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Schwelle zu enthalten und können die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung der Schwellen bei unseren Bahn verwaltungen zu Heidel berg, 6 und Frankfurt eingesehen resp. in Empfang genom- men werden, soweit der Vorrath es erlaubt.
Die Eroͤffnung der Angebote, welche mit der r ,., Sch wel ⸗ lenlieferung betreffend« franco einher einzufenden sind, wird Freitag, den 20. Dezember 1867, Vormittggs 16 Uhr, ö ier stattfinden und können später einlaufende keine Berücksichtigung
nden.
Darmstadt, den 23. November 1867.
Direction der Main-⸗Neckar⸗Eisenbahn. .
Submission. ie, pro 1868 im Bezirk der hiesigen Ober-Telegraphen-⸗Inspection erforderlichen ca. 4090 Stück mit Zinkchlorid oder creosöthaltigem Theeröl präparirte kieferne Telegraphenstangen sollen im Wege der Submission vergeben werden. Die näheren Lieferungs-Bedingungen können auf dem Büreau des
Telegraphen ⸗Bau⸗Inspektors Ziemann, Cäeilienstraße Rr. 4, eingesehen
oder auf portofreie Anfrage übersandt werden.
Lieferungstüchtige Unternehmer werden hiermit aufgefordert, ihre Angebote bis zum 4 Januar 1868, Vormittags 16 Uhr, frankirt, , und mit der Aufschrift »Submission auf Telegraphenstangen« versehen, bei dem Unterzeichneten abzugeben. .
Die Eröffnung der eingegangenen Angebote, welche sämmtlich bis zum 16. Januar verbindlich bleiben, 1 6 in dem . Termine im Beisein der etwa erschienenen Submittenten. Die Aus— wahl unter den Submittenten bleibt vorbehalten.
Spätere Angebote bleiben unberücksichtigt.
Cöln, den 25. November 1867.
Der Königliche Ober⸗-Telegraphen⸗Inspektor. Richter.
Veeloosung, Amortisation, 8 nnn u. s. w. von öffentlichen Papieren. Bekanntmachung, betreffend die Ausloosung Hohenzollernscher Rentenbriefe.
Bei der am 16. d. Mts. stattgehabten Ausloosung Hohenzollern ⸗ e m n hef zum 1. April 1868 sind folgende Nummern gezogen worden:
I) Lit. A. à 500 Fl. — 32 Stück — Nr. 91. 356. 804. 1570. 1648. 1800. 2030. 2947. 2949. 3310. 3351. 3361. 3380. 3567. 3767. 486. 1268. 4271. 5143. 5340. 5478. 6279. 6476. 6587. 6916. 6937. 7144. 7314. 8421. SIS98. S592. 8821.
2 it. B. à 100 Fl. — 7 Stück — Nr. 155. 184. 237. 509. 512. 636. 1314.
3) Lit. C. à 25 Fl. — 3 Stück — Nr. 150. 289. 894.
Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum J. April 1868 hierdurch mit der Aufforderung gekündigf, den Kapital ⸗Betrag derselben von dem genannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in kursfähigem Zustande — also, wenn dieselben außer Kurs gesetzt waren, nach vorheriger Wieder-Inkurs- setzung — bei unserer Landeskasse hier in Empfang zu nehmen.
Mit dem 1. April 1868 hört die weitere He nnn, der ausge⸗
loosten Rentenbriefe auf und es müssen mit denselben daher die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie J. Nr. 15 und 16 unent—
geltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehl den Coupons vom Kapitale zurückbehalten würde.
Die Einlösung der Rentenbriefe kann auch vermittelst der frankirter Einsendung durch die Post an die Sandes! hier erfolgen und es ist in diesem Falle eine von dem Inhaber . zustellende, über den Einpfang der Valuta (welche mit Zahlen ö. Buchstaben auszudrücken) lautende Quittung beizufügen. n
ie Uebersendung des Kapitals erfolgt dann ebenfalls durch y Post auf Gefahr und Kosten des Empfaͤngers. t Sigmaringen, den 19. November 1867. Königliche Regierung.
127121 ODeffentliche Bekanntmachung.
Bei der in der heutigen Vorstandssitzung erfolgten Ausloosin der von dem Verbande zur Regulirung der oberen Unstrut von Mil ö bis Merxleben im Jahre 1868 einzulösenden, auf Grund n lllerhöchsten Prwilegiums vom 14. Juni 1865 (Gesck - Sammlun B 1865, Seite 787) ausgegebenen Sbligationen (2. Emission) zun
etrage von 4090 Thalern sind folgende Nummern von Littr. B. A 100 Thaler: Nr. 106. 113. 148 und 241
gezogen worden. 2
„Diese Obligationen werden den Besißern mit der Aufforderu⸗ gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Januar! ab bei der Verhandskasse (im Rathhause) hierselbst gegen Rückgabe da Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem J. Janun 1868 fälligen Zins⸗Coupons und Talons baar in Empfang zu nehmen
er Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeldlich mit abzuliefern.
3 n, . wird von dem zu zahlenden Kapitale zurit. ehalten.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs -Termine nicht abgehoben worden verjq zu Gunsten des Verbandes. ö. era
Mühlhausen in Thür., den 2. Juli 1867.
Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut von enn , ö Merxleben. entzel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn. Pflaumenmuß wird auf den unserer Verwaltung untergebenn Eisenbahnen fortan zum Frachtsatz der ermäßigten Tarifkasse . h fördert werden. Berlin, den 23. November 1867. Königliche Direction der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn.
43901 Neiße⸗Brieger Eisenbahn. Am 15. Januar 1868 tritt auf unserer Bahn ein neuer Tarf in Kraft, welcher pielfache wesentliche Erniäßigungen enthält.
Exemplare dieses Tarifs sind vom 1. Januar 1868 ab zum Preise . Sgr. pro Stück bei unseren Güter ⸗ Expeditionen käuflich z ( .
Breslau, den 27. November 1867.
Direktorium. Ertel. Haber. Reichenbach. Fromberg.
[4393 Bilanz für das Jahr 1856.
Versammlung ihrer
A eti va.
Nicht eingezahltes Grundkapital, wofür die Actionaire wechselmãassig verpflichtet sind Betrag einer zurüchgenommenen Gesellschafts-Actie... Vorräthige Hypotheken-Anleihe-Scheine Lit. A. u. B.. 161,ů 700 Baare Càsse und Guthaben bei Bankiers b; 5 8b 37, 546 * 14,263 12,664 351, 526 IS, 363
11, 705 ib 10 p0 ö. ibung von . 13,500
der , . 4. 311
ungsgenossen 404: Mobiliar und . nach Abschreibung von
.
LL , G!
d CL
1B 8190 418
21, 41 11,520
Vorschüsse auf Gerichts, Prozess- und Sequestrations- kosten nach 2 on 111 Thlr. 12 Ngr, 5 Pf. Abschreibung und Gehalts rorschüsse an Bureau-
heamte 2, 309
1, 006, 21 18,B0 80
8, 359 26, S900
321 16, 239 29 19,683
hrutto Ve bersch K ; .
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1.148, 97
Dresden, am 31. Dezember 1865.
h Das Direktorium der SIe hsischen Hypotheken- Verzgicherungs-Gesellsehakt.
Das Abonnement beträgt . ö J 1 Thlir. )
sür das bierteljahr.
Alle post-Anstatten des In- und Auslandes nehmen — an, für gerlin die Expedition des önigl.
Preußischen Staats-Anjeigers Jäger⸗Straße Nr. IG. wischen d. Friedrich u Aanonierslr.
u, ,
Anzeiger.
1857.
Ze. Mt ajestät der König haben Allergnädigst geruht: Folgenden bei dem Finanz⸗Ministerium angestellten Beam⸗ ten und zwar dem Vorsteher des Central⸗Buregus, Rechnungs—
Rath Bergner, den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath,
den Geheimen expedirenden Secretairen und Kalkülatoren Appelt und Schneider, sowie dem Geheimen Kglkulator Behm den Ehgrakter als Rechnungs⸗Rath und den Geheimen Registratoren Mäntell und Nitschke den Charakter als Kanzlei Rath; ferner
Dem Sanitäts⸗Rath Dr. Lange in Emden den Eharakter als Geheimen Sanitäts-Rath; sowie —
Dem pensionirten städtischen Rendanten, Lieutenant a. D. Schoene zu Berlin, den Charakter als Rechnungs-Rath; und
Dem Glasermeister und Fabrikbesitzer Earl Ferdinand Heckert hierselbst das Prädikat eines Königlichen Hof-Liefe— ranten zu verleihen.
ätigung s⸗Urkunde, betreffend den Vierten Nachtrag zum 5 n der Reife ricger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 9. Novem ber 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem . e⸗Brieger Eisenbahn ⸗Gesellschaft in der General- ctionaire vom 24. Juni 1867 die in dem an- liegenden (a) Nachtrgge zu ihrem unterm 13. März 1846 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 129) landesherrlich bestätigten Statut enthaltenen Aenderungen beziehungsweise, Ergänzungen, desselben beschlossen hat, wollen Wir diesen Beschlüssen Unsere Genehmigung hierdurch ertheilen. bew gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statut -⸗Nachtrage durch
die Gesez Sammlung zu veröffentlichen .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 9. November 1867.
(L. S.) Wilhelm. Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
4. Vierter Nachtrag !
zum Statut der Neisse⸗Brieger Eisenbahn-Gesellschaft.
§. 1. Der Gesellschaftsföonds wird um die Summe von zweimal⸗ Hundertfünfzig Tausend Thalern vermehrt, die zur Verbesserung und Vervollständigung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Be— triebsmittel verwendet werden sollen. . ö ;
Die Aufbringung der vorstehend gedachten Summe erfolgt durch Creirung von 43prozentigen Prioritäts-Obligationen. . ;
Die Bedingungen, unter denen die Creirung und Emission, sowie die Verzinsung und Amortisation dieser Obligationen stattfindet, wer- den durch ein besonderes Allerhöchstes Privilegium festgesettG.
§. 2. An Stelle des §. 5 des Gesellschafts⸗Statuts treten die fol—⸗ genden Bestimmungen: ; J
Der gegenwärtig bestehende Reserve⸗Fonds wird aufgelöst. Statt i ben werden: I) ein Reservefonds, Y ein Erneuerungsfonds, ge⸗ ildet Der, Reservefonds ist bestimmt zur Deckung der in außerordent⸗ lichen Fällen eintretenden, ungewöhnlichen, größeren Betriebs -Aus⸗ gaben, insbesondere solcher, die durch außerordentliche Elementar ⸗ Er- eignisse oder durch Unglücksfälle beim Betriebe verursacht werden. . Der Reservefonds erhält jährlich einen Zuschuß aus den Betriebs- ene , der ein drittel Prozent des Anlage⸗Kapitals nicht über⸗
reiten darf. ᷣ ;
Es erfolgen indeß Zuschüsse aus den Betriebs-Einnahmen nur so lange, bis der ggf fn fg. die Summe von 25.000 Thlr. erreicht hat und demnächst bis zu dem oben angegebenen Prozentsatze nur insoweit, als zur Kompletlrung des Maximalbestandes erforderlich ist.
Die beim Reservefonds aufkommenden Zinsen werden, wenn
derselbe die Höhe von 25,000 Thlr. erlangt hat, den Betriebs -Ein
ahmen zugeschlagen.
Aus dem Erneuerungsfonds sind die Kosten der Erneuerung des Oberbaues, der Brücken und der Fahrbetriebsmittel zu bestreiten.
In den Erneuertungsfonds fließen: a) die Einnahmen aus dem Verkaufe der bei der Erneuerung gewonnenen alten Materialien, b) ein jährlicher Zuschuß aus den Betriebs-Einnahmen, deffen Höhe ent— weder nach Prozentsätzen von dem Werthe der zu erneuernden Gegen- stände, oder der wirklichen Abnutzung entsprechend nach den Wagen— achs⸗ oder den Lokomotivmeilen des Jahresbetriebes berechnet wird.
Für die Formirung, Dotirung und Verwendung des Reserve⸗ und des e e, ,, werden von dem Direktorium besondere Regle⸗ ments aufgestellt die der Genehmigung der Staatsbehörde unterliegen.
§8. 3. An Stelle des §. 16 des Gesellschaftsstatuts tritt folgende Bestimmung: ö
Als Dividende sind diejenigen Einnahme - Ueberschüsse zu verthei · len, welche nach Abzug der Verwaltungs⸗, Unterhaltungs-, Betriebs-⸗ und sonstigen Ausgaben, der auf dem Unternehmen haftenden Lasten, sowie der an den Reserve und den Erneuerungsfonds abzuführenden Beträge verbleiben. 2367
f §S. 4. In Ergänzung des §. 18 des Gesellschaftsstatuts wird bestimmt:
Dividendenscheine von Actien können weder aufgeboten noch amor- tisirt werden. Jedoch soll demjenigen, welcher den Verlust von Divi—⸗ dendenscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist bei dem Direktorium anmeldet und den stattgehabten Besitz in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Dividendenscheine gegen Quittung e enn werden. ö ;
§. 5. An Stelle des ersten Satzes des §. 20 des Gesellschafts-⸗ statuts tritt folgende Bestimmung. .
Die . 8 , sinden jährlich in der en Hälfte des Jahres statt. ; .
9. 38 Zum §. 28 des Gesellschaftsstatuts tritt die folgende er-
gänzende Bestimmung: ; —
Wird die Annahme der Wahl Seitens gewählter Mitglieder des Direktoriums oder des Ausschusses oder von Stellvertretern unmittel- bar in der General⸗Versammlung abgelehnt, dann hat die letztere so⸗ fort Neuwahlen für die abgelehnten Wahlen vorzunehmen.
§. 7. An Stelle des zweiten Alinea des §. 40 des Gesellschafts- statuts tritt folgende Bestimmung: . .
Gerichtliche und außergerichtliche Erklärungen jeder Art werden von zwei Personen, nämlich von dem Vorsitzenden des Direktoriums oder seinem Stellvertreter, oder von einem dazu ernannten Mitgliede des Direktoriums, und einem in Breslau wohnenden Beamten der Gesell⸗ schaft mit rechtsverbindlicher Kraft vollzogen. Der Letztere und in Substitut für denselben für Verhinderungsfälle werden von dem Di⸗ rektorium gewählt und in einer von sämmtlichen Mitglieder des Direktoriums oder deren Stellvertretern aus zustellenden gerichtlichen oder notariellen Vollmacht ermächtigt, alle Erklärungen der Gesell⸗ schaft in der oben angegebenen Weise zu zeichnen.
Privilegium wegen Emissioön von Prioritäts - Obligationen der Neisse Brieger Eisenbahn⸗-Gesellschaft zum Betrage von zweimalhundert- fünfzigtausend Thalern. Vom 98. November 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von Seiten der Neisse Brieger Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des in der General -Versammlung vom 24. Juni 1867 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zur Verbesserung und Vervollständigung der Bahnanlagen und zur Vermehrung der Betriebsmittel die Aufnahme einer Anleihe von zweimalhundertfünfzig Tausend Thalern gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons verjsehener Prioritäts-Obligationen zu gestatken, wollen Wir in Berücksichtigung der Uns dargelegten Noth wendigkeit und Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Geldbeschaffung, sowie in Gemäßbeit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 18353 durch gegen= wärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genebmigung zur Aus- gabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen er theilen. ö 86 — §. 1. Die zu emittirenden Obligationen werden unter der Be= zeichnung »Prioritäts Obligationen der Neisse Brieger Eisenbahn-
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