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Absender eines rekommandirten Briefes nach Italien kann ver— langen, daß ihm das vom Empfänger voll zogene Recepisse zu⸗ gestellt werde; für solche Beschaffung des Recepisse ist vom Ab⸗ sender ein weiterer Betrag von 2 Sgr. bzw. 6 Kr. zu ent⸗ richten.
z Sendungen mit Waarenproben und Mustern können gegen ein ermäßigtes Gesammtporto von 3 Sgr. bzw. 2 Kr. für se 23 Loth incl. versandt werden, sofern dieselben an sich keinen Kaufwerth haben, unter Band gießt oder anderweit dergestalt verpackt sind, daß über den Inhalt kein Zweifel obwalten kann. Den Waarenproben und Mustern darf kein Brief beigefügt werden, hingegen dürfen dieselben die Fabrik- und Handelszeichen, sowie Nummern und Preise tragen. Waarenproben und Mustersendungen müssen, wenn das ermäßigte Porto darauf Anwendung finden soll, frankirt werden, thunlichst unter Ver— wendung von Postfreimarken. Dergleichen Sendungen können bis zum Einzel-Gewicht von 15 Loth mit der Briespost expedirt werden; der Beifügung von Inhalts-Deelarationen bedarf es nicht.
3 Zeitungen, Preis⸗-Courante, Cireulare, Kataloge, gedruckte Anzeigen und sonstige gedruckte, lithographirte oder metallographirte Gegenstände, brochirte oder, gebundene Bücher und Korrekturbogen nebst den dazu gehörigen Manusexripten unterliegen bei der Versendung unter Kreuz- oder Streifband einem Gesammt-⸗Porto von : Sgr. bezw. 2 Kr. für je 23 Loth incl. Die derartigen Sendungen unter Band müssen vom Absender frankirt werden, thunlichst unter Verwendung von Freimarken.
Die vorstehend bezeichneten Portosätze für die Korrespon⸗ denz nach und aus dem Königreich Italien bei der Beförderung via Oesterreich sind erheblich billiger, als bei der Beförderung durch die Schweiz oder durch Frankreich.
Da nach den gegenwärtigen Verbindungen der größte Theil der Korrespondenz nach dem Königreich Italien auf dem Wege durch Oesterreich schneller oder eben so schnell befördert werden kann, als durch die Schweiz oder durch Frankreich, so gilt als Regel, daß die Briefe nach dem Königreich Italien via Oesterreich spedirt werden, es sei denn, daß der Absender auf der Adresse das Verlangen der Beförderung des Briefes via Schweiz oder via Frankreich ausgedrückt hat. ;
Wegen der im Transit durch das Königreich Italien zu befördernden Korrespondenz — z. B. nach und aus dem Kirchen— staat — tritt vorläufig eine Aenderung nicht ein.
Berlin, den 23. September 1867.
General⸗Post⸗Amt. von Philips born.
Das 98. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 6841. Die Verordnung, betreffend die exekutivische Beitreibung der direkten und indirekten Steuern und anderer öffentlicher Abgaben und Gefälle, Kosten u. s. w. seitens der Verwaltungsbehörden in den durch die Gesetze vom 20. Sep— tember und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten neuen Landestheilen. Vom 22. September 1867.
Berlin, den 24. September 1867.
Debits-⸗Comtoir der Geset⸗Sammlung.
Das 99. Stüch der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter
Nr. 6842 die Verordnung, betreffend die Errichtung eines evangelischen Konsistoriums in Wiesbaden. Vom 22. Septem⸗ ber 1867; unter Nr. 6843 die Verordnung, betreffend die Errichtung von Provinzial⸗Schulkollegien und Medizinal⸗Kollegien für die neu erworbenen Landestheile. Vom 22. September 1867; unter
Nr. 68432. die Verordnung, betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten. Vom 22. September 1867, unter
Nr. 6841 die Verordnung, betreffend die Einführung des Regulativs über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken vom 9. März 1839, und des dasselbe abändernden
esetzes vom 16. Mai 1853, in die neu erworbenen Landestheile.
Vom 22. September 1867, unter Nr. 6845 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. September 1867, betreffend die Ermäßigung der Abgabe, welche für das Befahren des Bromberger Kanals zu erheben ist, und unter
Nr. 6846 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. September 1867, betreffend die Ermäßigung der Abgabe, welche für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Oder und Elbe zu erheben ist.
Berlin, den 25. September 1867.
Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.
Justiz⸗Ministerium. Der Landgerichts - Referendarius Stapper in Düsseldorf ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten
im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cz ernannt worden. In
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten. 2
Bekanntmachung. aan i *r 6 . ii 6 die 5 vom J. 9 ober d. J. bis ult. März k. J. au gr. 8 Pf. festgesetzt “ Berlin, den 21. September 1867. t festgeselt Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal.
Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.
Die Immatriculation für das bevorstehende Winter-Se mester beginnt am 5. Oktober d. IS. und findet bis auf Weiteres wöchentlich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats⸗Saale statt.
Behufs dersel ben haben
I) die Studirenden, welche von einer anderen Universttüt kommen, ein vollständiges Abgangs⸗Zeugniß von jeder der a besuchten Universitäten nebst dem Schul. zeugnisse,
2) diesenigen, welche die Universitäts⸗Studien erst be— ginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftz, mäßiges Schulzeugniß, und falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimations⸗Papiere
vorzulegen.
In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrift. mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Unt versitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.
Berlin, den 21. September 1867.
Die Immatriculations⸗Kommission. Lehnert.
„Diejenigen jungen Leute, welche gar keiner Maturitätz— Prüfung sich unterzogen haben, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur heabsichtigen, eine allgemeine Bildum für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung füt ein gewisses Berufsfach sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Jun 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden.
. Gesuche solcher jungen Leute um Immatriculation an hiesiger Universität müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden, und hahen die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Führung, sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beiju— legen. Die Immatriculation erfolgt übrigens nur auf die nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der Immatriculation sowohl auf der Matrikel als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldungsbuche vermerkt. Gesuch um Verlängerung der Matrikel sind vor Ablauf, des dritten Semesters bei dem unterzeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldungsbuches und der Erkennungskarte anzubringen.
Berlin, den 21. September 1867. Königliches Universitäts⸗Kuratorium. In Vertretung: Lehnert.
Finanz⸗Ministerinum.
Der Regierungs⸗Civil-Supernumerarius Scarupke ist
als Geheimer expedirender Secretair und Kalkulator bei dem
Finanz⸗Ministerium, Abtheilung für das Etats und Kassem wesen, angestellt worden.
—
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und Chef des Generalstabes der Armee, Frhr. von Moltke, aus Schlesien.
Der General-⸗Major und Commandeur der 16. Infanterie Brigade, von Schmidt, von Erfurt. Der Unter⸗Staats-Secretair Sulzer von Wiesbaden.
——
Berlin, 24. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Beamten die Erlaubniß zur Anlegung der von des Sultans Majestãt ihnen verliehenen Orden zu ertheilen und zwar:
des Osmanie⸗Ordens erster Klasse: dem General der Infanterie Herwarth von Bitten⸗ feld, kommandirenden General des 8. air e Cor s, des Medschidje⸗-Ordens erster Klasse: .
Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General der fn
vallerie, Prinzen Woldemar zu Schleswig-Holstein—
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Sonderb urg⸗Au gustenhurg, Gouverneur von Mainz, dem heneral⸗ Lieukenant von Pzöndzhnsti, Gouverngur pon Eoblen und Ehrenbreitstein, Allerhöchstihrem General -⸗Adjutan⸗ ten Her eral Lieutenant von Boyen, Commandeur der . Diviston, dem General Lieutenant von 1lechtz ik, Inspec— leur der 4. Artillerie⸗Inspection, Allerhöchstihrem General⸗Adju⸗ unten, Genergl⸗ Major von Trescko w. des Medschidje⸗Ordens zweiter Klasse:l—⸗
dem General-Major von Stückradt, Commandeur der 79 Infanterie Brigade, dem General-Major von Rozynski— Ranger , Commandeur der 8. Artillerie⸗Brigade, dem Ober— sten von Schlotheim, Chef des General-Stabes 8. Armee⸗ borps, Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, dem Obersten von Strubberg, Commandeur des 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiments
12* in .
nig des Osmanie⸗Ordens dritter Klasse:
dem Obersten von Schkoppy, Commandeur des 6. Rhei⸗ nischen Infanterie Regiments Nr. Sz, dem Obersten von Lilien, thal, Tommandeur des Rheinischen Feld-A rtillerie⸗Regiments. zr. 8 dem Obersten von Ditfurth, zweiten Kommandgnten bon Eoblenz und Ehrenbreitstein, Allerhöchstihren Flügel⸗Adju⸗ anten, nämlich: dem Oberst Lieutenant Freiherrn von Lost Commandeur des Königs-Husaren⸗Regiments (1. Rheinischen) Fr. 7, dem Oberst- Lieutengnt von Albedyll, dem Major zon Luc adou und dem Major Grafen von Lehndorff, sowibe Allerhöchstihrem Leibarzt, dem General-Arzt Dr. von
dauer); . — auerdeg Medschidje Ordens dritter Klasse
dem Major von Ehrenberg vom 3. Rheinischen In⸗ fanterie Regiment Nr. 29, dem Major Eamphausen, Com⸗ nandeur des Rheinischen Jäger⸗Bataillons Nr. 8, dem Major Forkenhagen, Artillerie-Offizier vom Platz in Coblenz, dem Najor Schülz, Commandeur des Rheinischen Pionier-Ba⸗ sallons Nr. 8, dem Major von der Marwitz, Commandeur des Rheinischen Train-Bataillons Nr. 8, dem Major v, Ziehl—⸗ berg vom Generalstabe der 21. Division, dem Major von äh en ic ar n omni, persönlichen Adjutanten des Prinzen karl von Preußen, Königliche Hoheit, dem Major von Zgli⸗ nitz y von der 3. Artillerie⸗Brigade, Adjutanten des Chefs der
riillerie; . ( des Osmanie-Ordens vierter Klasse; .
dem Hauptmann v. Trotha vom 4. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Königin, dem Rittmeister v. Scha dow - Goden— hausen vom Königs⸗-Husaren⸗Regiment (1. Rheinischen) Nr. 7, lommandirt als Adjutant beim Genergl-Kommando des 8. Ar⸗ mee Corps, dem Premier⸗Lieutenant Müller vom 2. Rheini⸗ schen Infanterie⸗Regiment Nr. 28,
des Medschidje-Ordens vierter Klasse⸗
dem Premier ⸗Lieutenant v. Grgevenitz, vom Dragoner— Regiment Rr. 16, kommandirt als Adjutant bei der 21. Divi⸗ sion, dem Premier⸗Lieutenant Bayl vom 6. Rheinischen In⸗ santerie⸗ Regiment Nr. 68, dem Premier -Lieutenant von Götz, bom 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin, dem Seconde⸗ kieutenant von Barton, genannt von Stedmann, von demselben Regiment, dem Seconde-Lieutenant von Schaum⸗
burg von deinselben Regiment, dem Geheimen Hofrath Koch
von Allerhöchst Ihrem Geheimen Militair⸗Kabinet, s Rar s nm fünfter Klasse: dem Geheimen expedirenden Secretair Koch von Aller—
höchst Ihrem Geheimen Militair⸗-Kabinet.
Bekanntmachung. In Arcona auf Ruͤgen werden vom 1. Dktober er. ab auch Privat-Depeschen angenommen und per Telegraph befördert. Stettin, den 21. Ser tember 1867. Der Ober ⸗Telegraphen⸗Inspektor.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 24. September. Gestern fand eine Sitzung nr e e ff des Norddeutschen Bundesrathes für Rechnungswefen statt, in welcher ein Antrag Sachsens wegen Annahme von Stagtspapiergeld und Banknoten bei der Bundeskaffe und den Kassen der Bundesverkehrsanstalten, zur Berathung kam.
„ Der Ausschuß des Norddeutschen Bundesrathes für Justizwesen versammelt sich heute zur Feststellung des Be⸗ richts über den Antrag auf Ernennung einer Kommission zur Ausarbeitung einer gemeinsamen n , nn,
. — Der Gesetz Entwurf, betreffend die erpflichtung zum Kriegsdienste , welcher dem Reichstage vorgelegt worden ist, be⸗ ndet sich in der ersten Beilage äabgedrückt. Das ebenfalls eute vorgelegte Gesetz, betreffend die Nationalität der Kauf⸗
ahrteischiffe Und ihre Befugniß zur Führung der Landesflagge,
werden wir morgen bringen.
— Die heutige (7.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 116 Uhr durch den Präsidenten Hr. Sim son eröffnet. Am Tische der Bundes⸗ Kommissarien waren außer dem , , Grafen von Bismarck anwesend: der Präsident des Bundeskanzler -Amtes Delbrück, Contre⸗Admiral Jachmann, General⸗Steuer⸗Direktor von Pommer-Esche, Wirkl. Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Günther, General⸗Major von Podbielski, Staatsminister von Friesen Ministerial⸗Direktor Weinlig, Geheimer Finanz ⸗Rat von Thümmel, Oberst von Brandenstein, Staatsrath von Müller, Kammerherr Drost von Oertzen, Staatsrath Buch⸗ holt, Geheimer Legations⸗-Rath von Liebe, Regierungs⸗Rath Dr. Sintenis, die Senatoren Gildemeister, Kirchenpauer und Curtius. Nach einer Reihe geschäftlicher Mittheilungen, Verlesung von Urlaubsgesuchen, Verlesung von mehreren Schreiben des Bundeskanzlers und einer Gesetzesvorlage, betref⸗ fend den Zollvereins⸗Vertrag, deren Berathung im Plenum vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Hause angenommen wird, trat das Haus in die Tagesordnung, betreffend den Antrag auf eine Adresse an Se. Majestät, von Miquél und Genossen und den Adreßentwurf von Stolberg-Wernigerode und Ge⸗ nossen. Zunächst wurde die General-Debatte darüber eröffnet, ob und welche Adresse anzunehmen sei. Von den Abgeord⸗ neten, die sich zum Worte gemeldet hatten, erhielt jetzt zuerst dasselbe der Referent Abgeordnete Planck, der die Berechtigung
um Erlasse einer Adresse in dem Verhältnisse des Norddeut⸗ hn Bundes zu Süddeutschland nachzuweisen suchte. Ein näherer . des Südens Deutschlands an den Norden sei thatsächlich nothwendig, und es stehe demselben auch in recht— licher Beziehung nichts entgegen. . ö
Es sprachen alsdann gegen Erlaß einer Adresse und für ein⸗ fache Tagesordnung die Abgg. Ziegler und Schaffrath, Günther (Sachsen) gegen den Erlaß und . motivirte Tagesordnung; für den Eriaß einer Adresse Dr. Aegidi, Dr. Braun und Graf Stolberg⸗Wernigerode, als Correferent. Hierauf wurde die Ge⸗ neraldebatte geschlossen. Bei der Abstimmung stimmte nur die Minderheit für Uebergang zur Tagesordnung.
Bei der nun über den eingebrachten Adreß⸗Entwurf eröffneten Spezialdebatte sprach Abg. Kantak gegen den ersten Paragraphen indem er den früher auf dem ersten Reichstage von den Polen gegen den Norddeutschen Bund eingelegten Protest wiederholte; ebenso sprach Abg. Bebel gegen den e ne,, worauf der Bundes⸗ kanzler das Wort nahm. (Schluß des Blattes.)
Danzig, 23. September. (Westpr. Ztg. Die unter Kommando des Capitain⸗-Lieutenant Przewisinsti hier zur Re⸗ paratur eingetroffene Königliche Dampfjacht »Grille« wurde am Sonnabend außer Dienst gestellt.
Hannover, 23. September. Eine Bekanntmachung des Ober-Präsidenten der Provinz Hannover vom 21. d. M. betreffend die Civil⸗Administration, lautet, wie folgt:
»Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 17. d. M., betreffend die Uebernahme der Verwaltung und in Anschluß an die Bekanntmachung des Koniglich reußischen General⸗Gouvernements zu Hannover, betreffend die Civil⸗Administration des ehemaligen König⸗ reichs Hannover vom 24. Oktober 1866, bringe ich folgende Bestim⸗ mungen zur öffentlichen Kenntniß: Art. J. Die Central-Stelle der dem Ober⸗-Präsidenten übertragenen Civilverwaltung der Provinz Han⸗ nover führt fortan die Bezeichnung: »Civil⸗Administration von Hannover. « Art. II. ie bei dem General⸗Gouvernement errichteten 3 Departe⸗ ments der Finanzen, des Innern und des Kultus sollen unter Beibe— haltung ihres bisherigen Wirkungskreises nach Inhalt der Bekannt⸗ machung vom 24. Oktober v. J. fortbestehen mit der Maßgabe, daß diese Behörden nunmehr die Bezeichnung »Livil ⸗Administration von Hannover, Abtheilung des Innern, des Kultus, der Finanzen« erhal⸗ ten. Art. III. Die Abtheilung des Departements des Innern für Berufungen bleibt mit der Bezeichnung »Königliche Civil-Administra⸗ tion von Hannover, Abtheilung des Innern, für Berufungen« bis auf Weiteres ebenfalls fortbestehen.« .
— In der heutigen Sitzung des Provinzial-Landtags waren bereits sechzig und einige Mitglieder . Buͤr⸗ germeister Miquel stellte zwei hinlänglich unterstützte Anträge, den einen dahin, daß die bereits eingeleiteten Vorarbeiten zur Regelung der bäuerlichen Rechtsverhältnisse bald zu Ende ge⸗ führt und Vorlagen darüber an den Landtag gemacht werden mögen; den zweiten dahin, daß an Stelle des §. 21 des han⸗ noverschen Jagdgesetzes von 1859 der 5§. 14 des preußischen Jagdpolizeigesetzes von 18650 gesetzt und die danach u erhebende Gebühr von 1 Thlr. für Jagdscheine den betreffenden Gemeinde⸗ꝛc.
Kassen ,, werden m
öge.
Das Schreiben über die unführung von Civilstandsakten
ür Dissidenten in der Provinz Hannover wurde nach längerer orberathung auf Antrag des Bürgermeisters Miquel an eine Kommission von 6 Mitgliedern zür Vorprüfung verwiesen. Ebenso wurde der Entwurf zur Verordnung wegen der Ab⸗ lösung der Reallasten, welche dem Domainen⸗Fiskus im vor⸗ maligen Königreich Hannover zustehen, auf Antrag des Bürger⸗
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