1867 / 299 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

41868 über den Handel mit Spielkarten, sowie die Einfuhr vo 4869 . , n komn , was folgt: h 2 t 4 ö 6. das nicht der Fall d 6 Beamten. Die Besoldungen der Peamten, der Kezirs. gesorgt ist, oder welche grundsätzlich nicht definitiv besetzt wer⸗ ich nig 2 ,, , n nnn, hat, habe eine Grenze zu ziehen in rr ,, , e, f. 9 , . . 65 J den, oder wo es aus andern Gründen angemessen erscheint, i ; . è n ö ; ; ; z

. en der Antragsteller gend bitten, auch 6. jetzt nicht das ir , l, . und bei den anderen 5 Kassen auf 1300 Thaler. ,,, , an dem gemeinschaftlichen J 2

wegen formeller Behandlung des G i 8. 9 esetzes förderlich zu sein, zu Frage zu stellen. Die Staatsregierung hat Ihnen V org 6 werden also bei dieser Einrichtung 16 Beamte mit 14194 Thlr. 3. 8. Vom J. Jan tar 1b5ög ab hat jeder Inhaber einer n arspart dem Pensions⸗Verdande angehörigen Schulstelle einen Bei⸗

mal auch der Herr Vorsitzende der Kommission mit d it sie bi Referenten dieselbe rn theilt. Der neue En Fern fgenachts Lies on et se bis fett mn üiderschen voi : n -. wurf hat haben, den Nothstand mag, den In ; erren! glaube, der geehrte Herr Antragsteller hat , . . , . stattgefunden, und ich bin stellt, wir sind l nicht 6 . in Ostpreußen . ,. n. nüdᷣ genugend n f nr daß diefe een ah trag von 3 Thlr, jährlich in halbjährlich pränumerando zu lei— ge, das Einverständniß der Königlichen Staats-Re. Bedürfnisse noch weiter sich her lle: zu übersehen, was fn . landörosteien in gar keiner Beziehung stehen, daß sie Organe der stenden Theilzahiungen bei Vermeidung der Beitreibung im stellen können. Täglich ; an Hire lien in Hannoper werden sollen, und daß, man inag die Verwaltungswege zur Pensionskasse zu entrichten. Während waltung örganisiren wie man will, diese Kassen immer der Erledigung der Lehrerstelle ist der Beitrag ihren Einkünften

gierung mit dem Entwurf, den der Herr Referent vorgelegt von neuen Rothständen gesprochen, erst heute habe h 5 ' Ver

1 e. können und werden bestehen müssen. Bei der Einrichtung, zu entnehmen. selben

hat, auszusprechen. e. . n n über die Amendements, die vor⸗ nan , , ,, gesehen, und es ma bestehen heb der S durch S f äußern darf, so möchte ich das Amendement des Herrn Fonds zu disponi ausstellen, noch über weiten bie Elementarerhebung der Steuern durch Steuerempfänger ge— 9 zttisber für! überflüsst ispo . r wei daß die & ä, gs farsen* ta §. 9. Von demselben Zeitpunkt ab und unter denselb . 3 3 . . die r ,. 1 Cn ghd er . kh nb , ö em dre g W n nen Di g ten .. für . ö,, anf h r g. . ö! ung zu ertheilen, des Landtages ig der Häuse⸗ Sig n abezirke k die Grö b ñ ; irke d Schulstelle ein Beitrag, dessen Höhe die Regierung alljährli sich damit einverstanden zu erklären, wenn der Fabrik ̃ ses zu rechnen hat. Ja, wenn das Häuse S Hegierungshrzirke kaum die Größe haben, wie solche die Bezirke, den ; pa,. ö! w zu ertlgt ant statt man der R . as sagen will 4 irks Hauptkaffen haben werden. ver hat, wenn i nach Maßgabe des jedesmaligen Bedarfs der Pensions⸗ der Chun ehe dich giti gntere zu Khun wicht, treffen ,, a, e e, , d, znerftcbetg mne tas keien aug der Schukkasse . deren. Mittel mötht feyliche ehörde wird diese Befugniß haben auch ohne die ge! es kann den Herrn Redner v h ĩ egentheil führen, nämlich 6s O. Meilen fallen. Wenn daher auch eine andere r anisation in ,, . durch Umlage auf die zur Unterhaltung der Schule ** 6 , . und es wird keinen Anstand finden, daß Zusicherung dͤurch Zahlen ,, auch im Voraus die Bezug auf die Landdrosteien beabsichtigt. wird, dergestalt, daß nur eine erpflichteten zu ergänzen sind, zur re nf zu zahlen. gn . ezeichneten Fällen der Steuerbehörde die betreffende Regierung die Mittel zur 3 geben, für solche Fälle also de. Bchörde die Verwaltung des Innern führt, oder iwenn mehrere dergl. Dieser Beitrag soll für alle dem Pensionsverbande angehörigen dic n r, ertheile. Ich möchte daher anheimgeben, von die Regierung in cim Guriss⸗ . zu stellen. Sie sehen Behörden eingerichtet werden, können die Bezirks ⸗Hauptkassen doch un Schulstellen gleich hoch seein. Ein . . abzusehen. bedingt in den Stand . hn, wenn Sie sie jut uerh rt (er h g auptkassen zugleich dazu bestimmt, über die Ein- Was die Penstonskasse in einem Jahre erspart, ist im fol . sub (] den Wegfall der ben; Sie sagen, die Regierung ch he . zu veraugn. . ö . welche an sie gelangen, resp. von ihnen zu enden Jahre vorweg zu verwenden, und hierauf, bei Abmes⸗ : eine Resolution, die dahin lichen Zustimmung, und' ich glaube öch ö der nachtr g saäsen sind, Rechnung zu legen und unmittelbar mit der General! sung des auf die Schulkasse auszuschreibenden Beitrags Rück⸗ aber eine . (Elatslasfe in Verbindung zu treten. Es werden also künftig in Jer sicht zu nehmen. ; ö. B S. 10. Alle bei einer Verbandsschule definitiv angestellten

geht, diesen Wegfall der Denuncianten-A1ntheile i z 4, ,

k Mir scheint, daß diese ker r g mn en . . . c, ö wird, die Regierun Fropinz Hannover nur noch Elementar ⸗Erhebungskassen und die Be⸗ gemeinen zur Erörterung gelange, ich würde deshalb nichts hat, ob ste wirkich di wage enen, wenn, sie un cimih Etähcupikassen besiehen. Ich bitte daher, daß bas hohe Haus dem Lehrér und Lehrerinnen, welche vom 1. Juli i869 ab oder zu erinnern . gegen die Resolution sub Nr. 2, die auch gewiß sein könne k ,, überall an zustimmen, sondern die späͤter in den Ruhestand versetzt werden (C. H, sollen nach ; meine Herren, da Bewilligung für die

ntrage des Herrn Abgeordneten Twesten nicht 3 . Bezirks-Hauptkassen definitiv genehmigen wolle. 15 Dienstjahren 50 Thlr., nach 30 Dienstjahren 100 Thlr., nach

16 Dienstjahren 120 Thlr. lebenslängliche Pension aus der Pen⸗

, ,

treffen, die von dem übrigen allgemein Bestehenden abweicht. gen Lien in eden Jahre eintreten zu solchen Ausgaben; ben t Berlin, 18. Dezember. Der in der (4) Sitzung des sions Kasse des Regierungs⸗Bezirks, in welchem sie zuletzt angestellt

ö. gn der Debatte über das Haupt- Extraorhpin artum-äußerte bie das . ein Budget von solcher Bedeutunz her ren hau es durch' den Minister des Innern, Grg fen zu waren, empfangen. ̃ ,, Freiherr v. 8, Heydt, nach den Abge. Regierung auch nicht k— ich, brauche man einer solche FLälenbürg, in Vertretung des erkrankten Kultus Ministers 3, Diese Penston enthält zugleich das Emeritengehalt für die Die b 5 ö und Lesse wie folgt: gefchene Ausgaben. Ich bern 8 zu entziehen für un vorher. hr. von Mühler, vorgelegte En twurf eines Gesetzes, be⸗ Einkünfte aus einem mit der Lehrerstelle verbundenen kirchlichen (beiden Herren Vorredner haben die Nothwendigkeit eines Srdinarium ohne Bedingu . also dringend, das Ex. twreffend die Pensionirung und Pensions berechtigung der Lehrer Amt, soweit dieselben zur Erfüllung eines Einkommens bis zu gungen n bewilligen. und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, hat folgenden , auf die Lehrerbesoldung in Anrechnung zu

n sind.

Extragordinariums nicht bestritten, der letzte He ö Es hat der erste Herr Redner eine andere Summe hea Wortlaut: ; . . ) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Die Dienstzeit ist vom Datum der eidlichen Verpflichtung und, wenn eine solche nicht stattgefunden hat, vom Zeitpunkt

allerdings die Nothwendigkeit nur bedingt anerkennen, er will 6 t , . agt; er hat gemeint, es liege kein Motiv die bisherige Wir Wilhelm, des ersten Eintritts in den Schuldienst zu berechnen, auch wenn

den Vorbehalt daran knüpfen, daß der jetz illi ;. ü 41 jetzigen Bewilligung ! vor noch eine spätere Bewilligung folgen soll. Das ist eine op' Summe von 500,009 Thlr. auf 400,066 Thlr. zu erhöhen, und verordnen unter Zustimmung beider Häuser des . ie für den Umfang der letzteren, mit Ausschluß rt e, ere . . iinserer Monarchie für den Almfang . . erste Anstellung nur interimistisch, oder auf Kuͤndigung er—

pelte Bewilligung: die Verfassung kennt aber nur ei é Er könne nicht anerkennen, d ich di . willigung. Sie sagt: die Einnahmen und Aus . Territorialgebiets ein nb ßndtith die Bergräerüm] itz j tat . in —ᷣ e Veranlassung dazu gegeben sei der Hohenzollernschen Lande und des ade⸗Gebiets, über die 36 6. ga gen am nnen werden, die Häuser des Landtags haben , glaube ich, daß gerade in dieser 3 ene n dn 1 Pensions⸗ deren . der Lehrer und folgt, ist, ö ie 3 ö. . zug gen m gen für Ttats - Ueberschreitungen ist andestheile ein sehr bedeutender Beweggrund liegt, das . Lehrerinnen an denjenigen öffentlichen Volksschulen, welche nicht Wegen Anrechnung der Militairdienstzeit kommen die für Aus ö. 96. enehmigung vorbehalten. Daß für andere 3 entsprechend zu erhöhen. Wir haben . die n zu' den in der Verordnung vom 28. Mar 1846 Gesetz⸗ Staatsdiener eltenden allgemeinen Grundsãätze zur Anwendung. . ö. . noch eine nachträgliche Genchmigung vorbe. Schwierigkeiten gehabt, den Etät schon jetzt zugleich fehl Bamml. S. 214 genannten höheren Schulen gehören, §. 11. Uebersteigt das Einkommen der Schulstelle den auch dem , spricht die Verfasfung nicht, und ich möchte doch neuen Landestheile aufzustellen. Bis zu dem 'lehten i ö was folgt: K / ö ersten Herrn Redner darin beislimmen, daß man sich kamen immer noch neue Informationeh, und seil der A mul, g. I. Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, 9 außer der im 8. 10 festgesetzken Pension der dritte , K muß, ob überhaupt ein Extraordinarium lung des Etats hat sich herausgestellt, daß es sehr , welch nicht blos auf Probe, auf Kündigung oder fonst auf Theil des überschießenden Einkommens aus der Dotation der , , ö. 7. idr Run ist es flir sede geordnete Jingnz⸗ gen eh wäre, noch für manche in den neuen da gt en l Widerruf angestellt sind, sollen, wenn sie wegen körperlicher Schulstelle in baarem Gelde als Pensionszuschuß gewährt ,, . ich, ane in Extraordinarium einen Etat . Allerdringendste beantragte Ausgaben Fonds zu erhalten Gebrechen oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen werden. 6. ; , r . as ja auch bei allen unsern Spezial.! Auch dort werden manche Ausgaben als undorherghsthen⸗ nolh. Kräfte zur Erfüllung ihrer Amtspflichten dauernd unfähig sind, Für die nach billigen Grundsätzen vorzunehmende Schätzung 2 ö 4 haben niemals Anstand genommen, die wendig vorkommen, und es ist mein lebhafter Wunsch . unter Beobachtung der nachstehend vorgeschriebenen Formen in derjenigen Theile der Schuldotation, welche nicht in festen Geld⸗ n, n, . . ö ,, ö In den , n 2. , mit gleichem Maße das itte den Ruhestand versetzt werden. . , ist die Entscheidung der Verwaltungsbehör⸗ / lushalts⸗ Staaten sie man ein 9. verden könne, wie in den alten. n srädt ber Lehrer (Lehrerin) nicht selbst auf seine den maßgebend, ö 1 und guch in Preußen hat zu allen Zeiten dies Summe nicht zu ermäßigen, sondern ö. uin l, pdar eu n, und . e. dem Ergeb= §. 53. Die Pension (68. 10, 1) iist viertelsährlich voraus. shhehtkaee rum ein dent tag Kestanten gs ist nienlais unbedingt zu bewilligen. etraniJ E onnrnng eenhgr nnen Gchulsitatlon die Ünfähigteit des zubezabn zadie bei Lebzeiten des Empfängers fällig gewor— iht nl „Ich will von den Jahren des Kon— ELehrers für festgestellt, so ist dies dem Lehrer oder einem ihm denen Beträge verbleiben seinen Erben. Der Wittwe oder Indem n Hitz 3 ö. liegen hinter uns; und nachdem das Bezüglich der Ausgaben für die Bezirksh zu bestellenden Kurator unter Mittheilung der Gründe und den Kindern, nicht aber sonstigen Erben des Pensions⸗ . . 3 m vorigen Jahre angenommen ist, haben Hanno ver bemerkte der Geheime Ober⸗Fi auptkassen in des Betrages der ihm zu bewilligenden Pension zu eröffnen, Empfängers, ist außerdem der einmonatliche Betrag der im Regierun 2. vorjährigen Etat den redlichen Willen der Meine Herren! Eine ;. BFinanz-Rath Moelle: wonächst ihm freisteht, innerhalb sechs Wochen nach Empfang S. 10 bezeichneten Pension als Gnadengehalt aus der Pensions⸗ g erkannt, verfassungsmäßig mit Ihnen die Finanz. stehende ten! Eine kurze Erläuterung über die gegenwärtig be—= dieser Erö hne etwaigen Einwendungen schriftlich oder kasse zu gewähren. ö. Verwaltun z steh Kasseneinrichtun H . : ffnung Fine etwaig n . . k 6 * ö. Die Staatsregierung hielt den Zusaß, einrichtung wird ö Fechten nnd, üben die künftige kassen, zu Protokoll anzubringen. Die Vorschrift im S. 23 des Stzafgesetzhuchs vom 14. April rb ider . nn,, war, ihrerseits für ganz reichender Grund vorhanden ist, ire n i en hf , . §. 3. Nach Einreichung der Einwendungsschrift oder nach 18651 Geseß- Sammlung Seite 106 über den Verlust der . . . 4 auf das Zustandekommen des Etats nur als ein Pauschquantum eintreten n n, . ö Ablauf der Frist von sechs Wochen entscheidet die Regierung Pension gilt auch für die nach den §§. 10. 11. dieses Gesetzes h, daß, indem sie die Unzulässigkeit aus. erhebung wird jetzt in Hannover hinsichtlich der K mittels Resoluts über die Versetzung des Lehrerg in den Ruhe. gewährten Pensionen. 19 ; . stand und bestimmt zugleich den Betrag seiner gesetzlichen 13. Vom 1. Juli 1869 ab sind alle bis zum 30. Juni 1869 in Ruhestand versetzten Lehrer und Lehrerinnen, wofern

sprachg sie sich dennoch bereit erklarte, den Etat zu genehmigen 156 Linhchmerst und i, Fassengehtifen bewirtt., Die Pomaginsn. die Schule, an welcher sie zuletzt angestellt waren, dem Pen⸗

und 3 . e es zu versuchen, auch ohne das Extraordinariüm auszu⸗ an lhre r, gegen . , eingezogen, außer⸗ Pension. steht d anden mit je 2 Beamt . ie idung der Regierung steht dem z . . en und sodann 8. 4. Gegen die Entscheidung 9 z sions Verbande angehört, mit dem ihnen bei ihrer Versetzung

kommen. Ich darf nun nicht verhehlen ? d i 2 die Staatsregie⸗ die E ie (Ki rung gleichseitig ich glaube, es war d w,. , 9 die Generalkasse, die Zinsenzahlungsk i ̃ n ̃ ; ̃ ̃ , n, es dem Herrn Hannover. G. j ugskasse und, die Domainenkasse in Lehrer innerhalb einer Frist von dier Wochen nach Empfang; 6 s . 16 . = den Beschtuß bejaht Rh Hier n n n, ,. dahin h bie Einrichtung in ch des zie n ehh, . Roh Qber Prästdenten zu, dessen in den Ruhestand bewilligten, Nuhegehar bon der Pensions. ö Extrgordinarium nichts anzuwceisen, ür dieselben Anordnungen lift 6fen . ahin zu ändern, daß künftig Entscheidung einer weiteren Anfechtung im Verwaltungs-Ver- kasse des Regierungsbezirks insoweit zu übernehmen, als dieses , . 29. unerläßlich war, Ausgaben zu machen, die und fur die Provinz Westfalen ö. i für, die Riheinprobin; fahren nicht unterliegt. Ruhegehalt den Betrag von 120 Thlr. jährlich nicht übersteigt. wr hatten dem Landtage vorgelegt werden können, sich als. zweckmäßig bewährt hab n, §. 5. Die Zulaͤssigkeit des Rechtsweges über die Höhe der 14. Hinsichtlich der in der Provinz Schlesien bestehen— 6 . . . ö da hat die Staats ,, . Steuerempfänger Hen 3 n Penston ist nach den Bestimmungen des Gesetzes hom 24. Mai den ,, . pit , ,. i mn g et ng der Beträge über den Etat erden; ebenso sollen den Steuerempfangern di ,, 1861 Gesetz⸗ Seite 247 zu beurtheilen. ) Vom Zeitpunkt der Publication diele esetzes ab beraniaßt und. nid dazu bei ber Börfe ngliber Fehn! Hoörsirfvenien zur Cin ichung uber en . 39 Die ö. , dent . die im 8.2 dürfen neue Mitglieder nicht aufgenommen werden; die nachträgliche Geneh . g obwaltenden Verhaͤltnusse ; . , &. nach sch wire k e migung erbitten. Nun scheint es mir ist nicht nur ö. zulässig ist Ich glaube, diese Einrichtung jenes Gesetzes vorgeschriebene Entscheidung des Verwaltungschefs. ) die vorhandenen dem aktiven Lehrerstande angehörigen daß ein bestimmte i. geerdneten Jinanzwesens viel besser, 19 Kreiskaffen Rollen ien sondern auch jedenfalls die billigte. Die 8. 6. Mit dem“ J. Januar 1869 ist von jeder Regierung Mitglieder haben die Wahl, ob sie gegen fernere Entrichtung . 3 dafl gescht werde, es ist furl Lit ZDinfenzahtl nns. Kaff i ,. sebenso die General ⸗Kasse / die giehungsweise Landdrostei) eine unter der Verwaltung des der reglementsmäßigen Beiträge Mitglieder bleiben, oder unter 6 ö. . eichter, Ordnung zu hellten, weilitt füt Kies ish nn l fwd den 1 . Statt dieser Kassen Staats stehende Fehrer-Penfionskasse zu errichten, welcher alle Verzichtleistung auf alle aus der bisherigen Zahlung von Bei— Maß un b estimmtes Maß gegeben ist. Ist dieses welchen 5! Veamte beschäftigt sind sosfen . . und bei öffentlichen Schulen des Bezirks, soweit dieselben nicht zu den trägen abzuleikenden Ansprüche ausscheiden wollen. Wer mit icht gegeben, so muß, die Finanz Verwaltung Pekildet werden, Diese Bezirks ,,,, e in der Verordnung vom 3 Mai ids Gejetz Saminlung der Zahlung des reglementsmäßigen Beitrags in zwei aufeinan. azu bestimmt, di Seite 214 gen n fn tckel td Aluastalten belzu zählen sind, ö Terininen im Räckstand bleibt, gilt als aus— geschieden.

jedem anderen Ressor über . ] r fort, gegenüber; bassenige gewähren, Einnghẽmen in dem hätreffenden Behlrt anzusammzelf sig dnzug ehen mit allen bei ihnen festdotirten Lehrerstellen angehören

en festdotirten Leh hören. . . ;

3) Die vorhandenen Bestände dieser Zuschuß⸗Kassen und

was unter den obwaltenden Umständen als geboten an⸗ . , Die größte dieser Kassen wird fich in der Stadt er befinden mit 13 Beamten, in den übrigen 5 Bezirken wer, ... 7. Die Regierungen sind ermaͤchtigt, solche Schulstellen. . 2di . ) ehrer anderweit ausreichend die Beiträge der verbleibenden Mitglieder fließen vom 1. Juli

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