1867 / 243 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rung handwerksmäßiger Qualificationsnachweise noch entgegenstehen

2) diejenigen Strafbestimmungen welche gegen die im §. 1 bezeichneten

Arbeiter, wegen Verletzung der Arbeits- und Dienstverträge, andere, als die nach dem gemeinen, an dem betreffenden Orte geltenden Civil⸗ recht den Contraktbruch treffenden Folgen festsetzen.

§. 3 Das gegenwärtige Gesetz gilt für den ganzen Umfang des Norddeutschen Bundesgebiets. Alle damit in Widerspruch stehenden Verordnungen und Gesetzesbestimmungen in den einzelnen Bundes⸗ staaten treten 14 Tage nach Publication desselben außer Kraft.

Zu diesem Gesetzentwurfe waren folgende Anträge einge⸗ gangen:

I) vom Abgeordneten Keller.

Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Annahme des Antrages des Abgeordneten Schulze und Genossen folgenden Zusatz nach §. 2 dieses Antrages einzuschalten:

§. 3. Zur Entscheidung über die Streitigkeiten zwischen Arbeit- gebern und Arbeitnehmern, welche eine, durch gemeinsames Handeln erstrebte Lohn-Ermäßigung oder Erhöhung zum Gegenstande haben, en, ,, jedem Magistrats- (Bürgermeisterei⸗' Bezirke Lohngerichte eingerichtet. .

§. 4. Die Lohngerichte werden zusammengesetzt aus zwei Ar— beitgebern und zwei Arbeitnehmern, sowie einem Mitgliede der Kom munal-Behörde als Vorsitzenden. Die vier Ersten werden in jedem einzelnen Falle von der Gemeinde-Vertretung gewählt; letzterer wird von der betreffenden Kommunal-Aufsichts⸗Behörde ernannt.

§. 5. Die Entscheidung des Lohngerichtes hat für die Betheiligten verbindliche Kraft auf die Dauer der nächsten vier Wochen nach der Publication.

f 6. Mit der Ausführung dieses Gesetzes wird der Bundeskanzler beauftragt.

2) Vom Abg. Reichensperger.

Der Reichstag wolle beschließen: dem §. 1 folgendes Alinea hin— zuzusetzen: Jeder Arbeiter und Arbeitgeber ist befugt, sich durch eine schriftliche Erklärung bei dem Vereinsvorstande oder in Ermangelung eines solchen bei der Ortsobrigkeit von der Vereinigung und den gegen sie übernommenen Verpflichtungen für die Zukunft loszusagen. So- dann im §. 2 den zweiten Absaß, (Nr. 2) zu streichen.

3) Vom Abgeordneten Bähr und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: 5) Im §. 1 in der dritten Zeile die Worte: »des Gesindes zu streichen. 6I Zwischen 5 2 und 3 einen neuen Paragraphen einzuschieben des Inhalts: Auf das Gesinde und die er, auf Seeschiffen findet das vorliegende Gesetz keine An⸗ wendung.

4 Vom Abg. Lasker und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: 1x Zu §. 1 folgenden Zusatz zu machen: Jedem Theilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereini⸗ ingen und Verabredungen frei und es findet aus letzteren weder

lage noch Einrede statt. 2 An Stelle von §. 2 Nr. 1 folgenden §. 2 einzufügen: §. 2. Jeder Gewerbtreibende und Arbeitgeber darf hin⸗ fort Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl halten. Gesellen id in der Wahl ihrer Meister und Arbeitgeber unbeschränkt. 3) An Stelle von §. 2 Nr. 4 zu setzen: ö 3. Die strafrechtlichen Bestimmungen gegen die in §. 1 bezeichneten

ersonen wegen Verletzung der . und Arbeits⸗Verträge werden aufgehoben. Unberührt hiervon bleiben diejenigen Landesgesetze, welche den Gerichten oder anderen Behörden die Befugniß ertheilen, über die aus dem Dienst⸗ oder Arbeits-Vertrag entstandenen Streitigkeiten vor⸗ läufig zu entscheiden und ihre Entscheidungen zu vollstrecken. 4 Als Schluß -Paragraph hinter 8. 3 des Schulze'schen Antrags hinzuzufügen: §. 5. Auf Seeschiffsmannschaften findet dieses Gesetz keine Anwendung.

5) Vom Abg. Grumbrecht:

Der Reichstag wolle beschließen: a) in der zweiten Zeile des ö L. hinter »Gewerbszweige⸗ hinzuzufügen vmit Ausnahme der See⸗ chifffahrt«- und dann daselbst hinter »einschließlich« einzuschalten jedoch; b) in der dritten Zeile des §. 1 die Worte »Gesinde⸗ und« zu streichen,. c) im Falle der Annahme des Antrags suh b. entweder, wenn der Antrag a. angenommen wird, nach dem Worte »Seeschiff⸗ fahrt« hinzuzufügen »und des Gesindedienstes« oder, falls der Antrag a. abgelehnt werden sollte, einzuschalten (in der zweiten Zeile des §. 1.)

hinter »Gewerbszweige« vmit Ausnahme des Gesindedienstes« unter Hinzufügung des Wortes »jedoch« hinter dem Worte »einschließlich.

6) Vom Abg. Stumm.

Der Reichstag wolle beschließen: unter Ablehnung des Antrages des Abgeordneten Schulze und Genossen den Herrn Bundes-Kanzler zu ersuchen, mit thunlichster Beschleunigung auf den Grundlagen des dem Preußischen Landtage vorgelegten Gesetz Entwurfes vom 10. Fe—⸗ bruar 1866 einen Gesetz Entwurf zur Reform der , , T.

zwischen Arbeitern und Arbeitgebern bei dem Reichstage einzubringen.

7) Von den Abgeordneten von Diest und von Brauchitsch:

Der Reichstag wolle beschließen: 1) den Antrag des Abgeordneten Schulze und , . abzulehnen; gleichzeitig aber 2) den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, mit thunlichster Wehler ung einen Ge⸗ setz Entwurf vorzubereiten, durch welchen die das Vereinsrecht der Arbeiter und Arbeitgeber bisher beschränkenden Ausnahme -⸗Bestim⸗ mungen aufgehoben und zugleich Bestimmungen über Einführung von Fabrik ⸗Arbeiter⸗Unterstüßungs⸗ und Pensions⸗Kassen nach Maß- gabe der Knappschaftskassen getroffen werden.

Der Präsident zeigte an, daß der Abg. Keller seinen An⸗ trag zurückgezogen und dafür das folgende Amendement ein⸗

gebracht habe:

Der Reichstag wolle für den Fall der Annahme des Schulzeschen Antrages beschließen: Der Bundeskanzler wird ersucht, Bedacht dar— auf zu nehmen, daß in das zu ,, esetz Be⸗ stimmungen aufgenommen werden, durch welche Arbeitgebern und

Arbeitnehmern Gelegenheit gegeben wird, ihre Streitigkeiten über die Lohnverhältnisse durch schiedsrichterlichen Spruch entscheiden zu lassen.

Durch die Zurückziehung des ursprünglichen Zusatz⸗Antra⸗ ges wurde die aus Duisburg gegen den Antrag von Keller und Genossen an das Haus gerichtete Petition als erledigt an⸗ genommen.

Bei der darauf eröffneten Generaldebatte sprachen die Abgg. Becker, Lasker, Devens, Waldeck, Löwe für den Antrag Schulze, die Abgg. Wagner, Grumbrecht, Stumm, Redecker, und der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes gegen denselben. Während der Rede des Abg. Lasker erschien Se. Königliche Hoheit der Kronprinz in der Hofloge.

Nachdem noch der Antragsteller Schulze den von ihm ge⸗ stellten Gesetzentwurf befürwortet hatte, schritt das Haus zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Abg. von Diest. Derselbe wurde abgelehnt, ebenso der Antrag des Abg. Stumm.

Darauf wurde die Spezial-Debatte über den Gesetzentwurf er⸗

öffnet. prachen die Abgeordneten v. Schweitzer und

Zu §. 1 s Keller. Egluß des Blattes.)

Kiel, 12. Oktober. (Kiel. 3) Sr. Maj. Schiff Augusta«, Kommiandant Korvetten⸗Capitain Kinderling, lief gestern Abend, von Danzig kommend, hier ein und ging dem Marinedepot gegenüber vor Anker. Das Panzerbost⸗»Arminius« gin heute Morgen nach Friedrichsort, um dort, unter Leitung de Stationschefs Bothwell und des Marinedepot⸗Direktors Capitain . Schießübungen mit den neuen 73pfündigen Kanonen ab⸗ zuhalten.

13. Oktober. Prinz Oscar von Schweden passirte gestern Abend hier durch und begab sich mit dem Postdampf⸗— schiff nach Korsör. ö ,

Sachsen. Dresden, 12. Oktober. Das „Dresdner Journal enthält eine Bekanntmachung des Gesammt ⸗Ministe— riums, welche die gegenwärtig vertagte sächsische Stände— Versammlun 9 zum 1. November einberuft.

Baden. Karlsruhe, 11. Oktober. Fr nchen der Groß⸗ herzoglichen Regierung und dem Kanton Aargau ist durch Vermittlung des schweizerischen Bundesraths am 28. Septem— ber d. J. ein Uebereinkommen, betreffend die gegenseitige Voll— streckbarkeit der gerichtlichen Urtheile und den dfb n von Er—⸗ suchsschreiben der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, abgeschlossen worden.

Verschiedene Blätter bringen, wie nach der »Karlsͤr. Ztg.“ telegraphisch bereits gemeldet wurde, die Mittheilung, daß das außerordentliche Budget für 1868 / 69 an neuen An⸗ forderungen wegen Mehrbedarfs der Militair-Verwal— tung den vorjährigen Betrag um 5 Millionen Gulden über— kel „und daß dieser Mehrbedarf größtentheils durch An⸗ leihen gedeckt werden soll. Diese Mittheilung ist, wie aus der Vorlage des Finanz-Ministers an die Zweite Kammer hervorgeht, in mehrfacher Beziehung unrichtig. Nicht der Mehrbedarf der Mili⸗ tair⸗Verwaltung nämlich, sondern die gesammten Anforderungen der Civil⸗ und Militairverwaltung (ausschließlich der aus der Budgetperiode 1866,‚67 zu übertragenden Kreditreste) betragen beiläufig 5. Millionen. Sodann bedarf es zur Deckung dieses außerordentlichen Aufwands keiner neuen Anleihen. ausschließlich Ueberschüsse der neuen Budgetperiode oder früherer Jahre zu verwenden, ist allerdings nicht thunlich. Dagegen besitzt die Amortisationskasse hinreichende Mittel, um der Staats. verwaltung die erforderlichen Zuschüsse leisten zu können, und nur in diesem Sinn weil es sich um eine Belastung der Schuldentilgungs⸗Kasse handelt, kann von einer Schuldvermeh⸗ rung ien . 6 Die Erst

,, ober. Die Erste Kammer hat heute den Preßgesetz Entwurf mit einigen Modificationen ati dent an⸗ geno wann ren. Aus chen, 11. Oktob

ayern. Aus München, 11. Oktober, wird der »Leipz. Ztg.“ gemeldet: Die Nachricht von dem Zurückgang der ir lobung des Königs Ludwig II. mit der herzoglichen Prinzessin Sophie ist als offiziell bestätigt zu betrachten. Der önig hat selbst an das Ministerium des Aeußern Mittheilung gemacht, um den Höfen Anzeige zu machen, und alle Vorbereitungen sind abbestellt.

Oesterreich. Wien, 12. Oktober. Se. Majestät der . gestern, Morgens, von Ischl in Schönbrunn an—

Pesth, 12. Oktober. In der heutigen Sitzung der Depu— tirtenta fel wurde der Dach mn en ß über das Anlehen in letzter Sitzung definitiv angenommen und der Gesetzentwurf über die Quote und die Staatsschulden für Dienstag auf die Tagesordnung gesetzt.

In der Sitzung der g ente, überreichte der Schriftführer des Unterhauses Gajzago die sanctionirten Ge— setze und den Beschluß der Deputirten über Annahme des An⸗

Hierzu

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s etzes. Das Haus wählte eine Fünfer ⸗Kommission ger. gude bc, die auf das Anlehen bezüglichen mläuterungen entgegennehmen wird, und setzte die Ver— enbiung Über das Anlehensgesetz für Montag auf die Tages-

prdnung.

Schweiz. Bern, 11. Oktober. (Köln. Ztg.) Der Zunde srath hat heute den schweizerisch-österreichischen Handels. artrags Entwurf, so wie er aus den Unterhandlungen seines heschäßtstraͤgers in Wien, des Herrn von Tschudi, mit dem zfierreichischen Zoll⸗ und Handels ⸗Ministerium und dessen Bevoll⸗ nachtigten hervorgegangen, seine Genehmigung ertheilt; nur ist err von Tschudi vom Bundesrathe nachträglich noch beauf— ragt worden, einige Zollerleichterungen für den Eingang der ch weizeris chen Weine und mehrerer anderen industriellen tzeugnisse der Schweiz nach Oesterreich zu erwirken, was wohl reine Schwierigkeit haben wird, so daß dem definitiven Abschlusse bes Handelsvertrages und seiner Ratificgtion durch die eidge= össischen Räthe schon während ihrer nächsten Dezember⸗Session mntgegengesehen werden kann. Des Ferneren genehmigte der pundesrath in seiner heutigen Sitzung die von der bündner stegierung eingesandten Pläne für die im Jahre 1868 vorzu⸗ thmenden Rhein⸗Corrections bauten, was bezüglich der uf dem Gebiete des Kantons St. Gallen während, dichzs Jeitraumes auszuführenden Arbeiten bereits geschehen ist.

Großbritannien und Irland. London, 11. Oktober. ur , , der Fenier in Manchester sind die Richter lackurn und Mellar auserkoren worden. . .

12. Oktober. Dem Ministerium des Auswärtigen zeigt

ein Telegramm von dem diesseitigen Gesandten in Florenz an, daß dort keine Pässe mehr für Rom visirt werden. Der englische Konsul in Rom berichtet, daß, obwohl Italiener nicht u ej . Ausländer freien Eingang in den päpstlichen Staaten finden. U ö In Balmoral liegt der Schnee 4 Zoll hoch. . Ihre Majestät die Königin hat Lord Derby brieflich aufgefordert, der Wittwe Faraday's eine angemessene Pension aus Staatsmitteln anzuweisen, eventuell vom Parlamente zu

erwirken.

Frankreich. 53 1I. Oktober. Der »Moniteur⸗« meldet, daß der Kaiser ein Schreiben vom Großherzoge von PWeimar erhalten habe, worin derselbe bitte, dem Kaiserlichen Prinzen das große Kreuz seines Falken Hrdens verleihen zu dürfen. Die Insignien des Ordens sind beigefügt. .

Die hier weilenden drei Botschafter Benedetti, Bourrée und Sartig es wollen die Rückkehr des Kaisers abwarten, ehe sie auf ihre resp. Posten zurückkehren. Die Actionaire der Im— mobilien - Gesellschaft haben beim Civilgerichte gegen die ehe—⸗ maligen und jetzigen Verwaltungsraths⸗Mitglieder dieser Com⸗ pbagnle eine Klage auf Wiedererstattung des gesammten Kapi— ials von 80 Millionen angestrengt.

17. Oktober. Die Garnison von Versailles, von wel⸗ cher ein Theil dazu ausersehen ist, dem Kaiser als Ehrengarde in Compiègne zu dienen, ist auf Chassepots eingeübt, damit der Kaiser fich von der Wirkung des neuen Geschosses über— jeuge. Die Cartouchen, deren sich die Soldaten bedienen, sind aus Seide, die im Handel befindlichen bloß aus Papier. Heute sind auf dem Marsfelde Versuche mit explodirbaren Kugeln

gemacht worden. . /; Bei den Minen von St. Etienne in der Grube von Bonier⸗

Villars hat heute Morgen eine entsetzliche Explosion eines bösen Wetters Statt gefunden. Bis jetzt hat man schon 17 Leichen hervorgezogen und noch werden 17 Menschen vermißt.

Türkei. Konstantinopel, 5. Oktober. (Cevantepost)

Aus Teheran, wird telegraphirt, der Schah sei von seiner

Reise nach Khorassan in die Hauptstadt zurückgekehrt. Die Nach—= ihten aus Kreta in griechischen Blättern gehen bis zum 36. September. Die türkischen Truppen sind in den Festungen Canea, Rhetymno, Heraclion und der Umgegend, im Kastell von Kissamos und auf der Küste von Sfakia und Selino kon— zentrirt. Die RNationalversammlung hat neuerdings erklärt, nächstens werde ein kretisches Geschwader die von den Türken besezten Küͤstenpunkte blokiren.

Der neue Minister-Präsident von Aegypten, Regheb Pascha, hat, wie der französische »Moniteur« meldet, bereit zur Zufriedenheit des Publikums eine Reihe von Finanzmaßregeln getroffen, wie Herabsetzung des Disconto, Bezahlung der Obli⸗ zationen der Alexandria⸗Kairo-Eisenbahn ꝛc.

Rußland und Polen. Warschau, 10. Oktober. (sts. It) Ein Kaiserlicher Erlaß bestimmt die Form und Insi—⸗ nuirungsweise gerichtlicher ,, .. welche von Gerichts⸗ höfen des Königreichs Polen an im aiserreich sich aufhaltende

. Sprache erlassen wurden, sollen fortan nur in russt⸗ cher Sprache abgefaßt sein und dem Vorzuladenden durch das betreffende russische Bezirksgericht eingehändigt werden.

Amerika. New-Hork, 2. Oktober. Aus den Süd⸗ staaten erfährt man, daß General Can by sämmtliche Steuern mit Ausnahme derer für die Bundesregierung in Nord- und Süd⸗-Karolina suspendirte. General Grant weigerte sich der Miliz von Maryland Geschütze zu geben; es . darlung abgeleitet, der Präsident beabsichtige, die Miliz gegen den Kon⸗ greß zu verwenden.

Per Kabel wird vom 11. Oktober gemeldet, daß das Schatzamt der Fälschung von 7 30 Bonds, vorerst im Be⸗ trage von 200,000 Doll., auf die Spur gekommen sei.

Telegraphische Depeschen

aus dem Wolff'schen Telegraphen ˖ Büreau. Baden⸗Baden, Montag, 14. Oktober, Vormittags. Die Kronprinzessin von Preußen, der Großherzog und die Groß herzogin von Baden und der Prinz Ludwig von Hessen⸗Darm“ stadt nebst Gemahlin treffen übermorgen hier ein. Die Ge' burtstagsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen wird am kommenden Freitag im engsten Familienkreise gefeiert werden.

Frankfurt a. M., Sonnabend, 12. Oktober, Mittags. Die Königin von Dänemark verläßt heute Schloß Rumpenheim und kehrt nach Kopenhagen zurück. Der König Georg von Griechenland und der Prinz von Wales machten der Königin heute ihre Abschiedsbesuche.

Wien, Montag, 14. Oktober, Morgens. Das heutige »Tageblatt« erfährt, daß eine Deputation des Wiener Gemeinde⸗ raths heute dem Kaiser die Protest⸗Adresse des Gemeinderaths gegen die Anschuldigungen, welche die Adresse der 25 Bischöfe enthalten hatte, überreichen wird.

London, Sonntag, 13. Oktober, Morgens. Der Dampfer Tasmanian« ist aus Westindien in Plymouth eingetroffen. Gegen denselben ist Quarantaine angeordnet worden, da unter⸗ wegs an Bord das Fieber ausgebrochen war. Seit vorgestern sind zwei Personen gestorben.

Paris, Sonnabend, 12. Oktober, Abends. »Patrie⸗ schreibt: Nach hier eingetroffenen Depeschen aus Florenz hat die italienische Regierung seit gestern weder über die Bewegun⸗ gen der Insurgenten, noch aus Rom Nachrichten. Die Ver=

haftungen an der Grenze dauern fort. Paris, Montag, 14. Oktober, Morgens. Der -Moniteur«

meldet: In Bayonne fand gestern vor dem Kaiser und dem Kaiserlichen Prinzen eine Revue statt. Ein Kaiserliches De⸗ kret ernennt Germiny zum Präsidenten der soecieté im— mobilière.

Florenz, Sonnabend, 12. Oktober. (Ueber Paris.) Das „Giornale di Roma« vom 11. d. M. meldet: In Torre Al⸗ fina, Monte Alfino und Procceno haben sich zahlreiche Insur⸗ gentenschaaren wiederum vereinigt, die noch fortwährend Zuzug und Ausrüstungsgegenstände empfangen. Eine andere Abthei⸗ lung der Garibaldianer in der Stärke von etwa 1000 Mann hat von Neuem Nerola besetzt und dort Requisitionen von Lebensmitteln ausgeschrieben. Die päpstlichen Truppen mar⸗ schiren gegen die Insurgenten.

Garibaldi hat eine neue Proklamation erlassen, in wel⸗ cher er bis zu seinem Eintreffen auf dem Schauplatze der In surrection die Leitung des Unternehmens auf seinen Sohn Menotti überträgt. In Rom dauern die Verhaftun⸗ gen fort.

Die päpstlichen Truppen wurden in mehreren Gefechten geschlagen und über die Grenze auf Königlich italienisches Ge— biet gedrängt, woselbst sie zwangsweise entwaffnet worden sind.

Die Munizipien von Lodi und Brescia haben eine Sub— seription für die verwundeten Insurgenten eröffnet.

Rom, Sonnabend, 12. Oktober. (Ueber Paris.) Eine Insurgentenschaar hat, während die päpstliche Garnison auf einem Streifzuge durch das umliegende Gebiet begriffen war,

f ö Polen erlaͤssen werden. Diese Vorladungen, welche bisher in

die Stadt Subiaco besetzt. Die Gendarmerie mußte sich auf