1868 / 2 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Besondere Beilage Verschiedene Bekanntmachungen. delnden Ausländer, und deren Erläuterung vom 12. Februg des Königlich Preußischen Staats Anzeigers.

. 1840, sowie alle darauf bezüglichen späteren Verordnun Monats- Uebersicht ĩ , , n , U gem insbesondere die revidirte Patent⸗Verordnung vom 21. M . der ö 1863 und die Verordnung vom 9. Juni 1866, betreffend 9 Zu MHM 2 vom 3. Januar 1868. . 3 Verkehr auswärtiger Handlungstreibender in hiefigen Landen J i va. . ö. ö. 2h 1. nr . . ,, sein sollen. : ; J egeben werin, den 27. Dezember . Kassen Anweisungen, Noten und giro ? Ad mandatum Serenissimi proprium.

Anweisungen, den Preussischen Haupt-Banke- hö, 543. Großherzoglich Mecklenburgsches Staats⸗Ministerium.

Wieehsel- Bestände . k cher r Lon hard Hes le 1338 200. 2. 2 Gez. J. v. Oertzen. v. Müller. Buchka. Wetzell. NR ĩI Grundstick, verschiedene Forderungen und Bekanntmachung. C 9 em en t Aetiva 122, 734. —. —. Um denjenigen Passagieren, welche nach ihrer Ankunft in Berlin Staats- und andere Werttspapiere 5, iz. auf der Osthahn mit dem nächsten Zuge weiter zu reisen beabsichtigem

Passiva. eine prompte Ueberfuhr nach dem betreffenden Bahnhofe zu sichern, zu

Bank-Noten im Umlauf Thlr. 876,540. —. —. oder auch den in Berlin bleibenden Personen eine bequemere Erlan—

Guthaben von Instituten und Privat- Per- ; gung von Fuhrwerk zu verschaffen, ist die Einrichtung getroffen wor. si sonen mit Einschluss des Giro-Verkehrs. 4,230,987. —. —. den, daß dieselben auf der Gtallon ff dem Gesetze über das Postwesen des norddeutschen Bund es.

Berlin, den 31. Dezember 1867. Cüstrin Die Direction. Karen Erlegung von 10 Sgr. eine Bestellkarte für eine Droschke in

Paul Mendelssohn-Bartholdy. Gelpeke. Hache. erlin lösen können, wogegen auf telegraphischem Wege diese Bestel— 3 ö ö t, erhält der Reisend gata, A 44 Monats -Uebersicht n Berlin angelangt, erhält der Reisende, gegen Rückgabe der . . vi i al ⸗Act 3 Bestellkarte, von einem dazu beauftragten und auf dem Perron quf. uf Grund der Vo f . ö. , ö. gesiellten Schumann eine Marke der ie ihn bestellten Droschke * ö V schrift des S 57 des Gesetzes über das Postwesen des Norddeutschen Bundes 4 . . wiefern nich . ö fern . ö 231 vom 2. November 1867 wird nachstehendes Reglement, dessen Bestimmungen bei Benutzung der Geprägtes Ge Thlr. 321,960. Tgxe bedienen, indem er sich der getroffenen Wahl, age / Früh. ; . , . Noten der Preuß. Bank und Kassenanweisungen ) 265. oder Racht-Brojchke, unterwirft. Posten zu Versendungen und Reisen als ein Bestandtheil des zwischen dem Absender oder Reisenden

echsel 1.303.070. Sollte die Bestellung nicht haben ausgeführt werden können, so 16 ; ; Wechse 6 , ö einerseits und der ostverwaltung des Norddeutschen Bundes andererseits eingegangenen Vertrages zu

Lombard⸗Bestände ( n '. r . fetten?“ 8,4765. währt, wogegen jede anderweitige Reelamation, namentlich auch wegen erachten sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.)

rundstück und diverse Forderungen 3/500. einer etwaigen Verspätung des Zuges, unzulässig ist. ö. ; 3 Pas 9 va. Bromberg, den 20. Dezember 1867.

Noten im Umlauf Thlr. 936,370. Königliche Direction der Ostbahn. Erster Abschnitt

Forderungen von Korrespondenten 6/440. . stßter ; Verzinsliche Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ 17 Magdeburg: Halber staͤdter Eisenbahn. . di Anm 1558 wird serer Zwelgb Von der Versendun hi ickerei Horn gen zi. Sejeni ben js , , . sendung der Briefe, Gelder und Paͤckereien.

Die Direction. Gepäck⸗Ver kehr eröffnet. Hill. Die Züge auf dieser Strecke fahren nach folgendem Fahrplane: = XV. Gemischter Zug. XVII. Gemischter Zug. = 1 (33 WRonats - Uebersicht Abf. v. Frose ... 10 U. M. V., 5 Uhr 35 Minuten Nachmittags, S. . Y 2

. 64 Ermsleben 192 25 9 66 ö 5 ; der städtischen Bank pro 31. Dezember 1867 nk, . Wnllensteee 16 63 8 , Abend Algemeine Beschaffen 1 Die mit der Post zu versendenden Briefe, Gelder und Päckereien müssen nach Maßgabe

gemäß §. 23 des Bank⸗Statuts vom 18. Mai 1863. zr CG elrifq 5 ; . ter Zug. XVIII. Gemischter Zug. ; 22 ; ; ; ; Act ĩ Va. Abf . Balle nnr c d r35 u : g, 3 r') , . hh e, t der Postsendungen. der nachfolgenden Bestimmungen gehörig adressirt, beziehungsweise gezeichnet (signirt, und haltbar v

ö . » Ermsleben 8 50 Y 3 35 x ; j , . affen Kn e fn en Ant in , w is J verpackt und verschlossen sein. ; , at here wird durch Aushang der Fahrpläne und Persg nen— 11 i r ief⸗ ähnli i ĩ

a , enn, . Gehe, be n n,, lh, . ersi . . Das Gewicht der Sendungen in Brief- oder ähnlicher Form soll ein halbes Pfund nicht dornbar d. rst nde gor 65 Magdeburg, den 30. Dezember 1867. übersteigen.

; Direktorium. Effekten nach dem Courswerth 168/957 §. 2.

Passiva. ; ; . 6 31 K—ö8 . * 5. 2 2 * Thlr. Sgr. Pf. I31 . Adresse. 1 Die Adresse muß den Bestimmungsort, so wie die Person Desjenigen, an welchen die Zu⸗

Banknoten im Umlauf Sg 400 . 9 ö . ehe nehmer ain Giro-⸗ Verkehr 185 18 23 46 45 stellung erfolgen soll, so bestimmt bezeichnen, daß jeder Ungewißheit darüber vorgebeugt wird epositen⸗Kapitalien VJ r r ,,, . . ̃ . 1 Dies gilt auch bei solchen mit »poste restante« bezeichneten Gegenständen, für welche die welches Bie Stadt, Henseinde der Bank in Gemäßheit der 88. 4 und Post Garantie zu leisten hat. Bei gewöhnlichen Briefen, Drucksachen oder Warenproben mit dem Ver—

10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. Breslau, den 31. Dezember 1867. merk „poste restante« darf, statt des Namens des Adressaten, eine Angabe in Buchstaben, Ziffern

Die städtische Bank. G u. s. w. angewendet sein.

[42 Vonats - Uuetersicht §. 3.

der Magdeburger Privathbant. Soweit der Spezial-⸗Tarif für Staßfurter Förder ö Förder⸗ 2c. Salz in 3 ö ö Akkiva. Blöckm 1c. vom g Ottoßer ar. (Anlage zun Blum en Tarif arg Au ßenseite. 1 Außer den, auf die Beförderung oder Bestellung einer Sendung bezüglichen Angaben darf

Gemünztes Geld r Thlr. 3365618. ist, bleibt leßterer für diese Salz-⸗Art i'n ÄAnwendun ie Fi Kassen-Anwelsungen, Noten und Giro-⸗Llnsbeisungen n , , n . . a bonn, Tan noch der Name oder die Firma des Absenders, sonst aber soll keine, einer brieflichen Mittheilung

der preußischen Bank 23993. unter Beachtung der Grundsäßze F. 35 und 46 des Vinnen-Tärss i . . . dan, e, n . h. K Binnen ⸗Tarj gleich zu achtende Notiz auf der Außenseite enthalten sein. Wegen der weiter zulässigen Angaben bei ; hb. aarbrücken, den 31. Dezember 1867. . : . e e J Waarenproben und bei Post Anweisungen siehe 15 und 17. , n,, ö 1 Die Freimarken sind so weit als thunlich in die obere rechte Ecke der Vorderseite der Briefe

Eingezahltes Actienkapital Thlr. 1000 000. So eben erschien im Verlage von Carl Meyer in Hannover: a ö Ur . Zusammenstellung der sämmtlichen, fur das ö Koöͤnigreit u. s. w. zu kleben

Banknoten in Umlauf ö? 7h 670. ; . Guthaben von Privatpersonen 2c. mit Einschluß des Hannover in der eit vom 26. September 1856 bis zum §. 4.

h Verkehrs 18381. 1. Oktober 1867 erlassenen Gesetze, Verordnungen, Allerh— . , w ; ö Eraffe, Ansführungs⸗Bekanntmachun s inn fonsti Bleitbrief bei Packeten. 1” Jedem Packete d. i. jeder Fahrpostsendung, mit Ausnahme von Briefen mit declarirtem

. Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ k gen alt gem n en Ker r ge ' m thru fen ; e,, , 2 * ) 2 !, * erien e ord⸗ J. 2. z . I ' . igung let und mit Sachr egi fee nge ne eh. , en Ka g 5 Werthe und von Briefen mit Postvorschuß muß ein Begleitbrief beigegeben sein. Derselbe kann

Reservefonds x 107,412. wandebu g dn . , 1867. K ö gr n e gl ni nn fle gab ntge Wann . entweder aus einem förmlich verschlossenen Briefe, der weder mit Geld noch mit sonstigen Gegenständen . . . d rn, , gie re in rden ere, n ,,,, 1 Der Begleitbrief soll . a . Loth in der Regel nicht ü delstreibender im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. 2867 vublizirt find, erscheint Ende Januar 1858. Das ganz gel nicht übersteigen. e, i nnn n n,, 3. , 1 r ü inf i erf, ) Anm erk. Die Bestimmungen dieses Reglements beziehen sich auch auf denjenigen Theil des Gr , mit Unsern getreuen Ständen verordnen Wir an dl ffid nt iche Wr nn rn, . da, Rorddeutschen Bunde nicht angchart. g j lenig eil des Großherzogthums Hessen, welcher dem e , ,,, en,. ,, . diesne i e Tg rin, . in Hannover für di 1