1867 / 281 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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, . Berlin, den 15. November 1867 Die nachstehende Verhandlung:

30 x

34 x

82 * * J überhaupt TJ Stück über ͤ Bord Thrr. nebst den von den betreffenden Fälli keits ˖ Terminen dieser Renten⸗ briefe ab laufenden Zinscoupons, insoweit die letzteren den Renten⸗ briefen beigefügt worden, so wie nebst den mit eingelieferten Talons heute in Gegenwart der Unterzeichneten durch Feuer vernichtet.

u

Friedberg, als Abgeordneter des Provinzial⸗ Landtages. j Mo l l, Justiz / Rath und Notar. 8.

A. 1. gez Küsel,“ Schreiber, Provinzial⸗Rentmeister. Buchhalter. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Heyder. .

(gez) von Tetten born, als Abgeordneter des Provinzial. Landtages.

Januar 1863, kl. Nr. 10 über

ausgehändigt werden. nmunal-Kasse zu Tilsit (Ren Dodillet die früheren Talons d die obigen Zinscoupons und

Verschiedene Bek In Gemäßheit der Cirkular-Ve Königlichen Ministeriums beiten, betreffend die Medi macht, daß die Königlichen

die neuen Medizinal⸗Ge— und Stempelung nach der

schwere darf betragen: ichtsstücken von 260 Grm. bis r in der obenbezeichneten Verfügung

Eicht dieselb tigt, solche S

14351 l, ; ö. ö

Oppeln⸗Tarnowitzer⸗ Eisenbahn-⸗Gesells chaft. sc far Herren Actionaire der Oppeln ⸗Tarnowitzer · Eisenbahn Gesell.

aft werden

für den 18. Dezember C. Nachmittags 3 Uhr,

im großen Saale des Ga Restaulant zu Breslau, Carlsstraße 37, zu einer

. außerordentlichen General ⸗Versammlung eingeladen.

Als Gegenstände der Tages ⸗Ordnung werden, conf §§5. 28 u. 29

des Gesellschafts . Statuts, bezeichnet:

1) Beschluß über die projeklirte Verbindung der Rechte ⸗˖Oder⸗Ufer⸗ Eisenbahn mit der Warschau⸗ Wiener · Eifen bahn durch eine Zweig— bahn von einem Punkt der Rechte Oder ⸗Ufer⸗Eisenbahn zwischen Colonowska und Creuzburg, mit Herbe bis zu welchem Punkt die Warschau. Wiener · Eisen ahn den weiteren Anschluß bis Czen⸗ tochau fortführen wird.

2) Beschluß über die Beschaffung des zum Bau dieser Zweigbahn nöthigen Bau⸗Kapitals.

g erachtete Verlegu

der projeß⸗ senbahn von ghet

manuelsegen

Folge der erung mit der

werden . 58 des ß die Actien, Dezember e. ft zu Breslau, ormalitäten

es alinea ngen über die jekte, bis zu

Der Verwaltungsrath der Oppeln Tarnowitzer Eisenbahn⸗ Ges ellschaft.

43571 Einladung zur General⸗Versammlung der Aktionaire der Rhei. ni schen Eisenbahn⸗Gefellschaft, auf Montag, den 36. De. . zember 1867. In Gemäßheit der S§S§. 33 u. 34 der Statuten, werden die Aktio- naire der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu einer außerordentlichen

General · Versammlung einberufen auf Montag, den 30. De⸗

zember, Vormittags 12 Uhr, in den Sizungssenl des

Directionsgebäudes zu Cöln, Altes Ufer Nr. 2, um üher die, mit der Königlichen Staats⸗Regi rung vereinbarten Modificationen des Ver⸗ H, die Uebernahme des Baues und Betriebes

Soetenich nach Trier, Beschluß zu fassen und

mit der Staats⸗Negierung diejenigen

sp. Statut⸗Nachträge, oder Zusãätze zu

fuͤr die Gesellschaft endgültig und ver

welche sich in Ausführung des zu fassenden Be⸗

Versammlung als nothwendig oder zweckmäßig

jenigen welche den Besitz ihrer atum dieser öffentlichen en eintragen lassen und g vorhergehenden letzten ollmächtigte legitimiren, wie es in Büchern der

er 18657. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Eöln- Mindener Eäisenbahn-Gesellschaft. Vergleichende Uebersicht der Betriebs Einnahmen pro Oktober 1867. a) auf der Haupthahn: 1867: für Personen 144,066, für Militairtransporte 1978, für Güter 172022, sonstige Einnahmen 69/460, Summa 690,526, Summa bis ult. Oktober 6/098 041 1866: für Personen 128, 153, für Militairtransporte 12,189, für Güter 447.677, sonstige Einnahmen 18545, Summa 636 564, Summa bis ult. Oktober 6/0900 054; 1867 mehr; für Personen 15913, für Güter 24,345, sonstige Einnahmen 20/95, Summa 53,9663, Summa bis ust. Oktober 7,987, weniger: für Militairtransporte 7211. b) auf der Oberhausen⸗Arnheimer Zweigbahn 1867: für Personen 115701, für Militairtransporte 225, für Güter 34 033, sonstige Einnahmen 3893, Summa 493852, Summa bis ust. Oktober 412763 1866: für Personen 12, 154, für Militairtransporte 353, für Güter 30 878, ö Einnahmen 2112, Summa 45/697, Summa bis ult. Oktober 4 274 7 mehr: für Güter 3,1öö, sonstige Einnahmen, 1781, Summa 4155, Summa bis ult. Oktober 12.489; weniger; für Personen 453, für Militairtransporte 328. c) auf der Cöln· Gießener Eisenbahn incl. Rheinbrücken 13867. für Per⸗ sonen 22,156, für Militairtransporte 313, für Güter 104,233, sonstige Einnahmen a 6h Summa i455, Summa bis ult. Oktober ür

1237083; 1866: Personen 227793, für Militairtransporte 640, für Güter Ol / 620, für fonstige Einnahmen 11650, Summa 126,703 Summa bis ult. Oktober LI 46,240; 1867 mehr: für Güter 12613, , Einnahmen 690090 Summa 18.549, Summa bis ust. Oktober Mo / 843; weniger: für Personen 657, für Militairtransporte 327. , Total. Einnahmen auf! den drei Bahnen 1867. für Personen 177,923, für Militairtransporte 556 für Güter 610 288, sonstige Ein⸗ nahmen l 903, Summa S85 / 30, Summa bis ult. Oktober 7 747,887 1866: für Personen 163, 100, für Militairtransporte 13382, für Güter 70 175, sonstige Einnahmen 62/307, Summa S(8, 964, Summa bis ult. Oktober 7Tcß.sbs5õß8z; 1867 mehr: für Personen 14833 für Güter 0,113, sonstige Einnahmen 29 596, Summa 76666, Summa bis ust. Oktober 111,319. weniger: für Militairtransporte 7866

Königliche Niederschlesi ch. Märkische Eisenbahn. Für die Ueberfuhr von schlesischem Coaks auf der hiesigen Ver—⸗ bindungsbahn vom Niedersch lesisch⸗Märkischen nach einem der anderen Bahnhoͤfe der hier einmündenden Eisenbahnen wird von heute ab der 2 von 3 Pfennigen pro Centner, resp. 6 Pfennigen pro Tonne erhoben.

Berlin, den 12. November 1867.

Königliche Direction der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.

eck zu Hannover den

Das Abonnement betrãgl I Thlir. für das vierteljahr.

Königlich

Preu sischer

z 5 5. k 3 D . 1 g e 78 * 2

Alle post⸗ Anstatten des In und Auslandes nehmen ** an, für Cerkin die Expedition des dönigl. Preussischen Staats- Anzeigers:

Jäger⸗Straße Nr. 400. T (wischen d. Friedrichs u Aanonierstr)

Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 27. November, Abends

1867.

8 ajestät der König haben Allerguädigst geruht: , . r, a. D. von Langen bisher Ab⸗ heilungs Commandeur in der Garde ⸗Artillerie⸗Brigade, den königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem katholischen Schul. chrer Assenmacher zu Erkrath im Kreise Düsseldorf den göler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von zohenzollern und dem katholischen Schullehrer, Küster und örganisten Junk zu 5 im Kreise Frankenstein das ine Ehrenzeichen; ferner mn, Paul von Brand zu Hermsdorf m Kreise Friedeberg die Kammerherrn⸗Würde zu verleihen; Den Regierungs⸗Rath Brenning a, ,, zum Dber-⸗Regierungs-⸗Rath und Regierungs⸗-Abtheilungs⸗Dirigen⸗

. Oberpfarrer Eduard Hermann Paetz in Königs⸗

berg N⸗/⸗M. zum Superintendenten der Diöces Königsberg N/M. J. u ernennen; . e.

Seeretair bei dem Universitäts Gericht zu Berlin, rn ener, den Charakter als Kanzlei⸗Rath er ,..

Dem Gen , m fag . als Kanzlei⸗Rath zu er⸗ heilen;

en als Kassirer bei der Generalkasse zu Hannover ange— id Ober⸗ Eile e rn. Georg Ehristian Wilhelm Wienecke und Ernst Friedrich Polchau, und

Den Kreis-Steuer⸗Einnehmern Martin in Torgau, von Briesen in Eisleben und Droz in Insterburg, so wie den Steuer⸗Empfängern von Schwander in Burtscheid, Herg es n Frier und Sauer in Amel den Charakter als Rechnungs—⸗

Rath zu verleihen.

Berlin, 27. November.

Se., Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg ist heute früh von hier abgereist.

Das 12. Stück des ,, ne, n, Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:

Rr. 26. hee g re betreffend die Feststellung des Haus— kalts- Etats des r e c,. Bundes für das Jahr 1868. Bom 30. Oktober 1867, und unter

Nr. 27. die Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Militairverwaltung des Norddeutschen Bundes für as Jahr 1868. Vom 21. Roövember 1867.

Berlin, den 28. November 1867.

Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Kriegs⸗Ministerium.

Lllerhöchste Kabinets-Ordre vom 30. Oktober 1867,

die Bekleidungs Abzeichen der aus Kontingenten der Nord'

deutschen Bundesstaaten gebildeten Truppeniheile betreffend. Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Betreff

t Bekleidungs-Abzeichen der aus Kontingenten der Norddeut⸗ chen Bundesstaaten gebildeten Truppentheile, nämlich: a) des ldenburgischen me, r,, ,. Nr. Ol, H. des Anhal⸗ schen Infanterie⸗Regiments Nr. 93, c des 5. Thüringischen snfanterie⸗ Regiments Rr. 94 (Großherzog von Sachsen), ch des Thüringischen Infanterie ⸗eglments Nr. gö, e) des 7. Thü⸗ ingischen Infanterie⸗Regiments Rr. S, 9 des Oldenburgischen Dragoner ⸗Regts. Nr. 19, g) der 7. 6pfünd. und der 2. 4pfünd. Oldenburg.) Vater der 1. Fuß⸗Abth. des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 10

. I) die berittenen Offiziere der genannten Infanterie⸗

egimenter tragen in den Sattel⸗Ueberdecken den Königlichen Namenszug mit der Krone, wie die Offiziere der been en Regimenter. 2) Das für die Fußtruppen der preußischen Ar⸗ mee vorgeschriebene Leibriemenschloß ist auch von den Fuß⸗ truppen der vorbezeichneten Kontingente anzulegen. 3 Die Feldwebel, Sergeanten und Gefreiten sämmtlicher unter a bis g aufgeführten Truppentheile tragen den Auszeichnungsknopf mit dem Gepräge des heraldischen Adlers. 4

Ferner bestimme Ich, daß die Landwehr derjenigen Staa⸗ ten des Norddeutschen Bundes, mit welchen Conventionen ab- geschlossen nd die Landeskokarde mit dem Landwehrkreuz mit der Inschri 25 12 Gott kt Fürst und Vaterland⸗

(aber ohne die Jahreszahl 1813) tragen soll, mit Ausnahme der Landwehr der freien a, Hamburg, Bremen und Lübeck, welche das Landwehrkreuz ganz nach preußischem Muster anzulegen hat. Das d , d. wird beauftragt, hier⸗ nach das Weitere zu veranlassen.

n e den 6 Ottober 1867.

(gez) Wilhelm. (ggez) von Roon. An das Kriegsministerium.

Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee ge⸗ t

bracht. qerin, den 18. November 1867. Kriegs ⸗Ministerium. Im Auftrage: von Stosch.

Vꝛinisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bescheid vom 28. August 1867 betreffend die Kompe⸗

. der Polizeibehörden in Bezug auf die Anlage von

Schöpfrädern. 1 des Geseßes vom 1. Juli 1861. gz 19 des Sins vom . 1843.)

Auf den Rekurs des Mühlenbesitzers R. zu N. gegen das Resolut der Königlichen Re ierung in N vom 25. März d. J., betreffend die Anläge eines Schöpfrades Seitens des Bauerguts⸗ besitzers N. zu N. Behufs Bewässerung einer auf seiner Be⸗ sitzung belegenen Wiese in dem vorbeifließenden N. Flusse,

wird hiermit zum Bescheide ertheilt, da 3

ö. das Gesetz vom 1. Juli 1861, betreffend die Errichtung

ewerblicher Anlagen im §. 1 unter J. zu denjenigen An⸗ agen, welche einer besonderen polizeilichen Genehmigung be⸗ dürfen, zwar durch Wasser bewegte Triebwerke (Mühlen u. s. w) jeder Art rechnet, hierunter aber nach der unzweifelhaften Absicht des Gesetzes nur solche durch Wasser bewegte An⸗ lagen gehören, deren wesentliche Bedeutung in dem Gebrauche der ie ef liegt, und nicht solche, deren Zweck der Ver— brauch der Wassermasse ist, da die von dem c. F. beabsich— tigte Schöpfradanlage nur die Bestimmung hat, das an seinem Grundstücke vorüberfließende Wasser zur Bewässerung seiner Wiese zu verwenden, da zu einer solchen Be⸗ wässerungs⸗Anlage der Uferbesi er nach §. 19 des Ge— setzes über die enutzung der Privatfluͤsse vom 28. Fe⸗ bruar 1843 einer polizeilichen Erlaubniß nicht be— darf, und da der ꝛc. N. von der in diesem Paragraphen ge⸗ währten Befugniß, die Vermittelung der Polizeibehörde in Bezug auf die gegen die Bewässerungs⸗ Anlage gerichteten

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