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1877410 Thlr. in Aussicht stellen. In Zukunft wird von den e , b tant nur im Etat des Berg⸗, Hütten⸗ und Sa—⸗ linenwesens die Rede sein.
Vor der Berathung über die fragliche Etatposition be⸗ merkte der Geh. Ober Finanz⸗Rath Scheele: Da hier zum letzten Mal ein Etat des Salzverkaufs vor legt wird, so han⸗ delt es sich hauptsächlich um den Nachweis des Restes der bis⸗ herigen Einnahmen. Die zu erwartenden Einnahmen sind so hoch geschätzt worden als in den Vorjahren, denn die Verwal⸗ tung tritt in das neue Jahr mit gefüllten Magazinen und in den neuen Landestheilen steht ihr ein erweitertes Gebiet zum Verkauf offen. Sie wird ihre Bestände theils in einzelnen Partieen, theils in größeren Abtheilungen auf einmal zum Verkaufe bringen. Für jede einzelne Verkaufẽsstelle ist ein be⸗ stimmter Preis festgesetzt worden, wobei das Ziel gewesen ist, nur die Selbstkosten zu erlangen. An einzelnen Orten freilich, wo uns das englische Salz konkurrirte, war auch das nicht möglich. Die Befürchtung, daß mit der Aufhebung des Mono⸗ pols an einzelnen entlegeneren Verkaufsstellen der bisherige Monopolspreis überschritten werden möchte, hat sich nicht als begründet erwiesen. Es giebt keine einzelne Stelle, wo das Salz nicht billiger geworden ist; an den meisten Stellen hat sich ein um 1 Thaler niedrigerer Preis für den Centner herausgestellt. Ein großer Theil des Landes wird fortan mit Salz versorgt werden aus den Königlich sächsischen Salinen. Ein so großer Verkäufer bedarf natürlich größerer Depots an den Hauptorten und aus dieser Erwägung ist zwischen dem Chef der Finanz— und der Handelsverwaltung die Vereinbarung hervorgegangen, die verschledenen großen, jetzt leer werdenden Magazine dazu zu überlassen. Von Ihren Kommissarien ist gerügt worden, daß n bent Elat der Erlös aus den Magazinen nicht nachgewiesen sei. Sie ersehen schon aus dem, was ich eben gesagt, daß ein großer Theil dieser Magazine erhalten werden muß, weil die De⸗ ßots solche nicht entbehren können. Die kleineren Magazine dagegen müssen reservirt werden für den Handelsstand, dem dieselben gegen ein mäßiges Lagergeld zur Disposition gestellt werden. Dä wir außerdem einige Magazine behalten müssen zur Aufbewahrung von unversteuertem Salz, so bleibt nur eine ganz kleine Zahl unbedeutender Magazine, für die ein Ertrag nicht ausgeworfen ist. Doch wird der Verkauf wahrscheinlich nicht vor dem 1. Juli nächsten Jahres bewirkt sein. Es ist Alles geschehen, um das Gesetz zum 1. Januar zur Ausführung zu bringen. Es ist alle Vorsorge getroffen, daß der Salzverkehr im wahren Sinne des Wortes frei wird.
Die Debatte über die Lotterien wurde von dem Geh. Ober Finanzrath von Lentz mit folgender Rede eingeleitet:
In dem Etat der Lotterie Verwaltung für das Jahr 1868 erscheinen neben der Berliner Lotterie gleichzeitig die beiden Han⸗ noverschen Lotterieen. Dies und der Umstand, daß nicht auch gleichzeitig die Frankfurter Stadt Lotterie Aufnahme in den Etat gefunden hat, wird zunächst einer Erläuterung bedürfen.
Durch eine Allerhöchste Ordre vom H. Juli d. J., welche durch die Gesetz Sammlung publizirt worden ist, war be⸗ stimmt worden, daß mit Ablauf dieses Jahres die Frank— furter Lotterie und die beiden Hannöverschen Lotterieen ihre Endschaft erreichen sollten. Als die Einleitung getroffen war, diese Allerhöchste Ordre zur Ausführung zu bringen, ging eine große Zahl von Gegenvorstellungen ein von Lotterie⸗Ein⸗ nehmern, besonders aus dem Königreich Hannover, unterstützt von korporativen Verbänden. Es waren die Gegenvorstellun⸗ gen, welche besonders von Hannover eingingen, darauf gestützt, daß nach den dortigen Einxichtungen es den Lotterie⸗Einnehmern nicht , sein werde, in dem kurzen Zeitraume sich andere geeignete Erwerbsquellen und einen Ersatz für die ihnen aus der Lotterie zufließenden Einnahmen zu verschaffen. Es wurde hervorge⸗ hoben, daß die dortigen Erwerbs- und Verkehrsverhältnisse es ihnen unmöglich machen würden, binnen kurzem eine andere Existenz zu finden, es wurde hervorgehoben, daß ein sehr überwiegender Theil der Lotterie⸗Einnehmer und Unter-Einnehmer in Hanno⸗ ver mehr oder weniger ausschließlich mit der Subsistenz ihrer Familien angewiesen seien auf die Einnahmen aus der Lotterie, und daß eine sehr große Zahl von Lotterie⸗Einnehmern und Untereinnehmern subfistenzlos werden oder mindestens doch in eine sehr schwierige Lage kommen würde, wenn der Aufhebung der hannöverschen Lotterie nicht ein mehrjähriger Zeitraum voranginge. Hierzu benierke ich thatsächlich, daß allerdings im Königreich Han— Rover die Lotterie⸗Einnahmen vielfach als Versorgungen behan—⸗ delt worden sind und daß im Königreich Hannover eine ungewöhnlich groß Zahl von Personen sich in den Debit der dort vorhan—
enen wenigen Lotterieloose theilt. Es sind im Königreich Han— nover vorhanden 112 Haupteinnehmer und 383 Untereinnehmer, usammen 495 Personen, welche sich in den Debit von zu— . ,. 36,000 Loosen theilen. Die Mehrzahl der Hauptein⸗ nehmer in H
anndver hat nur Kollekten bis zu 100 Loöͤsen, und
es sind unter diesen Haupteinnehmern sehr viele, welche sogar unter 50 Loose haben.
Die eingegangenen Gegenvorstellungen haben Anlaß ge— geben, den Provinziallandtag in Hannover mit seinem Gut. ächten zu hören, ob es sich empfehle, dem Antrage auf Auß⸗ setzung der Aufhebung der Lotterien zu entsprechen. Der Provinziallandtag in Hannover hat sich dahin ausgesprochen daß er unter allen Umständen dafür halte, daß zur Au fuͤh rung der durch die Allerhöchste Ordre in Aussicht genommenen Aufhebung der hannsverschen Lotterieen eine geräumige Frist ge— setzt werde. Nach diesem Ergehniß ist dann bei Sr. Majestät befürwortet und von Sr. Majestät genehmigt worden, daß von der Aufhebung der Lotterie in Hannover und Osnabrück vor— läufig abgesehen werde. Die Folge davon war, daß die beiden hannöverschen Lotterien Aufnahme in den Etat gefunden haben. Wenn nun nicht ein Gleiches mit der Frankfurter Stadtlotterie geschehen ist, obwohl auch die Frankfurter Stadtlotterie noch auf mehrere Jahre weiter spielen soll, so hat dies seinen Grund darin, daß Fei den Verhandlungen mit den Deputirten der Stadt Frankfurt über die finanzielle Auseinandersetzung zwischen dem Staate und der Stadt diesen Deputirten eröffnet worden ist, daß die Ueberlassung der Lotterie⸗Einnahme an die Stadt Frankfurt auf 5 Jahre eine zulässige Grundlage der le,, noch nicht stattgefundenen Auseinandersetzung werde sein
nnen.
Was sodann die Lotterieen, die in dem Etat Aufnahme ge— funden haben, im Einzelnen anlangt, so bemerke ich zunächst in Betreff der Lotterie in Berlin, daß in den Einrichtungen derselben Veränderungen nicht stattgefunden haben, deshalb sind auch die Etats-Verhältnisse derselben unverändert geblieben, mit Ausnahme eines Betrages von 100 Thalern, welcher für die Kanzleidiener mehr in Änsatz gekommen ist. Diese Mehr- Aus— gabe ist indessen nur eine scheinbare, da sie, wie die gedruckten . zum Etat ergeben, nur in einer Uebertragung zesteht.
Was ferner die Hannoverschen Lotterieen anlangt, so ist auch hier in den Einrichtungen gegen früher eine Aenderung nicht eingetreten, es ist dies mit Iücksicht auf die nur proviso— rische Dauer dieser Institute und die in Aussicht genommene Aufhebung derselben geschehen, Die beiden hannoverschen Lotte⸗ rieen erscheinen daher im Etat für das Jahr 1868 durchgehend mit denselben Verhältnissen, wie sie der Finanz-Etat für das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover von 1867 aufweist.
Wenn ich nun zu den Einnahmen dieser Lotterieen im Ein—⸗ zelnen übergehe, so hahe ich zunächst zu bemerken, daß es in die Augen fallen muß, daß der dem Staate zustehende Gewinn⸗ Abzug bei den Lotterieen in Hannover und Sönabrüc ein er, heblich geringerer ist, als bei der Berliner Lotterie. Dies hat seinen Grund darin, daß der Gesammtabzug, der den Spielern von ihren Gewinnen gemacht wird, bei den beiden hannover⸗ schen Lotterieen um etwas geringer, als bei der Berliner Lot terie ist, und daß außerdem an diesem Gewinn⸗Abzuge die han⸗ noverschen Lotterie Einnehmer in einem größeren Maße parti⸗ zipiren, als die Berliner Lotterie Einnehmer. Bei der Ber⸗ liner Lotterie erhalten die Einnehmer nur 2 Prozent, bei den hannoverschen Lotterien dagegen 3 Prozent. Sodann weist der Etat der Lotterie in Hannover unter Tit. 2 »Sonstige Einnahmen« eine Position auf; An Zwischenzinsen und Dis— konto im Betrage von 2376 Thalern jährlich. Mit dieser Po— sition, welche bei der Berliner Lotterie nicht vorkommt, hat es die Bewandniß, daß dem Buchhalter bei der Lotterie in Han⸗ nover, der gleichzeitig Bureau⸗ Vorsteher und Kassirer ist und eine Caution von 14,009 Thalern bestellt hat, die Ermächtigung ertheilt worden ist, die Lotterie⸗Bestandsgelder auf seine Gefahr verzinslich und auf Wechsel auszuleihen. für dieses Geschäft empfängt er eine Tantieme, welche im Tit. 2 Nr. 2 des Aus—⸗ gabe Etats sich vermerkt findet, und sich auf 360 Thaler jähr⸗ lich beläuft. Es kann hierbei die Frage entstehen, ob und warum nicht bei der Berliner Lotterie eine gleiche Nutzung der Lotterie-⸗Bestandsgelder stattfindet. Ich bemerke in dieser Beziehung, daß allerdings bei der Berliner Lotterie eine ähn⸗ liche Einrichtung besteht, indem nämlich die sämmtlichen Lotterie⸗ Bestandsgelder mit Ausnahme eines Betriebsfonds von 25 bis 30 000 Thalern, welche der Lotterie⸗Kasse verbleiht, bei der H. Seehandlung niedergelegt werden, die dann diese Gelder je nach Gelegenheit nutzt. Da die K. Seehandlung ein Staats⸗ Institut ist und der gesammte Erwerb desselben dem Staate zu Gute kommt, so ist früherhin davon abgesehen worden, bon der Sechandlung Entgelt für die Benutzung Der Lotterie⸗Bestandögelder in Anspruch zu nehmen, in neuerer Zeit ist jedoch auf Anregung der Königlichen Ober⸗Rechnungskam— mer das Verlangen an die Seehandlung gestellt worden, die Lotterie⸗Bestandsgelder zu verzinsen, und es ist mit der See
handlung ein Abkommen dahin getroffen worden, daß für die
bei ihr hinterlegten Gelder 2 pCt. an die Staats kasse gezahlt wer⸗
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den. Zum ersten Male wird eine Einnahme derart bei der Staatskasse im Januar 1868 stattfinden. Die Einnahme selbst wird verrechnet werden, bei den extraordinairen Einnahmen der Generalkasse und wird die Zahlung an die General⸗Staagts. lasse unmittelbar von der Königlichen Seehandlung abgeführt mie Aus gaben sind bei den Lotterien in Hannover im roßen und Ganzen dieselben, wie bei der Lotterie in Berlin. Es erscheint zunächst im Etat unter den Besoldungen die— jenige des Staats⸗Kommissarius mit einem Betrage bon jährlich 700 Thlr. Es ist dieses Staats ⸗-Kommissarigt in Rebenamt gengu eben so, wie bei der Berliner Lot— terie, dort aber, bei der hannöverschen Lotterie mit einem pensionsberechtigen den Einkommen verbunden, und ist über— fragen einem Referenten des vormaligen hannsverschen inanzministeriums. Es kann angenommen werden, daß die Hemuneration von jährlich 700 Thlrn. hoch ist, insofern man sie im Vergleich stellt mit derjenigen Remuneration, die der Vorgesetzte der Berliner Lotterie empfängt. Jedenfalls liegt aber die Sache so, daß augenblicklich in dieser Position an der Ziffer des Einkommens nichts zu kürzen ist, so lange der gegen⸗ FDärtige Inhaber dieses Amtes das Amt beibehalten wird.
Bei der Besoldung der Buchhalter wird eine Ausstellung keinenfalls zu machen sein. Die Einnahmen der beiden Buchhalter mit jährlich 10900 Thlr. und 800 Thlr. entsprechen vollkommen den Verhältnissen und daß der erste Buchhalter außer seinem Gehalt noch eine besondere Tantiéme bezieht von jährlich 360 Thlrn. ist vermerkt unter den persönlichen Ausgaben.
Es erscheint sodann sowohl bei der Lotterie in Hannover als auch bei der Lotterie in Osnabrück eine Position unter der Vezeichnung »Provision der Collecteure. Es ist das eine Ausgabeposition, welche die Berliner Lotterie nicht kennt. Diese Provision der Collecteure stellt Prozente dar, welche den Lotterie ⸗-Einnehmern Hr al werden bon! den zur Lotterie Kasse abgeführten Lotterie Einsatz geldern. Es hat bei der Berliner Lotterie in früherer Zeit tine ähnliche Einrichtung bestanden, es ist eine gleichartige Provision an die Einnehmer gezahlt worden, diese hat sich aber in Laufe der Jahre vermindern lassen und hat seit 1860 ganz abgeschafft werden können. Zu den Ausgaben der Lotterie n Osnabrück bemerke ich, daß die gesammte Verwaltung der—⸗ selben Einem Beamten übertragen worden ist, dem soge— nannten Direktor, welcher gegen ein Pausch Quantum von jährlich 4556 Thlr. die Verpflichtung hat, für jedes Spiel der Lotterie das gesammte Büreaupersonal zu besolden und die sämmtlichen Büregukoslen mit Ausnahme der Zeichnungs⸗, Druck- und Buchbinder⸗-Kosten zu bestreiten. Diese Einrichtung hat einen lediglich historischen Grund und es wurde bereits bon der vormaligen Regierung in Hannover in Aussicht ge⸗ nommen, diese Einrichtung fallen zu lassen und durch eine an— dere zu ersetzen, wenn der jetzige Direktor der Lotterie in Osna— brück, der das Amt bereits seit mehr als 30 Jahren verwaltet, abgehen würde. . .
Ich will schließlich nur noch die Bemerkung mir erlauben, daß Fel einer Vergleichung der Verwaltungskosten bei den han⸗ nöberschen Lotterien mit denjenigen Verwaltungskosten, die bei der Berliner Lotterie entstehen, ins Auge fallen muß,; daß die Verwaltungskosten bei den hannöverschen Lotterien erheblich höher sind. Das hat seinen natürlichen Grund in zwei Verhältnissen. Einmal nämlich ist es bei allen kleinen Lotterien selbstver— ständlich, daß die Generalkosten einen größeren Bruchtheil von der Einnahme absorbiren. Ein gleiches Verhältniß waltet ob bei den Erhebungékosten, bei den Provisionen der Collecteure. Die kleinen Lotterleen müssen natürlich ihre Loose zu einem niedrigen Preise ausgeben und die Collecteure erhalten für jedes Loos in der Regel dieselbe Provision, wie sie sie empfangen bei den größeren Lotterieen, also beispielsweise erhält der Collecteur in Osnabrück für den Debit eines Looses von 15 Thlr. dieselbe Provision von 2 Thlr., wie der preußische Collecteur sie er⸗ hält, wenn er ein Vöos verkauft im Preise von 6 Thlr. Es liegt die Frage nahe, ob nicht die Einrichtungen bei allen be— stehenden 3 Lotterieen in derselben Weise geregelt werden könn⸗ len. Dies ift noch der weiteren Erwägung vorhchalten, einst⸗ weilen ist aber für das laufende Jahr von Aenderungen in dieser Beziehung abgesehen worden, weil ja überhaupt der Be—⸗ stand der beiden Hannöverschen Lotterieen als ein nur proviso⸗ rischer ins Auge gefaßt worden ist.
Die Vorlage betreffs der beiden Eisenbahnen begleitete der Handels- Rinister Graf von Itzenplitz mit folgender Rede;
Mit Allerhöchster Genehnüigung und im Namen des Herrn Finanzministers und in dem meinigen habe ich Ihnen 2 Vor⸗ lagen gu bringen. Sie betreffen beide Eisenbahnen, und ich erlaube mir die Vorbemerkung, daß sie die zwei ersten, aber nicht die letzten sein werden.
Die eine betrifft eine Bahn, über welche das Haus schon
in früheren Jahren beschlossen hat, nämlich die von Gotha nach Leinenfelde, und welche ungeachtet der damaligen Beschlüsse des Hauses noch nicht hat zur Ausführung kommen können, weil der Prozentsatz, welchen man vorausgesetzt hatte, jetzt in Wirklichkeit nicht zu erreichen ist. Es war der Bahn die Ga— rantie bewilligt, wobei man eine feste Summe als Bausumme angenommen und diese normirt hatte nach einem fest ange⸗ nommenen Eourse von 90 Prozent, Diese sind aber in den jetzt, gen Zeitläuften nicht zu erreichen. Es werden vielleicht 82 bis 8 rozent — so genau kann man das nicht wissen — zu errei⸗ chen sein. Da nun hierbei die Gesellschaft nicht bauen will, nämlich die Thüringische Gesellschaft, die es übernommen hatte, diese Bahn zu bauen, so ist die letztere bisher nicht zu Stande gekommen, und wenn sie zu Stande kommen soll, was im In⸗ teresse der betheiligten Jandestheile liegt (denn die Bahn ist eine wirklich sehr wünschenswerthe), so muß auf andere Auskunfts⸗ mittel gedacht werden, nämlich darauf, diese Coursdifferenz, die sich ergiebt, auf andere Art zu decken. Es wird sich nun zu⸗ nächst handeln um zwei Summen von je 132000 Thalern. Die eine dieser Summen hat die Coburg'sche Regierung ihrerseits übernommen und die Bitte, gestellt, daß die Königlich preußische Regierung das Gleiche thun möge. Was dann noch an der Coursdifferenz über diese zweimal 132000 Thaler fehlen würde, das sind die betreffenden, bei der Sache betheiligten Städte bereit zu tragen. Es bedarf also hier nur der Bewilligung des hohen Hauses, daß diese Mittel, welche vorhanden sind, aus einem der Regierung zur Ditzposition stehen⸗ den Fonds, nämlich aus dem Ueberrest des ehemaligen Eisenbahn⸗ fonds, — die älteren Mitglieder dieses Hauses werden wissen, was damit gemeint ist, — gewährt werden. Es ist aber doch die Genehmigung des Hauses nothwendig, weil durch diese Bewilligung immer etwas mehr geschiecht, als was bis— her das Haus der bauenden Gesellschaft hat zugestehen wollen. Es handelt sich also hier darum, die Genehmigung zu ertheilen, daß preußischerfeits dieses Mehr von 132,090 Thlrn. gewährt werden kann. Ich beehre mich, die Allerhöchste Er⸗ mächtigung und das Gesetz nebst Motiven zu überreichen und glaube, daß diese höchst einfache Sache sich wohl zur Schluß⸗ berathung im Hause eignen dürfte. Die andere Vorlage betrifft eine ebenfalls sehr wich⸗ tige Bahn, nämlich die, von Trier nach Call. Bei derselben sind auch Schwierigkeiten eingetreten, ungeachtet schon bei früheren Berathungen der Landtag eine Zinsgarantie bewilligt hat, wobei aber vorausgesetzt war, daß der Grund und Boden sich würde umsonst beschaffen lassen. Auch hier hatte nämlich das Haus eine feste Summe von 11 Millionen limi⸗ tirt und gefsagt, daß die Garantie sich nur auf diese Summe erstrecken solle. Wenn also mehr gebraucht wurde, so war dafür keine Garantie. Dies hat den Erfolg gehabt, daß auch diese sehr wichtige Bahn in zwei Jahren noch nicht in An⸗ griff genonunen worden ist, denn die Nheinische Gesellschaft, die sie bauen sollte, hat unter diesen Umständen den Coursverlust nicht tragen können, der daraus erwuchs, wenn sie die Papiere nicht parl anbringen konnte. Es war nun außerdem, was die Grundentschädigung betrifft, auch ein Uebelstand, daß die Kreise, die zum Theil arm sind, nicht purs die Grundentschädigung bewilligten, sondern nur feste Summen, theilweise be⸗ willigten sie auch gar nichts. Daraus entstanden nun große Schwierigkeiten. Einen Theil dieses Manko's erklärte sich die Gesellschaft bereit zu übernehmen. Bei den näheren Vorarbei⸗ ten aber ergab sich, daß die früher in Aussicht genommene Morgenzahl der Grundentschädigung nicht ausreicht; es ent⸗ stand also hier wieder ein Manko. Die Gesellschaft hat sich nun bereit erklärt, den Bau in Angriff zu nehmien, wenn für das Plus an Ausgaben, was ihr durch die Verhältnisse, die ich soeben entwickelt habe, erwächst, ihr auch die Garantie zuge⸗ standen wird.
Diese Sache ist zwar eigentlich auch leicht zu übersehen, ich würde aber doch, da noch andere Eisenbahnvorlagen vorkommen werden, unmaßgeblich anheimstellen, ob diese Sache nicht vielleicht, wie es früher geschehen ist, den vereinigten Kom⸗ missionen für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle zu übergeben sein wird.
Der in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses vor⸗ gelegte Vertrag mit Sr. Hoheit dem Herzog Adolph zu Nassau lautet wie folgt:
Nachdem die im vorigen Jahre stattgehabten politischen Ereignisse die Einverleibung des Herzogthums Nassau in die preußische Mon⸗ archie herbeigeführt haben und in Folge dessen zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen einerseits und Sr. Hoheit dem Herzoge Adolph zu Nassau andererseits Unterhandlungen zu dem Zwecke er⸗ sffnel worden sind, um die künftigen Vermögens-Verhältnisse Sr. Ho⸗ heit des Herzogs Adolph zu Nassau durch ein Abkommen zu regeln, haben die beiderseitigen Bevollmächtigten, nämlich:
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