1867 / 274 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Rerlin, am 19. Novem her. Amtlicher Wechsel-, Eonmds- uni Geld- Conrs.

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Fonds - Qourse. If Pfandbriefe. Rhein. und Westp. . Freiwillige Anleihe... 4 Kur- u. Neumãrkisehe 76 Sächsische Sta ats Anleihe v. 859 s 1023 do. do. o Schlesisehe do. v. 1854, 1855, 185714 974 Ostpreussisehe 77 .

If Br. EGld. If Br. EGld. Els onbahn-Aectlen. Wilh. (Cosel-Oderbg.). Berl. - Potsd. Mgd. Lt. B. Stamm- Aetien. Wilh. (Stamm-) Prior. . 43 865 853 do. Lt. C. Aachen-Mastriehter ... 2295 do. do. do. 15 91 90 Berlin- Stettiner I. Serie ; 1297 Wo voratehend Kein zinefac- angegeben, do. II. Serie Berg. 1413 werden usaneemRkasig d p Ot. bereehnet. do. III. Serie ge fr e ite 54 26 2193 Prioritäts-Oblig. do. IV. Ser. v. Staat gar. Berlin- Iiamburger .... loõ9] Anaehen-Düsseld. J. Em. 5 do. VI. Ser. do. Jerl.· Potsdam-Magdeb. 2235 2223 do. II. Emission. Breslau - Schw. - Freib. Berlin- Stettiner 371 1365 do. III. Emission. Cõln- Crefelder Breslau Schw. -Freib. .. 125 Aachen-Mastriehter ... Cöln- Mindener I. Em. . Brieg · Neisse 945 do. II. Emission. do. Cöln- Mindener 1405 Berg. - Märkische I. Ser. do. Magdeb- Halberstadt .. do. II. Ser. do. do. Lit. B. (St. Pr.) 735 do. III. S. v. Staat 3 gar. de. Magdeburg Leipziger c 40. do. Lit. B. do. ; do Lit. B. 877 do. IV. Serie ... do. V. Em. Münster- Hammer 1 4do. V. Serie ... Magdeburg - Halberstadt Nie dersehles. Märk. ... do. VI. Serie ... do. v. 1865 Nedersehles. Lweigb. . do. Düsseld. Elberf. Pr. do. Wittenberge Hessische Nordbahn .. do. do. II. Serie. Magdeburg-Wittenbrge. Obersehl. Lit. A. u. C. do. Dortm. -Soest. Nie drs ch. Märk. Act. I.S. do. it. do. do. II. Serie do. II. Serie à 623 Thlr. Oppeln- Tarnowitzer .. Berlin Anhalter ...... . do. Oblig. I. u. II. Ser. Rheinische do. do. do. III. Serie. . do. (Stamm-) Prior. do. do. do. IV. Serie.. Rhein- Nahe 63 Berlin- Hamburger Niederschl. Lweigbahn. Stargard- Posen do. Oberschles. Lit. A. ... Thüringer Berl. Potsd. · Mgd. Lt. A. do. Lit. B. ...

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Mänzprelig dog Sllhors bel dor Königl. Manz. Das Ekund fein Silber: 29 Thlr. 23 Sgr. ö Pinafuas der Frenas. Bank für Wechsel 4 pCt., für Lombard 43 pet.

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei

(R. v. Decker). Beilage

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4441 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 274.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 19. November. Der in der gestrigen Sitzung des Herrenhauses durch den Justiz⸗Minister vorgelegte Gesetz⸗ Entwurf, ö die Todes Erklärung von Personen, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Theil genommen haben, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags für den anzen Umfang Unserer Monarchie mit Einschluß der Jadegebiete über ie Todes⸗Erklärung der Personen, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Theil genommen haben, was folgt:

§. 1. Diejenigen, welche an einem der von Preußen in den Jahren 1864 und 1866 geführten beiden Kriege Theil genommen haben, können, ohne daß es eines weiteren Zeitablaufs bedarf, für todt erklärt werden, wenn sie in dem betreffenden Kriege vermißt worden sind und seit dem Friedensschluß von ihrem Leben eine Nach- richt nicht eingegangen ist.

Es macht keinen Unterschied, ob der Vermißte auf Seiten der preußischen Truppen oder auf Seiten der Truppen eines anderen Staats an dem Kriege Theil genommen hat. 2 :

§. 2. Für die Todes- Erklärung ist das Gericht zuständig, bei welchem der Vermißte während des Krieges zuletzt seinen allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat oder gehabt haben würde, wenn die gegen⸗ wärtige Gerichtsverfassung bereits bestanden hätte. . .

. Z. Der Nachiveis, daß der Vermißte an dem Kriege Theil enommen hat, daß er in demselben vermißt worden und seit dem

riedensschluß von seinem Leben eine Nachricht nicht eingegangen ist, kann auf jede, nach den allgemeinen Gesetzen zulässige Art, insbeson dere aber auch durch schriftliche, auf Grund amtlicher Nachrichten au- gestellte Zeugnisse einer Militair⸗ oder Civilbehörde geführt werden.

§. 4. gn ichtlich des Beweises, daß seit dem Friedensschluß von dem Leben des Vermißten eine Nachricht nicht eingegangen ist, hat der Extrahent der Todes-Erklärung außerdem eidlich zu bekräftigen: daß er von dem Leben des Vermißten keine andern als die angezeigten Nachrichten erhalten habe. . ;

8§. 5. Auf Grund der geführten Beweise (968. 3 und 4) hat das Gericht die Todes⸗Erklärung des Vermißten durch Erkenntniß auszu⸗ sprechen, ohne daß es einer öffentlichen Vorladung desselben und son— stiger Förmlichkeiten des Verfahrens bedarf. .

§. 6. Für das Verfahren einschließlich des Erkenntnisses kommen Gerichtsgebühren und Stempel nicht zum Ansatz. ö

. 37 der Vermißte durch Erkenntniß fuͤr todt erklärt, so gilt

als sein Todestag: 1) wenn er in dem Kriege von 1864 vermißt wor— den ist, der letzte Dezember des Jahres 1864, 3 wenn er in dem Kriege von 1866 vermißt worden ist, der letzte Dezember des Jahres 1866. In dem Erkenntniß 4. durch welches die Todeserklärung ausge⸗ sprochen wird, ist der als Todestag anzusehende Tag ausdrücklich an⸗ ugeben. ö §. 8. Im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln wird das die Todeserklärung aussprechende Erkenntniß in öffentlicher Sitzung verkündet. Der Tag der Verkündung wird als der Tag der definiti= ven Einweisung der Erben in den Besitz des Nachlasses des Vermiß— ten angesehen. . ;

Der Ehegatte des Vermißten ist befugt auf Grund des Erkennt- nisses die Trennung der Ehe durch den Beamten des Civilstandes aussprechen zu lassen. . n ;

§. 9. Den Bestimmungen dieses Geset.zes unterliegen nicht allein die zum fechtenden Stande gehörenden Militairpersonen, sondern auch alle diejenigen, welche in einem Amts- oder Dienstverhältniß sich bei den Truppen befunden haben.

Kunst⸗- und wissenschaftliche Nachrichten.

Die »Militairischen Blätter« (Berlin, Verlag von F. Schlesier, verantwortlicher Redacteur G. von Glasenapp) haben am 1. Juli d. 9. ihren XVIII. Band begonnen, von dem 10 Hefte vorliegen. Außer verschiedenen kriegswissenschaftlichen und kritisch— militairischen Abhandlungen bringt die Zeitschrift Spezialbeiträge zur Geschichte des Fel zug von 1866 in der Form von Regi⸗—⸗ mentsgeschichten; so im 2. Heft das 2. Landwehr ⸗Husaren⸗Regiment im Feldzuge 1866 vom Oberst s D. von Glasenapp, im 3. das Neu⸗ märkische Dragoner⸗Regiment Nr. 3 bei Königgräß, im 4. Thätigkeit des Trains des 1. leichten Feldlazareths 5. Infanterie ⸗Division, im 5. das Gefecht des 2. Pommerschen Ulanen— Regiments Nr. 9 bei Soor am 19. Juli 1866 und im 9,10. Heft Antheil des Füsilier⸗ Bataillons 55. Infanterie⸗ Regiments an den Gefechten bei Kis— singen, Winkels und Nüdlingen am 10. Juli 1866. Unter den historischen Aufsätzen ist die Geschichte des Ordens pour le mérite (im 5. Heft) hervorzuheben. Die Militairischen Blätter folgen auch der Reorganisation der Armee mit Aufmerksamkeit; das 3. Heft theilt die Details der neuen dänischen und das 4. das der neuen schwedischen Heeres -Eintheilung und Organisation mit; im 8. Heft ist die neue

Bezirk eintheilung der preußischen Landwehr veröffentlicht. Das 2, 8, 9,ů

10. Heft enthalten ausführliche, durch Kartenskizzen illustrirte Schilderungen vom Kriegstheater in Südamerika (Humaita) und Buchara (Janu—

561

Dienstag, den 19. November

u Die Waffenlehre und die Artillerie⸗Wissenschaften sind durch Au

ätze über das Chassepotgewehr im Vergleich mit Dreyse's Zünd⸗ nadelgewehr (Heft 4, durch Mittheilungen über das Schulzesche Pul— ver Heft 5), durch eine Abhandlung über die gezogenen Mörser (Heft -—=105, so wie in den kleinen Mittheilungen vertreten, die in jedem 8st dienstliche Anordnungen und andere für Militairs interessante otizen kurz zusammenfassen. In jedem Heft sind die neuesten Er scheinungen der militairischen Literatur besprochen, die überdies im 2. Heft für den Zeitraum vom 1. März bis 1. Juli 1867 bibliogra⸗ phisch zusammengestellt sind. Endlich forgen Grabowmskische Soldaten ˖ rr, . leine Gespenstergeschichte aus dem Feldzuge 1866, die beiden ragoner) auch für Unterhaltung. Köln, 16. November. Seit gestern hat man mit Aufstellung der Bronze- Reiterstatue Sr. Majestät des Königs Wilhelm auf dem

2 an der Deutzer Seite der stehenden Rheinbrücke hierselbst be—⸗

Statistische Nachrichten.

Berlin, 198 November. Seitens des Königlichen Ministeriums der Unterrichts. Angelegenheiten sind so eben St ati stische Nachrichten über das Elem entar-Schulwesen in Preuß en für die Jahre 1862 1864 (Quarto, 135 Bogen, Preis 19 Thlr.) im Verlage von W. Hertz hierselbst veröffentlicht worden. Dieselben enthalten nach einer einleitenden Uebersicht über die Resultate des Elementar? Schul⸗= wesens in der erwähnten Periode die Tabellen Über das Schul⸗ wesen der Städte, das Landschulwesen und über beides zusammen gag Regierungsbezirken und Fee hin Außerdem sind diesen 3 Haupttabellen 8 llebersichtstabellen 3 . in welchen die wich⸗ tigsten Faktoren und Resultate für das Gebiet des Elementar- Schul- wesens zusammengestellt sind. Diese statistischen Nachrichten sind zunachst bestimmt, von den Schulbehörden zur Vergleichung des Bestehenden, zur Auffindung von Lücken, so wie als Grundlage fur fernere stati in Erhebungen benutzt zu werden; sie werden aber zugleich dazu dienen um Allen, welche an der Entwickelung des Elementar. Schulweseng Theil nehmen, einen Einblick in die gegenwärtigen Verhältnisse und ie fn der in den letzten drei Jahren erzielten Fortschritte zu gewähren.

»Topogxraphisch - statistisches Handbuch des Regie⸗ rungsbezirks Frankfurt a. O. mit einem Anhange. Im uf; trage der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. von deren stati—= stischem Büreau aus amtlichen Quellen zusammengestellt. Frankfurt a. O. Verlag von Gustav Harnecker u. Co. 1867. . Der Abschluß des vorliegenden Handbuches, dessen Materialien in den Jahren 1861 bis 1865 in sind, ist, dem Vorwort zu⸗ folge, mit dem Ende des letztgedachten Jud n erfolgt, so daß dasselbe im Allgemeinen die Zustände des Bezirks zur Darf ung bringt, wie sie sich bei Beginn des Jahres 1866 vorfanden. Das Wert beschäf— tigt sich zunächst mit der Lage, den Grenzen und der Größe des Be— . geht dann über auf die allgemeine Terrainbildung, die klimatischen Verhältnisse und die allgemeine Bodenbeschaffenheit desselben, beleuchtet die Eindeichungen, Ent⸗ und Bewässerungen, die Communicationsmittel und verbreitet sich endlich über die Bevölkerungsverhältnisse und Erwerbs- Zweige, die Natur ⸗Erzeugnisse, Vertheilung des Bodens, Bewirthschaf⸗ tungsweise, den Verkehr mit Grundstücken behufs Verkaufs oder Ver⸗ pachtung, die Kreis-⸗Eintheilung, Administration, Justizverwaltung und das Post ˖ und Telegraphenwesen. Hierauf folgen zwei tabellarische Rach⸗ weisungen: a) des Flächeninhalts, der Feuerstellen und der Civil und Militair⸗Bevölkerung des Bezirks am Schlusse des Jahres 1864, b) der Ge⸗ werbetreibenden, Gewerbeanstalten u. s. we nach den Gewerbe⸗Tabellen vom

hre 1861, und ein Ortschafts-Verzeichniß des Regierungs⸗ Bezirks, geordnet nach Kreisen in alphabetischer Folge. Den Schluß bildet, abgesehen von dem alphabetischen Register zu dem Ortschafts- Verzeichniß, ein Anhang, welcher in möglichst erschöpfender Weise eine Personal⸗Statistik der im Bezirke vorhandenen Verwaltungs⸗ Behörden, Aemter und Organe Deichverbände, Entwässerungs - Corpo- rationen, Schul-, Straf- und Besserungs⸗, Hebammenlehr-⸗, Irrenheil⸗ und Verpflegungs ⸗Anstalten enthalt.

Gewerbe und Handels⸗Nachrichten. In dem Zeitraum vom 16. bis ult. Oktober 1867 wurden

Steinkohlen, . Transport. Braunkohlen Torf weise. und Coaks.

Tonnen Klafter. 2,531 ; 8.510

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