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von den übrigen sind 251 Mitglieder in das Haus eingetreten; 4 Mitglieder, . Herren Graf Krockow, von Winterfeldt, Pro⸗ feffor Brandis und von Massow stnd gestorben, andere Man⸗ date sind dadurch erledigt, daß die bisherigen Mitglieder die Eigenschaft verloren haben, auf Grund deren ihre Berufung er— folgt war. — Die von dem Abgeordnetenhause bisher berathe—⸗ nen Gesetze sind eingesendet und werden mit Ausnahme des Vertrages mit Waldeck 2c, der durch Schlußberathung erledigt werden soll, der Budgetkonimission überwiesen. Demnächst erfolgt die Vereidigung von 15 der neu eingetretenen Mitglieder des Hauses. — Ber Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, Überreicht Namens des erkranklen Unterrichtsministers einen Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung und Erhaltung der öffentlichen Volksschulen, und einen Gesetzentwurf, betreffend die Pensionirung und Pensionsberechtigung der Lehrer und Lehrenden an öffentlichen Volksschulen. Das Haus be— schließt, die beiden Gesetze an eine besondere Kommis⸗ sion von 20 Mitgliedern zu überweisen. Es folgt die Berathung des Berichts der Justizkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Todeserklärung von Personen, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Theil genommen haben. Nach kurzer Debatte, bei welcher ein von Pr. Dernburg gestelltes Amendement nicht genügende Unter—⸗ stützung findet, wird der Gesetzentwurf in der von der Kom⸗ stnse vorgeschlagenen Fassung angenommen,. Es folgt der Bericht der Justiz-Kommission über Petitignen, welcher gleichfalls nach kurzer Diskussion nach den Anträgen der Kom⸗ misfion erledigt werden. Dann wird um 2 Uhr die Sitzung geschlossen und nachdem der Präsident die Herren Camphausen und b. Fe Coq zu Referenten über den Vertrag mit Waldeck ernannt hat, setzt derselbe auf die Tages⸗-Ordnung der nächsten Sitzung unb den Bericht der Justiz LKommission über den Antrag der Abg. von Franckenberg und Genossen und den Bericht derselben Kommmission über die Vereinigung der höchsten Gerichtshöfe.
— Im Verlaufe der (165 Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden Die Beiträge zu den Ausgaben des norddeutschen Bundes (Matrikularbeitrag 16,873,305 Thlr., und Aversum für Zölle 37,100 Thlr.) ohne Debatte mit großer Majorität angenommen. Auch die Titel 6 und 7 von Kapitel VI. (Pen⸗ sionen und Kompetenzen) wurden genehmigt.
Es folgte die Berathung über Kapitel VII. — Ober⸗ Präfidien und Regierungen. Bei derselben brachte der Abgeordnete Twesten die Verwaltungsorganisation in den neuen Landestheilen zur Sprache. Nach den Ausführungen dieses Abgeordneten ergriff der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg das Wort, wie folgt:
Ich werde in dem Vortrage, den ich dem Hause zu halten habe, möglichst dem Herrn Vorredner folgen, insoweit mich mein Ge— dächtniß nicht dabei im Stiche läßt.
Der Herr Vorredner hat vor Allem auf den Unterschied hingewiesen, den die Regierung in Bezug auf die Organisation der Verwaltungsbehörden in Hessen und Nassau und auf der anderen Seite in Schleswig-Holstein und Hannover gemacht hat. Dieser Unterschied ist dadurch herbeigeführt worden, daß wir in Hessen und Nassau keine Einrichtungen vorfanden, die Vorzüge vor den unsrigen geboten hätten, oder auf deren Uebertragung auf unsere Zustände hätte Bedacht genommen werden können. Wir fanden Einrichtungen und Organisatio⸗ nen, namentlich in den unteren Verwaltungs - Kreisen vor, die sich den unsrigen leicht anschließen ließen, und es lag daher die Idee nahe, möglichst bald eine ge⸗ regelte Verwaltung sin diesen beiden Landestheilen herbeizuführen und ganz nach dem Muster desjenigen, was in Preußen be— stand, Regierungs-Kollegien mit den in Preußen denselben zu— stehenden Befugnissen dort einzuführen. Nur die eine Frage wurde noch in suspenso , ob Nassau mit Hessen in eine Provinz zu vereinigen sei oder ob vielleicht die Wünsche der Bevölkerung dahin gehen würden, Nassau mit irgend einem andern Landestheile vereinigt zu sehen.
Anders verhielt sich die Sache in Bezug auf Schleswig⸗ Holstein und Hannover.
Die Frage, ob in Schleswig - Holstein eine oder zwei Re⸗ . einzurichten seien, ist vielfach besprochen und in ver⸗
iedenem Sinne beantwortet worden. Die Regierung ent⸗ chied sich vorläufig für zwei Regierungen und es erscheint ihr zweckmäßig, die beiden Regierungen auch ferner fortbestehen zu lassen schon aus politischen Rücksichten, auf die ich vielleicht später zurückkomme. In Hannover fanden wir eine Organisation der Verwal⸗ tungsbehörden vor, an der die dortige Bevölkerung mit ganz
besonderer Vorliebe hing, eine Organisation, die außerdem in sehr ir nun so gedacht, daß man projeftirt: Es bleiben 6 Janddros
vielen ihrer Theile Vorzüge vor der um rigen darbot. Es trat desbalb an die Regierung die Frage reran, ob sie gut thue, blos aus Liebe . gleichmäßigen Verwaltung im ganzen preußischen Staate
ie hannoverschen Behörden und Organisationen aufzuheben, oder
ob es zweckmäßiger sei, sie bestehen zu lassen und nach fältiger Beobachtung derselben vielleicht aus ihnen heraus nen Schöpfungen vielleicht auch für die alten Provinzen eint zu lasfen. Den Herren ist im Allgemeinen bekannt geworn mit welcher Vorliebe die Hannoveraner an ihrer glemter. fassung hängen. Diese Aemter-Verfassung ist einstweilen ini gehalten, und dasjenige, was wir Kreise und Kreisverwaltun nennen, ist dort nur als etwas Aceidentielles hinzugefügt won den. Aus mehreren Aemtern ist ein Kreis gebildet worden dem Kreise ist aber kein Landrath nach unserem Sim an die Spitze gestellt, sondern einer der Amtmänner soll mi denjenigen Ich henfsen und Obliegenheiten betraut werden weiche in gewissen Verwaltungsbranchen den Landräthen aj liegen, und welche auch wohl nicht von andern als von solcht
wahrgenommen werden können.
ch kann den Zahlen, die der Herr Vorredner zusammen gestellt hat, nicht unmittelbar folgen — nur einen Irrthun möchte ich berichtigen. Wenn er sagt, es gäbe in Hannbpyn 147 Amtmänner ünd Landräthe, so ist das nicht richtig. iebt vielmehr dort 101 Amtmänner, und einige von dies ollen designirt werden, die Functionen des Landrathes obn wie er dort heißen wird, des Kreishauptmannes pee l nehm Dies wäre die untere Instanz der Verwaltungsbehörden. In Bezug auf die höhere Instanz fanden wir in Hannohe sechs oder vielmehr sieben Landdrosteien vor, wenn ich Clauß thal hinzurechne, und eine Centralbehörde in Hannover: Mn Ministerium. Natürlich erscheint auf den ersten Blick die Im dieser Landdrosteien, die, wie ganz richtig hervorgehoben ist, n Befugnisse der Abtheilung des Innern unserer Regierung haben, eine große, und ich legte deshalb den damals versam melten Vertrauensmännern einen Plan vor, wonach die R gierung beabsichtigte, diese sieben Landdrosteien in vier Ress rungen zusamnienzuziehen, und zwar eine Regierung in hän nover, eine in Lüneburg, eine, wegen der besonderen Verhäh nisse der zwischen der Weser und Elbe gelegenen Landesthelz
in Stade und eine vierte Regierung in Osnabrück. Die Henn
Vertrauensmänner legten damals auf die Besprechung die Frage keinen großen Werth. Sie sagten nur, daß ihre Lam drosteien sich bisher einer übermäßigen Anerkennung nicht zu )ch freuen gehabt hätten. Wie die Staatsregierung es mit der Einrichtun der Regierungen zu machen gedächte, sei von keinem besonden Interesse für sie, wenn sie nur die Aemter behielten. Im A Femeinen hätten sie gegen das Projekt von vier Regierung nichts einzuwenden. ;
Bei näherer Betrachtung aber, als es sich darum handth' ob zur Errichtung der 4 Regierungen geschritten werden solf war namentlich ein Umstand maßgebend dafür, von dieser PM zurückzukommen. Das waren die Verhältnisse von Ostftii land. Ostfriesland hatte eine eigene Landdrostei in Autth Wollte man die Landdrostei nicht bestehen lassen, so blieb m übrig, Ostfriesland mit der Landdrostei Osnabrück zu verein
en; und nun trat wieder die Frage auf, wo soll der Sih n anddrostei sein? Wenn die Herren sich die Karte reh gegenwärtigen, so bildet dieser zusammengeworfene Land strich eine lange Zunge und es ist allerdings weder begun für die Ostfriesen, nach Osnabrück, noch für die On brücker, nach Aurich zu gehen. Aber die Stimḿ aus Ostfriesland wurden immer lebhafter und dringender mi der Bitte, sie ja nicht mit Osnabrück zu vereinigen, ihnen eint eigenen Landdrosten zu belassen, sie in den Verhältnissen zu h lassen, die ihnen lieb und werth geworden seien, und auf dern Beibehaltung sie bei einer Regierung wohl rechnen dürften, n sie von Anfang an mit offenem Herzen entgegengekommen seiln Die Rücksicht auf die Ostfriesen hat die Regierung bestimmt ie nicht in einen Verwaltungsbezirk hineinzwäügen zu wollen, — ihnen nicht bloß unbequem, sondern der ihnen überhaupt nicht cn genehm war. Wenn auch Vieles von dieser Vorliebe und Abneigun vielleicht auf etwas »unberechtigter Eigenthümlichkeit. beruhen m so hat doch die Regierung es nicht für angemessen erachtet, ut, ihrer Initiative aus die Ostfriesen um ihren eigenen Verm tungsßezirk zu bringen und sie einem andern zuzuschlah Läßt man aber Aurich bestehen, so kommt man leicht gu ⸗ Nec dann lieber auch, mit Ausnahme von Clausthal, ill anddrostei⸗Bezirke bestehen zu lassen und hieran eine , tungs-Organisation zu knüpfen, die dann wenig Aehnlich mehr mit der unsern haben würde, — diesen Landdrosteien ; Namen Regierungen zu geben, ihnen aber zunächst nur, Befugniffe zu lassen, welche sie bisher hatten, vielleicht mit ger Ausdehnung derselben, aber immer nur nach der Seite hn daß sie diejenigen Functionen erhalten, welche unsern Regen gen in ihren Äbtheilungen des Innern zustehen. Der Plan
bestehen unter dem Namen von Regierungen und unter der Leit von Regierungs Präsidenten mik Räthen, dieselben habeng Befugnisse der Abtheilungen des Innern unserer Regierun
etheiligten.
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unt von ihnen die Domainen⸗ und Steuerverwaltun m the nnr dieselbe in Hannover; man konstruirt ar n n, und ge Schul-Angelegenheiten welche jetzt noch bei den Kon⸗ beruhen, die aber, wenn es nach meinem Wunsche on diesen abgetrennt und bei den Landdrosteien von ithen verwaltet würden — ein Provinzial-Schul-Kolle⸗ sium. Ueber diesen 6 Landdrosteien habe ich mir dann einen Yber⸗Präsidenten gedacht, welcher nicht einem speziellen Land— drostei Bezirke vorsteht, sondern welcher der geborene Vorsitzende aller der Kollegien ist, die in Hannover elablirt werden, und der außerdem die eigentlichen Functionen eines Ober-⸗Präsi⸗ denten übernimmt, d. h. die Interessen der Provinz aus einem höheren Standpunkte betrachtet, als die einzelnen Regierungs— Präsidenten, der „für alle großen gewerblichen Anlagen und Etablissements, für Meliorationen, Korrekturen von Flüssen .s. w. einen zusammenhänglichen Ueberblick besitzt, der mit him Provinzial Landtage in Verkehr und Verbindung steht, und das eigentliche Organ der Staats-⸗Regierung ist. Ich glaube ußerdem, daß, wenn man die bisherigen Landdrosteien in eine mnediate Stellung zu dem Ministerium in Berlin bringt, dieselben außerordentlich an Bedeutung gewinnen werden. Daß sie bisher mehr oder weniger als Briefträger angesehen wurden, lag wohl darin, daß das Ministerium in Hannover den ein⸗ zelnen kleinen Verwaltungs bezirken zu nahe war, und daß man s für einfacher hielt, sich direkt nach Hannover, als an die Banddrosteien zu wenden, daß auch die Ministerien in Hannover z für beguemer hielten, mit den Amtmännern direkt, ohne den simweg der Landdrostei, zu verkehren. Ich glaube, daß die ntfernung der Central-Behörde von Hannover bis nach Berlin jaturgemdß dahin wirken wird, daß, nachdem die Behörde, welche bis jetzt noch als Ueberbleibsel des früheren hannöverschen Ministeriums existirt hat, aufgehoben sein wird, die Beziehun= zen zwischen den Landdrosteien und, dem Ministerium viel chendiger sich gestalten und dadurch die Landdrosten selbst an Bedeutung gewinnen werden. Im Allgemeinen glaube ich, und glaubt die Staatsregie⸗ ng, daß die Befugniß zur Organisation der Verwaltungs— hehörden eine Sache Königlicher Prärogative ist — nicht in hem Sinne, daß es blos darauf ankäme, daß die Ministerien serwalteten, wie sie wollten, es gehört dazu eine Königliche Verordnung; aber ich glaube nicht, daß zu Königlichen Verord⸗ ungen, durch welche die Verwaltungs⸗Behörden organisirt zerden, die Zustimmung des Landtages erforderlich ist,
Eine andere Frage ist die Kompetenz der Verwaltungsbe— hörden. Immer aber wird eine solche Organisation, die noch icht gesetzlich ins Leben getreten ist, der Beurtheilung und dem Uußspruche des Landtages unterliegen; da darüber gar kein Zweifel sein kann, daß, wie der Herr Vorredner auch aus— ührte, jede einzelne Budgetposition hier bemängelt werden und had Abgeordnetenhaus die geforderten Mittel streichen kann. Warum wir in Hannover und Schleswig-⸗Holstein nicht sofort it der Organisation vorgegangen sind, erklärt sich neben dem Mangel an Zeit, wesentlich auch dadurch, daß wir gern den andtag mit seinen Ansichten über dieselbe haben hören wollen. seins von den hier vorliegenden Projekten ist so prinzipieller Natur, daß wir sagen müßten: wir ließen unter keinen Um— inden davon ab. Wir haben gern das Zweckmäßigste treffen nd. deshalb die Organisation gern mit Ihnen besprechen vollen. Je eingehender die ltujfün über diesen Gegenstand ch erstreckt, desto angenehmer wird es der ö sein, die ur bemüht ist, Etwas zu schaffen, was besser ist ls unsere bisherige Regierungen und was möglichst zenig die neuen Provinzen in ihren lieb gewordenen Einrich- 6. genirt. Mit besonderer Freude begrüße ich für meine berson die Aeußerung des Herrn Abgeordneten Twesten; er Uiche einen Hauptfehler der Regierungen in ihrer kollegialischen men zung, Wenn dieser Gedanke im Hause einen recht ebendigen Ausdruck findet, so würde ich für meine Person gern
Hereit sein, die Konsequenzen daraus zu ziehen, von denen ich
H könnte, daß sie auch hier Annahme finden ͤ . dieser Rede un der Abg. Larz den Antrag vor, die e Verwaltungs⸗Organisation in den neuen Provinzen be⸗ . Frage zur Berathung an die Budget⸗Kommission zu n. Dieser Antrag rief eine kurze Diskussion hervor, an . die Abgeordneten Freiherr von Vincke⸗Clbendorf, esten, Mig url, Graf Schwerin und von Bennigsen hn Nachdem der Abg. ,, den Antrag gestellt, ö Di uu ston über die Organisationsfrage abzubrechen, event. ät itzung zu vertagen, zog der Abg. Larz seinen Antrag zu⸗ Das Haus genehmigte hierauf den Antrag auf Ver—
tigung. 1 Schluß der Sitzung erfolgte um 3 Uhr 45 Minuten. aufe! heutige (17. Plenar-Sitzung des Abgeordneten⸗
wurde von dem Präsidenten von Forcken beck um . 607“
107 Uhr mit einigen geschäftlichen Mittheilun i .
. zen gen, unter diesen 5 der ,, eröffnet, daß der Abgeordnete 8 Wiesbadener Wahlbezirks, Gutsbesitzer Wagner, wegen Kränk— lichkeit sein Mandat niedergelegt habe.
Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Frei⸗ . v. d. Heydt, der Minister der , Inge⸗ 6 v. Selchow und der Minister des Innern Graf zu Eulen burg, so wie mehrere Regierungskommissarien.
Die Vorberathung des Staatshaushalts-Etats für 1868 wurde fortgesetzt. Die Debatte über den Etat des Finanz⸗ ministeriumis wurde weiter fortgeführt.
.
er Abgeordneten wolle beschließen: D i ;
96 VII. (Ober-Präsidien und . Tit. .
statt der gusgeworfenen 1437475 Thlr. nur 15418975 Thlr., also
weniger 18,500 Thlr. zu bewilligen und zwar in der Spezialnach—
weisung (S. 60) Tit. 3. Nr. 1. nur 90900 Thlr. und Tit. 3. Nr. 3.
. 1100 Thlr.; 2 zu erklären: daß für die Herzogthümer Holstein un Ille niz nt . 1 Regierung zu errichten.
. er un en r
ue . 6 ossen hatten hierzu folgenden
as Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die in äßhei
des Antrages des Abgeordneten k die . 5
waltungs⸗Behörde für Schleswig- Holstein entfallend Pauschquantum für das Jahr 186 ö. ö en Ausgaben als
Von den Abgeordneten Francke und . J F Genossen war der
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu dem 6 Regierungen für Schleswig ,,,
ö ö. *. — . , . versagen. n den Abgeordneten von Bennigsen und ln, 6 vgn, . 9 J as Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königli Staatsregierung 3 in der heck on und n ü g, sleichs giti mit der Vorlage des Budgets für das Jahr 1869 eine Vor— age über die Organisation der höheren Verwaltungs⸗Behörden in den Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein dem Landtage zu machen.
An der Diskussion betheiligten sich vorzugsweise die Äb⸗— geordneten v. Unruh, v. Vincke⸗Olbendorf, Miquél, Windthorst Meppen), Francke (Oldenburg, von Vincke (Minden), von Bennigsen, Grumbrecht und Braun k
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs⸗Kommissar Geh. Reg.-Rath v. Wolff befürworteten die einfache Annahme der Etats-Positionen.
Während der General⸗Diskussion war vom Abg. Lasker noch folgender Antrag eingegangen: . Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Zu Tit. 3 nur im Ganzen 1,395,175 Thlr, und zwar zu Tit. 3 Nr. 1 nur 87 800 Thlr., u Tit. 3 Nr. 3 nur 4504409 Thlr. zu bewilligen, 2) unter einem neuen Titel Tit. 3 Lit. a. zu bewilligen; e e ü für die Provinzial⸗ Verwaltung in Schleswig-⸗Holstein 23 809 Thlr.
An der Spezial-⸗Diskussion betheiligten sich die Abg. Francke, Lasker, der sein Unter⸗Amendement zu Gunsten des letzterwähn⸗ ten Antrags zurückzog, Graf Schwerin, der Minister des In⸗ nern und der Abgeordnete ech. von Scheel⸗Plessen. Die Dis⸗ kussion dauerte beim Schlusse des Blattes noch fort.
Mecklenburg. Schwerin, 15. Dezember. Aus Stern⸗ berg wird mitgetheilt, daß über die Modificationen des mecklen⸗ r am en Handelsvertrags eine Einigung erzielt und der betreffende Vertrag in Paris unterzeichnet sei. Es ist dadurch jedes inlet für den Eintritt Mecklenburgs in den Zollver— ein beseitigt. In der gestrigen Sitzung des Landtags wurde die landesherrliche Antwort, betreffend die Steuerfrage, verlesen. Beide Regierungen fordern eine bedingungslose Bewilligung der durch die Bundesverfassung gebotenen Kosten. Die Ritter schaft hat in Dol dessen die nöthigen Gelder pure bewilligt; die Landschaft begleitet ihre Bewilligung mit der Bitte, es möge bei den Verhandlungen über die Steuern kein steuerpflichtiger Gegenstand ausgeschlossen werden.
Sach sen. Dres den, 14. Dezember. (Dresd. Journal.) In Anwesenheit Ihrer Königl. Hoheiten des Kronprinzen, des Prinzen Georg, des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin, sowie des Kriegsministers v. Fabrice, der Generalität und meh⸗ rerer, hier eingetroffener preußischer Offiziere hat gestern auf dem neuen Neustädter Kirchhofe die Enthüllung und Einweihung des, dem hier am 10. Mai d. J. verstorbenen Königl. preußi— schen General⸗Lieutenant v. Ka miensky, Commandeur der 5. Division, errichteten Denkmals stattgefunden.
Bayern. München, 13. Dezember. In der r. Sitzung der Zweiten Kammer wurde die Debatte über das Wehrgesetz fortgesetzt. Für dasselbe sprachen die Abgeordne⸗ ten Crämer, Föckerer, Bayer und Dr. Völk. Die ersten 16 Artikel, welche die beiden ersten Abschnitte des Gesetzentwurfs bilden, wurden in der vom Ausschusse vorgeschlagenen Fassung mit wenigen Modificationen angenommen. Nach der »Karls—⸗ ruher Ztg.« bemerkte der , , . Fürst Hohenlohe in der heutigen Sitzung: Im gegenwärtigen fieberhaften Ueber