1868 / 6 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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beiden Häuser des Landtages, was folgt: Art. 1. Der erste Absaz

Beamte der Militagir-Verwaltung, Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 30. November 1867. Bock, Ober⸗Lazareth⸗Inspekt., in der ihm übertragenen Vorstands-Stelle bei der Garnison⸗Verwaltung zu Schleswig bestätigt und zum Garnison-Verwaltungs⸗Ober⸗Insp. ernannt. Fricke, interim. Kasernen⸗Insp. in Düsseldorf, v. Pla⸗ chetzki, desgl. in Rendsburg, zu Lazareth⸗Inspektoren, Neumann, , Kasernen⸗Insp. in Königsberg i. Pr, zum Kasernen-Insp. ernannt.

Den 4. Dezember 1867. Prüfer, Kaser nen ⸗Insp. in Han⸗ nover, nach Detmold versetzt und gleichzeitig mit Wahrnehmung der Lazgreth⸗Insp. Geschäfte daselhst beauftragt. Oehler king, Kasernen ; Aufseher in Hannover, zum Kasernen-Insp. ernannt. Müller, kon— troleführender Kasernen-⸗Insp. in Jülich, nach Trier versetzt.

Den 5. Dezember 1867. Schmeling, Kasernen⸗Insp. in Mainz, auf seinen Antrag zum Januar 1868 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Den 6. Dezem ber 1867. Koenecke, Kasernen - Aufseher in Berlin, zum Kasernen⸗Insp. ernannt.

Den 13. Dezember 1867. Hoffmann, Lazareth⸗Inspektor in . Schmurr, desgl. in Mainz, zu Ober-Lazareth⸗Insp. ernannt.

Den 20. Dezember 1867. Kasischke, ehemal. Sergeant, als Journalist bei dem Militair⸗Medizinal⸗Stabe angestellt.

Den 21. Dezember 1867. Prochnow, Zahlmeister beim 1. Podem. Ulanen⸗Regt. Nr. 4, der erbetene Abschied mit Pens. ertheilt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 8. Januar. Se, Majestät der König empfingen um 9 Uhr den Ober-Jägermeister Grafen Stolberg⸗Wernigerode, nahmen um 11 Uhr die Meldungen des General Lieutenants von der Armee von 9Ollech, des General⸗ Lieutenants von Fabrice, Königlich sächsischen Kriegs⸗Ministers, und des Majors von Faber du Faur, Königlich württembergi⸗ schen Militairbevollmächtigten in Berlin, im Beisein des Gou⸗ verneurs und des interimistischen Kommandanten von Berlin entgegen, und ließen Allerhöchstsich hierauf von dem Geheimen Kabinets Rath von Mühler Vortrag halten.

Beide Majestäten dinirten gestern bei Ihrer Majestät

der Königin⸗Wittwe in Charlottenburg.

. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm vorgestern militairische Meldungen entgegen, empfing den Generallieute⸗ nant Prinzen Woldemar zu Schleswig⸗Holstein, den General⸗ major Graf von der Goltz und den Maler Völkers. Um . Ihre Königlichen Majestäten im Kronprinzlichen

ais.

Gestern gab Se. Königliche Hoheit der Kronprinz eine Jagd im Spandauer Revier, empfing Abends 6 Uhr eine De⸗ putation aus Memel und hesuchte mit Ihrer Königlichen Ho⸗ heit der Kronprinzessin das französische Theater. Der Kla⸗

vier-Virtuose Mr. Cowan hatte am Nachmittage die Ehre,

Ihrer Königlichen Hoheit mehrere Stücke vortragen zu dürfen.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern Abend unter Vorsitz des Minister⸗-Präsidenten in dem r mln, der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten zu einer Sitzung zusammen.

Die heutige 24.) Plenar⸗-Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses wurde vom Präsidenten v. Forckenkeck gegen 103 Uhr mit kurzen geschäftlichen Benachrichtigungen eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Freiherr von der Heydt und der Justizminister Pr. Leonhardt sowie mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die zweite Berathung und Abstimmung über folgenden von dem Abge— ordneten Lasker eingebrachten Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nachfolgenden ,,, 1, . zu ertheilen:

J r ie Declaration de Ur- kunde vom 31. Januar 1850. . J

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden u. s. w. In Gemäßfheit de Artikels 84 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. . 1850 1 . Mitglied des Landtags wegen seiner Abstimmüng oder wegen der in Ausübung seines Berufs gethanen Aeußerungen gerichtlich oder dis— ziplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versainmlung desjenigen Hauses, zu welchem es als Mitglied gehört, zur Verantwortung ge⸗ de ,, über eröffneten lebhaft

An der hierüher eröffneten lebhaften General-Debatte be— theiligten sich die Abgeordneten v. Zastrow (Friedeberg-Arns— walde) Graf Westarp, Heise, Engelcke, welche sich gegen den Lasker schen Antrag aussprachen, und die Abgeordneten Windt⸗ horst (Meppem), Schulze (Berlin), Dr. Braun (Wiesbaden), welche für den Lasker'schen Gesetzentwurf sich erklärten. ö Abg. von Guerard war der Antrag eingebracht

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nachfolgen⸗

des Art. 84 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1866 ist auf gehoben. Art,. 2. An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung: Kein Mitglied des Landtags darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Ab. stimmung oder wegen der in. Ausübung seines Berufes gethanen Aeußerungen gerichtlich oder disziplinarisch verfolgt oder sonst außer. halb der Versammlung desjenigen Hauses, zu welchem es als Mit. glied gehört, zur Verantwortung gezogen werden.

Der Antragsteller befürwortete die Annahme desselben.

Der Abgeordnete von Hoverbeck hatte beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: In Erwägung: daß der Artikel 8 der Verfassung einer Declaration nscht bedarf, der= selbe vielmehr die Kompetenz der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in Ansehung der Reden im Landtage völlig ausschließt, daß das Haus der Abgeordneten eine Verwahrung seines verfassungsmäßigen Rechtes bereits am 19. Februar 1866 eingelegt hat, daß das Haus der Abge— ordneten selbst dieses Recht in Zweifel stellt, wenn es die Initiative ergreift, um die in dem Strafsenate des höchsten Gerichtshofes ange— nommene Auslegung des Artikels 8 durch ein Gesetz auszuschließen diese Initiative vielmehr der Staats ⸗Regierung zu überlassen ist, cht . ohe über den Antrag des Abgeordneten Lasker, zur Tages⸗Srz.

über.

Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte: Meine Herren! Die Staatsregierung hat zur Zeit einen Beschluß in dieser Ange— legenheit noch nicht gefaßt, konnte nach Lage der Verhältnisse zur Zeit einen solchen Beschluß auch wohl nicht fassen. Ich darf jedoch versichern, daß die Staatsregierung, sobald irgend ein Antrag in dieser Angelegenheit an sie gelangen wird, den— selben der sorgfältigsten Prüfung unterziehen und daß die Kgl. Staatsregierung, auch wenn ein solcher Antrag nicht an sie gelangen sollte, dieser Angelegenheit ein lebhaftes Interesse und die größte Sorgfalt in der Behandlung schenken wird.

Ich bin nun von einer Seite des Hauses aufgefordert worden, meine persönliche Auffassung in dieser Sache darzu— legen, dazu finde ich mich nicht vercinlaßt, streng genommen auch nicht berechtigt, denn ich erscheine hier nicht als Mitglied des Hauses, sondern als Mitglied der Königlichen Staats. Regierung.

Die General-⸗Debatte wurde geschlossen, worauf der An— tragsteller, Abg. Lasker, in längerer Ausführung den von ihm eingebrachten Gesetz' Entwurf befürwortete.

In der Spezial⸗Debatte sprachen die Abg. Wachler, von

des Abg. von Hoverbeck und des Abg. von J ö ei namentlicher Abstimmung wurde hierauf der Lasker' Antrag mit 174 gegen 144 Stimmen , . Beim Schlusse des Blattes trat das Haus in die Vor— berathung des Etats des Justiz⸗Ministeriums ein.

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine einge— gangenen Nachrichten befand sich Seiner Majestät Sch ff . neta« am 21. November v. J. in Shanghai.

Die im Handelsministerium auf das gewerbliche Un— terrichtswesen bezüglichen Angelegenheiten ha hen in . * Hinzutritts der polytechnischen Schulen zu Hannover, Cassel und Aachen und einer Anzahl in den neuen Landestheilen be— stehender niederer technischer Lehranstalten eine solche Ausdeh— nung gewonnen, daß die Anstellung eines besondern Rathes für diesen Geschäftsbereich erforderlich geworden ist. Es ist des⸗ halb der durch seine wissenschaftliche Befähigung und seine reichen Erfahrungen auf dem Gebiete des technischen Unterrichts hierzu besonders geeignete Geheime Ober-Bau-Rath Rotte— bohm unter Entbindung von der Leitung der Gewerbeakademie . Rath in das gedachte Ministerium berufen

. Die Nachrichten von einem Ausbruche des Hungertyphus in Ostpreußen haben, nach einer Mittheilung der , Correspondenz, der Staatsregierung Änlaß gegeben, die sorgfältigsten amtlichen Untersuchungen über die betreffende

uerard wurden

Thatsache anzuordnen, das Ergebniß der Ermittelungen ist die

Gewißheit, daß von Hungertyphus nicht die Rede sein kann daß die typhösen Krankheiten, welche in einigen gegeel del Provinz vorgekommen sind, weder irgendwie den Eharakter . . . hc auch ihrer Entstehung nach

zegenwärtigen Nothstande ein ; kung 6. . g en Zusammenhang er Typhöse Erkrankungen sind in größerer Zahl ü t nur in Bartenstein und Lötzen vag, , h . stein zeigten sich zuerst im Monat Oktober einige Fälle, im November wurden dieselben zahlreicher und nahmen eine epi—⸗ demische Verbreitung an. Die Mehrzahl der Erkrankungen betraf Kinder und Frauen, die Minderzah!l Männer. Der

den Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen:

Gesetz, betreffend die Abänderung des Ärtkkels 84 . . Var sassungs⸗ Urkunde vom 31. Januar 1850. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen unter Zustimmung der

größte Theil der Fälle gehörte den wohlhabenden Stän— den, an, so daß sich schon hieraus ö. Schluß ichen läßt daß nicht Nahrungsmangel die veranlassende Ursache sein kann, es unterliegt vielmehr keinem Zweisei, daß eine

des damit verknüpften zahlreichen Zuzuges von Beamten und

Kardorf, von Diest und Windthorst (Meppen). Die Anträge

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Beschaffenheit des Trinkwassers, sowie die Ueberfüllung gar g, fil . Folge der Erbffnung der Eisenbahn und

itern die Hauptursachen der Krankheit sind. Für die ärzt— r n n, der Kranken ist ausreichend gesorgt. Kranke, welche in ihren Wohnungen nicht bleiben können, werden in das Johanniter⸗Hospital gebracht. Für die dürftigen, in ihren Wohnungen bleibenden Kranken werden von Seiten eines Un⸗ kerstützugsvereins täglich Fleischsuppen unensgeltlich vertheilt. Alle erforderlichen sanitätspolizeilichen Anordnungen sind ge— troffen und werden ausgeführt. Der Verlauf der Krankheits⸗ fälle war größtentheils ein günstiger: es sind verhältnißmäßig wenig Todesfälle zu beklagen. . Was Lötzen betrifft, so waren im letzten Sommer und Herbst in dortiger Gegend etwa 800 Arbeiter bei den Eisen⸗ Fahnbauten beschäftigt; dieselben waren größtentheils aus dem nördlichen Theile des Regierungsbezirks Gumbinnen herbei⸗ gekommen und wohnten theils in selbstgebauten Erdhütten in ker Rähe der Bahnstrecke, theils in den umliegenden Dörfern in Scheuern u. s. w. Dieselben erhielten für ihren Lehens⸗ unterhalt ausreichenden Verdienst; 15 173. Sgr. für den Tag, davon durchschnittlich 109 Sgr. für die Beköstigung, Sie wurden bei ihrer dürftigen Bekleidung durch die rauhe Witterung schon im vorigen Herbst hart mitgenommen. Schon im August stellten sich einige Krankheitsfälle ein, mit Eintritt der kalten Jahres⸗ zeit steigerten sich dieselben. Die Erkrankten begaben sich beim Beginn der Krankheit nach Lötzen und den benachbarten Orten und brachten so den Keim der Krankheit dahin. Der Verlauf war auch hier größtentheils ein leichter und günstiger. Neuer. dings sind die meisten der noch vorhandenen Kranken in das Kreislazareth gebracht, in welchem auf spezielle Anordnung der Regierung Alles für eine angemessene Verpflegung hergestellt ist. Außerdem sind in einigen wenigen Ortschaften der Kreise Johannisburg, Lyck und Gumbinnen gleichfalls bei Arbeitern, welche bis dahin in Erdhütten gewohnt hatten, eine Anzahl von Erkrankungen vorgekommen, auch da sind die Kranken zur Zeit in Krankenhäusern untergebracht. Die Erdhütten sind gegenwärtig verlassen und die Arbeiter, so weit sie nicht in der Gegend heimisch sind, haben auf den Dörfern zweckmäßiges Unterkommen gefunden. So ist denn zu hoffen, daß mit der Ursache der Erkrankungen auch deren Verbreitung aufhören werde, J Ein anderweitiger Bericht läßt sich über die Krankheit folgendermaßen aus: »Ich komme auf die Entstehungsursachen noch einmal zurück, weil man hier und dort diese Erkrankungen mit dem Namen des »Hungertyphus« bezeichnen hört und bei dem zeitigen Nothstande zu der Annahme geneigt ist, daß Nah⸗ tungsmangel die erste Bedingung für das Auftreten der Krank= heit gewesen sei. Dieses ist nicht der Fall. Bekanntlich sind die suͤdlichen Kreise unseres Departements, wo die Krankheit sich entwickelt hat, von dem Nothstande am wenigsten betroffen, so daß ein Rahrungsmangel bis jetzt sich dort nicht heraus⸗ gestellt hat; auch waren die Subsistenzverhältnisse der Bahn⸗ arbeiter, wie der Chaussecarbeiter in diesen Kreisen keine un⸗

günstigen, zumal ihnen durch Verträge, welche von den Bau⸗

meistern mit bestinimten Speisewirthen geschlossen waren, gute Nahrungsmittel zu einer sehr mäßigen Taxe zu Gebote standen. Dagegen boten die übrigen, Verhältnisse, unter denen diese Arbei⸗ ter lebten, mehr als ausreichenden Anlaß zur Erzeugung dieser Krankheit, welche, wie den Aerzten unserer Gegend wohl be⸗ kannt ist, in gelinderer Form und geringerer Ausbreitung hier zu Lande gar nicht selten vorkommt.«

Lauenburg. Ratzeburg, 5. Januar. Durch Extra—⸗ Ausgabe des Offiziellen Wochenblattes für das Herzogthum Lauenburg wird folgende Verordnung veröffentlicht:

Verordnung über die Einführung der Gesetzgebung des . im Herzogthum Lauenburg. Wir Wilhelm, von

ottes Gnaden König von Preußen, Herzog von Lauenburg 0. verordnen, auf Grund der Bestimmungen in den Artikeln 33 und 40 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, was folgt:

1. Die anliegenden Gesetze und Verordnungen, näm⸗ lich: I) das Zollgesetz, 2) die Zollordnung, 3) das Zollstraf⸗ gesetz, M der Vereins-Zolltarif. 5) die Verordnung, betreffend die Äbänderung des Vereins-Zolltarifs, 6) das Gesetz wegen Aufhebung der durch den Zolltarif vorgeschriebenen Gebühren für Begleitscheine und Bleie, 7) die Verordnung wegen Ver⸗ zollung' des ausländischen Zuckers und, Syrupt, 89 die Ver⸗ ordnung wegen Abänderung der Targsätze für Zucker, O) die Verordnung wegen Erhebung der Steuer vom inländischen Taback, 16 das Gesetz, betreffend den Waffengebrauch der

§. 2. Mit dem gleichen Tage tritt dort auch das im Bun—⸗ des⸗Gesetzblatt Nr. 6 (S. 41) publizirte Gesetz, betreffend die Er⸗ hebung einer Abgabe vom Salz, in Kraft. §. 3. Von der Durchfuhr werden Abgaben im Herzog— thum Lauenburg ferner nicht erhoben. §. 4. Alle der gegenwärtigen Verordnung entgegenstehen⸗ den Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben. Dieselbe findet auf das, von den übrigen Theilen des Herzogthums durch den Schallsee getrennte Lehengut Stintenburg bis auf weiteres keine Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchst⸗ eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen In siegel. Gegeben Berlin, den 30. Bezember 1867. Wilhelm. (gegengez.) v. Bismarck. . Sachsen. Dresden, 7. Januar. Ein Ministerialerlaß weist die Ortspolizeibehörden an, die Sammlungen für die Nothleidenden in Sstpreußen zu gestatten, ohne erst vorher die vorschriftsmäßige Genehmigung des Ministeriums einzuholen.

Nach einer vor mehreren Tagen erlassenen Verordnung des Ministeriums des Innern ist die Einfuhr von Vieh und von im frischen Zustande befindlichen thierischen Rohproduk⸗ ten aus Schlesien und der preußischen Qberlausitz, soweit selbige nach der Bekanntmachung vom 2. November v. J. bis- her verboten war, unter gewissen Bedingungen wieder ge⸗ stattet worden.

Hessen. Darmstadt, 4. Januar. Das Regierungsblatt Nr. 52 enthält eine Bekanntmachung, das Reglement zu dem Gesetze über das Postwesen des Rorddeutschen Bundes betreffend. Das genannte Reglement wird unter Bezug⸗ nahme auf Art. 3 des Postvertrages mit Preußen vom 19. Juli, so wie auf die Bekanntmachung vom 25. November 1867, die Einführung der Postgesetze des Norddeutschen Bundes in den zu diesem Bunde nicht gehörigen Gebietstheilen des Großherzogthums betreffend von Großherzoglichem Mi⸗ nisterium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dasselbe für das gesammte Gebiet des Großherzogthums am 1. Januar 1868 in Wirksamkeit tritt, und daß alle hisher be— standenen, mit dem Reglement nicht übereinstimmenden Vor— schriften als aufgehoben zu betrachten sind, .

Die »Darmstädter Zeitung schreibt: Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben heute Mittag um 12 Uhr den neuernannten Königlich Sächsischen außerordentlichen Gesandten und ,,. Minister, Grafen Könneritz, behufs Uebergabe seines Ereditivs und des Abberufungsschreibens seines Vorgaͤngers, des Königlich Sächsischen wirklichen Geheimeraths von Bose, in besonderer Audienz zu empfangen geruht.

Baden. Karlsruhe, 7. Januar. (W. T. B.) Die erste Kammer nahm in der heutigen Sitzung das dem preußischen analoge Militairstrafgesetz, den Vorschlägen der Kom⸗ mission gemäß, einstimmig an.

Württemberg. Stuttgart, 7. Januar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer nahm in heutiger Sitzung die neue Eivilprozeßordnung en bloc mit 79 gegen 2, und die Aufhebung der körperlichen Züchtigung mit 77 gegen 3 Stim— men an.

Bahern. München, 6. Januar. Die Vorlage des Ent— wurfs eines Genossenschaftsgesetzes an den Landtag steht demnächst zu erwarten, da dasselbe bereits dem Staatsrath unterbreitet ist.

Reichsrath ö. von Schrenk beantragt, nach der »Süddeutschen Presse«, in seinem Referat über den Wehr

esetzentwurf, die Lammer wolle dem Beschluß über den⸗ ben die Bitte an Se. Majestät den König beifügen, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen zu lassen, durch welchen allen Wehrpflichtigen, welche zur Dienstleistung in der aktiven Armee nicht einberufen worden sind, sowie den von der Wehr—⸗ pflicht Befreiten und jenen, welche wegen einer die Erwerbs— fahigkeit nicht aufhebenden Untauglichkeit, oder wegen Anwür— digkeit ihre Wehrpflicht nicht zu erfüllen vermögen, die Leistung von Beiträgen zur Staatskasse auferlegt und die Verwendung des Ertrages derselben, insbesondere mit Rücksicht auf die Stel⸗ lung der Unteroffiziere, geregelt wird.

7. Januar. (W. T. B) In der heutigen Sitzung des vierten Ausschusses der Abgeordnetenkammer ist eine Verständigung über den Gesetzentwurf, betreffend die Er: richtung eines Verwaltungsgerichtshofes, nicht erzielt worden, da man sich über die demselben zuzuweisende Kom— petenz nicht einigen konnte. Wie es heißt, wird die Staats⸗ regierung den Gesetzentwurf zurückziehen.

In der am Donnerstag stattfindenden Sitzung der Abgeordñetenkammer wird Abg. Jordan eine Interpellation an den Kriegsminister, betreffend die Bewaffnung der Armee,

richten. ö Besterreich. Triest, 4. Jan. Ein hier zusammengetretenes

Grenzaufsichtsbeamten, treten mit dem 5. Januar 1868 im Herzogthum Lauenburg in Kraft.

Comitè hat heute einen Aufruf zur Errichtung eines Denkmals zur

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