1867 / 250 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i n ,, 99 zu e rn, e 6 der Auslegung ihm aufgehalten haben, und wenn sie ihm von einem and gesagt wird: ja, hier liegt ein Fall vor, der, reng genommen, Staate wegen Verarmung oder aus sonstigen Gründen n ; 1h ; 16. 6 ; unter den ersten Satz fällt, aber unter den 3. fällt er gewiß zugewiesen worden, übernehmen muß, die er aber 66 e An ichten haben sich n, . . . / ele. a neh 5r Eilunß * 6 Defugnif, 6 He, e, e,, reren, de. nicht und deshalb ist es doch zweifelhaft, ob er auch unter den durchaus nicht als seine Staatsangehörigen anerkennt. nen einstinnmig n te —. aer, , , . roßen gehöri ang n, 56 , 5 ? 25 ce, eine . fällt. , aus 26 9a habe 9 Ihnen. 1 glaube nichts daß es sich empfiehlt, in Vezug auf die g e en,, m e, e n , n, Diskussionen 2 ka ih gar bir e n m,, der Ge⸗ empfehlen, dieses 3. Alinea des Kommissionsvorsch ages nicht gorie von Personen im vorliegenden Gesetz eine Bestimm KFrth, welcher, , 8 ñ bie .. g r a, 444 ? angunchmen. Ich konstgtire ausdrücklich dabei, daß der Bundes. zu treffen, weiche, wenn auch vielleicht i. . ich tage ee ben hon ,, , , . e. ,. 1 16 des . k rath nicht im ,, . ga e , it daß durch gedeutet werden könnte, daß für diese Personen, die eigen e in . 2. ,,, . 2 Be⸗ gemacht werden. Aber ,, ö der 2 die Bestimmung des §. 1 ohne dieses Alina alle Beschrän tungen nirgends eine bestimmte Stagtsangehörigkeit nachweisen eschreltu 6 ,,, ; 3. r e. der hier voz liggenden Materie, welche . der , nen, eine Bundesangehörigkeit . sei, 399 n g n , e , , ,,. . ier al e n ede d fen 8 n er, e, . es religiösen Bekenntnisses beruhen, vollständig beseitigt sind diese Weise den sehr richtigen und' bis zu (iner it. ist da e . ö er Ge m. ; 261 ung, dem E des 6 daß af . nach ul Seite hin nicht der mindeste n nl lichen i lor en , der Sad)! e ef temen, bestehen. Beschränkungen des . . kinghh längereu oder türzeren Aufenthalte die JJ gehenden gesagt ist und daraus folgt: . durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaalnn h aus schlie . ! K, , r r 4 s . n wach Gegen den von Ihrer Kommission vorgeschlagenen §. 2 ist wird, zu verlassen . eine Ausnahme davon , nnrechte, Rechte zur Ertheilung , ; ö 3 en gar nichts, d . ist scharf zu unterscheiden zwischen nichts zu erinnern. welcher un weifelhaft ein Bedürfniß' nicht vhrlieh! n sonen und Rechte zur Erhebung gewerblicher Abgaben , unnndeß Folgerung; wo das Bürgerrecht Gegen den Zusatz zu S. 3 (ietzt 5. ist ebenfalls nichts zu Ich bitte um Verzeihung, wenn ich noch auf zwei an iind er diftè e gulitungzn nie g , t, . e n u ö . 31 e t . nnn ,,, erinnern, obgleich man wöhl zweifelhaft darüber werden kann, dements zurückkomme, die ich eigentlich schon an einer frühe henden Verhältnisse kann schon aus dem Grunde nicht zu . bleib Folg . . . / n Cgenstande der Bundesgesetzgebung gemacht werden, weil es ist völlig zweifellos, daß, wo die bestehenden Verhält—

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ob er nöthig ist. Zu einem Bedenken indessen giebt er keinen Stelle hätte erwähnen müssen. Das eine 8 2 39 ; Anlaß. . . des ö. Abg. 6 , fene st idr e enn hren überall um Entschädigung der Berechtigten handeln nisse eben in Folge der von mir zugegebenen Aenderun⸗

Die in dem 8§. 4 (ietzt . ) vorgenommene Aenderung das dritte, welches dahin geht, ebensö, wie ber Ben Albgen rd, und um eine Euntschädigung, 2 der Natur . Sache n 13 u nd 6e ie tt cht, es wünschens⸗ ist eine unzweifelhafte Verbesserung der Vorlage des von Luck beabsichtigt hatte, nur dann die Ausweifun n ch nicht aus Bundesfonds gewährt werden kann, sondern nur werth er cheinen lassen, die esetzhebung über die Verpflich⸗ . gqug s Landesfonds zu gewähren ist. Dieser Theil der Reform tung zum Bürgerwerden zu ändern, mit anderen Wor⸗

Bundesraths. Hierzu kommt nun aber ein Amendement statten wenn der Verarmungsfall innerhalb des : r ö . des Herrn Abg. v. Luck, welches dahin gerichtet ist, den §. 4 9 Aufenthaltes stattfindet. n e. 3. daes s n l rGewerbegesetzzebung, welcher wesen lich das Terrain zu ,. ten . . des , , n, der Gemeinde ⸗Ange⸗ sietzt H). dahin zu beschränken, daß die Foͤrtsezung des Aufent- könnte ich nur wiederholen, was ich bei dem, soviel ich verste n hat für ine Jemeinschaftliche Bundesgewerbegesetzgebung wir zung att nich 2 . 4 hangig sein zu lassen von einem halts nur dann versagt werden kann, wenn sich während des habe, gleiche Tendenz verfolgenden Amendement des Bern jweifelhaftden erritorial. Gesezz bungen überlassen bleiben müs⸗ ausdrü . ; n 14 .. . y. zur gesehlichen Kon⸗ ersten Jahres des Aufenthalts nach dem Anzug die Hülfsbe⸗ von Luck gesagt habe. Es liegt sodann noch das Amende Dagegen erscheint eswohlzulässig, den anderen Theil der Gewerbe⸗ sequenz . ö. 3 e ; un eigenthums oder län⸗ dürftigkeit ergiebt. Meine Herren, gegen dieses Amendement des Herrn Abg. Miquel vor. mi sezgebung und zwar denjenigen, auf welchen es im Großen geren . , . . halts . machen wo,, glaube ich mich ganz entschieden aussprechen zu müssen. Es ist Ich spreche von dem Amendement „welches sich au g R Banzen ha uptsächlich und nach den im Reichstage gefallenen 3 ich 19 2 nisse e . 6 z erth erscheinen lassen, bei dem vorliegenden Gesetz die Aufgabe gewesen, und wenn §. 9 bezieht und dahin gerichtet ist, daß die Vorschij⸗ eußerungen und gestellten Anträgen wesentlich auch hier an— 9 e 16 6 au , guet reffen, I it die Territorial⸗ man diese Aufgabe nicht im Auge behalten hätte, wurde es Über du Anmeldung der Neuanzichenden nicht bla (. umt, nämlich den Theil der Gewerbegesetzgebung, der sich be— Gebe. ung ö un e, Ich glaube, daß hiernach die schwerlich gelungen sein, im Bundesrath eine Verständigung Landes Gesetzen, sondern auch den Lokal Statuten it äftigt mit den im Staatsinteresse für nöthig erachteten Be— edenken sich erle ö. werden, welche der Herr Vorredner von über das vorliegende Gesetz zu Stande zu bringen = ch assen werden sollen, und welches, wenn? c!!! Hankungen des Gewerbebetriebe, füglich imm Wege der Bundes. dem . esez in Deng auf die Aufrechthaltung ist bei dem vorliegenden Gesetz die Aufgabe, ge- nicht irre, ich kann mich rt baben m ezgebung und zwar hoffentlich bald zu erledigen. Ich und Gestaltung der konimunalen derhältnisse geäußert hat. wesen, in die Gesetze über die Unterstützungspflicht, über bie Er. dem Herrn Abg. Miquel herrührt. Gegen dieses Amenden eife vielleicht der Diskussien vor, aher ich glaube, daß Was den zweiten Punkt betrifft: die Verpflichtung zur werbung des Heimathsrechts nicht ein n greifen Durch den Vor⸗ würde ich, so weit ich die Sache im Augenblick übersehen ö mir ö enn 23 ich h k ö 6. . i n, ) 8 Abg. Her : welcher . He⸗ itli n he hen um erklä ie auf Seite 1 . ; ; . len ? j schlag des Abg. Herrn v. Suck, welcher der preußischen Ge wesentliche Bedenken nicht zu erheben haben. r, , , ist Aiuf diele Rtesolution, wälche lgutei: Fens und den älteren Probinzen e ein inf bestcht,

setzsebung, d. h. der in den alten preuß schen Provinzen Ich glaube nun am Schluß auf ein Amendement ö des 1e n. ö ; . ö r ö 2. t. = in 6 em nächsten Reichs! welcher auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten ist. Es

bestebenden entspricht, würde ein sehr tiefer Riß in die bestehen de ich habe das absichtlich bis zum Schluß verschoben ö en, n, ,n, 4 . gd gel . die 3 ric hi, r . / Zustande im Wege der Territorial⸗

Gesetzgebung in den übrigen Staaten und in den übrigen Pro- eingehen zu müssen, auf r ele ing ; n P ngeh / welches ich au eingegannn ; ; 368 ̃ t i

vinzen des Preußischen Staates gebracht werden, dazu sind im fein würde, wenn! nicht gestellt ha ch eu gm gegründete Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund sie mir bekannt ist, dieseni Zu x 1 Augenblicke die Verbältniffe noch nichl reif. Man? wird un! B kafäerg chen g ohn dt, gstelt Ware n, nam dorzulegen, Hesekgebung abzuhelfen, also die zlebelstände zu beseitigen, weiche zweifelhaft mit der Dr. . kommen auch . Verh iin he . ng iner Resolution, zie uf Seile l. des Lemm n ö 6 dahin zu erklären im Stande, daß der Herr Bun- sich augenblicklich, übrigens völlig unabhängig von dem vor— in Tänen, 1 J rn mhiss en t orgeschia gen worn skanzler bein? Bundes-Präsidium beantragen wird, ihn zu liegenden Gesetz in den Verhältnissen gezeigt haben.

gemeinschaftlich zu ordnen, aber jetzt, bei Gelegenheit dieses Ge⸗ und welche denselben Gegenstand betrifft, auf den sich das unt mächligen, der hächsten Sefflon des Bundesraths eine auf Ter Was den Antrag des Abg. Planck betrifft, auf welchen der

setzes sie ordnen zu wollen, davor muß ich dringend warnen. Nr. 135 der Drucksachen vorliegende A s , ; f f * rn, mr ee, , , n . . wa *r. 12 Amendement des Hem 6 a e s . . ; Zu S. 6 jetzt 8. ) hat Ihre Kommißsfion keinen Vorschlag Dr. göwe bezieht. ö n Frundlage der Gewerbefreiheit beruhende Gewerbeordnung für ,,, ,,, 2. b 2 4 e. gemacht. Der Herr Abg. v. Luck hat zu diesem Paragraphen Ich habe bereits in meinen einleitenden Bemerkungen n Norddeutschen Bund börzulegen. . , ö den Vorschlag gemacht, hinzuzufügen hinter den Schlußworten: auf hingewiesen, daß die F inwiewei . men Ucber das bon dem Abgeordneten von Bethmann Holl! das Heimathsrecht zuzusagen. Der Herr Vorredner selbst ha nachdem der gtegierung des übernahmepflichtigen Staates von vorli . Ge 66 3. rng, he, , , . Rahmen ) eg eingereichte, den Beginn der Gesetzeskraft des frag. hervorgehoben, daß ein solches Gesetz auch sehr große Schwierig- dem Ausweisungsfall Kenntniß gegeben worden ist. Es ist ter , n, werden könnte, e. wohl n chen Gesetzes belreffendẽ Amendement äußerte sich der Präsident keiten hat; daß der Gegenstand zu denjenigen gehört, auf welche dieset Zusatz allerdings unschädlich? er entspricht bollkommen miff , . s Bundeskanzleramts, Delbrück, wie folgt: sich die Thätigkeit der Jundes-Gesetzgebüng würde erstrecken der Golhact Eonventfon, weil er aber der entspricht, halte h 2 re, m nr , n ,,, . ö Wenn ich noch an mal des Wort negmen kr s ggcheht müssen. das ift in den Motiven der , , , . . ö. anz borzugsweise mit dem Gegnn 181 ieses 8 len. ausdrücklich anerkannt ihn auch nicht zthig. e * ? , um en die Annahme dieses Amendements zu empfehlen. anerkannt. . . goiqueehe teig zunächst die redactionelle Aenderung 26 ,, gift, ,, . ene . t , nn, d, en nn. , m. * 16 6 * ene, get ng, n g e, ede . . . . . ĩ r Kommi iss de irsprüng⸗ langt, der nicht sowohl ein Gesetz über das Heimathsrecht a oder Berichtigung zu acceptiren, die der Herr Referent bereits angeregt worden ist , , i mmission vorgeschlagenen Aenderungen der 1 8 langt, z Deimath . ung zu ge ö ämlich mit der sogenannten gewerblith ' ,, . . ö swert in Gesetz über die A ; betrifft o kann ich erwähnt hat, meinerseits aber auch nochmals zu wiederholen, Freizügigkeit oder init ander; mi Fraͤge: ob n Hen Vorlage allerdings in hohem Grade wünschenswerth, ein Gesetz über die. Armenpflege betrifft, te z sa⸗ u, . . , ren Worten mit der Frage: ob z fern 4 s und der Ausführung darüb Augenblick eine persönliche Ansicht aus— daß diese Berichtigung auf das erste Alinea ausgedehnt wird vorliegende Gesetz der irti t di s z zwischen der Emanation des Gesetzes und der Ausführ g darüber im Augenhlick nur meine persönliche Ansicht w 3 . er Art und die gegenwärtige Zeit die ; . mn z h d We 2 z eßt5 j is; r ; isñ̃ . 8 8 3 ; 2 mmügend, um die sprechen. Meine persönliche Ansicht trifft allerdings im Wesent— um s. z ; 3 . . ünffaigkeit sl s. Gesetzes ein genügender Zeitraum liegt, genügend, . per t. ͤ ser , ,, ,, . Ihter , , . um durch Herstellung der gewerblichen Freizügigteit t hure . i . , des Gesckes beauftragten Be. lichen mit der des Herrn Börretnersf ahl! zue, daß ich in de . mie ö. das von dem Herrn r Lieb nein un n . ö . rere fn , örden mit den nöthigen Instructionen zu persehen. Würde nicht zweifle, daß in der That fich das Bedürfniß ergeben wird, , , , ,, ; Del 2 zernd immungen in die bestehenden eine nn finden, so müßte man sich auf ein solches Gesetz durch die Bundesgesetzzebung zu erlassen, und gestellte, soeben verlesene Amendement entschieden auszusprechen. werbegesetzgebungen ein ufüh issson var nl s Amendement keine Annahme finden, . 2 ß 63 , n 9 fallt inf . = . ; ren. Ihre Kommission hat M *.* s eise d blication des darin, daß, w dieses Bedürfniß ergeben wird Es fällt insofern vo d d des Gesetzes R ,, f. zul , e nel le nicht erwünschte Weise helfen, daß man die Publicatie ferner darin, daß, wenn sich dieses Bedürfniß ergeben wird, am, als 3 h n. k . . 2. ö , ,,. verneint, aus welchen sie ich , und inzwischen Instructionen zu einem Ge⸗ der Bundesrath unzweifelhaft keinen Anstand nehmen wird, sondern ganz allgemein die Mattrfe behenh t Es un erlegt 68 un nr e nn, . , , ke erließe, welches nicht publizirt ist. Es . ö. . den diesem Bedürfniß durch eine Vorlage zu entsprechen— ferner auch in seinem mascriellen Inhalt den entschiedenste n are, s adsak ds vorliegende Ger, aan schlinunsten Falls einschlagen kann, der aber nicht er— ' auch . Inh r densten seiner vollen Wirksamkeit erst gelangen wird, wenn durch einn . e,, 9 * 3 3 9 3 2 n * e der Sa e lie t. kann 2 * 2 2 * K daher nur dringend empfehlen, ö in den bestehenden Gewerbegesetzen auch die gewah . . en n ren, . a . Landwirthschaftliche Nachrichten. ? ( . 3j 210i * . 3 1v R. s j a3 ? , . 51 ü 5e . j j Ich komme sodann noch zu dem letzten Vorschlag des Herrn , 6 inn wirt, ich sag zi fein s Rag em der Abgzordnere Mig ul den von ihm herrüh= Vom Haardtgebirge, 18. Oktober Am 21. 1. M. beginnt Abg. von Luck, welcher dahin geht, gewisse Uebergangsbestim⸗ und , u e geh, . h . aan, élbänderungs . Worschlag begründet Hatte, erklärte der in ac 3 . 2 ö. r, e ee 1 * . ; ss 3 3 * 6 8. 6 ö l le größte Anzahl der Betheiligi hräßfd skanzleramts, Delbrück: pflegen, ein »Glücksherbst«, d. h. Einige machen viel Wein, die AÄn— mungen am Schlusse des Gesetzes hinzuzufügen; Uebergangs—⸗ dat . hräsident des Bundeskanzleramts, . gen, ein » 9 4 ; . ; 6 1. 98 gewährt das vorliegende Gesetz schon einen sehr bedeutende : ; . x Ge . 6 d rn weni e nach der Lage dem Alter und der Traubensorte der bestimmungen, welche dahin gerichtet sind den Begri F e . , , Meine Herren! Wenn ich noch einmal in der General⸗ dern g/ 1e ng age, dem Alter und der Tre sorte der h / griff der Fortschritt gegen den bestehenden Zustand. Nun ist, wie ist t e r ö il Weinberge. Die Traubenkrankheit hat leider in diesem Jahre größere Bundesangehörigen« zu definiren. Ich kann leider auch die , par uirsltdnd, Run ist att] bistusfion das Wort ergreife, so geschieht das nicht blos, weil . ,,,, 5 11 62 sen merkt, darüber auch bei den verbündete ierungen ki 7 4 f Verwüstungen angerichtet, wie seit langer Zeit. Hinsichtlich der Qua— Zusatz Ihrer Annahmè nicht einpfehlen. Er versteht sich zum Zweifel gewesen, daß es in hohem , si e Vorredner mich k ö. . lität der Weine lauten die Verichte nicht sonderiich gunstig. Will Theil ganz von, selbst. Wie augenblicklich die Bestimmungen ie gewerbliche Freizügigkeit fobald als thunlich herzustell endern auch deshalb, weil sein Vor a e . . seits ch man in diesem Jahre ein gutes Produkt erzielen, so muß mit großer der Verfassung liegen, ist die Bundesangehörigkeit unzweifelhaft Aus besonderem Anlaß eines v 8 Königl. sächsischen Resi n Punkt berührte, welchen klar zu stel en l meiner eits au Vorsicht ausgelesen werden; sonst werden die reifen Trauben durch bedingt, lediglich durch die Stgatsangehörigkeit in dem einzel— rung gestellten Antrags hat d . 3. . sachsisc thai itragen, möchte. Sein Vortrag hat sich vorzugsweise auf die Vermengung mit den unreifen schlecht und die letzteren nicht gut nen Bundesstaate. Darüber kann an? sich ein Zweifel mhh sich n il ener mr gs hat der Bundes rath Veranlassung g . Verhäältnisse bezogen, einmal arif das Verhältniß der Ge. gemacht. Ueber die Mosthreife läßt ich begreißtiher Weise noch nichts obwalten, das will zunächst der Herr Ab . auch aut.... fin . dieser Frage eingehend wiederholt zu beschãfti Neindeangehörigkeit, und sodann auf das Verhältniß der Armen- Bestinmmtes sagenz s nur hat man in einzelnen Weingrten doch schon drücken. Er zieht sodann aber eine . von . gen . zu d i leher u gfing gekommen, daß das . nterstützUüngen. Was das erste anlangt, so bedarf es, glaube ich, gewisse e, d, . *. . . der x * wir (. g. ne ̃ der Art und die gegenwärtige Zeit noch nicht! R bündeten Regie meinen nämlich das Resultat der hie und da stattgehabten Versteige⸗ seinen Vorschlag hinein und will sie durch feinen Vorschlag im Zeit Fei ͤ 9 ie! um der Versicherung, daß es den verbündeten Regierungen r, tg . e ö . l en Zeit sei, um so einschneidende Be timmungen zu treffen, wie hr fern ; am. setz die rungen der Trauben am Stecke. So wurden z. B. an einzelnen l . elegen hat, durch das hier vorliegende Gesetz die . = w . Sinne ndieß Hecke zunnn' undes angehörigen machen, in dem vorliegenden Antem bende vorgeschlagen sinb. uf . n . Her nb fchend ö a,. Orten des anittleren Hgardtgebirges für die Logel 3 40 Liter bezabit welche in der That nicht Bundesangehorige find nach der In Beziehung auf die Frage, auf welchem Wege an 1g nes g ben das 1 ö , und zwar wie die Trauben am Stocke hängen TF1. 36 Kr. 1 . Vestimmungen, nämlich folche Perso— zweckmäßigsten die gewerbliche Fre gta it herzustellen eic] , . die wenn, n mn ,, 9 bis 5 Fl. Das macht die Summe von 136 156 Fl. pr Fuder nen und darauf weist der Ausdruck Alebernahmeschein⸗ durch Aende . l e Konsequenz haben könnte, d . g 1000 Liter. uck U rungen in der Landesgeseßzgebung oder durch Er laube, ni . ; S ne ,. r . . 9 t e, nicht vorgelegt haben. laube aber auch nicht, daß hin —, welche zwar ein Staat, wenn sie sich eine Zeit lang bei eines Bundesgesetzes, haben verschiedene Ansichten obgewalt ch aus 1h vor n . solche n ergeben nn. Wo nach der bestehenden Gesetzgebung oder nach der Lokal- 5179 *