik des Ausdrucks zu rechnen sind; indessen, meine Herren, es mußte dabei doch in Erwägen ge zogen werden, daß, wie der Herr Referent es für andert Länder bezeugt hat, ebenso sehr bei uns in der all. gemeinen Ausdrucksweise nicht bloß, sondern auch in der allgemeinen Auffassung ein Unterschied gemacht wird zwischen dem Militair oder der bewaffneten Macht und den Staatsbeamten, und daß es deshalh sehr wohl zulässig erscheint, hier diesen Ausdruck, nicht auf die Spitze zi treiben, sondern der milderen, dem gewöhnlichen Sprachgebrauch entsprechenden Auffassung zu folgen, wonach die Zuziehung von Militairpersonen als Beisitzer für zulässig zu erachten ist. In dieser Auffassung mußte die Regierung um so mehr bestärtt werden, als — mehr noch bei den Wahlen zum konstituirenden Reichstage, aber auch jetzt — Truppenkörper vorhanden sind, welche außerhalb des Bundesgebiets stehen und in denen, sollen sie zur Wahl überhaupt zugelassen werden, die Bildung des Wahlvorstandes auf keine andere Art möglich ist als indem eben Militgirpersonen als Beisitzer zugt, zogen wurden und fungiren. Mußte aber, wie es daß vorige Mal geschehen ist und wie es in Anerkennung der Nothwendigkeit auch wohl diesmal geschehen wird, die Wahl in solchen Bezirken für gültig erachtet werden, dann stand nichts entgegen, auch dieselbe mildere Anwendung für die Mi litairwahlen innerhalb des Staats gelten zu lassen. Es war zu dem ersten, konstituirenden Reichstage nach diesem * ndfze verfahren worden; zu verschiedenen Ma⸗ len in jenem Reichstage ist die Rede diese Angelegenheit: es sind die Gründe, . . reits vorhin angedeutet wurden, für und wider Eur örtert wörden;, wohl zehn,, zwölfmal ist, bie Fra wegen der Milltair Wahlbezirke hier im Reichstage angereg und besprochen worden, niemals aber ist Veranlassung ö nommen worden, irgend eine Aeußerung des Reichstages . zu provoziren, daß er sich damit nicht einverstanden 23 Ein einzelner Redner des Reichstages hat zweimal seine ö. nung dahin ausgesprochen, daß er die Me tir gehen nicht für zulässig halte, in allen anderen Fällen ist da mg eschehen, und am wenigsten hat jemals der Reicht . olcher, oder auch nur eine Abtheilung als solche, i, . rung in dieser Beziehung abgegeben. Vielmehr, meine dre e es liegt eine Aeußerung Namens einer Abtheilung vor, en für die gegentheilige Auffassung entschieden zu sprechen s — ih. In dem Berichte des Herrn Referenten der II. . naa die Wahl im 3. Berliner Wahlkreise, aus dessen Wahl 36. Herr Wiggers hervorgegangen war, ist gesagt: Die g fügigen Äusstellungen in formeller Hinsicht, welche die im Ganzen mit musterhafter Ordnung geführten nstz akten erheben lassen, sind nach der süäbereinstiimmien den n dr der ganzen Abtheilung so unerheblich, daß es nicht . aber wähnung hier bedarf.“ Im 3. Berliner Wahlbezirk wäh e eine 3 Anzahl Militairpersonen, welche vereinigt nr lib, dem sogenannten 4. Militair⸗Wahlbezirk, und in ö ; fungirte als Wahlvorsteher der Premier⸗Lieutenant Joh . a Protokollführer der Premier- Lieutenant v. Senden, u nr Beisitzer: Premier. Lieutenant Freiherr v. Rothkirch,
gekommen auf wie sie be
nant v. Arnim, Intendantur⸗Secretair Rimpler, Ober⸗
Uussicht auch nicht getroögen habe.
hern Praxis,
örte also dieser Wahlbezirk
werker Kluth u,. s. w. Es gel erhafte Ordnung« durch den
u denjenigen, über deren mu und ihres nals ausgesprochen hat.
Nun meine Herren ich glaube in der That, daß nach allen
ngiesen Vorgängen das Eine wenigstens zweifellos ist, daß die
lerung sich sehr wohl in der Lage befand, zu erwarten, da nn sg in ähnlicher Weise, wie es bei dem ersten Rae . ge geschehen, auch diesmal die Ungültigkeit solcher bel dem so verfahren worden, nicht aussprechen würde glaube mich der Erwartung hingeben zu können, . Meine bitte Sie außerdem zu erwägen, es ist schaften außerordentlich hart, wenn sie malen Grunde, bei dem die sich vollkommen in dem guten Glauben, verfahren, befunden hat, nachher die
und ich daß eben diese ie Herren, ich für die Wähler⸗ aus einem for⸗ becheiligte Behörde reglementsmäßig zu Nöthigung aussprechen
. wollten, eine nochmalige Wahl eintreten zu lassen, in einer Zeit
und in einem Jahre, welches wahrhaftig der Wahlen genug gebracht hat. Es könnte nach der Richtüng der Ungültigkeits⸗ erklärung vielleicht ins Gewicht fallen, wenn irgend eine An⸗
deutung vorliegen sollte, daß diese Bildung der Wahlbezirke
von Einfluß gewesen wäre auf die Art der Stimmabgabe der Wähler. Von dem Allen, meine Herren, ist nichts behauptet, und noch viel weniger erwiesen, daß Etwas dergleichen vorge⸗ legen hat. Wenn aber von dein Herrn Referenten gesagt wör— den ist, es läge ein Verstoß gegen eine positive Vorschrift des Wahlgesetzes vor, und die müsse yselbstverständlich⸗ nach juristischen Begriffen unter allen Umständen Nichtigkeit zur Folge haben, so ist das, meine Herren, eine Folgerung, die ich durchaus nicht zugeben kann, die der Reichstag nicht blos in seiner frü— . sondern selbst an dem heutigen Tage noch gemiß⸗ billigt hat.
Der Herr Abgeordnete — derselbe gestattet mir wohl, ihn bei seinem Namen zu nennen, weil ich den Wahlkreis im Augenblicke nicht weiß — der Herr Abgeordnete Grumbrecht hat so eben über eine schleswig-⸗holsteinsche Wahl berichtet, bei der er nachgewiesen hat, daß gegen Vorschriften des Wahlgesetzes berstoßen ist, daß die Wahl ungültig sein würde, wenn man das als Nichtigkeitsgrund ansähe; er hat aber seine Meinung ausgesprochen, daß Letzteres gar nicht erforderlich sei und Sie
Alle sind demselben ohne irgend einen Widerspruch beigetreten.
leberhaupt ist auch zu allen Zeiten an dem Grundsaßtz festge— halten worden in parlamentarischen Versammlungen, daß man interscheiden müsse zwischen essentiellen Vorschriften über For⸗ malien und solchen, die von weniger Bedeutung sind, und ich . in der That, daß man die hier in Rede stehende Vor— hrift nicht zu denjenigen rechnen kann, welche eine Nichtigkeit zur Folge haben müssen. Ich habe hinzuzufügen, daß ich autorisirt bin, Namens der Königlich preußischen Regierung zu erklären, daß sie nichts dagegen zu erinnern hat, wenn der Zusatzantrag, der als Amendement zu dem Antrage der Abtheilung eingebracht wor⸗ den ist, angenommen und ihr überwiesen wird, und daß sie sorgfältig darauf bedacht sein wird, diejenigen Anstände, die gegenwärtig gegen eine solche Wahlbezirksbildung angeführt kerden, sei es auf legislativein, sei es auf dem Wege von Aus⸗ , für die Zukunft nicht wieder eintreten u lassen. Meyer (Thorn) sprach gegen die Gültigkeit der Wahl, v. Kranach für, Dr. Becker gegen, Dr. Eichmann für und Abgeordneter Schleiden gegen die Gültigkeit. Bundes— Kommissarius Graf Eulenburg ergreift darauf das Wort: Dem gegenüher, was so eben von dem letzten Herrn Red— ner angeführt worden ist, habe ich nur darauf zu verweisen, laß ich, glaube, ihm gegenüber ganz loyal verfahren zu sein, indem ich nichts gethan habe, als die Worte, die er, nach dem senographischen Berichte, selbst gebraucht hat, zur Beurtheilung nes Jeden vorzulesen. Daß der Herr Redner in der Abthei⸗ lung eine andere Ansicht ausgesprochen hat, war mir nicht be— nnt und konnte mir nicht wohl bekannt sein, da ich damals nicht derselben Abtheilung, wie der Herr Abgeordnete, anzu⸗ gehören die Ehre hatte. ᷣ Wenn sodann der Herr Abgeordnete für Dortmund ge— Jgaubt hat, mir gegenüber auf den Antrag des Herrn von Hlünneck zurückkoninien zu dürfen, dann glaübe ich dem hohen neichstage das Urtheil darüber überlassen zu dürfen, ob diese 4 ührung irgend eine Beweiskraft gegen meine Behauptungen . Ich glaube nicht, daß der Herr Abgeordnete selbst der leinung ist, daß der Antrag des Herrn von Brünneck, der nut drei verschiedenen Rummern nach einer längeren Einlei— ung sich auf verschiedene Vorschriften uber das Wahigesc be— 9 deshalb abgelehnt worden ist, weil darin stand, . bei der Bildung des Wahlvorstandes Militairpersonen icht als Staatsbeamte angesehen werden sollten. Ist der
3683
Berichterstatters die beireffende Abtheilung sich da⸗
Wahlen,
*
Antrag aber nicht deshalb ab elehnt werden, dann kann dies mir we. nicht als Gegenbewels angeführt werden. ch habe schließlich noch dem Herrn Abgeordneten für Thorn zu erwidern. Er hat nachweisen wollen, daß Militair⸗ ersonen nicht Gemeindemitglieder seien. Ist das nicht der all, nun dann kann man die ganzen Vorschriften Ge⸗ etzös und des Reglements über die Bildung der Wahlbezirke auf sie überhaupt nicht anwenden, sondern kann nehmen sie eine 5 Stellung außerhalb der Gemeinden ein, und dann ist erst recht die Bildung von besonderen Milltair? Wahlbezir⸗ len zulässig. Abgesehen davon aber ist die Auffasfung k Herrn Abgeordneten, wie ich glaube, ohne ihm zu nahe zu treten, sagen zu können, nicht richtig, denn es ist bei dem Erlaß des Gesetzes vom 15. Oktober 1866 in dem Hause der Abgeord' neten auf das Ausführlichste erörtert worden, daß der uck Gemeinde ⸗Mitglieder« an jener Stelle des Gesetzes nicht in dem technischen Sinne aufgefaßt werden solle, sondern nur in dem Sinne, daß er die Bedeutung habe: Wähler des Wahlbezirks«. Ich glaube in der Lage zu sein, genaue Auskunft darüber geben zu können, da ich damals derjenige gewesen bin, der Namens der Königlichen Staatsregierüng gerade diese Erklärung ab— gegeben hat, um jedem Mißverständnisse vorzubeugen, — eine Erklärung, die ohne jeden Widerspruch geblieben ist. Darauf wurde Schluß der Debatte angenommen. Ref. Miquel resumirte die gegen den Antrag Stumms vorgebrachten Gründe und es wird dann abgestimmt. Da das Büreau zweifelhaft war, wurde Zählung vorgenommen, nach welcher sich 99 Stimmen gegen, 890 Stimmen für den Antrag Stumms erklärt hatten. * wird nun namentliche Abstinimung verlangt und in derselben der Antrag Stumm's mit 92 gegen 75 Stimmen verworfen,; der Antrag der Abtheilung wird in besonderer Abstimmung an⸗ genommen, nämlich die Ungültigkeits Erklärung der Wahl des Generals von Falckenstein. Es wird hierauf Vertagung be— schlossen. Der Präsident ernennt zu Referenten für die Schluß⸗ berathung über die Adresse (der national - liberalen Fraction) die Abgeordneten Planck und Graf Stolberg⸗Wernigerode und über das Paßgesetz die Abgeordneten Schwarze und Br. Frieden⸗ thal. Schluß der Sitzung 4 Uhr 12 Min.
— Die heutige G6) Sitzung des Reichstages des Nord— deutschen Bundes wurde um 127 Uhr Mittags durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes⸗Kommissare war Niemand anwesend.
Nach geschäftlichen Mittheilungen und Ertheilung von meh⸗ reren Urlaubsgesuchen theilt der Präsident mit, daß für die Kommission zur Berathung des Postgesetzes: v. Bodelschwingh als Vorsitzender, von Unruh (Magdeburg), von Puttkamer, von Luck, von Grävenitz, von Denzin, Br. Braun (Wies⸗ baden), Dr. Michgelis, Mammen, Nebelthau, von Rabenau, Dr. Köster, von Saltzwedell und Wiggers; für die Kommißfsion zur Vorberathung des Gesetzes über die Abgabe von Salz: Dr. Eichmann als Votsitzender, Francke, Graf Arnim, Fromme, von Hennig, Grumbrecht, von Seydewitz, Miquel, Harnier, Aß⸗ mann, von Brauchitsch, Graf Solms und von Eicke ernannt worden seien.
Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten, Wahl⸗ prüfungen. Abg. Miquel berichtet für die 4. Abtheilung. Als gültig werden beantragt die Wahlen der Abg. Waldaw-Reitzenstein, Minister a. D. von Bernuth, Dr. Boeckel, „v, Schöning als Referent der 6. Abtheilung beantragt die Gültigkeitserklarung der Wahlen der Abg. Dr. Jäger, Camp⸗ hausen, hr. v. Eichmann. — v. Seydewitz referirt für die Abtheilung. Für gültig werden erklärt die Wahlen der Abg. Cornely, v. Savigny, Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht. — Für die 1. Abtheilung berichtet Graf Bethusy⸗Hue. Für gültig werden erklärt die Wahlen der Abgg. Graf v. d. Schulen— burg-Beetzendorf und v. Hennig. — Dr. Francke berichtet für die 3. Abtheilung. Für gültig werden erklärt die Wahlen der Abgg. Krüger v. Brauchitsch, Dietze, Graf v. Kleist und Dr. Becker Oldenburg). Nach einigen geschäftlichen Mitthei⸗ lungen wird die Sitzung 1 Uhr Nachmittags geschlossen. Nächste Sitzung unbestimmt.
Hannover, 18. September. (N. H. Z) Im Königlichen Residenzschlosse findet heute Mittag die Einführung des Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode als Sber⸗Präsident der Provinz Hannover und die Vorstellung der Vorstände hiesiger Be— hörden statt.
Sachfen. Dresden, 18. September. (W. T. B.) Der osterreichische Reichskanzler, Freiherr von Beust, ist von Reichenberg hier eingetroffen und wurde am Bahnhofe von dem französischen Gesandten und dem österreichischen Geschäfts⸗ träger begrüßt. Der Reichskanzler begab sich sofort nach feiner Besitzung Laubegast, wo seine Familie verweilt. Der Aufent⸗ halt daselbst wird nur wenige Tage währen.
46535 *