1867 / 243 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Amtlicher Wechsel-, Fomds- amd elct- Cor. Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats Anzeiger.

; Ef Br. äald. ; rn, ,, Staats Anleihe v.59 . Ostpreussisehe 83 S3 Preuss. Hyp. Antheil- Mon tag / den 14. Oktober sterd. . r

: . h ? do. go Certifieaie (Hübner) dito 239 * . Pommersche. ...... 76 Hyb. - Br. d. 1. Er. a n ; 2. * 6 64 e —ů do. ö 87 * n 2 von 1850, 1852 Posensehe Se ha ansemaun

be,, gor , ü. . e irg, ir. ,

KRKerlin, am 14. Oktober.

6 M* 243. . desselben eigenthümlich zugehört. Mei soviel legenheiten. esselben eigenthümlich zugehört. eine Herren, sovie 1 ichs. Mir bekannt ist, hat auch zu keiner 3h ein Zweifel 3 do. der Preuss. Hypt. Berlin, 14 Oktober. In der (13) Sitzung des Reichs, darüber bestanden daß ein Schiff ein voll nck onalcs ict sein . e Sue. ieh wehe Axet. Bank (Henckeh tags des Norddeutschen Bundes vom 12. Oktober bildete könne, wenn es im Eigenthum eines fremden Staats ober eines Währ. . . 150 FI. S J. . Schlesisehe ; Pr. den dritten Gegenstand der Tagesordnung Bericht der fünften fremden Staatsangehörigen sich befindet. Dagegen erheben sich Wien, dito 150 Fl. 2 Mt. 867 3 . do. it. A.. tommission des Reichstags über den Gesetzentwurf, betreffend erhebliche Zweifel für den . daß nur ein Theil des Schiffs * g liess. Him. Scheine 2 , , . die Kationglität der Kauffahxteischiffe und ihre Be. Eigenthum eines Fremden ist. Es ist zuzugeben, daß allgemeine . 6. . Meritpranatische ,, ,, sugniß zur Führung der Bundesflagge, nebst mündlichem Prinzipien nicht genügen werden, in einem solchen Falle die mae, öh. ,, Bericht derselben Komimission über eine Petition der Schiffer⸗ Natibnalitätsfrage einer zweifellosen Entscheidung entgegenzu⸗ . . , und Rhederei⸗Gesellschaft Concordia zu Elsfleth, betreffend 5 es lassen sich Gründe für die Behauptun 23 , n . die Steuer mann s- und Capita ins-Zeugnisse im gan⸗ vie Rationalität des Schiffes erscheine in dem betreffenden Falle Privatbank ..... ... . Gelegentlich des genannten Gesetzentwur s und speziell be! ie Rationalität des Schiffes erleide durch das Miteigenthum e, ,, . ; üglich des Prinzips des 5. Z nahm der Bundes -K’ommissgrius, eines Fremden noch keinen Abbruch, aber auch die Entscheidung ö . kachenner Oßer, Juftiz at Hr. Pape, bas Wort vie folgt; 1st mnßggiich, Las Schiff feu in bam in erstells ? len nel . rie drichsd' Meine Herren! Dem Antrage Harkort und Müller gegen. als ein' nationales, zum Theil als ein nicht nationales anzu⸗ khein. und Wiestph. ee, g über liegt mir oh, die Gründe kurz darzulegen, auf welchen sehen, eine Entscheidung, die bekanntlich in Kriegszeiten eine =. 3 Sachsische 3. Andere Goldminzen das Prinzip des Entwurfes beruht: »Als, nationale Schiffe große Rolle gespieit hai. Sie haben aus den Motiven der 5 ö Schlesische 0 2X5 Thlr. ... ...... gelten nur diejenigen, welche sich im ausschließlichen Eigenthum Regierungs⸗Vorlage ersehen, daß auch die positive Gesetzgebung bon Nationalen befinden. Wenn der Gesetzgeber. Vorschriften der marikimen Staaten die erwähnte Frage verschieden beant⸗ über die Erfordernisse der Nationalität der Seeschiffe erläßt, wortet. Vergleicht man die zur Zelt geltende Gesetzgebung darf er nicht ühersehen, daß diese Vorschristen nach, zwei der vorzugsweise in Betracht kommenden Staaten, so ergiebt verschiedenen Richtungen ihre Geltung zu behaupten haben. sich folgendes Ergebniß: England, Rordamerika, die Staaten Die eine Richtung bezieht sich auf das Inlgnd, in dieler Hin. bes Ytörbens Cüropas und alle Staaten Deutschlands mit sicht hat der Gesetzgeber freie Hand, welche Nationalitäts⸗Erfor⸗ Ausschluß von Mecklenburg-Schwerin halten fest an dem Prin⸗ dernisse er auch aufstellen mag, er darf vertrauen, daß seine zip des Entwurfs. Frankreich, Italien wenn ich nicht irre Vestimmungen unbeanstandet zur Anwendung und Durchführ auch Holland und Belgien, lassen auch Fremde als Miteigen⸗ rung gelangen. Die zweite Richtung bezieht sich aufden internqe thinnet eines Schiffes, unbeschadet der Nationalität desselben, tionalen Verkehr. Seiner Bestimmung gemäß verweilt das Seeschiff zu, Frankreich hat die Quote, welche im Eigenthum Fremder häufiger in der Fremde als in der Heimath, es ist öfter veranlaßt sich befinden kann, auf z festgesetzt, Italien auf , Holland seine . geltend zu machen auf hoher See und in fren⸗ und Belgien, wenn ich nicht irrte, äüf ? Aber, meine Herren, ben Gebieten, fremden Staaten und deren Angehörigen gegenüber, diese Staaten pflegen zur Ausgleichung noch ein oder das als im Inlande. Diese Richtung zwingt den Geseßseber bei andere Rationalitätserforderniß vorzuschteiben, indem sie einen Aufstellung der Nationalitätserfordernisse gewisse Schranken oder mehrere Thatumstände für nöthig erklären, welche die An— einzuhalten, damit er nicht mit dem internationalen Recht in nahme zu unterstützen vermögen, das Schiff sei als dem be— Konflikt gerathe und damit er nicht Gefahr laufe, Vorschriften treffenden Staate zugehörig anzusehen. Die franzbfische Gesetz zu erlassen, welche bei den fremden Mächten und deren Organen gebung verlangt bekanntlich, daß das Schiff in Frankreich ei— keine Anerkennung finden. Meine Herren, die Gefahr wäre nur aut, oder daß saͤnmtliche Schiffsoffiziere und der übrigen dann zu läugnen, wenn in dem internationalen Rechte zweifel= Besatzung Nationale sind. los der Grundsatz gelten würde:; die Nationalität eines Seeschiffes Meine Herren, es lassen fich nunmehr die Gründe, welche bestimmt sich nach den Rechten seiner Heimath, oder genauer 6 ö gedrückt, da gerade die , ., Heimath in Frage . das Prinzip des Entwurfs spricht zunächst, daß es bisher von in Schiff, welches von sinem Staats alß ein 6 , der Gesetzgebung der meisten maritimen Staaten noch festgehal⸗ rlannt und mit ciner darüber sprechenden Urkunde vershen ten ist; der zweite Grund ist, daß das Prinzip des Entwurfs dem

Kur- und Neumärk. . Schuldverschr. .... Oder-Deichbau-0blig. Berliner Stadt- Oblig.

südd. W. 100 FI. Leipzig in Courant.

i. 14 h. F. 100 Thl. Rentenbrief e.

Petersburg 1008.6. 5 W. dito dito .. 1068. R. ö

Warschau 908. R. 8 T.

Bremen 100 Th. Gd. 8 T.

1

4

Preussische .. . .. Fonds- Qoursè. Freiwillige Anleihe ... Staats Anleihe v. 185915 ; do. do. v. 1854, 1855, 185714 Ostpreussische. 77

7 Ef Br. Gld. Eis ondahn- Action. Wilh. (Cosel-Oderbg.). 68 Berl. Potsd. Md. Et. B. Stamm- Actie n. Wilh. (Stamm-) Prior. . 45 817 do. Lit. C. Aachen-Mastriehter ... do. do. do. 65 kᷣerlin - Stettiner J. Serie Altona Kieler Wo vorstehend kein Zinafuss angegeben, do. Il. Serie Berg. Mãrk werden ugancemßßssig è pCt. bereehnet. do. III. Serie Prieritäts- Oblige. do. IV. Ser. v. Staat gar. Berlin- Hamburger .... Aaehen-Düsseld. I. Hh. do. VI. Ser. do. ; Berl. Potsdam Magdeb. ĩ do. II. Emission. Breslau - Sehw. - Freib. Berlin- Stettiner 36 1: do. IIIJ. Emission. Cöln-grefelder Breslau Schw. Freib. .. 35 Anachen-Mastriehter ... Cöln-Mindener J. Em. . Brieg Neisse ,, 9 3 40. II. Emission. Cõöln- Mindener Berg. Märkische l. Ser. Magdeb. Halberstadt .. ; do. Il. Ser. do. Lit. B. (St. Pr. ) 35 do. III. S. v. Staat 33 gar. Magdeburg - Leipziger do. do. Lit. B. do. Lit. B. do. IV. Serie ... Münster- Hammer do. V. Serie ... Nie derschles. Märk. ... do. VI. Serie ... Niedersehles. Lweigb.. 8 do. Düsseld. - Elberf. Pr. Hessische Nordbahn .. do. do. II. Serie. Obersehl. Lit. A. u. C. 3 193 5 do. Dortm. Soest. do. it. do. do. II. Serie Oppeln- Tarnowitzer .. Berlin Anhalter Rheinische do. do. (Stamm-) Prior. do. Rhein- Nahe Berlin- Hamburger

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5d Ober-Schles. Lit. C. .. ö . do. , Rheinische do. vom Staat gar.. do. III. Em. v. 1858 / 60 do. do. v. 1862. u. 64 do. v. Staat garantirt. Rhein- Nahe v. Staat gar. do. do. II. Em. . Rhrt. Crf. Kr. Gladb. I. S. do. II. Serie .. do. III. Serie .. Schleswig Holsteinsehe Stargard Posen do. II. Emission. do. III. do. i,. I. Serie o.

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do. V. Em. Magdeburg- Halberstadt do. v. 1865

do. Wittenberge Magdeburg-Wittenbrge. Niedrseh. Märk. Act. I.S. do. Il. Serie à 623 Thlr. do. Oblig. I u. II. Ser. do. do. III. Serie.. do. do. IV. Serie. . Niederschl. Lweigbahn.

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Wilh. (Coscl.· Oderperg) do. III. Emission do. IV. Emission

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Stargard-Posen ...... e Thüringer

do. Emiss. Berl. Potsd.·Mgd. Lt. A.

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Ober- Schles. Lit. A. .. do. Lit. B. ..

Nichtamtliohe Notirungon. Eisenbabn- Stamm- Ae tien. Amsterdam - Rotterdam Galiz. 5 Ludw.) ...

Lõbau- Littau Ludwigshafen - Bexbach Märkisch Posener

do. do. Stamm- Prior. Ma. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger Nordh. - Erfurt St. Pr... Oester. franz. Staatsbahn Oest.südl.Staatsb. Lomb. Rechte Oder-Ufer-Bahn

do. Stamm-Prior Russische Eisenb. ..... Westbahn (Böhm.) ... Warsehau-Bromberg. . Warseh. Ter. v. St. gar. Warsehau- Wien Berlin- Görlitz.

do. Stamm -Prior Ostpreuss. Sdb. St. Pr.

Kursk-Kiem v. St. gar.

Dise. Commandit -Anth.

Erste Preuss. Hyp. - G.

Oest. frꝛ. Si db. (Lomb. ) Oest. fra. 6proꝝ. Bonds. do. do. neue pro 1875 do. do. do. pro 1876 Moskau-Rjäsan. . ...... Rkiga-Dünaburg. . ... . .. Rjsisan-Koꝛlovᷣ Galiz. (Carl Ludw) . .. do. neue ... Lem berg- Czernowitz .. Rjasehsk. Morsehk. . ... Koꝛrlow-Woronesch . .. Jele-Woroneseh Warsch. Ter. v. St. gar.

Inländ. Fonds. Berl. Handels- Gesellsch.

Schles. Bank- Verein. .. Hannoversche Bank. .. Preuss. Hyp. Vers. ...

do. Gew. BR. (Schuster)

Industrie- Actien. Hocrder Hüttenwerk ..

Berl. Omnibus- Ges. . . . Neue Berliner Gas-Ges.

Renaissance

21 1 1 1IIIIzIIIS11

Gi C L C C ü ene we en enen G d = m = .

(W. Nolte et Co.) ..

Aus lând. Fonds. Braunschweiger Bank.

Bremer Bank ö Coburger Creditbank ..

Darmstädter Bank

Dessauer Credit

do. Landesbank. Genfer Creditb ank Geraer Bank Gothaer Privatbank ...

Leipziger Creditbank ..

Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank. .

Norddeutsche Bank ...

Oesterreich. Credit Rostocker Bank Sächsische Bauk LThüring. Bank Weimar. Bank Oesterr. Metall. .... ...

do. Nation. -Anleihe

. do. 6 do

z Neue Bad. do. 35 FI.

ö! Lübeck. Pr. Anl. ...... Amerikaner Bad. Staats- Anleihe ...

ltalien. Anleihe

Kuss. Stiegl. 5. Anl. .. do. do. 6. Anl. .. do. v. Rothsehild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do.

do.

Engl. do. Präm. Anleihe v. 64 . 3 do. . 9. Anl. (Engl.) .. 436 Kan . Poln. Schatz - Obl. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. ... do. Liquidat. Br. . ... Dessauer Prämien- Anl. Hlamb. St.- Präm. - Anl.

Schwed. 10 RI. St. Pr. A.

ist, wird überall und insbesondere auch in der Fremde als das nationale Schiff dieses Staates anerkannt und behandelt. Sicherlich hat dieses Prinzip manche Gründe, nament—

lich Gründe der praktischen Zweckmäßigkeit für sich. Es ist lichen Wirkungen des Prinzips durch die Einführung des Bundes⸗

; ĩ ; i sei es allgemein, auch in vielen interngtionalen Verträgen, sei es allt sei es in bestimmten Beziehungen, als maßgebend hingestellt.

Wie aber eben so wenig zu verkennen ist, ist das Prinzip nur

dergestalt abmindern und beschränken, daß fast jedes Schiff die⸗

selben zu erfüllen vermag, ; J * . erklärt es sich, weshalb die größern maritimen

Staa; . s si ie Festst Oz vollen Na⸗ 6 w. e e,, , n d, mf n n gem, v6 wisse Theilveräußerungen je nach den Umständen sich bald als

tionalität handelt, wenigstens in Kriegszeiten das Prinzip nicht . sondern ein anderes Prinzip befolgen, das Prinzip: die Nationalität eines Seeschiffes bestimmt sich zunächst oder zugleich oder vorzugsweise nach den Grundsätzen des natürlichen Rechtes oder des Völkerrechtes, wobei dann jeder Staat mehr

oder weniger von der Auffassung ausgeht, daß seine Gesetzgebung

die dadurch gebotenen Schranken eingehalten habe,. Welche Erfordernisse nach natürlichem Recht oder nach. Allgemeinen Rechtsprinzipien die Nationalität eines Seeschiffes bedingen, sst für die einfachen Fälle nicht so schwer zu bestimmen. Frei— lich der Grundsatz: Seeschiffe sind wandelnde Gebietstheile des

ur Zeit in allen norddeutschen Staaten, mit Ausschluß von , n n,, geltenden Recht sich anschließt. Als dritter Grund tritt hinzu, daß die Nachtheile oder die bedenk⸗

Indigenats beträchtlich gemindert und his auf ein geringes Maß' zurückgeführt sind. Ein vierter Grund ist, daß das

ö sti Prinzip der Nothwendigkeit überhebt, andere, mit mancherlei ö le S ĩ trauen Prinziy ; durchführbar, wenn die Staaten sich gegenseitig ver

e ; ; 6 ss Nati ität Pra ö. dürfen, kein Staat werde die Erfordernisse der Nationglität niffe aufzustellen.

praktischen Unzuträglichkeiten verbundene Nationalitätserforder⸗

Als fünfter Grund ist zu erwähnen, daß das Prinzip über

die Schwierigkeiten hinweghilft, welche sich nothwendig erheben,

sobald das andere Prinzip befolgt wird, insofern alsdann ge⸗

ültig, bald als ungültig erweisen. Der sechste, und wie

Sie aus den Motiven ersehen haben, der hauptsäch— lichste Grund besteht aber darin, daß das Prinzip des d

Entwurfs geeignet ist, die Sicherheit der undes Kiffe in Kriegszeiten beträchtlich zu verstärken. Wird von dem Prin. zip des Entwurfs abgewichen, o mag hieraus für die Friedens zeiten allerdings keinerlei Gefahr erwachsen; aber für Kriegs. zeiten werden sich erhebliche Gefahren daraus ergeben. Man darf natürlich nicht an den Fall denken, daß der Bund sich im Kriege befindet; wenn der Bund Krieg führt, ist es völlig gleich⸗

2 22 . 5 . 1e Re Natfio ät 8 7 este erd 1 heimathlichen Staates, kann keine Entscheidungsnorm gewähren, giltig, welche ,, en . vel stets erst die Vorfrage zu lösen ist' welchem Stäate denn in diesen Falle ind a lid erf order nifse großere oder geringete das Schiff angehöre oder welcher Staat die Heimath des Schiffes setzt, mögen die w ö 2. e , . . sei. Das Seeschiff, meine Herren, ist keine pars fundi, es ist Fin. Der Fall, we 3 ien, ee, n, . line bewegliche Sache, die in raschem Wechsel von einem Orte Bund im Kriege e, 2 2 . , , n ,. der Welt zum andern gelangt, von der Nationalität eines sind bei eee, , 6 i fe ö. ern e 3. . w 335 arne e . , beren Papleren sich ergiebt, daß ein örigleit zu einem bestimmten Stagte. Run scheint es aber gh idlicher Unterthan Miteigenthümer ist oder Fei Ausbruch des doch keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Ngtionalitat eines sein * mi. ö ö a n n nr ,,,, Seeschiffes in Bezug auf einen bestimmten Staat oder seine Krieges war. Wer aber weiß, we . nm dun teln ö k nur dann sich annehmen lasse, an n, n,, . 9 2 ,, , m. wenn das Schiff diesem Staate oder einem Unterthanen die Gefahr sei. Es ist für den ?

Beilage 5021

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73 283 do. Präm. -Anleihe.

Belg. Obl. J. de JEst. Fabrik v. Eisenbahnbed. S 1265 125 do. n. 100 F. Loose 66 Bayersche Främ. Anl..

do. Samb. u. Meuse .. . . Dessauer Kont. Gas. .. 5 I1635 1525 do. Loose (1860). . do. r

Oester. franz. Staatsbahn 3 2A; 244 Fab. f. Hola w. (Neuhaus) do. Loose (18645. Braunschweiger Anleihe do. neue 234 Berl. Pferdeb. .. ...... 5 77] do. Silb. Anl. (1863) Sächsische Anl

Müänzprels des SIlbers bel der Königl. Mänze. Das Pfund fein Silber: 29 Tir. Z Sgr. Einafnas der Frenssz. Bank! für Wechsel 4 pCt., für Lombard 4 pt.

Redaction und Rendantur: Schwie ger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

PFrioritäts - Actien.

9 Bad. Prüm. Anleihe. ..

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