1867 / 241 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bahnen und den künftigen Aenderungen und Ergänzungen dieser Reglements und Instruction zu unterwerfen, als auch Militairperfo⸗ nen und Effekten jeglicher Art zu ermäßigtem Preise zu transportiren. Bei Normirung der Fahrpreise sollen die niedrigsten Preise maßgebend sein, welche die n istta ir. ermwaltung mit anderen Eisenbahnen ver⸗ einbart hat oder noch vereinbgren wird.

§8. 10. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr auf der neuen Bahnstrecke anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unter⸗ Beamten, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfen— den, nn, n. aus den mit Civilanstellungs-⸗Berechtigung entlasse⸗ nen qualifizirten Militairs, so weit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt D wählen.

§8. 11. Die Magdeburg-⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft unterwirft sich den Anordnungen, welche 6 polizeilicher Beaufsichtigung der beim Eisenbahnbaüe beschäftigten Arbeiter getroffen werden und übernimmt die aus diesen Anordnungen erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch die etwaige Anstellung eines besonderen Polizei-Aufsichts⸗Personals entstehenden Kosten. Sie ist verpflichtet die nöthigen Zuschüsse zu der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 G. S. für 1847, S. 21) für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkassen zu leisten. Nicht minder wird die Gesellschaft den Anordnungen der zustän⸗ digen Behörde wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäftigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und erforderlichen Falles auch die Tragung der dadurch etwa bedingten Kosten übernehmen.

.

1060 Thaler in Preußisch Courant.

A ö i e er

Magdeburg-⸗Cöthen-Halle⸗Leipziger Eisenbahn ˖Gesellschaft. Inhaber dieser Actie hat an die Kasse der Magdeburg-⸗Cöthen-⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn ⸗Gesellschaft Einhundert Thaler Preußisch Eourant baar eingezahlt und nimmt nach Höhe dieses Betrages und in Gemäß⸗ heit des von Sr. Majestät dem Könige von Preußen am 15. Rovem— ber 1837 bestätigten Statuts und unterm bestätigten

Nachtrages verhältnißmäßigen Theil an dem gesammten Eigenthum Gewinn und Verlust der Gesellschaft. h .

Magdeburg, am . agdeburg · Cöthen⸗Halle⸗Leipziger (L. S.) bie, rel .

Contrasignirt. Direktoren.

Actie . M... Dividendenschein . .. ien gien dei .

Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der Magdeburg - Esthen⸗ Halle⸗ . Chen nn, Gesellschaft diejenige Dividende ausgezahlt, die von dem Reinertrage des Ver— waltungs-⸗ Jahres auf die Actie fallen und deren Betrag

nebst der Verfallzeit vom Directorium statut ißi , z statutenmäßig bekannt gemacht

e, 2. ö..

agdeburg ⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesell (L. S.) N. 3 n J . Direktoren.

Bemerkung. .

„„„AGegenwärtiger Dividendenschein wird nach §. 19 des Statuts un— gültig, wenn die darauf zu erhebende Dividende innerhalb vier Jahren nach der öffentlich bekannt gemachten? Verfallzeit nicht erhoben worden.

. C. Talon zur Stamm ⸗Actie M. . . ..

erhält gegen Ablieferung

timation die für die vor—

igenden Dividendenscheine

sofern dagegen Seitens des als

ctie bei dem Gesellschafts - Direk. erspruch eingegangen ist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Prästdenten des Bundes⸗Kanzler⸗Amtes, Wirklichen

Geheimen Rath Delbrück ist die Medaille für Verdi die Gewerbe in Gold verllehen wöorkeü' für Verdienst um

Das dem Kaufmann J. H. F. illwitz i r dem 30. Mai 1866 e nig Fath ** lwitz in Berlin unter

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachge—⸗ wiesenen, für nenÿ und eigenthümlich erachteten Fort⸗

Justiz⸗Vꝛinisterium.

Der Kreisrichter Wulff in Schwelm ist zum Rechtsanw bei dem Kreisgericht in Iserlohn und zugleich zum Notar 9 Departement des Appellationsgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Iserlohn, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen Unterrichts und Vꝛedizinal⸗ Angelegenheiten.

Der Privat-Dozent bei der philosophischen Fakultät . . n i n, n 3 . ) ist zum außerordentlichen Professor der ie i der gedachten Fakultät ernannt 1 ; J

Finanz⸗Ministerium.

Unter Bezugnahme auf den 8§.9 des Gesetzes vom 27 S tember v. Is. (Ges. S. S. 586) wird . bekannt ö. macht, daß am 30. September d. Is. l, 128,660 Thlr. in Dar. lehnkassenscheinen in Umlauf gewesen sind.

Berlin, den 8. Oktober 1867.

Der Finanz⸗Minister. von der Heydt.

Reichstag des Norddeutschen Bundes. Tagesordnung für Sonnabend, den 2. Oktober 18 Plenar-Sitzung. Vormittags 10 Uhr.

I) Abstimmun über die Zusammenstellung der bei der Schlußberathung im Plenum des Reichstags in Betref des Antrages des Abgeordneten Lasker und Genossen ge faßten, Beschlüsse und über den Antrag des Abg. von

in f, eschlußfassung über die geschäftliche Behandlung nd a , , eg n 6 der . late, sowie der amtlichen Recht ichte . . chte und Pflichten der ericht der v. Kommission des Reichstags über den Ge setz Entwurf, betreffend die Ratio lr n er Eu hn schiffe und ihre Befügniß zur Führung der Bun desflagge nebf mündlichem Bericht dersel ben Kommission über eine Petitien der Schiffer und Rhedereigesellschaft Concordia zu Elsfleth, betreffend die Steuermanns. Und Eapitaint, Zeugnisse im ganzen Gebiete des Norddeutschen Bundeß. Berichterstatter. Abgeordneter Meier Bremens. ,, e, n , zer Reichstag wolle beschließen: die Petition dem ded⸗ Präsidium mit dem Ersuchen zu überweisen, been n r gemeinsame Bestimmungen über die Erfordernisse, welche zur Erlangung der Steüermanns⸗ und Capitains⸗ Zeug.;

führen. ,, 6 6 , nnn, orgelegten Gesetz' Entwurfs, betreffend die Fe 2 Haushalts⸗Etats des Rordbentscheh . . . 3. ö Etats mit den bei der er dieselben im Ple

, lh gie, Plenum des Reichstagt 5) Erster Bericht der Petitions⸗Kommission.

Berlin, 11. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht; dem Prãäsidenten der bee r nn fte zu Merseburg, ,. von Reibnitz, die Erlaubniß zur An⸗ legung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehe—

nen Commandeur⸗-Insignien erster Klaͤ des Bären zu , n ,, 2

Krankenställe sein wird, fessor D Montag, F ersten T Außerde

s bewegungs⸗ Mechanismus für Kraftpflü st aufgehoben. raftpflüge

nisse für alle Norddeutschen Schiffe berechtigen, herbeizu. des dem Neicht.

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ise, in den Ställen ihrer Besitzer, auf Verlangen thierärztlich und eck e behandeln. 3) Herr Professor Dr. philZlos. Erdmann wird Montag, Mittwoch und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr über die Grundlehren der Physik und Chemie Vorträge und Repetitionen halten; Dienstgg, Mittwoch und Donnerstag, von 4 bis 6 Uhr Nach⸗= mittags über Chemie und Pharmatie lesen und den praktischen Unter⸗ richt in der Apotheke der Schule täglich ertheilen, ch Herr re ear Pr. philos. Spinola wird täglich von 11 bis 12 Ur über den ersten Theil der speziellen Pathologie und,. Therapie Vorträge halten. Täglich des Worgenß von 10 bis 11 Uhr und des Nach. mittags von 3 bis 4 Uhr ertheilt derselbe den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gehrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere und wird Montag und Donnerstag von 3 bis 10 Uhr die chirurgischen Operationsübungen leiten. ö5) Der Vorsteher der Thier—⸗ arzneischul Schmieden, Herr Lehrer Hof fmeister, wird Montag und Freitag Rachniittag von 4 bis 5 Uhr über shulbeshl cg Vorträge halten and die praktischen Uebungen in den Schmieden täglich leiten. 6 Herr Departements -Thierarzt und Lehrer Köhne wird Montag und Frei—⸗ tag Nachmittag von 5 bis 6 Uhr und Donnerstag , ü,, von 7 bis 8 Uhr Vorträge über Encklopädie und Geschichte der Thierheil⸗ kunde halten. Ferner wird derselbe Montag, Dienstag / Mittwoch, Donner⸗ stag und Freitag von s bis 9 Uhr Morgens über allgemeine Pathologie und Therapie lesen. Außerdem wird derselbe die praktischen Uebungen in den Pferdekrankenställen des Vormittags von 9 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 3 bis 4 Uhr täglich leiten. 7) Der Lehrer Herr

Müller wird Montag, Dienstag und Donnerstag von 4 bis 5 Uhr

Über Rindvieh „Schaf und Schweinezucht Vorträge halten und wöchentlich einmal an geeigneten Stunden klinische Demonstrationen beiden der Schule gehörigen Hausthieren halten und bei Leitung der zootomischen Uebungen assistiren. 8) Herr Kreis-Thierarzt und Nepetitor Schütz wird Montag, Dienstag und Donnerstag, von 7 bis 8 Uhr Mor- gens über den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie und Montag und Freitag von 5 bis 6 Uhr Nachmittags und Sonnabend von 7 bis 8 Uhr Morgens über Arzuei ⸗Mittellehre Repetitionen halten. Derselbe wird den klinischen Lehrern assistiren. uli, wird hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die

ufnahme als Civil Eleve zum bevorstehenden Wintersemester wün⸗ schen, sich bis zum 14. Sktober bei der Direction der Anstalt zu melden und ihre Befähigung dazu durch den Nachweis der Reife für die erste Abtheilung der Secuünda eines Gymmasiums oder derselben Klasse einer Realschule erster Ordnung oder für die Prima einer Real⸗ schule zweiter Ordnung oder endlich durch das Abgangszeugniß der Reife einer zu gültigen ,, , berechtigten höheren Bürger⸗ schule darzuthun haben. Ausländer, die den ganzen Kursus hier nicht absolviren, können auch bei geringerer Vorbildung recipirt werden; auch steht solchen Individuen, die nur an einzelnen Vorlesungen und praktischen Uebungen als Hospitanten Theil nehmen wollen der Zutritt en Entrichtung des üblichen Honorars ohne Nachweis ihrer Schulbildung frei.

Berlin, den 9. Oktober 1867. Königliche Thierarzneischul⸗Direktion.

Bekanntmachung.

Zu Garz a. Rügen im Regierungsbezirk Stralsund wird am 10. Oktober er. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tages⸗ dienste eröffnet.

Stettin, den 9. Oktober 1867. ö

Königliche Ober⸗Telegraphen⸗Inspection.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. Oktober. Heute findet eine Sitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes in deni Gebäude des Staats-Ministeriums statt, .

Die Motive zu dem Gesetz Entwurf, betreffend die Or— ganisation der Bundes-Konsulate, so wie die Amtsrechte und Pflichten der Bundes⸗Konsuln, befindet sich in der Ersten Bei⸗ lage unter Reichstags⸗Angelegenheiten abgedruckt.

Im Verlaufe der gestrigen (17ten) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes gingen zu dem

Antrage des Abg. Lasker, betreffend die Aufhebung der Zins⸗

beschränkungen, noch folgende Anträge ein:

LD Vom Abg. Aus feld:

Der Reichstag wolle beschließen, nach 5. 4 einen Zusatzartikel des Inhalts; »Das Anwachsen rückständiger Zinsen bis zum Betrage der Hauptschuld hebt die Verpflichtung zur Fortentrichtung der Zinsen nicht auf. Die Bestimmungen über Verjährung der Zinsforderungen werden hierdurch nicht verändert«, beizufügen.

2) Vom Abg. Ulrich:

Der Reichstag wolle beschließen; den Antrag Lasker und Ge— nossen dem Bundes-⸗Präsidium zur Erwägung zu überweisen.

3) Vom Abg. von Blanckenburg:

Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Annahme des Antrages des Abg. Lasker den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen:

L baldmöglichst ünd jedenfalls noch vor der gesetzlichen Beseitigung

der Zinsbeschränkungen für den Hypothekar-Kredit dem Reichstage ein Gesetz wegen Einfuͤhrung entsprechender Bank⸗Institutionen für den Grundbessitz und 2) in gleicher Weise ein Gesetz wegen Beseitigung der Schuldhaft zur verfassungs mäßigen Beschlußfassung vorzulegen.

Zu dem letztgenannten Antrgge brachte der Abg. Graf Bethuͤsy⸗Hue den folgenden Unter⸗-Antrag ein:

In dem Antrage des Abg. v. Blanckenburg die Worte, »und jeden

3. noch vor der geseßlichen Beseitigung der Zins ⸗Beschränkungen ür den Hypothekar⸗Kredit« zu streichen. ü

Nach der Erklärung des Bundeskanzlers über den Antrag des Abg. Lasker zog der Abg. v. Blanckenburg den ersten Theil seines Antrags zuruͤck, womit zugleich der des Abg. Graf Bethusy⸗ Huc fiel. Darauf nahmen noch der Antragsteller Lasker und die beiden Referenten das Wort. Bei der folgenden Abstimmung des Hauses über den Antrag des Referenten v. Saltzwedell wurde derselbe abgelehnt, ebensos der Antrag des Abg. Ulrich, worauf die Spezial-Diskussion eröffnet wurde. Gegen §. 1 sprach der Abg. Graf Bassewitz, für denselben der Abg. Graf Schwerin. Nachdem die Abgeordneten Endemann und Dr. Ausfeid ihre resp. Anträge zurückgezogen hatten, wurde 8. 1 vom Hause an⸗ genommen. Gegen die Annahme des §. 3 sprachen die Abg. Müller (Stettin und Dr. Endemann; der Abg. Graf Kleist erklärte sich für die Amendements der Abg. Schwarze und von Zehmen. Das Haus nahm den von dem Antragsteller Lasker acceptirten Antrag des Abg. Schwarze an; und zwar in der Fassung, daß statt der Worte: »größere Vortheile als die Verzinsung nach« zu setzen sei: »einen höheren Zinssatz als. Das von den Abg. Schwarze und von Zehmen, gemeinschaftlich gestellte Amende⸗ ment wurde ebenfalls vom Hause angenommen; und alsdann der §. 2 im Ganzen in der neuen Fassung. Die S8. 3, 4 und 5 wurden ohne Diskussion genehmigt; ben Hinte des Abg. v. Schweitzer wurde abgelehnt. Nachdem der Prä⸗ sident mitgetheilt, daß im Laufe der Sitzung von dem Bundes⸗ kanzler ein Gesetzentwurf, betreffend die Organisation der Bundes⸗ konsulate, dem Reichstage zur verfassungsmäßigen Beschluß⸗ fassung übersandt worden sei, und nachdem er weiter eröffnet, daß er zu Referenten für die Schlußberathung über den Har⸗ kort'schen Antrag die Abgeordneten Pa uli und Meier Bre⸗ men) ernannt habe, wurde die Sitzung um 4 Uhr geschlossen.

Laut Telegramm an das General⸗-Post⸗Amt ist die englische Post aus London den 10ten d. M. früh in Cöln heute Morgen rückständig gewesen.

Hessen. Darmstgdt, 10. Oktober. Ihre Majestät die Königin von Preußen ist von Weimar kommend hier eingetroffen. Ihre Majestät nimmt das Dejeuner bei der Großherzoglichen Familie und setzt um 3 Uhr die Reise nach Baden⸗Baden fort.

Baden. Karlsruhe, 9. Oktober. Der Finanz⸗Minister hat der Kammer der Abgeordneten das außerordentliche Budget pro 1868 und 1869 vorgelegt, welches durch neue An⸗ forderungen zur Deckung des Mehrbedarfs der Militair-Ver⸗ waltung den vorjährigen Betrag um 53 Millionen übersteigt. Die nöthigen Sumnien sollen größtentheils durch Anleihen auf⸗

gebracht werden.

Württemberg. Stuttgart, 9. Oktober. (St.- A. f. W.) Der Vortrag des Ministers der auswärtigen Ing . heiten und des Chefs des , , , , an die Stände, betreffend die zwischen den Regierungen von Württemberg, Bayern, Baden und Hessen . Uebereinkunft wegen gemeinsamer Organisation ihrer Wehrkräfte, lautet:

Hochzuverehrende Herren! Durch die im Sommer des letztver—⸗ flossenen Jahres stattgehabten politischen Ereignisse ist mit der Auf⸗ lösung des deutschen Bundes auch die von deunlselben ins Leben ge⸗ rufene Bundeskriegsverfassung außer Wirksamkeit 1. Nachdem der bis dahin zwischen den einzelnen deutschen Staaten bestandene militairische Verband, wodurch insbesondere die denselben von dem Bunde garantirte Integrität ihrer Besitzungen gewahrt worden war, hiermit aufgehört hatte; nachdem insbesondere Oesterreich aus jener Verbindung ausgeschieden war und einer solchen für die Zukunft entsagt hatte, zwischen sämmtlichen norddeutschen Staaten aber die Gründung eines, namentlich deren gesammtes Militairwesen um— fassenden neuen Bundes unter der Führung Preußens verabredet worden war, mußten es die Regierungen der süddeutschen Staaten als eine ihrer dringlichsten und wichtigsten Aufgaben erkennen, sofort eine neue Organisation ihrer Wehrkräfte in Angriff zu nehmen. Selbstverständlich konnte von den Versuchen einer solchen Organisa—⸗ tion ein befriedigender Erfolg nur unter der Voraussetzung erwartet werden, daß solche in den einzelnen Ländern nach gleichartigen Grundsätzen erfolgte; die betheiligten Regierungen ließen es fich daher angelegen sein, sich hierüber sofort in gegenseitiges Einvernehmen zu setzen, und es fanden demgemäß zu Anfang des gegenwärtigen Jahres auf die Einladung Bayerns Ministerkonferenzen in Stuttgart statt, welche unterm 5. Februar d. J. den Abschluß einer Uebereinkunft zur Folge hatten, die inzwischen von sämmtlichen kontrahirenden Re— gierungen ragtifizirt warden ist. Maßgebend bei dem Abschlusse dieser Uebereinkunft war vor Allem die von den Regierungen gewonnene Ueber— zeugung, daß die vier süddeutschen Staaten nicht blos unter sich die größt= mögliche Uebereinstimmung ihrer Militairorganisation herbeizuführen, sondern auch die im Jahre 1866 gemachten Erfahrungen sich zu dem Zwecke der Reform ihres Militairwesens zu Nutzen zu machen haben. Nicht allein die nationalen Verhältnisse, so wie sich dieselben durch die Erschütterungen des verflossenen Jahres gestaltet hatten sondern auch die außerordentlichen Erfolge, welche Preußen seiner Militair-Organi-⸗

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