1867 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4658

bestraft und das Geschenk außerdem zur städtischen Armenkasse ein ih on werden soll. 9 Ein Unterschich gin hen den, den Einwoh⸗ nern von Stettin gehör n und den fremden Fahrzeugen oder Gütern findet hinsichtlich 3 Erhebung der in diesem Tarif festgesetzten Ab⸗ gahen nicht statt. V. Befreiungen. Befreit sind: A. Von der Ent⸗ richtung des Hafengeldes: 15 Königliche Schiffe und Staatsschiffe solcher Nationen, denen durch bestehende Staatsverträge zur Zeit des Ein⸗ 6a in den Hafen die Befreiung von allen städtischen Hafenabga⸗

en bereits ausdrücklich zugesichert ist; 2) Dampfschiffe und Seefahrzeuge von weniger als 3 Schiffslasten, so wie Oderfähne und andere Fahrzeuge von weniger als 6 Lasten i ,. B. 6 der en des Bohlwerkfsgeldes: 4 das für Rechnung des Staats eingehende Salz; 2) Königliche und Armee⸗Effekten, über⸗ haupt Alles, was zum eigenen Gebrauche des Stgates oder des Landes⸗ herrn oder seiner Hofhaltung transportirt wird; 3) Waaren und Güter, die vom Wasser aus an Privat⸗Bohlwerken oder an Privatgrundstücken zu Lande gebracht, ferner solche Waaren, die von Bord zu Bord umgeladen werden; 4) Ballast, frisches Obst, frische Fische. G. Von der Entrichtung des Hafen- und Bohlwerksgeldes: 1) solche Fahr⸗ zeuge und Waaren, welche unmittelbar, also beim Eingange in das Hafen⸗Gebiet, schon die Bestimmung nach einem andern Orte haben und ohne Aufenthalt und Umladung durch den Hafen transitiren; 2) das geflößte Bau⸗ und Nutzholz, welches ohne Aufenthalt durch den Hafen geht; 3) Fahrzeuge, welche den städtischen Wochen- und Jahrmarkts ⸗Verkehr vermitteln, so wie deren zum Wochen⸗ und Jahr⸗ markt bestimmte Ladung. D. An den auf speziellem Nechtstitel be⸗ 1 Befreiungen wird durch den gegenwärtigen Tarif Nichts geandert.

Berlin, den 22. November 1867.

(L. S.) gez) Wilhelm. (ggez) von der Heydt. Graf von Itzenplitz.

Staats ⸗Ministerium.

Das 122. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter ;

Rr. 6925 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden In⸗ haher lautender Obliggtionen der Stäidt Wittenberg, Regierungs⸗ bezirks er , zum Betrage von 50 hoh Thalern. Bom 28. Oktober 1867; unter .

Nr. 6926 den Allerhöchsten Erlgß vom 28. Oktober 1897, betreffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte an die Ge⸗ meinden Groß⸗Nottmersleben, Ackendorf und Klein Santers⸗ leben im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magdeburg, in ni auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗ Chgussee von GroßRottmersleben über Ackendorf bis zur NReu⸗ haldenslebener Kreisgrenze in der Richtung auf Gutenswegen;

unter

Nr. 6927 den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Oktober 18567, betreffend die Perleihung der fiskalischen Vorrechte an die Gr⸗ meinde Walbeck, im Kreise Gardelegen, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von der Wefer⸗ lingen Walbeck ⸗Schwanefelder Chaussee im Orte Walbeck ab nach Helmstädt zu bis zur Walbecker Feldmarkgrenze; unter

Nr. 6928 den Allerhöchsten Erlaß vom 39. Oktober 1867, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Kreise Minden und Herford in Bezug auf den Bau und die Unter⸗ haltung einer Kreis-Chaussee don Oeynhausen, im Kreise Min— den, über Exter, im Kreise Herford, bis zur Landesgrenze in . Richtung auf Salzuffeln im Fürstenthum Lippe⸗Detmold; unter

Nr. 6929 die Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den Vierten Nachtrag zum Statut der Neisse⸗Brieger Eisenbahngesellschaft. Vom 9. November 1867; und unter

Nr. 6930 das Privilegium wegen Emission von Prioritäts— Obligationen der Neisse⸗Brieger Eisenbahngesellschaft zum Be— trage von zweimalhundertfunfzig Tausend Thalern. Vom 9. November 1867.

Berlin, den 5. Dezember 1867.

Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.

Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der König haben leg e g geruht, dem Obersten von Dannenberg, Chef

des zeneralstabes des Garde⸗Corpt, dem Obersten Grafen von Kanitz, Flügel⸗Adjutanten und Commandeur des 2. Garde⸗ Regiments zu Fuß, dem Qbersten Knappe von Knapp— staedt, Commandeur des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier— Regiments Nr. , dem Obersten Freiherrn von Medem, Commandeur des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2, dem Obersten von Werder, Flügel⸗Adjutanten und Commandeur des Garde- Füsilier⸗Regiments, dem Oberst⸗ Lieutenant von Barner, Commandeur des 1. Garde⸗Dragoner⸗ RVegiments, und dem Oberst⸗Lieutenant Grafen Finck von Finckenstein, Flügel ⸗Adjutanten und Commandeur des 2ten Garde⸗Dragoner⸗Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit ihnen ver—

liehenen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse

und Schwertern des Ordens vom Zähringer theilen.

mit Eichenlauh Löwen zu er

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegsministers, z Generals von Podbielski und des Generals von Tresckow ent. gegen, und empfingen um 4 Uhr den Minister⸗Präsidenten. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich vor . Dienstag, um 14 Uhr, nach Berlin, erkundigte Sich per⸗ önlich nach dem Befinden der Fürstin Putbus und dinirtt hierauf bei Ihren Majestäten. liche Hoheit nach Potsdam und dem Neuen Palais zurück.

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und di Kronprinzessin, die Kronprinzlichen Kinder, sowie der ze sammte Höfstagt Ihrer Königlichen Hoheiten sind am heutigen Tage, Donnerstag den 5. d. M., vom Neuen Palais bei Polk dam nach Berlin übergesiedelt.

Baden., Karlsruhe, 2. Dezember. Die zweite Kam— mer hat heute den Gesetzentwurf, betreffend die Rechts ver, hältnisse der Studirenden, mit allen gegen zwei Stimmnen angenommen.

Württemberg, Stuttgart, 3. Dezember. Für hit Dauer der Abwesenheit des Chefs des Kriegsdepartenients, zh nach München abgereisten General⸗Majérs von Wagnet, wurde vom König der G . interimistischen Stellvertreter ernannt.

Wie wir vernehmen, meldet der »Schwäb. Merk. ist der Lon lich . Rath gestern mit der Berathung deß Entwurf eines , esetzes zu Ende gelangt. . diesen gesetzgeberischen Arbe iten hat sich der Geheime Rath auch mit den Entwürfen von zwei Verordnungen beschäftigt, deren eine die Einführung einer Lan des syn ode für die evangelisch Landeskirche, der andere die Stellung des Kultus ministt, riums in den inneren Angelegenheiten der evangelischen Kirche betrifft. Im Laufe der Woche wird sich, mie wir hören, der Geheime Ftath mit den Entwürfen eines neuen, Gesetzes betzef fend Wahlen zur Ständeversammlung und eines werleren Ge. setzes, betreffen Wahlen zum Zollpärlament, beschäftigen.

Bayern. München, 3. Dezember. Der So zialauß⸗ schuß der Kammer der Reich sräthe hat gestern und helne das Gewerbegesetz berathen und eine wesentlichen Aende . daran vorgenommen. Dasselbe wird am Samstag in der Reichsrathkammer zur Berathung gelangen.

= Heute hat der Spezialausschuß der Kammer der Abge— ordneten für den den Malzaufschlag betreffenden Gesch Entwurf seine Bergthungen hegonnen, und in einer vierstüm— digen Sitzung elf Artikel des Entwurfs, meist im Sinne des Regierungs- Entwurfs, welcher die Grundlage der Berathung bildet erledigt. Am kommenden Donnerstag wird der Spezial, ausschuß für das Wehrgesetz zur zweiten Lesung desselben schreiten und dabei die bei der ersten Lesung noch vorbehaltenen Schlußbestimmungen erledigen.

Luxemburg, 1. Dezember. (Köln. Ztg.) Nachdem daß Großherzogthum nunmehr formell aus allen seinen früheren Verbindungen loßgetrennt worden ist, tritt die Frage wegen des finanziellen Verhältnisses LCuzemburgs zu Holland wieder in den Vordergrund. Nach dem Friedensvertrage von 163 zwischen Belgien und Holland trat Holland mit Forderungen an Luzembürg heran, worüber zunächst ganze zehn Jahre verhandelt wurde; aus diesen Verhandlungen ging Hollands Forderung wie folgt hervor: 7 258,447 J1., davon 4.167, 596 g il8 An heil n nrg; an der holländischen Staatsschuld bis 1889 und 552,664 Fl. als Zinsen dieser Summe. Diese Summe war nach der Seelenzahl am 1. Januar 1839 berechnet, welche für Luxemburg 'auf 149,088 aängesest war. Außerdem forderte Holland noch 121,655 Fl. für die Vertreter Luxemburgs am Bundestage und Beiträge zur Bundeskasse von 1830 bis 1839; dann 102603 Fl. für Bureau kosten im Haag, 152M89 Fl. für Unterhalt der Bundestruppen und 34,886 Fl. für Pensionen an Luxemburger, die Holland an Belgien ausgezahlt hatte. Die luxemburger Regierun wollte diese Forderung nicht anerkennen, ging aber erst im ie . auf wirkliche Verhandlungen darüber ein, die im Haag geführt wurden. Sie wies die Forderung des Äntheils an der ölen. dischen Staatsschuld als unbegründet zurück und gab nur eine Summe von 250,991 Fl. gls begründet zu. 66 siellte sie Gegenforderungen an Holland, theils aus dem Kaufpreise der Sigatsdomginen, deim landwirthschaftlichen Fonds, den , ,, für Unterricht 2c. zum Gesammtbelauf von 65,840 Fl. Holland setzte darauf seine Forderungen etwas

herunter und verlangte als Ausgleichssumme von Luxemburg

Um 7 Uhr kehrte Se. König.

von Baumbach zum

4659

4. 891,151 Fl. Die luxemburger Regierung ging

. u nin! ein, und Holland machte darauf 18659 neue We schlage, nämlich: e,, solle an Holland Alles schen, wag Holland seit 1831 für das Großhenzog— nm vorgeschossen habe, so wie den Betrag der Pen⸗ ssonen an frühere lupemburgische Unterthanen, welche Hol⸗ nd an Belgien gezählt habe; Holland dagegen solle an Luxemburg einen verhältnißmäßigen Theil der Gelder, die kraft des Vertrages von 1839 an Belgien kamen, ersetzen, so wie pie Hälfte der Summen, welche sich beim Ausbru ber Revo⸗ futlön in den Provinzialkassen befunden hätten. Diesen Vor— schlägen gemäß hätte Luxemburg noch etwa eine halbe Million an Holland zu zahlen gehabt. Die lugemburgische Regierung nahm auch diesen Vorschlag nicht an und bestand darauf, daß glland jedenfalls den Kaufpreis der lugemburgischen Domai⸗ fen zurückzahle, was Holland aber 1863 zurückwiegs, Dann forderte Cüemburg 1863 in Schiedsgericht, was Holland ab- lehnte, Lugenibur bestand in einer Depesche vom 3. März öl auf seinem Verlangen, und dabei ist die Sache bisher ver⸗

blieben.

Oesterreich. Wien, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung des Ausschusses zur Revision der Wuchergesetze empfahl der Justizminister dem Uusschusse, vorläufig von der Aus⸗ arbckung des beziglichen Geseßentwurfes abziisehen, da die Re— gierung geneigt sei, eine dies fällige Vorlage selbst den Abgeord⸗ netenhause vorzulegen. Galiziens eigenthümliche Verhältnisse machten für dieses Kronland vielleicht besondere Bestimmungen bezuglich des Wuchers nothwendig. .

Pesth, 4. Dezember. (W. T. B.) Auf eine Interpellation Perezel' 8, . der Errichtung einer nationalen Armee, er- flärte der Minister⸗Präsident Graf An drgssy in der Deputirten⸗ kammer, die Ministerien der beiden Reichshälften wären überein- gekommen, den beiden legislativen Versammlungen, wenn auch nicht noch im gegenwärtigen Jahre, so doch jedenfalls im Laufe der gegenwärtigen Session einen Wehrges . vorzu⸗ legen. Hierauf wurde §8. 1 des Quotengesetzes mit großer Majorität angenommen.

Schweiz. Bern, 4. Dezember. (W. T. B, wort des di auf die Einladung zur Kon ferenz er⸗ flärt die Bereitwilligkeit der Schweiz, an der Konferenz Theil zu nehmen, sofern dieselbe einen europäischen Charakter. 66 werde. Die neutrale Stellung der Schweiz würde ihre Betheili⸗ gung an einer nur von einigen Mächten beschickten Konferenz berhindern. Von einem im Voraus festgestellten Ptogramuje könne der Bundesrath zwar absehen, es werde aber dann die nothwendige Folge einer freien Konferenz sein, daß auch die Berathung frei und ihr Schlußrefultat für die Interessenten nicht verbindlich sein müsse. Keinesfalls könne ubrigens der Bundesrath bei einem Pakte mitwirken, der mit dem politischen

Die Ant⸗

Systeme der Schweiz im Widerspruche stehen sollte.

Großbritannien und Irland. London, 2. Dezember. Der Geburtstag der Prinzessin von Wales wurde heute im engsten Familienkreise auf dem Gute Sandringham gefeiert.

Fraukreich. Paris, 3. Dezember. (K. 3. Die Militair⸗ Kommission des gesetzgebenden Körpers hat ihre Arbeit be—⸗ endet, so daß die von iht adoptirten Amendements, welche die Regierungs-Vorlage modisiziren, dem Staatsrathe zur Bera—⸗ thung überwiesen werden konnten. Das wichtigste dieser Amen⸗ dements verlegt die dienstlichen Uebungen und Zusammenkünfte der mobilen Nationalgarde in die Hauptorte der einzelnen Kan⸗ tone rei statt, wie Niel vorgeschlagen, in die Hauptorte der Arrondissements (Regierungsbezirk) Herr Foreade de la Roquette hat dem Staatsrathe so eben ein wich- tiges Projekt über Reformen im Ei senhahn wesen unterbreitet: Herabsetzung des Waarentransport⸗-Tarifs, ver⸗ mehrte Sicherheit der Reisenden, Bildung von direkt durch— gehenden Eisenbahntrains, die selbst auf größeren Strecken, ob⸗ gleich mit der Schnelligkeit der Expreßzüge fahrend, dennoch alle Wagenklassen enthielten c., sind die Häuptgegenstände, welche in diesem Gesetzentwurfe behandelt werden. Vor einigen Tagen fand hier eine Versammlung von Direktoren englischer, franzö⸗ sicher und italienischer Eisenbahnen Statt, welche über die . a ehen eine gemeinsame Ermäßigung der Frachtspesen

eizuführen. ö .

Der heutige »Moniteur« veröffentlicht die am 17. Okto—⸗ ber 1867 zwischen Frankreich und Bayern vereinbarten Zusatzarkikel zu der von den beiden genannten Staaten am H. März 1858 abgeschlossenen Post⸗-Convention. 4. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers ergriff Marquis Moust ier das

ort, ui auf die Interpellatlon Jules Favre's zu antwor— ten, Der Minister gab eine Darstellung der französischen Po- litik und wicz den gegen dieselbe erhobenen Vorwurf der Unbe⸗

ständigkeit zurück. Die Politik Frankreichs fei sich stets leich geblieben. Die Oesterreicher aus Italien zu ent⸗ rnen, die Unabhängigkeit Italiens zu sichern und die Versöhnung des neuen Italiens mit dem Papstthum in, einer solchen Weise herbeizuführen, daß die Sicher— . der päpstlichen Staaten gewährleistet wird: das seien ie mit einander im innigsten Einklange stehenden End⸗ ziele, welche Frankreich verfolgt habe und nöch verfolge. Das zweite Ziel zu erreichen, sei der Zweck der September⸗Convention gewesen. Frankreich habe diese Convention loyal ausgeführt. Es sei i Tg, wenn man behaupte, Frankreich habe durch die Bildung der Legion von Antibes die September -Eon= vention verletzt, Die erwähnte Thatsache habe mit der⸗ selben in Uebereinstimmung gestanden, und sei als solche von der italienis en Regierung geceptirt wor⸗ den. Ebensowenig habe Italien die Veröffentlichung des päpftlichen Syllabus« als eine Verletzung der Convention auf- gefaßt. Die italienische Regierung sei sich jeder Zeit wohl be⸗ wußt gewesen, daß Frankreich die volle und loyale , der Convention fordere. Auch habe dieselbe ihren festen Ent= schluß zu einer solchen Ausführung ausgesprochen. Frankreich habe kein Mißtrauen gegen diese Erklärung gehegt. Erst als die Convention offenbar verletzt worden, habe die Regierung des Kaisers den Entschluß gefaßt, selbst einzutreten, um die Aus⸗ sührung der eingegangenen Verhindlichkeiten sicher zu stellen. Sicherlich,“ führ der Minister in Laufe seiner Rede fort, bin ich nicht im Stande, vorauszusehen, ob die Konferenz zu⸗ sammentreten wird oder nicht. Die Politik Frankreichs wird für beide Voraussetzungen folgende sein. Kommt die Konferenz zu Stande, so wirb die französische Regierung auf derselben in loyaler Weise prüfen, ob die Lage der Dinge derartig ist, daß die Sicherheit des heiligen Stuhles als gewährleistet betrachtet werden könne. In diesem Falle werden wir die anormale Occupation aufhören lassen Tritt die Konferenz nicht zu⸗ sammen, so treten die Fin e nnn der September ⸗Conven⸗ tion wieder in Kraft. ir werden alsdann zu der italienischen Regierung sagen: Wollt Ihr nunmehr vollstän= dig die Convention ausführen und fest? Bürgschaften geben? Dann wollen wir ein zweites Mal das Papstthum Eurer Loya— lität anvertrauen. Dieses wird unser Verhalten sein. Die Regierung glaubt durch die römische Expedition dem Gefühle des Volkes Genüge geleistet zu haben; sie hofft, ihre Aufgabe mit dem Beistanbe des. gesetzzebenden Körpers zm erfüllen. Thiers, welcher hierauf das Wort erhielt, fuchte in einer längern Rede die Ausführungen des Ministers zu widerlegen.

Dänemark. Kopenhagen, 2 Dezember. Der König empfing heute den hier akkreditirten Königlich preußischen Ge— sandten und bevollmächtigten Minister v. Hey debrand und der La sa und unmittelbar darauf den Königlich italienischen Chargé d'affaires de So nnaz.

Amerika. Rew-⸗York, 3. Dezember. Die Botschaft, mit welcher der Präsident heute den Kongreß evöffnete, und welche in der gestrigen Nummer d. Bl. telegraphisch bereits fig⸗ nalisirt, hat nach der »Hamb. Börsenhalles im Wesentlichen folgenden Inhalt: . K

Die Erwartung, daß die Verfassung durch die Gesetzgebung des Kongresses wieder hergestellt werde, ist vereitelt worden. Die Union besteht nicht mehr so, wie unsere Voreltern sie verstanden haben. Hoffentlich werden Alle endlich einer Ausgteichung zustimmen, welche mit den Interessen des Landes und , übereinstimmt. Der Präsident verlangt dringend, daß der Kongreß das Gefetz ab= schaffe, durch welches die Südstaaten unter der Militairherrschaft gestellt sind. Wenn das Gesetz fortbesteht, sagt er, so wird es die Steuern vermehren und endlich den Staatsbankerott hervorbringen. Ein stehen⸗ des Heer und mehr als 200 Millionen Dollars jährlich würden wahr- scheinlich näthig sein, um die Gewalt einer Negerregierung im Süden aufrecht zu erhalten. In Bezug auf den Umfang der Pflichten der Vollzugsgewalt, einer verfassungswidrigen Gesetzgebung zu widerstehen, sagt Johnson: Wenn im Kongreß eine Akte in allen uöthigen For- men Durchgehen sollte, mit dem Zwecke, das beigeordnete Verwaltungs- fach zu vernichten, so müßte der Präsident sich der hohen Ver— amwortlichkeit seines Amtes annehmen, um das nationale Leben auf alle Fälle zu retten. Die Rückkehr zur Baarzahlung ist die klate Pflicht der Regierung; sobald ste mit gesunden staatswirthschaftlichen Prinzipien verträglich ist. Die Verminderung des Papiergeldes ist nicht nothwendig die Folge davon; das Papiergeld muß auf. gesunder Basis wiederhergestellt werden und das Wort der Nation in Bezug auf die Staatsschuld muß gewissenhgft gehalten werden. Die Ein- nahmen des letzten Jahres betrugen 490 Mill, die Ausgaben 346 Mill Doll. Die veranschlagten Einnahmen für das nächste Jahr betragen 417 Mill., die Ausgaben 393 Mill. Dollars. Das Kriegsministerium veran- schlagt seine Ausgaben auf 77 Mill. Dollar. Keine Frage stört ernst⸗ licheriweise die auswärtigen Beziehungen. Die Forderungen für die »Alaba mas sind noch nicht befriedigt. Der Praͤsident sagt er habe

eglaubt, einen Schiedsspruch abschlagen zu müssen, weil der 8 6 bisher von Vorbehalten begleitet war, welche mit den Re

ten und Interessen des Landes unverträglich sind. Es se

b83 ?