1867 / 234 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und der aus 15 Mitgliedern bestehenden Kommission erreicht worden ist, sind wir dem lange erstrebten Ziele einer umfassen— den Reform des ganzen gerichtlichen Verfahrens bedeutend näher gerückt. Bayern. München, 1. Oktober. (N. C) Der neu— ernannte Staatsminister der Justiz, von Lutz, hat heute die Leitung seines Ministeriums Üübernommen. 86. DOesterreich. Wie n, 2. Qltober, (W. T. B) Die hier versam⸗ melten 25 Erzbischöfe und Dr r haben dem Kaiser eine Adresse überreicht, in welcher die historische Entstehung und die Nothwendigkeit des Konkordates erörtert, die gegen die öͤsterreichi⸗ sche Gesetzgebung erhobene Anklage der Unduldsamkeit gegen die nichtkatholischen Christen zurückgewiesen und die Ansichten der⸗ jenigen Partei, welche die christliche Ehe und christliche Schule bekriege, umständlich widerlegt werden. Die Bischöfe stellen ihre gerechte Sache vertrauensvoll unter den Schutz des Kaisers. Der Wehrausschuß des Reichsraths hat den Antrag des Kriegsministers abgelehnt, wonach die Regierung die Berechti⸗ gung erhalten sollte, alle sieben Altersklassen einzuberufen an—⸗

statt drei, wie ursprünglich beantragt worden; dagegen nahm

der Ausschuß einen anderen Antrag an, durch welchen die Ein⸗ berufung aller sieben Klassen der Regierung im Kriegsfalle zu stehen soll.

Pesth, 1. Oktober.

Fünfzehner⸗-Deputation abgegeben. wird morgen bekannt gemacht. ö Dem »Estilap« zufolge ist eine Königliche Verordnung her—

abgelangt, welche den siebenbürgischen Obersten Gerichtshof als

aufgelöst erklärt.

Niederlande. Luxemburg, 1. Oktober.

burgischen Jäger. einem Militair⸗Ober⸗Kommando bestehen.

Italien. Florenz, 1. Oktober. Hauptstadt sind gegenwärtig 15,000 Mann Truppen hier kon— zentrirt.

Türkei. Aus Aleppo meldet der französische Moniteur «, daß die Umgestaltung der Provinzial-Verwaltung zu einem »Vilayet« sich bereits vortrefflich bewährt. Die Specialräthe, welche den Dienstchefs und dem Vali selbst zur Seite stehen, haben die in öffentlichem und privatem Interesse getroffenen Maßregeln zu überwachen. Dadurch, daß die Militair⸗ und Polizeimacht jetzt in der Hand eines General-Gouverneurs ver— einigt ist, hat die öffentliche Sicherheit sehr gewonnen und der Straßenraub, welcher die Handelsstraßen so uͤnsicher machte, hat bedeutend abgenommen.

Nun änien. Aus Bucharest, 29. September, wird ge— meldet, daß Johann Bratiano nach Paris abgereist sei.

Rußland und Polen. Die Vermählung des Königs der Hellenen mit der Großfürstin Olga Konstantinowna ist auf den 22. Oktober festgesetzt. Der König und die Königin von Dänemark werden, um der Feierlichkeit persönlich beizu⸗ wohnen, nach Petersburg kommen. Der Kaiser trifft in seiner Hauptstadt am 12. Oktober wieder ein.

Amerika. New-⸗York, 21. September. ist von Juarez als amerikanischer Gesandter bei der Republik Mexiko anerkannt worden. In seiner Entgeg— nung auf die Ansprache des Gesandten äußerte Juarez u. A.: Mit Dank nehme ich den Ausdruck Ibrer wohlwollenden Ge— sinnungen für die Wohlfahrt Mexikos entgegen, und mit ihnen geben Sie mir die Versicherung Ihrer kräftigen Mitwirkung in dem Verlangen der mexikanischen Regierung, ihre Beziehun⸗ gen zu den Vereinigten Staaten zu hegen und zu pflegen, stets eine feste Freundschaft aufrecht zu erhalten und die beiderseiti— gen Volksinteressen zu befördern.« w Ernest de Fleury, in Frankreich früher als Baron de Lisle bekannt, ist in New-Hork gestorben. Er war einer der treuesten Anhänger Maximilians und tapferer Vertheidiger des Kaiserreiches. In Queretaro wurde er gefangen und vom Kriegsgerichte zum Tode verurtheilt. Doch gelang es ibm zu entkommen.

Die Indianer verlangen das Zurückzieben der ameri— kanischen Truppen und das Aufgeben der Route über Smoky— Hill, sowie der Pacific-Eisenbabn.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen ˖ Bürcau.

Hechingen, Donnerstag, 3. Oktober, Morgens. Ihre

Masjestäten der König und die Königin sowie der Kronprinz

ö

vinz Viterbo nicht gekommen.

Die hiefigen Blätter publiziren den Königlich Großherzoglichen Beschluß vom

10. v. M. in Betreff der Organisation des Corps der »Luxem— des Kirchenstaats abgegangen.

Dasselbe soll aus zwei Bataillonen und

Zur Sicherung der

schränkt werden.

unterworfen werden können, behält es dabei sein Bewenden.

von Preußen trafen gestern Abend 8; Uhr hier ein und be— gaben sich nach festlichem Empfang sofort nach Schloß Lindich. Die Burg Hohenzollern, welche in bengalischer Beleuchtung weit in das Land hineinstrahlte, gab Salutschüsse.

Ham burg, Mittwoch, 2. Oktober, Abends. In der heutigen Bürgerschaftssitzung wurde der Antrag des Senats auf Einsetzung einer gemischten Kommission behufs Prüfung der durch den An— schluß Hamburgs an den Norddeutschen Bund hervorgerufenen wirthschaftlichen und finanziellen Fragen nach erregter Debatte mit großer Majorität angenommen,; dagegen lehnte die Bürger⸗ schaft einen Zusatzantrag von Woermanns und Genossen ab, nach welchem der gemischten Kommission gleichzeitig ein Man— dat ertheilt werden sollte zu unparteiischer Prüfung der Frage, ob die Freihafenstellung oder der Anschluß Hamburgs an den Zollverein dem Gesammitinteresse Hamburgs am Meisten ent—

spreche.

Paris, Donnerstag, 3. Oktober, Morgens. Hierher ge⸗

langte Berichte aus Florenz vom gestrigen Tage stellen die Ge⸗ rüchte über das Vordringen der Garibaldianer auf päpstlichem In der heute nach 11 Uhr eröffneten Sitzung der Deputirtentafel wurden die Stimmzettel zur Wahl

der in Angelegenheit des Eisenbahnanlehens zu entsendenden Das Resultat der Wahl,

Territorium als übertrieben dar. Nur einzelne Individuen sollen ohne Waffen die Grenze überschritten haben, mehrere

sind aus Mangel an Führung und an Mitteln bereits wieder zurückgekehrt. Zu ernsten Konflikten ist es bis jetzt in der Pro⸗

Die Insurgenten behaupten sich nur in einigen kleinen Ortschaften.

In Rom haben zahlreiche Verhaftungen stattgefunden. Maßregeln sind getroffen, um Unruhen zu verhüten. Gestern find neue Truppen der italienischen Armee nach der Grenze

Reich stags⸗Angelegenheiten. Berlin, 3. Oktober. Der dem Reichstage des Norddeut⸗

schen Bundes vorgelegte Gesetzentwurf über die Freizügig⸗

keit hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgk: §. 1. Jeder Bundes-Angehörige hat das Recht, innerhalb des Bundesgebiets an dem Orte sich dauernd aufzuhalten, wo er eine eigene Wohnung Ider ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist. In der Ausübung dieser Befugniß darf der Bundesangehörige, soweit das gegenwärtige Gesetz nicht Ausnahmen zuläßt, weder durch die Obrigkeit seiner Heimath, noch durch die Obrigkeit des Orts, an welchem er sich aufhalten will, gehindert oder durch lästige Bedingungen be— Um als Bundesangehsriger ein Recht zum Aufent⸗ balt in Anspruch nehmen zu können, hat der in einem Bundes staate neu Anziehende auf Verlangen den Nachweis seiner Bundesangehörigkeit zu erbringen. Von unselbstständigen Personen, welche den Aufenthalt an einem Orte ergreifen wollen, kann der Nachweis der Genehmigung Des jeni⸗ gen verlangt werden, unter dessen väterlicher, vormundschaftlicher oder ehelicher Gewalt sie stehen. S. 2. Insoweit bestrafte Personen, nach den Landesgesetzen, Aufenthaltsbeschränkungen durch die Polizeibebörde Solchen Personen, welche derartigen Aufenthaltsbeschränkungen in einem Bundes—

̃ staate unterliegen oder welche in einem Bundesstaate innerhalb der letzten Otterburg

zwölf. Monate wegen wiederholten Bettelns oder wegen wiederholter Landstreicherei bestraft worden sind, kann der Aufenthalt in jedem an⸗ deren Bundesstaate von der Landespolizeibehörde verweigert werden. 8. 3. Die Gemeinde ist zur Abweisung eines Neuanziehenden nur dann befugt, wenn sie nachweisen kann, daß derselbe nicht hinreichende Kräfte besitzt um sich und seinen nicht arbeitsfähigen Angehörigen den nothdürftigen Lebensunterhalt zu verschaffen, und wenn er solchen weder aus eigenem Vermögen bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichteten Verwandten er— bält. Den Landesgesetzen bleibt vorbehalten, diese Befugniß der Ge— meinden zu beschränken. §. 4. Offenbart sich nach dem Anzuge die Nothwendigkeit einer öffentlichen Unterstützung, bevor der Neuanzichende an dem Aufenthaltsorte einen Unterstützungs⸗Wohnsitz Heimathsrecht) erworben hat, und weist die Gemeinde nach, daß die Unterstützung nicht blos wegen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit nothwendig

gewerden ist. Jo kann die Fortsetzung des Aufenthalts versagt werden. F. 5. Ist in den Fällen, wo die Aufnahme oder die Fortsetzung des Aufenthalts versagt werden darf, die Pflicht zur Uebernahme der Fürforge zwischen verschiedenen Gemeinden eines und desselben Bundesstaats streitig, so erfolgt die Entscheidung nach den

Landesgesetzen. Die thatsächliche Ausweisung aus einem Orte darf niemals erfolgen, bevor nicht ent— weder die Annahme-Erklärung der in Anspruch genommenen Ge⸗ meinde oder eine, wenigstens einstweilen vollstreckbare Entscheidung über die Fürsorgepflicht erfolgt ist. S. 6. Sind in den, im §. 5 be⸗ zeichneten Fällen verschiedene Bundessiaaten betheiligt, so regelt sich das Verfahren nach dem Vertrage wegen gegenseitiger Verpflichtung

zur Urbernahme der Auszuweisenden, d. d. Gotha den 15. Juli 1851,

sowie nach den späteren, zur Ausführung dieses Vertrags getroffenen

den Gesetzen ein

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Verabredungen, Bis zur Uebernahme Seitens des verpflichteten Staats ist der Aufenthaltsstaat zur Fürsorge für den Auszuweisenden am Aufenthaltsorte nach den n ͤ i Gebiete gesetzlich bestehenden Grundsätzen verpflichtet. Ein An— spruch auf Ersatz der für diesen Zweck verwendeten Kosten findet gegen Stagts⸗ Gemeinde: oder andere öffentliche Kassen desjenigen Staats welchem der Hülfsbedürftige angehört, sofern nicht anderweitige Verabredungen bestehen, nur in soweit statt, als die Fürsorge für den Auszuweisenden länger als drei Monate ge— dauert hat. §. .. Die Gemeinde ist nicht befugt, den wegen des Anzugs eine Abgabe zu erheben! Sie kann dieselben, gleich den übrigen Gemeinde-Einwohnern, zu den Gemeindelasten heranziehen. Uebersteigt die Dauer des Aufenthalts nicht den Zeitraum von drei Monaten, so sind die Neuanziehenden diefen Lasten nicht unterworfen. 5. 8. Was vorstehend von den Gemeinden bestimmt ist, gilt an denjenigen Orten, wo die Last der öffentlichen Armenpflege verfassungsmäßig nicht der örtlichen Gemeinde, sondern anderen ge— setzlich anerkannten Verbänden (Armen - Kommunen) obliegt, auch von diesen, sowie von denjenigen Gutsherrschaften, deren Gutsbezirk sich nicht in einem Gemeinde Verbande befindet. . 9. Die Vorschriften über die Anmeldung der Neuanziehenden dieibden den Landesgesetzen mit der Maßgabe vorbehalten, daß die unter⸗ lassene Meldung nur mit einer Polizeistrafe, niemals aber mit dem Verluste des Aufenthaltsrechts (§. 19 geahndet werden darf. §. 10. Durch den nach Vorschrift dieses Gesetzes gestatteten Aufenthalt allein werden andere Rechtsverhältnisse, namentlich die Gemeinde⸗ÄAngehörig—⸗ keit, das Ortsbürgerrecht, die Theilnahme an den Gemeinde⸗Nutzungen und der Armenpflege, nicht begründet. Wenn jedoch nach den Landes— gesetzen durch den, eine bestimmte Zeit hindurch ununterbrochen fort— esetzten Aufenthalt das Heimathsrecht (Gemeinde-⸗Angehörigkeit, Unter— ig es Wh f, erworben wird, behält es dabei sein Bewenden. . II., Die Bestimmungen über die Fremdenpolizei werden durch dieses Gesetz nicht betroffen. Urkundlich 2c. Gegeben ze.

Die Nr. 40 der Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Ein Gang durch das Wiesen thal bei Siegen. Die diesjährige Ausstellung der Königlichen Acker- baugesellschaft von England zu Bury St. Edmunds vom 15. bis 9. Juli. Von Dr. H. Thiel. (Fortsetzung. Lokomobile oder fest— stehende Dampfmaschine. Prüfungen! Dreschmaschinen. Straßenlokomotiven. Ausstellung des Akklimatisations Vereins in Berlin. Ueber die sogenannte Inpotenz junger Schafböcke. Be— richte und Korrespondenzen: Aus Paris, Mitte September. Aus den Regierungsbezirken Gumbinnen, Marienwerder, Köslin, Stettin, Stral⸗ sund, Breslau und Oppeln. Vereins -Versammlungen. Vom 12. bis inkl. 14. Oktober, Ankündigung der Vorlesungen an der Königlich württembergischen land- und forstwirthschaftlichen Akademie Hohen heim für das Wintersemester 1867 68. Rinderpest in Schlesien. Stand der Rinderpest in Holland.

Das 122. Stück des »Verordnungsblattes für Schleswig⸗Hol⸗ stein«⸗ enthält einen Ministerialerlaß, betreffend das Verhältniß der schleswig⸗holsteinischen Armenkommunen zu denjenigen der übrigen Provinzen. Danach sind hülfsbedürftige Angehörige der alten Pro— binzen in Schleswig- Holstein, und umgekehrt ' nach den dort gültigen Vorschriften zu verpflegen, doch können? die altländischen Armenver⸗ bände, sowie umgekehrt die in den neuen Landestheilen landespolizei⸗ lich nicht zur Kostenerstattung angehalten werden, indem den betreffen⸗ größerer territorialer Geltungsbereich nicht zuerkannt werden kann. Auf Beseitigung dieses Mißstandes im gegenseitigen Verhältniß der alten und neuen Landestheile wird im Wege der Ge— setͤzzebung Bedacht genommen werden.

Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten. Berlin, 3. Oktober. In der gestrigen, dritten Sitzung der

General-Konferenz der mitteleuropäischen Gradmefsung

1 zunächst die Berichterstattungen der Herren Bevollmächtigten ortgesetzt. . v. Struve sprach über die russischen Arbeiten, Herr Lind— hagen über die schwedischen, Herr Fearnleyh über die norwegischen, Herr Hirsch über die schweizerischen, Herr Baur über die wurttem! bergischen Messungen. 4

Hiermit war die Reihe der Berichte beendigt; dieselben waren zum Theil von der Ueberreichung werthvoller Karten- Werke begleitet und

ließen den belebenden Einfluß der internationalen Organisation deutlich

'rkennen, wenngleich die bewegten politischen Verhältnife der letzten Jahre merkliche Störungen der Arbelten verursacht haben.

Der übrige Theil der Sitzung wurde eingenommen durch einen Vortrag des als Gast anwesenden Herrn Sberst-Lieutenant von Sydow vpüber den Gang und Umfang

einen so eben entworfenen ganz neuen Plan festgesetzt worden ist ..

Die Versammlung nahm diesen Vortrag mit Dank entgegen und wurde darauf gegen 3 Uhr geschlossen. .

Die in der vorigen Sitzung gebildeten Kommissionen haben sich inzwischen konstituirt und ihre Arbeiten begonnen.

Die erste Kommission für rein astronomische Fragen hat zum Vorsitzenden Hrn. Peters, zu Referenten Hrn. Förster und den als Fast anwesenden Hrn. Dr. glu gewählt. Die zweite Kommission ür astronomisch⸗physikalische Fragen hat den als Gast anwesenden Beh. Regierungs⸗Rath Hrn. Prof. Dove zum Vorsitzenden, Hrn. Prof.

err zum Referenten erwählt.

für die öffentliche Armenpflege in seinem

von Neuanziehen⸗

; der topographischen Ar⸗ beiten des Königlich Preußischen General-Stabes, wie solcher durch

Die dritte Kommission für die Fragen der Metronomie hat Hrn. v. Struve in Vorsitzenden, die Herren Hirsch und Herr zu Referen⸗ ten . 4 ss t

ie vierte Kommission für Fragen der geodätischen Theorie

hat Herrn Ludhagen zum Vorsitzenden, Herrn Wittstein und den als Gast anwesenden Herrn Professor Sadebeck zu Referenten erwählt.

Die fünfte Kommission für Nivellirungs⸗-Arbeiten ernannte Herrn Paschen zum Vorsitzenden, Herrn Baur zum Referenten, die sechste Kommission für Vervollständigung der Breieckskarte Herrn Bruhns zum Vorsitzenden, die Herren von Ganahl und Seidel zu Referenten, die siebente Kommission für Aufstellung von Grundsätzen bei künftigen geodätischen Messungen wählte Herrn von Forsch zum Vorsitzenden, Herrn Schering und den als Gast anwesenden Herrn Oberst von Mo⸗ rocowicz 2 ir . —⸗

Das Oktoberheft, der von Professor Hr. R. Foß redigirten Zeitschrift für preußische Geschichte und ,, ent⸗ hält an Abhandlungen 1) von Hr. David Mütter: „Rückblicke auf die früheren hist orischen Beziehungen der neuerwor— benen Provinzen zu unserem Staate. A. Das ehemalige Königreich Hannover und der preußische Staate; 2) von Dr. M. Töppen: »Die Zinsverfassung Preußens unter der Herrschaft des deütschen rden. II. Das Cul⸗ mer - Land.“ Nachdem der Verfasser in der J. Abthei⸗ lung seiner Abhandlung die Zinsverfassung der Komthureien in Preußen eingehend besprochen, werden in der 2 Abtheilung in gleicher Weise die früheren Abgabenverhältnisse des Eulmer-Landes i ersten Male auf Grund der Quellen, deren Belagstellen citirt ind, genau erörtert. Auf diese beiden Abhandlungen folgen Re—⸗ censionen verschiedene historischer Werke, an die sich Beiträge zur Biographie des Minister⸗-Präsidenten Grafen von Bis⸗ marck-Schönhausen« anschließen. Es werden hier sämmtliche Schriften angeführt, in denen sich ausführlichere Nachrichten über das Leben und die Wirksamkeit des Grafen Bismarck vorfinden, und wird alsdann der Auf⸗ satz, welcher über den genannten Staatsmann in dem Jahrbuche »Unsere Zeit« 1864 erschienen, eingehend besprochen. Den Schluß des Heftes bilden die Bibliographie worin die in den verschiedenen histo⸗ rischen Zeitschriften befindlichen Abhandlungen zur preuß. Geschichte ihrem Inhalte nach kurz angegeben werden, und Sitzungs Protokolle mehrerer historischer Vereine.

Aus dem Landkreise Cöln, 1. Oktober. Bei dem Pfarrdorfe Kriel stießen vor einigen Tagen Arbeiter beim Ausheben eines Grabes auf dem dortigen Friedhofe auf einen römischen Sarkophag.

Gewerbe⸗ und Handels ⸗Nachrichten.

Vom Rhein, 26. September, schreibt man dem »Actionairè: Die Eröffnung der Brennerbahn wird nicht verfehlen, auch auf die Verkehrsverhältnisse des Rheinthales zu influiren. Namentlich dürfte sich für die Sendungen von Ruhrkohlen nach der Lombardei diese Route empfehlen. Von den Saargruben sind schon Probe⸗Sen— dungen nach Italien gemacht worden und hofft man, daß diesen be— deutende Bestellungen nachfolgen werden. Belgien bezieht jetzt in Menge westfälische Ko len, und zwar sind in den ersten 7 Monaten dieses Jahres schon 4780, 600 Etr. dorthin gegangen, ein Beweis, daß dieselben gut und preiswürdig befunden wurden. Italien erzeugt nicht genug und es bedarf der Einfuhr, die englischer Seits besorgt wird.

regenz, 2. Oktober. (W. T. B. Die hier tagende Tonferenz von Bevollmächtigten der Uferstaaten des Bodensees hat ihre Arbeiten beendigt. Es ist eine internationale Schifffahrts- und Has nordnung mit Gleichstellung der Schiffe sämmtlicher Uferstaaten und v Iständiger Verkehrsfreiheit vereinbart worden. Die badische Regierung dat die ke. Privilegien der badischen Bodensee⸗Dampfschifffahrt auf⸗ gegeben.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Aus der Provinz Pommern (Stettin), aus der Provinz Sachsen (Nordhausen und Halle), aus Westphalen Bielefeld), Rheinland (Essen) und dem Osnabrückschen bringt die neuefte Nummer des »Preußischen Handelsarchivs« vom 27. Septbr. die nachstehenden Ernteberichte! Stettin: Die Ernteberichte aus unserer Provinz lauten in Bezug auf Weizen, Hafer und Gerste, ErbseVn und Klee zwar durchweg befriedigend, indessen wird über den Ertrag der Roggenerndte, namentlich in Vorpommern, in der Naugarder und Phyritzer Gegend, wo sie unter Durchschnitt zu bleiben scheint, vielfach geklagt, nur auf den Gütern mit leichterem Boden in Hinterpommern scheint man auch in dieser Beziehung mit den Refsultaten zufriedener zu sein. Nordhausen: Die Witterungsverhältnisse waren dem Wachsthum und dem Einbringen der Ernte sehr günstig; von den Getreidearten ist Roggen am wenigsten ergiebig ausgefallen, dagegen Weizen, Gerste und Hafer befriedigend; Kartoffeln, Rüben, so wie alle Obstforten lassen sehr gute Erträge erwarten und Futterkräuter sind reichlich ge—= erntet. Halle: Bei anhaltend gutem Wetter ist die Getreide— Ernte der hiesigen Gegend nun vollständig beendigt und das Resultat derselben ein in jeder Beziehung zufriedenstellenses geworden. Der reichliche Ertrag gab Veranlassuͤng, daß vor eiwa“ 14 Tagen die Preise der Getreidearten ziemlich schnelt zurückgingen; es hat sich nachdem aber lebhafter Abzug nach England und Frankreich ein— gestellt, und die wegen der nothwendigen Feldarbeiten noch mäßigen Zufuhren sind täglich wieder höher bezahlt worden. Bielefeld. Die neue Flachsernte ist als beendet zu betrachten und nach allen Berichten eine gute zu nennen. Die gegen Ende der ersten Hälfte des Monats August eingetretene schöne, sonnige und warme Witterung hat das Einbringen der Ernte begünstigt und solche ist bis