1867 / 248 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Herlimn, am 1g. OktοOhber.

4052

Amtlicher Wechnel-, EFomda—- umd Gheldl-Oomrs.

Voohs ol ours o. Amsterd.. 250 FI. Kür

dito 250 FL 2 Mt. Hamburg. 300 M. Kurz

dito 300 M. 2 At. London .. 1 L. S. 3 Mt. Paris.. .... 300 Fr. 2 At.

Wien, öst. Währ. . . 150 FI. Wien, dito 150 FI.

Augsburg,

dd. * 100 F.

Frkf. a. M.,

südd. W. 100 FI

Leipzig in Courant.

i. 14 Th. F. 100 ThI.:

Petersburg 1008. R. dito .. 1068. R.

Warsehau 908. R.

Bremen 100 Th. d.

20

CCC . .

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Fonds- COourse.

Freiwillige Anleihe ... 4 Staats · Anleihe v. 185965 do. v. 1854, 1855, 185714

Staats- Anleihe v. 1859

von 1850, 1852 von 1853... .. von 1862 Staats Schuld -Seh. 66 Präm. - Anl. v. 1855 . Hess. Präm. - Scheine 40 Thir

Kur- und Neumiärk. Schuldverschr. ....

dito dito ö dito dito J Schuldverschreib. der ; Berl. Kaufm

Pfandbriefe.

Kur- u. Nenmärkisehe do. do. Ostpreussisehe

Oder-Deichbau-oblig. ö Göerliner Stadt-Oblig.

100

G ld. gb Ostpreussisehe

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86 Pommersche . . ...... 96 9 Posensche

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S3 z Sachsis che Schlesische 115

2 Westpreussisehe

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Kur- und Neumärk. . Pommersche

kein. und Westph. 754 Sächsische .... .... . Sb Schlesische

761

1f do. do. do. do.

do. do.

Rentenbriefe.

2 r Preuss. Hyp. Antheil-

S6 * Aetien- Gesell-

*

Certificate (IIibner) Hyp. - Br. d. 1. Pr.

schaft (Hansemann) Unkündb. Hyp. - Br. der Preuss. Hypt. Act. Bank (Henckeh Pr. Bank - Antheil-

Bank des Berliner Kassenvereins Danziger Privatbank. Königsb. Privathank. Magdeburger Privatb. Posener Privatbank. . Pommersch. Rittersch. Privatbank

Friedrichsd'ꝰ or Gold- Kronen

Andere Goldmünzen w ,

4053 Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats Anzeiger.

M* 248.

Sonnabend, den 19. Oktober

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Staatsvertrag zwischen Preußen und Oesterreich, betreffend Staatsgebieten. Vom 5. August 1867.

Se. ajestät der König von Preußen und Se. Majestät der n ,, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnver⸗ bindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zur Vereinbarung des bei dem Prager riedensschlusse in der Erklärung d. d. Prag, . 23. hre n. 1866 vorbehaltenen Staats⸗

evollmächtigten ernannt: ; nern age o n e , * 5m kt von Preußen: Allerhöchstihren

Geheimen e,, , , Ludwig August Wil helm

Heise . Wirklichen Legations⸗Rath Paul Lud⸗

ilhelm Jordan; . ng w nnr Kaiser von Oesterreich: Allerhöchst⸗ ihren Ministerialrath und General- Inspettor der Eisenbahnen

Johann Ferdinand. Wagner, Ritter von Wagensburg, welche nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten, ,. dem ö der Ratification über fol⸗ ende? übereingekommen sind; . ende gen de Nach * bei Unterzeichnung des Friedensvertrages zwi⸗ schen Preußen und Oesterreich vollzogenen Erklärung d. d. Prag, den

Jie Erweiterung der Eisenbahnverbindungen zwischen den beiderseitigen

nirung einer österreichischen Privatunternehmung notifizirt haben, oder sollte sie bereits früher auf die Ausführung auf Staatskosten und auf die Konzessionirung einer österreichischen har n,, durch eine gegen die Königlich preußische Regierung abgegebene Erklärung verzichten, so wird sie alsdann unverweilt demselben Unternehmer, welcher für den preußischen Theil der Bahn die Konzession erhalten hat, nach Maßgabe dieses Vertrages und unter Zugrundelegung der aus der Anlage A. ersichtlichen Bestimmungen, mit et seßung des den obigen Abreden entsprechenden Vollendungstermins, ie Kon- zession auch für den in Hesterreich belegenen Theil dieser Eisenbahn ertheilen und davon der Königlich preußischen Regierung Kenntniß eben. . ? Unter denselben Voraussetzungen wird die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung auch der Königlich preußischen Regierung, falls dieselbe Sich etwa entschlossen haben sollte, die hier in Rede stehende Bahn in ihrem Gebiete als Staatsbahn herzustellen und zu betreiben, auf einen entsprechenden Antrag die Konzession H. Bau und Betriebe der in das Kaiserlich Königlich österreichische zebiet fal- lenden Bahnstrecke unter gleich günstigen Bedin ungen ertheilen. Art. 1IV. Die Königlich preußische, sowie die Kaiserlich Königlich osterreichische Negierung werden den nach Artikeln II. und III. von hnen etwa zu nr gon m m öͤsterreichischen, beziehungsweise preu-⸗ ischen Unternehmern dieselben Erleichterungen zu Theil werden lassen, welche die in den betreffenden Staaten bestehenden oder etwa künftig zu erlassenden Verordnungen für andere, ohne Zinsgarantie des

2 * 8 * * * 2 2 * 2 1 * * 26 lich 2. 2 1866 hat 15 die Königlich preußische Negierung Sich ver. Staats unternommene Eisenbahnen im Allgemeinen und grundsatzl c . einer Eisenbahn von einem geeigneten Punkte einräumen oder künftig einräumen werden. Es sollen auch alle geseßz· der Schlesischen Gebirgsbahn bei Landshut nach der öͤsterreichischen lichen Bestimmungen, welche, vom Tage des Abschlusses dieses Ver. Grenze bei Liebau in Wr h g eng auf Schwadowitz zuzulassen und trages an r. in Beziehung auf Eisenbahn« e u fördern; wogegen 2) die Kaiserlich Königlich öosterreichische Negierung von der Königlich preußischen beziehungsweise von der Kaiserlich Ihre fell die Herstelung einer Eisenbahn von einem geeigneten Punkte Königlich österreichischen Regierung erlassen werden, auf die in Rede zer Prag-⸗Brünner Eisenbahn bei Wildenschwert bis zur Preußischen stehenden Eisenbahnen für die, Dauer der Konzeffionsfrist nur Aniwen— Grenze bei Mittelwalde in der Richtung auf Glatz in gleicher Weise dung finden, soweit ö. 3 mit diesem Vertrage und der 6 zird. ; . Konzession nicht in Widerspruch stehen. . . n er dglruit . Sub 1 genannte Zahn ist Seitens Gr nic n Punkte, wo die im Artikel J. genannten Eisenbahnen der Kaiferlich Königlich Ssterreichischen Regierung rücksichtlich der in die Landesgrenzen überschreiten werden, follen auf Grund der von ö Ihrem Gebiete belegenen Sirgcke bereits die Konzession an eine Gesell. betreffenden Eisenbahnbau- Verwaltungen auszuarbeitenden Projekte af ertheilt, und ist der Bau dieser Strecke in Ausführung be- nsthigenfalls durch deshalb abzuordnende technische Kommissarien näher i bestimmt werden. . griffen . ier ird die i rem Gebiete VI. Die Spurweite der zu erbauenden Eisenbahnen soll Die Königli reußische Regierung wird die in Ihrem, . , , n bahnen uc re n einen Theil der Schlesischen Gebirgsbahn in Uebereinstimmung mit den anschließenden Vahnen 6 i. acht auf Staatskosten ausführen, oder einem geeigneten Unternehmer die und einen halben Zoll englischen Maßes im Lichten der Schienen B sion dafür ertheilen. betragen. . 86 ; au en en e i be en ile Regierung die vorgedachte Bahn⸗ Auch im Uebrigen sollen die nach diesem Vertrage zu bauenden sreck auf Staatskosten ausführt, wird Sie dieselbe binnen thunlichst Eisenbahnen und deren Betriebsmittel dergestalt nach . en kurzer Zeit, und Zwar spätestens bis zum 31. Dezember 1869, voll. Grundsätzen hergestellt werden, daß letztere von und nach den n. endin und dem Hr nelt übergeben. Falls die n, . . enden , ungehindert übergehen oder auch gemeinschaftlich be— Regie ie Baukonzession dafür einem Unternehmer ertheilt wird nutzt werden können. ee. de, n . die . auferlegen und ihn mit allen Ihr zu Die von einer der kontrahirenden Hohen Regierungen Peyruften Heboté stehenden Mitteln dazu anhalten die vorbezeichnete Frist, für Betriebsmittel werden ohne nochmalige Prüfung aug auj . in die Vollendung des Bahnbaues und die Betriebseröffnung einzuhalten. dem Gebiete der anderen liegenden Bahnstrecken zügelgssen wer n Fur den Fall, daß wider Erwarten die Königlich preußische Regierung Art. VII. Die beiden kontrahirenden Hohen Regicrungen ver. . zum 1 Juli 18638 weder in der Lage sein sollte, Sich zur Her- pflichten Sich, zuzulassen und anzuordnen, daß M) die 2 stellung der hier in Rede stehenden Bahnstrecke auf. Staatskosten zu Handshuter Bahn mit der. Sqchlesischen. Gebirgsbahn, 3 die 3 2 verpflichten, noch einem preußischen Unternehmer die Konzession gr Wildenschwerter Bahn mit der Prag-Brünner n, , .. Au hrung derselben zu ertheilen, wird die Königlich preußische Nen bare, den Uebergang der Betrlebsmittel gestattende S . gierung mit einem Ihr Seitens der Kaiserlich Königlich österreichischen dung gesetzt wird, und wird eine jede der kontrahiren gen Hohen h e⸗ Regierung zu bezeichnenden Konzessionsbewerber wegen Ertheilung der gierüngen in Ihrem Gebiete dafür Sorge tragen, daß 3 die Her⸗ Konzession für den Bau und Betrieb, unter den in Preußen üblichen stellung des betreffenden Anschlusses keine Bedingungen gestel t werden, Bedingungen und, soweit dies in Ihrer Einwirkung liegt, . . welche das Zustandekommen des Unternehmens selbst erschweren altun ö zei Vollendungstermins, unverweilt in Ver. würden. . ; J , . ö 6 Sollten die resp. Unternehmer die vorerwähnten Bahnen in die = 2 . III Für die in Artikel J. sub 2 genannte Eisenbahn wird bestehenden Bahnhöfe zu Ruhank beziehungs weise e , . die & liglich pr ußisch Regierung rücksichtlich des auf Ihrem e, nn e . . * n= / Be⸗ Theiles der nn einem i te izilirenden Unter⸗ lichst darauf hinwirken, daß d fe che aftliche B belegenen Theiles der Bahn einem in Preußen domizi ar hn 2 er die si ttheile d, nachdem dies geschehen, davon nutzung drr genannten beiden Bahnhs z ; , iter ei ; nes Uebereinkommen zu Stande gebracht werde. er Kaiserli öniglich österreichischen Regierung unter Bezeichnung ein angemesse ͤ Stande . 1 . , nun J , e preußischen Bahnstrecke Art. VIII. Die volle Landeshoheit alf auch Die s 'setzten Frist Mittheilung machen. Justiz- und Polizeigewalt) bleibt in Ansehung. der . ö ga in, big Kaiserlich Königliche österreichische Regierung den in r d. 3 . w rei eg. eil dieser Stagtskoͤsten ausführen Gebiet durchschneidenden Babnstrecken auf dem preußischen Gel Jesterreich belegenen Theil dieser Bahn auf Stag i , . Sr. Majestät dem Könige von Preußen und auf dem 6sterreichischen der einer österreichischen Unternehmung die Konzession dafür ertheilen Sr. Majestät dem Könige m renn . gm ien nn, mm. a e n, ö hiervon die ngk preußische Regierung vor dr . Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich ausschließlich vor . einer a Empfange der en Mittheilung ab behalten. Ablauf einer von dem Empfange der vorgedachten Mitth ͤ . l . Ausführung auf Staatskosten, die Vollendung des Baues und die Ih 11 , , u Fröffnung ĩ se ei ' her h d Aufsichtsrechts beständige Kommissarien bestellen, welche die Be Eröffnung des Betriebes bis zu demselben Zeitpunkte herbeiführen, un ̃ his b. . . em die preußische Strecke dem Betriebe über⸗ ziehungen ihrer Regierungen zu den Eisenbahn Verwe ger er i n , ,,,, , fi ie V n denjeni Fällen zu vertreten baben, welche nicht zum direkten ge⸗ e, g. ird; zur Einhaltung derselben Frist für die Vollendung denjenigen Fällen zu vertreten , . 69 6. die Eröffnung des Betriebes richtlichen 331 polizeilichen Einschreiten der kompetenten Landesbebsr . * * 28 * * ** * * ** 9 2 g 0 3. 9 [ * d. uf derselben wird die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung den geeignet sin , , , , . un ff , on r österreichische Privatunternehmung 3 . We . = , pflichte der im Uebrigen keine Bedingungen auferleg kahirenden Hohen Res 1 n, , . 3 6 als die aus der Anlage A. er, 7 e. . . =, 28 —— eersichtli nsbedingungen. übung des Qberaufsichts rechts er die den Vetrieb führenden Ei *. rich ichn . zl n ihn. österreichische Regierung bis zum bahn-Gesellschaften oder , der Ablaufe der vorgedachten sechsmonatlichen Frist der Königlich preußi⸗ jenigen Regierung, in deren Gebiete Tie sclben ibren Siß ba 2 6 schen Regierung weder Ihre Entschließung zum Ausbau der öster— Art. XI. Sollte eine 1 w . P *. = i ich S z i folgte K sio⸗ Königli eußi Landesgebietes, oder ein preußischer Unternebme Nedaction und Rendantur: Schwieger. reichischen Bahnstrecke auf Staatskosten, noch die erfolgte . preußischen Landesgebietes, oder ein preußise Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober . Sofbuchdrucerei 3 (R. v. Decker).

El Br. GId.

Els enbahn- Aotien. Wilh. (Cosel-Oderbg.). 67 Berl. Potsd.· Mgd. Lt. Bh. Stamm- Aetien. Wilh. (Stamm-) Prior... 13 82 81 do. Lt. C. Anachen-Mastrichter ... do. do. do. 5 S5 Saz Berlin- Stettiner I. Serie

Altona Kieler Wo vorstehend kein Zinafuss angegeben, do. Il. Serie 1 werden usancemässig 4 pCt. berechne. do. IIl. Serie

Berlin- Anhalter Prioritäts-Oblig. do. IV. Ser. v. Staat gar. Berlin- Hamburger .... Aaehen-Düsseld. I. Em. do. VI. Ser. do. Berl Potsdam - Nagdeb. do. II. Emission. Breslau - Sehw. - Freib. Berlin- Stettiner do. III. Emission. Cõöln- Crefelder ... . ... Breslau Schw. - Freib. . 136 Aachen-Mastrichter ... Cõöln- Mindener I. Em. . Brieg · Neisse —— do. II. Emission. ? Cöln- Mindener Berg. Märkische I. Ser. Magdeb. Halberstadt .. do. II. Ser. Ido. III. S. v. Staat 33 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie. do. VI. Serie.. do. Düsseld. - Elberf. Pr. do. do. II. Serie. do. Dortm. - Soest. do. do. II. Serie Berlin- Anhalter do. do. Berlin- Hamburger do. Emiss. Berl. Potsd.·Mæd. Lt. A.

est. frz. Südb. (Lomb. 0Oest. frz. 6proz. Bonds. do. do. neue pro 1875 do. do. do. pro 1876 Moskau-kjasan Riga -Düna burg. .... ...

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do. Rheinische . do. vom Staat gar.. do. III. Em. v. 1858 / ñj0 do. do. v. 1862. u. 64 do. v. Staat garantirt. Rhein- Nahe v. Staat gar. do. do. II. Em. . Rhrt. Crf. Kr. Gladb. I. S. do. Il. Serie .. de. III. Serie .. Schleswig · Holsteinsehe Stargard Posen

do. II. Emission do. II. do. Thüringer I. Serie do.

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Notirungeon.

Eise nbahn-Stam m-

Ae tien. Amsterdam - Rotterdam 4 Galia. (Carl Ludw.) ... 5 Löbau - Littau 316 kjãsan- Ro rlov⸗ Lud wigsha len- Bexbach 4 14835 Galiz. (Carl Ludw) ... Markiseh Posener 1 7579 do. neue .. do. do. Stamm-Prior. 5 Lem berg-Czernowitz .. M2.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 kjasehsk. Morsehk. . ...

ecklenhurger 1 Korlowm-Woroneseh ... Nordh. Erfurt St. Pr.. 5 leler-Woroneseh

Oester. franz. Staatsbahn 5 / Warsch.- Ter. v. St. gar. Oest.siidI Staatsb. Lomb. 5 kKursk-Kiem v. St. gar. Rechte Oder-LUfer- Bahn 5 397 1Inländ. Fonds- do. Stamm- Prior. ..... 5 Berl. Handels- Gesellschi Russische Fisenb. ..... Disc. Commandit - Anth Wesibahn (B5hm.) Schles. Bank- Verein .. Warschau Brom berg . Hannoversche Bank. Warseh. Ter. v. St. gar. Prenss. Hyp. Vers. .. Warschau, Wien Erste Preuss. IIyp. - 6. ert Goritz? do. Gew. Bk. (Schuster); Weimar. Bank Lübeck. Pr. Anl ge. . ĩ Ia dustrie -Aetien. Oesterr. Metall. Amerikaner ,, dh. Gt. Er. loerder Hütten werk. . 5 1099 1089 do. Nation Anleihe Frioritz ts - A et ien. Minerva 5 285 275 do. Främ., Anleihe. Belg. ObI. ]. de IEet Fabrik v. Risenhahnbed. 5 125 do. n. 100 FI. Loose do. Samhb. u. Meuse .. Dessauer Kont. Gas. .. 5 1535 152 Loose (1860). . 35 6 do. , Oester. frau. Staa to bahn 3 45 ab. f. LloluwS. (Neuhaus) Loose (1861.. 368 Braunschweiger Anleihe 40. 325 2. Berl. Pferdeb. ...... 5 5907 Silb - Anl. (19661) Sächsische Anl. .. .

ünzpreiz des Silbers bel der Kõnigl ff Das Pfund sein 877 . = d : 29 Thlr. 2; Z2inzfuas der Preuss. Bank Für Wechsel 4 pCt., für on 4 Cn 2

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Berl. Omnibus-Ges. . .. ltalien. Anleihe Neue Berliner Gas-Ges. Kuss. Stiegl. 5. Anl. .. W. Nolte et Co.) .. 35 do. do. 6. Anl. ..

Renaissance do. v. Rothschild Lst. Ausläind. Fonds. do. Neue Engl. Anleihe Braunschweiger Bank. do. do. Bremer Bank . do. gohurger Credithank .. do. Darmstädter Bank do. . Dessauer Credit do. Präm. - Anleihe v. 64 do. Landesbank. do. do. v. 66 Genfer Credithank. ... do. 194 Geraer Bank do. . 166 . Gothaer Privatbank ... do. Poln. Schatz. Obl. eipziger Credithank .. do. do. Cert. L. A. Luxemburger Bank ... Poln. Pfandbr. in S. -R. Meininger Oredithank. . do. Part. 500 FI.... Norddeutsehe Bank ... do. Liꝗ uidat. Br. ... Oesterreieh. Credit Dessauer Prämien- Anl. Rostocker Bank ; Ham b. St. Präm. · Anl. Sächsische Bank.. Neue Bad. do. 35 FI. Thüring. Bank Schwed. 10 RI. St. Pr. A.

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