1867 / 277 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die e , und die Konkursordnung, zurückgezogen worden, weil die Verfassung des Norddeutschen Bundes ben

Erlaß gemeinsamer Gesetze auf diesen Gebieten in Aussicht stellt

und der Bundesrath bereits einleitende Schritte dazu gethan hat. Bayern. München, 21. November. (W. T. B.) In der diplomatischen Vertretung Bayerns sonal-Veränderungen eintreten: glas, bisher in Petersburg, geht nach Berlin; Graf von Hompesch, bisher in Florenz, nach London; Graf von Quadt⸗ Wykradt, bisher in 3 n, nach Paris; Graf von Faun garten Frauenstein, bi Gesandtschaft in

art; von Sigmund, bisher Ministerial⸗Rath ini Ministerium es Aeußern, nach Rom. Oesterreich. Wien, 21. November. (W. T. B.) »Wiener Abendpost« meldet: Kabel ein Telegramm vom Kaiserlichen Konsulate in der Ha— vannah, datirt 19. November, erhalten, welches meldet, Viceadmiral Tegethoff am 12. d. mit der Leiche des Kaisers Maximilian abgereist ist. Prinz Salm und alle übrigen fremden Gefangenen sind frei. Pesth, 26. November. (Wien. Abp.) Laut amtlicher Kundmachung ist eine aus Delegirten der betreffenden Mi— nisterien und gewesenen Honved⸗Offtzieren bestehende Kommission mit der Verwendung der Honved-Unterstützungsgelder betraut. Dieselbe wird nach Beendigung der Vorberathungen ihre Wirksamteit beginnen und werben die Berichte darüber veröffentlicht werden. . ; Fiume, 21. November. (W. T. B.) Die Wahlen für den krogtischen Landtag sind entschieden zu Gunsten der Partei ausgefallen, welche für den Ausgleich mit Ungarn wirkt.

Niederlande. Aus dem Haag, 19. November. (Köln. Ztg.) Baron Beaulieu hat der niederländischen Regierung nach amtlichen Berichten Mittheilungen über die Resultate der Abdämmung der Oster⸗Schelde in Bezug auf die Verbesserung des Fahrwassers gemacht. In der Sch elde hat sich in der Nähe v on Bath eine Strömung gebildet, welche auf die Schiffbarkeit des Stromes eine günstige Einwirkung ausüben wird, wenn die Herstellung von Werken erfolgt, um die Strömung zu befördern und die Versandung des Flußbettes an verschiedenen Stellen dadurch zu verhin dern. Die diesseitige Regierung hat von dieser Benach— richtigung mit Befriedigung Kenntniß genommen und sich so gleich bereit erklärt, das Sachverhältniß von Fachmaännern untersuchen und prüfen zu lassen, uͤm über die erwa herzustel⸗ lenden Wasserbauten dann Beschluß zu fassen.

Belgien. Brüssel, 20. November. Die Kammer der Repräsentanten hat heute das Gesetz angenommen, wodurch der Handel und die Fabrication in Edelmetallen von ber bisherigen staatlichen Kontrole befreit wird. Ein Antrag, die Einführung dieses Gesetzes bis zum 1. Januar 1870 hinauszu schieben, wurde verworfen, und das Gesctz tritt mit dem 1. Januar 1869 in Kraft. Die Sectionen der Kammer beschäftigen sich mit dem Reorganisations-Projekt für die Armee, welches vielen Wider—

spruch findet.

Großbritaunien und Irland. London, 21. Novem— ber. (W. T. B.) Aus New⸗York wird pr. antl. Kabel ge⸗ meldet: Dem Vice-Admiral Tegethoßf ist die Leiche Maximilians ausgeliefert worden. lleber Havanna wird von der Insel Domingo berichtet, daß der Orkan daselbst große Verwüstungen angerichtet hat. Viele Menschenleben sind zu beklagen und zahlreiche Schiffe beschädigt worden.

Wie die »Englische Korrespondenz« mittheilt, ist der in ne, e, gn zum Tode verurtheilte Fenier Shore begnadigt worden.

Frankreich. Paris, 20. November. Der Hof bleibt noch bis zum 20. Dezember in St. Cloud und wird dann in die Tuilerieen überziehen.

Italien. Florenz, 21. November. (W. T. B.) Die »OpinioWne« spricht im Hinblick auf die bevorstehende Parla⸗ mentssession den Wunsch aus, das Parlament möge in seinen Diskussionen der Nothwendigkeit eingedenk sein, die politische Lage nicht noch mehr zu erschweren. Dasselbe Blatt fordert das Ministerium auf, sein Möglichstes zu thun, um die rö— mische Regierung von der in Erwägung genommenen Absetzung der bei den letzten kriegerischen treignissen kompromittirten

Beamten zurückzubringen.

Rußland und Holen. Riga, 16. November. (St. Pe⸗ tersb. Ztg.) Heute Mittag wurde der außerordentliche Liv⸗ ländische Landtag eröffnet.

werden folgende Per⸗

Freiherr Pergler von Per- ssair n 1 um daselbst eine Anleihe von 123 Millionen zu negociiren.

her Legations-Rath bei der ondon, nach Florenz, Graf von Reigers⸗ berg, bisher in Stuttgart, nach Brüssel, von Gasser, bisher Legations-Rath bei der Gesandtschaft in Berlin, nach Stutt⸗

Amerika. New-York, 9. November. Die Botschaft des Präsidenten und die Berichte des Kabinets werden dem Kongresse im Monat Dezember zugestellt werden.

Die Convention von Alabama hat beschlossen, den Kon⸗ greß in einer Denkschrift aufzufordern, den Zoll auf Baum. wolle abzuschaffen. ö ;

Meyiko hat einen Commissair nach Washington geschickt,

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Dresden, Freitag, 22. November, Morgens. Der Ab—

Die geordnetenkammer ist der Bericht der Finanz⸗Deputation über

Frhr. v. Beust hat pr. atlant. J umfaßt, vorgelegt worden.

daß

den Abschnitt des Budgets, welcher das Departement des Aeußern Gefordert sind im Ganzen 77,000

Thaler (ca. 2, 000 Thlr. weniger als früher), davon 46,167 Thlr.

(10,833 Thlr. weniger) für die diplomatische Vertretung Sach⸗

sens an fremden Höfen. Die Deputation erkennt an, daß die Aufhebung der noch bestehenden Gesandtschaftsposten zur Zeit nicht opportun wäre, und beantragt, die Regierungsforderung zu bewilligen.

Karlsruhe, Freitag, 22. November, Vormittags. Die

Kammer der Abgeordneten genehmigte in ihrer heutigen Sitzung

das neue Wehrgesetz wesentlich in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung mit allen gegen 2 Stimmen, welche von den Abgeordneten Moll und Kaiser abgegeben wurden.

Wien, Freitag, 22. November, Morgens. Mehrere Mor— genblätter melden, die Regierung beabsichtige, im Hinblick auf die im Herrenhause bevorstehenden Verhandlungen über die neuen Verfassungsgesetze, mehrere Ernennungen für das Herren— haus vorzunehmen.

Die »Wiener Zeitung« veröffentlicht im amtlichen Theile das Gesetz vom 10. November, betreffend die am Heeresergän⸗ zungsgesetz vom 29. September 18658 vorgenommenen Aende— rungen.

Paris, Freitag, 22. November, Morgens. Der „Moni— teur« schreibt in seinem Bülletin: Die neuesten aus Italien eingetroffenen Nachrichten melden die Wiederherstellung der Ruhe in denjenigen Städten, in welchen sich vor kurzer Zeit bedauerliche Demonstrationen kundgegeben hatten. Der ver— ständige Sinn der Bevölkerungen und die feste Haltung der Nationalgarden haben die Anstifter der Unordnungen ent— muthigt.

Florenz, Donnerstag, 21. November, Abends. La mar— mo ra ist aus Paris hierher zurückgekehrt.

Es wird versichert, daß trotz der Versprechungen der fran⸗ zösischen Regierung, die Occupationstruppen in Civitavecchia zu konzentriren, die französische Armee außer den bisher inne— gehabten noch mehrere andere Plätze im römischen Gebiet neuer— dings besetzt habe.

Man hat Garibaldi den Vorschlag gemacht, sich nach Amerika zu begeben; die Antwort des Generals ist noch un— bekannt.

Italienische Rente 50.65.

Florenz, Freitag, 22. November, Vormittags. Die »Opinione⸗ versichert, daß das in Mittelitalien zusammenge⸗ zogene Observationscorps demnächst nicht aufgelöst werden solle. Die römische Regierung hat den Leichnam des Depu⸗ tirten Henri Cairoli, welcher bei einem Angriff auf Rom ge⸗ tödtet war, seinen Angehörigen ausgeliefert. Es wird ver— sichert, daß das Ministerium auf das ihm zustehende Recht, einen Kandidaten für das Präsidium der Deputirtenkammer vorzuschlagen, verzichten werde.

Rom, Donnerstag, 21. November. Das »Giornale di Roma« meldet: Zahlreiche Garibaldianer zeigen sich von Neuem in der Nähe der Grenzen, dieselben sind dem Anscheine nach ohne Waffen, haben aber bereits wieder Angriffe auf diesseitige Ortschaften ausgeführt. Eine Schaar

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von 50 Mann drang am 12. d. M. in den Flecken Cer⸗ vara ein und führte drei der dortigen Einwohner mit sich fort, indem sie für dieselben ein Lösegeld von 8009 römischen Tha— lern forderte. Eine andere Bande griff am 14. d. M. die Ort⸗ schaft Castiglione an, beseitigte daselbst die päpstlichen Farben und verübte außerdem noch zahlreiche Exzesse. Diese Vorgänge haben dem Brigantenwesen, welches verschwunden war, wieder neue Nahrung gegeben.

Bukarest, Donnerstag, 21. November, Nachmitt. Die Deputirtenwahlen finden vom 12. bis 16. Dezember, die Wah— len zum Senat vom 18. bis 22. Dezember statt. Ein Mini— sterial-Erlaß schärft den Präfekten ein, sich aller Einmischung in die Wahlen zu enthalten.

St. Petersburg, Donnerstag, 21. November, Abends. Gegenüber der heftigen Polemik, zu welcher die Einführung der russischen Sprache in den Ostsee⸗Provinzen in der ausländischen und russischen Presse Anlaß gegeben, findet sich die offiziöse »Nordische Post« zu folgender Erklärung veranlaßt: Die Maß— regeln, welche die Regierung in Betreff der Einführung der russischen Sprache in den Ostsee⸗Provinzen getroffen habe, ver— ändern an den dortigen Verhältnissen nichts. Die Lokal— Gesetzgebung enthalte sich nach wie vor jeder Bedrückung der nichtrussischen Bevölkerung. Die Regierung behandele dasjenige, was in Folge historischer Bedingungen sowie der bürger⸗ lichen und gesellschaftlichen Bildung dieser Bevölkerung theuer sei, keineswegs mit Nichtachtung. Sie erstrebe nicht eine er— zwungene Verwischung aller Nüancen und eine unterschiedslose Vernichtung aller Besonderheiten dieses Landestheils. Die Regierung schütze vielmehr das gesetzlich anerkannte Recht der verschiedenen Konfessionen; sie gewähre dem Gebrauch der deutschen Sprache wie demjenigen anderer Volksidiome freien Spielraum. Die Regierung verlange von den Ostseeprovinzen so— wohl wie von den übrigen Theilen des Reiches eine bedin— gungslose Unterwerfung unter die allgemeinen Prinzipien der Staatseinheit. Gleichzeitig lasse sie aber die bestehende Lokal— gesetzgebung vollständig in Kraft, sie entwickele die Bodenver— hältnisse und befördere dadurch geordnetere Zustände der länd— lichen Bevölkerung, worin die wirklichen Grundlagen für die Wah—⸗ rung der besondern Eigenthümlichkeiten bestehen. Auch bei der Ein— führung gerichtlicher Reformen in den Ostseeprovinzen berücksich⸗ tige die Regierung prinzipiell die Besonderheiten derselben. Die Ver— breitung der russischen Sprache in den Ostseeprovinzen werde durch das Bedürfniß derselben hervorgerufen, sowie ferner durch die Solidarität dieser Provinzen mit den im Innern des Rei— ches belegenen Bezirken in Betreff der politischen und kommer— ziellen Interessen, endlich aber durch die mehr und mehr an⸗ wachsende russische Bevölkerung daselbst. Die längst empfundene Unbequemlichkeit, die Geschäfte bei den Behörden vorzugsweise in deutscher Sprache zu führen, begründe eine pflichtgem ä ße Anwendung der russischen Sprache.

Stockholm, Donnerstag, 21. November, Abends. Der König hat heute zum ersten Male nach seiner Krankheit das Zimmer verlassen und machte eine halbstündige Schlittenfahrt.

3.

Landtags Angelegenheiten.

Berlin, 22. November. Der in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhaufes durch den Finanzminister vor' gelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts Etats für 1868, hat folgenden Wortlaut“

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. pen mit Zustimmung ãbeider Häuser des Landtages der Monarchie,

„1. . Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts- Etat für das Jahr 1868 wird: in Einnahme auf 155,36 1,8659 Thaler und in Ausgabe auf 159861879 Thaler, nämlich auf 153,760, 879 haler an fortdauernden und auf 6,101,000 Thaler an einmaligen und außserordentlichen Ausgaben festgestellt. ö 2. An Stelle der im Laufe des Jahres 1867 ausgegebenen Schatzanweisungen im Belrgge von Zehn Millionen Thaler können im Jahre 1868 neue verzinsliche Schatzanweisungen, längstens auf ein

Jahr lautend, in gleichem Betrage ausgegeben werden.

in der letzten Zeit ganz

erwähnten

zugebenden Schatzanweisungen finden die gen in den §S§5. 4 und 6 des Gesetzes vom 28. September Gesetz Sammlung Seite 607) Anwendung. 9 ,. 16. Der Finanz ⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhä di ; a, . Königlichen . hsteigenhändigen Unterschrift und bei egeben rc.

Motive zu dem Gesetz-Entwurf, betreffend die Feststel lun des Stgatshaushaits- Etats für das 65 . ] Im S. 3 des Gesetzes vom 28 September 1865, betreffend den

außerordentlichen Geldbedarf der Mislstdir- und Marine Verwaltung

und die Dotirung des Staatsschatzes Gesetz Samml. S. 607) ist nach⸗ gelassen worden, daß zur Aufbringung des nach diesem Gesetze be—⸗ willigten Kredits von 60 Milllonen Thaler‘ bis zur ganzen

Höhe, desselben verzinsliche Schatz Anweisungen, längstens

auf ein Jahr lautend, ausgegeben werden können, und im §. 4 ist die

Bestimmung darüber, ob und in welchem Betrage neue Schat⸗An⸗

weisungen an Stelle der eingelösten ausgegeben iwerden durfen, dem

Steg hab e seh, , , , worden.

on dem vorerwähnten Kredite ist auf Grund des allegirten Gesetzes der Betrag bon 30 Millionen Thaler in einer ver hne lern Staats . verbrieft. Allerhöchste Ordre vom 31. März 1867.

Ges.⸗S. S. 4 gabe von Schatz An ch gemacht worden, daß Mai 1857 (Ges⸗S. S mauf 9 Mon zu 4 Ordre vom 5

Schatz ⸗Anweisungen sind in den lche nach §. 2 des im Eingange —; ; gestellt worden, die erforderlichen Mittel nich n nach §. 7 dieses Gesetzes zu er— stattenden e er dargelegt werden wird.

Es wird sich daher empfehlen, im nächsten Jahre von Neuem 10 Millionen Thaler in verzinslichen Schatz Anwasüngen auszugeben, wozu nach §. 2 des vorliegenden Gesetzes die Ermächtigung ertheilt werden soll.

Die Zinsen, sowohl der ausgegebenen, als der im nächsten Jahre zu emittirenden Schatz⸗Anweisungen sind im Etat für die Sfants— schulden⸗Verwaltung mit dem Betrage von 400,000 Thaler vorgesehen.

Im §. 3 des Gesetz⸗ Entwurfs ist vorgeschrieben, daß dieselben Be— stimmungen, welche im Gesetze vom 28. September 1866 für die Aus- gabe 2c. von Schatz-⸗Anweisungen gegeben sind, auch auf die neuen Scha Anweisungen Anwendung finden sollen.

Die übrigen Paragraphen des Gesetzes bedürfen keiner näheren Motivirung.

n der

. er gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erläuterte der Finanzminister

Freiherr v. d. Heydt den vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts für das Jahr 1868, durch fol—

gende Rede:

Ich habe dem hohen Hause im Allerhöchsten Auftrage den Entivurf, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts für das Jahr 1868, vorzulegen. Der Etat ergiebt, daß in den einzelnen Titeln auf zahlreiche neue Bedürfnisse Bedacht genommen ist, daß die da— durch entstehenden Mehrausgaben mit Vorsicht ermittelt sind und in den Mehr⸗Einnahmen ihre Deckung gefunden haben und daß dennoch das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben erhalten wor⸗ den ist. Der Etat hat gegen die vorhergehenden Etats ein« bedeutende Abweichung, die sich daraus ergiebt, daß zunächst die sehr beträchtlichen Einnahmen und Ausgaben, die der Bundesverfassung gemäß an den Rorddeutschen Bund übergegangen sind, auszuscheiden waren, daß sodann diejenigen Einnahmen und Ausgaben der neuen Landestheile, die für das Jahr 1867 in den durch die Gesetzsammlung verkündigten Etats nachgewiesen sind, in diesem Etat zu verschmelzen waren mit den Einnahmen und Ausgaben der alten Landestheile. Es stellt sich der Etat für 1868 in Einnahmen und Ausgaben um etwa 590 Millionen geringer als der Voranschlag für 1867. Für die alten Landes theile beträgt derselbe in Einnahmen 123,020 69 Thlr., die Ausgaben dagegen 120400069, es ergiebt sich für diese damit ein Ueberschuß von 13625, 609 Thaler. Für die neuen Landestheile beläuft sich für 1868 die Ein⸗ nahme auf 37830000 Thlr., die Ausgabe auf 39,450,000 Thlr. Es ist daher ein Zuschuß erforderlich von 1/620, 9000 Thlr., welcher durch den Ueberschuß der alten Landestheile gedeckt wird. Was die Ab änderung der einzelnen Positionen betrifft, so ist zunächst zu erwähnen, daß auf den Norddeutschen Bund übergegangen sind und daher vom alten Etat in Abzug gebracht an Ein— nahmen 62,175,000 Thlr., an Ausgaben dagegen S0, 450, 06 Thlr. Es hat mithin die preußische Staatskasse erspart 18,280 000 Thlr.. dagegen sind von Preußen an Den Bund zu zahlen an Matrifular' beiträgen 16873000 Thlr. Aversa für Zolleinnahmen und Verbrauchs⸗ Steuern 156,006 Thlr., zusammen 17. 629,000 Thlr. Der Etat ergiebt eine Mehreinnahme von 1738, 900 Thlr., davon fallen unter Anderem auf die Domainen 123065 Thlr., auf die Forsten 220000 Thlr., auf die direkten Steuern hauptsächlich in den neuen Landestheilen 2,015,066 Thlr., auf die indirekten Steuern 106909 Thlr., Mehreinnahme aus dem Erlss der Salzbestände 1780000, Gewinn des Seehandlungs - Instituts 100000 Thlr., auf die

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