1867 / 234 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Y. Diejenigen Gegenstände, welche nach dem Zollverein zu⸗ rückgehen, genießen die Zollfreiheit beim Wiedereingange nur, wenn sie von einer Bescheinigung des Ausstellungs⸗Kommissars, daß fie aus dem Zollverein herstammen und daß sie in Paris ausgestellt gewesen, begleitet sind, Sie müssen zu diesem Zwech im Aüusstellungs⸗Gebäude mit einer Decla⸗ ration zur Rücksendung angemeldet, und sowohl den, dort stationirten preußischen Zollbegmten als den Beamten der Kaiserl. französischen Douanen⸗Verwaltung nach den darüber zu treffenden näheren Vorschriften sowohl vor dem Schluß der gelli als Behufs etwaiger Plombirung nach demselben vorge⸗ führt werden.

Damit hierbei sachgemäß Zeitverlust verfahren werden gewissen Folgeordnung beim Einpacken und Wegschaffen der Güter. Die Herren Aussteller resp. deren Ver⸗ treter werden, damit eine solche innegehalten werden kann, die Aufforderung erhalten, zu einer bestimmten Zeit mit der Verpackung zu beginnen und dieselbe binnen der von dem Kommissar angegebenen Frist zu vollenden, widrigenfalls ihnen die obenerwähnte Bescheinigung, welche auch die Gewährung der von den Eisenbahn-Verwaltun⸗ gen bewilligten Frachtermäßigung bedingt, nicht ertheilt werden würde. Abgesehen davon, werden die Gegenstände, deren Ver⸗ packung rechtzeitig nicht beendet ist, nach Bedürfniß innerhalb bes Gebäudes bei Seite geschafft werden. Bei Verzögerungen über den 30. November tritt die oben erwähnte Bestimmung des Art. 65 des franz. Reglements vom 7. Juli 1865 in Kraft.

3) Sendungen von Ausstellungsgütern, welche mit dem von den diesseitigen Zollbeamten in Paris angelegten Ver⸗ schlusse ein diesseitiges Grenzamt erreichen, werden daselbst, je nachdem es beantragt wird, entweder in den freien Verkehr ge⸗ setzt, und zwar ohne Revision, sofern nicht besondere Verdachts⸗ gründe eine solche nothwendig machen, und ohne Zollerhebung, 5der unter gewöhnlicher Zolleontrole, d. h. mit Ansagezetteln oder mit Begleitscheinen, dem Bestimmungsorte zugeführt.

4 Die ÄAussteller und deren Vertreter haben bei dem Ein⸗ packen und Wegschaffen der Ausstellungsgüter den von der Kaiserlichen Konimission zu erlassenden Bestimmungen, sowie den speziellen Anordnungen des Königlichen Ausstellungs⸗Kom⸗ missars und der von ihm delegirten Beamten Folge zu leisten.

5) Diejenigen Aussteller, welche einen Vertreter für die Ein⸗ packung und Rücksendung ihrer Ausstellungsgegenstände in der Einsendungs⸗-Declaration nicht angegeben haben, werden aufge⸗ fordert, einen solchen Vertreter zu ernennen, und dem König⸗ lichen Ausstellungs⸗Kommissar in Paris, Geheimen Regie—⸗ rungs-Rath Herzog, 29 Kue de Marignan aux Champs Elyeées, bis spätestens zum 20. Oktober d. J. zu bezeichnen. Wird eine solche Mittheilung nicht gemacht, so kann der Kom⸗— missar nach seinem Ermessen und sofern ihm der Werth der ausgestellten Gegenstände die genügende Sicherheit zu bieten scheint, einen Vertreter ernennen und demselben die Einpackung und Rücksendung nach dem Abgangsorte übertragen, jedoch ohne Ueber⸗ nahme irgend welcher Garantie seitens des Kommissars oder der Staatskaffe. Die erwachsenen Kosten haften auf dem Gute und werden durch Nachnahme erhoben werden.

6) Ist eine Aenderung in der Person des Vertreters gegen die Angabe in der Declaration eingetreten, so wollen die Herren Aussteller davon in gleicher Weise und binnen gleicher Frist, wie vorstehend angebrdnet, Anzeige machen. Wo diese Anzeige unterbleibt, wird die Auslieferung der Sachen an den durch die Declaration dazu ermächtigten Agenten geschehen.

7) Eine gleiche Anzeige ist einzusenden, wenn der, Aus— steller auf die Rücksendung verzichtet, und dieser Verzicht in der Einsendungs Declaration nicht bereits ausdrück⸗ lich ausgesprochen ist. Es wird dabei daran erinnert, daß nach Art. 4 der Bekanntmachung vom 26.31. August 1865 die Aussteller von Eßwaaren (Klasse 67— 73) und sonstigen Verzehrungsgegenständen, insbesondere auch der Tabacke aller Art, die Verfügung über die am Schlusse vorhandenen Be— stände den Königlichen Kommissarien zu überlassen haben. Die Letzteren werden darüber zum Besten von milden Stiftungen oder in anderer gemeinnütziger Weise disponiren.

8 Für die Aussteller von Kunstwerken, so wie für die Aussteller aus den neuerworbenen . bewendet es bei den früheren die Rücksendung betreffenden Zusicherungen.

Zur Besorgung des Einpackens, des Wegschaffens der Güter und der Spedition derselben haben die Spediteure: Gebrüder Ther Katz, 90. kue des marais St. Martin, so wie C. F. L. Pierson & Comp., 135. Boulevard Alagenta, sich bereit erklart. Die Herren Pierson & Co. haben sich verpflichtet, für diejenigen Aussteller, welche ö. deshalb vor dem J. No⸗ vember an sie wenden, die erforderlichen Arbeiten nach dem nachstehenden Tarif auszuführen:

und mit müöglichst geringem kann, bedarf es einer

Preis pro Ctr. 50 Kilogr. (angefangene Centner gelten als voll. . Fres. Cent. I) Verpackung und Verschließung der Colli 0 60 mit einem Minimum von 1 Fre.

Für solche Verpackungen, welche besondere Sorgfalt er⸗ heischen und deshalb besonderes Material, außer dem gewöhn⸗ lichen wie Heu, Stroh, Holz erfordern, wird dieses Material besonders berechnet. Der Preis für die Verpackung zerbrech⸗

licher Gegenstände wie Bronzen, Kristallglas, Kunstwerke bleibt

spezieller Vereinbarung vorbehalten.]

Y Verladung auf Eisenbahnwagen oder Camions

3) Speditionsprovision, Aufstellung der Frachtbriefe und Declarationen ausschließlich des Stempels von 20 Cts. für jede Sendung 0 Fr. 75 Cts.

[Bei Sendungen an einen Empfänger von mehr als

1000 Kilogr. 20 Ctr., wird der Satz ad 3 auf O50 Ets. für

jeden Centner des überschießenden Gewichts ermäßigt. Für un— theilbare Gegenstände aber, welche mehr als 1090 Kilogr. 20 Ctr. wiegen, bleibt der Preis der Verladung (ad 2), sowie der Provision (ad 3) besonderer Vereinbarung vorbehalten.]

h Für Besorgung der Zollformalitäten beim Ausgang (außer dem Stempeh für 199 Kilogr, 0,25 Cts, mit einem Maximum von 2 Fr. 50 Ets. für die volle Wagenladung ein und desselben Empfängers.

5) Die Transportkosten vom Champ de Mars zum Ab— gangsbahnhofe in Paris per Eisenbahn oder per Camion be— tragen 1 Frane per 100 Kilogr. mit einem Minimum von 1

Franc, die Eisenbahnfracht wird nach den Frachttarifen berech!

ö Berücksichtigung der bewilligten Reduction von 50 rozent. Gs Die Transport⸗Versicherung einschließlich der Nebenkosten wird für 3 pro Mille des deklarirten Werthes besorgt.

Berlin, den 3. Oktober 1867.

Die Königliche Central⸗Kommission für die Pariser Ausstellung. (

Moser.

Bekanntmachung. Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 15. November 1865

Amtshlatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1865 Stück 4 . Seite 478) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß daß mit . dem Anfänge des Jahres 1868 ein neuer Cursus für das Schullehrer

, , zu Kyritz men ne n wird. iejenigen, welche die Aufnahme nachsuchen, haben bis 1. November d. J. fa en n, .

a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf,

welcher außer den nöthigen Personal-⸗-Nachrichten den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt; b) ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein;

ej ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre religiöse und sittliche .

Befähigung zum Schulamte und ihre untadelhafte Führung; d) ein ärztliches Gesundheits⸗Attest, in welchem auch 3 te. . erfolgte Impfung der Schutzhlattern bescheinigt sein muß;

e) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken Impfung;

f) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht;

g) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, daß sie für den Unterhalt ihrer Söhne resp. Pflegebefohlenen während ihrer dreijährigen Bildungszeit sorgen wollen.

Behufs der auf den 20. November d. J. anberaumten Aufnahme— prüfung an den Herrn Seminar-Direktor Eismann zu Kyritz einzu— reichen und dessen weitere Bescheidung zu gewärtigen. Berlin, den 30. September 1867. Königliches Provinzial⸗Schul-⸗Kollegium. Reichenau.

Bekanntmachung.

Zu Zell an der Mosel, Regierungs⸗Bezirk Coblenz, ist am 1. Ok— tober c. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienst (ett. X 4d der Telegraphen⸗Ordnung für die Correspondenz im Deulsch— Oesterreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet worden.

Frankfurt a. M. den 1. Oktober 1867,

Der Königliche Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor.

. k u Lippehne, im Regierungs ⸗Bezirk Frankfurt, und Richten ⸗˖ 6. h 2 n nn, 6 nn J. Ulzobr Rich, = ionen mit beschränktem Tagesdi Stettin, den 30. September 1867. J

Die Königliche Ober⸗Telegraphen⸗Inspection.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. Oktober. Der Ausschuß des Nord deutschen Bund esrathes für Handel lu ch rn,

versammelte sich gestern zur Berathung des Gesetzes über die

0 Fr. 25 Cts.

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Freizügigkeit. Heute Nachmittag versammelt sich der Aus⸗ schuß für Justizwesen zur Berathüng von Petitionen. Ferner findet in einer Sitzung der vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen eine Berathung des Gesetzes, betreffend die Organisation der Bundes konsulate, statt,

Der Gesetz- Entwurf über die Freizügigkeit im Nord⸗ deutschen Bunde befindet sich unter Reichstags-Angelegenheiten ss. pag. 3808 d. Bl) abgedruckt.

Die heutige (13) Plenar-Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde uüm 115 Uhr durch den zweiten Vice Präsidenten, Herzog. von Ujest, eröffnet.

Am Tische der Bundes⸗-Kommissarien waren anwesend: der Präsident des Bundes-Kanzler-Amtes, der General— Post⸗Direktor von Philipsborn, General von Podbielski, Ministerial-Direktor Günther, Oberst-Lieutenant von Hart— mann, Geh. Regierungs-⸗Rath Graf zu Eulenburg, Staats⸗ Minister von Friesen, Geh. Finanz⸗Rath von Thümmel, Geh. Legations-Rath Hofmann, Staatsrath von Müller, General⸗ Major von Bilgner, Staatsminister von Krosigk, Geh. Lega— fions-Rath von Liebe, Regierungs- Rath Dr. Sintenis, Staats⸗ Minister von Bertrab und die Senatoren Gildemeister und Kirchenpauer. ö ö.

Der Präsident verlas nach der Notisication der Zusam⸗ mensetzung des Büreaus, der neu eingetretenen Mitglieder und der Ulrtaubsgefuche ein Schreiben des Bündeskanzlers in welchem derselbe anzeigt, daß er während seiner Abwesenheit von einigen Tagen den Bundeskommissar Königlich sächsischen Staatsminister Frhrn. v. Friesen sich als Vertreter substituire. Vom Präsidenten bez Bundeskanzler-⸗Amtes war der Entwurf eines Gesetzes über die Freizügigkeit eingegangen, in Betreff dessen der Präsident empfahl, den Beschluß über die geschäftliche Behandlung bis nach dem Drucke auszusetzen, womit das Haus sich einver⸗

anden erklärte. ö Das Haus trat darauf in den ersten Gegenstand der Tages— ordnung ein: »Wahlprüfungen«

Für die vierte Abtheilung berichtete der Referent der Abtheilung, Abg. von Schwendler, über die Wahlen der Abg. Dr. Kraus, v. Saucken (Georgenfelde), Pr. v. Schweitzer, Techow, Salzmann. Die Wahlen wurden für gültig erklärt. Für die dritte Abtheilung berichtete der Ref. Dr. Francke und beantragte die Gültigkeit der Wahlen der Abgg. v. Eicke, u. Twesten. Die Wahlen wurden geneh⸗ migt. Abg. . berichtete für die fünfte Abtheilung über die Wahl des Abg. Harkort. Die Wahl ist von der Ab⸗ theilung beanstandet worden und auf amtliche Erhebungen Seitens des Bundes-Kanzlers angetragen worden. Dieser An⸗ trag wurde auch vom Hause angenommen. ö

Für die sechste Abtheilung berichtete Abg. v. Schöning über die Wahlen der Abg. Dr. Liebknecht, Dr. Simson, Kantack, Russel, v. Vincke. Dieselben wurden für gültig erklärt.

Für die siebente Abtheilung beantragte der Referent, Abg. von Seydewitz, die Gültigkeitserklärung der Wahl des Abg. Göddertz. Das Haus genehmigte die Wahl. .

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf die » Be⸗ schlußfassung über die geschäftliche Behandlung des Antrages des Abg. Grafen Lehndorf und Genossen (über die Errichtung von Hypotheken⸗Banken für den städtischen und ländlichen Grund⸗ befitz.“ Der Antragsteller Graf Lehndorf befürwortete die Votrherathung im Plenum. Für Vorbergthung und gegen aumittelbare! Verwelsung an eine Kommission sprachen die Abgg. Lasker, Grumbrecht, Michaelis, von Seydewitz GBitter— feld, Graf von Kleist, von Hennig, Graf Schwerin, von Beth⸗ mann⸗Hollweg. ö .

Gegen die Vorberathung und für die sofortige Verweisung des Antrages an eine Kommission sprachen die Äbgg. Schulze, Graf Bethusy⸗Huc Günther (Sachsenß. Das Haus beschloß Vorberathung im Plenum.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf »Vorbe⸗ rathung über den Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868, Spezial- Debatte, Einnahme, Kap. 2. Post⸗ und Zeitungs Verwaltung.“ Nach Erläuterungen des General? Postdirektors von Philipsborn zu diesem Kapitel und Begründung der einzelnen Zitel desselben eröffnete der Präsident die General ⸗Dehatte. Auf eine Anfrage des Abg. Evelt erwiederte der Bundes⸗Kommissarius, General⸗Post⸗

„Direktor v. Philipsborn, daß die Kgl. preußische Regierung auf

das Entgegenkommen der Königlich württembergischen Regie⸗ rung in Bezug auf die Uebergabe der Ausübung des Postregals in den Hohenzollernschen Landen nicht eingegangen sei— Darauf begründete der Abg. Becker den von ihm und Genossen einge⸗ brachten Antrag: Der Reichstäg wolle beschließen, zu erklären; In Erwägung, daß der unverhältnißmäßig hohe Remunera⸗ tions⸗Fonds (Ausgabe Tit. 13 ad l des Etats) eine durch— greifende Verbesserung der geringer besoldeten Postbeamten

nothwendig erscheinen läßt, spricht der Reichstag die Erwar— tung aus, daß im Etat für 1869 eine Gehalts⸗-Verbesserung für diese Beamten ausgeworfen, und demnach der Remune— rations-⸗Fonds angemessen herabgesetzt werde, ö

Der Bundes⸗Kommissarius Generai⸗-Direktor v. Philips⸗ born empfahl die Verwerfung dieses Antrages. Der Abgeord⸗ nete Meyer-Thorn sprach gegen die Art der Aufstellung des Etats, der Präsident des Bundeskanzleramtes Wirkl. Geheimer Rath Delbrück für dieselbe.

Der Abg. Blum (Sachsen) sprach über die Höhe des Portos von Waarensendungen unter Kreuzband nach Italien. Der Bundeskommissarius Generaldirektor v. Philipsborn replizirte ihm. Hierauf wurde die Generaldebatte geschlossen und zur Spezialdebatte übergegangen. Die Titel der »Einnahme« 1j— 10 wurden angenommen. Zu Titel 3 der Einnahme, »Ge⸗ bühren für Bestellung von Postsendungen am Orte der Post⸗ Anstalten« bemerkte der Bundeskommissarius General-Direktor von Philipsborn auf eine Frage. des Abg. Russel, daß da, wo kein Bestellgeld bestände, auch, die Wie⸗ dereinführung nicht beabsichligt werde. Zu Titel 1 der Ausgabe (Besoldungen und Remunerationen) sprachen die Ab— geordneten Löwe und Becker gegen den vom Abg. Grumbrecht eingebrachten Antrag: »nach den Erklärungen des Bundeskom⸗ miffarius Generaldirektors v. Philipsborn über den Antrag des Abg. Becker zur motivirten Tagesordnung überzugehen.« Der Abg. Grumbrecht befürwortete seinen Antrag.

(Schluß des Blattes.)

Kiel, 1. Oktober. (Kiel. Ztg) Am heutigen Tage fand der Wechfel der preußischen Und norddeutschen Kriegs⸗ flagge statt. Die hier anwesende Generalität, so wie die an Land nicht dienstlich beschäftigten Stabsoffiziere der Marine und Armee hatten sich zu dieser Feierlichkeit bereits um 8 Uhr Morgens an Bord S. M. S. «„Thetis« eingefunden. Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert, Ober-Befehlshaber der Marine, begab sich um r Uhr an Bord des genannten Schiffes, das kurz vor 9 Uhr die alte Flagge hißte. Nach einer auf den wichtigen Akt bezüglichen Ansprache des Prinz⸗ Admirals an die versammelten Offiziere und Mannschaften wurden unter dreimaligem Hurrah der Mannschaften der Ma— rine, so wie der am Ufer in der Wasser⸗-Allee aufgestellten Truppen des Seebataillons und des 1. Bataillons vom Magde⸗ burgischen Füsilier⸗Regiment Nr. 36 an Bord der hier liegenden im Dienst befindlichen Kriegsschiffe die Flaggen gewechselt, wäh⸗ rend die Fregatte »Thetis« und die Festung Friedrichsort Salut (6je 21 Schüsse) feuerten. .

Se. Königliche Hoheit der Prinz-Admiral besuchte heute Nachmittag die Werfte und Werkstätten der Norddeutschen Schiffsbaugesellschaft, nahm spezielle Einsicht von allen Plänen und Einrichtungen, so wie von den im Bau begriffenen Eisen⸗ schiffen und sprach seine größeste Befriedigung aus..

Coblenz, 2. Oktober. Cobl. Ztg. Gestern passirten mit dem Mittagszuge Ihre Durchlaucht die Fürstin zu Wied mit den bei ihr als Gäste weilenden Königlichen Hoheiten, dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Schweden, unsere Stadt, um Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Elisabeth von Preußen auf Schloß Stolzenfels einen Besuch abzustatten. Die Rückkehr der hohen Herrschaften nach Schloß Wied erfolgte gegen 3 Uhr Nachmittags. ; t

Hamburg, 1. Oktober. Nachdem gestern die Auflösung unseres bisherigen Kontingents stattgefunden, traf heute Mittag das erste Bataillon des 76. preußischen Infanterie⸗Regiments, welches bestimmt ist, die Garnison zu bilden und unsere Mili⸗ tairpflichtigen in sich aufzunehmen, mit dem Regimentsstabe

ier ein.

. Sachsen. Coburg, 1. Oktober. (pz. Z.) Se. Hoheit der Herzog hat sich gestern Abend auf seine Besitzung im Hintern Riß in Tirol zur Gemsenjagd begeben.

Alten burg, 1. Oktober. Se. Hoheit der Herzog hat sich heute von hier wieder nach dem Jagdschloß Hummelshain begeben.

z Württemberg. Stuttgart, 30. September (W. E) Die gesammte Justiz⸗Kommission der Kammer der Abgeordne⸗ ten hat die Beraͤthung des Entwurfs einer neuen Gerichts⸗ verfassung am 27. September zu Ende gebracht. Den Sitzungen hat der Chef des Justizdepartements Staatsrath von Mittnacht angewohnt. Von demselben wurde, nachdem sich er⸗ geben hatte, daß der im Dezember 1866 eingebrachte Entwurf in verschiedenen Punkten nicht werde angenommen werden, eine umgearbeitete Redaction des Gesetzes vorgelegt, welche Run— mehr die Grundlage der Kommissionsbeschluͤsse bildet. Dem Vernehmen nach bleiben die Oberamtsgerichte mit verminderter Kompetenz bestehen und werden acht Gerichtshöfe und zwer Kreisstrafgerichte gebildet. Nachdem über diese wichtige Vor⸗ lage im Wesentlichen Uebereinstimmung zwischen der Regierung

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