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veröffentlicht worden ist, sind von dem Vertrage zurückgetreten jedoch hat Herr Pierson, Boulevard Magenta 1365, sich persön⸗ lich bereit erklärt, die in Folge jener Bekanntmachung ertheil⸗ ten Aufträge zu erfüllen. Für dieselben Sätze, welcher jener Tarif aufführt, ist das Speditionshaus Langstaff K Ehren⸗ berg zu Paris, Rue d'Enghien 14, bereit, alle dort erwähnten Leistungen zu übernehmen, mit alleiniger Ausnahme der unter Rr. J. „Verpackung und Verschließung der Colli. Für diese Arbeiten ist es nicht angänglich, einen Preis voraus zu bestim⸗ men, weil angeblich die Emballeure in Paris sich verabredet haben, nur für gleichmäßige Preise zu arbeiten, und weil die Vereinbarung über die Höhe dieser Preise noch nicht zu Stande gekommen ist. Die Unternehmer haben sich daher nur ver⸗ pflichten können, die Verpackung der Güter und den Verschluß der Colli nach den am Platze üblichen möglichst billigen Sätzen für Arbeitslohn und Material zu übernehmen. !
Den Herren Ausstellern wird anheinigegeben, sich deshalb mit den Herren Langstaff C Ehrenberg bis zum 1. Novem:; ber d. J.,, bis wohin die übrigen angegebenen Sätze Gültigkeit haben, in Verbindung zu setzen.
Bei den sonstigen Bestimmungen der Bekanntmachung vom 3. Oktober e. behält es sein Bewenden.
Berlin, den 18. Oktober 188573. . Die Königliche tent al te,, für die Pariser Ausstellung.
. oser.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 21. Oktober. Gestern Nachmittag fand eine Sitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes in dem Gebäude des Staats⸗Ministeriums statt.
— Im Verlaufe der vorgestrigen (24.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes nahm der Abg. Lasker für den Antrag Becker⸗Wiggers zu §. 58 des Postgesetzes das Wort. Der Bundeskommissarius, General⸗Post ⸗ Direktor v. Philipsborn, erklärte sich dagegen, ebenso der Referent Mi—⸗ chaelis. Die alsdann erfolgende vom Abg. Duncker beantragte namentliche Abstimmung ergab 135 Stinimen für den Antra gegen 94 Stimmen; darauf wurde der letzte Paragraph (8. ohne Debatte genehmigt.
Präsident Simson zeigte an, daß ihm zwei neue Gesetz⸗
entwürfe Seitens des Bundes⸗Präsidiums lug ga g, sind: der
eine, betreffend den nachträglichen Kredit für 1867 (Bundes⸗
kanzleramt, Bundesrath, Reichstag), soll durch Schlußberathung.
erledigt werden (Referent v. Bennigsen), der andere, betreffend das Bundesschuldenwesen, aus 17 Paragraphen bestehend, wurde einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen, die Montag 93 Uhr gewählt werden soll.
Es folgte die Schlußberathung über den Gesetzentwurf des Abg. Schulze, betreffend Coalitionen von Arbeitern und Ar— beitgebern, sowie über die Aufhebung der Beschränkungen der freien Verwerthung der Arbeitskräfte nach den in der Vorbe— rathung gefaßten Beschlüssen. — Es lag dazu ein Antrag der Abgeord. Dr. Reincke, Liebknecht, Bebel und Schraps vor, da— hin gehend; dem §. 2 des Entwurfes Folgendes hinzuzusetzen: Hierdurch werden jedoch die wegen Beschränkung und Ueber— wachung der Beschäftigung von Kindern in den Fabriken er⸗ gangenen Gesetze nicht berührt.“ Die Abgg. Friedenthal, v. Diest, v. Brauchitsch (Genthin) und Stumm beantragten: statt der An⸗ nahme des Schulzeschen Gesetzentwurfs, den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, bei der mit thunlicher Beschleunigung im Wege der Bundesgesetzgebung erwarteten Reform des im Bundesgebiete bestehenden Gewerberechtes, Bedacht zu nehmen: I) auf Besei⸗ tigung der, die Freiheit der Arbeitgeber und Arbeiter zu Ver⸗ abredungen und Vereinigungen Behufs Erlangung günstiger Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen, bisher beschränkenden Ausnahme— bestimmungen, 2) auf Hinwegräumung der Schranken der freien Arbeitskräfte, 3) auf Bestimmungen üher Einführung der Fabrik— arbeiter⸗Unterstützungs- und Pensionskassen nach Analogie der Knappschaftskassen.
Nachdem der Abg. v. Schweitzer für den Gesetzentwurf, der Abg. v. Brauchitsch für den Antrag Friedenthal und Ge— nossen gesprochen hatte, lehnte das Haus den letzteren ab. In der Spezialdiskussion sprach der Abg. Graf Kleist gegen §. 1. Dieser wurde angenommen, ebenso §. ? mit dem Amendement Reincke und Genossen. Ebenso trat das Haus den folgen⸗— den §§. des Gesetzentwurfes bei. Schluß der Sitzung 4 Ühr.
— Die heutige (25) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 19 Uhr 10 Min. durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes⸗Kommissarien waren anwesend: der Staatsminister
Freiherr v. Friesen, der Präsident des Bundes⸗Kanzler⸗Amtes,
ferner General⸗Major v. Podbielski, Wirkl. Geheimer Rath und General⸗Steuer⸗Direktor v. Pommer-⸗Esche, General⸗Post⸗
Direktor v. Philipsborn, Landrath v. Puttkammer, Ministerial. Direktor Dr. Weinlig, Heh. Legat⸗Rath Hofmann, Staatsrath v. Müller, General⸗Major von Bilgner, Staatsminister Dr. von Watzdorf, Staatsrath Buchholtz, Geheimer Rath von Liebe, Staatsminister Freiherr v. Krosigk, Staatsminister v. Gersten— berg ⸗Zech, Staatsminister Freiherr v. Seebach, Regierungs⸗Rath Dr. Sintenis, Staatsminister von Bertrab, Staatsminister v. Harbou, Kabinetsminister v. Oheimb und die Senatoren Gildemeister und Dr. Kirchenpauer.
Der Präsident theilte mit, daß in die KLommission zur Vor— berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verwaltung dez Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes, von den Abthei— lungen die Abgg. v. Davier, Hagen, v. Luck, Dr. v. Bunsen, Krieger 60 v. Bockum⸗Dolffs, Miquél, Guenther, von Forckenbeck, Graf v. Münster, v. Cranach, Kraus, Graf von Bassewitz, v. Zehmen, und von der Kommission als Vorsitzen— der der Abg. v. Bockum Dolffs, zu dessen Stellvertreter der Abg. Graf von Münster, zum Schriftführer der Abg. von Cranach und zu dessen Stellvertreter der Abg. Günther gewählt seien. Ferner, daß vom Bundeskanzler ein am 14. d. M. i Florenz abgeschlossener Schifffahrtsvertrag zwischen dem Norb— deutschen Bunde und Italien, nebst Protokoll von demselben Tage übergeben sei. Das Haus beschloß Schlußberathung im Plenum. Es folgte sodann die Notification, daß der Bunde. rath für die . des Gesetzentwurfes, betreffend die Kriegsmarine, außer den Mitgliedern des Bundesrathes, I) den Königlich preußischen Hberst Klotz, 2 den Königlich preußischen Geheimen Admiralitäts-⸗Rath Jacobs, 3) den König, lich preußischen Capitain⸗Lieutenant Freiherrn von Schleinitz zu Kommissarien ernannt habe.
Nach einer weitern Mittheilung des Präsidenten beantragt der Referent der J. Kommission für Berathung des Postgesetze Namens der Kommission, dem Gesetze in Betreff des Poͤst Taxwesens im Gebiete des Norddeutschen Bundes die verfassunge—
mäßige Zustimmung zu ertheilen und die darauf bezüglichen
Petitionen für erledigt zu erachten. ;
Das Haus trat darauf in die Tagesordnung ein: »Ab— stimmung über den Gesetzentwurf über das Postwesen nach den Beschlüssen des Reichstages, und über den Antrag von Dr., Harnier und Genossen.« Zuvor erhielt der Bundes-Kom— missarius, Königlich sächsische Staats⸗-Minister Freiherr von Friesen, das Wort und äußerte sich dahin:
Meine Herren! Das hohe Haus hat in seiner letzten Sitzung einen Zusatz zu §. 98 des Postgesetzes angenommen, welcher sich
auf die Wahrung des Briefgeheimnisses und die von demselben
nothwendiger Weise zu machenden Ausnahmen bezieht. Der Bundesrath hatte keine Gelegenheit gehabt, vor der Diskussion
sich über seine Haltung diesem Amendement gegenüber schlüssg
zu machen, er war auch durch eine ganz unaufschiebban Sitzung in der großen Mehrzahl, seiner Mitglieder behindert, der Sitzung dieses hohen Hauses beizuwohnen. Dessenungeachtt
haben die Herren Kommissare des Bundesrathes, welche in die ser Sitzung anwesend waren, alle die Gründe, die gegen di Annahme dieses Zusatzes in vielen Beziehungen sprechen, aus
führlich und gründlich entwickelt. Es sind dies ganz dieselben Gründe, die den Bundesrath selbst abgehalten haben, in seinereigenen Vorlage eine ähnliche Bestimmung aufzunehmen.
durch seine Aeußerungen der Entschließung des Bundesrath
nicht vorgreifen könne, daß er ihm vielmehr die Entscheiduns
zu überlassen habe, Seit jener Sitzung hat nun der Bundesrath selbst die Angelegenheit in eine reifliche und gründliche Erwägung ge
zogen. Ich muß zuvörderst zur Beseitigung jedes Mißverstäm nisses ausdrücklich constatiren, daß über das Prinzip selbst nach seinen beiden Richtungen, d. h. einmal darüber, daß das Brie geheimniß unverbrüchlich zu wahren it, und andererseits da
des allgemeinen Wohlt durch Die Meinung
über, daß im Interesse des Staates un gewisse Ausnahmen davon festgestellt werden müssen— aus keine Meinungsverschiedenheit obwaltet. verschiedenheit, die während der letzten Sitzung obwaltete — un die auch noch obwaltet — ist vielmehr nur die, ob das vot liegende Gesetz der geeignete Ort ist, um eine solche Bestimmum aufzunehmen, und ob die Fassung, wie sie von der hohen Vun sammlung beschlossen worden ist, wirklich eine erschöpfende un nach allen Richtungen hin und für alle Fälle genügende sei
Diese letztere Frage war es nun, welche auch jetzt wiederum dem Bundesrathe vorlag. Indessen hatte sich in der Zwischen zeit die Sachlage wesentlich geändert. Nachdem das hohe Hau mit großer Maͤjorität diesen Zusatz beschlossen hatte, so lag den
Bunbesrath nicht mehr die Frage vor, ob die Aufnahme deo Zusatzes in dieses Gesetz mehr oder weniger wünschenswern
setzen: S. 12 (13)
Die Ei klärungen der Bundes⸗-Kommissare befanden sich also im vollen Einklange mit der eignen Ansicht des Bundesrathes. Es hät jedoch der eine der Herren Kommissare, der selbst Mitglied de Bundesrathes ist, in der Sitzung ausdrücklich erklärt, daß a
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o * baren Bedenken, die ihm entgegenstehen und die mög— . nachtheiligen Folgen, die aus demselben hervorgehen in ihrer Tragweite und in ihrer Bedeutung so erheblich
der Bundesrath daraus einen Grund hernehmen
znne, um dem Gesetze seine Zustimmung zu versagen. Der ,, hat von diesem Standpunkte aus die Frage erwo⸗ en, und ist einstimmig zu der Ueberzeugung gekommen, 7 dies nicht der Fall sei. Ich bin daher von dem Bundes— ralhe beauftragt, Ihnen zu erklären, daß derselbe in der An⸗ nahme dieses Zusaßes kein Hinderniß mehr findet, seine Zu— stimmung dem Gesetze zu ertheilen.
Der Gesetzentwurf wurde darauf angenommen, der Antrag
arnser und Genossen mit 101 gegen 91 Stimmen abgelehnt.
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf den Be— richt der VJ. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Freizügigkeit. Dazu lagen die folgenden Anträge vor:
I) Vom Abg. von Luck: ⸗
Der Reichstag wolle beschließen: zu 8 . 1) das Wort »dauernd⸗ vor dem Wort »aufzuhalten« Alinea J Zeile 1 zu streichen; 2 fol. gende Zusätze hinzuzufügen: a) »Das Recht zum Aufenthalt darf nicht bon der Beibringung eines von der früheren Aufenthalts; Gemeinde ausgestellten , oder Rücknahme ⸗Reverses abhängig ge⸗ macht werden.“ H » Neben dem durch das gegenwärtige Gese gestat— teten Recht zur Wahl des Aufenthalts findet ein besonderes von an— deren einschränkenden Bedingungen , . Recht zum Wohnsiß nicht mehr statt.«“ Es wird 3 en Zusat 2. a. dem 8. 3. 4 oder auch dem S. 9. (10 hinzuzufügen je nachdem dadurch eine bessere Redaction erkannt wird und den Zusatz 1. b. als besonderen Paragraph ein uschieben; zu §. 4. (5.) die Worte: »bevor der neu Anziehende an , Aufenthaltsorte einen Unterstützungswohnsitz (Hei⸗ . erworben hats zu streichen und statt dessen den Eingang des 8. fo zu fassen: 2Offenbart sich während des ersten Aufenthalts- jahres nach dem Anzuge die Nothwendigkeit« u. s. w. Zu §. 6. () hinter den chlußworten »gedauert hat⸗ hinzuzufügen: nachdem der Regierung des übernahmepflichtigen Staates von dem Ausweisungsfall ö 6 . Als .
ͤ ng am uß des Gesetzes folgenden Paragra inzuzu⸗ . ig zum . . , ,,. 3 . Staatsangehörigkeit in den einzelnen Staaten und im Bunde sind ale , im Sinne des vorstehenden Gesetzes anzusehen: I die Staatsangehörigen desjenigen Staates, in welchem die Ergrei⸗ fung des Aufenthalts stattfinden soll, 2) alle diejenigen, welche sich durch Vorlegung eines von irgend einer Bundes ⸗ Staatsregierung nach den Vereinbarungen der Gothaer Convention d. d. Gotha den 15. Juli 1851 ausgestellten Heimath, oder auch nur Uebernahmescheines ausweisen. Die uneingeschränkte Ausweisungsbe⸗ fugniß der Bundesstaaten nach S8. 1 und 2 der Gothaer Convention findet nur unter den Einschränkungen der §8§. 1. 2, 3 und 4 (68.1, 3, 4 und 5) des vorstehenden Gesetzes statt. (Die eingeklammerten Paragraphen beziehen sich auf den Gesetz Entwurf der Kommission.)
3) Von den Abgg. Löwe und Wigard:
Der Reichstag wolle beschließen: im K.! hinter Nr. 3 folgenden Zusatz einzufügen: Das den Zünften oder Innungen zustehende Recht, Ändere von dem Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, wird aufge—⸗ hoben; desgleichen das Verbot, Gewerbe und Handel auf dem Lande zu treiben. Jeder Gewerbtreibende darf Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art in beliebiger Zahl halten. Hierdurch werden jedoch die wegen Beschäftigung der Kinder zu gewerblichen Zwecken bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht geändert, Gesellen sind in der Wahl ihrer Meister unbeschränkt. Die Gesellen- und Meister⸗ Prüfungen bilden nicht mehr ein Erforderniß zur Ausübung der Handwerke. Jeder Bundes-⸗Angehörige, der durch eine Prüfung in einem der Stäaten des Bundes die Befugniß zur Ausübung der ärzt⸗ lichen Praxis in demselben erworben hat, ist zur Ausübung . Praxis an jedem Ort des ganzen Bundesgebietes berechtigt.
3 Von den Abgg. Hausmann und Wigard:
Dem §. 2 in Alinea ÜL folgende Fassung zu geben: Insoweit auf Grund rechtskräftigen gerichtlichen Erkenntnisses Personen wegen ge— meiner entehrender Vergehen Aufenthaltsbeschränkungen durch die Po— lizeibehörde unterworfen sind, behält es dabei sein Bewenden.
4 Von dem Abg. von Kirchmann:
Im S. 2 hinter Alinea 1 folgenden Zusatz zu machen: Die be—⸗ sonderen Gesetze und Privilegien einzelner Ortschaften und Bezirke, . Aufenthalts-Beschränkungen gestatten, werden hiermit auf⸗ gehoben.
5) Von dem 27 Planck:
Der Reichstag wolle beschließen: Den Herrn Bundeskanzler auf— ufordern, dem Reichstage in seiner nächsten Sitzungsperiode ein Ge— ö über das Heimathsrecht vorzulegen
6) Von dem Abg. Bockum-⸗Dolffs:
Der Reichstag wolle beschließen: Im §. 1 Alinea 1 zu sagen: Lan jedem Orte sich aufzuhalten oder niederzulassen. Im F§.1 Alinea 3 zu sagen: .. oder wegen fehlender Bundes⸗ oder Gemeinde— Angehörigkeit, der Aufenthalt, die Niederlassung, der Geschäfts⸗ betrieb oder der Erwerb. .
Den s 4 (65) mit Weglassung des Alinea 2 im §. 10 (1, wie folgt, zu i. Offenbart sich binnen Jahresfrist nach dem Anzuge die glolhwen igkeit einer öfteren Unterstützung aus öffentlichen Armen— mitteln, und weist die Gemeinde nach, daß die Unterstützung aus an— deren Gründen, als wegen einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit oder wegen eines vorübergehenden Nothstandes erforderlich geworden ist, so kann die Fortseßung des Aufenthaltes versagt werden.
der zweckmäßig wäre, sondern lediglich die 6 ob die ganz
D Vom Abg. Graf Bassewitz:
Den §. 1 Absatz 1 so zu fassen: „jeder Bundesangehörige hat das Recht, innerhalb des Bundesgebiets an jedem Orte sich zeitweilig oder dauernd aufzuhalten, wo er eine eigene Kern oder Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist.“ und für den Fall der An- nahme dieses Amendements im vorletzten Absatz des §. 1 die Worte voder niederlassen« zu streichen.
8) Vom Abg. Miquel:
Dem Antrage des Abg. Planck nach dem Worte »Heimathsrecht« if en: „und die Verpflichtung der Gemeinde zur Unterstützung Verpflegung nicht Einheimischer«.
9) Vom Abg. Miqu El:
In S§. 9 des Entwurfs nach dem Worte »Landesgesetzen« hinzuzu— fügen: »voder Lokalstatuten«.
10 Vom Abg. Liebknecht:
Dem S§. 11 folgende Fassung zu geben: Polizeiliche Ausweisun⸗ gen oder Untersagungen des Aufenthaltes an irgend einem Orte des
orddeutschen Bundes sind nur zulässig auf Grund gerichtlichen Er- kenntnisses, welches dazu ermächtige, oder wenn der Betreffende die öffent⸗ liche Armenunterstüßung in Anspruch nimmt nach den nähern Be— stimmungen über die Armenpflege. Alle dem entgegenstehenden Privi—⸗ . einzelner Ortschaften werden hierdurch aufgehoben. Alle bisher erfolgten Ausweisungsmaßregeln treten mit Einfuhrung dieses Geseßes außer Kraft.
II) Vom Abg. v. Bethmann-⸗Hollweg:
Dem Gesetze den Zusatz zu geben: »Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1 in Kraft.«
Nachdem der Präsident des Bundes⸗Kanzler-Amts sich über den Gesetzentwurf geäußert hatte, wurde die Generaldebatte er⸗ öffnet. Es sprachen die Abgeordneten Leistner, Wigard, Löwe , Gesetzentwurf, die Abgeordneten v. Zehmen und
iguel für denselben. Dem Abg. Miquel antwortete der Präsident des Bundes-Kanzler⸗Amtes. Nachdem der Bericht⸗ erstatter Abg. Braun über den Kommissionsbericht referirt hatte, wurde die Spezialdiskussion eröffnet. Zu . 1 sprachen der Präsident des Bundes-Kanzler-Amtes, die Abgeordneten Graf Schwerin, Salzmann, Michaelis. (Schluß des Blattes)
hinz und
Kiel, 18. Oktober. Die für die preußische Regierung auf den Werften von Seyne in Frankreich gebaute Panzer⸗Fregatte „Friedrich Karl« ist am 15. nach Kiel abgegangen.
Hessen. Darmstadt, 19. Oktober. (Darmst. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Cronprinzessin von Preußen, Prinzessin Royal von Großbritannien und Irland, mit Ihren zwei jüngsten Kindern, dem Prinzen Heinrich und der Prin— zessin Vickoria, sind heute Nachmittag 4 Uhr von Baden mit JJ. GK. HH. Prinz und Prinzessin Ludwig hier eingetroffen und im Palais der Höchsten n abgestiegen.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wird morgen, Sonn— tag, Mittag hier ankommen.
Baden. Karlsruhe, 19. Oktober. (W. T. B.) In ihrer heutigen Sitzung hat die Kammer der Abgeordneten den Verträgen über die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins in namentlicher Abstimmung einstimmig die nachträgliche Ge⸗ nehmigung ertheilt. Ferner sprach die Kammer sich für eine allmälige Herabsetzung der Salzsteuer aus und stellte an die Regierung das Ersuchen, bei den Verhandlungen über Einfüh⸗ rung einer Tabakssteuer das Interesse des hierbei besonders be— theiligten badischen Landes nach Kräften zu wahren.
— Der »Karlsr. m entnehmen wir folgende Mittheilun⸗ gen: Donnerstag, den 17. Oktober, Abends gegen 6 Uhr, sind in Baden mit Sonderzug eingetroffen JJ. KK. HH. der Kronprinz und die Kronprinzessin von Preußen mit ihren jüngern Kindern, dem Prinzen Heinrich und der Prin⸗ zessin Victoria, so wie Se. r. der Prinz Ludwig von Hessen und seine Gemahlin, Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Alice von Großbritannien.
JJ. KK. HH. der Großherzog und die Großherzogin empfingen die Ankommenden am Bahnhof, führten sie zunächst zu J. MM. dem König und der Königin und dann ins Großherzogl. Schloß, wo sämmtliche Herrschaften Wohnung ge— nommen haben.
Freitag, den 18. Oktober, am Geburtstag Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, wurde Vormittags ein Ausflug auf Eberstein Schloß unternommen, an dem auch Ihre Kaiser—⸗ liche Hoheit die Prinzessin Wilhelm Theil nahm, welche am Abend vorher in Baden eingetroffen war. Das Diner fand bei Ihren Majestäten dem König und der Königin im engsten Familienkreise statt, dem auch Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm anwohnte, nachdem Hochderselbe am Nachmit— tag zur Beglückwünschung des Kronprinzen nach Baden ge— kommen war. Um 9 Uhr Abends fand im Großherzoglichen Schloß eine größere Abendgesellschaft statt, bei welcher auch Ihre Majestäten der König und die Königin erschienen.
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