1867 / 307 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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den Darlehnskassenscheine monatlich zur allgemeinen Kenntniß

zu bringen. §. 9.

lösung Minister bestimmen wird.

Die Bekanntmachung dieser Kassen mit der Aufforderung zur Einlieferung der im Umlauf verbliebenen Darlehnskassen⸗ scheine, jedoch vorläusig ohne Bestimmung eines Präklusip— termins, ist durch den Staatsanzeiger, so wie durch die Amts⸗ blätter in sämmtlichen Provinzen zu erlassen und in ange— messenen Zeitfristen zu wiederholen.

„10. Wer einen Darlehnskassenschein nachmacht oder verfälscht oder dergleichen nachgemachte oder verfälschte wissent⸗ lich verbreiten hilft, unterliegt den Bestimmungen der §§. 121 und 122 des Strafgesetzbuchs.

§. 11. Dem Landtage ist bei der nächsten regelmäßigen Zusammenkunft desselben (Art. 76 der Ec uns über die Ausführung dieses Gesetzes, mit welcher der Finanzminister be⸗ auftragt ist, Rechenschaft zu geben.

§. 12. Alle diesem Gesetze zuwiderlaufenden Vorschriften sind aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1867.

(C. 8) Wi lh e lm.

Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Selchow.

v. Ro on. Gr. v. Itzenplitz.

v. Mühler. Gr. zu Eulenburg.

Leonhardt.

Allerhöchster Erlaß vom 27. November 1867, betref⸗ fend den Wegfall von Schifffahrts⸗Abgaben bei den Hebestellen zu Rothebude und Platenhof.

. Auf Ihren Bericht vom 24. d. Mts. genehmige Ich, daß diejenigen Schiffsgefäße, welche bei den Fahrten von Elbing und dem Frischen Haff nach der oberen Weichsel oder auf dem— selben Wege in entgegengesetzter Richtung den Weichselhaffkanal

Die Darlehnskassenscheine sind nach dem 31. De⸗ zember 1879 aus dem Umlauf Behufs der Vernichtung zurück- zuziehen. Nach diesem Tage werden dieselben nur noch zur Ein⸗ bei denjenigen Kassen angenommen, welche der Finanz⸗

Nr. 6949 das Gesetz, betreffend die Abhülfe des in d

Nothstandes, Vom 23. Dezember 1867, und unter

Nr. 6950 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. November 183 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kren Steinfurt, Regierungsbezirk Münster, in Bezug auf den Ba und die Unterhaltung einer Chaussee von Metelen bis zu Grenze des Kreises Ahaus in der Richtung auf Doodts Kotten

Berlin, den 29. Dezember 1867.

Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

WMꝛinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Suche zu Stettin ist zum Köniali Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als ich bei . schlesischen Eisenbahn zu Beuthen O. S. angestellt worden.

Liebscher ist zu

Der bisherige Kanzlei⸗Diätar Eduard Geheimen Kanzlei⸗Secretair ernannt worden

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizina Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Düren ist der ordentliche Dr. Sénéchaute zum Oberlehrer befördert . deim

Finanz⸗Ministerium.

Das Haus der Abgeordneten hat sich bei der Vorberathunt des Staatshaushalts Etats für das Jahr 1868 mit n, . . . . die von den Civil-Staatsdienern nach den Bestim des Pensions⸗Reglements vom 30. . . m 1. höchsten Verordnung vom . Mai 186, (Gef. S. S. 713 u entrichtenden einmaligen und fortlaufenden Pensions beitri vom 1. Januar k. J. ab nicht mehr erhoben werden, fast einstimmig einverstanden erklärt; es ist daher vorausst sehen, daß dieser Beschluß bei der Schlußberathung des Etatz

Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenze

benutzen, von Entrichtung der nach dem Tarife vom 14. Fe⸗ bruar 18653 (Gesetz⸗Samml. von 1853 S. 82) bei den Hebe⸗

ebenfalls angenommen werden und deninächst auch die gu

stimmung des Herrenhauses erhalten wird.

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Rriegs⸗Ministerinm.

Vorthman, Ober⸗Revisor vom vormaligen Hannover⸗ chen Kriegsministerium, Nitsch e, Intendantur⸗Seeretair vom h Ar⸗mee⸗Corps, Hoffmann und Duhr, Intendantur⸗Secre⸗ faire vom Garde ⸗Corps, Gaertner und Alpert, Intendan⸗ mur⸗Secretaire vom 3. Armee -Corpsß, sind zu Geheimen ex— pedirenden Secretairen und Kalkulatoren beim Kriegsministe— rum ernannt.

Angekommen: Der General der Kavallerie, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur von Nainz, Prinz Woldemar zu Schleswig- Holstein⸗ Sonderburg⸗Augustenburg, von Mainz.

Der Generalmajor und Commandeur der 34. Infanterie⸗ Brigade, von Pritzelwitz, von Kiel.

Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaub⸗ niß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden ze. zu ertheilen, nd zwar: inpecgürstlich Waldeckschen Militgir-VFerdienst—

Kreuzes zweiter Klasse:

dem Oberst⸗Lieutenant v. Uech tritz, à la suite des 3. Hes⸗ ischen Infanterie⸗Regiments Nr. 83 und persönlichen Adjutan— . Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont, dem Major Wienand im 4. Pommerschen Infanterie ⸗Regi⸗ ment Nr. 21 und dem Hauptmann und Tompagnie⸗Chef Hhencke im 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 96 bes Com mandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Herzog⸗ lich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen:

dem Major von Weise, Commandeur des Magdehurgi⸗ schen Husaren⸗Regiments Nr. 10, und dem Major von Wit⸗ tich, genannt von Hinzmann-Hallmann, etatsmäßigen Stabsbffizier in demselben Regiment;

des Ritterkreuzes desselben Ordens: . dem Premier⸗Lieutenant von Redern im Magdeburgi⸗ schen Husaren⸗Regiment Nr. 19, des Verdien st⸗Kreuzes erster Klasse desselben Ordens: .

den Wachtmeistern Mendorf und Wahl, so wie dem Stabs⸗Roßarzt Schönfeld im Magdeburgischen Husaren⸗ Regiment Nr. 10; .

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich

die Königin versammelte Abends im Königlichen Palais das Damen⸗Comits für den bevorstehenden großen Bazar zum Besten der Nothleidenden in Ostpreußen. ;

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden he d r hd ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des vorgestrigen Vormittags militairische Meldungen entgegen, dinirte mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin bei den Majestäten und erschien Abends im Opernhause.

Um 11 Uhr des gestrigen Tages empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Oberst⸗Lieutenant von Alvensleben, Commandeur des Ulanen⸗Regiments Nr. 16, . hierauf einem Comité zur Linderung der Noth in Ostpreußen und nahm um 35 an der Familientafel im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl Theil.

. Das Sta ats⸗Ministerium einer Sitzung zusammen.

Gestern, den 29. Dezember, 7 Uhr früh, verschied hier⸗ selbst der General der Kavallerie, Chef der Landgensdarmerie, Kommandant von Berlin und Mitglied des Herrenhauses, Gebhard Carl Rudolph von Alvensleben, im 70. Jahre seines Lebens.

trat heute Mittag zu

Nach den beim Ober⸗-Commando der Marine eingegan— . Nachrichten hat S. M. S. Vineta« am 23. Oktober die hede von Yokohama verlassen und ist am 28. im Hafen von Nagasaki angekommen, nachdem am Tage vorher das Schiff beim Passiren der Hirado⸗Straße zwischen der Insel gleichen Namens und der Insel Kiusiu in einer Entfernung von prpr. 45 Seemeilen von Nagasaki eine mitten im Fahrwasser der Schiffe liegende, bis dahin völlig unbekannte und in keiner Seekarte verzeichnete Untiefe berührt hatte.

Beim Vollschlagen eines der ausgesetzten Boote ertranken von den sieben darin befindlichen Leuten die Matrosen 4. Klasse Carl Kohl aus Danzig, Joseph Glosa aus Pogorsch im Kreise Neustadt, Regierungsbezirk Danzig, und Au gust Bor— chardt aus Kolberg ⸗Deph im Kreise Furstenthum, Negierungs⸗ bezirk Köslin, während die übrigen vier glücklich gerettet

wurden. . . Von den Ertrunkenen hat nur die Leiche des Kohl auf⸗

stellen zu Rothebude und Platenhof zu zahlenden Schifffahrts— Abgaben bis auf Weiteres befreit bleiben. lich Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffent⸗ ichen.

Berlin, den . November 1867.

Wilhelm. Freiherr von der Heydt. Graf von Itzenplitz. An

Um die erheblichen Weiterungen zu vermeiden, welche das Rechnungs⸗ und Kassenwesen damit verbunden sein . daß die von den am 2. Januar k. J. zu leistenden Besoldung⸗ zahlungen zur Hebung gelangenden Pensionsbeiträge spaͤler zurückgezahlt werden müßten, veranlasse ich die Königliche Re gierung, sofort anzuordnen, daß von den vom 1. Januar k J ab zu zahlenden Besoldungen die laufenden Pensionsbeitrast nicht mehr erhoben und die Ein Zwölftel-Beiträͤge zum Pen⸗ sionsfonds bei neuen Anstellungen und von Gehaltszulagen, den Finch hmintster Und ch Mintster fan welche vom 1. Januar k. J. ab erfolgen, nicht ferner in Ansaz dani. Hern erb, und fentliche Mrheissn gebracht werden, wobei jedoch ausdrücklich vorzubehalten is, daß, wenn wider Erwarten der Erlaß der Pensionsbeitragt

noch Anstand finden sollte, dieselben bei der nächstfolgenden

z 6 = Gehalts- oder Pensionszahlung nachträgli n i k n,, , e,. detreffen Die ere be, n ö. . e n die Aufhebung der . Polizei-Directionen zu Osnabrück Zulagen, deren Zahlung noch im laufenden Jahre beginnt,

und Hildesheim. müssen vollständig eingezogen werden, wenn Auch die letzten Auf den Bericht vom 13. Dezember d. Is. bestimme Ich,

Raten der Abzüge erst im nächsten Jah illi ** ö . hre fällig werden und daß die Polizei⸗Ordnungen für die Stadt Osnabrück vom zu vereinnahmen sind. .

14. Juli 1859 (GesetzSamml. für das vormalige Königreich Schließlich bemerke ich, daß diese Anordnungen auf dien. Hannover S. 729 ff) und für die Stadt Hildesheim vom gen Verwaltungen, deren Einnahmen und Ausgaben auf den 21. Juni 18359 sebendaselbst S. 679 ff) mit dem 1. Januar Etat des Norddeutschen Bundes übergegangen sind, keine Am k. J. außer Kraft treten und ermächtige Sie, die Ortspoölizei in wendung finden. den genannten Städten den dortigen Stadtgemeinden zur' eige. Berlin, den 16. Dezember 1867. nen Verwaltung nach Maßgabe der bestehenden allgemeinen Der Finanz⸗-Minister. Vorschriften und insbesondere unter Vorbehalt der, der Staatzs— Freiherr von der Heydt. regierung nach 8. 78 der Revidirten Städte⸗Ordnung für Han- nover vom 24. Juni 1858 und nach §. 2 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesiheilen vom 20. September d. J. zustehenden Befugnisse zu überlassen. Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung be— kannt zu machen. Berlin, den 21. Dezember 1867.

Wilhelm.

Gr. zu Eulenburg. An den Minister des Innern.

Sachsen-Ernestinischen Haus or dens dem Major von Delitz im 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 96, . des dem Herzoglich Sachsen-Exnestinischen Haus⸗ Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Kreu zes: dem Zahlmeister Siegm und im 3. Thüringischen Infan⸗ terie Regiment Nr. 7l, so wie des Fürstlich Schwarzburgischen Ehren kreuzes dritter Klasse: dem Hauptmann von Poseck, aggregirt dem 2. Garde— Regiment zu Fuß, dem Hauptmann von Wolffersdorff, eg ut dem 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71 und dem Premier- Lieutenant Burchardt im 3. Magdebur⸗ gischen Infanterie⸗Regiment Nr. 66, kommandirt als Adjutant bei der 8. Division.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der König empfingen gestern nach 9 Uhr den Oberst-Lieutenant von Alvensleben, Eommandeur des 11. Ulanen⸗Regiments, welcher Allerhöchstdenenselben Meldung abstattete von dem Ab— leben seines Vaters, des Generals der Kavallerie und Kom⸗ mandanten von Berlin, von Alvensleben. .

„Um 12 Uhr nahmen Se. Majestät der König aus den Händen des Premier-Lieutenants im 2. Garde- Dragoner-⸗Regi⸗ ment, von Kotze, die Orden des verstorbenen Vaters desselben, des Majors a. D. von Kotze, entgegen, und empfingen den roßbritannischen General-⸗Konsul Lade aus Geisenheim, den ouverneur von Berlin, General der Kavallerie Grafen Waldersee, den kommandirenden General, des Garde⸗Corps, Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit, und den bisherigen preußischen Gesandten in Mexiko, von Magnus.

Heute Vormittag empfingen Se. Majestät den zweiten Ober · Jägermeister, Grafen Stolberg⸗Wernigerode, nahmen um Il Uhr den Vortrag des Geheimen Kabinets-Raths von Mühler und demnächst die Meldung des General⸗Majors von Pritzelwitz, Commandeur der 34. Infanterie Brigade, entgegen.

Ihre Majestät die Königin wohnte gestern dem

. und am 29. Oktober er. in Nagasaki bestattet werden nnen.

Mecklenburg. Schwerin, 28. Dezember. Se. . liche Hoheit der Großherzog hat sich heute Morgen na Sto ns dorf begeben. . Hessen. Darmstadt, 26. Dezember. Von Seiten der Armeedivision sind an die pensionirten und zur Disposition gestellten Offiziere Anfragen gerichtet worden, ob sie bei der bevorstehenden Formirung von Ersatz und Landwehr⸗ Bataillonen in den Militairdienst einzutreten geneigt seien. Von vielen Seiten ist, wie dem »Frkf. Journ. geschrieben wird, bereits die Zug schriftlich eingereicht worden Baden. Karlsruhe, 27. Dezember. Das Kriegsmini— sterium hat die Aufforderung ergehen lassen, junge Leute zwi⸗ schen 17 und 23 Jahren, welche in das Großherzonl. Armee⸗ Corps auf Offiziersbeförderung und nach 6monatlicher Dienst⸗ zeit in die preußische Kriegsschule zu Engers mit einjährigem Tursus einzutreten beabsichtigen, sollten sich bis zum 15. Januar

k. Is. melden.

Württemberg. Stuttgart, 27. Dezember. (Fr. Journ. Der der Ständeversammlung vorgelegte Entwurf des Verwaltungsgesetzes basirt auf der Gründlage der Volks- theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten. Es ist den Gemeinden, Bezirken und Kreisen die Möglichkeit eröffnet, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen; 64 gewählte Bezirksräthe stehen den wirthschaftlichen und polizeilichen Geschäften vor, und 8 Kreisräthe befassen sich mit der Erledigung der schwierigen Verwaltungsrechtsfragen. Das nöthige Zusammenwirken in den Geschäften soll durch delegirte Ministerialräthe herbeigeführt

werden.

28. Dezember. Das heutige Regierungsblatt Rr. 21 enthält: I) Eine Königliche Verordnung, betreffend die Einfüh⸗ rung einer Landessynode in der evangelischen Kirche von Würt⸗ temberg; Y eine Königliche Verordnung, betreffend die Stellung des Ministeriums des Kirchen⸗ und Schulwesens bei Angelegen⸗ heiten der , . . Kirche; 3) eine Verfügung des Finanz⸗ Ministeriums, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern.

Bayern. Munchen, 27. Dezember. Der neuernannte Gottesdienste in Bethanien bei. Das Familiendiner fand bei Gesandte beim heiligen Stuhl, Hr. v. Sigm und, ist nach Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Karl statt. Ihre a . ion abgereist.

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An sämmtliche Königl. Regierungen in den alten Landes— theilen, so wie an die Regierungen in Sigmaringen,

Cassel und Wiesbaden.

Die Ziehung der 1. Klasse 137. Königl. Klassen-Lotteni wird nach planmäßiger Bestimmung ams. Januar k. I/ früh 8 Uhr, ihren Änfang nehmen, das Einzählen der sämmt— lichen gö, 090 LooseNummiern nebst den 4609 Gewinnen ge dachter 1. Klasse wird schon am 7. Januar k. J, Nachmittag 2 Uhr, durch die Königl. Ziehungs? Kommissarien im Beisem der dazu besonders w, Lotterie⸗Einnehmer Herren Hemptenmacher, Stei belt und Typ ke von hier öffentlh im Ziehungssaal des Lotterie⸗Gebäudes stattfinden.

Berlin, den 30. Dezember 1867. . Königliche General-Lotterie-Direction.

Staats ⸗Ministerinm.

Das 127. Stück der Geseß⸗Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter