4933 blicke wegfiele, der österreichische Antheil an der Herrschaft des
495 Der Senat genehmigte in heutiger Sitzung das provisorische auszuüben. Meines Erachtens und meiner Erinnerun * t —t g nach h ͤ Budget mit 6 gegen 3 Stimmen. der betreffende Artikel des Wiener Friedensschlusses nur . ö herzogthüms Lauenburg noch heute bestehen; der Vertrag is Türkei. Konstantinopel, 21. Dezember. deutung, daß Dänemark gewissermaßen, wenn nicht ein Pfam Re Bruͤcke für Lauenburg zu dem fetzigen Verhältniß mit Der kussische Gesandle Generah Iznatieff wird si recht, doch ein Anspruchsrecht für seine Liberirung von einem ] Preußen — die Brücke, welche demnächst zu einem engeren Ver⸗ dem 281 b. nach St. Petersburg begeben. . gien ,,,, . 4 es h itnisft ö,, , 66 . 36. ,. ( ,, ĩ . ab, e es Friedens haber Eintritt desjenigen Verhältnisses, welches n er Erklärung der Schweden und Norwegen,. Stockholm, 16. Dezember. ch erinnere mich, daß davon st. 3 ca . , nf br wird, 6 af cb f,, ö. ge⸗ Die Gesundheit des Königs ist jetzt so weit wieder hergestellt, an sich nicht verpflichtet sei, hierzu beizutragen, und daß nun isser Druck durch das Amendement geübt werden soll, würde , durch die Straßen der Haupt- eine gewisse stärkere Gereiztheit der gin Komm 1 doch immer Lauenburg die an Darn teh, gezahlte Summe ö ; gegen Lauenburg zu Tage trat, als gegen die übrigen Her 0M in Anrechnung gebracht werden müssen, und die von Lauenburg Dänemark. Kopenhagen, 19. Dezember. In der thümer, die sich dadurch erklärte, daß Lauenburg für 3 außerdem etwa zu übernehmende Schuld würde eine preußische heutigen Folkething s⸗Sitzung wurde einstimmig genehmigt, mark gewissermaßen das verzogene Kind gewesen war. M Schuld werden. Ich glaube, daß die Verhältnisse so liegen, daß daß Hier Abgeordnete eine Interpellation an den Kultüznnnifter dänische Negierung hatte ihrer Meinung nach lles gethan al es kaum der Mühe lohnt, die Ungerechtigkeit, die in Wien von stellen, des Inhalts, ob er. es nicht angemessen finde, die Geld— Lauenburg, um das materielle Wohlbefinden der Einwohner un uns begangen sein würde, wenn wir das beschlossen hätten, was strafen für Versäumniß des Schulbesuchs auf dem Lande ab— des Herzogthums zu befördern, und es war ihr doch nicht geln die Herren annehmen, zu sanctioniren. Außerdem, wenn wir zuschaffen. Dann fanden einige Ausschußwahlen statt, nament⸗ gen, den nationalen Sinn der Bewohner des Herzogthums dun es thun, wie stellt sich die Sache praktisch? Glauben Sie, daß lich zur Prüfung des Gesetzes, betreffend den Erfatz für Frei⸗ ihre Wohlthaten zu ersticken. Lauenburg hatte sich nichtsdeston wir die Zustimmung der lauenburgischen Landesvertretung, die fuhren de dänischen Heeres im letzten Kriege. Darauf würde niger bei dem Bunde und in anderer Beziehung der deutsche dieselbe viele Jahre hindurch Dänemark gegenüber mit Consequenz die erste ,. des Hansen schen Gesekvorschlages, betref. Bewegung angeschlossen, und aus diesem Grunde bestand San abgelehnt hat, hierzu jetzt exreichen würden, wo die Kräfte Lauen- fend die feste Besoldung der Geistlichen aus der Staatskasse, mark darauf, daß die drei Herzogthümer erwähnt werden solten burgs, eine solche Last zu tragen, erheblich vermindert sind und vorgenommen. was auf der anderen Seite, nach damaliger Lage der Dinge, ra durch jeden Annäherungsversuch an Preußen und an deutsche — 22. Dezember. Der Sund ist voll Treibeis. Die Ver⸗ Grund schien, die Friedensberhandlungen zu verzögern, zumal Einrichtungen in höherm Grade vermindert werden, indem 4. bindung mit Schweden ist seit gestern abgebrochen. Mehrere Dänemark gegenüber ein Anspruch der Billigkeit schien, das gam Schritt zu uns von Lauenburg durch eigene Opfer hat er auft 3. finn te bengor in Gefahr. Die beiden Belte sind Objekt, welches Dänemark abtrat, als in Beziehung stehend; noch frei von Eis.
J. . werden müssen? Die jetzt bestehende Personalunion mit Preußen den Lasten, von denen Dänemark erleichtert werden sollte, a burch Abfindung Oesterreichs auf Lauenburgs Kosten, der nach
Amerika. New⸗York, 21. Dezember. Der Kongreß
ist bis zum 6. Januar vertagt worden. Ueber die Baumwollen⸗
Namens und im Auftrage unsres hohen Protektors richten wir an Alle, die zu geben Willens und fähig sind, die dringende Bitte, mit uns einem Über 505 Quadratmeilen und über eine Bevölkerung von 1300000 Seelen ausgebreiteten Nothstande durch Darreichen und Sammeln von Liebesgaben thatkräftig entgegenzutreten. Die kauf⸗ männischen Eorporationen, die landwirthschaftlichen Vereine, die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften und Freunde der guten Sache in allen Theilen der Provinz Preußen werden bereit sein, die von uns aufgebrachten Mittel zu vertheilen. In brüderlichem Zusammenwirken mit allen Vereinen, welche den⸗ selben oder verwandte Zwecke verfolgen, insbesondere mit dent Vaterländischen Frauenvereine, der unter dem Protektorate Ihrer Majestät der Königin eine segensreiche Wirksamkeit zu entfalten be= gonnen hat, wollen wir mit Gottes Hülfe nach Kräften Arbeit geben und Arbeit belohnen. Wir hegen die n, , e. offnung, daß unser Beginnen, von der begeisterten Zustimmung ller getragen, unsern daͤrbenden Mitbürgern wirksame Hülfe bringen und der Pro⸗ in , welche dem preußischen wie dem deutschen Vaterlande jederzeit wil 9 ihr Herzblut dargebracht hat, den Dank der Nation abstatten werde.
Jeder der Unterzeichneten wird dankend Gaben entgegen nehmen. Wir ersuchen alle diejenigen Personen und Vereine, welche unser Un⸗ sernehmen“ zu fördern gesonnen sind, ungesaͤumt Hand an s Werk zu legen und did als möglich mit uns in persönlichen oder brieflichen Verkehr zu treten. Gesammelte Beitragssummen bitten wir vorzugs- weise an unsern Schatzmeister, Briefe und Packete an unseren Schrift- führer zu addressiren.
Berlin, den 20. Dezember 1867.
Freiherr von Patow, Georg von Bunsen H. Zwicker,
Vorsitzender, Schriftführer, (Firma Gebr. Schickler)
Unter den Linden 6. Regentenstraße 1. Schatzmeister,
W. T. B.) nicht vor
Gertraudtenstraße 16.
Friedensinstrument zu nennen. Aber selbst zugegeben, daß der Bundesverfassung bevorstehende Eintritt Lauenburgs in den
Wiener Frieden die Mächte mit Recht auch . Absicht ö. Zollverein mit Hinfälligkeit von Zöllen, aus welchen Lauen—⸗
luer ist his Jeff noch kein! Weschlu3 gefaßt. hätten, Lauenburg mit einer Schuld zu belasten, die ihm durg bisher eine Revenüe blos aus dem Transit von über Telegraphische Depeschen
aus dem Wolff'schen Telegraphen ˖ Bureau.
Brüssel, Montag, 23. Dezember, Morgens. Die vom König gemachten Versüche, die gegenwärtige Ministerkrisis zu beseitigen, sind erfolglos geblieben. Das gesammte Ministe⸗ rium hat seine Entlassung gegeben.
London, Montag 23. Dezember, Morgens. Die Polizei inhihirte gestern in Clerkenwell zwei Meetings, welche im Freien stattfinden sollten. Ruhestörungen sind nicht vorgekommen.
Nach Berichten, die pr. Dampfer aus New⸗gork vom II. Dezember eingetroffen sind, wurde die Insel St. Bartolomeo durch vulkanische Eruptionen fast gänzlich zerstört; auch auf der Insel Portorico wurden Erdstöͤße verspürt. — Die einge⸗ troffene Cap-Post meldet, daß die Fieberepidemie, wenn auch im Allgemeinen an Ausdehnung abnehmend, einen bösartigeren Charakter als anfänglich anzunehmen beginne.
Glasgow. Sonntag, 22. Dezember. In der hiesigen Gas— fabrik ist eine Quantität Sprengpulver entdeckt worden.
Warschau, Montag, 23. Dezember, Vormittags. Die im Kaiserreiche geltenden Vorschriften, betreffend das Zeitungs— Abonnement und den Vertrieb von Zeitungen, treten mit dem 1. Januar 1868 auch im Königreiche Polen in Kraft.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 23. Dezemher. In der (22 Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses erklärte der Präsident des Staatsministe— riums, Graf von Bismarck-Schönhausen, gelegentlich der Debgtte über den Gesetzentwurf betreffend die Uebernahme und die Verwaltung der nach den Artikeln VIII. und 1X. des Wie—⸗ ner Friedensvertrages vom 39. Oktober 1894 von den Elbher— zogthümern an das Königreich Dänemark zu entrichtenden Schuld, was folgt:
Zu den Argumenten, mit welchen die Commission ihre Auf— fassung unterstützt, erlaube ich mir, einige Worte zu sagen. Die Kommission geht davon aus, daß durch den Wiener Frieden dem Herzogthum Lauenhurg eine Pflicht zur Theilnahme an der Entrichtung der dänischen Schuld auch dann auferlegt sei, wenn sie früher nicht bestanden hätte. Es ist aber fraglich, ob Preußen, Oesterreich und Dänemark bei ihrem Friedensschluß das Recht gehabt haben, eine Schuld, die Lauenburg bisher nicht afficirte, die nur den anderen beiden Herzogthümern Pro rata zur Last fiel, auf das Herzogthum Lauenburg zu legen. Ich will mich auf eine Untersuchung über die Ausdehnung des Rechts der Eroberung beim Friedensschlusse nicht einlassen, nur Ihnen ein Beispiel vergegenwärtigen, welchen Eindruck es ungefähr machte, wenn bei den im Jahre 1866 erfolgten Einrichtungen der Stadt Frankfurt die Schuld des Herzogthums Nassau pro rata mit aufgebürdet worden wäre, vielleicht aus dem n. weil Frankfurt in Provinzialnezus zu Nassau gebracht worden ist. Ich würde in Bezug auf die Billigkeit
des einen und des andern Verfahrens einen erheblichen Unterschied nicht finden. Es fragt sich ferner, ob die bei— den kontrahirenden Mächte Preußen und Oesterreich, wenn sie
dahin nicht auflag, so hatten dieselben eben sowohl, aus
ben Gründen, so lange die politische Lage , das Recht, Lauenburg wieder von dieser Schuld zu entlaste Dies ist nun, meinem Zeugnisse nach, die Absichk in Gast gewesen, wenn auch der Art. S der Gasteiner Uebereinkunft den entgegenzustehen scheint. Der Art. 8 — ich weiß nicht, ob e hier . ö. ist — lautet:
»An den Bestimmungen des Wiener Friedensvertrages von 30. Oktober 1864 über die von den rz ohen n son gegenüber Dänemark als gegenüber Oesterreich und Preusa zu, übernehmenden finanziellen Leistungen wird durch die gegen wärtige Uebereinkunft nichts ,, doch soll das Herzogthun Lauenburg von jeder Beitragspflicht zu den Kriegskosten heftth bleiben. Der Vertheilung dieser Leistungen zwischen den Het zogthümern Holstein und Schleswig wird der Bevölkerung Maßstab zu Grunde gelegt werden.«
Ich gebe zu, daß diese Fassung der einen wie der anden Auslegung dienen kann. Die ihstch der Kontrahenten wa damals, diese Schuldverhältnisse unerwähnt zu lassen. Es gr schah dies aus denselben Motiven, auf welchen Dänemark he standen hatte — der Kürze wegen gebrauche ich wiederum den Ausdruck lng, — auch an Lauenburg seine Ansprüche su haben. Dieselbe Erwägung machte es nicht rathsam, in Gy. stein Dänemark gegenüber an den zu Lasten der Herzogthümt übernommenen Verpflichtungen etwas zu ändern. Aber guchin Gastein war es nicht die Absicht, der Schuldfreiheit zu präßjudij ren. Sie wurde nur deshalb nicht erwähnt, weil man Einspriz von Dänemark besorgte, und ich erinnere mich genau, mit den Grafen Blome, dem österreichischen Unterhändler, diese Punkt diskutirt zu haben. Er sagte: Wir thun wohl, diese Punkt gar nicht zu erwähnen und daran nicht zu rühren, um keintt Einspruch von Seiten Dänemarks hervorzurufen, die Sache wir sich von selbst erledigen. Und ist Lauenburg, so wurde von öster reichischer Seite argumentirt, nicht verpflichtet, an diesen Schul den Theil zu nehmen, so werden sich die Rechte Lauenburgs spätt herausstellen. Es wurde deshalb auch bei der Ermittelung un Berechnung der Abfindung, die Oesterreich für seinen Antheil n Lauenburg haben sollte, und von der prinzipiell festgestellt wan, daß sie der Hälfte der kapitalisirten Reinüberschüsse des Herz thums gleichkommen sollte, der eventuelle Antheil an der dn schen Staatsschuld nicht in Abzug gebracht, sondern die Rü, Revenüen des Herzogthums in Geldé, wie sie sich stelle n würden ohne Rücksicht. auf diese Schuld, berechnet, sie wurden in rundet Summe auf 2M0„ 00 dänische Thaler angenommen, so daß in Hälfte 100000 Thlr., der mit 4 pCt. kapitalisirte Betrag davo aber 2,500,000 dänische Thaler betrug. Dies ist die Summe für welche Lauenburg selbst die österreichische Herrschaft üle Lauenburg gbgetgust hat, gewissermaßen das Lösegelt, welt Lauenburg bezahlt hat. Diese Summe ist als Schuld auf di lauenburgischen Domainen radicirt und ihre Verzinsung wird z den lauenburgischen Revenüen bestritten. Mindestens besteht da Recht für Lauenburg, diese Summe, welche es zur Ablösum der österreichischen Herrschaft gezahlt hat, zur Compensation st bringen, und sie ist bedeutender, als diejenige, welche man h genwärtig Lauenburg anrechnen will für den Antheil an l dänischen Schuld. Es wurde, wenn man sich denkt, daß de
das Recht dazu gehabt haben, die Absicht hatten, dieses Recht
Gasteiner Vertrag nicht geschloͤssen wäre oder in diesem Auhw,
auf der Basis der Erwerbung Lauenburgs durch Preußen mög⸗ mit den Militair- und sonstigen Lasten des Nord⸗
zusammenhängenden Steuern, lassen würde, der hoch genug wäre,
Bunde klagbar wird — ein eigenthümliches Verhältniß, wenn
gegenüber, — welches
pro Kopf bezog, die mit demselben Augenblicke schwin⸗
3 Thlr. d Zutritt zu dem Norddeutschen Bunde, der nur
det, ö der
lich war, 1 Bundes mit 85,00 Thlr. für dieses kleine Herzog thum, — diese Lasten sind derart, daß der Ueberschuß, den Lauenburg gewährte, als wir es erwarben, in diesem Jahre bereits einem Defizit von 30 000 Thlrn. Platz gemacht hat. Ein Defizit, welches sich allerdings mit dem Zutritt Lauenburgs zu dem Zollverein ermäßigen wird, aber doch immerhin keinen reinen Ueber⸗ schuß, auch selbst nach Einführung sämmtlicher Zölle und der damit
um die Verzinsung dieser Schuld zu decken. Zur Durchfüh⸗ rung des Rechts, welches die preußische Landesvertretung für die Zeit, wo die Personal-Union besteht, Lauenburg gegenüber zu haben glaubt, würde meines Erachtens kein anderer Weg offen stehen, als der, daß Preußen gegen Lauenburg beim
ein Souverain gegen sich selbst klagt; aber ein Aus⸗ kunftsmittel ließe sich schließlich dadurch finden, und ich glaube, daß, wenn die Rechts- Institutionen des Bundes erst weiter ausgearbeitet sind, als in diesem Augenblick, das der rich: tige Weg sein würde, diese Streitfrage zu erledigen. Aber bei der geringen praktischen Bedeutung, welche ich ihr beizulegen vermag, möchte ich doch die Bitte wiederholen, diesem Ländchen unter den drei Herzogthümern das erste wär, das Preußen freiwillig entgegenkam und sich anzuschließen bereit war und auch sich enger anzuschließen bereit war, wenn nicht damals die inneren Verhältnisse Preußens eine Verstän⸗ digung darüber erschwerten, diesem Ländchen gegenüber nicht die, ich kann wohl sagen, ungerechte, jedenfalls harte Behand⸗ lung zu sanctioniren, die ihm in Wien angesonnen wäre, wenn die Annahme der Kommission über die Absichten der kontra⸗
hirenden Mächte richtig wäre.
Aufruf. . Nachdem wiederholte Mißernten das Gedeihen der Provinz Preu— ßen beeinträchtigt hatten, ist durch die beispiellose Nässe der verflossenen Sommer- und Herbstmonate die Hoffnung des Landmannes, nament. sich in der östlichen Hälfte der Provinz, beinahe vollständig vernichtet worden. Da es an lohnender Arbeit mangelt, werden die hohen Ge⸗ treidepreise dem Armen geradezu unerschwinglich. Für diejenige Be⸗
von Below-⸗Hohendorf von Berg-Perscheln, Gerson, Bleichr öder, Geh. Ober ⸗Reg. - Rath Boretius, C. von Dach- rö den, A. Bekrbrüc, Graf zu Dohna - Finckenstein, von k Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Friedberg, A. Hansemann⸗ Freiherr von Hoverbeck, Graf von Lehndorff⸗Steinort, Julius Levy, Victor von Magnus Meyer ⸗Magnus, Paul Mendelssohn- Bartholdy, J. Menger, Kammerherr und Major zD von Normann, General⸗Lieutenant a. D. von Prittwitz Freiherr von Romberg, Freiherr von Lyncker, von Saucken⸗Julienfelde, von Saucken⸗Tarputschen Graf von Schwerin⸗Pußar, von Tettau-⸗Tolks, Franz Voll⸗ gold, Robert Warschau er, Geh. Ober⸗Reg⸗Rath Wulfshein, Polizei ⸗Präsident von Wurmb.
— Das „Amts ⸗Blatt des Königlichen Post⸗Departements⸗ (Nr. 71 vom 19. ö enthält He . eneral⸗Verfügungen⸗ vom 16. Dezember, betreffend die Ermäßigung des fremden Portos für Kreüzband-Sendungen nach und aus Griechenland zig Frankreich, und vom 17. Sezember, betreffend die Einführung des direkten Zei⸗ tungs ⸗Verkehrs mit den Post-Anstalten in Sachsen, Sachsen ⸗Alten⸗ burg, Mecklenburg⸗Schwerin, Meckllenburg⸗Strelitz, Oldenburg, Braun⸗ schweig, Bremen, Hamburg und Lübeck.
— Die Nr. 50 (vom 20. Dezember) des Justiz · Ministerial⸗ Blattes « enthält folgendes Erkenntniß des Königlichen Qber⸗Tri⸗ bunals vom JI. September 1867: Ein Kaufmann muß jedesmal am Schlusse des mit der Eröffnung des Geschäfts beginnenden Ka lenderjahres seine Bilanz aufstellen; eine angebliche Unmöglichkeit wegen geschäftlicher Ueberbürdung kann ihn nicht von dieser Verpflich- tung befreien. Dem Ermessen des Richters ist es anheimgegeben, nach Maßgabe der etwa besonders obwaltenden Umstände eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.
Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten.
Saarbrücken, 20. Dezember. Die Arbeiten zum Bau der Saarbrücken⸗Saargemünder Eisenbahn sind in diesen Tagen in An⸗
griff genommen worden. z . Wien, 21. Dezember. In Folge starken Schneefalles haben die Züge auf sämmtlichen Nordbahnlinien, so wie auf der Staats- bahn zwischen Wien und Reu-Szoeny und zwischen Marschegg und 8 für Personen und Güter eingestellt werden müssen. London, 185. Dezember. Welchen Nutzen die Einführung von Vieinal-Bahnen nach sich zieht, zeigt die Bahn von Leven nach
völkerung, welche zur Arbeit inn Freien fähig ist, werden die aller Orten
durch den Staat ins Leben gerufenen oder geförderten Unternehmun⸗
gen von Runststraßen, Eifenbahnen und Landes Meliorgtionen hoffentlich anhaltenden Verdienst gewähren. Für die öffentliche Armen⸗ pflege werden die Kreis- und Kommunal-Verbände / 9 so weit es nöthig ist, mit staatlicher Unterstützung — zu sorgen hahen. Es gilt nunmehr, auf dem Wege freier Vereinsthätigkeit, derjenigen zahlreichen Klasse von Personen beiderlei Geschlechts, welche auf häusliche Arbeit angewiesen und dazu befähigt ist, vor Allem Beschäftigung jeder Art, durch Spinnen und Weben Siricken und Nähen u. s. w. zu vermitteln, die Vertheilung dieser Arbeit an Ort und Stelle zu betreiben und deren er ni zu, verwerthen;
Um dieses Werk der Nächstenliebe und des Patriotismus fest zu begründen und über das ganze Vaterland zu verbreiten, sind die Unterzeichneten, auf Anregung und unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen zu einem
Hülfsverein für Ostpreußen
zusammengetreten.
East-of⸗Five (2 deutsche Meilen lang) deren Verwaltung von Whisky⸗ Destillateuren, Landwirthen und, kleinen Bantiers ausgeführt wird. Ditselbe geht durch einen Landstrich ohne alle größere Industrie. Leven, mit kaum 2000 Einwohnern, ist der wichtigste Ort am Ende der Bahn; die ganze Gegend ist arm. Leven lieferte im ersten Jahre 1856) LIS06, 1861 dagegen 16000 Fr. Einnahme, East-of ⸗Five die Hälfte hiervon. Die Bahn hat nur 3 Stationen, deren Gebäude sämmtlich aus Holz verfertigt sind. Der Personentarif, beträgt per deutsche Meile 123 bis 165 Kreuzer der Gütertarif für die Kilometertonne etwa 31 Kreuzer. — Im Jahr 1864 betrug das Actienkapital 575.000 Fr. welches sich zu 8 FpCt. rentirte. Dagegen verzinste die Gesellschaft 125600 Fr. Obligationen zu 4 pCt., 328,000 Fr. Schulden zu 4 pCt., besaß einen . von 125000 Fr. Sie nahm 7,000 Fr. ein, also auf die Meile nicht 13000 Fr. und hatte 13,900 Fr. Kosten, d. i. gegen 7300 Fr. auf die Bahnmeile. 36 = Der »Moniteur« zeigt an, daß vom 1. Januar 6 Im . der Tele⸗
Frankirmarken für Telegramme eingeführt werden.
gemeinen wird von jenem Zeitpunkte ab die Frankirung