1826
Tilgungsfonds von Einem Prozent des Kapitals jährlich, ung ie ene , , der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872 ab in
Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
oos bestimmt.
dem Monate September jeden Jahres.
Der Kreis hehält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds
fu rößeren Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch um- ; Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an 9 iese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in er deutschen Anzeiger und im Mese⸗
aufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
chem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
dem Amtsblatte der Königlichen Regierung gu Posen, in und polnischen Posener Zeitung, im Staats⸗ ritzer Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist,
Janugr und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jahrlich in gleicher Münz- Die Auszahlung der Zinsen und des Kapi⸗ gewordenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗ er nach dem Eintritt des . igkeits⸗Termins folgenden Zeit, sowie bei der Provinzial-Hülfs= asse in Posen, bei Letzterer jedoch nur während eines halben Jahres
wird es in halbjährlichen Terminen am 2.
3 mit jenem verzinset. un als erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig
Kasse in Meseritz, und zwar auch in
nach der Fälligkeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren
Fälligkeitstermine zurückzuliefern.
Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalh dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit
nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter orschrift der Allgemeinen Gerichts- öniglichen Kreis—⸗
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch fen Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor der er n ren Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗
Schuld verschreibungen erfolgt nach Ordnung Theil J., Titel 51I, §§. 120 seq. bei dem Gerichte zu Meseritz.
Ablau meldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, ng Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗Cqupons gegen . ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Sins⸗ Coupons his zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben.
Für die weitere eit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Pe—= rioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons-Serie erfolgt hei der Kreis⸗Kommunal-⸗Kasse zu Meseritz, sowie bei der Provinzial -Hülfstasse zu Posen irn Ablieferung des der älte⸗ ren Zins- Coupons-⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons-Serie an 3 n g, 8j Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- zeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit, der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Meseritz, den ten 18... Die kreisständische Eisenbahn⸗Kommission für den Meseritzer Kreis.
Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Zins ⸗ Coupon I. Serie zu der Kreis⸗Obligation des Meseritzer Kreises Nr. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins-Eoupons empfängt gegen dessen Rück— gabe in der Zeit vom bis resp. vom v D bis . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen hei ö K zu Meseritz und bei der Provinzial⸗Hülfs— osen. Die fle, N 67 ö 18.. ie kreisständische Eisenbahn⸗Kommission für den Meseritzer Kreis.
Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, '. , wenn dessen Geldbetrag nicht in⸗ nerhalb vier Jahren nach , des Kalendersahres der Fälligkei
erhoben wird. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. , Talon zur Kreis⸗Obligation des Meseritzer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe u der Obligation des Meseritzer Kreises Litir. ...... Nr. ..... über Thlr. à fünf Prozent Zinsen die . te Serie Zins-Eoupons . die fünf Jahre von 183. bis 18.. bei der Kreis-Kommungalkaffe zu Reseri, so wie bei der Provinzial-Hülfskasse zu Posen, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen legilimirten Inhaber der Obligation dagegen Widerspruch erhoben worden ist. Meseritz, den ten 18.. Die kreisständische Eisenbahn-Kommission für den Meseritzer Kreis.
Littr.
Staats ⸗Ministerium.
Das 123. Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute gegeben wird, enthält unter at Nr. 6931 die Verordnung, betreffend die Organifation oberen Harzverwaltung in der Provinz Hannover. Vom g) vemher 1867; unter ö t Nr. 35 ö. , e ffn, einen Mn rag zum Statut der Stargard⸗Posener Eisenbahngesellfa! Vom 16. November 1867, unter hngeseisn Nr. 6933 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Novem 1867, betreffend die Genehmigung des revidirten Regulah über die Beleihung des nicht inkorporirten ländlichen Gru eigenthums im Bereiche der schlesischen Landschaft; unter Nr. 6934 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Novem 1867, betreffend die Regelung der Diöziplinarstrafgewall! Universitäten Kiel und Marburg; unter ; Nr. 6935 die Bekanntmachung, betreffend die landeche liche Genehmigung eines Zusatzes zu Artikel 39 der Verfa der Berlinischen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft, sowie eine V änderung des Allerhöchsten Erlasses vom 31. Mai 1862 (Ge Samml. 1862, S. 213). Vom 29. November 1867, und un Nr. 6936 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhich Genehmigung eines Nachtrages zu dem Statute der pommn
schen Hypotheken ⸗Actienbank zu Cöslin. Vom 4. Dezember 18) Berlin, den 17. Dezember 1867. ᷣ Debits⸗Comtoir der GesetzSammlung.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist ung dem 14. Dezember 39 in Patent 6 auf eine Maschine zum Reinigen und Enthülsen vn HGetreidekörnern in der durch Zeichnung und Bescht
. bung nachgewiesenen Zusammensetzung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für d Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Preußische Bank.
Wochen- Uebersicht der Preußischen Bank vom 14. Dezember 186.
Activa. Thlr. 83,65 hh
h Geprägtes Geld und Barren Y Kassen⸗Anweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine .. ..... ..... ! L610 M 3) Wechsel⸗Bestände bM / M & sll 4 Lombard⸗Bestände 15,383 1h Ih, 8b2 ih
5) Staats papiere, verschiedene Forderungen Thlr. 130,7 480M
und Activa . Passi va. 6) Banknoten im Umlauf 3 Depositen⸗Kapitalien 9356 M 89 Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs h. 1900 Berlin, den 14. Dezember 1867. Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.
Tages⸗ Ordnung
5. Sitzung des Herrenhauses
am Mittwoch, den 18. Dezember 1867, Vormittags 11 Uhr.
I) Bericht der gu Kommission über den Antrag vo v. Fran kenberg⸗Ludwigsdorf und Genosfen, betreffen den neuen Entwurf einer Civil ⸗Prozeß⸗Ordnung für das Gelit des Norddeutschen Bundekdß. 2) Bericht der Justiz-Kommission über den Entwurf eint Gesetzes, betreffend die Vereinigung des Ober ⸗ Appellation Gerichts mit dem Ober-Tribunal. 6 3) Bericht der Justiz-⸗Kommission über den Entwurf eint Gesetzes über die Anstellung im höheren Justizdienste.
—
Berlin, 17, Dezember. Se. Majestät der König habn Allergnädigst geruht, zur Anlegung der von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät, so wie von den Großherzögm von Baden und Mecklenburg-Schwerin Königliche Hoheiten dem Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath Herzog im
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ver liehenen Decorationen resp. des Commandeur⸗Kreuzes des Wasr
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dens, des Commandeur- Kreuzes zweiter Klasse des Orden . Zähringer Löwen und des Eomthur- Kreuzes des Ordens an endischen Krone, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
17. Dezember. Im Verlaufe r gestrigen (U7ten) Sitzung des Abgeordnetenhauses packen nach dem Abgeordneten Freiherrn von Scheel= hleffen die Abgeordneten Hr. Waldeck und Lasker. Hier⸗ uuß wurde die Hiskussion geschlossen. Die Joh) Thlr. an dgoldungen f 11 Oberpräsidenten mit je 70060 Thlr. in Titel wurden bewilligt.
rem e . der Kommissarien des Hauses 1500 Thlr. mm ber proponirten Summe abgesetzt und daher statt 13,509 Thlr.
13600 Thlr. bewilligt. Nun folgte Titel 3 Besoldun en der Regierungen. An der über diesen Titel sich entspin= enden bar sr nahmen Theil der Minister des Innern Graf Eulen burg und die Abgeordneten Dü. Hensen, Windt⸗ horst Meppen] und Graf Schwerin. Nach Schluß der Dis— ffn entschied sich das Haus für den Antrag des Abgeord. azker — bei Titel 3 Nr. 1, S200 Thlr., zu bewilligen. Die Ia Thlr. in Titel 3 Nr. 2 (Mieths-Entschädigung für zwei sieglerungs ⸗Präsidenten zu je 600 Thlr.) wurden ohne Debatte nigt. ich C ug 3 Nr. 3 sind 486,400 Thlr. für Besoldungen von M ber gte run gh und Regierungsräthen angefordert. Be— silligt wurden 450,000 Thlr. Der Antrag des Abgeordneten asker: unter einem neuen Titel, Tit. 3 Lit. a, ein Pausch— duantum für die Provinzial⸗Verwaltung in Schleswig⸗Holstein it B00 Thlr. zu bewilligen, wurde angenommen. Ebenso r Antrag des Abgeordneten Twesten: zu erklären, daß für die herzogthümer Holstein und Schleswig nur eine gemein— haftliche Regie ung zu errichten sei. .
Die übrigen Nummern des Titels 3, sowie die Titel 4 dere persönliche Ausgaben), 5 ssächliche Ausgaben) und 6 sonstige Ausgaben) wurden ohne Debatte genehmigt.
Hierauf wurde ein Antrag auf Vertagung angenommen.
uͤm 4 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (18. Plenar⸗Sitzung des Abgeordneten⸗ sauses wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um , Uhr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. .
Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Frei⸗ serr von der Heydt, der Minister der landwirthschaftlichen ö von Selchow und mehrere Regierungs-Kom⸗ issare. ö Ueber den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Einfuhr von Fpielkarten, sowie den Handel mit solchen, erstattete der Abg. scharnweber als Referent der Kommission für Finanzen und Bölle Bericht. . . . .
An der hierüber eröffneten Diskussion betheiligten sich auptsächlich die Abgg. Stelzer, von Bötlicher, Bähr, Krieger, Bachler und von Patow. .
Der Finanzminister Freiherr von der Heydt erklärte sich it den von den Abgeordneten von Patow und Genossen zu er Regierungs⸗Vorlage eingebrachten Abänderungs⸗Vorschlägen nverstanden. Die Annahme des Gesetz Entwurfs erfolgte nach sesen Vorischlägen mit sehr großer Majorität.
Zu §. 27 der Abänderungsvorschläge hatte der Abgeordnete
born die Anträge gestellt: .I. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den 8. 22 da⸗ in zu fassen. Denunzianten erhalten keinen Äntheil an den Geld— tafen. IJ. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die König. he Staatsregierung aufzufordern, sobald als möglich dem Landtage ne Gesetzes-⸗Vorlage zu machen, durch welche die Denunzianten⸗ ntheile überhaupt abgeschafft werden. ö ̃ Der Finanz-⸗Minisfter Frhr. v. d. Heydt erklärte, daß die sönigliche Staatsregierung bereit sei, den zweiten Antrag in frwaͤgung zu nehmen. Bei der Abstimmung wurden beide Inträge angenommen.
Hierauf ging das Haus zur Vorberathung des Stagtshaus⸗ ts Etats pro 1868, Fortsetzung der Berathung des Etats des nanz Ministeriums uber. Zu Kap. VIII. Tit. 5— 7 hatte der bg. Twesten den Äntrag gestellt, die Ausgaben für die Bezirks= saupt-Kassen in Hannover, 30 750 Thlr, nur als Pauschquantum bewilligen. Ber Regierungs-⸗Komminissarius Geheinier Oher= mmanzRath Moelle erklärte sich gegen diesen Antrag. An a Diskusston betheiligten sich die Abg. Twesten, Bening,
iest und v. Vincke (Minden). Das Haus nahm den Twesten⸗ hen Antrag an.
Sodann wurde
Preußen. Berlin,
der in der gestrigen Nummer d. Bl. abge⸗ htte g. Bennigfensche Äntrag, betreffend die baldige Organ. lon der höheren Verwaltungsbehörden in den Provinzen sannover und Schleswig⸗Holstein, zur Abstimmung gebracht nd angenommen.
Bei Titel 2 (Dispositionsfond) wurden
Zu Kap. 1X. (Rentenbanken) richtete der Abgeordnete Mi⸗ quèél über die Abloͤsung. von Renten in Hannover an die Kö⸗ nigliche Staatsregierung eine die Ablösung fiskalischer Gerecht⸗ same betreffende Anfrage, über welche der Minister der land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow dahin Auskunft ertheilte, daß ein . darüber in Aussicht stehe.
Zu Kap. XII. (Allgemeine Fonds) Tit. 3. Unvorhergesehene Ausgaben (Haupt- Exgtraordinarium) 100,000 Thlr. waren fol⸗ gende Anträge gestelt:
I) vom Abgeordneten Lesse:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Der Königlichen Staats⸗Regierung 160,000 Thlr. unter dem Rubrum zu bewilligen: Haupt⸗Extraordinarium, über dessen Verwendung die nachträgliche Genehmigung der Landesvertretung einzuholen ist.
Y vom Abgeordneten von Bockum⸗Dolffs:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I) das Haupt- Extraordinarium mit 400000 Thlrn. nicht zu bewilligen, dagegen aber ) zu Besoldungs ⸗Verbesserungen den Betrag von 660,000 Thlrn. um 490 000 Thlr. zu erhöhen. .
Für die Bewilligung dieses Haupt⸗Extraordinariums spra⸗ chen die Abgeordneten von Benda, von Flottwell, Grumbrecht und Graf zu Eulenburg (Deutsch Erone), gegen dieselbe die Abgeordneten Lesse, Schroeder (Königsberg und von Bockum⸗ Dolffs. Der i n n. Freiherr von der Heydt befür⸗ wortete die einfache Annahme der Etats⸗Position.
In namentlicher Abstimmung wurde die Position mit 221 gegen 156 Stimmen bewilligt.
Ueber Tit. 4 Besoldungsverbesserungen, 600,090 Thlr, gab der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Moelle, einleitende Erörterungen. Bei diesem Titel kam der Antrag des Abgeordneten Dr. Virchow: .
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen; Die in der Zu⸗ sammenstellung der in den Etats pro 1868 in Ansatz , Gehalts ⸗ Erhöhungen sub Nr. J bis inkl. 12 daselhst im Gesammt⸗ Betrage von 41,600 Thlrn. geforderten Gehalts⸗Erhöhungen nicht
u bewilligen, sondern dem Fonds von 600000 Thlrn, zu Besol- ungs⸗Verbesserungen für Subaltern⸗Beamte hei den Lokalbehörden , XII. Tit. 4, Seite 12 des Etats des Finanz ⸗Ministeriums) zuzusetzen. ö. Diskussion, welche beim Schlusse des Blattes noch fort⸗ auerte.
Im Laufe der Sitzung waren die Ausgaben Kap. VIIL bis XI. und XII. Tit. 1— 3 (die obenerwähnten 30A 750 Thlr.
(VIII. 5 — 7) als Pauschquantum) bewilligt.
Dü ssel dorf, 16. Dezember. (Elb. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern traf gestern Abend hier ein und wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen am Bahnhofe empfangen.
Sachsen. Coburg, 13. Dezember. Das in der Unions⸗ Angelegenheit der Herzogthümer Cohurg und Gotha zwischen den Mitgliedern des gemeinschaftlichen Landtags und dem Staats⸗ ministerium getroffene Provisorium, nach dessen Annahme die ganze Vorlage über die Vereinigung »für jetzt« zurück—⸗ gezogen und der gemeinschaftliche Landtag vertagt wurde, geht dahin, daß der gothaische Landestheil die durch Anfall der Braumalzsteuer für die Bundeskasse und die in Folge des neuen Bundesverhältnisses entstehenden höheren Ausfälle der Staatskasse zu Coburg auf den Zeitraum von vier Jahren, mithin, falls die totale Union nicht früher eintreten sollte, bis Ende Juni 1872, mit der festen Summe von 13,400 Thaler jährlich aus seinen Mitteln deckt, daß ferner der für die höheren Militairforderungen, Reorganisation des cohurg— gothaischen Kontingents und Herstellung der Garnisons⸗ anstalten erforderlich werdende außerordentliche Aufwand bis zum Betrag von höchstens 200,900 Thlr. (für Coburg zu dessen Antheil gegen Ueberlassung geeigneter Deckungsmittel Seitens Coburgs an die Staatskässe zu Gotha) aus letzterer geleistet werde. Zur Deckung der laufenden Ausgaben soll von Seiten Loburgs eine Summe im anschlagsmäßigen Betrag von 25,090 Thlr. durch Steuern aufgebracht werden. — Durch den Anschluß an den norddeutschen Bund fallen von den bisherigen Einnahmen für die Staatskasse des Herzogthums Coburg weg und der Bundeskasse zu: N,120 Fl. an Zöllen, 48,888 Fl. an Braumalzsteuer, 2l, 163 Fl. an Salzsteuer, zusammen 167,171 Fl; die ganze Bevölkerung des Herzogthums Coburg beträgt dagegen nur 47,966 Seelen. . . .
Gotha, 14. Dezember. Ceipz. Ztg.) Heute findet in Weimar eine Konferenz der Minister der bei dem gemein— schaftlichen Appellationsgerichte in Eisenach betheiligten Staaten und hiesiger Regierungsbeamten statt, um den Anschluß von Coburg⸗Gotha an das genannte Appellationsgericht festzustellen.
Altenburg, 14. Dezember. Das Regierungs⸗Amts—⸗ blatt veröffentlicht eine Verordnung, nach welcher im Wege des Vertrags mit der Königlich sächsischen Staatsregie⸗
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