1867 / 298 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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X. Provinz Hannover. Nach WI Berichten. 32 532 5I5 5 5 8 8 5 35 8 . 3 2 8 8 385 8 8 323 32 k Land drostei Bezirk. 5 383 8 8 * 38 3 . 3 3 5253 8 1 35 V * 5G S 8 2 B 32 S 8235 53 *82 57 5 88 8 F 58 3 5 5 3 3 3858 8 3 5 8 835* 8&9 Gd 5 G G Gd d ü e 8 * 8 6 3 5 S5 S*. A. Körner. 1 33633 O71 0178 O06 1,10 O80 O07 91 Gos G60 Oss G87 C96 C3 1,16 los ö a ün . ys Css G0 10 O68 oo Lor Gr G84 (G78 Cos O80 1,08 Lo n 3 w bur KJ Qs so 7 ο 1112 G6 QSI QSI CG68 G60 957 go7 G86 O80 1,18 Ii n 4 Dun . O76 073 002 1,0 101) 087 Gso O73 C680 S7 G67 Gos 1.083 n i, 9 6 w O78 011003 0s 101) O89 G07 683 C67 Cor COGäss G87 1,000 Los j. z 8er . Oss Ces οu (87 0s 18 (O8 Ges Gas 100 Go 0 108 jo . Durchschnitt: Körner Ons Oso O74 Oos 1l,os Oos 0,00 (ss (84 ss O79) (80 CO,o2 (,so 0,77 1,Vos lios n B. Stroh. 1 Os2 COso 0,7 1,12 0,os 1,04 0,2 C72 per ..... 582853 / J / / ö dine n i 6 Os4 075 Gos l, or Oo los O71 3 Laͤneburg. ..... ...... Oss Oos Oss Oos 1,11 Gos Gos O01 C71 e Oo 3 Oos 1,02 1,06 1,01 O0“ 0,s7 Q C17 5 Osnabrück.. ...... ...... ss O76 Gos 1,08 10s 00s 0,04 C67 8, 1 , Gros 67M Cos 0,s7 Go 102 (0,89 G6α Durchschnitt: Stroh Oss O98 Os 1 Cο Lo or) loo ou 068

Zu 1. Qurchschnittsgewöücht des Scheffels 6a 81 Pfd., doch Wiesenheu quantitz

Roggen 78 Pfd., Gerste 67 Pfd. Hafer 47 Pfd. Erbfen 86 Pfd., X 2 87 . Buchweizen 63 Pfd., Raps 70 Pfd.

Die Kartoffeln waren in Qualität und Guantität sehr gut. Flachs und Lupinen gaben einen guten Ertrag, eben so Wiesenheu

und Klee. Zu 2.

Roggen & Pfd.

gut. Heu gut, zum Theil sogar sehr gut, ergiebiger al Kleeheu.

Zu 3. Durchschnittsgewicht des 9 Dinkel 76 Pfd., Roggen 7G Pfd.). Gerste 67 Pfd., Hafer P Erbsen 88 Pfd., Bohnen 88 Pfd., Buchweizen ö Pfb. Raps 7 g

Zu 4 Qurchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 8 Roggen 76 Pfd., Gerste 62 Pfd. Hafer 48 Pfd., Erbfen 8 . Bobnen 81 Pfd., Buchweizen 64 gb. Raps 72 Pfd.

els Weizen 8;

Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 82 Pfd / ö lch 68 Pfd., Hafer 49 . Erbsen 87 Pfd.,

Bohnen 87 Pfd., Raps 71 Pfd. . ö Zu 3. Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 8& 4 2 ö ö rkorn war in Qualität gut, das Winterkorn so 8 ö f 36 3 E, Gen. 63 5 for . . ga e 8 .

866 dc im Frühf urch Nässe und im Sommer durch Bohnen 8. Buchweizen 6 Rap .

5 Küben litten im Frübiabr durch Nässe und im S Zu S, Qurchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 8 M

Dürre. Roggen 77 Gerste 66 Pfd. Hafer 44 Pfd. 8er ol Sf

, f imges Raps durch ohl wurde durch Raupenfraß stark heimgesucht und Raps Fe Die Kartoffeln waren in Qualität und Quantität sehr

d. Bohnen 90 7 Buchweizen 68 Pfd., Raps 75 Pfd.

Erdflöhe. . XI. Provinz Hessen-Nassau. Nach g98 Berichten. * ; ; ; ͤ 8 23 351828 . 3 83 . ö 2 * S8 3 C * S 8 385 z . 33 83 2 18 5 833 5 3335 81 81d. k 35 * 3181733 1231 283333 8 585 8 8 8 26343 S 88S . 88 138 ** . , ö j 1 ö x A. Körner. 1 Ons Cs 6 C01 Mol Oo2 987 (80 Cos Oi. Oos 79 C009 O02 (O82 1,14 1,iz 14 2 eiii Css Loo (69 (0958 s1 0s loo O81 0 1,9 (G84 139 los 144 1,24 Durchschnitt: Körner 0,70 Os oOYs oss ss lᷣ0o o o Os? Ons 1623 O62 1,19 1,0 , s2 1,20 19 lin . B. Stroh. R , O. ss ss ges gs 93 gos O92 0,5o C073 1 ) O 8s loo OEus2 M03 lIos Los 1,50 088 Durchschnitt: Stroh ons Ge Ge: Oss Cs 1,08 Oos O6 s0 oer Zu 1. Durcschnittsgewicht des Scheffels Weizen 81 Pfd. Zu 2. Durchschnittsge wicht der Getreidearten pro Scheffl Dinkel 75 Pr, Roggen 79 Pfd. Gerste 58 Pfd., Hafer 49 ist nicht angegeben.

Pfd / Erbsen 8 Pfd., Bohnen 0 Pfd., Buchweizen 60 Pfd., Raps 73 6 XII. LTrorvinz Schleswig Holstein. Nach 83 Berichten. ; ; ö .

. h 2 *. 3338333 464 3 2 35 7 3 35 132 Regierungs- Seit. . . 7 38 7 83 8633 . —— k 2 2 ———— 8 222 1 De 2 38 7 2 8 * 51815 5 5 5 33 * 8 5 3 38333853 A. Körner. 28 I O0 Cos Go7 10s 97 87 Cs (,ss (as 0,80 OMös3 Oo2z Oso 1,0os 115 6 . 8 . w Ons 7 ö O92 los (97 07 6 (6 Clas 1,00 (82 (689 112 1,20 * Durchschnitt: Körner eas ono Cos 106 Oer O ss O61 Os, ons O83 0O,o1 so 1,10 118 Mn B. Stroh. 1 Sqicswig⸗———·. . G6 Ons 10 1,0 1,2 Cs 0 03s 2 1. d 10 eg8 E63 G02 Io? lor O (62 Q 6062 Durchschnitt: Stroh en ons Oos 1,08 lu, Coo Ons os⸗ * . 2 mm, . 1 2 ? 1 . ft, Zu 1 Durchschnittsgewicht des Scheffels Weizen 84 Pfd., Zu 2. w , , des Scheffels Weizen 8 Regten 8 Ph, ste 70 Pfd., n 4 Pfd., 3 8 Pfd., Weg, 51 1 erste 72 Pfd. Hafer 53 Pfd., Erbsen . Desden 8 Fd, Bud weißen 60 Pf Raps und Rübsen 74 Pst. Bohnen S5 Pfd., Buchweizen 74 Pf) Raps oder Rübsen 74 Ph. in, den . November 1857

Zweite Beilage

ng: Bemerkungen und Fragen

4844 Zweite Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

2

K 298.

Dienstag,

Landtags⸗Angelegenheiten.

erlin, 17. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Ab- , nnn hun se im der Regierungö. Kommissarius Ge⸗ mer Rath von Wolff nach den Ausführungen des Abg. tiherrn von Vincke⸗Olbendorf das Wort wie r: Meine Herren! Ich muß mir zunächst erlauben, anknüpfend an der geehrten Herren Vorredner, ge⸗ ö Zahlen zu berichtigen, die zum Ausgangspunkte von . n Die beabsichtigte Organisation und gegen den vorgelegten Etat jacht worden sind, und die allerdings von anderen Gesichispunkten nm eugefaßt werden müssen. Es ist wiederholt hervorgehoben wor- u, daß die landräthlichen Behörden und Aemter in den neuen PHro— en und namentlich in der Provinz Hannover, im Verhältniß zu gosten der landräthlichen Behörden in den alten Provinzen so— chi was die Bevölterung anlangtz als auch, was die Kosten betrifft, berhältnißmäßig zahlreich und theuer seien. Meine Herren! Ich be zu, und das ist ja auch von den Herren Vorrednern konstalirt orden, daß gewisse Verhaltnisse in den neuen Provinzen vorhanden o, welche höhere r e r für die Behörden für die a ; eit, vielleicht auch für ian rr Zeit noch, erfordern, und es ist atannt worden, daß ie darin den neuen n m n swährte Rücksicht von der Staats Regierung mit Recht ge—⸗ hrt worden sei. Aber, meine Herren, bei den Vergleichungen, e Sie angestellt haben in Bezug auf die Kosten dieser Behörden, ben Sie das wesentliche Moment nicht genügend beachtet, daß die männer in Hannover und die ähnlichen Behörden, die beispiels—

tie auch in 0. vorhanden sind, Functionen wahrnehmen, die

ben übrigen Provinzen der alten Monarchie nicht auf Staats sen wahrgenommen werden. Die Amtmanner haben . großen til dicenligen Functionen, die beispielsweise in den 6 östlichen Pro—= ngen die gutsherrlichen Holtz VWerlbaltungen in der Provinz Posen Distrikts⸗Kommissarien) und in den westlichen Provinzen Kom- unalbeamte (die Amtmänner in Westfalen und die Bürgermeister der Rheinprovinz) wahrnehmen. Es fehlt in den neuen Provin

in Nassau und . t . und dem Kreisvorstande in unseren alten Provin⸗

überall vorhanden ist. Dadurch, daß die Staatsregierung in den

rovinzen diese Kosten tragen muß, und daß diese n . . 6h der landräthlichen Behörden von den tren Vorrednern zugezählt worden sind, ergiebt sich das allerdings . en Provinzen 6rden in den neuen 6 . in Bezug auf die Organisationskosten und die Kosten der heren Verwaltungs- Behörden in den neuen Provinzen sind die achten Vergleiche nicht ganz zutreffend. In der Provinz Hannover en nach dem diesjährigen Etat die Landdrosteien und die Provin⸗ Finanz Direction, also y, . en Behörden, die in den alten Pro—⸗ kn die Functionen der Regierungen wahrnehmen, zusammen . in der Provinz Sachsen beispielsweise betragen die en der Regierung in Summa 23,430 Thlr.; es kosten also die schartigen Behörden der Regierung in Hannover nach dem Etat 6 14400 Thlr. mehr, als die gleichartigen Behörden in i inn Sachsen. Wenn Sie die Bevölkerung und den Flächen⸗ alt der Provinz Hannover im Vergleich zur Provinz Sachsen in acht ziehen und außerdem die besonderen Verhältnisse beruͤcksich⸗

n, die jede Reorganisation und Ueberführung eines Landestheiles

erfordert, dann werden

eine neu bung und Verwaltun 2 e e gebung entral Verwaltung keines-

sich ͤberzeugen, daß diese Kosten der s unverhaͤltnißmäßig hoch gegriffen sind. . Der geehrte Herr Vorredner hat dann noch die Frage gestellt, um die Landdrosteien der Provinz Hannover auf dem Etat des nittriums des Innern figuriren, während in den übrigen Provin- die Regierungen auf dem Etat des Finanz-Ministeriums stehen. mne Herren, das hat lediglich darin seinen rund / daß die Verwaltungs- den in den alten Provinzen die sämmtlichen Zweige der inneren Finanz Verwaltung vereinigen und nach einer alten, bestehenden Ein ˖ ung auf dem Etat des Finanz ⸗Ministeriums stehen, während die Diszi⸗ und die Besetzung der Stellen den beiden Ressorts des Ministers der nien und des Innern zugewiesen sind; daß dagegen bei der jetzt enommenen zie en in, für die Provinz Hannover, wo eine ere Finanzbehörde eingerichtet worden ist und die Landdrosteien tsentlichen auf das Ressort der eigentlichen inneren Verwaltung,

beiden Kesforts zu theilen und demnächst, da der 8

c , und Anstellung der Landdrosten gar mehr hetheiligt ist e n Position, ebenso wie die der n zu 3

err Redner hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, fehle, von vornherein eine gewisse Klarheit zu bringen Frage, wie die Kompetenz zwischen der Staatsregierung und andes vertretun sich abgrenzt in Bezug auf die Organisation der lden. Meine Herren, es ist Ihnen . am vorigen Sonnabend * Herrn Minister des Innern gefagt orden daß die Organi⸗ 6 Behörden im Wesentlichen eine Präroggtive der Krone sei (l solche in Anspruch genommen werden ag räcedenzfãälle, hen diese Befugniß ohne Widerspruch der Landesv

die be

Hannover an einem Mittelgliede, wie es zwischen

Verhältniß in Bezug auf die Kosten der landräthlichen

den 17.

—— ——

ertretung geübt

Dezember

——

worden ist, sind in Menge vorhanden. Ich will nur au einen Fall hinweisen, der grade für den vorliegenden . paßt. k! 1 2 7. Januar 1852 eine Verordnung ergangen Äber die Organisation der Verwaltung in den hohenzollernschen Landen; die Verordnung ist er⸗ gangen ohne Mitwirkung der Landesvertretung, sie richtet einc Regie- rung in Hohenzollern ein, giebt ihr die Befügnisse der Negierungs⸗ nstruction vom Ee 11817 und der diese ergänze n Bestinmungen, ndert soggr diese Regierun S-Instruction in einzelnen Punfen ab, wirft die bestehenden ber ⸗Amrsbezirke zusammen, giebt den Ober⸗ Aemtern die Stelle der a hr genug, sie führt eine voll ständige Organisation der Verwaltung ein. Diese, wie gesagt, ohne Mit . der Landesvertretung zu Stande gekommene Per⸗ ordnung ist im Januar 1852 erlassen, während der Staatshaushalts- Etat desselben Jahres erst im Mai erschienen ist, es geht also daraus auch hervor, daß der Erlaß der Verordnung unh die Vorbereitung der Organisation Seitens der Königlichen Staatsregierung bewirft worden ists bevor sie über die Etatsposttionen des Einverständnisses der Lan- des vertretung sich hat Vergewissern können. Meine Herren, Sie werden mir darin beistimmen, daß sehr häufig Fälle vorkom⸗ men können, wo derartige Organifationen bis auf einen gewissen Punkt gebracht werden müssen, wenn die Verwaltung vorwärts schreiten und nicht stille ihn soll, bevor die etatsmaͤßig nothwendigen Bewilligungen ee, ind. Das ändert natürlich daran nichts, 63 das Haus, wenn es von! der Regierung um Bewilligung der etats= mäßigen Positionen angegangen wird, diejenigen Erläuterungen über die, bevorstehende Orggnisatjon verlangen kann, dig für dir Beun⸗ theilung der Etats Posttionen nöthig sind, und die Staats. Regierung wird fich nie weigern, insoweit die erforderlichen Organisations plane vorzulegen. Meine Herren, es kommt aber auch auf den Zeitpunft an, in dem solche Erwägungen eintreten. Wenn Sie im gegenwärtigen Augenblick, wo wir 8 14 Tage vor dem Beginn des neuen gi ne 6 die vorgelegten Positionen der Regierung nicht bewilligen wollten und eine vollständig andere Organisation der Behörden verlangen, so würden Sie der Negierung leicht etwas zumuthen, was sie nicht aus- führen kann; es wird also, soweit Ihre Ansicht über die Organisation mit der der Regierung nicht übereinstimmt, sich empfehlen, wie es auch in dem einen Antrage hier zur Sprache gebracht ist, die Regie⸗ rung u ersuchen, die Gedanken und Wünsche des Haufes in Beziehung auf die Organisation bei der Vorlegung des nächsten Budgets zu be⸗ rücksichtigen resp. zu erläutern. Meine Herren! In Beziehung auf die Behörden, bei deren Etats, zunächst diese Frage hier angeregt worden ist, steht überdies die ganze Frage wesentlich noch! anders. Dic Lan drosteien in Hannover sind ctatsmäßig bestehende Behörden. In Schleswig-Holstein bestehen 2 Regierungen, für welche die Mittel in dem Etat pro 1867, der Allerhöchst erlaffen worden ist, ausgeworfen ind. Es handelt sich also hier nicht um Neu il dung von Behör- en unter Abänderung der früheren Etats, sondern nur um die Er. haltung von Behörden, deren innere Reorganisation die Regierung vor⸗ läufig als eine offene Frage behandelt. Es kann daher auch sehr fraglich er⸗ scheinen ob die Bewilligung eines Pauschquantums, die von Seiten des cinen Herrn klpgeordncten beantragt worden ist für die Kosten der Regie⸗ rungen oder der Regierung in Schleswig - Holstein, gegenüber den früheren Etats sich rechtfertigen lassen möchte; jedenfalz würde durch eine solche Bewilligung als Pauschquantum der Zustand, der bereits in den Herzogthümern besteht, in bedauerlicher Weise fortwährend noch zu einem provisorischen gestempelt werden. Die Beamten, die bereits seit 1 Jahren in der Ungewißheit sich befinden, was aus ihnen wird, und wo sie demnächst ihre Stelle finden werden, würden wiederum 1 Jahr lang in derselben Ungewißheit erhalten werden müssen, und die Regierung würde nicht in der Lage sein, irgend welche etatsmäßige An ellung vornehmen zu können. Anderseits aber, meine Herren, welcher Nach theil nt g daraus, wenn Sie die Positionen, die die Re⸗= gierung gefordert hat, für das Jahr 1868 im Etat bewilli-

gen? Ich will zugeben, ** nach Ihrer Ansicht danach eine Reihe von Regierungs- Räthen es ist gleichgůltig, ob 6 oder 8 zu viel bewilligt werden würde. Meine Herren!

Diese Beamten werden angestellt aus dem reichen Material, welches an älteren Assessoren vorhanden ist, welche einen Anspruch darauf haben, möglichst bald in eine etatsmäßige Stellung zu kommen. Wenn Sie in Jahr und Tag bei der Etatsberathung für 1869 etwa finden, daß Sie diese Stellen für die Regierung in Kiel und Schleswig ferner nicht bewilligen können, wenn dieselben also im Einperstãndnis mit der Stgatsregierung abgesetzt werden, so ist die Schwierigkeit, die 6 oder 8 während des Jahres 1868 ernannten Regierungsrätde bei einer der andern 30 Regierungen unterzubringen, durchaus kein Hinderniß, in diesem Etat schon diejenigen Positionen zu bewilligen, welche die Regierung von Ihnen zu haben wunscht. Ich kann desdald nur im Namen der Königlichen Staatsregierung bitten, das der An= trag auf Bewilligung des Pauschquantums nicht zum Beschluß er. hoben werde und 6 der Königlichen Staatsregierung die Vosttionen, welche sie gefordert hat, bewilligt werden mögen.

Auf die Frage, ob in Schleswig ⸗Holstein eine oder zwei Regie · rungen zweckmäßigerweise zu errichten und zu erdalten selen, glaube ich vielleicht in einem späteren Stande der Debatte zuräckkonnmnen zu können. . Nach dem Abgeordneten Miqu sl bemerkte der Mmister

des Innern Graf zu Eulenburg: .

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