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zur Zeit in allen bei der Seefahrt betheiligten Bundesstaaten gilt. Certifikat das Haupt-⸗Schiffsdokument ist, welches regelmäßi 04 die e , . . als . * . i an, 63 Nationalität ausreichen muß. ig zum O . J — ö 5 kann das System auch nicht mit den Nachtheilen ver nüpft sein, IO. er, theilweise im Art. 433 des Han d welche in den einzelnen Bundesstaaten bisher von ihm besorgt wurden. haltene §. 10 giebt über die vor der . re n g. am. e f f e n t l 1 ch e x 21 n 3 en 9 e r. Di n, n, e ee fen . nge fn n ihrn n en n ern m n , Aufschluß. Solche n. je i 3 ö 6 Sinne des Art. 3 der Bundesverfassung zu legen, solg unmittelbar fordernisse, im Gegensatze zu den materiellen Erforderni 3 . 3 2 Reli aus der Einheit der Handelsmarine. sind unentbehrlich, i 4 unbefugten . n * Han dels . Register. Die Firma ist durch Erbgang auf i. Kaufmann 86 8 Im zweiten Absatz des ö 2 wird entschieden, unter welchen Vor zu verhüten und um Perwickelungen mit fremden . se unter Nr. 140 unseres Firmen- RNegisters mit dem Ort der e reden üb rf en gen erlich n, 366 irn e, * aussckungen die Actiengesellschaften und, die Kommanditgesellschaften beugen (zu vergl. preußisches Gesetz vom 24. Juni 1861 A 8 r Dirt, Hakenberg am 26. Oktober 1862 eingetragene Handels- Sodann sist gleich eitig anternde ferilgufenden ge. 6. 626 auf Äctien den im Besiß des Bundesindigenats befindlichen Personen S. 6). rt. dz. Liderg ng, tend e den Habsben' er än nn n Url gribi men- Hiegisters der Kaufmann Feliz Becker zu Greven 1 * gleich zu achten seien. Bei der Entscheidung hat unter Berücksichti⸗ 5. 11. Im S. 41 findet sich der Art. A536 des Handelsgesezzbuc sumg = Hakenbetg vermerkt worden, ist erloschen und zufolge Ver⸗ einiger Inhaber . . Joh, Becker zu 96 einge begen) n des englifchen Ftechts die Vorschrift 8. 1. Art. 53 des preu. wider; Register und Certifikat könnten einleuchtend ihren Zweck 8 ure zusnr 3. September 1857 am selbigen Tage gelöscht , e, nn, , . ist foiß Ireen e it . sischen Gefetzßs vom 21. Juni ssßl zum Vorbild gedient Im Wer erfüllen, wenn der 5. Il fehlte. nicht filung Tor eus, den 73. September 186? ; September 1857 am 21 . 1867 ad Nr. 5 die Prokuristen fentlichen harmoniren damit auch, die Gesetzt von Hamburg (Hesetz §. 12. Im §. 12 wird der eine Theil des Vorbehalts des A as Eẽpa ea! Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung. der Jawa e . . . 9 , , n . bom 232. Dezember 1866 8. II. Lübeck (Gef, vom 8. Augeust 1866 tikels 437 des Handelsgescbbuchs erledigt. Er dient zur nothwendi ö Die rn, * . . erloschen. & Y., Oldenburg (Gesetz vom 18. August 1864 Art. 26) Mecklenburg. Ergänzung des 8. 1, während er seinerseits durch die Stra oer se usosge Verfügung vom parngen Tage ist unter Rr. 8 unseres Münster, den 21. 83 . ,, Schiberin (Gesetz vom 23. Dezember 1863 & H. allerding mit der ten des F. 15 ergänzt wird. Im- Einzelnen, sind die Fot s nh fschafks-tegisterg felgende Eintragung: onigliches Kreisgericht. Abweichung, daß die letzteren Gesetze statt oder neben der Errichtung 5. 8 Art. 53 des reußischen Gesetzts vom 24. Juni 1861 zum 6 6 Firma der Gesellschaft: In unser Prokuren⸗Register ist ad Nr. 2 zufolge Verfügung vom der Gesellschaft im Inlande die Nationalität aller Mitglieder des Vor- bild genommen estimmungen, mit welchen auch die Gesetze . Wehrhahn, Einsiedel C Co. 17. September 18857 am 19. ejusdem das Erlöschen der Prokura des standes verlangen. Auch der Entwurf schreibt dieses Erforderniß vor, übrigen Bundesstaaten im Wesentlichen harmonirxen Hamm g Sitz der Gesellschaft: verstorbenen Rudolph Giese eingetragen, und vermerkt, daß an die weil die abwelchende Bestimmung des preußischen Nechts nicht außer Gesez vom 22. Dezember 1865 §8. 8 u. folg. und §. 17; Mecklen in Brandenburg a. H, Stelle deffelben der Kassirer Bernard Offenberg zu Münster getreten, Zusammenhange mit dem Grundsatze desselben steht, daß die Actien⸗ Schwerinsches Gesetz vom 28. Dezember 1863 §. 53; Lübecksches n Rechts verhältnisse der Gesellschaft: so daß die jetzigen drei Prokuraträger der unter Nr. 8 des Firmen Besellschaften der staatlichen Genehmigung bedürfen, ein e n vom 8. August 1864 §§. 7 16 und 20 u. s. w. t Die Gesellschafter sind: Registers , Firma Lindenkampf et Olfers, nämlich §. 15. Der unbefügte Gebrauch oder der Mißbrauch der National. 1 der Tischlermeister Carl Christia! Wilhelm Bernard Moll, Franz Westhoff und Bernard Offenberg nur berechtigt Wehrhahn, sind, zu je zweien unter Beidrückung eines die Worte . ese gn a
welcher der Gesetzgebung mehrerer anderer Bundesstaaten fremd ist. Die vereinzelte, nur theilweise auch in dem Lübeckschen Gesetze sich flagge darf nicht ungeahndet bleiben. Das Ansehen der Nationalflag 13 findende Voͤrschrift des Bremischen Rechts (Gesetz vom C. Juni, 164 würde leiden, und noch manche andere Uebelstände würden sich il Y der Tapezier Carl Ferdinand Heinrich Einsiedel, kampf et Olfers« enthaltenden Stempels die Firma S. 38) der Senat habe der Gesellschaft die besondere Erlaͤubniß zur bar machen, wenn ein solcher unbefugter Gebrauch straflos wäre siu beide zu Brandenburg, zu zeichnen.
Führüng der Flagge zu ertheilen, kann wegen ihres beengenden In- vergl. Englische Kauffahrteischifffahrts Akte vom 10. August 185 die Gesellschaft hat am 1. April 1866 begonnen; Münster, den 21. September 186.
halte , 2 i. . staat fährte Al §. 13 . — hewirkt worden. r Königliches Kreisgericht.
„SS§S. 3 und 4 Das in allen Bun esstaaten eingeführte Allge—= ie Strafe, welche der §. 13 androht, gästattet den Umständen Brandenburg, den 20. September 1867 8 Re ie . die Ehefrau Kaufmann Friedri mein? Deutsche Handels gesethuch hat, bereits in den zlrtiteln, 4532 ff. des Falls Rechnung zu tragen. Diese ul she können n n Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. Caniñ̃ ; . . , 1 9 n,. , 5 J Ah en be n m, ,,,, mn, In unserm Firmen Register sind ) unter der Nr. 5i als Prokuristin der sub Nr. 253 des Firmen ⸗
9 bo d⸗ ECer ge zäre. N . . ; Nr. Ot. 162 — — Behufs Nachweisung ihrer Nationalität vorgeschrieben. Durch das §. 14. Der §. 14 bezieht sich auf. den §. 10, steht also nicht wie mg . 3. 38. de men, ihc dellenstellet z lift by . err gr regen gin gf er Sein n ng he Deutsche Handelsgesetzbuch ist also bereits für das gesammte Bundes- der §. 13 mit den materiellen, sondern mit den formellen Erforder⸗ Or , 9. u ij ilsin sellschafts Registers eingetragenen Firma Friedr. Cazin et C. gebiet verordnet, was in. Ansehung der formellen Erfordernisse der nissen der Nationalität in Verbindung. Er bezweckt, die Befolgun Jirma 6 nn. . Rosenfeld Zilsit zu Kirchspiel St. Mauritz Nationalität und des Ausweises der letztern Nechtenz sein soll. Der einer heilsamen Ordnungsvorschrift zu sichern. Seinem Zwecke un Y unte . * ö. an, nngnm osen feld zu Tiki und zwar in der Ehen ftäff'sKthhmit der Ermächtigung, die Immo, Artikel 54 der, Bundesverfassung indem er von, Schiffs⸗Certifikaten droht er eine mildere Strafe, als der 8 13 an. Ort er Nieder al ung i. bilien der Firma zü veräußern und die Kaufgelder in Empfang zu redet, weist sichtbar auf diese Bestimmungen hin. Allein die Vor⸗ §. 15. Der §. 15 erledigt den andern Theil des Vorbehalts im . , . ö ö ; . ; 1867 an demselben Tage ein— nehmen zufolge Verfügung vom 18. September 1867 am 21. Sep⸗ schriften des Handelsgesetbuchs, so angemessen sie auch erscheinen, kön. Art. 437 des Handelsgesetzbuchs (zu vergl. oben §. 127) nach Anleitum iselge, derlganng vom R mnie er ö ; tember 183⸗ eingetragen nen doch nicht für genügend erachtet werden; einmal weil verschiedene des §. 9 Art. 53 des een gen Gesetzes vom 24. Juni 1861, womit getragen. den 21. September 1867 Münster, den 21! September 1867. Lücken zur w durch die Landesgesetze geblieben sind, welche auch die Gesetze der übrigen Bundesstaaten mit geringen Abweichungen Tilst 4 66 ment ! ht. 1. Abtheilu Rönigliches Kreisgericht. letztere bei der Ausfüllung nicht ganz Üübereinstimmend verfahren sind! im Einklang stehen (Hamburgisches Gesetz vom 22. Dezember 185 oͤnigliches Krei gericht. ⸗ heilung. — sodann weil sich bezweifeln läßt, ob, sie, dem Wortlaut nach nur auf ö 17; Mecklenburg ⸗ Schwerin ches Gesetz vom 28. Dezember 1863 Die unter Nr. 246 unseres Firmen⸗Registers eingetragene Firma In unser Gesellschafts.⸗Register ist zufolge Verfügung vom 17. die⸗ die Führung der Landesflagge der einzelnen Bundesstaaten sich bezie⸗ §. 49; Lübecksches Gesetz vom 8. August 1864 §8§. 19 und 20 26). des Kaufmann Theodor Ferdinand Beyer zu Königsberg: ses Mts. heute sub Rr. 8ö hend, von selbst auch auf die Führung, der neuen Bundesflagg;.. . S. 16. Der letzte AÄbsatz des Ark. 434 des Handelsgesetzbuchs ent „Th. Theile's Buchhandlung, Ferd. Beyer Frank K Cahn anwendbar seien. Es erscheint auch nicht räthlich, die Anwendbarkeit h ält einen Vorbehalt, welchen der §. 16 in angemessener Weise nach als We d , in Tilsit, ist durch Vertrag auf den Kaufmann als die Firma der hier errichteten aus den Kaufleuten Levy Frank und der betreffenden Vorschriften nur durch Bezugnahme vorzuschreiben, orbild des preußischen Gesetzes dom 24. Juni 1861 Art. 53 5.7 und Buchhändler Johann Heinrich Gotttich Rahnenfuehrer zu Tilsit Meier Cahn, beide dahier, bestehenden offenen Handelsgesellschaft eim vielmehr ist die Aufnahme der anwendbaren Vorschriften in das neue , 16 des Haniburger Geseßes vom 22. Dezeinber 1865 und S. ö übergegangen und ist in Folge dessen auch die von dem Kaufmann getragen. Gesetz wegen der erforderlichen Ergänzungen und Berichtigungen zur 16 des Bremischen Gesetzes vom 11. Juli 1859 erledigt. Theodor Ferdinand Beyer für jene Firma dem Kaufmann Johann Siegen, den 21. September 1867. besseren Uebersicht vorzuziehen. ö . ,,,, hat den Art. 438 des Handelsgesetzbuchs in heinrich Gottlieb Rahnenfuehrer ertheilte unter Nr. 19 unseres Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. . Die §§. 3 und 4 beschränken sich auf die Reproduction des einer anderen und deutlicheren Fassung aufgenommen. Die Erledi— Frokuren⸗Registers eingetragene Prokura erloschen. . e. Art. 132 Des Handelsgesetzßuchs. Im 8. 3 ist jedoch in Rücksicht auf gung des betreffenden Vorbchalts kann im Wege der Bundesgeseh. Demgemäß sind die Firma und die Proturg gelöscht und unter , §. 5 verdeutlicht, daß zur Führung der chiffsregister nur die Behörden gebung nicht erfolgen, weil bei der Entscheidung der Frage, ob in Nr. 30 früher Nr. 246) unseres Firmen⸗Registers . Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, der Küstenstaaten berufen sind. welche kleinere Fahrzeuge von der Registrirung zu befreien seien, übet⸗ der Kaufmann und Buchhändler Johann Heinrich Gottlieb Vorladungen u. dergl.
S. Ein Schiff fsi igrir wiegend ite * 8. 5. Ein Schiff kann begreiflich nur einmal registrirt werden. gend lokale Verhältnisse maßgebend sind Rahnenfuehrer zu Tilsit, sn Nothwend 9. er Verkauf. as dem ilh
Das? Gesetz hat zu bestimmen, wo die Registrirung zu erfolgen habe. S. 18 und 19. Während der §. 18 die Nothwendigkeit der neurn Ort der Niederlassung: Tilsit, . . 2 Ohne Zweifel muß bestimmt werden, daß das Schiff,. in das jenige Re⸗ Reg ir der hereits in die bisherigen Schiffsregister eingetragenen Firma: Th. Theile's Buch⸗= und Papier⸗Handlung , ,,. . w wier gn 2 Rister einzutragen sei, welches für seinen Heimathshafen geführt wird. Schiffe und die Ertheilung neuer Certifikate an dieselben ausschliej (H. Rahnenfuehrer), ,, belegen g run s . 6. 1 **. 4. , Denn der Helmathshafen, welchen jedes Schiff nothwendig haben beziweckt der 8 19, die Zweifel zu beseitigen, ob. und, inwiefern s lingetragen. ö ,, . , ö. x. he ga stus lr chörtge zu Berkenwerder muß (Handelsgesetzbuch Art. 135, Ziff. 3), obschon er von der Wahl bisherigen landesgesetzlichen Bestimmungen über die Führung der bib Sänmtliche Löschungen und Eintragungen sind zufolge Verfügung verehelichten e,, ,, 9 3 ] K nr des Rheders abhängt, gilt als das Donnzil des Schiffs und als der herigen Schiffsregistei, z. B. die in Betreff der zur Führung der n vom 21. September 18655 an demselben Tage erfolgt. belegene Grundstück Nr, 3 8hr * * ö j . ö 2. 9 5 . , , ö 3 , ö ö ö gistkt berufenen Behörden, durch das neue Bundesgesetz ihre Geltun Tilsit, den 3. , ö abgeschatzt auf , d, Wien 3 4Echr, ein sonstiges Domizil hat SHandelsgesetbuch Art, . 455, verlieren, . 45 önigliches Kreisgericht. 1. ; Dee, . — ch 2 6 , a ,. 6 9 3 Art. 53 des preußischen ö. di 20. Das 26 ö. 1 sofort in Geltung treten, weil ö. Die unter Nr. 151 unseres Firmen-Registers eingetragene Firma dor ,, . e e r rer g n 8 6 ; . — ih en . . S. 5. . 95. ö voraussekt, daß die völkerrechtliche Anerkennung der 3 der Rianoforte⸗ und Meubles Fabrikanten Johann Carl Heinze. 33. Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Büreau V, einzusehen. Aus dem §. 5 folgt von selbst, daß, wenn ein Schiff in das Re⸗ undesflagge, sowie die Uebertragung der bisher im Auslande de Lr Heinzed itt dem Sitze in Tiisit ist erloschen. Eingetragen zufolge d' sern nelchchkrbegen. ales aus dem Syd thctenbuche gikeht es ö. , . is , . in 24 Il enge! cee e gen gn r fe h, ann n n 4 hl Verfügung vom 21. September 1857 an demselben Tage. nicht ieh ug Mere heul? us ben Kaufgeldern Befriedigung egister eines andern Bundesstaates die vorherige Austragung in dem lage sicher gestellt ist. Diese Sicherste ung ist, soweit sie nicht be . . ; ö . n — ; . ,,, , e le dee, n e k . JJ mn, mn nbi, iin In trneton fe ö Firme getragene Firma Die Realgläubiger: a] Wittwe Rohrbeck, Anna Dorothee, geborene
zu versehen. Landwirthschaftliche Nachrichten Die unter Nr. 250 unseres Firmen⸗-Registers eit ᷣ ᷣ ti ᷓ x Ludwig Tessi ilsit: »Eduard Lessing« Ra b) Ausgedinger Johann Samuel Rapsch aus Berkenwerder, 8 6. Der Ges giebt den Artikel Kz6 des Handlsg(scbzbugh mir Das Septemberheft des »landwirthschaftlichen Centtt 6 n , rer. , gn ö . ea hun e ü Kenslgtben Kind, resp. deren Eesftonarien oder Erben,
einigen nothwendigen Ergänzungen wieder, wobei der 8. 4 Art. 53 blattes für Deutschlgnd« von A Krocker (Wie lin ͤ i ᷣ 6 i
ᷣ ᷣ e ᷣ ; gandt u. Hempe ᷓ afts - Registers die werden hierdurch öffentlich vorgeladen.
n e le gen 2 . . , e an , , Berlin) enthält ü. lz. Die wahrscheinliche Ursche der Ep obi . Ii 1 e ,, kee nd ef 4. 8. W, den 4. April 1897. .
. von , m nn gn, a ,, der Cen f lte lin, T nme n Dufour s . . ö. beide in Tilsit, als Cen üschaller der am J. September 1857 mit . Lc idliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
ö. — ö ; Hrabak und P. Mayer. Messungen von Blattoberflächen itze in Ti irma: ré« errichteten .
, , , 23 D ,. bildet, daß der Nachweis der Natio.! Prof. Dr. Gohren. gi bun n fiche angestellt in Veranlassun en m, ff ft . C Krueger« errich * an, ,, .
w. . da , , at geführt ider avozu die zrtunt er Verfuchssiation Köthen, Jief. Hö. Heideprien Einfihruthg' Löschun 6 gi. sind zufolge Verfügung vom 21. Sep⸗ ie dem Weinbergsbesißer Earl Adolph Streblom hierselbst 8.
9 geri ihn 5 as Register den zur Feststellung der Identitat Kartoffel in Europa, Vortrag von. Drauyn de Lhuys. Vofsns . tember Won n de 6 19 e bewirkt hörigen, zu Landsberg a. W. belegenen Grundstücke Nr. 10, Band Xl,
, , , , hebe h g e , , J trankheit, von Hr. Karmrodt. Ein neuer Gerstenblaktzerstöter n zn al 3 gert ilung. ag. es Hypothekenbuchs von Landsberg a. Zantocher Vor⸗
h . Di Königliches Ktreizgerickt. 1 n,. 3 Berge 3 der Ehefrau des Streblow, inn Louise, gebo⸗
litäts⸗-Urkunden davon abhängig ist. Prof. Münter und Bestünmung des 7 . nsekts durch Dr. F. Stein, n . — —ᷣ ; §. . Der dem ersten Absaß des Art. 433 des Handelsgescßbuchs. Wirkung der her f und . n vehhiffele: Th Unter Nr. 5h unseres Gesenischasis-Registers sind die Kaufleute Lig Sresh, früher Wittwe Suilß, gehörigen, zu Landeéberg a. B. sich n T beruht auf der Eriwägung, daß feine Anord. von lo, Gigrer. Hb zu der Finnahme Veraniassung ist, den tien Julius Gennath und, Christoph. Buttgereit, beide in Tihst als Gesgl. belegenen Gren s c nem, Band Xlik, Pas. 359 und Nr. 15. nungen unerläßlich sind, wenn anders die Register-Certifikate zum sprüngliche Entwickelung der Rinderpest an dem n gtorden Rußlan FKhafter der am 3. August 6, mit dem Sitze in Tilsit, unten der Vol, Vll, bag. 401 des Speth fr uch 7 , win. 3 2 aämmtliche rundstücke abgeschätzt au
Rachweise der Nationalität und Identität der Schiffe genügen sollen. einheimischen Vieh nicht ga zalich i ᷣ ente irma: rei tri n Handelsgesellschaft z ; nz unmsglich ist- vom Veterinair Re irma: »Gennath & Buttgereit« errichteten offene 5 Je t tocher Vorstadt, Berge §z. 8. Der F. 8 handelt von den RegisterCertifikaten; er ent. in Witeßskt. — ir en n g en fh nnn befonderer Rücst, vpfolge Se en. von seteptember 1867 an demselben Tage ein 1666s Thlr. 4 Gr. 36 sollen in dem auf ö. den 27 Wär isss, Vormittags 11 Uhr
spricht dem letzten Absatz des Art. 435 des Handels-Gesetzbuchs. Seine auf Zuckerrübenblätter, von J. Maschat. Be ihn ĩ , Bevorstehende Ausstellun 26. e n n, . , , . des §. 7 gestatten es, die in Gent 6. Bromberg n sae he, elbe hee. Gh. Lilsit, den 21. September 186. vor Herrn Gerichts -Älssessor Lüders an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer en fr fit ; e allein zum Nachweis der Nationalität für genügend ping 6m ö. a. M. Der Schafstand in Württemberg . . Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 e ,, 1 . e,, . Taxe 2 von Eull u. Prof. Hr. Wilhelm. Auf das preuß. Gestütsw 1 Tr r ige Verfügung vom 16. Sep un 5ypothekenschein sind in unserm Bureau ei ; §ę. 9. Durch den §. 9 Gu vergl. preußisches Gesetz vom 24. Juni zügliche Zahlen. Die Ventilation land z ) In unser Firmen ⸗Register ist zufolge gung en sjeieni ines aus d ypothekenbuch . ᷣ r . w. Gebäude von Karl t — 6, die Firma Joh. Alle Diejenigen, welche wegen eines au dem Hypothekenbuche 1861 Art. 5s3 §. 6 wird jeder Zweifel beseitigt, daß das Register⸗ Vllf rs l , a,,, ag fin, ? nicht ersichtlichen Niealanspruchs aus den Kaufgeldern Befriedigung 4673 *
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