4380
Ser. D. Nr. 43. BE. Nr. 47. 60. 183. 245. 386. 455.
PF. Nr. 83. r B. Schuldbriefe zur Ablssung von Brauberechtigungen. Ser. B. Nr. 011 ͤ
GS. Nr. 617. 025. . B Ir 6lö5. 675. 062. 071. 074. 62. 084. 0109. ol10. oll5. 0120.
Olz22. 0l28. Ol33. 0137. 0139. 0141. O49. Ol59. OlI66.
Ol67. 0ls9 O97. 0208. 0210. Q211I. O213.
Ser. E. Nr. O24. O51. O60. Olsl. O62. O69. O70. Ol77. CI9. O203. 0223. (229. 0236. 0253. 0254.
PF. Nr. O04. 041. 053 ;
nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten der gesetz
lichen Bestimmung gemäß verbrannt worden sind.
Endlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß folgende be⸗
reits früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse zur Ablösung
von Grundlasten und zwar:
Ser. A. Nr. 100. ; B. Nr. 161. 503. 613. 823. 1157. 1260. 1305. 1430. 1596. 1623.
1691. 1852. 2021. 2040. 2117. 2136. 2161. C. Nr. 59. 173. 185. 245. 278. 314. 443. 448. D. Nr. 71. 74. 125. E. Nr. 100. 306. 311. 377. 436. 518.
F. Nr. 68. 104. . bis jetzt zur Einlösung bei der we nn, ,, , , noch nicht räsentirt worden sind, und es werden daher die Inhaber derselben zu — Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat.
Gotha, den 6. November 1867. R Herzoglich Sächsisches Staatsministerium. Im Auftrage L. Braun.
. Wilhelm sbahn. Nachstehend aufgeführte, in den Jahren 1864, 1865 und 1866 zur Amortisation k und eingezogene Prioritäts ⸗Obligationen der Wilhelmsbahn, und zwar: h p Emm ste J. Serie à 100 Thlr. ex 1864. 1 Stück Nr. 2156.
1865. 1 Stück Nr. 2369. 2 1866. 20 Stück Nr. 103. 191. 481. 552. 604. 693. 1314.
1870. 2025. 2070. 2256. 2325. 2786. 2820. 2992. 3040. 3044. 3214. 3262. 3271. . Emission II. Serie à 50 Thlr. 1 Stück Nr. 577. 2 Stück Nr. 2195. 2491. II Stück Nr. 173. 258. 910. 1061. 1165. 1258. 1369. 1414. 1802. 2134. 2485. Il. Emission à 100 Thlr. ex 1864. 8 Stück Nr. 992. 1876. 2698. 3221. 7456. 7551. 800. 19,402. b) ex 18656. 18 Süück Rr. 845. 692. 1154. 3380. 5457. S969. 115170. 11404. 14,461. 18,570. I1I16 Stück Nr. 3. 110. 219. 309. 945. 12659. 1282. 1333. 1765. 1980. 2015. 2228. 3322. 3370. 3578. 3643. 3670. 3759. 3951. 4013. 4393. 4405. 4442. 4485. 4511. 4564. 4641. 4814. 4993. 4996. 5103. 5123. 5532. 5898. 6066. 6135. 6243. 6484. 6486. 6696. 6759. 6793. 7571. 7667. 7681. 7763 7984. 7987. 7992. 8601. 8670. 8842. 9103. 9142. 9236. 9262. 9360. 9475. 9891. 10,120. 10247. 10,281. 10444. 19611. 11,110. 11.206. 116366. 11383. 11,575. 115797. 12,3870. 12486. 12.492. 12,558. 12613. 13,116. 14,559. 14s609. 14,743. 15,061. 15,198. 15,290. 15,5293. 16018. 16044. 16,558. 16,720. 16778. 16914. 16,933. 17.320. 171347. 17472. 17.473. 175555. 17.641. 17/659. 17/667. 17.938. 18571. 18,575. 18680. 187702. 19075. 19 81. 19,307. 19379. 19.448. 19501. 19,832. 20220. 20,297. 20,413. 20 898. 20,907. 20982. IIll. Emission à2 500 Thlr. und 200 Thlr. a) ex 1865. 2 Stück à 500 Thlr. Nr. 33. 1052. und 2 Stück à 200 Thlr. Nr. 3291. 3327. b) ex 1866. 4 Stück à 500 Thlr. Nr. 1388. 1492. 1546. 1808. und 2 Stück à 200 Thlr. Nr. 201. 26477. . sind heute, nebst den zugehörigen Coupons, den Vorschriften des Sta— tuts der Wilhelmsbahn entsprechend, verbrannt worden.
Ratibor, den 8. November 1867. Königliche Direction der Wilhelmsbahn.
1864. i865. 1866.
e) ex 1866.
4219
Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Ausgabe der am 2. Januar 1868 fälligen neuen Coupon- Serie zu den 43 proz. Prioritäts-Obligationen J. Emission und 4 proz. Prioritäts-Obligationen II. und V. Emission unserer Gesellschaft wird
am 1. Dezember d. J. beginnen. .
Die bezüglichen Anweisungen sind nebst einem nach Nummern eordneten, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten angeben⸗ 8 Verzeichnisse in duplo, wozu Formulare bei unserer Haupt ⸗ kasse hierselbst und dem Herrn S. Bleichroeder in Berlin
präsentirten Anweisungen auf einem Exemplare des Verzeichnisses be. scheinigen, und demnächst an einem dem Präsentanten bezeichneten Tage gegen Rückgabe dieses mit Quittung zu versehenden Exemplares, die 3 Couponbogen mit dem anderen Exemplare des Verzeichnissez verabfolgen.
Ueber die mit der Post ie, r, . Anweisungen wird eine Empfangsbescheinigung nicht ertheilt, wie über die auf gleichem Wege alsbald versendeten Couponbogen eine Quittung nicht gefordert wird. Die Uebersendung der Couponbogen per Post erfolgt unter Couvert ohne Begleitschreiben und unter Angabe des vollen Werthes der Zins. coupons, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrücklich ver langt sein sollte.
Cöln, den 12. November 1867. Die Direction.
4232
3 wird hiermit wiederholt vor dem Ankauf der mit Talon und Coupons verloren gegangenen Warschau⸗Brom— berger Eiseubahn⸗Actie Nr. G3 Oc auf Nub. SOG. gewarnt, indem die nöthige Verwahrung gehörigen Orts bereits im Monat Juni 1864 eingelegt ist.
Verschiedene Bekanntmachungen.
leise Bekanntmachung.
ie Stelle eines dritten Geistlichen (Subdiakonus) hierselbst, welche seither mit dem Schulrektorate verbunden war, davon aber de— finitiv getrennt worden ist, soll baldmöglichst besetzt werden. Dieselbe gewährt ad interim ein Jahres-Einkommen von 500 Thlrn., bis bei dem nächsten Personenwechsel im Haupt⸗Diakonate eine verbessernde Einkommens⸗Regulirung möglich sein wird. Wir fordern qualificirte Bewerber auf, sich bei uns binnen 4 Wochen unter Vorle 36 ihrer Zeug ni und schriftlicher Auskunft über ihre persönlichen Verhältnisse zu melden.
Forst, den 5. November 1867. Der Magistrat qua patron.
d , n n Die Kreiswundarztstelle des Kreises Mohrungen, mit dem Wohn⸗ sitze in Liebstadt, mit welcher ein Gehalt von 100 Thlrn. jährlich ver. bunden, ist a ᷣ
Promovirte Aerzte und Wundärzte erster Klasse, welche die Foren⸗ sische Prüfung bestanden haben, fordern wir auf, sich unter Ein— reichung ihrer Approbationen und sonstigen Zeugnisse innerhalb sechs Wochen bei uns um die bezeichnete Stelle zu bewerben.
Königsberg, den 5. November 1867.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. von Jaski.
4220 Betriebs- Einnahme. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn, ohne Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn. 1867 im Oftober .. 549,389 Thlr., bis Ende Oktober .. 4920, 059 Thlr. 1866 im Oftober 589412 x 4/546, 0835 *
also 1867 mehr 30,M 448 Thlr., niehr J 3D. Thi. Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn. 1867 im Oktober .. 110411 Thlr., bis Ende Oktober .. 1,041,918 Thlr. 1866 im Oktober WIl31 2 ö. x 63 340 * also 1867 mehr 121280 Thlr., mehr 78.5, 8 Thlr. Elberfeld, den 10. November 1867. Königliche Eisenbahn ˖⸗ Direction.
42301
Betriebs⸗Einnahmen pro Monat Oktober 1867. Rhein ⸗RNahe⸗Eisenbahn. ö. für Extra⸗ Summa bis ult. Güter. ordinair. Oktober 1867. Thlr. Thlr. Thlr. 48, 385 4/841 Jö / I5l b87 / 00 7 im Oktober.
provisorisch 23,450 49,544 5.190 78 184 730/376 mithin Tf mehr d5 3d c ĩĩsõꝰ chr VNN chr d djdꝰ chr IJ N Saarbrücken, den 9. November 1867. Königliche Eisenbahn⸗Direction.
Bekanntmachung. . Für den Lokal⸗Verkehr hiesiger Verwaltung sowit für den Verkehr des Norddeutschen Eisenbahnverbandet und für verschiedene andere Verbands .Verkehre wer⸗ den vom 1. Januar kf. J. ab neue Güter⸗Tarife in 8 Kraft treten, welche vielfache sehr wesentliche Fracht= e Ermäßigungen enthalten. In den Verbands⸗Verkehren werden hinsichtlich einzelner Artikel, namentlich soweit es sich um eg gn unter 100 Centner handelt, geringfügige Fracht⸗Erhöhungen eintreten.
Die neuen Gütertarife werden in der zweiten Hälfte des Monats Dezember d. J. auf den Güter⸗Expeditionen eingesehen, bezw. zum Verkauf . werden können.
Nähere Bekanntmachung dieserhalb wird vorbehalten.
Hannover, den 11. November 1867.
. Personen. 1866im Oktober. Thlr. ö e,, .. 21,925 ĩ
Thlr.
unentgeltlich ausgegeben werden, an unsere Hauptkasse einzuliefern oder franco einzusenden. Dieselbe wird den Empfang der in Person
Königliche Eisenbahn ⸗ Direction.
M 270.
serthums Oesterreich und
Das Abonnement betrãgt 1 Thlr. für das bierteljahr.
w ,
Königlich Preußischer
Alle Host ⸗Anstalten des Ja- und Auslandes
men Geste an. sür gerkin dir dition r , Preußischen Staats- Anzeigers Jäger⸗ Straße Nr. 1. Gwischen d. Friedrichs · n anonierstr.)
Berlin, Donnerstag, den 14. November, Abends
1867.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberförster Achenbach zu Trier den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Polizei⸗Distrikts⸗ Kommissarius a. D. Bloeß zu Königsberg in Preußen und dem Kassirer a. D. Knieling u Charlottenburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Land⸗Physikus, Ober⸗Medizingl⸗ Rath Dr. Langenbeck zu Bremervörde in der Landdrostei Stade und dem Superintendenten a. D. und emeritirten evan⸗ elischen Pfarrer Graeve, früher zu Steinkirche im Kreise ir chsen, i zuFrankenstein, den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse, dem Hauptmann a. D. Son or« zu Weiden im Landkreise Cöln, dem Direktor des Gymnasiums zu Rinteln, Dr. Rieß und dem Schreib- und Zeichnenlehrer Storck an demselben Gym⸗ nasium den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Schullehrer und Küster Reichelt zu Muschwitz im Kreise Merseburg den Adler der vierten Klasse des , . Haus⸗ ordens von Hohenzollern, den Schullehrern Engel ke zu Rethen, Amts Gifhorn, und Schwahlen zu Auw im Kreise Prüm
und dem Krei mb old zan Ge
K— und E ne thin das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Schiffs barrmeif 9 rdan zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗ leihen; . ] Der Besitzerin der Rittergüter Ober- und Nieder⸗Schön⸗ brunn, Kreises Lauban, Otton ie von Einem, geborenen von Schindel, verwittwet gewesenen von Haugk, und, ihrem Ehegatten, dem vormaligen Kaiserlich Königlich österreichischen Ritkmeister Johann von Einem, zu gestatten, den Familien⸗ Namen »von Schin del« mit dem Familien Namen »von Einem « verbunden führen zu dürfen; so wie
Den Juwelieren und Goldarbeitern Watherston und
Sohn zu London Allerhöchst Ihr Hofprädikat zu verleihen.
Berlin, 14. November.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen ist von Letzlingen nach hier wieder zurückgekehrt.
Jagdschloß Glinike, 13. November.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen ist von Letzlingen hier wieder eingetroffen.
Ministerium der auswärtigen Augelegenheiten.
taatsvertrag zwischen Preußen für Sich, sowie im Namen und h Vertretung 6. Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Sachfen⸗ Weimar. Eisen ich, Oldenburg, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗ Koburg⸗ Gotha, Sachsen ⸗Altenburg, Braunschwei Anhalt, Schwarz- burg. Sondershausen Schwarzburg Rudolstadt, Waldeck und Pyrmont, Reuß älterer Linie hecuß jüngerer Linie, Schaumburg⸗Lippe und Lippe, einerseits, und Oesterreich für Sich, sowie im Namen und in Vertre— tung von Liechtenstein andererseits, betreffend das Ausscheiden des Kai des Fürstenthums Liechtenstein aus dem
Deutschen Münzverein.
Vom 135. Juni 1867.
Nachdem die Königlich preußische und die Kaiserlich österreichische . gekommen sind, die im Artikel XIII. des Prager Friedensvertrages vom 23. August 1866 vorbehaltenen Verhandlungen wegen Aufhebung des Münzvertrages vom 24. Januar 1857, und zwar.
die Königlich preußische Regierung für Sich, sowie im Namen und in Vertretung der Königlich baverischen, der . ea r, der Königlich württembergischen, der eh n g adischen, der Großherzoglich hessischen, der Großherzogli y *. der Großher⸗ zoglich oldenburgischen, der Herzoglich sachsen ⸗mein r n, der Her⸗
zoglich sachsenkoburg⸗ und gothaischen, der Herzoglich sachsen alten
———
burgischen, der Herzoglich braunschweigschen, der Herzoglich anhal- tischen, der Für lich . 5 an schwarzburg. rudolstadtischen der Fürstlich Waldeck und Pyrmomt⸗ schen, der Fürstlich reußischen ä. L., der Fürstlich reußischen j. L, . 6 schaumburg ⸗lippeschen und der Furstlich lippeschen Re⸗ ! die Kaiserlich österreichische Regierung für Si o wie im Namen und in Vertretung der Fürstlich ih i n n Hi ierung, nunmehr zu eröffnen, so sind zu diesem Zwecke zu Bevollm chtigten ernannt . von Seiner Majestät dem Lönige von Preußen: 1) Aller= höchstihr Wirklicher Geheimer Ober inn rath und iin r er. Direktor William Guenther, 2) Allerhöchstihr Geheimer Ober-Finanzrath Johann Gustav Rudolph Meinecke; von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich: Aller⸗ höchstihr Wirklicher Geheimer Rath und Staatsrath, Mitglied des Herrenhauses, Dr. Karl Freiherr von Hock, welche nach geschehener Auswechselung und , Anerkennung ihrer Vollmachten, unter dem Vorbehalte der Ratification, folgenden
Dr n , haben. uu . l ᷣ ö . 2 . . 1 er die — 30. Juli 1 B83 verbundener
n
eine eits und dem Kaiserthum Oesterreich und
Liechtenstein andererseits unter dem 24. Januar 1857 ab . Münzvertrag tritt in Bezug auf das Kaiserthum Oesterreich und das Fürstenthum Liechtenstein mit dem Ablaufe des Jahres 1867 dergestalt außer Wirksamkeit, daß mit diesem Zeitpunkte alle nach jenem Ver- trage, den dazu gehörigen Separat ⸗Artikeln und dem Schlußprotokolle vom 24 Januar 18657 dem Kaiserthum Oesterreich und dem en⸗ thum Liechtenstein gegen die übrigen Vereinsstaaten, und umgekehrt den übrigen Vereinsstagten 9 en das Kaiserthum Oesterreich und das Fürstenthum Liechtenstein zustehenden Rechte und obliegenden Pflichten erlöschen, so weit nicht der gegenwärtige Vertrag Ausnahmen bestimmt.
Art. 2. Die vertragenden Regierungen werden den bis zum Schlusse des Jahres 1867 nach den Bestimmungen des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 geprägten Vereinsthalern und Doppelthalern
die ihnen im Artikel 8 des ebengenannten Vertrages beigelegte Eigen⸗
schaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels vor dem Ablauf des Jahres 1870 nicht entziehen, sofern sie nicht in der Zwischenzeit zu einem an— deren als dem jetzt bestehenden Münzsysteme übergehen.
Art. 3. Im Falle der Einführung eines anderen Münzsystems werden die betreffenden Regierungen den übrigen Theilnehmern an dem gegenwärtigen Vertrage von dem Zeitpunkte der beabsichtigten Aenderung drei Monate zuvor denn inf geben. Mit diesem Zeit⸗ punkte erlischt die im Art. 2 übernommene Verbindlichkeit in Bezug auf die ihr Münzsystem ändernden Regierungen. Dagegen werden die ebengedachten Regierungen alsdann die Einlösung der Vereins- thaler und Doppelthaler ihres Gepräges wenigstens noch bis zum 1. April 1871 bewirken. In Bezug auf die Einlösung sollen für die Angehörigen der übrigen jeßt zum Münzverein gehörigen Staaten nicht ungünstigere Bedingungen gestellt werden, ad für die Ange⸗ hörigen desjenigen Staates, in welchem die Aenderung des Münz⸗ systems erfolgt. Auch sollen, um den Angehörigen jener Staaten die Einlösung zu erleichtern, in den bezüglichen Grenzdistrikten an geeigneten Orten Einlösungsstellen errichtet werden. ; w
Art. 4. Das im Artikel 25. des Vertrages vom 21. Januar 1857 erwähnte, dem Handels- und Zollvertrage vom 19. Februar 1853 als Beilage 1V. angereihte Münzkartell bleibt bis zum Ablauf des Jahres 1878 für alle Theilnehmer an dem Vertrage vom 24. Ja⸗ nuar 1857 unverändert in Kraft.
Art. 5. Die Ratification des gegenwärtigen Vertrages soll so⸗ bald als möglich erfolgen, und es sollen die Ratifications Urkunden demnächst in Berlin ausgewechselt werden. *
Zu Urkund dessen ist dieser Vertrag von den beiderseitigen Be— vollmächtigten unterschrieben und besiegelt worden.
Berlin, den 13. Juni 1867.
(LS) William Guenther. (I. S.) Dr. Karl Freiberr von
Hock. (L. S. Johann Gustav Rudolph Meinecke.
Der vorstehende Vertrag ist ratificirt worden und die Auswechse—⸗ lung der Ratifications-Urkunden hat stattgefunden.
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