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Oberst von Brandenstein, Geheimer Legations⸗Rath Hofmann, Staats⸗Minister Dr. von Watzdorf, Kammerherr und Drost von Oertzen, Geheimer Rath von Liebe, Staats-Minister von Gerstenberg-Zech, Staats-Minister Freiherr von Seebach, Re— gierungs-Rath Br. Sintenis, Staats-Minister von Bertrab.
Der Präsident zeigte dem Hause an, daß Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen neu eingetreten seien.
Auf der Tagesordnung stand: »Bericht der 18. Kommission über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste«. Der 3 . Oberst von Karezewski leitete die Debatte mit folgender Rede ein.
Meine Herren! Ohne der Spezialdiskussion über die An— träge, welche die Kommission gestellt hat. vorgreifen zu wollen, gestatten Sie mir bereits jetzt in aller Kürze den thatsächlichen Standpunkt darzulegen, den das Bundespräsidium diesen An⸗ trägen gegenüber festzuhalten vermeint. Die Begründung dieser Auffassung wird allerdings ebenfalls auf die Spezialdiskussion hinausgeschoben bleiben müssen, sofern solche sich überhaupt als 1 herausstellen sollte.
Die : ; Untre legt. Von diesen 22 Anträgen sind. zunächst diejenigen unter Rr. II., III., V., X., XII., XIV., XVI., XVII., XIX., XX. und XXII., also 11 Anträge, als solche zu bezeichnen, die eine Ab⸗ änderung der Vorlage des Bundespräsidiums nicht bezwecken, in Bezug auf welche daher nichts zu hemerken ist,.
Es sind ferner von der Konimission drei Anträge unter Nr. IX., XI. u. XVIII. gestellt, Anträge, die als Verbesserungen der ursprünglichen Vorlage anerkannt werden müssen und die als Verbesserun gen hierdurch ausdrücklich anerkannt werden. Diese Anträge betreffen speziell folgende Punkte; zunächst das Alinea 4 des §. 7. Es wird hier für die Stelle, welche wie folgt lautet:
»Die Mannschaften der Landwehr⸗Infanterie werden während der Dienstzeit in der Landwehr, in der Regel zwei⸗ mal auf 8 bis 14 Tage, zu Uebungen in besonderen Com⸗ pagnieen oder Bataillonen einberufen.«
von der Kommission folgende Fassung beantragt:
»Die Mannschaften der Landwehr⸗Infanterie können während der Dienstzeit in der Landwehr zweimal auf 8 bis 14 Tage zu Uebungen in besonderen Com⸗ pagnieen oder Bataillonen einberufen werden.«
Der zweite dieser drei Abänderungs⸗Vorschläge ist der Zusatz, der beantragt worden zu Alinea 1 des 8§. 9 und zwar dahin, daß bei der Berechnung des Ge⸗ sammt⸗Rekrutenbedarfs die Bevölkerung maßgebend blei⸗ ben soll unter Abrechnung der nach §. 1 des Gesetzes nicht Wehrpflichtigen. Obgleich in den Königlich preußischen Landen hiernach bisher verfahren worden, so muß doch anerkannt wer— den, daß es an einer bezüglichen positiven Feststellung bisher gefehlt hat. Es ist ferner zu dem dritten Alinea des §. 15 die Streichung der Worte »sowie auf Reisen« beantragt worden. Dies wären also die drei Anträge, die ausdrücklich als Ver⸗ besserung anzuerkennen sind und welche Bedenken in keiner Weise unterliegen.
Es folgen nun 5 Anträge und zwar unter 4, 8, 13, 15 und 21. Es sind dies zwar Anträge gegen die ursprüngliche Fassung der Vorlage, aber dennoch sind in Bezug auf die Annahme dieser Anträge Bedenken nicht geltend zu machen. Ich werde mir erlauben, diese 5 Anträge noch näher zu bezeichnen. Zunächst ist zum Alin. 3 des §. 5 die Einschaltung hinter »erforderlichen Falles« »bei Mobilmachung« beantragt worden. Es ist ferner zum §. 6, und zwar hinter dem letzten Alinea, als Zusatz beantragt worden: »Jede Einberufung zum Dienst im Heere, beziehungs⸗ weise zur Ausrüstung der Flotte, zäblt für eine Uebung.“ Drittens wird zu §. 12, welcher die Fest⸗ setzung darüber enthält, in welchem Maße Offiziere der Reserve zu den Uebungen sollen herangezogen werden, beantragt, diese Uebungen auf drei Mal zu beschränken, und viertens ist im §. 13 zu dem 2. Alinea dieses Passus eine ana⸗ loge e ung, in Bezug auf die Heranziehung der Offiziere zur See der Reserve und Seewehr beantragt, so wie endlich fünftens in dem ö 18 die Weglassung der Worte: »aktive oder«, Diese 5 Anträge stoßen, wie ich bereits bemerkt, auf keinerlei Widerstand seitens des Bundespräsidiums. Dagegen muß in Bezug auf die drei Anträge, die nunmehr noch übrig bleiben, die Anträge unter Nr. l, Nr. 6 und Nr. 7 die Wiederherstel⸗ lung des ursprünglichen Wortlauts der Vorlage dringend be— fürwortet werden.
Diese drei Anträge betreffen folgende Punkte. Zunächst ist zu 8. 1 die Streichung des zweiten Alinea unter C. Seitens der Kommission befürwortet, betreffend die Mennoniten und Quäker in denjenigen Bundesstaaten, in welchen die besonderen gesetzlichen Verhältnisse dieser Einwohner in Bezug auf ihre Wehrpflicht bisher noch nicht geregelt
ommission hat dem hohen Hause 22 Anträge vorge⸗
waren. Ferner ist in 8. 6 die Streichung des vierten Alinea beantragt, es betrifft die Dauer der aktiven Dien s zeit derjenigen Mannschaften, welche aus Veranlassun besonderer kriegerischer Umstände ausnahmsweise in der Zein periode vom 1. April bis ultimo September eingestellt worden sind. Der 3. Abänderungs⸗VTorschlag beantragt eine FJassungz. Aenderung im 8§. 6, betreffend die Entlassung der eingeschifften Marinemannschaften. In Bezug auf diese drei Anträge wird Seitens der Bundesregierung nochmals dringend befürwortet den ursprünglichen Wortlaut wieder herzustellen. ;
Von Verbesserungs-Anträgen liegt zur Zeit nur ein
Verbesserungs-Antrag vor, der principasiter die Streichung des
3. Alineag des §. 1 beantragt. Diese Streichung würde der Auf. fassung der Bundesregierung nicht entsprechen. Dagegen hilt dieselbe die Annahme des Zusatzes für unverfänglich.
Nach dieser Rede wurde die Generaldebatte eröffnet. Die Abgg. von Luck, von Vincke⸗Olbendorf, Graf von der Schulen— burg-Beetzendorf, Blum sprachen für den Gesetzentwurf im Allgemeinen, die Abgg. Kryger, Waldeck, Liebknecht, Bebel v. Hoverbeck gegen denselben. Nach Schluß der Generaldebatti referirte der Berichterstatter Abg. Twesten über den Kommissions. bericht. Schluß der Sitzung 9 Uhr.
— Die heutige (23.) Plenarsitzung des Reichstages d Norddeutschen Bundes wurde um 19 Uhr durch . 2 Präsidenten, Herzog v. Ujest, eröffnet. Am Tische der Bundes. Kommissarien waren außer dem Bundes⸗Kanzler anwesend Staatsminister v. Friesen, der Präsident des Bundes⸗Kanzler= Amtes, General- Major v. Podbielski, Contre⸗Ad— miral Jachmann, Oberst von Kartzewski, Geheimer Finanz- Rath von Thümmel, Oberst von Branden— stein, Stagtsminister Dr. v. Watzdorf, Kammerherr und Drost v. Oertzen, Geheimer Rath v. Liebe, Staatsminister Freiherr v. Krosigk, Staatsminister v. Gerstenberg⸗Zech, Staats minister Freiherr v. Seebach, Regierungs⸗Rath Fr. Sintenis, Staatsminister v. Bertrab, Staatsminister v. Harbou und der Senator Gildemeister.
, Die Tagesordnung betraf den »Bericht der IV. Kommis— sion über den Gesetz Entwurf, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, Fortsetzung der Berathung; Spezial⸗Diskussion.« §. I lautet nach der Abänderung der Kömmission:
Jeder Norddeutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Auß— genommen von der Wehrpflicht sind nur: a) die Mit— glieder regierender Häuser, b) die Mitglieder der media— tisirten, vormals reichsständischen und derjenigen Haäͤuser, welchen die Befreiung von der Wehrpflicht durch Verträge zugesichert ist oder auf Grund besonderer Rechtstitel zusteht, e) die Mitglieder derjenigen Mennoniten⸗ und Quäker⸗Fami⸗ . e r. . . . . Privilegien, mit der
. ng zu anderweiten Gegenleistungen, von der Wehr—
pflicht befreit sind i, nnen .
Diejenigen Wehrpflichtigen, welche zwar nicht zum Waf— fendienste, jedoch zu sonstigen militairischen Dienstleistungen fähig sind, können zu solchen herangezogen werden.
Zu diesem Paragraphen waren die folgenden Amendements cin n n, D Von dem Abgeordneten von Hennig und Genossen:
3 e, tea , .
Die Nr. . des 8. er Kommissions⸗Vorschläge zu streichen.
Y Von dem Abgeordneten von felt , ll.
Der Reichstag wolle beschließen: Für den Fall der Annahme der Bestimmung in §. 1 sub ce. des Geseßes, das zusätzliche Alinea der Regierungs⸗Vorlage »Denjenigen Bundesstaaten, in welchen u. s. w. bis — — — getroffen sind« wieder aufzunehmen.
3) Von dem Abg. v. Forckenbeck und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen: im §. 1 das 2. Alinea »diejeni= gen Wehrpflichtigen c. zu streichen, eventuell für den Fall der An⸗ nahmen in diesem Alinea hinter dem Worte »Dienstleistungen« zu setzen: „welche ihrem bürgerlichen Berufe entsprechen.«
Von dem Abgeordneten Weber und Genossen:
„Der Reichstag wolle beschließen: In dem Schlußalinea des §.1 . 6. Fall der Annahme hinter dem Worte »können« zu seßen: 1 ec. —
D Von den Abgeordneten von Hoverbeck und Duncker
Der Reichstag wolle beschließen: §. von b) an bis zum Schlusse zu streichen. .
An der über §. 1 eröffneten Debatte betheiligten sich die . Duncker, Graf zu Solms-Laubach, von Hennig, von Vincke-⸗Olbendorf, Weber, von Schweitzer, worauf, nachdem der Schlußantrag vom Hause angenommen war, der Abg. Twesten als Berichterstatter den Konimissions⸗Antrag empfahl. wurde darauf zur Abstimmung geschritten und der 8, in der Fassung der Kommiffion, mit dem Antrag des Abg. v. Hennig zu é, und dem Amendement des Abg. v. Forcken= beck zum zweiten Alinea, angenommen. Die Anträge der Abg. v. Melle und Weber wurden verworfen, der des Abg. v. Hover⸗
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beck durch die Annahme von b. erledigt. Ohne Debatte wur⸗
den §. 2, 3, 4 angenommen. 56 .
F. 5 lautet nach dem Antrage der Kommission im dritten
inea: .
23 Mannschaften des jüngsten Jahrgangs der Landwehr— Infanterie können jedoch erforderlichen Falles bei Mobil⸗ machungen auch in Ersatz⸗Truppentheile eingestellt werden.
Dazu lag ein Amendement des Abg. von Hoverbeck vor:
Der Reichstag wolle beschließen: §. 5, Alinea 3 zu streichen.
Das Haus verwarf diesen Antrag, nachdem der Bundes⸗ Kommissar Oberst von Karczewski, die Abgg. von Stavenhagen und Twesten gegen denselben, der Abg. v. Hoverbeck für den⸗ selben gesprochen. Darauf wurde der ganze Paragraph an⸗— genommen. ⸗ .
Der §. 6 lautet in der Fassung der Kommission:
Die Verpflichtung zum Dienst im stehenden Heere, be⸗ ziehungsweise in der Flotte beginnt mit dem 1. Januar und zwar in der Regel desjenigen Kalenderjahres, in welchem der . das 20. Lebensjahr vollendet und dauert 7 Jahre.
ö Während dieser 7 Jahre sind die Mannschaften die ersten
drei Jahre zum ununterbrochenen aktiven Dienst verpflichtet.
Die aktive Dienstzeit wird nach dem wirklich erfolgten Dienstantritt mit der Maßgabe berechnet, daß diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 2. Oktober bis 31. März eingestellt werden, als am vorhergehenden 1. Oktober ein⸗ gestellt gelten. .
Die Entlassung eingeschiffter Mannschaften der Marine kann jedoch, wenn den Umständen nach eine frühere Entlassung nicht ausführbar ist, bis zur Rückkehr in Häfen des Bundes verschoben werden.
Während des Restes der 7jährigen Dienstzeit sind die Mannschaften zur Reserve beurlaubt, insoweit nicht die jähr⸗ lichen Uebungen, nothwendige Verstärkungen oder Mobil- machungen des Heeres, beziehungsweise Ausrüstungen der Flotte die Einberufung zum Vun f erfordern.
Jeder Reservist ist während der Dauer des Reserveverhält⸗ nisses zur Theilnahme an zwei Uebungen verpflichtet. Diese Uebungen sollen die Dauer von je acht Wochen nicht über— schreiten.
Jede Einberufung zum Dienst im Heere be⸗ ziehungsweise zur Ausrüstung in der Flotte zählt für eine Uebung.
Zu diesem Paragraphen waren die folgenden Amende⸗ ments eingegangen:
I) Von den Abgeordneten v. Bockum⸗Dolffs und Gen.:
Der Reichstag wolle beschließen: in §8. 6 Alinea 5 hinter den Worten »nothwendige Verstärkungen« die Worte: »bei entstehendem Kriege« einzuschieben. .
2) Von den Abgeordneten v. Hoverbeck und Duncker:
Der Reichstag wolle beschließen: 5. 6 dem Alinea 4 hinzuzu⸗ fügen: »In Fällen dauernder Stationirung von Kriegsschiffen in fremden Meeren ist für eine regelmäßige Auswechselung der Mannschaf⸗ ten nach abgelaufener Dienstzeit Sorge zu tragen.“ Alinea 5 die Worte »nothwendige Verstärkungen« zu streichen. .
3) Von den Abgeordneten von Hennig und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen: In §. 6 Alinea 4 Zeile 4 der Kommissions-Vorschläge, hinter dem Worte »werden« folgenden Zu⸗ satz zu machen: Die Mannschaften von Schiffen, welche in fremden Meeren stationirt sind, müssen spätestens drei Mongte nach Ablauf ihrer aktiven Dienstzeit entlassen und auf Kosten der Marine-Verwal—⸗ tung in ihre Heimath zurückgesendet werden. — In §. 6 Alinea 5 Zeile 2 und 3 der Kommissions-Vorschläge, an Stelle der Worte »nothwendige Verstärkungen« zu setzen: verfügte Kriegsbereitschaft.
4 Von dem Abg. Graf Henckel von Donnersmarck u. Gen.:
Der Reichstag wolle beschließen: in §. 5 Alinea 5 die Worte »nothwendige Ii ann fen! zu streichen und durch »außerordentliche Verhältnisse« zu ersetzen.
5) Von dem Abg. Grafen Schwerin: ;
Der Reichstag wolle beschließen: in Alinea 5 des §. 6 die Worte »nothwendige Verstärkungen oder Mobilmachungen des Heexres« zu streichen und statt derselben zu setzen: »Ferner drohende Kriegs⸗ efahr, oder eine Mobilmachung des Heeres, endlich der Ablauf der Fan der bei Ausbruch eines Krieges während des Zeitraums
vom 1. April 6 September ausgehobenen Rekruten, eine Ver⸗
stärkung der Cadrés bis zum nächsten Einstellungstermin von Rekru— ten nothwendig macht.« ö .
Bei der über den §. 6 eröffneten Debatte sprachen die Abgg. Frhr. v. Moltke, Graf Eulenburg, Kriegsminister v. Roon gegen die Amendements zu Alinea 5, die Abgg. von Hennig und Lasker für den Antrag von Hennig, die Abgeordneten von Bockum ⸗-Dolffs, Graf Schwerin für ihre resp. Anträge zu demselben Alinea. Nachdem der Bundes⸗ kanzler über die Anträge sich geäußert, referirte der Abg. Twesten als Berichterstatter. (Schluß des Blattes.)
Frankfurt a. M., 17. Oktober. (W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronptin⸗ zessin von Preußen, trafen um J Uhr 20 Minuten hier ein und setzten nach kurzem Aufenthalt die Reise nach Baden⸗
Hessen. Darmstadt, 17. Oktober. (W. T. B) Der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen sind zusammen . Herrschaften von Preußen,
; Uhr hier eintrafen Extr F 8 . h fen, per Extrazug nach Baden
Baden. Karlsruhe, 17. Oktober. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer theilte zas Krahn 2 daß von der ersten Kammer der Preßgesetz⸗ Entwurf herüber— gekommen ist⸗ derselbe wird der Kommission für den Gesetz—⸗ Entwurf, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, zur Berathung und Verichterstattung übergeben.
Bayern. München, 16. Oktober. B. Z) Se. Maje⸗ stät König Ludwig J. wird am 24. d. Mts. Morgens die Reise nach Nizza zum Winteraufenthalte daselbst antreten. — Die Konferenzen wegen Regelung der Verhältnisse der früheren Bundesfestung Um sind im Staats Ministerium des König⸗ lichen Hauses und des Aeußern durch den Herrn Staats-Mini⸗ ster, Fürsten von Hohenlohe, in Anwesenheit sämmtlicher Com⸗ missaire eröffnet. .
. ö. 85. , Der Kaiserliche Inter⸗ nuncius Baron Prokesch⸗Osten begiebt sich auf seinen Fosten nach Konstantinopel zurück. ; . ae
. Pesth, 16. Aktober. In der Deputirtensitzung moti⸗ virt Tisza seinen Antrag wegen baldigen Baues der Szath⸗ mär⸗-Szigéther Bahn mit der Wichtigkeit dieser Linie. Hollan erklärt im Namen des Ministeriums, daß die fragliche Bahn jedenfalls gebaut werden wird, sobald die Unterhandlungen mit den Unternehmern durchgeführt sein werden. Deak beantragt, daß diese Erklärung des Ministeriums zu Protokoll genommen werde und daß das Haus sich dadurch vollständig befriedigt erkläre. Tisza ist durch die Aeußerung des Ministerrums be⸗ friedigt und zieht seinen Antrag zurück. — Die hier anwesen⸗ den siebenbürgischen katholischen Deputirten hielten gestern in Angelegenheit der Autonomie der katholischen Kirche Sieben⸗ bürgens und der einzuberufenden Versammlung der katho⸗ lischen Stände von Siebenbürgen eine Berathung.
Belgien. Brüssel, 16. Oktober. Der preußische Ge⸗ sandte, Herr v. Balan, ist gestern hier eingetroffen und hat die Geschäfte wieder übernommen.
— Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind in Antwerpen angekommen, wo die Prinzessin an Bord der Dach Osborne gegangen ist, der Prinz hat sich nach Brüssel begeben.
Großbritannien und Irland. London, 16. Okto⸗ ber. Die neue Statue des Prinzen⸗Gemahls, deren wir kürzlich Erwähnung gethan, wurde gestern im Beisein Ihrer Majestät der Königin und der in Balmoral weilenden Fa⸗ milienmitglieder feierlich enthüllt.
Die Herzogin von Chartres wurde in Morgan House bei Ham, in der Nähe von Richmond, glücklich von einem Knaben entbunden. Die verschiedenen Mitglieder der Familie Orleans stellten sich ein, um dem herzoglichen Paar Glück zu wünschen.
Aus dem Finanz⸗Ministerium geht die Bekannt— machung hervor, daß der Ueberschuß der Staats-Einnahmen über die Ausgaben für das am 30. Juni 1867 abschließende Finanzjahr 2690726 Pfd. Sterl. betrug, von denen nach den gesetzlichen Bestimmungen nunmehr , 672/681 Pfd. Sterl. der Kommission für die Reduction der Staatsschuld zuge— wiesen werden.
Das Schiff »Hougomont« mit zur Transportation ver⸗ urtheilten Verbrechern, darunter eine Anzahl verurtheilter Fenier, hat seine Reise nach Australien unter Bedeckung eines Ka⸗ nonenbootes angetreten.
Der »Daily Telegraph« meldet, in der vergangenen Nacht sei das Zeughaus der Freiwilligen in Reepham (Nor⸗ folk von Feniern ausgeräumt worden. General Sutton setze mit Freiwilligen und Polizei den flüchtigen Feniern nach.
— Der Zweck der Rekognoszirungs⸗Expedition nach Abyfsinien ist, zunächst einen passenden Hafen für Dampf⸗ boote 9 finden und die verschiedenen Wegstrecken und ihre Vor⸗ und Nachtheile bis zu einer gewissen Entfernung von der Küste zu erforschen. Als Landungsplatz hat man einstweilen die Annesley Bai südlich in geringer Entfernung von Massowa ausersehen. Das kleine Corps . Mann eingeborne (Bombay) Infanterie, 49 Mann desgleichen Kavallerie ünd ein Dutzend, meist dem Generalstabe angehörige Offiziere, sowie 2 Aerzte. Oberst Merewether führt das w . Eines der drei Transportdampfschiffe, die »Seinde⸗, wurde gleich zu Anfang
Baden fort.
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