1867 / 239 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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4 Die Aussteller und deren Vertreter haben bei dem Ein⸗ 3 und ef gen der Ausstellungsgüter den von der Kaiserlichen Kommission zu erlassenden Bestimmungen, sowie den speziellen Anordnungen des Königlichen Ausstellüngs, Komm missars und der von ihm delegirten Beamten Folge zu leisten.

5s) Diejenigen Aussteller, welche einen Vertreter für die Ein- packung und rr ren mg ihrer Ausstellungsgegenstände in der Einsendungs⸗Deelaration nicht angegeben haben, werden aufge⸗ fordert, einen solchen Vertreter zu ernennen, und dem König⸗ lichen Ausstellungs ⸗Kommissar in Paris, Geheimen Regie⸗ rungs-⸗Rath Herzog, 29 Kue de Marignan aux Champs Elysées, bis ann n zum 29. Oktober d. J. zu bezeichnen. Wird eine solche Mittheilung nicht gemacht, so kann der Kom⸗ missar nach seinem Ermessen und sofern ihm der Werth der ausgestellten Gegenstände die genügende Sicherheit zu bieten scheint, einen Vertreter ernennen und demselben die Einpackung und

Rücksendung nach dem Abgangsorte ühertragen, jedo hoh wer ,

nahme irgend welcher Garantie seitens des. uf dein Gute und Staatskaffe. Die erwachsenen Kostegerden. werden durch Nachnahme erh der Person des Vertreters gegen

6) Ist eine Achdlaration eingetreten, so wollen die Herren die Angabe imm on in gleicher Weise und binnen gleicher Frist, Ausftsßrstehend angeordnet, Anzeige machen. Wo diese Anzeige unterbleibt, wird die Auslieferung der Sachen an den durch die Declaration dazu ermächtigten Agenten geschehen.

7) Eine gleiche Anzeige ist einzusenden, wenn der Aus— steller auf die Rücksendung verzichtet, und dieser Verzicht in der Einsendungs Declaration nicht bereits ausdrück— lich ausgesprochen ist. Es wird dabei daran erinnert, daß nach Art. 4 der Bekanntmachung vom 26.31. August 1865 die Aussteller von Eßwaaren (Klasse 67— 73) und sonstigen Verzehrungsgegenständen, insbesondere auch der Tabacke aller Art, die Verfügung über die am Schlusse vorhandenen Be— stände den Königlichen Kommissarien zu überlassen haben. Die

Letzteren werden darüber zum Besten von milden Stiftungen

oder in anderer gemeinnütziger Weise disponiren. H

8) Für die Aussteller von Kunstwerken, so wie für die Aussteller aus den neuerworbenen . bewendet es bei den früheren die Rücksendung betreffenden Zusicherungen.

Zur Besorgung des Einpackens, des Wegschaffens der Güter und der Spedition derselben haben die Spediteure: Gebrüder Ther Katz, 90. Eue des marais St. Martin, so wie C. F. L. Pierson K Comp., 135. Boulevard Magenta, sich bereit erklärt. Die Herren Pierson C Co. haben sich verpflichtet, für diejenigen Aussteller, welche sich deshalb vor dem 1. No⸗ vember an sie wenden, die erforderlichen Arbeiten nach dem nachstehenden Tarif auszuführen:

Preis pro Etr. 50 Kilogr. langefangene Centner gelten als voll.) Fres. Cent.

I) Verpackung und Verschließung der Colli 0 60 mit einem Minimum von 1 Fre.

Für solche Verpackungen, welche besondere Sorgfalt er⸗ heischen und deshalb besonderes Material, außer dem gewöhn— lichen wie Heu, Stroh, Holz erfordern, wird dieses Material besonders berechnet. Der Preis für die Verpackung zerbrech⸗ licher Gegenstände wie Bronzen, Kristallglas, Kunstwerke bleibt spezieller Vereinbarung vorbehalten.]

2) Verladung auf Eisenbahnwagen oder Camions 0 Fr. 25 Cts.

3) Speditionsprovision, Aufstellung der

rachtbriefe und Deelarationen ausschließlich des tempels von 20 Cts. für jede Sendung 0 Fr. 75 Cts.

Bei Sendungen an einen Empfänger von mehr als

1000 Kilogr. 290 Etr., wird der Satz ad 3 auf 0,50 Cts. für

jeden Centner des überschießenden Gewichts 6 Für un⸗ theilbare Gegenstände aber, welche mehr als 1060 Kilogr. 20 Etr. wiegen, bleibt der Preis der Verladung (ad 2, sowie der Provision (ad 3) besonderer Vereinbarung vorbehalten.

) Für Besorgung der

außer dem Stempeh für 190 Kilogr. 0, 25 Cts. mit einem arimum von 2 Fr. 50 Ets. für die volle Wagenladung ein und desselben Empfängers.

b) Die Transportkosten vom Champ de Mars zum Ab⸗ gangsbahnhofe in Paris per Eisenbahn oder per Camion be⸗ tragen 1 Franc per 190 Kilogr. mit einem Minimum von 1 Frane, die Eisenbahnfracht wird nach den Frachttarifen berech net unter Berücksichtigung der bewilligten Reduction von 56

ollformalitäten beim Ausgang .

Prozent.

6) Die Transport⸗Versicherung an Hilf g der Nebenkosten 10

wird für 3 pro Mille des deklarirten Werthes besorgt. Berlin, den 3. Oktober 1867. Die Königliche , für die Pariser Ausstellung. o ser.

Die Steuer⸗Veranlagung im vormaligen Herzogthum Nassau. .

Von mehreren Zeitungen sind Nachrichten über die Ergebnisse der Veranlagung der altpreußischen direkten Steuern im vormaligen Her. zogthume Nassau verbreitet worden, welche theils ohne jegliche Be gründung, theils auf der Grundlage ganz unrichtiger Zahlen⸗Angaben eine erhebliche Ueberbürdung der nassauischen Landestheile gegenüber den altländischen Provinzen, sowie eine wesentliche Erhöhung der di— rekten Steuern im Vergleich u den bisher entrichteten nassauischen

direkten Steuern darzuthun versuchen. der Beranlagun

Von vornherein kann zugegeben werden, daß Rigi ichn gerrßn

der neuen Steuern in einze knen Fällen niche sc trof r jagenthüumlichkei? *r” inaßgebenden Verhältniss sein mag. Bei der Eigenthümlich sajwesen, er enn sr. ij

ist es wohl vielfach nicht in 2 Jed

U ; hen, erfassen, solche Ungleichheiten, bezügli , , sefeltigen, bietet das jedem Eren er cht h

; Jer gegen die veranlagte Steuer binnen der gesetzlich vor. stehendbeüen Frist' zu rellamiren, bezichungswesse zu rekurriren, daz geeignete Mittel dar. Im AUebrigen darf der Staatsregierung ver. traut werden, daß sie das bei der Veranlagung befolgte . und die erzielten Ergebnisse einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und wo sich Unzuträglichkeiten herausstellen sollten, auch ihrerseing keinen Anstand nehmen wird, zur Abstellung der letzteren das Geeig nete von Amtswegen zu veranlassen.

Im Großen und Ganzen lassen aber die jetzt vorliegenden Ver. anlagungs ⸗-Resultate klar erkennen, daß die vormals nassauischen Landestheile zu den direkten Steuern in keiner Weise schärfer heran, gezogen sind, als die altländischen Provinzen und daß hiernach von einer Ueberbürdung der ersteren keine Rede sein kann. Die nach. stehenden Angaben werden dies näher erweisen.

Für den Umfang des ehemaligen Herzogthums Nassau, soweit dasselbe mit dem Königreich Preußen vereinigt ist, sind veranlagt: ) an Gebäudesteuer W663 Thlr. b) » Gewerbesteuer 72.543 5 9 Einkommensteuer . S7 936 * J , ae 309717 Dazu tritt die e) » Grundsteuer einschließlich der Grund⸗ ö steuer von den Staatsforsten und Domainen nach erfolgter Ermäßigung um , ihres bisherigen Betrages mit 340343 giebt zusammen g04, 170 Thur. oder bei 463,39 Einwohnern nach der Zählung von 1864 58,2 Sg. für den Kopf der Bevölkerung, während sich für die altpreußischen Theile das Gesammtsteuer⸗Aufkommen bei Ausschluß der Grund steuer von den Staatsforsten und Domainen auf 55 Sgr. für den Kopf der Bevölkerung stellt. Bisher betrugen die Steuern im Her zogthum Nassau mit rund 5 Simpel a) an Grund⸗ und Gebäudesteuer 579.502 Thlt. 322,594 5

b) » Gewerbesteuer zusammen oz, 096 Thlr.

Das jetzt veranlagte Steuersoll überschreitet daher die bisherige Belastung des Herzogthums nur um den Betrag von 2074 Thlt. also in einer kaum bemerkenswerten Weise, wobei noch nicht der durch das Reclamgtions-Rekurs⸗Verfahren herbeizuführende, mindestens auf

3 pCt. des Veranlagungs-Solls zu veranschlagende Abgang in Be

trag gezogen. Es beträgt ferner im Einzelnen für den Kopf der Bevslkerum (in Snbergro hen) . Die klassifi⸗ Die ! zirte Ein⸗ Klassen⸗ Steuer. kemmen · Steuer. m ···ᷣ··ᷣᷣᷣ·ᷣi—Qůůuͥeux 22222 2 2 2ᷣQQKui—? ui,, e„᷑i᷑ez 4227222202220 202020

Steuer. I) Im Dillkreise. 3/9 18,9 2) Im Oberwester⸗ waldkreise 2/8 15,5 3) ImUnterwester⸗ waldkreise 3/0 15,0 19,3 21.9

4) Im Ober⸗Lahn⸗

reise 412

5) ImwUnter ⸗Lahn⸗

Kreise 6/8

6) Im Ober⸗Tau⸗

nus Kreise,

nassauischen An⸗

theils 3,6

7) Im Unter ⸗Tau⸗

nus Köreise 44

8) Im Rheingau⸗

ven fg, , . 5.7

9) M Stadtkreise ies baden,

nassauischen An⸗

theils ..... ....

99 Landkreis ies baden,

nassauischen An

theils

Im Ganzen

17,4 201 21,1

33.5

3903

s einer Vergleichung dieser Veranlagungs⸗-Ergebnisse mit der 3 in den an ren e r . Kreisen ist zu⸗ nächst ins Auge zu fassen, daß der nassauische Dill⸗Kreis auf der nord- westlichen Seite von dem altländischen Kreise Siegen, auf der entgegen ˖ geseßten Seite von dem Kreise Wetzlar der letztere aber wiederum von bem nassauischen Oberlahnkreise und dem naussauischen Antheile des Ober Taunus - Kreises begrenzt wird; in diesen Kreisen stellt sich das Steueraufkommen für den Kopf der Bevölkerung in übersichtlicher Vergleichung folgendermaßen:

x

Die Ge. Die Ge. ziffs. Die Zu— bäude⸗ werbe⸗ zirte Ein⸗ Klassen⸗ Steuer. Steuer. Steuer. sammen.

kommen⸗ Steuer.

Kreis Siegen Dill⸗Kreis Kreis Wetzlar Oberlahn Kreis.... Ober⸗Taunus⸗Kreis, nassauischen An⸗ theils . ..... ..... ; Im Dill⸗Kreise ist eben so, wie im Kreise Siegen, Bergbau und üttenbetrieb recht bedeutend. Der Ober- Lahnkreis umfaßt einen heil des großen Thal-Kessels, welcher sich innerhalb der Rinnsale, der Aar, Elsbach, und Ernsbach um die Städte Diez, Limbur a⸗ damar und Runckel ausdehnen und mit seinem fruchtbaren Boden und seinem milden warmen Klima die reiche Kornkammer Nassau's bildet. Auch Gewerbe und Handel befinden sich in blühen⸗ dem Zustande,. Daß diesen günstigen Momenten gegenuber die Steuer ⸗Veranlagung, namentlich im Ober - Lahnkreise, im Vergleich zu dem altländischen Kreise Wetzlar, welcher sich entschieden weniger günstiger Verhältnisse zu erfreuen hat, nach den 3 Zahlen nur eine sehr mäßige sein kann, liegt auf der and. . Einen weiteren Vergleich bieten die aneinander grenzenden alt- ländischen Kreise Altenkirchen und Neuwied einerseits, und die beiden nassauischen Westerwaldkreise andererseits dar. Es beträgt für den Kopf der Bevölkerung:

; . Die klas⸗ Die Ge⸗Die Ge⸗ sistzirte bäude⸗ werbe Einkom⸗

men⸗ Steuer. Steuer. J,, e,

Die Zu⸗ Klassen⸗

Stener sammen.

Im Kreise Alten⸗ kirchen ...... . 3,6 3,0 151 Im Ober⸗Wester⸗ wald ⸗·Kreise 2/8 2,3 0/6 m Kreise Neuwied 47 4/8 4/3 15,4 28,9 m Unter . Wester⸗ wald K’riree 3,0 259 11 15,0 22,0

Auch hier wird eine unbefangene Beurtheilung der maßgebenden Verhältnisse eher eine verhältnißmäßig milde Veranlagung der nas⸗ sauischen Kreise im Vergleiche zu den altländischen Kreisen, als das umgekehrte Verhältniß erkennen. .

Wird ferner der nassauische Landkreis Wiesbaden mit seiner in sehr hoher Kultur stehenden, durch Fruchtbarkeit ausgezeichneten Main- ebene, wo Handel und Gewerbe blühen und lohnende Beschäftigung

15,4 23.1 15,5 21/2

gewähren, und der nassauische Rheingaukreis mit seinem auf hervor⸗

ragender Stufe stehenden Weinbau und seinen sonstigen günstigen Ver⸗ hältnissen, den altländischen Kreisen Creuznach und Bonn, welche sich zwar ebenfalls günstiger Verhältnisse, aber nicht in höherem Maße * jene zu erfreuen haben, gegenübergestellt, so ergiebt sich als Re⸗ ultat:

x—ᷣ— t ᷣ—Q—iu— , Q,, “, e ea ai ae) xx ü a . . r m m m mr mr, er m re e O , m m ——Q—Qmyͥ1mex a,.

. Die Die Ge⸗ Die Ge⸗ klassifi⸗ bäude⸗

. Ein⸗ ommen⸗ Steuer. Steuer.

Die Zu⸗ Klassen⸗

Stener sammen.

im Landkreise Wies⸗ baden nassauischen

Antheils

im Rheingaukreise. 21

im Kreise Creuznach! 20.5

im Kreise Bonn. . . 2

r 18.8 Sgr. Mahl⸗ u. Schlacht- steuer.

Auch dieser Vergleich fällt hiernach in keiner Weile zu Ungunsten der nassauischen Kreife aus.

Endlich bleibt noch die Höhe der Besteuerung im Stadtkreise Wies⸗ baden des Näheren zu betrachten, weil diese ganz besonders Gegenstand von An riffen in öffentlichen Blattern ö 6 ist. Zu einem Ver⸗ gleiche 4 die Städte Coblenz und Bonn geeignet. Das Steuer- aufkommen beträgt für den Kopf der Bevölkerung:

209 365, 3 37, 5 40, 1

59,4

Ge⸗ bäude⸗ Steuer.

Ge⸗ werbe⸗ Steuer.

Klassen⸗

kommen⸗ Steuer.

Steuer.

In der Stadt Wies⸗ baden

In der Stadt Coblenz

an Ehrenbreit⸗ ein)]

12,9 46,4 33,5

1756 32,5 12

. m 63,6 Sgr. Mahl u. Schlacht⸗ Steuer.

30,0

22 54/6 Sgr. Mahl. u. Schlacht- 9. . Steuer. iernach ergiebt die Gebäudesteuer für den Kopf der Bevölkerun in der Stadt Wee ed n zwar einen um fast 6 63. höheren 2 als in Coblenz und Bonn; allein es wird dieser Unterschied durch die Eigenthümlichkeiten der Stadt Wiesbaden als vielbefuchter Badeort vollkommen begründet, indem der vorhandene, auf die Bedürfnisse des ir, en, großen Freindenverkehrs berechnete Gebäude · Bestand im

ergleich zu dem stabilen Theile der r welcher bei Berechnung des Durchschnittsatzes für den Kopf der Bevölkerung allein in Betracht gezogen werden kann, naturgemäß ein größerer sein muß, als in den anderen obengenannten Städten. Im Uebrigen regulirt sich die Höhe der Hebäudesteuer in den Städten auf fester Grundlage nach dem durch— schnittlich in dem zehnjährigen Zeitraum von 1853/62 wirklich be oge⸗ nen und von den Gebäude-Eigenthümern selbst nachzuweifenden Mie⸗ then, so daß gerade bei dieser Steuer, so weit sie von den Städten zu entrichten, den Veranlagungs - Organen ein bestimmter Weg gesetz⸗ lich . ist, von welchem nicht abgewichen werden kann. ei der Gewerbesteuer, der klassifizirten Einkommensteuer und der Klassensteuer beziehungsweise bei der die beiden letz⸗ teren Steuern theilweise oder ganz vertretenden Mahl und Schlachtsteuer stellt sich aber nach den angeführten Zahlen der Vergleich entschieden zu Gunsten der Stadt Wiesbaden, zumal wenn berücksichtigt wird, daß es in Wiesbaden an einem eigentlichen Prole- tariat fast gänzlich fehlt, während durch dessen Vorhandensein in den . altländischen Städten die Durchschnittssätze für den Kopf er Bevölkerung nicht unwesentlich herabgedrückt werden.

.Wenn in öffentlichen Blättern, beispielsweise in Nr. 28 der Mittel- rheinischen Zeitung, behauptet wird, daß selbst von den im Nassauischen wohnenden Altpreußen es bestätigt werde, daß daselbst die Steuern ein höheres Maaß erreichen, als in den alten Provinzen, so sst hier- . nur darauf hinzuweisen, daß es an der Hand aller Hülfsmittel ogar für die mit den Grundsätzen der Steuerveranlagung auf das Genaueste vertrauten Sachverständigen eine sehr schwere Aufgabe ist, zu einer zutreffenden Vergleichung der Steuerveranlagung in den verschiedenen Landestheilen zu gelangen. Um so weniger Werth ist aber darauf zu legen, wenn ohne die erforderlichen Unterlagen, und oft auf Grund einseitiger Auffassung von etwa vorhandenen einzelnen Ungleich⸗ mäßigkeiten ein Schluß auf das Ganze gezogen wird, wie solches allerdings nicht selten zu geschehen pflegt und dann in Zeitungen 2c. zum Ausdruck gebracht wird:

Wie schon oben hervorgehoben, stellt sich im Ganzen im Herzog— thum Nassau für die jetzigen Steuern nur ein Mehr von 2074 Thlr. heraus, welches schon an sich nicht weiter ins Gewicht fällt, übrigens durch die in Reclamations⸗ und Rekurs-Verfahren zu gewärtigenden k ö jedenfalls in ein Weniger umgewandelt wer⸗

en wird.

Dagegen ist allerdings die Vertheilung der Gesammtsteuerlast eine gänzlich andere geworden und gerade hierin lisgt der wesentliche, nicht hoch genug anzuschlagende Vortheil der neuen kuren

Zunächst ist dadurch, daß ein Betrag von 1453528 Thlr. Real- Steuer in ,, . umgewandelt worden ist, den Grundbe⸗ sitzern, welche seither in Nassau unverhältnißmäßig hoch belastet waren, eine sehr erhebliche Erleichterung zu Theil geworden.

Sodann kommt in Betracht, daß nach der bisherigen nassauischen Steuergesetzgebung diejenigen, welche von den Zinsen ihrer Kapitalien leben, hiervon eine persönliche Steuer nicht zu entrichten hatten. Alle hierher gehörigen Personen sind durch die neu eingeführte Klassen— und namentlich die klassificirte Einkommensteuer ihrer Prästations- Fähigkeit entsprechend nunmehr zu den Staatslasten wie recht und billig herangezogen worden. Der diesfällige Steuerbetrag ist jeden falls nicht unerheblich, dafür aber den übrigen und zwar den weniger bemittelten Einwohnern zu Gute gekommen, indem wie oben nachgewiesen, dessenungeachtet das Steueraufkommen für die Gesammtheit des Herzogthums im Wesentlichen unverändert geblieben ist, und die Steuer-Erhoöͤhungen, denen das Herzogthum, wenn es ein selbstständiger Staat geblieben wäre, auch ganz abgesehen von der durch die neue Ordnung der Dinge bedingten Mehrbelastung noth⸗ wendig hätte unterworfen werden müssen, ganz außer Betracht ge— lassen werden. Der Staatshaushalts⸗Etat wird das Nähere darthun, daß für das ehemalige Herzogthum Nassau und im Interesse desselben ungleich höhere Beträge aus allgemeinen Staatsfonds verwendet wer⸗ den müssen, als aus demselben überhaupt aufgebracht werden und mag auch dies als Beweis dafür dienen, daß nach keiner Richtung hin gegen diesen Landestheil irgendwie fiskalisch verfahren worden ist.

Worin diesen, von den betreffenden Blättern mit Stillschweigen

In der Stadt Bonn 13,

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