1867 / 223 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Eine Belastung der Salzkonsumenten wird daher in dem Steuer⸗ satze von 2 Thlr. nicht erblickt werden können. Ein niedrigerer Satz war aber aus überwiegenden finanziellen Gründen nicht zu wählen. Bei dem erheblichen Ausfall, welchen Preußen und mehrere andere Zoll vereinsstaaten durch die Herabsetzung der Einnahme vom Salze, welche aus der Besteuerung egen das Monopol folgt, erleiden wer⸗ den, war der Satz von 2 Thlr. vor der Hand das Minimum, bis auf welches hinabgegangen werden konnte.

In Art. 3 ist die Gemeinschaftlichkeit der Abgabe verabredet. Die weiteren diesen Punkt betreffenden Bestimmungen finden sich in dem am 8. Juli d. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süd⸗ deutschen Staalfen wegen der Fortsetzung des Zollvereins geschlossenen Vertrage, auf welchen hier verwiesen werden darf.

Die von der Brutto⸗Einnahme abzuziehenden Verwaltungskosten hat man in demselben Artikel in Uebereinstimmung mit Art. 38 der Verfassung des Norddeutschen Bundes auf diejenigen beschränkt, welche zur Besoldung der auf den Salzwerken zur Erhebung und Kontro⸗ lirung der Abgabe angestellten Beamten erforderlich sind. Die außer⸗ dem erwachsenden Kosten werden durch die nach Art 6 für steuerfreies Salz zu erhebenden Kontrolgebühren wenigstens annähernd gedeckt werden! Insoweit die Sicherung und Erhebung der Abgaben von fremdem 96 Kosten verursacht, werden solche nach den unter den Staaten des Rorddeutschen Bundes für die Zölle bestehenden Grund⸗ sätzen (Art. 38 der Verfassung) behandelt.

Der Ärt. 5 der Uebereinkunft betrifft die zu gewährenden Steuer⸗ befreiungen. I‚ Wesentlichen wird danach nur das zum menschlichen Genuß und zu Genußmitteln bestimmte Speisesalz von der vollen Abgabe getroffen. Von der Befreiung des zu gewerblichen Zwecken gebrauchten Salzes von der Abgahe ist das a ausgenommen, welches zu Tabaksfabrikaten, Mineralwässern und Bädern verwendet wird. Was die Tabaksfabrikate betrifft, so schien es, abgesehen von dem ge⸗ ringen Bedarf an Salz zu deren Herstellung, nicht angemessen, diesen zu einer höheren Besteuerung geeigneten Fabrikaten eine neue Be⸗ günstigung zu gewähren. Mineralwässer sind wegen der Gering⸗ fügigkeit des dazu verwendeten Salzquantums, wegen der Schwierig⸗ keit der Kontrolirung und des erheblichen Gewinnes, der mit ihrer Fabrication verbunden ist, ausgenommen. Die zum Theil durch ahnliche Gründe veranlaßte Ausnahme für Bäder wird dadurch ge⸗ mildert, daß die Verabfolgung von abgabenfreiem Salz auf privative Rechnung geschehen kann. Das zu Eiskellern verwendete Salz ist dagegen aus Sanitätsrücksichten von der Befreiung nicht ausge⸗ nommen: eine Befreiung, die auch den Konditoren zu Gute kommen wird, da sich eine Unterscheidung zwischen dem in den Eiskellern und dem zur Bereitung eßbaren Eises verwendeten Salze nicht fest⸗ halten läßt.

Daß in dem Falle sub A. 3. die Menge des verbrauchten Salzes unter stehender steüerlicher Kontrolle nachgewiesen werden muß, und andernfalls die e ng nur auf privative Rechnung erfolgt, daß ferner in den Fällen B. 3. und C. die Befreiung ganz oder theilweise ebenfalls nur auf privative Rechnung gewährt wird, beruht auf Wünschen der süddeutschen Staaten, welche bei der Ausfuhr von ge—⸗ salzenem Fleisch und gesalzener Butter, sowie beim Konsum von Heringen gar nicht oder weniger betheiligt sind.

Die Kontrollegebühr (Art. 6) darf nicht von dem zur Natron⸗ Sulphat und Sodafabrication gebrauchten Salze erhoben werden, eine Beschränkung die in Preußen auch auf Glasfabriken ausgedehnt ist, da diese das Salz schon bisher für die Productionskosten bezogen.

Was nun den Inhalt des Gesetzentwurfs betrifft, so hat zu⸗ nächst in §. 2 der Dbersten Finanzbehörde überlassen werden müssen, Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt, sofern kein Mißbrauch zu besorgen steht, von der Abgabe freizulassen, da es un⸗ möglich ist, die Merkmale, die für die Abgabenfreiheit in Betracht kommen können, im Vorgus genau zu bestimmen. Es handelt sich dabei um die in Bergwerken vorkommenden sog. Abraumsalze, deren Gehalt an Chlornatrium sehr verschieden ist, um Düngesalze und um Salzsoole, deren abgabenfreie Verabfolgung zu Bädern statthaft ist.

Bezüglich der Einrichtung und Einfriedigung von Salzwerken) so wie der Verpflichtung der Salzwerksbesitzer Abfertigungs⸗ und Woh⸗ nungsräume zu gewähren, ist im §. 4 am Schlusse und im §.7 unter Nr,. 8 und 9 zwischen bestehenden und neuen Salzwerken unterschieden. Bei letzteren ö. die Einrichtung und Einfriedigung den Anforderungen der Kontrole vollständig entsprechen, bei bestehenden Salzwerken da⸗ gegen der Besitzer nur die Hälfte der Einfriedigungskosten tragen, was nicht unbillig ist, da für den Besitzer eine bessere Umfriedigung eben— falls ihren Werth hat. Ferner sollen die Besitzer neuer Werke Ab⸗ fertigungs- und Wohnungsräume für die Beamten hergeben, wobei ihnen nach dem Ermessen der Verwaltung dig etwa stattfindenden Miethsabzüge welche die Beamten erleiden, zu Gute kommen können, während die Besitzer bestehender Werke volle Entschädigung erhalten.

Die Bestimmung im §. 5 beruht auf der Erwägung, daß bei Werken, welche nicht mindestens 12000 Centner Salz hexeiten, sofern solche überhaupt vorkommen sollten, die Controle⸗ und Ueberwachungs⸗ 6 mit dem Ertrage der Steuer in keinem Verhältnisse stehen

rden.

Die Bestimmungen im S. 7 entsprechen im Allgemeinen den schon bisher unter der Herrschaft des Salzmonopols bestandenen Verpflich— tungen der Salzwerksbesitzer. Durch die Fassung des Eingangs. des 9 ist übrigens dafür gesorgt, daß diese Verpflichtungen durch die in 6 erwähnte Anweisung insoweit erlassen werden können, als dieses nach der Sertlichkeit zulässig erscheint, oder als es für Staatssalzwerke der Stellung landesherrlicher Verwaltungen entspricht.

Zu §. 10 des Gesetzes war in Betracht zu ziehen, daß zahlreiche Salzwerke jeder Einfriedigung entbehren und mit solcher auch nicht zu versehen sind, daß aber der Salzsiedeprozeß nur in unverschlossenen Räumen erfolgen kann, daß mithin, da eine stehende steuerliche Con—

trole überaus kostbar werden würde, zur Verhütun ö und Diebstählen eine ambulante inte ö. der lind arb ian nicht eingefriedigten Werke zur Aushülfe dienen muß. g solt iir a i, , , ö 85. han sind wesentlich dem trafgesetze entnommen und folgen nothwendig aus dei ̃ . in S. z J nnen m,

eber die formelle Lage der Angelegenheit i bemerken, daß die Uebereinkunft am 8. Mai ö. af, 4 dann krafttreten der Verfassung des norddeutschen Bundes, geschloßs in ĩ . narf an Zeitpunkte von allen dabei betheiligten Staaten ran zirt ist.

Der bei dem Abschlusse der Uebereinkunft gleichfalls ; Gesetzentwurf hätte nun in den . dig ernk bis . p nn durch Einigung mit den einzelnen Landesvertretungen und Puͤblicat in den einzelnen Staaten zum gemeingültigen Gesetz erhoben wen können. Es ist dieses indeß nicht geschehen. ö Preußen hatte sich Landtag in 8 4 und 8 des schon zu Anfang des Jahres . ihm vereinbartzn und unterm 8. August c. ublizirten Geseh welches sonach mit dem unter den Zollvereinsstaaten vereinbarten ö setze nicht gleichlautend ist und das Detail der nöthigen gemeinsam a, n, nicht enthält, die Genehmigung eines wichtigen Thei dieser noch zu treffenden Bestimmungen ,.

Das auf der späteren Konferenz unter den Zollvereinsstaaten i Entwurfe vereinbarte Gesetz hatte daher unterm 9. August d. J. n 3 ,. ö m cher jetzt, um als Ge u gelten und Gültigkeit zu behalten, noch der nachträgli . . . ö. neh ,

n andern Staaten hatte das entworfene Gesetz in der Zeit 8. Mai bis J. Juli d. J. ebenfalls das nöthige legislative ö der Vereinbarung mit den Landedvertretungen nicht durchgemach Diese Staaten befinden sich in einer ähnlichen Lage wie Preuß Es bedarf daher jetzt, nachdem die einzelnen Landesvertretungen einer Mitwirkung bei dieser verfassungsmäßig dem Bunde angehbrig Angelegenheit nicht mehr kompetent sind, ganz unzweifelhaft ein Thätigwerdens der Bundesgesetztebung, um die Ausführung der 1lebe einkunft vom 8. Mai er. zum 1. Januar 1868 möglich zu machen.

Von der Erlassung gesetzlichr Bestimmungen für einzel Staaten des Norddeutschen Bundes oder von der Ergänzu der Mitwirkung der Landesvertretungen einzelner Staaten dur die legislativen Organe des Bundes wird nun aber aus na liegenden Gründen Abstand zu nehmen sein. Es empfiehlt sich vie mehr als der . Weg zur Regelung der ganzen Angelegenhe daß das zu erlassende Geseß als Gesetz des Norddeutschen Hir n diejenigen Gebietstheile und Staaten desselben, welche dem Zollverei angehören, erlassen wird.

. Das Gesetz wird nach den obigen Ausführungen seinem mat riellen Inhalte nach zu keinen Bedenken Anlaß geben. Zu bemetrte bleibt aber noch, daß dasselbe von sämmtlichen Zollvereinsstaaten it Entwurfe vereinbart ist und daß sich dieselben verbindlich gemat haben, es nur mit wenigen, durch die besonderen Einrichtungen ei zelner Staaten gebotenen Modificationen, sowie worbehaltlich lande üblicher Geschäftsformen und Bezeichnung der Behörden zu verkünde Diese kleinen mehr äußerlichen und die Bezeichnungen der hörden, sowie die Hinweisung auf die Zoll-Strafgesetzgebung betreff den Modificationen sind in dem vorliegenden Entwurf vorgenomme der sich in seiner Fassung für eine gleichmäßige Anwendung in de Gebiete des norddeutschen Bundes eignen wird.

Aus dem Bemerkten folgt dann, daß allerdings weitere Aend rungen an dem Entwurfe nicht würden vorgenonimen werden nen, es ist dieses nach den für die Zukunft geltenden Bestimmung das letze Mal, daß die unveränderte Annghme eines im Zöl . Geltung kommenden Gesetzes in Anspruch genommen w

Der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen glaubte hiernach det Bundesrathe nur empfehlen zu können, dem hierneben vorgelegte Entwurfe eines Gesetzes über die Abgabe von Salz seine Zustimmun ertheilen und dem Präsidium dessen Vorlage an den Reichstag q heimstellen zu wollen.

erlin, den 10. September 1867. Der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen. v. Pommer-⸗-Esche. v. Thüm mel. v. Liebe.“

Das „Preußische Handelsarchiv« (Nr. 38 vom 20. Septemhe hat folgenden Inhalt:; Gefetzgebung; Vollziehung einiger Bes mungen des Handelsvertrages und Zollkartels zwischen Oesterreich in Italien vom 23. April 13857 Eingangsabgabe von starken Get ken in verschiedenen Provinzen Rußlands. Statistik: Frankreig Ein und, Ausfuhrhandel in den Jahren 18566, 18955 und 18663 Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Ostende für 18666. K resbericht des preußischen Konsulats zu Bangkok (Siam) für 1866. Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Kapstadt für 1866. Handelsbericht aus Peru für 1866. Jahresbericht des preußishh Konsulgts zu Buenos,Ayres für 1865 ünd 1866. Mit th eilu⸗ gen,! Verlln. Memel. Tilsit. Magdeburg. Altona. Alexandunt

Kunst⸗ und wissenschaftliche Stachrichten.

Frankfurt 4. M. 18. September. Bis heute Morgen wal zu der heute beginnenden JJ. Versammlung deu tfcher Nat forscher und Aerzte 446 Theilnehmer aus allen Theilen Deu lands angemeldet. Auch aus New-hork und aus Cairo hat sch ein Theilnehmer eingefunden. Unter den bereits anwesenden J

jedern waren die Professoren Pettenk R. aus Göttingen, E*rnick?. au

Besanetz aus Erlangen 2c. zu bemerken

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ofer und Liebig aus München, s Karlsruhe, Gerlach, Gorup⸗

K . *

Statistische Nachrichten.

(Der Handel Riga's insbesondere mit Preußen) Rigas Haupt⸗Ausfuhrwgaren sind Flachs und Hanf. An F

urden im Jahre 1866 2436 Er ner seewarts ausgeführt; Der Stadt Riga. aus dem 23 ien. Pud oder N6,57

ßischen taaten wurden ausgeführt und

ührt namentlich Mineralwasser, ger ht Farben gemahlene Kreide, Thonerde Dachpappe,

Währen

Sensen und Maschinen. wurden

Den Rigaer Hafen verließen,

der Bewegung des Schiffsverkehrs im Hafen von Riga betheiligte 2 lagge mit 306 Schiffen.

7 Schiffe unter der sch eswig-holsteinschen Flagge, und 36 unter

sich die preußische hannover scher Flagge fahrend den

= leber die Büldungsmittel B. unter Anderem Fol endes mit:

lere Lehranstalten dieser Kategorie sind

16 mit , var, 39. ih 3 el n e lten, ür die männliche Jugend (geistliche un militairische) beläuft sich au n. ö Ron Lehranstalten für das weibliche Ge⸗

20 mit 2464 Lernenden. on chlecht giebt es daselbst drei höhere

s ; ;

seser Institute fehlen jedoch die Nachrichten) und 17 untere mit 893 Wären litute Köhle: e ftr r, , der Höcschlehtez ind ö

mit 111693 Schülern und 485 Schüle⸗ 35 Lehranstalten mit 4360 männlichen, weiblichen Zöglingen und 560 Anstalten für beide Ge⸗ schlechter mit 12,178 Lernenden; im Ganzen 619 Lehranstalten mit 17592 Lernenden, darnnter 1539 Mädchen. ö

Schülerinnen. Vo (darunter zwei Privatschulen) riunen. Es giebt demnach

20 mit 1054

an Hanf, welcher wie der Flachs nnern Rußlands zugeführt wird, Zoll ⸗Centner.

14 667 Zoll -Centner Hanf, Aus Preußen wurden nach Riga ein

Sibirien hat auf einem Areal von 261,150 Quadrgtmeilen 4625 699 Einwohner es besitzt aber nicht eine einzige höhere Bildungsanstalt für die männliche

lachs

21 Pud oder 791739 Zoll⸗

Nach den preu⸗ 2571 Zoll ⸗Centner Flachs Apothekerwaaren, Ce⸗

d 1865 nur 2171 Handelsschiffe deren in 1866 2354 expedirt.

Außerdem haben Hafen von Riga besucht. Sibiriens theilt der »Sib.

Jugend. Mitt⸗ drei mit 575 Schülern, untere Spezialanstalten

mit 151 Zöglingen (von einem

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. (Fr. J.

Mannheim, 18. September. die Sitzungen der Centralkommission

welche im e di. * n n , ht aus folgenden Mitgliedern: für Bade * 6 Del dllenehtath v. Weber, für Frankreich Konsul

Diet, für Bayern

Goe ür Hessen Provinzial-Direktor Geh. N . ar ern g nl, Graf Villers, für Niederlande General⸗ Dem Vernehmen nach handelt es sich bei der Session um Erledigung der gewöhnlichen Angelegen⸗

konsul Jonkheer Testa. bevorstehenden heiten: Rechnungsablagen, Strombauten, sachen ꝛc. Die ; , einer Kommission ad hoc überwiesen, hier zusammentreten wird. Wien, 19. September,

Budget,

ist auf 212 Mill. Fr.

eststellung des Jahresberichts, Urthei erathungen über die

(Fr. J.) bahn⸗Anleihe ist in Paris abgeschlossen. der Emissionspreis

Morgen beginnen hier für die Rheinschifffahrt, Die Kommission be⸗ Geh. Referendar Dr,

Rath Schmitt, für

gegenseitige e dehnen, über

e in . neue Rheinschifffahrtsakte sind welche vor Ablauf dieses Jahres

Die ungarische Eisen⸗ Die nominale Summe auf 220 für 300 festgesetzt.

Landwirthschaftlich

Herbst⸗Ausstellung des Gartenbau-⸗Vexeins fürdie r. ka nn n, von Pflanzen, Gemüse, Hbst Ana⸗

Ober⸗Lausi z. nas landwirthschaftlichen Produkten Ausstellungs⸗Gebäude des auf dem Neumarkte in Görlitz statt,

8 ittags 11 Uhr, und dauert bis einschließlich Don⸗ ,,, r Das Arrangement und

nerstag, den 26. September d. J.

gegennahme der Ausstellungs⸗Gegenstände ö 3 Sperling übernommen; Sendungen per P

s dressiren. . bahn sind an den fisteren, zun? in. Entwickelung und Zeitigung

Bacharach, 19. September. der Trauben ist bedeutend vorgeschritt reits geschlossen worden. Dieselben weiter den Rhein hinauf.

des Gartenbau⸗Vereins für die Ober⸗Lausitz

e Nachrichten.

und Jagdgeräthen findet in dem beginnt Sonntag, den 22. Sep⸗ die Ent⸗

haben die ö Dam⸗ ost oder Eisen⸗

en, fo daß unsere Weinberge be— günstigen Nachrichten haben wir

Eisenbahn⸗

(Die Eisenbahnen Spa

erscheinende Lloyd de Espang« giebt in seiner

nachstehende Uebersicht über die in S trieb begriffenen Eisenbahnen. von Madrid nach Sarago lang ist. —) Die Linie von 23 Kilometer und 599 Meter Albacete nach Cartagena . Meter Länge. 4) Die Linie von die Nordlinie. Dieselbe hat bis . lange von 6357 Kilom. und 615 M. de Banos nach Santander, von und 235 M. 6) Die Nordwestlinie bis Ästorga auf einer Strecke von trieb ist.

365 Kilom. und 7860 M. Länge. 8)

nach Badajoz, von 340 Kil. und 832

und Telegraphen⸗ Nachrichten.

Sie werden gebildet durch: I) die Linie ssa, welche 340 Kilometer und 673 Meter Manzanares nach

7) Die Linie von Saragossa nach Barcelona von

niens.“ Der zu Barcelona

panien vorhandenen und in Be—

Cordova, von Länge. 3) Die Linie vo 246 Kilometer und 369 nach Jrun oder nze eint Total⸗ der Venta

von

fre . bis jetzt von welche bis je 174 Kilom. und 362 M. in Be—

Die Linie von Ciudad⸗ Real

Nummer vom 17. August

von Tud ela nach Bilbao, von 249 Kil. und 57 M. Gesammtlänge.!=— 106 Die Linie von Barcelong nach Santa Coloma, von 7h Kil. und 297 M. Gesammtlänge. 1I) Die Linie von Tarragona nach Baxcelong von 101 Kilom, und 777 M. Ausdehnung. 12 Die Linie von Leridg nach Reus und Tarragona, von einer Total- länge von 100 Kilom. und 791 M. Länge, vön der erst die eine Hälfte in Betrieb ist 13) Die Linie von Cordova nach Malaga, von 197 Kilom. und 375 M. Länge. 14 Die Linie von Madrid nach Alicante, von 454 Kilom. und M. Länge. 15) Die Linie von Almanso nach dem Grad hat eine Länge von 137 Kilom. und 2990 M. 16) Die Linie von Meding nach Zamora hat eine Tänge von 89 Kilom. und 847 M. 17 Die Linie von Cordo va nach Sevilla hat eine Länge von 130 Kilom. und 16 M. 18) Die Linie von Sevillg nach Cadiz hat eine Länge von 174 Kilom, und 742 M. 19). Die Linie von Castillejo nach Toledo, von 25 Kilo]. und 250 M. Länge. 20 Die Linig von Alcazgr nach Eiudad-Real, von 114 Kilom. und 26 M. Länge. 21 Die Linie von Valencig nach Taxragong, von 227 Kilom. und 678 M. Länge. 22) Die Linie von Campillos nach Granada, von 68 Kilom. und 306 M. Cänge. 23) Die Linie von Sama nach Gijon, von 38 Kilom. und 542 M. Länge.

An Eisenbahnen waren in Spanien vom Jahre 1861 bis 1866

im Betrieb: ; Durchschnittsertrag Realen Sl 804 74/034 71.126 797710 66.188 64/991

Kilometer 2119 2527 3154 3782 4424 4909

im Jahre

Teoelegruphische Witt erungsheri chte.

Allgemeine Himmels- ansieht.

Beohachtungs.

St. Mg Ort.

Wind.

Abweich. v. Mittel

heiter. heiter. Windstille. heiter, neblig. SO, s. sehwach. heiter.

O., mässig. heiter.

SW. , sebwach. heiter.

NO., massig. bewölkt.

O NO., schwach. heiter.

NO., sehwach. heiter.

S0O., schwach. heiter.

SOC., mässig. heiter.

„s. schw. heiter.

O., schw. trübe.

S6., s. schwach. Nebel trübe. O., sehw. heiter. 3 sehwach. Nebel.

SW. , s. sehwach. st. bewölkt. NW., mãssig. bedeckt.

Memel. ... Königsberg

Haparanda. 33: Helsingłors

Petersburg. heiter.

heiter.

] .

W., mässig. SW. , mässig.

WSW. , schwach. bewölkt. N., schwach. bedeekt. NO., s. Schwach. schön.

NI NO., s. sehw. schön,

W. halb heiter. WNW. , lebhaft.

Skudesnäs. Gröningen. 3. Helder Hernösand. 336 Christians. . 3

6 7 h 7 6 * * * * * * * * * v . v 2 * * * 2 * * 4 * 2 * *

1 1

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, Schauspiele. . ö. Sonnabend, 21. September. Im Opernhause. (5oste Vorstellung). Joseph in Egypten. Musikalisches Dramg in 3 Abtheilungen nach Alexander Duval. Musik von Mehul. Benjamin: Frl. Grün. Joseph: Hr. Niemann. Mittel⸗Preise. . . Im Schauspielhause. (158ste Abonnements -⸗Vorstellung). Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. Mittel⸗Preise. . ; Sonntag, 22. September. Im Opernhause. 1651. Vor⸗ stellung. Der Maurer. Oper in 3. Alten. Musik von Auber. Hierauf: Das schlecht bewachte Mädchen. Pantomimisch— komisches Ballet in 2 Abtheilungen und 4 Bildern, nach batuberval fuͤr die Königliche Bühne bearbeitet von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Gast: Frl. Judith David aus Paris: Lisette. Anfang 6 Uhr.

ditt el⸗Preise. ö Im Schauspielhause. 159. Abonnements⸗Vorstellung. Das Käthchen von Heilbronn, Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. von Kleist, für die Bühne eingerichtet von

H. Laube.

M Gefammtlänge. ) Die Linie

Mittel ⸗Preise.