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Neichstags⸗Angelegenheiten gabe des Gesetzes die Zahl der in das in di nicht zum aktiven Di — 9 . rvortretende Vorliebe für Thier⸗
Berlin, 24 einzustellenden Rekruten. Der ce r' def erf ln n. ud bien vr een nl nent 6 an, n a , 6 ch 21 ge nde, n andern Meistern hat er n erlin, 24. September. Der Gesetzentwurf, betreffend nächst durch den Bundesgusschuß für das Landheer und n wind den. J Befehl des Bundesfeldherrn eine Reihe von lat ern gestochen.
die Verpflichtung zum Kriegsdien ste, welcher dem Reichs- I,, n,, unter Mitwirkung des Kn deu f s snten men ff des Bundesgebiets be⸗ = Pekanntlich war der Beschluß gefaßt, zum Andenken an die
tage vorgelegt worden, hat folgenden Wortlaut: Seewesen, auf die einzelnen Bundesstaat afür das nilammt. t 3 Hhawet, Ren ln nel Wonument zu errichten. Wir Cel en, von Gottes Gnaden König von Preußen 24. Bevölkerung r eln siaaten nach dem Verhältniß hehe h Vereinigung Mailand mit t ahi 4 22. 1
der orddeutsche wird in demjenigen Bundesstaate zur Am 19. August 1859 beschloß der Gemeinderath,
verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗— Bei Feststellung der Bevölkerung der einzelnen 6a. ezogen, in welchem er zur Zeit des Königs eine gro artige Straße zu bauen, welche vom Theater stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: kommen nur die in deren Gebiete ih alla e g ne e, . 39 . seinen C in in . della . bis . . ger lit he gr g . ür Architekten ausgeschrieben, wobei
§. 1“ Jeder Norddeutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Aus— aber auch die Angehörigen anderer Bundesstaaten in Abrechnung ch welch idung über seine aktive 4 ͤ Es . ein , , bie Bläne Mengoni's sowohl für den Täom pla.
Straße den Vorrang erhielten. Im März 1865 waren die nöthigen
übung diesct Pflicht nicht vertreten lassen. Ausgenommen von der §. 106. Um im Allgemeinen wissenschaftliche und ge ᷣ . . 66 . 4 k werb Wehrpflicht sind nur: ö ᷣ. bildung so wenig wie möglich durch die ö r ig un, Hen F 8. 10 und 1) steht die Wahl des Truppen ⸗ a) die Mitglieder regierender Häuser, b) die Mitglieder der mediatisir⸗ stören, ist es jedem jungen Manne überlassen, schon nach vollend zu ĩ Ankäu e für das gro artige Projekt Mengoni vollendet, und es wurde ten, vormals reichsständischen und derjenigen Häufer, welchen die Be⸗ 17. Lebensjahre, wenn er die nöthige moralische und körperliche , unerhalb, des f vom, nig, s.iöst zer enn itim hn 3, , oült wr üfication hatz freiwiliig in den , ,,, ua⸗ nne mag ein das Werk vollendet, welches eben so den Interessen der Kunst und Grund befonderer Vechtõtitel zusteht, e die Mitglieder derjenigen 8 11. Junge Leute von Bildung welche sich während i seiner Schönheit, als der Gesundheit und des Verkehrs gerecht geworden ist. Mennoniten! und Quäker Familien, welche durch bestehende Gesetze Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, und rg g oder Privilegien, mit der Verpflichtung zu anderweiten Gegenleistun— gewonnenen Kenntnisse in dem vorschriftsmäßigen Umfange dar ih. schr gen, von der Wehrpflicht befreit sind. . haben, werden schon nach einer einjährigen Dienstzeit im ten ed i. andeskokarde. Denienigen Bundezstaaten, in welchen solche Gesetze und Privi— Heere vom Tage des Diensteintritts an gerechnet. — zur Nese . Reserve eten beim Verziehen von isti i legien zur Zeit nicht bestehen, bleibt die gesetzliche Regelung der Kriegs. beurlaubt, Sie tönnen ngch Maßgabe, ihrer Fähigkeiten und ö inem Staa beziehungßweise Landwehr *r nn,, ien sip icht der Mennoniten und Quäker nach Maßgabe derjenigen gen zu Offizierstellen der Neserve und Landwehr vorgeschlagen . i letzteren über. l igli Vestun mungen dorbehalten, welche n Preußen durch die Kaäbinkts,. . S. 12. Die Offiziere der Reserve können nach Bedürfniß nien s. 18. Die Bestimmungen über die allmählige Herabsetzung der Berlin, 24. September. Ngch den Materialien welche dem Srbre vom 16. Mai i850 (Preuß. Ges Samml. von 1836. S. S5) lich zu vier- bis achtwöchentlichen Uebungen herangezogen nr Dien stverpflichtung in denjenigen Bundesstaaten, in denen bisher eine Verwaltungsbericht des hiesigen Magistrats für das Jahr 1 u getroffen sind. . — . Die Offiziere der Landwehr sind zu Uebungen bei ln ente he. singere als die in' diesem Gesetze vorgeschriebene aktive oder Gesammt. Grunde liegen, hat der Mieth gert ra g sämmitz iche Wohnungen in Diejenigen Wehrpflichtigen, welche zwar nicht zum Waffendienst, theilen allein Behufs Darlegung ihrer Gualifteation zur Wera . henftzeit im Heere und in der Landwehr geseßlich war, werden durch Berlin im vorigen Jahre 21 750 142 Thlr. betragen. Der ert jedoch zu sonstigen militairischen Dienstleistungen fähig sind, können derung, im Uebrigen aber nur zu den gewöhnlichen Uebungen . den Bundesfeldherrn erlassen. sämmtlicher bebauten und unbebauten Gründstücke ist auf 355 / C55 / 3 zu scchrn en if gn r Hen eh t m ban e a ,, e n en. . Kriege können auch die Offiziere 9. 19. Die zur nine hrung ic Gesetzes . Bestim⸗ . an . 66 ö ig n 3 gn. 22. . . esteht au em Heere er arine Xe erforderlichen Fa bei Tru = urch besondere Verordnungen erlassen. Thaler erhöht. ie Grund e wa 16 e 12 1 9 und dem Landsturme. . wandt werden, 34 ö un ang re . 4 ö beirgge von 26 / KH wbb hlt belast tt Die h , §. 3. Das Heer wird eingetheilt in: 1) das stehende Heer, 2 die §. 13. Für die Marine gelten die nachfolgenden besonderen B in Berlin belief sich auf 13000, welche mit 26e 54, 150 Thlr. gegen Landwehr. stimmungen: 1) Zur Kriegsflotte, welche gleich dem stehenden He 3 Heilersgefohr versichert waren. Im Jahrg (id ö zählte Berlin Die Marine in: 1 die Flotte, 2) die Seewehr. beständig bereit ist, gehören: a) die aktive Marine, d. h. die im nißs — Das 115. Stück des Verordnungsblattes« für Schleswig⸗ I2/600 Häuser, es sind also im Laufe eines Jahres 359 hinzugekom⸗ Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten Dienste befindlichen Seeleute, Maschinisten un Heizer, sowie n holstein publizirt eine Bekanntmachung der Königlichen Regierung men. Die Zahl der Wohnungen belief sich im Jahre 1866 auf 147753, 1I7. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche weder dem Heere, noch Schiffshandwerker und Seesoldaten ; b) die von der arch ür Schleswig, nach welcher Graf A. von Baudissin die Ermächtigung wovon 7901 nicht vermiethet waren. Mit Einschluß der Mobilien der Maline angchören. Heärlngnbeurigubten !? Scrlcllte, . Measchinisten, Heizer, Sus. nr Vornghnäe, der möthigen Vhrenrdeitz un echnischen Unterstichun. Persichtrunge bt. sih zie smn dheuerderschetuings summz in Berlin S. 4. Das stehende Heer und Die Flotte sind beständig zum handwerker und Seesoldaten bis zum vollendeten siebenten gen, insbesondere auch der Nivellirarbeiten für die Anlage eines Dam. im vori en Jahre auf 4 5 811/090 Thlr. belaufen. Das Zahlen⸗ Kriegsdienste bereit. Beide sind die Bildungsschulen der ganzen Na— Dienstjahre. 2) Die aktive Marine wird zusammengesetzt auß: mes zwischen der Insel Romoe und dem Festlande, wie auch einer verhältniß der verschiedenen Berufs klas sen in der Bevölkerung Ber⸗ tion für den Krieg. a) Seeleuten von Beruf, d. h. aus, solchen Freiwilligen oder Aus . Eijendahn von dem Hafen auf Romoe nach einem Punkte der nord= lins ist im vorigen Jahre folgendes geiwesen; 697 Aerzte und Apo⸗ S. 5. Die Landwehr und die Seewehr sind zur Unterstützung des hobenen, welche bei ihrem Eintritt in das dienstpflichtige Alter ö schleswigschen Bahn erhalten hat. — Das 116te Stiick des »Verord⸗ theker 2538 Geistliche Lehrer, elehrte und Künstler 12144 Kaufleute siehenden Hecres und der Flotte bestimmt— destens Ein Jahr auf Norddeutschen Handelsschiffen gedient, oder die nungsblattes« bringt eine Bekanntmachung, die Legitimation des Sach⸗ und Fabrikanten, g Gärtner und Landwirthe— 700 Rentiers, (sl Die Landwehr-⸗Infanterie wird in besonders formirten Landwehr. Seefischerei ebenso lange gewerbsmäßig betrieben haben; 69! aud frei⸗ perkchrs im Grenzbezirk von Schleswig ⸗Holstein betreffend. Beamte, 46561 Gewerbtreibende und 12749 Handeltreibende. ̃ Truppenkörpern zur Vertheidigung des Vaterlandes als Reserve für willig eingetretenem oder ausgehobenem Maschinen⸗ und Schiffshand⸗ — (Verkehr Preußens mit dem Hafen von Ostende im das stehende Heer verwandt. werks⸗Personal; c aus Freiwilligen oder Ausgehobenen für die Marine⸗ — Die Nr. 38 der »Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnver⸗ Jahre ö Bie in Ostende, während des Jahres 1866 einge⸗ Die Mannschaften des jüngsten Jahrganges der Landwehr⸗-In⸗ Truppen (See⸗Baͤtaillon und See ⸗Artillerieg. 3) Die Dienstzeit in waltungen? vom 21. September 186 hat folgenden Inhalt;: Ueber Wagen sührten Artike bestehen hauptsächlich in; Waffen, Butter / Holz, fanterie können jedoch erforderlichen Fälls auch in Ersatz-⸗Truppentheile der aktiven Marine kann für Seeleute von Beruf und für das Ma— Verschluß. München Simbach Braunau ⸗Neumarkt. — Mittheilungen. Branntwein, Spirituosen, Wein Bier, Essig, Katgo, Kautschuck, roh eingestellt werden. schinen⸗Personal in Berücksichtigung ihrer technischen Vorbildung und Vereinsgebiet. Eifenbahn⸗Gesetzgebung. Bestätigungs⸗-Urkunde be⸗ und verarbeitet / Steinkohlen, Pferde, Tauwerk, Baumwolle, Kupfer . kefsend den. ij. Nachtrag zu deni Stgtut den Aachen⸗Wiastrichter Eisen. und Nick. Droguchien / Guüns, Eßpletrien, Ziahi, Cisen en Senf bahn. Gefellschaft. — Projekte und Bau; Bähnprosckte an der Sber. Flachs, Piassg a, Käse Eitronen, Hetreide, QOlein, Kleidern Oel
Die Landibehr-Beannischaften der übrigen Waffen werden bei ein. Seeleute von Beruf und Maschiniste im Eintritt i ner nd Werra. Pteußische Eisenbahnprojelte, Vorarbeiten. Schles⸗ olle, Hefe, Maschinen, Borsten, Kurzwagren, Erze, Kunstgegenstän⸗ tretender Kriegsgefahr nach Maßgabe des Bedarfs zu den Fahnen des dienstpflichtige Alter die n n , nm, . , 1 1, Bayern, Vorlage, betr. Eisenbahn⸗ und den, Silber und Gold in Barren, Fellen, Austern, Hummern, Herin= stehenden Heges , Jie Seewehr-Mannschaften zur Flotte einberufen. langt, oder welche das Steuermanns-Examen abgelegt haben, genügen Telegraphenneß. Böhmische Nordbahn Stand der Bauarbeiten. Sie. gen Fisch Buͤchern, Pech / Seife / Rohsalz, Tabak Thee / Indigo Coöchenille, S. 6. . . een. . . . . be⸗ 6 , fuͤr die aktive Marine durch einjährigen frei dil n benbürger Eisenbahn / Genera vc gem ulung . e i ij 6 3, n g n ,,, , der Flotte, beginnt mit dem 1. Januar und zh in ienst, ohne zur Se i vfl linen ngriner und Danzig Neufahrwasser Eisenbahn er— ienenhölzer, S Kartoffeln. zen Air ; , nn, , . eien, b, hene nach der Kohlen⸗ den aus Preußen eingeführt: Butter 11987 Kil. ( 7033 Thlr.),
ziehungsweis bert gn, Die Tarifsäße der Bauholz 192 Kbkmtr. (1534 Thlr., Schienenh öl zer 42 Kbkmtr.
Die Mannschaften der Landwehr -Kgvallerie werden im Kriegs- nach Maßgabe ihrer Ausbildung für den Di er Kriegs falle nach Maßgabe des Bedarfs in besondere Truppenkörper formirt. bis auf . einjährige aktive Dik . ö . 2 .
der Regel desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige zu sein. Nach Maßgabe ihrer Qualification sollen di gfnet. Pfälzische Ludwigsbahn, Ko des en ahr beende ind gun, n, em b offizieren, Deckoffizieren oder Dm, . der gil 3, . . deb e l e Grube St. In ͤ * r 6 n teen 5881 Kil Während diefer sieben Jahre sind die Mannschaften die ersten drei vorgeschlagen, beziehungsweise ernannt werden. Die See-Hffizlere de kleinen österreichischen Eisenbahnen. adische Staatsbahnen, Getreide- 549 Thlr) Wein 2085 Gall. 45] 2. Thlr.) Droguerieen 3881 Kil. Jahre zum ununterbrochenen aktiven Dienst verpflichtet. Reserve und Seewehr können nach Maßgabe des . u den transporte und Juli⸗Einnahmen, Bremen⸗Oldenburg⸗Heppens, neue 1567 Thlr.), Kleid en. 528 Ihlr.) Kürzwaaren (1542 Thlr.), Die aktive Dienstzeit wird nach dem wirklich arfolgten Dienstantritt Uebungen der aktiven Marine herangezogen werden 5 Ser⸗ Cihrdnen. Präirßen, die Feldeisenbahn-Abtheilungen g Persongl⸗ ücher 10623 Kil. S!) 3 Tabak 532 Kil. 637, wr R Cigar mit der Maßgabe berechnetz daß diejenigen Mannschaften, welche in der leute, welche auf einem Rorddeutschen Handelsschiffe nach vorschrffte nachrichten. Ausland;: Hollandi neu, Eisenbähnbrücke über die ren 120 Kil. 290 Thlr.) anufakturwaaren (3986 Thlr.) in Zeit vom 2. Oktober bis 31. März eingestellt werden, als am vocher— mäßiger Anmusterung thatsächlich in Dienst getreten sind sollen Maas bei Roermond. Russische Eisenbahnen,. Technisches: Sie Summa für 371197, Thlꝛ⸗ ö gehenden 1. Oktober eingestellt k in Friedenszeiten für die Dauer der bei der Anmusterun ingegan. neuen Bremsen der RNiederschlesisch⸗Märkischen Bahn. Felssprengung. — Von 19 zu 16 ahr berechnet, sind ermordet, in. Mecklenburg⸗ . Muß in Folge ausgebrochenen Krieges eine Rekruten -Einstellung genen Verpflichtungen von allen e lahr fbi n befreit Telegraphenwesen⸗ Main⸗Weserbahn. Schwerin: 1790 31799 123 Personen, es kommen aufs Jahr 22 Per- in der Zeit vom 1. April bis 309. September vorgenommen werden, werden, haben jedoch eintretenden Falls die letzteren nach ihrer sonen. 1800 1809 28 Personen, es kommen aufs Jahr 18 Personen. so gelten die während dieses Zeitraums eingestellten Mannschaften als) Entlassung von dem Handels schiffe bevor sie sich 9 Neue 1810 1819 34 Personen, es kommen aufs Jahr 31 Personen. 1820 am nächsifolgenden 1. Oktober eingestellt. anmustern lassen, nachträglich u erfůllen Eb r 21 See⸗ bis 1829 23 . es kommen aufs Jahr 23 Personen. — st nach der Rückkeh Häf B 9 esuches einer m . . . . . ah . enn ,,, z er enn g h erst nach der Rückkehr in Häfen des Bundes erfolgen. vigationsschule oder Schiffsbauschule im Fri t in erfonen, es kommen aufs Jahr 3.6 Personen 183 Während des Restes der 7jährigen Dienstzeit sind die Mannschaf⸗ Flotte nicht herang w rler, k ö blatt werden wieder 53 . es kommen aufs Jahr 5s Personen. 1860 - 1866 48 ten zur Reserve beurlaubt, insoweit nicht die jährlichen Uebungen aufer den dienstpflichtigen Ersatzmannschaften, den Beurlaubten und felde in Schleitheim im tt. Versonen, es kommen aufs Jahr 4/8 Personen. ö . noth wendige Verstärkungen oder Mobilmachungen des Heeres, be. Reserven der Tlotte nöthigenfalls auch die Sewehr um Dienst einzu⸗ Zweck der gegenwärtigen Ar . (Oesterr ichs Seldenzucht.) In der st erreich il 2 ziehungsweise Ausrüstungen der Flotte, die Einberufung zum Dienst berufen. 7 Die Jecrpchw bestehr; af aug den , Harine . Nr dieler Gräber, als vielmehr im Ermit ß Monarchie mit Ausnahme von Ungarn und . . bein en erfordem. , serve zur Seewehr entlaͤssenen Mannschaften, b) aus . sonsiigen Es wurden zu dem Ende in östlicher ß sich über 800 Hi aulbeerl um s chen d che enn 5 9 ö 8 Jeder Reservist ist während der Dauer des Reserveverhältnisses Marine-Dienstpflichtigen, welche auf der Flotte nicht gedient, und gzdar siefe Schurfen gezogen, der Boden auch mit der Sonde unt zen abgeben können, Ber Vestand der tragbaren Man 8 äaume zur Theilnahme an zwei Uebungen verpflichtet, Diese Uebungen sollen bis zum vollendeten ein und dreißigsten Döbern en eg 8 Fim die vor= auf diefe Weise bis jetzs weitere 5 Gräber entdeckt. Das Mauer- wird auf circa 9 Millionen Stück geschätzt. Das jährliche rgebniß die Dauer von je acht Wochen nicht überschreiten, stchend unter 76 bezeichneten Dienstpflichtigen n itweise kürzere werk derfelben ist in der Negel sehr gut erhalten, bedeckt aber fand sich an Cocons beträgt in Jolge dei Raupęnsen che gegenwärtig nur noch §. 7. Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr und in der Uebungen an Bord, namentlich Behufs Sus bilbiunn y der Schiffs. keines mehr, da sie zu nahe auf der Oberfläche lagen. Der Zustand ira 4 Millionen Pfund, wonach sich hei der Annahme, daß 15 2 Seemehr ist von fünfjähriger Dauer, Artillerie, statt, und wird jeder dieser Verpflichteten d Ker iegũ za der Skelctte! ist' verschieden; einige sind nicht, mehr, vollstänßig vor. Cocons 1aqfd— Schde geben ein: Seidenprodution von ungefhr Der Eintritt in die Land. und Seewehr erfolgt nach abgeleisteter mal zu diesen Uebungen herangezogen er Regel handen, andere aus der normalen Lage gerückt. Die Mitgaben sind 266 000 Pfd. Seide herausstellt, wobei die Slgretseide und die übrigen Dienstpflicht im stehenden Heere, beziehungsweise in der Flotte. §. 14. Die in diesem Gesetz exrlafsenen Bestimmungen über die so ziemlich die gleichen: Messer, Gulelshoser von Bronce, Thon⸗ Abfälle nicht eingerechnet sind. Von dieser, Production enlfallen auf Die Mannschaften der Landwehr und der Seewehr sind, sofern sie Dauer der Dienstverpflichtung für das stehende Heer, resp. die Flotte perlen, Schnallen u. s. w., Holz⸗ und Aschenspuren fanden sich eben. den italienischen Theil Süd T irols allein is Und, auf die anderen nicht zum Dienst einberufen worden, beurlaubt. und für die Land-, resp. Seewehr, gelten nur fin den * . ö Im falls. Ein auffallender Fund war ein Skelett mit Schwert, das drei südlichen Länder: das deutsche Sd. lrol Görz Nilitairgren z Istrien, Die, Mannschaften der Landwehr-Infanterie werden während der Kriege entscheidet darüber allein das Bedürfniß, und w . alsdann Fuß tief lag und, ohne eine Spur Grabmauern zu haben, dennoch Triest und Dalmatien Rz; e,. auf die nördlichen Länder taum Dienstzeit in der Landwehr, in der Regel zweimal auf 8 bis 14 Tage, alle Abtheilungen des Heeres und der Marine soweit . einberufen unversehrt war. Beim Verfolgen der Grabspuren thalwärts gegen V Seidenraupenrqa een ind zum größten Theile: Japaneser zu Uebungen in besonderen Compagnieen oder Bataillonen einberufen. sind, von den Herangewachsenen und Zurück ebliebe ch Maßgabe das Dorf fanden sich als neue Mitgaben auf einem Skelett Wurfspieß Brianzer Mailänder. In Süd Tit ol kommen allgemein nur Japa— Die Landwehr ⸗Mannschaften der Jäger und Schützen, der Artillerie, des Abganges erganzt ö a , und Streitaxt, auf einem anderen Streitaxt, schön gearbeitete Schnal⸗ neser in Verwendung und in Txient besteht ein Seidensamenbeschaffungs⸗ der Fioniere und des Trains üben zügr in dernselben Amfange wie 5. I5. Die beüůrlaubten Mannschaften des Heeres und der Ma— len scmuntéeuersein. Die Größe des Leichenfeldes aber ist Fis jetzt Comité welches alliährlich einen Reisenden nach Japan sendet und die der Infanterig jedoch im Anschlusse an die betreffenden LZinien, rine RNeserve, Landwehr, Seriwehr) sind wahren . l unt noch nicht ermittelt. ddie Seidenzüchter Süd-Tirols mit echtem Samen versicht, . Truppenthelle. Die Landwehr-Kavallerie wird im Frieden zu Uebun⸗ den zur Ausübung der militairischen Kontrole dersichen Anord⸗ London, 21. September, Henry Thomas Rygl lt ein — Der Export der Moreg 1866 d. b. dalenige de, . gen nicht einberufen, ; nungen unterworfen ,, . Kupferstecher der den Titel fuhrte Nistorica! Engrar to the Queen der Production pon 1866 , fung gelangt, beträgt * 8. 5. Die Einberufung der Neserve, Landwehr und Seewehr zu Im ilebrigen gelten für dieselben die allgemeinen Landesgeseßs LListorischer Kupferftechc der Königin), hat das, Zeitliche gesegnet. ö Korinthen &. 12 COO DTI V all en . X S0 00 * den Fahnen, beziehungsweise zur Flotte, erfolgt auf Befehl des Bun auch sollen dieselben in der Wahl ihres Aufenthaltsortes ndgn un en eigenthümlichen Titel verdankte! der Künstler mehreren Hof Feigen eg. 8M 009 Drachm. Tabak ca. go gh , ne. . 76 desfeldherrn. Burch die kommandirenden Generale erfolgt die Einbe— Auslande, in der Ausübung ihres Gewerbes ain üg lic ihrer Ver⸗ arbeiten, Portraits der Königin und des Prinzen Albert, ca. 166590 000 Dr. Seide und Ko kons, ea. 240b0οο 336 89166 rufung nur a) zu. den jährlichen Uebungen, b) wenn Theile des Bun- heirgthung und ihrer sonstigen bürgerlichen Bern el sse 6 wie bei Stich nach dem Hochzeitsbilde 26. die er in früheren Jahren, holz, Baumwolle, Wolle, Branntwein e eM, LU Dr. desgebietes in Kriegszustand erklärt werden. Reifen, Beschränkungen nicht unterworfen sein 1 als er sich zuerst durch Portraits (inen Ramen erworben, gus. in Summa 156000066 Dr., denen zie Getreide⸗-Einfuüuhr allein §. 9. Der Bundesfeldherr bestimmt für jedes Jahr nach Maß— Reserven land- und seemehrpflichtigen Mannschaften darf in der geführt. Später arbeitete er größtentheils nach größeren historischen mit ca. 10000, 000 Drachm. gegenübersteht.
Die Entlaffung eingeschiffter Mannschaften der Marine kann jedoch leute während der Zeit