1867 / 223 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dukte von jenem Tage an bis auf Weiteres durch uns geleitet werden harnn n * Zuschriften, welche jenen Verkauf betreffen, an uns zu en sind.

Wegen des bislang von der hannoverschen Berghandlung besorg ten Verkaufs der Kommunion ˖ Unterharzer Produkte wird eine beson⸗ dere . erfolgen. ;

Clausthal, den 17. September 1867.

Königlich Preußisches Berg und Forst ⸗Amt.

33 . Bekanntmachung. ie Lieferung der zu dem Neubau eines militairfiskalischen Dienstgebäudes in der Annenstraße erforderlichen Baumaterialien, als: 18 Klafter extra Kalksteine, 160 do. ordin. do., 600 Mille weiße Steine 38 do. Rathenower bo. 140 do. Verblendsteine, 12 do. Klinker, 13,881 Cubikfuß gelöschten Kalk, 40 Tonnen hydraulischen Kalk, 39 do. Cement, 1845 Schachtruthen Mauersand, 24 Mille rothe Mauersteine, und 35 do. Rathenower Dachsteine sollen im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Klosterstraße Nr. 76, einzusehen und versiegelte Offerten mit Proben von den Mauersteinen und dem Sande bis zum Freitag, den 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, do eic abzugeben.

Berlin, den 18. September 1867.

Königliche Garnison⸗Verwaltung. 3.

. Bekanntmachung.

ie Ausführung des eisernen Ueberbaues der Kurzen und Langen Oderbrücke in Breslau soll im Wege der Submission vergeben werden. .

Die Submissions-Bedingungen, Gewichts⸗Berechnungen, Kosten⸗ Anschläge, Detail⸗Zeichnungen und die dazu gehörigen Erläuterungen ind in der Dienerstube des Rathhauses . resp. können die⸗ elben auf schriftliches Nachsuchen auswärtigen Unternehmern zuge— andt werden.

Versiegelte Offerten mit der Bezeichnung: »Submission für die Ausführung des eisernen Ueberbaues der kurzen und langen Oder— brücke« sind spätestens bis zum 8. November dieses Jahres bei uns einzureichen.

Breslau, den 8. September 1867.

Die Stadt ⸗Bau⸗Deputation. lasern

. Bekanntmachung. ie Lieferung und Aufstellung einer eisernen Brücke auf Bahn⸗ f Neunkirchen, wozu ca. 105760 Pfd. Schmiedeeisen und 20600 fund Gußeisen erforderlich sind, soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission an den Mindestfordernden vergeben werden. Termin zur Eröffnung der portofrei einzureichenden, mit ent⸗ ler inder Aufschrift versehenen und gehörig versiegelten Offerten habe au

Sonnabend, den 5. Oktober er,, Vormittags 11 Uhr,“ in meinem Büreau hierselbst anberaumt, woselbst auch die Zeichnun⸗ gen und speziellen Bedingungen zur Einsicht offen liegen. Letztere können auch gegen Erstattung der Kopialien von hier in Abschrift be— zogen werden. Saarbrücken, den 13. September 1867. Der Eisenbahn⸗Baumeister Böttcher.

Verloosung, r , n , r e nns u. s. w. von öffentlichen Papieren. l35õb? L ; Hoͤrder Bergwerks- und Huͤtten⸗Verein. Bei der heute stattgefundenen Ausloosung der für das laufende 66 zu tilgenden 171 Stück fünfprozentiger Obligationen unserer Ge— ellschaft, 2 Thlr. 200 jede, sind folgende Nummern gezogen worden: Nr. 38. 40. 52. 71. 84. 98. 104. 110. 143. 152. 153. 184. 191. 196. 206. 207. 232. 261. 288. 314. 318. 345. 357. 372. 442. 443. 450. 471. 472. 481. 484. 487. 515. 523. 531. 535. 561. 579. 580. 582. 584. 595. 596. 612. 630. 636. 666. 706. 720. 734. 735. 751. 781. 789. 791. 793. 801. S03. 825. S32. S82. 885. 886. 926. 946. 984. 88. 1043. ; 1057. 1068. 1070. 1151. 1162. 1170. 1178. 1183. 1224. 1293. 1298. 1299. 1322. 1366. 1381. 1431. 1465. 1495. 1511. 1527. 1547. 1556. 1700. 1719. 1726. 1735. 1739. 1754. 1772. I826. 1838. 1840. 1846. 1865. 1881. 1889. 1961. 1989. 2006. 2020. 20930. 2080. 2114. 2171. 2231. 2242. 2251. 2284. 2299. 2304. 2395. 2420. 2472. 2481. 2505. 2510. 2521. 2549. 2575. 2590. 2610. 2619. 2627. 2639. ö 2793. 263. 2771. 2786. 2806. 2816. 2836. 2874. 2878. 2884. Die Auszahlung des Nominalbetrages dieser Obligationen nebst Dinsen 25 8. pro 1. Juli bis ultimo Dezember 1867 erfolgt vom Januar 1 ab in Hörde bei unserer Kasse in Berlin bei Herrn S. Bleichroeder, oder in Cöln bei dem A. Schaaffhausenschen Bankvereine geges Auslieferung der bezeichneten Obligationen und der dazu gehörigen, noch nicht erfallenen Zins ⸗-Coupons Rr. 13 bis inkl.

15 und Talons. Die Verbindlichkeit der Gesell der vorbezeichneten Obligationen hört ö 8 o. Wm ;

d. J. auf. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht / da aus der Verloosung von die Ilie eh —— 62 und V * v

* * * * noch nicht zur Einlösung präsentirt worden sind. Hörde, den 17. September 1867. ñ Der Verwaltungsrath.

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Cath. Kinder, , , . n-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. „Die Inhaber der Zins-Coupons Nr. 1 bis 3 Sah n schein Nr. L bis incl, 3 Ger. LV). unserer alten Actien, sowle n, Abschlagsdividende und Dividendescheine Nr. 1 (Ser. ) unserer neue Actien werden unter Bezugnahme 1 S. 19 der Gesellschaftsstatut und Nr. IX. der abändernden und zusäßlichen Bestimmungen ud Letzteren wiederholt aufgefordert, die noch rückständigen lg um entweder in Berlin bei Herrn S. Bleichröder, oder in Cöln bei ö serer Hauptkasse Gren ken laß zu bewirken. Cöln, den 17. September 1867. Die Direction.

Crande Socict des chemins de fer Russes.

beauftragt, die am 1. / 13. Oktober d. J. lälligen Con

. 6. ,., .

Vir sind

pons der Apr GOGn. Eriöoritäüts- O“ bIikatgiomenm obiger Gesellschaft vom Verlalltage ab einzulösen. Die Coupons sind in den Stunden von 9 bis 12 Uhr einzureichen. Ker li6mn, September 1867.

Mendelssohn e Comp.,

Jäügerstr. 5 g.

Grande Socist des chemins de fer Russen Wir sind beauftragt, die am 1. /13. Oktober d. J. fälligen Co pons der . 4Inroz. Pri Oritüt s- Obligati omen obiger Gesellschaft mit 12 Thlr. 1 Sr. 95 Pf. pr. Coupon vom Pen kalltage ab einzulösen, und zwar Vormittags von 3 bis 12 Uhr.

Ker lim, September 1867.

Mendelssohm e Comp., ü erstr. I.

3394 . Andreas Ullmann zu Frommershausen hat dahier angezeigt um bei dem Königlichen Justizamte III. dahier eidlich erhärtet, daß die seinem Besitze befindlich gewesenen, auf den Inhaber lautenden Schu verschreibungen der Landeskreditkasse über je 50 Thlr, Serie Di Nr. 4831 vom 10. März 1854 mit den bis zum 1. März 1879 schließlich laufenden Zinsabschnitten und dem Talon und Serie Dh Nr. 2862 vom 2. April 1816 mit den bis zum 1. September 18 einschließlich laufenden Zinsabschnitten und dem Talon abhanden se kommen seien. Es werden daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung ve 18. Dezember 1823 die gegenwärtigen Inhaber der fraglichen Schuld

verschreibungen und Zinsabschnitte aufgefordert, sich unter deren Veh

legung alsbald, spätestens aber vor dem Ablaufe von drei Monaten nach der demnächstigen zweiten Au n,, welche in Jahresfrist g ,,, bei der Landeskreditkasse zu melden, widrigenfalls Dupl katscheine ertheilt und an deren ö , wohl als des Kapitals stets zwei Jahre nach eingetretener älliglii sofern nicht , ., die ,, , dahie vorgelegt oder die Zinsabschnitte ausbezahlt sein werden, geliis werden wird. Cassel, am 31. August 1867. Königliche Direction der Landeskreditkasse. Wangemann.

36556]. Bergischer Gruben- und Hütten⸗Verein. . Die Talons zu den Dividendenscheinen erster Serie der Ai Nr. 752 / 753, 754, 755, 756, 757, 758, 759, 760, 761 und 762 unsert Vereins sind angeblich verloren gegangen und ist deren Mortifteglion bei uns beantragt worden. In Gemäßheit des §. 12 unserer Gesel. schafls-Statuten fordern wir hiermit diejenigen Personen, iwelche e im Bestze jener Talons sind, oder Rechte darauf zu haben glaubmh auf, die Stücke bei uns einzuliefern, beziehungsweise ihre elwaig Rechte an denselben geltend zu machen.

alls innerhalb der statutmäßigen Frist die genannten Talon nicht eingeliefert oder Rechte an denselben nicht gellend gemacht e. den sind, wird deren Mortification bei dem Königlichen Landgeric zu Düsseldorf beantragt worden.

Hochdahl, den 18. Januar 18677. Der Verwaltungsrath.

u dis pirrtetot.

tzer die Zahlung der . .

. abamement betrãgl

Königlich Preußischer

Aue post⸗ Anslalten des In unn Auslandes ne seste an, sür gerlin die edition des 2 preusfischen Staats- Anzeigers: Jäger⸗ Straße Nr. 10.

2 Gwischen d. Friedrichs u. danonierstr.

Anzeiger.

z 223.

Berlin, Freitag, den 20. September, Abends

1867.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Hem nter⸗Staatssecretair im Justizministerium, de Rage, sothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu ver⸗

wn;

Yen Kammerherrn, Grafen Gerhard Au gust Aleczan— ur; von Dönhoff zum . Sr. König⸗ nhoheit des Prinzen Karl von Preußen; so wie

Den Kreisgerichts⸗Pirektor Heim brod in Naumburg a. S. ö ' nf n des Appellationsgerichts in Magdeburg;

on Stadtgerichts⸗Rath Wentzel in Breslau zum Appel— mnögerichts⸗Rath daselbst zu ernennen.

Berlin, 20. September.

Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist von sillenort angekommen.

ordnung, betreffend die Errichtung einer Generalkommission dal gihsel / de vormaligen Köni gz Hanngver und die Auf, ig der in Hannover bestehenden Nbtheilung des Ministeriums des Innern für Berufungen. Vom 16. August 1867.

Kir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze pöoͤnen für 9. e e . . e, . Hannover, au Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt;

6. 8 Geschäfle, welche nach Inhalt der Verordnung n' 10. Rovember 1831 über die bei Abloösung der Grund- und shLrrlichen Lasten und Regulirung der bäuerlichen Verhältnisse zu enden Grundfätze, der Äblösungs-⸗Ordnung vom 23. Juli 1833, n, vom 13. April 1836 über die Ablösung des Jehnsver⸗ b ng, des Gescßes vom 7. April iss über die Ablösung der nrechte und , en, ,, ,. sowie des Gesetzes vom zun 1842 über das Verfahren in g e n m. und zppelungssachen, und nach Inhalt der Ergänzungen dieser Vor⸗ sten den Landdrosteien und der Berghauptmannschaft zu. Claus⸗ bliegen, gehen mit dem von Unserem Minister für die land⸗ hschaftlichen Angelegenheiten zu bestimmenden Zeitpunkte auf eine muchtende General- Kommission über. i

Derselben werden zugleich die Prüfungen der Befähigung zu leb Sekonomie Conducteuren übertragen,. .

8.2. Die den Provinzial ⸗Verwaltungsbehörden koordinirte Gene⸗ sommiffion soll aus einem Dirigenten und der erforderlichen Zahl Mitgliedern und Hülfsarbeitern bestehen. Jedes Mitglied hat bei Berathungen gleich dem Dirigenten eine entscheiden de Stimme; Gleichheit er Stimmen giebt aber diesenige des Dirigenten den t.ziag. Den Hülfsarbeitern sieht ein Stimmrecht nur in den von n bearbesteten Sachen zu, sofern ihnen nicht vom Minister für ne hrt ssgaftlichen Angelegenheiten ein volles Stimmrecht bei⸗ worden ist.

83. Gier zeitig mit der Ausführung der Bestimmung des S. die on. e renn tachnlng des Hannoverschen Kabinets⸗ trums! 6m 123. Oktober 18563 und des Gesekes vom 23. De. iber jsöbh in Hannover bestehende Abtheilung des Ministeriums

Innern für Berufungen aufgelöst. t ö. nf e⸗ . H ,, a. hnten Ur

ssetzen beruhen, sind demnach übrigen Geschäfte aber durch

n n n fg . zu . eiligten Minister wahrzunehmen. . ; nl n ,,, hi en handuren Unterschrift und bei⸗ futtem Königlichen Insiegel. . Gegeben Kaffel, deñ 16. August 1867. C. 8.) Wilhelm. Gr. v. Bis marck-Schsnhausen. Frhr. v. d. Heydt.

Gr. v. nplit, Gr. zur Lippe. v. Selchow. . 6h. zu Eulenburg.

Allerhöchster Erlaß vom 16. September 1867, betreffend die Ueberweisung des vormals kurhessischen Staatsschatzes an den kom⸗ munalstaͤndischen Verband des Regierungsbezirks Kassel.

Mit Bezug auf die Verordnung vom 5. Juli d. J., betreffend die in den neu erworbenen Landestheilen vorhandenen, zum Staats Eigenthum gehörigen Aktivkapitalienfonds, bestimme Ich, daß die bis- her bei dem err fh chern Staatsschatze verwalteten Kapitalien zur Ver⸗ wendung für folgende Zwecke;

1) Unterstützung des Chaussee⸗ und Landwegebaues, 2) Unterhaltung der e , , , und Landeshospitäler, Anlegung und Unter- haltung einer Irrenheilanstalt, 3) Anlegung und Unterhaltung einer Arbeitsanstalt zur Verbüßung, der von den Polizeibehörden verfügten Haft von Landstreichern, Bettlern und Arbeits- cn ) Bestreitung der Kosten der Landarmenpflege, ein chließlich der e,, und Unterhaltung eines Landarmenhauses, 5) Unterhaltung und d,. der Landesbibliotheken, so wie für ähnliche, im Wege der Gesetzgehung festzustellende Zwecke dem kom munalständischen Verbande des Regierungsbezirks Kassel als ein dem= selben gehöriges und von ihm zu verwaltendes Vermögen überwiesen

werden soll. ; Berlin, den 16. September 1867.

Wilhelm.

Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. v. ] Gr. v. Itzenpliß. v. Mühler. Gr, zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.

An das Staatsministerium.

Ministerinm für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 94. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter 3 J

Nr. 6826. die Verordnung wegen anderweitiger Einrichtung des Amtscautionswesens in den neu erworbenen Landestheilen.

Vom 12. September 1867; unter . Nr. 6877. die Verordnung, betreffend die Zulässigkeit des Rechtsweges und die Anwendung der Gesetze vom 8 April 1847 über das Verfahren bei Kompetenzkonflikten . den Ge⸗ richten und Verwaltungsbehörden und vom 13. Februar 1854 über die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen in den durch die Gesetze vom 20. Sep⸗ tember und' 24. Dezember 1866 der Monarchie einverleibten Landestheilen. Vom 16. September 1867; unter.

Nr. 6828. die Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, vom 17. Juni 1833 in ble durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 der Preußischen Monarchie einverleibten Landestheile. Vom 17. September 1867; und unter . ;

Nr. 6825. die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 6. September 1867, betreffend die Uebereinkunft mit Ham⸗ burg wegen Besteuerung gewisser, auf Banko⸗Valuta lautender Wehl. Vom ir. Sehlennder ig,

Berlin, den 20. September 1867.

Debits⸗Eomtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Ministerium der geistlichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Kreis⸗Thierarzt Albrecht, Repetitor bei der König⸗ lichen , ,. . ist zum Departements ⸗Thierarzt im Reglerungs⸗Bezirk Bromberg ernannt worden.

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