1867 / 245 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes in Taxfelder einzutheilen und den Abstand ihrer Diagonalkreuzpunkte bei Messung der Ent⸗ fernungen zum Grunde zu legen, damit für die zahlreichen neuen Einrichtungen von Post-Anstalten nicht immer neue Messungen vorgenommen zu werden brauchen, vielmehr in solchem Falle nur das Taxquadrat, in welchem der Ort belegen ist / bekannt gemacht werden darf wonächst eine jede Post - Anstalt sogleich weiß, welches ihre Entfernungs- (oder Taz⸗7 Stufe zu dem betreffenden Orte ist. Die dem Packetporto zum Grunde zu legenden Entfernungsstufen sind unter und bis 30 Meilen in einer Progression von je 5 Meilen, demnächst für die hinzutretenden Strecken über 35 bis 100 Meilen in einer Progression von je 19 Meilen und end⸗ lich über 100 Meilen für die weiteren Strecken in einer Progression von je 20 Meilen gehalten. Diese Erweiterung der Progression rechtfertigt sich dadurch, daß die Expeditions⸗ und Transportkosten auf den mittleren und weiteren Entfernungen nicht gleichmäßig in dem Verhältniß steigen, in welchem sie auf den geringeren Entfernun⸗ gen sich fühlbar machen. . ⸗‚

An Gewichtsporto ist für jedes Pfund und jede Progression der Satz von 2 Pfennigen zum Grunde gelegt welcher zwar über den in mehreren Bezirken üblichen Satz von 13 Pfennigen für je 5 Meilen hinausgeht, indeß auch andererseits hinter dem in anderen Bezirken und für den Austausch der Staaten unter sich Anwendung findenden Satze von 2 Pfennigen für je 4 Meilen zurückbleibt, überall aber die mittleren und weiteren Entfernungen wegen der Ausdehnung e, von 5 auf 10 und resp. auf 20 Meilen eine längst im

edürfnisse gelegene Erleichterung bietet. . .

Die Minimal- Portosätze für Packete konnten nicht niedriger normirt werden, wenn nicht ein Mißverhältniß in dem Auf⸗ wand für die eigentliche Expeditionsform eintreten sollte, welche

bei leichten, wie bei schweren Packeten im Wesentlichen die⸗ selbe ist; ohnehin kommt in Betracht, daß nach dem Ge⸗ setze über das Postwesen für Packete ohne deklarirten Werth eine höhere Garantieleistung in Aussicht genommen ist.

Für Briefe mit deklarirtem Werthe hat im se 3 das Fahrpost⸗ porto besonders regulirt werden müssen, indem dasselbe von dem Ge⸗ wichtsporto für gewöhnliche Briefe nicht abhängig sein kann. Jenes Porto soll für die eigentliche Mühwaltung der Expedition entschädi⸗ gen. Daß dieselbe eine wesentlich andere und größere ist, als bei gewöhnlichen Briefen, bedarf nicht der Ausführung. Es würde unthunlich sein, den uniformen Portosatz von 1 Sgr. als ein Gewichtsporto bei Briefen mit deklarirten: Werthe für alle Ent⸗ fernungen annehmen zu wollen. Andererseits ist das Porto für Geldbriefe nicht von der Schwere des Briefes abhängig gemacht, weil diese durch die sorgfältigere Verpackung und die mehrfache Versiege— lung des Briefes wesentlich bedingt wird.

Die im §. 3 vorgeschlagenen Werthportosätze entsprechen den im Durchschnitt und im Wesentlichen für den großen Austausch schon jetz Anwendung findenden Normen; die erste Entfernungsstufe ist bei der Assekuranz⸗Gebühr auf 15 Meilen angenommen, was gegen die Skalen der bisherigen preußischen und der Postvereins⸗Taxe eine Erweiterung in sich schließt.

Wenn im S§. 4 im Allgemeinen vorzusehen war, nach welchen Grund⸗ sätzen die Umrechnung der Portobeträge in die landesübliche Münz— währung zu erfolgen hat, so bedurfte es noch der besonderen Bestim— mung, daß in den Gebieten mit Guldenwährung bei einfachen fran— kirten Briefen dem Portosatze von 1 Sgr. nur der Betrag von 3 Kreuzern gegenüberzustellen sei. Fehlte eine solche Bestimmung, so würde, da J Kreuzer dem Werthe von 35, Pfennigen entspricht, gegenüber dem Satze von 1 Sgr. der Betrag von 34 Kreuzern zur Anwendung gelangen müssen. Indeß ist bisher nicht nur der Satz von 3 Kreu— zern einem Silbergroschen, sondern sogar der Satz von 6 Kreuzern bei den Briefpost-Gegenständen dem Satze von 2 Silbergroschen gegen—⸗ übergestellt worden, obwohl 7 Kreuzer genau dem Betrage von 2 Sgr. entsprechen. Es erschien nicht angemessen, bei dem künftigen Brief⸗ portotarife das bisherige Verhältniß in jenem vollen Umfange beizu⸗ behalten, vielmehr ausreichend, wenn bei dem uniformen Einheitssatze

für der

höhen, wird seine volle Rechtfertigung finden, da bei der zu erwar⸗

den Vermehrung der Korrespondenz und bei dem mäßigen unifon Portosaze sonst die Zugabe des Couverts unverhältnißmäßig die ö triebs⸗Fonds belasten würde. (

Die im §. 16 berührte Provision für Zeitungen bildet für di nigen Blätter, welche weniger als monatlich vier Mal erscheinen . Reduction auf die Hälfte des durchschnittlich bisher bestandenen zentsatzes, während für die übrigen Zeitungen der durchschnittlich le her bestandene Provisionssatz beibehalten ist, dessen Anwendun! dessen im Austausch zwischen den Staaten des Norddeutschen Bihs⸗ gegenüber den für diesen Austausch bisher bestandenen Satze, lng wiegend eine Erleichterung gewährt.

Die §§. 11 bis 13 bedürfen nicht näherer Motivirung.

Bei einer Tarifreform ist es von hervortretendem Interesse, n Ausfall zu veranschlagen, welcher an den Einnahmen zu erwathh ist, und die Mehrausgaben in Betracht zu ziehen, welche sich n die Bewältigung des zu erwartenden größeren Verkehrs knüpn Eine Berechnung daruͤber im gegenwärtigen Falle mit linin Sicherheit aufzustellen, ist indeß nicht gelungen; denn die Tn) verhältnisse, an deren Stelle das Gesetz über das Post: Taxwfgn des Norddeutschen Bundes treten soll sind zu mannigfaltig. vj ein nicht unerheblicher Einnahmeausfall während einer Relhe un Jahren eintreten wird, darf nicht bezweifelt werden. Die Erfahrumn aller Staaten sprechen dafür, daß ein solcher Einnahme- Ausfall i Laufe der, Jahre wiederum seine Ausgleichung findet; ob früher chin später, hängt überwiegend von der Befestigung und Entwickelung n

andels- und Verkehrsverhältnisse und von der Aushildung der post, lischen Einrichtungen ab, ohne welche selbst eine Porto⸗Modernghn eine fruchtbringende Wirkung nicht zu äußern vermag. N Mehrausgaben, welche andererseits die Bewältigung eines fi ßeren Postverkehrs erheischt, werden dauernde sein; denn, won auch die Vereinfachung der Taxe und die häufigere Frankirung h Sendungen den Post-Anstalten das Geschäft erleichtert so ist zt die Ersparniß an Kräften nicht ausreichend, um den Mehrbedarf Kräften zu decken welcher für die Sortirung der größeren Massen yt den verschiedenen Bestimmungsorten, sei es am Orte, sei es im fahth den Eisenbahn⸗Postwagen, insbesondere aber für die pünktlicht in schnelle Abgabe der 6 in welcher Beziehung die Anforderungen st steigern werden, erforderlich ist. In dem Vertrauen indeß, daß der W deraufschwung im Handel und Verkehr die Erfolge einer Porto⸗Mownen tion unterstützen werde, durfte in dem ,, Augenblick nicht stand genommen werden, mit den in dem Geseßtze enthaltenen Srleithk rungen vorzugehen, denn sie bilden an sich eine Frage der Zelt in es möchte kaum ein ebenso geeigneter Zeitpunkt hierfür wiederkchun als der der einheitlichen Organisation des Postwesens im Norddet schen Bunde, Andererseits darf nicht damit zurückgehalten wen daß zur Herbeiführung des gemeinsamen Tarifs für den norddeutsth Postbezirk von Seiten der Regierungen der verschiedenen Staaten weit als irgend thunlich, in der einen wie in der anderen Richti entgegengekommen ist und daß danach die Vorlage als das Ergehi⸗ einer Verständigung in ihrem ganzen Zusammenhange anzusehen j bei welcher bis an die erreichbaren Grenzen von allen betheiligten ] gierungen herangetreten ist.

Die Motive zu dem GesetzEntwurfe betreffend n außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutscht Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bunvdtt Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenpe theidigung haben folgenden Wortlaut: -

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes nimmt das n handensein, resp. die Gründung einer Bundesmarine an.

Es wird auch bei dem durchgreifenden Einfluß, welchen der Er handel zumal heut zu Tage auf das Leben der Völker ausübt kein weiteren Darlegung bedürfen, daß es als eine hochwichtige Aufpit betrachtet werden muß, dem Seehandel sammt der Küste, von der seinen Ausgang nimmt, den nöthigen Schutz zu gewähren. Wenn hierm

für den einfachen Brief zwar der Satz von 3 Kreuzern festgehalten, im Uebrigen aber die richtige Umrechnung von 2 Sgr. in 7 Kreuzer für die Folge zur Regel wird. Uebrigens waltet die Voraussetzung ob, daß die Bestimmung im §. 4 nicht im Wege steht, wenn ein

sowie aus dem Umstande, daß viele Länder, mit denen wir in Handth und anderen Beziehungen stehen, nur zur See erreichbar sind, erhellt p wesentlich die politische Bedeutung und der Einfluß eines Staates an fin und Ausdehnung gewinnt, wenn er im Stande ist, im Falle eines Krifs

Staat, in welchem eine andere landesübliche Münzwährung gilt, es vorziehen sollte, für den Postverkehr die preußische Währung einzu⸗ führen. Die S§. 5. 6 und 7 bedürfen nicht der näheren Motivirung.

Die in C. 8 gedachten Gebühren für Postscheine über die Einlie⸗ ferung von . zur Post und Gefachgebühr für abzuholende Briefe oder sonstige Gegenstände, desgleichen Packkammergeld kommen nur in einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes gegenwärtig zur Erhebung. Auch das sogenannte , , , für die mit den Posten von weiterher kommenden gewöhnlichen Briefe u. s. w. wird nur noch in einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes angetroffen. Die Abschaffung dieser vereinzelt vorkommenden Gebühren liegt im Prinzip der Herstellung des neuen Tarifs.

Der §. 9 setzt voraus, daß die Post-Anstalten nur verpflichtet sein sollen, Freimarken bereitzuhalten und für den Betrag der Werthzeichen abzulassen. Es empfahl sich nicht, in Ansehung des Absatzes von Couverts ebenfalls eine gesetzliche Verpflichtung den Post⸗Anstalten aufzuerlegen. Vielmehr wird dahin gestrebt, die Privatindustrie dafür zu gewinnen, daß dieselbe möglichst wohlfeile Couverts herstelle, solche mit dem Werthstempel bedrucken lasse und demnächst unter das Publikum ver⸗ breite. Bisher konnte die Privgtindustrie, so lange die Postanstalten auf die Kosten für Herstellung der Posteouverts keinen Betrag in Rechnung brachten, mit denselben überhaupt nicht konkurriren. Daß übrigens die Post ⸗˖ Couverts sofern die Post⸗Anstalten künftig deren Absatz ver⸗ mitteln, um den Betrag der Herstellungskosten im Absatzpreise sich er—

den eigenen Handel kräftig schützend, dem feindlichen Lande eben d Lebensader zu durchschneiden, so giebt es für Norddeutschland zu gleich wichtige und zwingende Gründe, nicht länger zu zögern, in d Reihe der größeren Seemächte einzutreten, nämlich erstens, üm n bedeutenden Seehandel Norddeutschlands zu schützen und die bah ländischen Küsten und Häfen an der Ost⸗ und Nordsee zu verlhiů gen; zweitens um sfür alle Zukunft feinen Einfluß in europfist.

Angelegenheiten, zumal wenn diese solche Länder betreffen, welche il

zur See erreichbar sind, wahren zu können. . Wenn es nun auf der einen Seite unzweifelhaft ist, da ö maritime Bevölkerung des Norddeutschen Bundes ausreicht für einer größeren europäischen Seemacht zufallende Aufgabe, so hin die Entwickelung derselben und die Heranbildung des erforderlit Personals auf der anderen Seite durchaus von den mater Mitteln ab, welche für die Entwickelung der Flotte gewährte wer! Dabei wird es wohl keiner hesonderen Hervorhebung bedürfen diese Entwickelung einer Norddeutschen Seemacht gerade in der nl sten Zukunft eine höhere Anspannung der finanziellen und materi⸗ Lräfke Norddeutschlands bedingen wird, um muöglichst rasch, übe. Stadium hinweg zu kommen, in welchem die Flotte kriegeristt Eventualitäten, selbst den kleineren Seemächten gegenüber, nicht wachsen ist und daher gewissermaßen unfruchtbar und sogar in! unfertigen Existenz gefährdet ist. Es dürfen demnach selbst nicht 9 leicht fallende Opfer Seitens des Rorddeutschen Bundes nicht gesc

. vorgezeichneten

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ine i iste der Bundesverfassung dadurch möglich macht, der Bundesverfassung entsprechend eine für baden wen eins undesmatint int Gar fassung zan chrhle lt, Freed us Klats rheiiläh uud auf die betreffenden jeshe hn 2 Iden elung einer Norddeutschen Bundesmarine wird nun einzelnen Staaten nach Maßgabe ihrer seemännischen Bevölkerung ö. rr lig; sein auf einer, in den wichtigeren Umrissen fallende Ersatzquote von vornherein zu berechnen, und welcher auf der

h e e, Grundlage erfolgen müssen, denn nur alsdann ist es

andern Seite der Marineverwaltung für den Abschnitt zur ö bei der innigen Woechselbeziehung, welche zwischen Personal, Schiffen

ihrer Etats eine feststehende jährlich Summe in bestimmte Aussich Kriegshäfen besteht, möglich, Mittel und Kräfte stets mit zweck! stellt und diese dadurch in die Lage setzt, eine planmäßige Verwendung u l der Ockonomie zu verwenden,

der Fiel zu aneh. * 1 , , .

a in einem solchen Zustande zu er⸗ Für den ersten Entwickelungs - Abschnitt ist ein Zeitraum von

. e, die n n . fi? alle Epentua.! 19 Jahren angenommen, weil innerhalb desselben die Deen gung der

halten daß i t ist Hafenbauten ausführbar ist, sich ferner eine Flotte e e ü nich

lia ge h h is Feststellung welche dem Seehandel den gehörigen Schutz und die Vertretung sichert ford erlich / über die Aufgaben einer

und den defenstven Theil der vorangestellten Aufgaben zu erfüllen u werden, damit in denfelben ein sicherer Anhalt für den Um vermag und weil endlich in dieser Zeit die Heranbildung des Perso⸗ 6 zund die Zufammenseßung der Flotte gegcden wird;

und die Marine auch

einer solchen Grundlage zunächst er⸗ Rorddeutschen Bundesmarine sich

nals bis 6 gef ö. ö für , ye, ö. ö. 36. Di velche sich eine Norddeutsche Bundesmarine zu schnittes nach aufgestellten Berechnungen herstellbare Flotte erfordert . . . aufgestellten Zwecke und Ziele zu ent

wird, gefördert sein kann. Es bedarf keiner Darlegung, daß die zusammenfassen: Leistungsfähigkeit einer Flotte, abgesehen von dem Umfange und der des Seehandels Norddeutschlands auf

t Ber u lichtet des 8 5 ö. der Anzahl und Tüchtigkeit en und Erweiterung seiner, Rechte und seiner Beziehungen; des ausgebildeten Personals abhängt. r , m, der ne nnch n Küsten und Häfen an der Hst. und

stellen hat, um n, lassen sich kurz dahin srech 5 und Vertretung

Um die Heranbildung des Personals in der Stärke, wie es zur t . Entwickelung des eigenen Offensiv⸗ Vermögens nicht blos ar n n feindlichen Seehandels, sondern auch zum Angriff feind⸗

ĩ en, Küsten und Häfen. . ; lichen gh . den . den defensiven Theil dieser Aufgabe zweckentsprechend durchführen zu können, bedarf es einer Marine, welche im Stande ist, unter Umständen die Offensive zu ergreifen. Eine Marine aber, welche die . Aufgabe lösen soll, wird von einer solchen Stärke und so gegliedert sein müssen, daß sie mit einem Theile den Seehandel in fernen Meeren zu schützen, mit dem zweiten Theile die Küsten des eigenen Landes zu decken und mit dem wich⸗ tigsten und stärksten Theile die Hauptmacht des Feindes auf . See anzugreifen, sie in ihre eigenen Häfen zurückzuwerfen und iese zu blockiren vermag. ; . H Gewährt Vorstehendes einen hinreichenden Anhalt für den

undesmarine, so ist auch ihre Zusammensetzung in den um so da Kr ; s rderl i d ng Umrissen schon in den' vorbezeichneten Aufgaben mitge· sonal in möglichst kurzer Zeit heranzubilden, als auch diejenigen Auf

muß die Flotte wie dies gaben zu erfuͤllen, welche der Marine in Friedenszeit obliegen. a) neun

en gi die e e gige en g hf n 3 Fall ist im hg. und acht kleinere Kriegsschiffe, zum Schutze des ; Seehandels, , aus drei Hauptschiffsklassen ,, , . 1 36 4 e , n, ern r , . ,,,

̃ ĩ n überseeischen / Sch

erste Hauptklasse besteht aus Schiffen, welche bestimmt sind gegen de an ,, ĩ . t mit Erfolg anzu folgende 5 Stationen vertheilt gedacht sind. Ostasien ,, e n m , bildet, besteht diese Ostindien; östliche Küsten von Nordamerika und Westindien; Westküste , , ,, m , e . Panzer von Amerika Ostküste von Südamerika; Mittelmeer; b) 6 Panzer⸗ gÄbtheilung gegenwärtig fast durchweg bei allen Marinen aus z Ost ,, r,, zei bestimmt und schiffe und Fahrzeuge und 4 andere Kriegsschiffe, als: ein Lehr; un

Fregatten, 9 Die Kb ette Kllase umfaßt Jahr enge / d Häfen, als Uebungsgeschwader in einheimischen Gewässern, welches gleichzeitig

. ö w me , , vliche stets 3 Verwendung für jede etwa plötzlich herantretende maritim⸗

a n er m nmit n fe, , n n gef . fon kri ii he Anforderung bereit ist und diejenigen Schiffe enthält, welche

Küsstenbefestigungen. Die früher zu dieser Klasse jählenden hölzernen died, z ,,, 1

Kanonenbooke und Bombenschaluppen sind, allmälig durch schwim sch. fu d gMhiff * . nen, . ĩ ; p. Fahrzeuge für Seekadetten und Schis

mende Panzerbatterieen und durch kleinere gepanzerte nach sind; ) ebungsschiffe ref enk , . ͤ S ö e erfetzt worden. jungen; d) 2 Artillerieschiffe zur Vollendung der g voꝛ

er g df fe d n. . e ,, . Handels Matrofen für das Marine - Artilleriefach; e) einige für Vermessungs⸗

6 indlichen Kreuzern und Kauf⸗ Dienst in den einheimischen Gewãässern aürf offener Scg fur oluftringung pen fel dl che bestimmte Fahrzeuge,

ndelsflottillen, zu handelspolitischen , mn n. , , , , n n e ,, , . 19. , , n h O ots und bei den Behörden erforderliche hinzugerechnet wird, schaften die Schiffe der ersten Klasse in der Seeschlacht zu unterstützen ie Dep i en , , de mn dm,

Wel nbärtg“ aus hölzer- fo ergiebt sich zunächst ein Frieden Per ür die

ö ö. 3 k a e Fregatten Kriegsmarine a) der Flotten⸗ Stamm: und der 6 . und! Korvetten. Hierzu kommen noch als zwei Nebenklasen: 350 Seeoffizieren / S608 Seeleuten, 1019 Köpfen des Maschinen Y Die Avisos, hauptsaͤchlich der Schlachtflotte beigegeben zum De⸗ nals, 460 arinehandwerkern. ö ,, ,,, r er nn nde e, i , , i. 1 irn en Orr an Cf eren i ädigt iffe, zur Beför chsen der Frie ierten ,,, 1 e, , , / 5 die Transport-! und Mannschaften erreicht ist und wird in diesen schiffe, um beim Angriff feindlicher Küsten oder zum Schutze von liche Ersatzbedarf nach Maßgabe der vorhandenen seemannische i völkerung auf die betreffenden Staaten vertheilt.

ö. 1 * j 8⸗ 1 Kölbnieen Landungstruppen überzuführen und den, eigenen Krieg ; d, d, . ie von . Offizieren an milden M nd Ebenso der Bedarf b) für die See⸗Infanterie von 4. *g.

i fen ge sl. ,. unitjon, Proviant, Kohlen und (nh Föhn deen mndu für Ee Der Alüiterie von 5 Sfftse

i ichen Schiffe in den einzelnen Haupt⸗ ren und 1218 Mannschaften. . 3 tua ss an g , 56 ö . e n d, te. an⸗ beñ i 6 ,,, . n, 66 betrifft, so wie das zu erwählende spezielle System die , ,. 7 5 s⸗. ; ö 1 6. a. . dn, // Armirung 2c. der Schiffe innerhalb der einzelnen Klassen, so gestatten . abe ,, n , , , einmal die mit der fortschreitenden Zeit wechselnden Ansichten, welche hältniß 91 * ,, . 356 ., in dieser Beziehung in anderen in Betracht kommenden Marinen zur 3 . und der ! 39 . . n, , . Geltung und Ausführung kommen, und welche natürlich nicht ohne bis jetzt nur die de . n , n m, n. i ie diesseiti ü iwen konnen, sowie die grade tation von der Fertigstellung des dortigen Kriegshafe hängig; 9 fr aller 6 e n en, nl ke e gi nd und 3e Ar⸗ ñ 3. 3 . jede n, , men erforderlichen Haupt ⸗Kriegshäfen 6 ar! * ñ n Jahren im Voraus mit bestimmten ist leider noch keiner vollendet. . n, m. 2 J n n,, . nach Ha ßge hf, R , . ö 6 greg 6 h ö nen Geldmittel und in Kücksicht auf das im aktiven und Beurlgubten: mn einen Etabli d hat, daß L. 9 ältniß jeweili i ; kriegerischen Eventualitäten gar nicht entbehren kann, weil sie Verhältniß jeweilig ausgebildete Personal ein unausges etzt es Fort lich 28. e,, ö schreiten in allen Schiffsklassen anzustreben sein, deren Verhältniß desselben zur e, 2 s 6. * 1. n,, / 32 Stärken zu einander auf Grund jeweiliger Berathungen des Admi⸗ ,. a 3 . ionen bi 6 / m l lit ̃ weil dort Vorräthe und Munition ergänzt ralitätsrakhes festzustellen sein werden wie auch die De g u fall die Verstärkung onimt, . ö e , ,, ü ür die ei Ucrltlatfen un wählende System gemäß werden müssen, und, nur nach ihm die zerschs enn schädi , n. 53 . * . des . 6 ,, ,,, . y 86 u Bundes der betreffenden Instanz vorbehalten bleihen muß. . auf dem Kam rscheinen 22 . ĩ i ̃ ii daß die beschleunigte Herstellung der Haupt-Kriegshafen in Abgesehen von diesem im Voraus nicht zu fixirenden Detail er⸗ liegen, ͤ . int ei äßi r RMatine und zwar immer Nord- und Ostsee ein um so dringenderes Bedürfniß ist, als wen ,,, , ö. lich, on en sogar im die größeren vorhandenen Holzschiffe, noch weniger die demnächst fer- nteresse einer geordneten und ökonomischen erwaltung ganz unent⸗

tigen Panzerfregatten, bei den jetzigen Einrichtungen, einer Bodenrepa—⸗ ehrlich. Die an g fuͤr eine solche Entwickelung wird in einem

ratur 2c. in an, 8 n, 29 . a de. ; ; ür e ; alle Iden * Ueberschlag In der Nordsee hande es sich um die baldige Beendigun , . 23 st der einen Seite den Jadehafens, die, wenn die Mittel vorhanden sind, binnen Kurzem er—

welcher au en ** Umfang des Personals in seinen an, Branchen fixirt und es folgen kann; in der Ostsee um den Bau eines Marine⸗Etablissements

bo

Besetzung der ganzen Flotte erforderlich ist, auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht in jeder Weise zu fördern, sind umfangreiche In ienststel⸗ lungen von Schiffen erforderlich, welche demnach den Personalberech⸗ nungen des Ordinarien ⸗Etats zu Grunde zu legen sein werden. Die in Betracht kommenden Schiffe dienen theils allein der Ausbildung, wie die Kadetten⸗, Schiffsjungen und Artillerie⸗Schiffe und Fahrzeuge, theils aber erfüllen sie gleichzeitig auch andere Zwecke, wie die zur Wahrnehmung der Handels- und auswärtiger Interessen entsandten und zuni Schutz der Küsten und für plötzlich eintretende kriegerische Anforderungen in den heimischen Gewäsfern bereit zu haltenden Schiffe und Fahrzeuge. ] In Berücksichtigung des ressson die folgenden Indienststellungen an ; ern sich die Verhälinisse jetzt übersehen assen genügen werden, sowohl das für den Krieg in allen Branchen erforderliche Per⸗

Vorstehenden sollen in gleichmäßiger Pro⸗ estrebt werden, welche

zwecke und anderen inneren