1867 / 283 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4574

gesetze nebst Ausführungs-Verordnungen in einem besonderen Abdrucke beigegeben.

Altenburg, 27. November. ist heute aus Berlin zurückgekehrt.

Schwarzburg. Sondershausen, 27. November. Der . des Fürstenthums ist auf den 4. Dezember ein⸗

berufen.

Hessen. Darmstadt, 26. November. Die »Darmst. Ztg.“ meldet: Die Einladung Frankreichs zur Theilnahme an einer Konferenz behufs definitiwer Ordnung der römischen Frage ist auch an die Großherzoglich hessische Regierung gelangt, und von dieser unbedingt angenommen worden.

Württemberg, Stuttgart, 25. November. (Sch. M.) Die Berathung des Entwurfs einer neuen Organisation ini Departement des Innern ist ihrem Ende zugeführt worden. Nach Vollendung dieser Arbeit lief, vom Finanzministerium eingebracht, der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Steuer- reform, ein. Die neue Woche wird, wie wir hören, der Be⸗ rathung der Verfassungsrevision gewidmet sein.

26. November. Der » Staatsanzeiger für Württemberg theilt mit: Ihre Durchlaucht die Fürstin Eugenie von Urach, Gräfin von Württemberg, Tochter Sr. Durchlaucht des Her ogs Wilhelm von Urach, Grafen von Württemberg, ist heute fruͤh nach längerem Brustleiden sanft verschieden.

Baden. Karlsruhe, 26. November. Die „Karlsruher Ztg.« schreibt: Die Großherzogl. Regierung hat sich, wie man erfährt, auf die Einladung zur Theilnahme an der europaischen Konferenz dahin ausgesproͤchen, daß ihr jede Lösung der römi⸗ schen Frage erwünscht sein wird, welche einerseits der Würde und in ,,,. des Hauptes der katholischen Kirche Genüge leistet, und andererseits die Gründe des , . zwischen Ita— lien und Rom beseitigt. Die Großherzogl. tegierung wird in der Voraussetzung, daß nicht nur bie zunaächst betheiligten Mächte, Italien und der Kirchenstaat, sondern auch die übrigen süddeutschen Staaten und der Norddeutsche Bund Theil neh⸗ men, bei den bevorstehenden Konferenzverhandlungen sich ver— treten lassen.

Bayern. München, 25. November. Von den Staats—⸗ Ministerien des Aeußern, der Finanzen und des Handels ist der Kammer der Abgeordneten der Verkrag mit dem Großherzog⸗ thum Sachsen⸗Weimar wegen der Zoll und Handels verhält. nisse; dann wegen der Besteuerung der inneren Erzeugnisse in der Enclave Ostheim vorgelegt worden.

25. Noveniber. Nürnb. Corr.) Das Ministerium des Innern ist in voller Thätigkeit, die Wahlbezirke fuͤr die dem— nächst vorzunehmenden Wahlen zum Zollparlamente festzu⸗ stellen. Die Arbeit wird dadurch erschwert, weil man es . 36 Aufgabe setzte, die bisherigen Wahlbezirke nach ihrer vollen

bgrenzung möglichst beizubehalten.

= Der Gesetzgebungs Ausschuß der Abgeordnetenkammer wird in die zweite Lesung des vom Ausschuß der Kammer der Reichsräthe vollendet vorliegenden ersten Buches der Civil— Prozeß-Ordnung eintreten, sobald der Referent die nöthigen Vorbereitungen zu dieser Berathung beendet haben wird.

Nach längerer Abwesenheit ist der Königlich italienische 1. Marchese Filippo Oldoini, gestern wieder hier ein⸗ getroffen.

2, November. Die Regierung legte den Kammern einen Gesetz Entwurf über die Errichtung eines Verwaltungs⸗ Gerichtshofs vor.

Oesterreich. Wien, 28. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Herrenhauses wurden 13 der neu— ernannten Mitglieder beeidigt. Der Gesetzentwurf über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger wurde nach dem Antrage der Kommission, im Wesentlichen übereinstimmend mit dem entsprechenden Entwurf des Abgeordnetenhauses angenommen.

Pesth, 27. November. »Hirnök« meldet: Der Primas wurde gestern von Sr. Majestät dem Kaiser in längerer Audienz empfangen. Heute um 11 Uhr wurden die Bischöfe empfan⸗ gen. Nach der ⸗Wiener Ztg.“ begiebt sich der Kaiser Freitag den 27. November in Begleitung des Grafen Andrasßsh nach

666 zur Jagd und tritt Sonntags die Rückreife nach ien an.

Belgien. Brüssel, 28. Rovember. (W. T. B.) In der Abgeordnetenkammer wurde die Re ierung in Betreff des Konferenzvorschlages interpellirt. Der Minister des Auswär— tigen erklärte, Belgien habe in dieser Angelegenheit noch keinen Entschluß gefaßt, obgleich die Regierung prinzipiell für jeden Versuch zur ge enseitigen Annäherung der Nationen Sympathie hege. Da die Linke die Ablehnung, die Rechte dagegen die An⸗ wahme des Konferenzvorschlages Befürwortet hatte, gab der Minister zu verstehen, es sei . Belgien wichtig, die Folgen seiner Zustimmung zu prüfen, bevor es diese Zustimmung

Se. Hoheit der Herzog

Großbritannien und Irland. London, z. Novem. ber. Jacob Bright, Bruder des bekannten Parlament. Mitgliedes, ist zu dem vakanten Parlamentssitz für Man. chester gewählt worden. .

Die »Gazette« meldet die Ernennung des Lionel Sack. ville West, bisher Gesandtschafts⸗Secretair in Madrid, zum Botschafts⸗Secretair in Berlin.

y auf ng der or der

gierung über die oder noch zu thun en. Lord

n Betref

Schon

ritischen

rage

forte

ngen

Folge dessen 91

mit, daß mit der

ö

unt die Vorlage des Budgetz.

der Ueberschuß bei Ablguf dez

en Monat April, nur 200 06h

g der Kosten für die abyssinische

z lag von 1 Penny pro

.

genommen.

Frankreich. Paris, 27. November. Die Abtheilungen des gesetzgebenden Körpers haben heute über zwei Interpella⸗ tionen berathen, von welchen die eine die Mehrtaxè auf das durch fremde Schiffe eingeführte Getreide und Mehl betrifft, und die zweite die Aufhebung der Mehrtaxe auf Getreide, Mehl, Reis, Kartoffeln, die auf den Wasserwegen nach Frankreich ge⸗ langen, verlangt. Beide Interpellationen wurden, die erste mit

6 gegen 3, die zweite mit 7 gegen 2 Bureau ermächtigt.

28. Novemher. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des eg denden Körpers wurde ein Dekret verkesen, durch welches Marquis de Mou stier ermächtigt wird, die Regierung bei der hevorstehenden Diskussion über die Interpellationen, be⸗

treffend die auswärtige Politik und bie römische Expedition, zu vertreten.

RAW merika. Am 8. Oktober erfolgte in Neu⸗Archangel die feierliche Uebergabe des jetzigen Territoriums Alc'sta an die Souverainetät der Vereinigten Staaten.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen Bureau.

München, Freitag, 29. November, Vormittags. Der Ausschuß der Abgeordnetenkammer für das Wehrgesetz hat seine Sitzungen wieder aufgenommen, nachdem die Regierung einen neuen Vorschlag für den Modus des Aushebungsgeschäftes ge⸗ macht, und der Referent des Ausschusses den Bericht über den selben bereits vollendet hat.

Paris, Donnerstag, 28. November, Abends. Corps législatit. Im weitern Verlaufe der Sitzung begründete Mar—⸗ quis d'Andelarre seine Interpellation wegen Aufhebung des Steuerzuschlages auf das von fremden Schiffen importirte Ge—⸗ treide und Mehl. Nach den Erklärungen des Handelsministers nahm der Interpellant von weiteren Eingehen Abstand und

gebe.

die Kammer beschloß über die Interpellation Tagesordnung.

4575

Sandtags⸗Angelegenheiten.

in, 29. November. In der gestrigen Sitzung des urn, enhauses begleitete der n,, Freiherr vp. d Heydt die Vorlage des die Erhöhung der Krondotation betreffenden Geset Entwurfs mit folgenden Worten:

Ich habe dem hohen Hause auf Grund Allerhöchster Er⸗ mächtigung einen Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Krondotation, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahnie vorzu— legen. Schon seit einer Reihe von Jahren hat sich die Rente bez Kronfideikommißfonds für die Beduͤrfnisse des Königlichen

aushalts als ungenügend erwiesen. Während die äußeren

nforderungen an die Krone gewachsen sind, haben die Mittel der Kronfideikommißkasse eine Wertherniedrigung in dem Maße erfahren, als bei dem fortschreitenden Sinken des Geldwerthes die Preise fast auf allen Gebieten gestiegen sind. In Folge der Ereignisse des vorigen Jahres haben sich überdies die An— forderungen an den Königlichen Haushalt gesteigert. Die erhebliche Vergrößerung des Staatsgebietes hat der Kö— niglichen Fürsorge ein erweitertes Feld bereitet, und dazu ist' die erhabene Stellung Sr. Majestät im Norddeut—⸗ schen Bund getreten. Auch die Apanagen der Königlichen Prin- zen, die aus der Rente des Kronsideikommißfonds bestritten werden, sind bei dem nothwendigen Mehraufwande nicht mehr genügend. Unter diesen Umständen hat die Staatsregierung es für ihre ernste Pflicht gehalten, mit einer entsprechenden Vorlage vor die Häuser des Landtages zu treten. Es wird eine Erhöhung der Rente, die jetzt 3,350,000 Thaler beträgt, um eine Million beantragt, wozu in dein vorgelegten Etat die Mittel nachgewiesen sind. Der Ent⸗ wurf wird durch die Motive näher erläutert. Ich werde bereit sein, noch weitere Erläuterungen zu ertheilen. Indem ich den Entwurf sammt den Motiven und der Allerhöchsten Ermächtigung übergebe, glaube ich, der ger nn mich hingeben zu dürfen, daß diese Vorlage den allseitigen Beifall des Hauses erlangen wird.

Der in der gestrigen Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses durch den Finanz⸗-⸗Minister vorgelegte, die Erhöhung der Krondotation betreffende Gesetz⸗Entwurf, hat folgenden Wortlaut; .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon⸗ archie, was folgt: .

§. 1. An den Kronfideikommiß-Fonds wird, außer der durch Artikel III. der , wegen Behandlung des Staatsschulden⸗ wesens vom 17. Januar 1820 (Gesetz Sammlung Seite 9) auf die Einkünfte der Domainen und Forsten angewiesenen Rente von 26730085 Thalern und der nach 8. 1 des Gesetzes vom 30. April 1859 (Gesetz Sammlung Seite 204) zu entrichtenden Rente von 500 000 Thalern vom 1. Januar 1868 ab eine weitere jährliche Rente von Einer Million Thalern aus der Staatskasse gezahlt.

§. 2. Außerdem werden die in der anliegenden Nachweisung ver— zeichneten Schlösser nebst Gärten und Parks der ausschließlichen Be— nutzung . 6. 6 ern me der Unterhaltungslast auf den

onfideikommiß Fon orbehalten. . * n 3. Der fön e ih, wird mit der Ausführung dieses Ge—⸗ setzes beauftragt.

Mot ive. ö.

Die zum Unterhalt der Königlichen Familie, des Königlichen Hofstaats und sämmtlicher Prinzlichen Hofstaaten, sowie aller dahin gehörigen Institute u. s. w. gewidmete Rente von jährlich 2,500 0060 Thalern, einschließlich 548,240 Thalern in Golde, welche die Krone auf Grund des Artikels IIl. der Verordnung wegen Behandlung des gesammten Stagtsschuldenwesens vom 17. Januar 1820 (G. S. S. Y aus den Einkünften der Domainen und Forsten, anstatt ihres früher daraus ohne Beschränkung auf eine bestimmte Summe ent⸗ nommenen jedesmaligen Bedarfs, bezieht, hatte schon während der letzten Regierungsjahre des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. ajestät nicht vollständig ausgereicht, im Laufe der folgenden Zeit aber sich als völlig a n erwiesen. Durch das Gesetz vom 30. April 1859 (G. S. S. 204) ist deshalb die Dotation des Kron Fideikommißfonds zu welchem die gedachte Rente fließt, um eine aus anderen nl fte zu zahlende weitere Rente von 500 000 Thlr.

jährlich erhöht worden. . ö Ke e hn? welche dazu bestimmt haben, die Aussetzung dieser Zuschußrente in Antrag zu bringen, sind in der Dentschrift des Nähe ren ausgeführt, welche mit dem Entwurfe zu jenem Gesetz den Häu⸗ 6 des Landtags , ,. erden ist. (Drucksachen des Hauses der eordneten, Session r. 65. ö

gare auch 9 dem i n Betrage von 307399835 Thalern hat die Kronfideikommißrente sich wiederum als unzureichend erwiesen, und zwar schon vor der , r . der Verhältnisse, wie sie durch

die Ereignisse des vorigen Jahres 8 e ; die durch Sitte, Gewohnheit und Vorgänge in anderen Staaten mit. bedingten äußeren Anforderungen an die Krone und an die Königliche n fh gewachsen sind, haben dem gegenüber die der Kronfideikommiß. asse zur Verfügung stehenden Mittel eine weer, ere, in dem Maße erfahren, wie bei e g r, r, Sinken des Geldwerthes die Preise auf fast allen Gebieten gestiegen sind. Schon in den Jah—

igeführt worden ist. Während

alanghih tet des Kronfideikommißfonds gegenüber den unabweis⸗ , rbermgen an die Königliche Haus- und Hofhaltung her⸗ ausgestellt.

Seitdem hat in Folge der Ereignisse des vergangenen Jahres das preußische Staatsgebiet einen erheblichen Zuwachs erhalten. Ferner hat die Gründung des Norddeutschen Bundes stattgefunden. Der Krone Preußen ist das Präsidium des Bundes, Sr. Majestät dem Könige die Feldherrnschaft über das Bundesheer zugcfalsen, die Fiesidenzstadt Berlin ist der Mittelpunkt für die gesammte Verwaltung und Ver- sammlungsort für die Körperschaften des Bundes geworden. Durch alle diese Veränderungen sind vielfache ncue Beziehungen geschaffen worden, welche nothwendig in erheblichem Maße zu einer Steigerung des Nepräsentations-Aufwandes der Krone führen müffen.

Diese Umstände lassen eine entsprechende Erhöhung der Kron⸗ dotation erforderlich erscheinen, zu deren Herbeiführung der Landtag durch die gegenwärtige Gesetzesvorlage um seine verfassungsmäßige Mitwirkung angegangen wird. .

Zu S1. Tes Entwurfs. Der Betrag der Zuschußrente zu der bisherigen Dotation ist einerseits nach dem Bedarf, wie er schon in den letzten Jahren thatsächlich sich heraꝛigestesst hatte, und anderer⸗ seits auf Grund überschläglicher Schäßung des Erfordernisses, wie es in der Folge unter den veränderten Verhältnisfen sich stellen wird, auf 10060069 Thaler bemessen.

Im Anschluß an das Gesetz vom 30. April 1859 ist vorgeschlagen, die Zahlung der weiteren Rente von 1006065 Thalern auf die all⸗ emeinen Staats⸗ Einnahmen anzuweisen. Von einem Vorbehalt pätexrer Radicirung der Rente auf die Domainen und Forsten 8. 2 des Gesetzes vom 30. April 1859) ist abgesehen worden, weil es ohne⸗ hin selbstverständlich ist, daß, sobald die auf demselben haftenden recht- lichen Verpflichtungen gelsst sind, die Gesetzgebung nicht gehindert sein wird, die Gründung der gesammten Krondotation auf die Domainen 1 Forsten, wenn dies angemessen befunden werden sosste, anzu⸗ ordnen.

Zum §. 2. Außerdem ist es erforderlich, daß Sr. Majestät dem Könige für die Zwecke der Hofhaltung bestimmte Schlösser, Gärten und Parks in derselben Weise, wie solches in den im Jahre 1815 mit der Monarchie vereinigten Landestheilen der Fall ist, auch in den icht erworbenen Provinzen unbeschadet des Staats⸗Eigenthums zu Ge ote stehen. Hierzu sind die in der Anlage zum §. 2. verzeichneken Reali= täten ausersehen, von welchen ein Ertrag überhaupt nicht in Aussicht genommen werden kann.

Berlin, im Oktober 1867.

Aus der durch den Finanzminister dem Abgeordneten⸗ hause vorgelegten Denkschrift zu den Nachweisungen (i., II., Il. u. IV.)) von den Staats⸗-Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1866 e wir das . hervor:

J. Einnahmen und Ausgaben der alten Landest heile.

Die ordentlichen Einnahmen haben betragen, einschließlich der ver⸗ bliebenen Reste, 167 2525745 Thlr. 3 Sgr. 3. Pf., die Ausgaben 158069,572 Thlr. 7 Sgr. 5 Pf. Von diesen Ausgaben sind durch extraordinaire Einnahmen für die öffentliche Schuld ge- deckt 54200 Thlr. 7 Sgr. 2 Pf. und es blieben daher aus den obigen Einnahmen noch zu decken 158,005,372 Thlr. 3 Pf. Die Einnahmen

aben demnach gegen die Ausgaben einen Ueberschuß ergeben von 247.373 Thlr. 3 Sgr Im Voranschlag war ein Ueberschuß der Einnahmen über die , de, von 3230212 Thlr. angenommen worden, während dieser Ueberschuß nach Obigem 9,247,373 Thlr. 3 Sgr., also 60Ol7, 161 Thlr. 3 Sgr. mehr betragen hat. Hierbei ist indessen zu bemerken, daß die Ausgaben, bei Inaussichtnahme einer Ersparniß von gleichem Betrage im Bereiche der ganzen Staatsver= waltung in ihren einzelnen Positionen um den Gesammtbetrag von 271.349 Thlr. höher nnn n. und daß also gegen diese Ansäßze der erzielte Ueberschuß 6, 288, 510 Thlr. 8 Sgr beträgt. Wie die einzelnen Ver- waltungen zu diesem Ergebnisse beigetragen haben, ergiebt die folgende Aufstellung. Bei den eigentlichen Staats⸗Einn ahm equellen / den Er- hebungs- und Betriebs Verwaltungen, sind , nach Abrechnung der Betriebs, Erhebungs.⸗ und Verwaltungskosten, mit Einschluß der einmaligen, an Ueberschuß gegen die Annahme mehr aufgekommen: 1) bei den Domai nen 1271516 Thlr., 2) bei den Forsten 253,699 Thlr., s) bei den direkten Steuern 251141 Thlr., 4 bei den indirekten Steuern 3 338.420 Thlr. 5s bei dem Salzmonopol 195.276 Thlr., 6 bei der Preußischen Bank 7221531 Thlr., 7) bei der Staatsdruckerei N. 583 Thlr., 8) bei den ver mischten Einnahmen der allgemeinen Kassen⸗Verwaltung 180, 893 Thlr., M bei der Telegraphen Verwaltung 11931 Thlr. 10 bei der Por- ellan⸗Manufattur 5798 Thlr, il) bei der BergY Hütten und alinen⸗Verwaltung 110,817 Thlr., 12) bei der Eisenbahn⸗ Verwaltung 2298877 Thlr., zusammen 7524482 Thlr. und weniger: 1) bei den Einnahmen aus Ablssungen von Domainen— Gefällen und aus Verkäufen von Domainen⸗ und Forstgrund · stücken 85,223 Thlr., 2) bei der Central · Verwaltung der Domai⸗ nen und Forsten 2085 Thlr., 3) bei der Lotterie 119 Thlr., 4) bei der Post., Geseß Sammlungs - und Zeitungs Verwal⸗ tung 4595295 Thlr., zusammen 564,832 Thlr., bleibt mehr 53 Thlr. An Zuschuß bei den Dotationen und den Staats Verwaltungs Ausgaben sind mehr erforderlich gewesen: 671,140 Thlr. Wird dieser Mehrbedarf an Zuschuß von dem vor— berechneten Mehr- Ueberschusse von 6959650 Thlr. abgezogen, so ergiebt sich der obige, gegen den Voranschlag erzielte Mehr ⸗Ueberschuß von rund 6288510 Thlr. Die ordentlichen Einnahmen betragen 1672525745 Thlr. 3 Sgr. 3 Pf.; an ext raordinairen Einnahmen sind unter Abschnitt 1. M e , Te. Zwecke , , . o d9 2. BM Thlr. 5 Sgr. 6 Pf., zusammen ee G Thlr. Sgr. 9 Pf. Die fortdauernden ung die einmaligen, im Voranschlage vorgesehenen Aus= gaben haben nach Obigem zusammen betragen: 158.0593572 Thlr.

ren 1861 bis 1866 hat sich daher in alljährlicher Wiederkehr eine Un

b 77 *