1867 / 308 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

6964. den Allerhöchst

Osnabrück und Hildesheim. Berlin, den 351. Dezember 1867 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.

Ministerinm der geistlichen, Unterrichts und Me dizinal⸗ Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Rössel ist der ordentliche Lehrer Rau⸗

tenberg zum Oberlehrer befördert worden.

„Beim Gymnastum zu Gnesen sind die Lehrer Dr. Teich⸗ müller und Dr. von Kozlowski zu . .

worden.

Der Geistliche Dr. Dreher ist als katholischer Religions⸗

lehrer am Ghmnasium zu Hedingen angestellt worden.

Nr. 69 öchsten Erlaß vom 21. De ember 1867 betreffend die Aufhebung der Königl chen . zu

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immatrikulirken Vorlesungen überhaupt Theil 963.

Senehmigung des zettigen Rektors 19, die Gesammtzahl der ni uhörer ist demnach 356. Es nehmen souhin an .

Nicht amt lich es. Preußen.

der Hofmar

des Militair Kabinets.

Mag dalenen⸗Stift.

empfing um 15 Uhr den Minister⸗Residenten von agnus.

Berlin, 31. Dezember. Seine Majestät der König haben

ich Schwedischen Vice K in Stralsund, Konimerzienrath Spalding 6 är bn gn l

von Schweden Masjestät ihm

Allergnädigst geruhf, dem Königl

Anlegung des von des Königs

verliehenen Ritterkreuzes des asa⸗Ordens zu ertheilen

heute Morgen in Eösln rückständig gewesen. 238. Dezember.

Beet ann tm ach ung.

In dem nordöstlichen Flügel des hiesigen Bahnhofsgebäudes de anuar k. J. eine

Königlichen Ostbahn Küstriner Bahn) wird am J. Telegraphenstation für den allgemeinen Verkehr elzffs werden.

Innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin und in deren nächster , bestehen nunmehr Telegraphen ˖ Stationen an 3

rten:

N) in der Französischenstraße Nr. 33 c. Central · Station), 23 im , Neue Friedrichsstraße Rr. 1 = 64, 3) im Königlichen Postgebäude, Königsstraße Rr. 60, im Thorgebäude am Hranienburger Thore,

im Thorgebäude am Potsdamer Thore,

in der Gr n ollen fran Nr. 8, in der Wilhelmsstraße Rr. 21, in der Blumenstraße Nr. 84, in der Sebastiansstraße Nr. 78,

in der Belle ⸗Allian cestraße Nr. W,

in der Landsbergerstraße Nr. 89,

im Bahnhofsgebäude der Königlichen Ostbahn,

in Schöneberg, Nin Moabit, auf dem Gesundbrunnen und

in Pankow.

Die Central-⸗Station hat Tag und Nachtdienst, die sämmtlichen

übrigen Stationen haben vollen Tages dienst.

Stationen zur Auswechselung gelangen, betragen im einfache sbis zu 20 Worten) 3 Sgr. Für die Depeschen . .

Die Gebühren für Telegramme, welche zwischen den r

Central⸗ Station erfolgte. Berlin, den 39 Dezember 1867 Der Königliche Ohh. selegraphen . Inspektor. o ther.

. Bekanntmachung. Die in Wesel, Regierungsbezirk Düsseldorf, bestehende Telegraphen Station mit beschränktem Tagesdienste wird vom 1. Januar k. Is

Satze

2166 r eren Orten sind bei sämmtlichen Stationen nur die Gebühren zu ent⸗

richten, welche erhoben werden würden, wenn die Aufgabe bei der

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ab in eine solche mit vollem Tagesdienste (etr. §. 4 der Telegraphen⸗

Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗

Verein) umgewandelt. Coͤln, den 29. Dezember 1867.

Der Königliche Qber - Telegraphen · Inspektor. Richter.

== Uebersicht über die Zahl der Stu diren den auf der Könia— lichen Rheinischen Fries dri he r ien g n fa er st uf zu He n gn im Winter⸗Semester 186768: Im Sommer⸗Semester 1865 sind im- matrikulirt gewesen laut Nachweisung vom 29. Mat 1867: 921; nach Aufstellung dieser Nachweisung wurden noch immatrikulirt 9, zusam⸗ men 930. Davon sind abgegangen 403. Es sind demnach geblieben 527. Dazu sind in diesem Semester gekommen 400. Die Gesammt⸗ zahl der immatrifulirten Studirenden beträgt daher 977. Die katho⸗ lisch'theologische Fakultät gaht 213 Inländer, 3 Ausländer, zusammen

16; die evangelisch- theologische Fakultät 15 Inländer, 2 Ausländer, zusammen 47) die juristische Fakultät. 157 Inländer, 14 Ausländer, . 171; die medizinische Fakultät 191 Inländer, 13 Auslän⸗ er, zusammen 64 die philosophische Fakultät a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 228, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834: —, ch In⸗ länder ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 dess. Reglements 18, zu⸗ sammen 249 Inländer, d). Ausländer 43, Summa 289. Unter den

der und 21 Ausländer, welche der landwirthschaftlichen Akademie zu

besuchen die hie

/

r Thüringischen Ban schkontrakte .

rung das Ersuchen um Ordnung.

Seffen.

Zusammentritt

baldige Vor

Darmstadt,

27. Dezember. der Kammern

ist nunmehr, wie der »A. A

sicht genommen.

28. Dezember. Die »Darmst. Bta— reibt: dem im Großherzoglichen Re en e 96

zirten Gesetz, betreffend »die rhebung einer Abgabe von

ung unter den Zollvereins— Recht, den Handel mit Salz ereinsstaaten usgeübt wur

30 Kr.

. Da das Großherzog u denjenigen Zoll. verxeinsstaaten gehört, welche das Gannon pol irh i . haben, so hört also dieses Monopol mit Schluß des Jahres auf und treten damit die beiden Staats⸗-Salinen Rauh eim und Theodorshalle, so wie die Privat⸗Saline Ludwigs halle zu Wimpfen, von welchen der Staat bisher das Salz bezogen und in, besonderen Magazinen im Großen (sackweise) verkauft hat, bezüglich des Verkaufs ihres Produkts in die freie Konkurrenz ein. Wie versichert wird, haben die drei genannten Salinen die bisher bestandenen Salzmagazine übernommen und sind auch die bisherigen Salzmagazins verwalter, so weit nöthig, von der Staatsregierung ermächtigt worden, das Salz⸗

etto⸗

linen fort zu besorgen.

verkaufsgeschäft für Rechnung und in Auftrag der resp. Sa⸗

Es findet hiernach also der Verkau von Salz im Großen in den bisherigen Magazinen nach 3

vor .

30. Dezember. (Darmst. Ztg.) Das heute er ienene Regierungsblatt Nr. 51 enthält ' . ein bene en des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, die Gesetze und Verordnuüngen des Norddeutschen Bundes betreffend. Die ngchstehenden, durch das Bunbes— gesetzblatt des Norddeutschen Bundes für die zu diesem Bunde gehörigen Gebietstheile des Großherzogthums bereits verkündig⸗ ten Geßztze, nämlich: I) über das Paßwesen vom 19. Oftober 1867, 2) über die Freizügigkeit, vom J. Rovember 1867; 3) be⸗ treffend den Bundeshaushalts ⸗Etat für das Jahr 1867, vom

4 November 1867, 4 betreffend die Organisation der Bundes⸗ Konsulate, so wie die Amtsrechte und Pfli = Konsuln, vom S. November ie, 5) ,,,

ordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zweck Immatrikulirsen der philosophischen Fakultät befinden sich Inlän. d ñ

betreffend den außer⸗

er Erweiterung der Bundes⸗Kriegsmarine und der Herstellung

? —ĩ der Küstenvertheidigung, vom 9. Nove nb Poppelsdorf . Außer diesen immatrikulirten Studirenden d gung nber lG,, 6 betreffend

ie vertragsmäßigen Zinsen, vom 14 November 1667 7) be⸗

e Universität als ö s ö . ic . , nur zum Hören der d'r er fen treffend die Feststellung des Haushalts. Etats des Norddeutschen

Pharmazeuten 17, 7) mit spezieller

Bundes für das Jahr' 1868, vom 306. Sttober 1867 werden

e Berlin, 31. Dezember. Se. Ma e ät d König milita itische Meldungen, so wie 9 ele gt

chaͤlle, des Polizei⸗Präsidenten von Berli

Wurmb, und des General · Adjutanten von Tresen e; Ihre Majestät die Königin besichtigte gestern das Se. Königliche Hoheit der Kron rinz nahm

gestrigen Vormittage misltäirische . * . 2

Die englische Post aus London den 30. d. M. fri ist laut telegraphischer Meldung an das Hen rar . n;

Se. Hoheit der t dem herzoglichen Hoflager nach In

andtag die

an die Staats regie⸗ ge einer Notariats⸗

Der Wieder. Feitung; gemeldet wird, definitiv für den 15. E. Mist in Kuh-

Nach 45 publi⸗

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, im Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß ebracht. ; Baden. Karlsruhe, 2. Dezember⸗ Die auf das Wehrgesetz bezüglichen Arbeiten, schreibt man dem Schwäb. Merkur, werden r eifrig e n, man hofft in Bälde die Vollzugs⸗Instruetion beendigen zu können. ö

Württemberg. Stuttgart, 29. Dezember. Die König⸗ liche Verordnung, betreffend die Einführung einer Landessynode in der , Kirche von Württeniberg, bestimmt, die Synode solle aus 46 gewählten und 6 vom 3 ernannten , bestehen. Gegenstand der Berathung soll zunächst die irchenverfassung sein. .

Bayern. München, 29. Dezember. Durch Königliche Entschließung vom 25. d. sind in der Armee eine Anzahl Per⸗ sonalveränderungen im Stande der Stabs- und Oberoffiziere erfolgt. Befördert wurden 3 OberstLieutenants zu Obersten, 13 Majore zu Oberst⸗Lieutenants, 4 Ober⸗Lieutenants zu Haupt⸗ leuten, 6 zu Rittmeistern, 7 Artillerie⸗Unter⸗Lieutenants zu Ober⸗Lieutenants u. s. w., außerdem fanden noch eine Anzahl Penstonirungen, Versetzungen und Charakterisirungen zum nächsthöhern Grade statt. . 4

Die »Hoffm. Korresp.« schreibt: Die Kreis-Gewerbs⸗ und Handel s⸗Kam mern sollen verordnungsgemäß am zwei- ten Montag im Monat Februar zusammentreten. Da jedoch Angesichts der neuen Gewerbegesetzgebung und der damit in Verbindung stehenden Umgestaltung der gewerblichen Verhält⸗ nisse und der gewerblichen Vertretung dringliche Vorlagen Sei— tens der Königlichen Staatsregierung nicht zu machen sind, so erachtete die Mehrzahl der diesrheinischen Fabrik- und Handels— räthe einen Zusammentritt im Februar 1868 nicht veranlaßt. So viel bekannt, hat sich nur der Fabrik- und Handelsrath von Ludwigshafen für die Einberufung der Kreis⸗Gewerbs⸗ und Handels- Kammer ausgesprochen. .

Gegenüber dem Beschlusse des II. Ausschusses der Kammer

der Abgeordneten gegen die ohne Zustimmung der letzteren er⸗ folgte Erhöhung des unentziehbaren Standesgehaltes eines Ministers von 3000 Fl. auf 6000 Fl., Verwahrung einzulegen haben die Königl. Staatsminister eine Erkläͤ— rung in das Ausschuß⸗Protokoll ,,,, Wir entnehmen derselben Folgendes: »Die Festsetzung des Standesgehaltes bil⸗ det ein verfassungsmäßiges Recht der Krone. Die Bestimmung in S. 6 der 1X. Verfassungs- Beilage, welche die Verhältnisse der Staatsdiener normirt, läßt dies unzweifelhaft entnehmen, und die §8§. 7 und 8 dieser Verfassungs-Beilage regeln den Standesgehalt nur für den Fall, wenn die Krone von ihrem Rechte der Ausscheidung desselben im Anstellungs⸗ Dekrete oder in einem besonderen Normative nicht Gebrauch gemacht hat. In der Praxis hat sich gegen dieses Recht seit dem Be. stehen der Verfassung ein Zweifel noch nie erhoben, es wurde zu allen Zeiten geübt in liberaler, sowie in strengerer Rich⸗ tung. In einer früheren Periode wurden die Standesgehalte sehr gering bemessen, später etwas günstiger, bis durch die Allerhöchste Verordnung vom 23 Juni 1864 die Norm der §§. J und 8 der 1X. Verfassungs⸗Beilage als Regel wieder ein⸗ geführt wurde. In diesen wechselnden Perioden behielt sich die Krone stets das Recht vor, durch spezielle oder spätere Dekrete auch besondere Bestimmungen zu treffen. Noch in die stren— geren Perioden, welche erst mit der Allerhöchsten Bekannt⸗ machung vom 20. Juli 1848 ihren Abschluß fanden, fällt die Berathung und allerhöchste Sanction des Gesetzes vom 4 Juni 1848, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Die Bestimmung in Art. 1 dieses Gesetzes hat an dem echte der Krone, die Standesgehalte auszusprechen, nichts geändert. Der Wortlaut besagt nicht, daß der Standesgehalt von 3900 Fl., wie er hier jedem Minister mit seiner Ernennung unentziehbar durch das Gesetz garantirt wird, ein unüberschreitharer sei. Ein derartiger Zusatz, wenn beabsichtigt, konnte nicht für über— flüssig gehalten werden, gerade weil derselbe die Modification eines bis dahin unbestrittenen Rechtes der Krone in sich ge⸗ chlossen haben würde.« . . i n, nn Wien, 29. Dezember. Die Rechte der Regiments-Inhaber sind so eben neu bestimmt worden, ohne daß dieselben indeß eine irgend erhebliche Beschränkung er— fahren hätten. Aufrecht erhalten namentlich ist ihr volles . nur der Oberst unterliegt ihm nicht Straf- und Begnadi⸗ gungsrecht (jus gladiüt et aggratiandi), ihr Recht zur Ernennung aller Chargen bis zum Hauptmann, resp. Rittmeister einschließ— lich hinauf, ihr Recht endlich zur Heirathsbewilligung für sämmt⸗ liche Offiziere, mit alleiniger Ausnahme des Obersten. .

Pesth, 28. Dezember. Von der Magnatenta fel wurden in der heutigen Sitzung zu Delegirten gewahlt; Haynald Graf Alexander Erdödy, Graf Joseph Palffy, Baron Paul Sennyey, Graf Anton Majlath, Graf Anton Széesen, Graf Paul Esterhazy, Graf Anton Szapery⸗ Graf Ladislaus Csaky, Ladislaus Szögyenyi, Graf

Emerich Szechenyi, Nikolaus Michailovits, Baron

Nikolaus 6 , n, ,. und Paul Rainer.

Die Wahl von fünf weiteren männern soll morgen erfolgen.

Schweiz. Bern, 2). Dezember. (Köln. Z) Laut Mel— dung aus dem Dappenthale wird das an seinem Eingange gelegene Fort Les Rousses gegenwärtig armirt. Eine nzahl

Beschütze ist schon eingetroffen ünd noch hundert andere wer—⸗ den in den nächsten Tagen erwartet.

Großbritannien und Irland. London, 30. De— zember. In Cork drangen heute acht Personen in einen Waffenladen ein und raubten gewaltsam 60 Revolver und 1566 Patronen, ohne daß es gelang, ihrer habhaft zu werden.

Frankreich. Paris, 30. Dezember. (W. T. B) Der gesetzzebende Körper nahm bei der heute o n n Berathung des Heeres reformgesetzes die Artikel 3 - 36 der Vorlage ohne Diskussion an. Darauf motivirte Des Rotours die Lon ihm gestellten Amendements, welche verlangen, daß die in Frankreich geborenen Söhne von , ,, n, der Militair⸗ pflicht unterworfen werden sollen. Der Kriegsminister, Marschall Niel, sprach die Ansicht aus, daß man den angeblichen Unzu⸗ kömmlichkeiten der Gesetzgebung in Betreff der Nationalangehö⸗ rigen und der Fremden zu große Bedeutung beilege. Das Amen⸗ dement Des Ro tours könne leicht die im Auslande lebenden Franzosen Repressalien aussetzen, und um dieses zu vermeiden, wäre es gerathener, wenn Söhne von Fremden, welche in Frankreich geboren werden, gesetzlich für Franzosen erklärt wür⸗ den. Nach einigen Bemerkungen von Brame, Gressier und dem Justizminister Bgro che zog Des Rot ours seine Amende⸗ ments zurück. Das Amendement d' Hau teville, wonach die gestellten Ersatzmänner ein Alter von 20 bis 28 Jahren haben sollen, wurde von dem Regierungs-Kommiffar General Allard bekämpft.

Die §§. 2 und 3 des Heeresreformgesetzes wurden ange⸗ nommen. Bei S§. 4 bekämpfte Berger die Stellvertretung in der mobilen Nationalgarde, und verlangte Zurückverweisung des Paragraphen an die Kommission, womit der Berichterstatter

Gressier , ist. Picard fragte, ob neben der mobilen Nationalgarde die gegenwarmge Rongnalgarde bestehen bleiben , . und ob man von der mobilen Ytationalgarde unter denselben Bedingungen befreit werden könne, als enn der bestehenden. Der Staatsminister Rouher erwiederte: eit Er- richtung der Nationalgarde im Jahre 1831 hat man sich mit der Frage beschäftigt, wie dieselbe eventuell mobilisirt werden könne. . Das vorliegende Gesetz ist bestimmt, diese Aufgabe zu lösen. Dasselbe wird keineswegs einen täglichen Dienst auferlegen, wie die alte Nationalgarde. Vielmehr handelt es sich darum, für eine die ganze Nation betreffende Eventualität die Cadres vor— Uübereiten. Weder die Kommission noch die Regierung sind der Ansicht, daß die Dispensationen in der neuen Nationalgarde ebenso zahlreich sein dürfen, wie in der alten. Wenn jedoch die Stellvertretung untersagt wird, so werden gewissen Kategorieen von Bürgern Dispensationen ertheilt werden müssen. Der Kriegsminister studirt gegenwärtig diese Frage; dieselbe muß jedoch der Lösung der Frage betreffs der Stellvertretung in der mobilen Nationalgarde untergeordnet bleiben. Die Kammer beschloß Zurückverweisung des §. 4 an die Kommission.

Spanien. Madrid 28. Dezember. Der Graf von San Louis ist, nach dem Pariser ⸗Moniteur«“, zum Präsiden⸗ ten der zweiten Kammer erwählt worden.

Italien. Florenz, 30. Dezember. W. T. B). Der König ist hierher zurückgekehrt. Die ministerielle Krisis dauert noch fort.

Rußland und Polen. Warschau, 25. Dezember. Das hiesige »Amtsblatt« veröffentlicht einen Kaiserlichen Ukas vom 3. (15) v. M. durch welchen zwölf russischen Generalen und hochgestellten Beamten, welche in hervorragender Weise zur Unterdrückung des Aufstandes von 1863— 64 mitgewirkt haben, im Königreich Polen gelegene Majorats Herrschaften als Geschenk verliehen sind. Unter den Beschenkten befindet sich auch der Kriegsminister Milutin. ö

Die finnländische Bank wird, wie ein Telegramm aus Helsingfors meldet, von Neujahr ab den sinnländischen Land⸗ ständen gehören und von einem Bevollmächtigten verwaltet werden.

Dänemark. Kopenhagen, 28. Dezember. Unterm 6. Dezember ist nach der ⸗»Departementstid.« durch das Ministe⸗ rium des Auswärtigen eine Allerhöchste Bekanntmachung, be⸗ treffend den mit dem Taikun von Japan abgeschlossenen Freundschafts⸗, Handels- und Schifffahrtsvertrag, erlassen wor⸗

elegirten und von fünf Ersatz⸗

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