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k) der künftige Aufenthaltsort der Wittwe und Kinder, ) An⸗ gabe desjenigen Jahresbetrages, welcher der Wittwe oder Waise aus Staatsmitteln etwa schon bewilligt ist. Hinterblie⸗ bene, welche eine Unterstützung bereits beziehen, jedoch Anspruch auf Erhöhung derselben erheben, werden von Beibringung der unter b) und () bezeichneten Dokumente entbunden; statt der⸗ selben haben sie jedoch die Anerkennung zu dem bereits be⸗ willigten Betrage dem Fragebogen anzuschließen.
Nach Ausfüllung des vorgedruckten Schemas (unter X. oder B.) muß dasselbe von der zuständigen Behörde geprüft und die Richtigkeit unter Siegel und Unterschrift bescheinigt werden. Diejenigen Punkte des Fragebogens, deren Feststellung etwa nicht zu bewirken war, müssen bezeichnet werden. Die Prü⸗ fung und Beglaubigung ist, je nach den Umständen, bei den Truppen⸗Kommando's, den Dienst-, Gerichts- und Ortsbehörden, oder auch bei den Geistlichen zu beantragen. Diejenigen Personen, welche bereits Anträge an das Kriegs⸗ Ministerium gerichtet haben, haben ihre Eingaben nach Maß— gabe des Vorängeschickten zu vervollständigen.
Berlin, den 31. Dezember 1867.
Kriegs⸗Ministerium. In Vertretung von Podbielski.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung.
Ich; habe den Bergrath Dr. Wedding beauftragt, auch in diesem Winter einen Cyklus von öffentlichen und unentgeltlichen Vortzägen zur Ausbreitung nützlicher Kenntnisse der Technik zu halten. Diese Vorträge werden Dienstag, den 7. Ja—⸗ nuar, Abends 7 Uhr, im Bibliotheksaale der Königlichen Berg-Akademie (Lustgarten, Gebäude der alten Börse) beginnen und in den folgenden Wochen um dieselbe Zeit fortgesetzt wer—⸗ den. Sie werden über die Brennmaterialien handeln. Jeder Vortrag wird circa 1 Stunde dauern. Der Saal wird
um 7 Uhr geöffnet; er umfaßt 180 Sitzplätze. Berlin, den 7. Dezember 1867. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Graf Itzenplitz.
Justiz ⸗ M inisterium.
Der Gerichts Assessor Gruwe in Guben ist zum Rechts—⸗ anwalt bei dem Kreisgericht in Cüstrin und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. O., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bärwalde, ernannt worden.
Der Landgerichts⸗Referendarius Settels in Cöln ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im
Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln er— nannt worden.
Der Notarigts-Kandidat Rücker in Kempen ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Sobernheim, im Landgerichtsbezirke
Coblenz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Sobernheim, er⸗
nannt worden.
Berlin, 4. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zur Anlegung des von des Sultans Majestät dem Capitain-Lieutenant Jung und dem Marine— Arzt zweiter Klasse, Stabs-Arzt Dr. Bäuer, verliehenen Med— schidjie⸗Ordens vierter Klasse, sowie des von des Königs von Griechenland Majestät dem Capitain-Lieutenant Jung ver⸗ liehenen Ritterkreuzes des Erlöser-Ordens, Allerhoöͤchstihre Ge— nehmigung zu ertheilen.
Auf Grund ö u rund der im 8. er Allerhöchsten Verordnung vom 10. Dezember 1866 (Gesetzsammlung Seite 763) dem fran n lin fn ertheilten Ermächtigung wird die Bestimmung des F. 3 a. a. Orte, wonach auf die in der Anlage C. der erwähnten AüÜerhöchsten Ver— ordnung aufgeführten, auf jeden Inhaber lautenden hannoverschen Werthpapiere, welche zur Sicherheit für Darlehne aus dem Doma—⸗ nial-Ablösungs-Fonds von den Schuldnern deponirt waren, bis auf Weiteres weder Rückzahlungen an Kapital, noch Zinszahlungen für die seit dem 19. Juni 1866 eingetretenen und ferner eintretenden Zins— Termine geleistet werden sollen, hierdurch außer Kraft gesetzt. Berlin, den 27. Dezember 1867. Der Finanz-⸗Minister. (gez.) v. d. Heydt. Der vorstehende Erlaß des Herrn Finanz-⸗Ministers vom 27. De— zember v. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich werden die unterm 15. und 13 August und. 24. No- vember 186 auf Anordnung des damaligen Civil-Koömmissarius Frei⸗
a , Gesammt -Ministeriums von Seebach erlassenen Bekannt- machungen, . durch welche vor dem Ankauf der in den diesen Bekanntmachungen angeschlossenen, Nachweisungen einzeln aufgeführten Werthpapiere mit dem Beifügen gewarnt worden war daß zur Einstellung der Kapital- und Zinszahlungen auf diese Papiere Veranstaltung ge⸗· troffen sei, und zwar: a) die Bekanntmachung vom 15. August 1866 mit der in der nach. träglichen Bekanntmachung vom 24. September 1866 unter Nr. 2 enthaltenen Berichtigung b) die Bekanntmachung vom 18. August 1866, soweit sie die Pa. piere unter Litt. B. bis F. der derselben angehängten Nachwei. sung zum Gegenstande gehabt hat, mit der Berichtigung unter 65 der nachträglichen Bekanntmachung vom 24. September 1 e) die Bekanntmachung vom 24. November 1866 rücksichtlich der unter Nr. II. bis XIII. derselben beigefügten Nachweisung ver— zeichneten Papiere, ͤ nachdem die im Monat Juni 1866 aus hannoverschen Kassen und Fonds weggeführten Werthpapiere von den Bevollmäch. tigten des Königs Georg zurückgegeben worden sind, mit dem Bemerken hierdurch für erledigt erklärt, daß die Zu— rücknahme der getroffenen Veranstaltungen wegen Sistirung 9 6 und Zinszahlungen auf die vorgedachten Papiere erfolgt ist. Hannover, den 2. Januar 1868. Der Ober⸗Präsident. Otto Graf zu Stolberg.
Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Uni— versität zu Greifswald im Winter-Semester 1867 —68.
Im Sommer-⸗Semester 1837 sind immatrikulirt gewesen 412, da—⸗ von sind abgegangen 128, es sind demnach geblieben 284; dazu sind in diesem Semester, gekommen 123, die Gesammtzahl der immiatriku— lirten Studirenden beträgt daher 407. Die theologische Fakultät zählt 26 Inländer, — Ausländer, die juristische Fakultät 12 Inländer, — Ausländer, die medizinische Fakultät 250 Inländer, 13 Ausländer, die philosophische Fakultät: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 65, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüͤ— , , ,, vom 4. Juni 1834: 1, e Inländer ohne Zeugniß
er Reife nach 8. 36 desselben Reglements 4, c Ausländer 6, e) Ata— demiker auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena: 22 Inlän— der, 8 Ausländer. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen , az . ., . Vorlesungen berechtigt: ) immatrikulirte Pharmaceuten 16, Kandidaten der Philo- logie 4, 3) Doktoren der Medizin 7. . . Vorlesungen überhaupt Theil 434.
Es nehmen mithin an den
Nieht amtliches.
Preußen. Berlin, 4. Januar. Se. Mafestät der König nahmen im Laufe des heutigen Tages n. er , des Militair⸗- und Civil⸗-Kabinets, sowie im Beisein des Gou— verneurs und stellvertretenden Kommandanten die militairischen Meldungen entgegen, ertheilten dem Landrath des Nieder— Barnim'schen Kreises, Geheimen Regierungs⸗Rath Scharnweber, eine Audienz und arbeiteten später mit dem Minister⸗Präsidenten.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am gestrigen Tage militairische Meldungen entgegen und empfing den Major a. D. von Zastrow, früher im 31. Infanterie⸗Regi⸗ ment. Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzeffin er— theilte Audienzen an die Gräfin Wimpffen, Frau v. Könneritz, Mrs. Bancroft, eingeführt durch die Gemahlin des tüͤrkischen Gesandten Aristarchi-⸗Bey, und Frau Minister Leonhardt. Um 4 ald im Kronprinzlichen Palais ein Diner von 30 Ge—
daß der Freiherr von Blome auf der Liste der mit Wartegeld ausgestatteten hannoverschen Diplomaten stehe, und daß für
, im Budget ein Wartegeld ausgebracht worden sei, ist
Baden. Karlsruhe, 3. Januar. Die heutige »Karlsr Zeitung« veröffentlicht eine von vielen ere e' ern der beiden badischen Kammern unterzeichnete Erklärung, be⸗ 1 des Zoll-Parlaments, der wir das Folgende ent— nehmen:
Das Zollparlament bedeutet die wirthschastli Lini deutschen Nation im Verhältniß zum . GJ
In dem früheren Zollverein, wie er am 16. Mai 1865 wieder erneuert wurde, gab es keine einheitlichen Organe der Leitung. Da— mals traten nur gelegentlich Abgesandte der verbündeten Regierungen
* Konferenzen zusammen und suchten sich vertrags mäßig über gemein⸗
ame Maßregeln zu vereinen. Jeder einzelne Staat konnte durch feinen Widerspruch alle Gesammtbeschlüsse verhindern. Wenn es ,
zu einer gemeinsamen Entschließung zu kommen, was fast nur in den Zeiten drängender Noth geschah, wenn die Vertragsdauer des Zoll— vereins selbst zu Ende ging, und seine Erneuerung gefährdet war, dann
errn von Hardenberg von dem General-Secretair des vormals Han—
mußte der Beschluß noch der Berathung und Zustimmung von fast
Bluntschli—
— Die in Nr. 302 der »Zutünft« enthaltene Nachricht,
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doppelt so viel Kammern ausgesetzt werden, als es verbündete Zoll—
ten gab. o em, e s . 1 2 2 *. 1 9 12 644 siaa Diese schwerfällige Einrichtung eines bloßen Staatenbundes in
ZaMfacen, welcher die deutschen Interessen gegenüber dem Ausland eh ff unvollstandig vertreten konnte, ist nunmehr durch die Grün— zung einer deutschen. Zollunion erseßt, und verbessert worden. Die Zollunion hat nun die Fähigkeit, wirkliche Gesetze zu geben und die wirthschaftlichen Angelegenheiten der Nation selbstständig zu besorgen.
Die Aufgabe der badischen Abgeordneten zum Zollparlament wird nicht blos die sein, bei den Ggietzen der Zollunion mitzuwirken und die besondern badischen Interessen mit den allgemeinen deutschen in richtiger Weise auszugleichen: das Zollparlament soll überdem dazu
diene u cberhaupt das wechselseitige Verständniß und die Verbindung
pon Nord- und Süddeuischland durch persönliche Annäherung und Umtausch der Meinungen zu fördern; ; .
2 darauf hinzuwirken, daß die Zollunion, die gegenwärtig nur bis zm Jahre 1877 gesichert ist;, in eine dauemnde Einigung umge⸗ wandelt werde, indem nur dadurch dem deutschen Gewerbefleiß und Handel eine sichere Grundlage verschafft wird, während die periodische Erneuerung des Zollvereins gar keine Vortheile, aber, den großen Rachtheil hat einer periodischen Erschütterung aller Kreditverhältnisse;
3) zu bewirken, daß das deutsche Zollgebiet so bald als möglich durch die endliche Aufnahme derjenigen Staaten des Nordbundes ver⸗ vollständigt werde, welche zur Zeit noch außerhalb unserer Zollgrenzen
ö die Wege zu suchen, auf denen theils die Ausbildung, theils
die erforderliche Erweiterung der Kompetenzen der Zollunion und da⸗ her des Zollparlaments am ehesten zu erreichen ist / insbesondere mit Bezug duf Freizügigkeit, Heimaths⸗ und Niederlassungs verhältnisse, Paßwesen, Kolonisation, Auswanderung Geseße über Handels- und Vechfelrecht, ein gemeinsames Maß-, Münz- und Gewichtssystem, Erfindungspatente, Schifffahrt, Konsularwesen, Eisenbahn⸗Verbindun⸗ gen, Posten, Telegraphen, und derartige gemeinsame Interessen des wirthschaftlichen nd bürgerlichen Verkehrs. .
Folgende Mitglieder aus der ersten und zweiten Kammer Badens haben diese Erklärung unterzeichnet:
Wilhelm, Fürst zu Löwenstein. Artaria. Bertheau. Beck. Birmelin. Breithaupt. Busch. Conrad. Eisenlohr. Eschbacher, Frey. von Frxeydorf. Frick.
Fröhlich. Gerbel. Gerber. von Böcklin. Dennig. Gerwig. Hauß. Hebting. Heiden— Herth. Hildebrandt. Hoff. Holz— mann. Huffschmid. Hummel. Kiefer. Kimmig. Kirsner. von Gayling. Holzmann. Jolly. Koelle. Kuntz. Kusel. Lamey. Lenz. Lichtenberger. Mathy. Morstadt. Mühl⸗ häußer. Müller. Nicolai. Nolk. Pgravieini. Poppen. Re. von Rüdt. Graf von Sponeck. Stabel. von Türckheim. Renk. Richter. Roder. Sachs. Schmezer. Schupp. Seiz. Straub. Tritscheller. Turbahn. Vögelin. Wundt von Mann⸗ heim. Wundt von Heidelberg.« ;.
— Das Regierungsblatt Nr. 61 enthält Bekanntmachungen des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aus— wärtigen, so wie des Handelsministeriums, die neuen Post— verträge, das Reglement für den Postverkehr und den Post— verkehr in Baden betreffend. . .
= 4. Januar. (W. T. B.) Anläßlich des in Straßburg errichteten Werbe-Bureau's für die päpstliche Armee erinnert heute die Karlsruher Zeitung« an die gesetzlichen Polizeistrafen, denen Werber innerhchb des Großherzoglichen Gebietes im Be— tretungsfalle unterliegen. .
3 ö 2. Januar. Zu dem Entwurfe des Wehrgesetzes, wie er aus den Berathungen der Kam— mer der Abgeordneten hervorgegangen ist, wird der Reichs⸗ rath Graf vo Bothmer (General-Major und General Quar— tiermeister der Armee) eine ganze Reihe von Modificationen für die Berathungen in der Kammer der Reich sräthe resp. in dem Wehrausschuß der letzteren vorschlagen. Unter diesen Modificckionen befindet sich eine ganz neue Fassung des Art. 2 und ein Vorschlag, nach welchem die Dienstpflichtigkeit von 1Lauf 12 Jahre ausgedehnt werden soll, nämlich 3 Jahre in der aktiven Armee, 4 Jahre in der Reserve und 5 in der
, Januar. (W. T. B.) . Die Abgeordnetenkammer
beschloß in heutiger Sitzung mit 53 gegen 44 Stimmen, dem Antrage des Finanz-Uusschusses gemäß, gegen die von der Regierung verlangte Erhöhung des unentziehbaren Standes⸗ gehäaltes der Minister von 3000 auf 6000 Fl. ausdrückliche
Verwahrung einzulegen.
Oesterreich. Wien, 1. Januar, Die Namen der in den Raiserlichen Handschreiben vom 30. v. M. für die Rim Reichsratheé vertretenen Königreiche und Länder ernannten Rinister haben wir bereits mitgetheilt; die einzelnen Departements sind wie folgt vertheilt: Fuͤrst Auersperg; Fraͤsident des Ministerraths; Graf Taaffez: Stellvertreter des Minister-Präsidenten und Minister für Landesvertheidigung und offentliche Sicherheit, Edler von Plener: Minister für die Handelsangelegenhelten; Ritter von Hasner: Minister für
Eckhard. Friderich. Fr von Falkenstein. Faller. reich. Heilig. Henne.
jur. Brestel: Finanzminister,;
Kultus und Unterricht; Graf Potocki: Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten; Dr. jur. Giskra: Minister des Innern; Br. jur. Herbst: Justizminister, r- Pr. jur. Berger: Minister ohne Portefeuille.
— 3. Januar. Nach einer Kundmachung des Reichs— Finanzministers von Becke hat das Reichs-Finanz— ministerium am 1. Januar seine Amtsthätigkeit angetreten.
— 4. Januar. (W. T. B.) Der Minister des Innern, Giskra, wird nächsten Dienstag die Leitung seines Departe— ments übernehmen.
— Lemberg, 29. Dezember. Gegen das von den Polen vor— geschlagene und von der Regierung sanctionirte Schulgesetz, welches für alle Schüler, ohne Unterschied, ob sie Deutsche oder Ruthenen, die polnische Unterrichtssprache vorschreibt, laufen nach der »A. A. Zeitung« zahlreiche Proteste ein. Be⸗ reits 343 Gemeinden Galiziens haben mit 112,500 Unterschrif— ten gegen dieses polnische Sprachzwangsgesetz protestirt.
Riederlan de. Amsterdam, 3. Januar. Der »Staats⸗ courant« enthält eine Königliche Verordnung, durch welche die Neuwahlen zur 2. Kammer auf den 227. Januar angesetzt werden. Der Zusammentritt der neuen Kammer soll am 25. Februar erfolgen.
Belgien. Brüssel, 3. Januar. Die Ministerkrisis ist beendet: Rogier, Vandenpeereboom und General Goöe— thals treten aus. Vanderstichelen, bisher Minister der öffentlichen Arbeiten, übernimmt das Portefeuille der auswär⸗ tigen Angelegenheiten; Eudore Pirmez, Deputirter für Char— leroi, wird Minister des Innern und der General Renard wird Kriegs-Minister. Das Ministerium der öffentlichen Ar— beiten übernimmt Jam ar, bisher Deputirter für Brüssel, es bleiben vom früheren Kabinet Früre für die Finanzen und Bara für die Justiz. Die neuen Minister werden morgen den vorschriftsmäßigen Eid ablegen.
Frankreich. Paris, 2. Januar. (Köln. Ztg.) Ge⸗— legentlich der Neujahrsgratulation drückte der Kaiser dem Senate seine Befriedigung über die Erweiterung der Präro⸗ gative des ersteren aus, die dem Volke zum Segen gereichen würde. Sich an die Deputirten wendend, bemerkte Napo⸗ leon III., wie er hoffe, daß die gegenwärtige Session nicht nur für Land und Volk von bleibendem Einflusse, sondern auch für die Fortentwicklung der Freiheit in Frankreich von großer Be— deutung sein werde. . .
Admiral Fourichon ist vom Marine-Minister mit der Besichtigung aller staatlichen See⸗Etablissements, der Kriegshäfen und Kriegswerfte beauftragt worden.
Portugal. Lissabon, 3. Januar. (W. T. Ba Das Ministerium hat seine Demission nachgesucht. Die Session der Tortes wurde im Auftrage des Königs durch den Minister— präsidenten eröffnet.
Türkei. Konstantinopel, 3. Januar. (W. T. B.) Aus Kanea wird gemeldet: Admiral Vessim-Pascha, an Bord der Fregatte »Osmanie«, traf bei Armyro eine russische Korvette unter dem Kommando des Capitain Zelonoi an, welche daselbst ohne Erlaubniß Vorräthe ausschiffte. Zelon oi erbot sich, die Ausschiffung einzustellen und die Ordres des russi⸗ schen Konsuls in Suda abzuwarten. Der türkische Admiral ging hierauf ein.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen ⸗Büreau.
London, Sonnabend, 4. Januar, Morgens. Nach per Dampfer eingegangenen Nachrichten aus New⸗York vom 75. Bezember' berichtet »Freedmen's Commissioner« über die Baumwollen⸗-Ernte in Mississippi, dieselbe würde die gehegten Erwartungen kaum zur Hälfte realisiren. Die Pflanzer seien theilweise nicht im Stande, die freien Arbeiter zu bezahlen.
Die radikale Partei im Süden hat Chase als Präsident⸗ schaftskandidaten aufgestellt.
— Die Rr. 1 (vom 3. Januar) des »JustizMinisterigl- Blattes. publizirt u. A. fun enn. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 123. Oltober 1867 Streitigkeiten darüber: ob cin Grundbesitzer einen öffentlichen Weg welcher‘ durch einen von seinem Grundstücke aus erfolgten Bergsturz verschüttet ist, wieder herzustellen verpflichtet, oder die auf die Weg räumung des Schuttes von Seiten der Polizeibehörde verwendeten Kosten zu erstatten verbunden sei, sind im Rechtswege zu entscheiden.
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