1867 / 227 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3689 . Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger. . 3688 . m 227. Mittwoch, den 25. September

KHerlin, am gp. September. Amtlicher Wechsel-, Eomcs- amd daelzd-CoOmr n.

2 Perord nung, betreffend die provinzialständische Verfassung im Ge— Das zu §. 3 I. a. genannte Mitglied kann sich in allen Fällen Woohs l- Course. = . 6d. ĩ f j ̃ ? biete der Herzogthümer Schleswig und Holstein. durch einen wählbaren Besitzer eines größeren Gutes (§. 5), welcher A d.. 250 FI. Kurz Staats · Anleihe v. S5) * Ostpreussische 1 Preuss, ly. Antheil, Vom 22. September 1867. nicht schon Mitglied des Provinzial-Landtages ist, vertreten lassen.

8 3 pi Mi 611 von 1856 ö do. 4 Certificate (IIübner) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. §. 12. Der Landtggs⸗Marschall, so wie ein Stellvertreter dessel⸗

2 . M. Kurs do. vou 1854 Femmmemeha-- . 3. ,. 54 orduen, auf den Antrag Unseres Staatsministerlums, was folgt; ben, wird aus den Mitgliedern des Provinzial-Landtages auf die 21 urg . 2 n 6h , h do. 4 ¶Actien- Gesell- vero nnn Das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein Dauer jedes Landtages durch Uns ernannt. l. 8 11. 8. 3 Mi. s 25 4. Poensehe 1 gehalt. (Hagemann) ! lildek einen Provinzialständischen Verband unter der Bezeichnung: Derselbe hat die Verhandlungen zu leiten und die Ordnung in 2 2 6 4 ; . 666 do. s s Unkündb. Harp. - Br. crevinz Schles wig-⸗Holstein.« der Landtagsversammlung aufrecht zu erhalten. . Wien, 5s. . . 4e, n, ,, P Hieser Verband hat die Rechte einer Corporation. ö 5p. 13. Zu Unserm Kommissarius bei den Provinzial-⸗Landtagen 8 150 FL8 T. 8 ; 3d Sachsische Derselbe wird durch Provinzialstände vertreten, welche sich auf bestimmen Wir den Ober, Präsidenten. Wir behalten Uns vor, dem— wien ais 36 fi mi. si 31 Sahleying he dem Provinzial Landtage versammeln. . selben in Behinderungsfällen einen Stellvertreter zu bestellen.

ien, dito 1. r ; ̃ do. em ö Dem Provinzial-Landtage steht unter der Mitwirkung und Der Ober-Präsident ist die Mittelsperson bei allen Verhandlungen r. 100 51. 2 Mt . do. ö Aufsicht der Staatsregierung die Beschlußnahme über die Kommunal- Unserer Behörden mit den Ständen. ö . ö ö 2 Alt. ö Westpreussisehe. . . . . ; Kassen vereins Angelegenheiten der . die Verwaltung und Vertretung der pro⸗ C14. Sämmtliche Beschlüsse des Provinzial -⸗Landtages werden

md w, 100 FIL 2 Mt z 24 kur- und Neumärk. Daniger Erivatbank. vinzialständischen Institute und Vermögensrechte zu, ; dem Ober⸗Präsidenten vorgelegt, welcher dieselben zu prüfen und deren 1 . Schuld yerechr. . könißeb. rivzthank. Eu befugt, in Interesfe Her Prdbin; Aus zaten und Ceistungen Ausfiihrung zu vermitteln bak lass, ge w 8 * 3 Oder-Deichbau-0Oblig. 4 z . . , m, zu übernehmen und die Art und Weise der Aufbringung derselben zu ö. k e er bien n ferne ,,. 9 * 5 * liner Stadt-Oblig. : osener Privatbank. . er das S yen, Ober⸗

e e, , , ö. ; 9 in. 6j Rentenbrie fe. Femmersch. Ritterseh. le Ergen außerdem die Rechte und Pflichten der in den älteren Lan· und Behufs Entscheidung über deren Ausführung dem betreffenden Fetersburg 1998.6. w. Mt ö dito dito 3 zo Privathank .... .. .. destheilen des preußischen Staates bestehenden Provinzialstände. Ressort⸗Minister einzureichen. . 2

. ig ., 39 Schuld versehreib. der . . 3. Ueber die Zusammensetzung des Provinzial-Landtages be— 8. 15. Der Provinzial-Landtag wird, so oft es das Bedürfniß er— e ere, ae. 7. 63] Berl. Kaufm e, , 39 8 . stimnien Wir, wie folgt: Es erscheinen: J im Stande der größeren fordert, durch Uns berufen. : l ö ö e e, 389 5 Grundbesitzer: a) der Besitzer der Fürstlich hessensteinschen Fideikommiß⸗ Die Ladung der Mitglieder, die Eröffnung, sowie der Schluß des

Fonds- OQourss. ILf Pfandbriefe. , ,. z Westob. ; * Gold-k aüter, „) vier Vertreter der schleswig-holsteinschen Ritterschaft wegen Landtages geschieht durch Unseren Kommissarius (6. 13). .

a. . Sie gn. ö Rein. und Westph. , , n, ,. . Klöfler zu Itzehoe, Preetz, Uetersen und St. Johannis, ) 15 ge— Der Kommißssarius! sowie die zu seiner Vertretung abgeordneten Ereixillige Anleihe .. a Kur- u. Neumärkisehe R, Is ächsische-- Andere doldmunzen hie blögkordnete, II. im Stande der, Städte: 19 Abgeordnete der Staatsbegmten haben Zutritt zur Landtagsversammlung und müssen eee er. 3 . . . , J 1 den Kreistagen im Stande der Städte vertretenen Gemeinden; auf ihr Verlangen zu jeder Zeit gehört werden. . do. v. 1854. 1855, 185 74 ill im Stande! der Landgemeinden: 19 Abgeordnete der, auf den §8. 16. Zur Beschlußfassung des Propinzial-Landtages ist die An— Kreistagen im Stande der Landgemeinden vertretenen Gemeinden, zu⸗ wesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Die sammen 58 Mitglieder. . Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit der Amnmwesen den §. 4. Die Vertreter der ,,, (8. 3 n. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor—

we i Lorporation aus ihrer Mitte entsendet. sitzenden. ! ö.

k a ne,, , der gib re Grundbesitzer (8. 3 Zu einem Beschlusse, durch welchen Ausgaben bewilligt werden 15 werden fünf aus dem Herzogthum Schleswig und zehn aus sollen die nicht schon in der Verpflichtung des Verbandes beruhen, ist dem Herzogthum Holstein pon fämmtlichen zur Führung einer Viril⸗ eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Anwesenden erforder⸗ oder Kollektipstimme im Stande der größeren Grundbesitzer auf dem lich. In einem solchen Falle muß überdies, wenn zwei Drittel der Kreistage befähigten Grundbesitzern gewählt. anwesenden Mitglieder eines Standes es verlangen, eine Abstimmung . Jedes Herzogthum bildet für sich einen , ö a, nach w Die e dnn, i nnn fen , . Vahlberechti s deren Mitte gewä wenn zwei Stände sich dagegen erklären.“ immung in

,,, , ö des einzelnen Standes erfolgt in diesem Falle nach einfacher Stimmen⸗

ĩ eordneten im Stande der Städte (§. 3 II.) werden mehrheit. J eben , . Es wählen: I) die Stadt Altona 2 Abge⸗ § 17. Findet ein ganzer Stand sich durch einen Beschluß des ordnete, Y Flensburg 1, 3) Kiel l, 4 Schleswig 1, Y. Rendsburg 1, Landtages in seinem Interesse verletzt, so steht es ihm frei, mittel st ) Hadersleben 1, 7) die übrigen im Stände der Städte auf den Einreichung eines Scparatvotums Ünsere Entscheidung anzurufen Kreistagen vertretenen Städte und Flecken aus dem. Herzogthum Diefes Votum muß noch vor dem Schlusse des Landtages bei dem Schleswig ohne Fehmarn und einschließlich der Städte Tönning und Sber-Präsidenten eingereicht werden. Bis nach ergangener Entschei— Garding zusammen 4, 8) die übrigen in den Kreisen Pinneberg und dung bleibt die Ausführung des Landtagsbeschlusses ausgeseßt, Steinburg im Stande der Städte auf, den Kreistagen vertretenen §8. 18. Gegenstände, welche das ausschließliche Iirtetesse eines Städte und Flecken zusammen 3, 9) die übrigen in den Kreisen Bends. Standes betreffen, können durch Mitglieder dieses Standes ohne Zu— burg, Kiel, Segeberg, Stormarn, Ploen und. Oldenburg im Stande ziehung der übrigen Stände verhandelt werden. . der Städte auf den Kreistagen vertretenen Städte und Flecken zusam⸗ §. 15. Die Genchmigung der Stgatsre gierung ist eyforderlih zn men . 1G die Flecken Heide und Meldorf alternirend 1 Abgeordn., zu solchen Beschlüssen des Landtages, durch welche 1. Ausgaben und Lei— sammen 19 Abgeordnete. . stungen für den Verband ohne bestehende Verpflichtung neus ü hernom.

s. 7. Die Abgeordneten derjenigen Städte und Flecken, welche men werden; 2 der Beitragsfuß für Aufbringung der Lanen des Stargard- Posen ... .... 3 do. II. Emiss. Ober- Schles. Lit. A. .. für sich allein zur Wahl berufen sind, werden von den städtischen, be⸗ Verbandes aufgestellt, oder der bestehende abgeändert wird; 3) Ver- r ge nn,, e. 16 ziehentlich Fleckens-Kollegien aus ihrer Mitte gewählt, , außerungen vom Grund oder Kapitalbestande des provinzialständischen Wilh. (Cosel-Oderbg.). ; ü ; Die Abgeordncten der zur gemeinsamen Wahl . Vermögens, so . . eg. etwa nur . 1 Einkünften

ra. h ̃ ł f ̃ Fleck dreis Deputirten dieser Städte und der letzten fünf Jahre herrührt, vorgenommen werden.

Nliohtamtlloh e Oest. fr. Südb. (Lomb. ) Berl. unnibus - Ces. 3. Isltalien. Anleihe 3 , . J . . er 9. 51 69. , me, , nn , n ben

¶ANaotirungen. Oest. kr. 6proꝛz. kong 90; Neue Berliner Gas- Ges. Russ. Stiegl. 5. Anl. .. . 86 ö. h. i r. Eden Bleckede den zun Zällch Fes M5. enen Wörenkr f läsgäaäbent berpftichtel wer Eise nb ahn- Stamm- do. do. neue pro 1875 ; 8 W. Nolte et Co.) .. 35 do. do. 6. Anl. 3 e 9 Kli ere . . ent lf een. n ,, ,,, 32 Ac tien. do. do. do. pro 1876 9 Renaissance do. v. Rothschild List. Wa in . R renzung der Wahlbezirke und Vertheilung der p) Zwecke betreffen, bei denen nur ein Theil des Verbandes interessirt

ae, me, eee, a, , Moskau, Riäsan Ausländ. Fonds. o, Hane m, wih Abge . '! 1 h! 3 auf Antrag des Provinzial-Landtages mit ist, eh nur von einem Theile des Verbandes aufzubringen sind; 2 in 66 Carl Ludw.). .. e, ,., 3 Braunschweiger Bank. 5 do. do. an n g nn erfolgen. . den übrigen Fällen von dem betreffenden Ressortminister. 1 her e . i n,, . ice Sz S. Im“ Stande der Landgemeinden §. 3. Ul. wird aus jedem 8. 21. Für die unter Aufsicht des Ober-Präsidenten zu führende Ria ue h . . 99 1 goburtzen Credithank. ö. Landtraͤfe Ein Abgeordneter von den zeitigen Vertretern der Land- laufende Vewnvaltung des ständischen Vermögens und der ständischen ö Ee nen,, 1 K ö Darmstädter Bank.... ö gemeinden im Kreistage und deren Stellvertretern gewählt. Wahl Anstalten können die Provinzialstände, soweit die Geschäfte solches ' e, rn, m, r en,. , i erf J wr, Dessauer Credit e Waͤhlbar sind die Mitglieder der Wahlkörper, welche zur Wahl fordern, die geeigneten Perfonen wählen. 366

1. Lud wgh. Lt. A. u. C. d k aschsk. Morschk, .... do. Landesbank. do. do. do. v. 66 der Kreistags Abgeordneten im Stande der Landgemeinden beru⸗ §. 22. Der Geschäftsgang auf dem Provinzial-Landtage wird im e lr . , k , , 934 fen sind. . Nähéren durch die Geschäftsordnung geregelt. Nordh. - Erfurt St. Pr.. 3 15 Jelez-Woroneseh Geraer Bank do. do. (Holl. w nen Kreisen Norder⸗-Dithmarschen, Süder-⸗Dithmarschen und Dur kegtere ist won dem Landtage unter Bestätigung des Ober— gester. fran. Staatsbahn Wars ch. Ter v. 8St. gar. Gothaer Privatbank ... do. Poln. Schatz - Obl. Eider dt ir fol ic Wahl des Abgeorbncten von der gesammten graf fil d fer fu tegen, Ee n, , , , i ist. ,,, ä. änder. äraldans lng llt schluß del um Stande der Staͤdte vert. n . Die gg dabhlten Mitzlieden des Prvinzial Landtages erhal— . . 1 kur em burger Brink; - , ,, tenen Slädte u g öfen en aus ihrer Mitte. 294. ten Biäten und Reisekosten. Der Betrag derselben, sowie die Art und ö. o. ö . e, Meininger Credithank. . do. Part. 500 FI .. §. 9. Die Wahlen der Abgeordneten geschehen auf sechs Jahre Weif. der Aufbringung ist durch Feschlüß des Provinzial Landtages Hen ? den 2 ere, , d, , ,, , , , dergestalt, Saß affe drei, Jahre die Hälfte, der Abgeordneten , mit Genehmigung des Ober⸗Präsidenten zu bestimmen. . wi ö. n 6 9 . J * 0. 21 ö J 66 Oesterreich. Credit bessauer Prämien- An. Standes! ausscheidet Die für das erste Mal Ausscheidenden werden . 24. Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung dieser 1 romerg. lanuo verse 1e Ban . Rostocker Bank amb. St. Pram. · Aul. durch das Loos bestimmt Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Verordnung beauftragt. . Eee. 4 St. gar. reuss. Hyp. Vers. ... Sächsische Bank .... Neue Bad. do. 35 FI. Fur feen Abgeordneten wird gleichzeitig ein Stellvertreter ge⸗ Idinng Geachkebällige Verordnung tritt mit dem Tage in Kraft, . 1 9. e, n n , k wählt 2 ; „an welchem das dieselbe enthaltende Stück der Gesetz Sammlung in Berlin · Gõrlit⸗ do. Gew. Bk. (Schuster) Weima? Bank Lübeck. Pr. Anl. ...... Das Mandat erlischt, sobald die Vorbedingung der Wählbarkeit Verlin ausgegeben wird. ö 2 . P . , , ene. fortfällt . ; e nn Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei— Ostpreuss. Sdb. St. r. 5 loerder Hüttenwerk .. . do. Nation. Anleihe 5 kad. Staats-Anleihe ... 8 jo Für das Verfahren bei den Wablen zum Provinzial⸗ gedrückten (dnia lichen Ihsiegel 1 Prioritäâts - Actien. Minerva do. Främ. Anleihe. ] ö Bad. Präm. - Anleihe. .. . ,. aud dbeß bel hen den Provlalstãnden selbst vorzuneh⸗ Gegeben Baden Baden, den 22. September 1867. Belg. Obl. J. de l'Est. Fabrik v. Eisenbahnbed. do. n. 100 FI. Loose Ba yersche Präm. Anl.. nige s W hlen sind die Vorschriften des Reglements vom. 22. Juni ö ü 9 do. Samb. u. Meuse .. Dessauer Kęnt. Gas. .. do. Loose (1860) .. 5 do. 6 e , Her lhrcn ber ln ständischen Wahlen spreußische Gesetz (L. 8.) Wilhelm.

4 z ; 6 5. ö. ö 2 . ] ian, ,, , , . , nn, , . do. Lzaose (1864. Braunschweiger Anleihe Sammlung Lon 1843 S213) mngßgeben d Stimmrechtes auf dem Gr. v. Bismarck-Schönhagusen. Frhr. v. d. Heydt. 2 Roën.

do. neue 2383 kerl. Eferdeb. .. ..... do. Silb-Anl (186d o8 Sächsische Anl. 8 11. Zur persönlichen Ausübtg eder desfelben und deren Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. r. zur Lippe. v. Selchow. Münzprelis des Silbers det der Königl. Känze. Das Pfund fein Silber: 29 Thlr. 23 Sgr. Provinzial Tandtage ist bei allen Mitgliedern des

5 . 369 ebensjahres erforderlich. Gr. zu Eulenburg. Zinsfugs der Freuzs. Bank; für Wechsel 4 pCt., für Lombard 43 pet. Stellvertretern die Vollendung des Tästen Lebensjahres f ch 6

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Ostpreussische. ö 787

Ef Br. Ef Br. Els ondahn- Actien. Wilh. (Stamm-) Prior. . 1 S1 Berl. Potsd. Mgd. Lt. B. Stamm- Aetien. do. do. do. 5 87 do. Lt. 6. Aachen-Mastrichter ... ? wre Tore ehend ein Zinatuss aenegsbex. Berlin- Stettiner I. Serie Altona - Kieler ; werden usaneemässig à pCt. berechnet. do. Il. Serie Berg. · Mãrk 2 Prioritäts-Oblig. do. III. Serie . . ; Aachen-Düsseld. I. Em. S2 SI do. IV. Ser. v. Staat gar. Berlin-Hamburger .... do. II. Emission. 82 Breslau - Sehw. - Freib. . . P do. III. Emission. 92 Cöln- Crefelder... ... Berlin- Stettiner ĩ Aachen-Mastriehter ... Cöln- Mindener J. Em. . Breslau Schw.-Freib.. . 1 . do. Il. Emission. . Brieg Neisse Berg. Märkische I. Ser. Cöln- Mindener 14 do. Il. Jer. Magdeb. - Halberstadt .. . do. II. S. v. Staat 33 gar Magde burg- Leipziger r do. do. Lit. B. do. Lit. B. do. IV Serie.. Münster- Hammer do. V. Serie ... Nie derschles. Märk. ... 8 do. VI. Serie.. Niedersehles. Lweigb. . 23 do. Düsseld. Elberf. Pr. Hessische Nordbahn .. 9. do. do. II. Serie. Oberschl. Lit. A. u. C.. do. Dortm. - Soest do. it. ö do. do. II. Serie Oppeln- Tarnowitzer .. 6 1 Berlin- Anhalter ..... . .. Rheinische do. do. (Stamm-) Prior. do. Rhein- Nahe Berlin- Iamhurger

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) Ober- Schles. Lit.

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do. Rheinische do. vom Staat gar.. do. III. Em. v. 1858 /hᷓ0 do. do. v. 1862. u. 64 do. v. Staat garantirt. Rhein- Nahe v. Staat gar. do. do. II. Em. Rhrt. Crf. Kr. Gladb. I. S. do. II. Serie .. do. III. Serie .. Schleswig - Holsteinsehe Stargard Posen do. Il. Emission 16 1 do. üringer J. Serie 3 II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Oderberg) 4do. III. Emission do. IV. Emission

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do. V. Em. Magdeburg Halberstadt do. v. 1865

do. Wittenberge Magdeburg-Wittenbrge. Nie drs ch. Märk. Act. I.S. do. II. Serie à 623 Thlr. do. Oblig. I u. II. Ser. do. do. III. Serie do. do. IV. Serie.. Niederschl. Lweighahn.

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Berlin, Druck un? Verlag der Königlichen Gehesmen Ober- Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

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