142 143 Begmte der Militgir⸗Verwaltung, dessen Tragweite recht weit geht. Die Justizverwaltung i r, daß zu berechtigten Klagen der neuen Provin— thümliches. Es beruht auf dem Jütschen Law, daneben hat Durch Verfügung des ,, . 9 9 nämlich gar nicht in der Lage . zu urtheilen, ob alt glue H ber n; . 3 er ne e , kein das römische Recht h fcb ir Bedeutung, allein nur, soweit Den 27. Tezember, 1867. Qa bruch / Intend. Sekret, alssist wesenheit von Mitgliedern des Ober-FTribunals den Verhält. ö Hannsver hat jedenfalls überall gar keinen es vernünftig ist. Nun ist das ein sehr zweifelhaster Begriff,
. vom VF. Armee -Eorps, Ehr lich, Intend. Sekret. Assist. v. VII. Armee= nissen entspreche oder nicht. Ein jedes Mitglied, welches in d Hrund existirt. ö r 8 Cor . ; ͤ Fer oberste Gerichtshof hat für Hannover nur die⸗ und in dieser Beziehung haben sich doch Anschauungen gebil⸗ . Korps, Stein ba c Intend Sctretetz n sist amn Mn. 3rmee ere, Reichstag, in dieses Haus oder in das ertenha n gewash ,, . J. . . den Cassations⸗ det; diese e , nn 61 dies Mitglied und kein anderes.
ö aul ntendantur⸗Sekretariats Assistent vom VII. Armec-Corps . l e z ; n itgli ö Perle, n Haensch, . vont eRtrimee! wird ist ohne Weiteres berechtigt, von den Geschäften zurückzutreten. , Fes Bber-Appellationsgerichts zu Celle gelangten; das Meine Herren! Wenn nun dieses Mitglied wegfällt aus dem . Eorps, Kopalle, Goebel, Intendantur - Sekretariats ⸗Assistent, vom An einen solchen Umstand konnte man damals nicht denken undich waren aber Nichtigkeitsbeschwerden, welche gegen die Senate des Ober⸗Appellationsgericht — und ich habe außeramtlich wohl . VI. Armee⸗Corps, Graupner, Intendantur⸗Sekretariats⸗Assist. vom darf doch zu erwägen bitten, ob, wenn jede beliebige Anzahl von Ober⸗Appellationsgerichts selbst ergingen — abgesehen von gar vernommen, daß große Gefahr in dieser Beziehung besteht — V. Armee, Corps, zu etatzmm, In tendantur; Scerelairen ernannt Zelis, Mitgliedern aus dem ersten Gerichtshofe ausscheiden kann, ohne er in Betracht kommenden Nichtigkeitsbeschwerden im Jnker⸗ dann kann also ein Nichter für ihn nicht eintreten, dem Rechts. . egistratur-Assistent vom X. Armee - Corps, zum etatsm. alle, Rücksicht darauf, ob das im Interesse des Justizdiensteß . des Gesetzes. Nun war aber der Cassationssenat im Ober— bedürfnifse des Herzogthums kann also in keiner Weise genügt ntendantur · Reßlistrator ernannt. zulässig, ohne Rücksicht darauf, oh die Justizverwaltung sicch gerte enrricht zu Celle die denkbar schlechteste Organisation. werden, und ich nemme es eine Kalamität, wenn solch ein Zu—
. damit einverstanden erklärt oder nicht, ob dann überhaupt noch en n , , der inne der Verhältnisse: Hannover hatte weder stand eintritt. . . Landtags⸗Angelegenheiten. von einem geordneten Geschäftsgange die Rede, sein kann, unter die Mittel, noch auch die Größe, um einen besonderen Cassations⸗ Meine Herren! Es ist gesagt worden, die Zahl der Mit⸗ — K Umständen wenigstens, wenn eben nicht, Hülfsarbeiter zuge, hof zu errichten. Der Cassationshof mußte bei den Gerlichtshofe glieder sei eine viel zu große. In dieser Beziehung ist es sehr Berlin, 11. Januar. In der gestrigen Sitzung des Ab⸗ zogen werden. Der Umstand, daß die Mitglieder des obersten selbst errichtet werden, und wurde deshalb aus Mitgliedern unrichtig, wie mir scheint, wenn man hier vergleicht nach
geordnetenhau ses erwiederte der Justizminister Br. Leon. Gerichtshofes, welche in den Reichstag oder in den Landtag treten, ichtet. Mitglieder des Eassationshofes waren Seelen
hardt auf die Ausführungen des Abgeordneten Reichensperger des Urlaubes nicht bedürfen, kann doch nicht zu einem Justizium ö k . . Senate; . . dahin Es ist namentlich zu beachten, daß für die alten Provinzen
was folgt: ;. ö in der Monarchie führen. So lange also diese Verhältnisse be= bie Präsidenten. Es sollten aber Mitglieder desjenigen Senats, in dem bei weitem e un Theile des Gebietes des Ober⸗Tribunals, Meine Herren! Aus der Erklärung, die ich abgegeben stehen, muß eine Hülfe nothwendig gewährt werden und, wie dessen Urtheile angegriffen wurden, nicht theilnehmen an den das Eivilrecht codificirt ist, während in den neuen Landes
habe in Beiteff des Antrages des Herrn Abg. Rehden, wer. gesagt, die kann nur geschehen entweder dadurch, daß man den Hilheilssprlichen un Cassations Senate. Das iwar an fich theilen dies nicht der Fall ist. Wenn nun die Nichtigkeits.
den Sie schen entnommen haben, daß, ich inn Prinzip nicht etzt bestehenden Zustand bis dahin wenigstens fortdauern läßt, richig, aber die Folge war die, daß der Eassalions. Senat immer beschwerde ugch der neuesten Verordnung . worden
dafür bin, bei dem obersten Gerichtshofe durch Hülfsarbeiter daß es nach allgemeinen Prinzipien möglich sein wird, die verschleden besetzs war und von einer einheitlichen Rechtssprechung ist auf die Verletzung des materiellen Rechtes, wenn dieser
die Rechtspflege ausüben zu lassen. Das liegt so sehr in Verhältnisse definitiv zu regeln oder dadurch, daß man icht die Rede sein konnte. Man braucht nur ein einziges unterliegt, jede uͤnrichtige Auslegung des gemeinen, nicht
der Ratur der Verhältnisse, daß es weiterer Auseinander- jetzt eine ganz unbestimmte Anzahl etatsmäßiger Mit gr im ons Senate gesessen zu haben, um die Verwerf⸗ codificirten Rechts, so darf man doch im Allgemei⸗ setzungen nicht bedarf, das gilt für einen Staat grade ebenso, glieder für den obersten Gerichtshof ernennt. ö. bitte, in de e en K ö . ö. nen annehmen, daß jedenfalls in den ersten Jahren wie für den andern. Doch kann ich eine solche Gefährdung, auch zu erwägen, meine, Herren, daß die Vorschriften, Dann habe ich 'in ker That 'nicht gehört, daß aus andern diese, Nichtigteitsbeschwerde in einem, viel au ee en ö wie sie von dem Herrn Abgeordneten, der soeben gesprochen die angezogen worden sind, sich auf das Urtheilsfällen beziehen, Provinzen, bis au Kurhessen, Klagen darüber erhoben worden Maße zur Hand än, werden wird, wie das beim Ober- ; 7 hervorgehoben ist, in dem Institut der Hüissarbeiter es müssen mindestens 7 Mitglieder ihre Stimme nach dei wären, daß, die Rechtssprechüng in oberster Instanz pon dem Tribunal der Fall sein wird. Zur Zeit kommt Hannover mit . och nicht finden; sie würde nur eintreten unter Vor. Allerhöchsten Verordnung vom Jahre 1832 abgehen. Wenn obersten Gerichtshof gusgeht. Was aber Kurhessen anlangt, so seinen Geschäften nur in geringem Umfange in Betracht; sobald . aussetzung des Mißbrauchs, und von einer solchen Poraus. diese erforderlichen Stimmen nicht vorhanden sind, so sollen kann, glaube ich, diese Provinz sich vollkommen beruhigen, denn aber die bürgerliche Prozeß⸗Ordnung ins Leben treten und, wie setzung dürfen wir nicht ausgehen. Doch, wie gesagt, meine andere Mitglieder aus den anderen Senaten zugezogen werden. die Rechtspflege beim obersten Gerichtshof in Kurhessen hat auch ich gar nicht bezweifle, die Nichtigkeitsbeschwerde, welche jetzt in
exren, ich bin gern damit einberstan den, daß. das Institut der Daneben ist aber doch sehr zu erwägen, daß die Geschäftslast, i bt — das habe ich selbst kennen gelernt; es Hannover nur sich bezieht auf Verletzung wesentlicher Prozeß⸗ i ri d bei dem obersten Gexichtshofe wegfällt, so. welche der oberste Gerichtshof hat mit Rücksicht auf die i. 6. n, nn, G 64 haben vorschriften, sich erstrecken wird auf das materielle Necht, so ald dies nur möglich ist unter Wahrung der Interessen bereitung der Sachen, erfordert, daß auch überzcihlige Richter m Ober -Appellationsgerichte eine außerordentliche Menge von wird ein so erheblicher Geschäftszuwächs dem obersten Gerichts-
. der Rechtspflege. Allein diese Interessen können nach der Lage vorhanden sind. ückständen zu überwinden gehabt. hofe aus Hannover zukommen, daß es mir sehr zweifelhaft ist, ö der Verhältnisse nur gewahrt werden entweder dadurch, Ich kann mich daher dahin rekapituliren; Im Prinzip bin u,, . Herren, . ich die Versicherung ertheilen, ob der oberste Gerichtshof üherhaupt genügend besetzt daß man in außerordentlichen Fällen Hülfsarbeiter zun ich nicht dafür, daß heim obersten. Gerichtshof Hülfsarbeiter daß bei der Konstilirung des ohersten Gerichtshofes mil einer ist, Jedenfalls wird es angenehm sein, einstweilen, bis läßt, oder zweitens, daß man die Zahl der etatsnig. zugezogen werden. Allein zur Zeit ist es, glaube ih, ganz un. größen Einsicht in die Verhältnisse verfahren, worden ist, man die 6 übersehen kann, an der Konstituirung des ßigen Mitglieder des Gerichtshofes in erheblicher Weise vermeidlich, den Zustand so bestehen zu lassen, wie er nun ein. Fe hitte bert auch, meine Herren, daß Sie es mir möglich obersten Gerichtshofes nichts zu ändern, Ich glaube, meine vermehrt. Ich glaube nun aber, daß heute wohl mal so lange besteht. Die Zeit, die Frage zur definitiven Er. machen, so lange dieser oberste Gerichtshof besteht, die Verhält-! Herren, daß, wenn man mir einiges Vertrauen schenken will ein außerordentlich ungeeigneter Zeitpunkt wäre, Beschluß wägung zu stellen, wird sehr schnell kemmen, nisse zu berücksichtigen, daß Sie es mir möglich machen / zie hei der Verwaltung der Rechtspflege, dieser Antrag ein unnö- zu fassen über die Erhöhung der etatsmäßigen Mitglieder des Gelegentlich der Diskussion über Titel 8 der Ausgaben des lt ter en f ber neuUn Provinzen nicht zu kränken. Es thiger ist. Darauf habe ich jedoch noch viel weniger Gewicht
Gerichtshofes, denn es richtet sich die Frage, wie stark der oberste Etats des Justizministeriums (Besoldungen für das Ober, läßt si nen, es ist für ein Land, welches einen zü legen als auf den Umstand, daß dieser Antrag, wie er sich
Gerichtshof zu besetzen sei, ganz oder im überwiegenden Theile, , erklärte der Hafi sn r fg pl Leonhardt: . i ü h , hat . traurige er . wenn mir barftellt, eine Perletzung des Ansehens des obersten Ge— ‚. danach, iwelche Geschäfte dem ohersten Gerichtshofe werden über. Meine Herren, ich bitte in diefer Angelegenheit um Ihr ich mich so ausdrücken darf, — diesen zu verlieren, Die neuen richtshofes enthält. Ich möchte deshalb bitten, daß Sie den . wiesen werden durch die bürgerliche Prozeßordnung. Es Aufmerksamkeit, da es sich meines Erachtens um die Ehre und Provinzen müssen sich darin finden, weil es nach der Ver—⸗ . des Herrn Abgeordneten Rohden ablehnen. ö hängt sehr wesentlich davon ab, ob die Nevision beibehalten das Anfehen eines obersten Gerichtshofes der Monarchie handelt sassung erforderlich ist, daß die Rechtseinheit in den Sprüchen as nun den Antrag anlangt, der von dem Herrn, Ab=
wird, oder wie das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde Daß das Ober-Appellationsgericht als oberster Gerichtshof; k Gerichte obwalte.“ Aber wenn sie sich darin finden müß. geordneten v. Bonin gestellt ist, so bin ich nicht in der Lage, . konstruirt wird, welche Veschlüsse gefaßt werden liber die Zahl für die neu einberleibken Provinzen keine dauernde Einrichtun; en, so ist, glaube ich, ihr irlangen ein, durchaus be, mich über denselben zu erklären, so lange er nicht begründet 4 derjenigen Richter, welche nothwendig mitwiren müssen bei sein soll; sagt die Verordnung selbst, welche diesen ö achtigles, Faß ihr Recht thuntichst gewahrt werde, die ist hat er nur, ing formelle Bedeutung, so habe ich gegen Erlasfung des Urtheils. Ich möchte fast annehmen, daß nach in das Leben ruft. Deshalb scheint s mir durchaus nicht noch, Wahrung diefer Rechtsbedürfnisse der einzelnen, Probinzen denselben nichts Erhebliches einzuwenden, und muß ich anneh—
. der neuen Prozeßordnung die Zahl der Richter erheblich herab- wendig, in irgend einer Wei . stui ic daß dies der Fall sei, weil sonst in der That sehr große . 9 rgend einer Weise anzudeuten oder Bevorwortungen i onstltuirung! des obersten Gerichtshofes. men, daß die Fall sei, weil s . . gedrückt werden kann. Ist das aber der Fall, sind dem Prin- zu machen, daß diese Institution eine nicht bleibende sei. . 4 . uta ler ien rn n, herih ahose . nicht gleichsam Bedenken obwalten würden bei der Position Nr. 2. . . ö. nach so viele Richter nicht erforderlich, als heut zu Tage bin sehr erfreut, daß der Hr. Abgeordnete Rohden so eben er, fungible Personen, sie find vielmehr im eminenten Sinne das Nach den Ausführungen des Abg. Twesten bemerkte der J o wird es auch kein großes Bedenken haben, die Zahl der un- klärt hat, daß er auf den zweiten Satz seines Antrags Gegentheil, sie repräsentiren die jurristische Bildung, sie reprä- Justiz⸗-Minister Dr. Leonhardt: 46 . bedingt erforderlichen Mitglieder zu erhöhen und auf diesem fein Gewicht lege, und ihn fallen läßt; demgemäß habe senliren das Gemeine Recht, sie repräsentiten daneben auch in Ich will gegen die zuletzt berührten Punkte Einiges erwie, . Wege möglicherweise dazu zu gelangen, Hülfsarbeiter durchweg ich auch gar nicht nöthig, mich darüber zu erklaren, sehr weitem Umfange ihr Provinzial⸗Recht dern. Es wird gesagt, die Zulassung von Hülfsrichtern beim HJ entbehren zu können. Jetzt aber, während die ProzeßOrdnung daß es bedenklich sein würde, von einer bleibenden rechtmäßigen . Wenn ich nun n Antrag des Herrn Abg. Rohden richtig Oberappellgtionsgericht sei rechtswidrig; das ist gewiß unrichtig, H und damit eine neue Organisation des Ober- Tribunals vielleicht Institution zu sprechen, weil dies in der Thgt mößglicherweise verstchen so sollen bestlmmte Summen ais künftig wegfallens denn die Vezordnung slhst, sast gan ausdrücklich das Gegen . . im Jahre 1879 zur Dehatte kommen kann, so bedeutende Aende⸗ so verstanden werden kann, als würde die Rechtmäßigkeit der bezeichnet werden. Das muß ich doch so verstehen, daß / wenn theil. Es ist ferner meiner Uleberzeugung nach nicht richtig, J rungen eintreten zu lassen, das kann ich, für wünschenswerth Institution angefochten., Es ist nun bekannt, daß die König, Vatanzen eintreten, die Vafgnzen entweder garx nicht beseßt werden wenn behauptel worden ist, daß bei den früheren Oberaphella. . nicht erachten. Ich glaube die Rechtmäßigkeit der Zuziehung Üiche Staatsregierung sofort einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, können, oder, was den Präsidenten anlangk, dieser nur angestellt tionsgerichten die Heran 6 von Hülfsärbeitern nicht zu— ö der Hünfsarbeiter kann nicht wohl bestritten woerden., Das Haus weicher darguͤf abzielt, das Ober, Appellation gericht mlt den werden soll n' inf She Torn zöbg hlt. Meine Herren, es laäffig gewesen fei; Kücksfichtlich des ber aphellgtionsgcrichts zu . hat ja auch in genügender Weise die Rechtmäßigkeit der Anord! Obertribunal zu vereinigen, um einer verfassungsmäßigen Vor— liegt sehr nahe, daß, wenn die Regierung beabsichtigt, bald thun⸗ Celle kann ich das Gegentheil mit aller Entschiedenheit behaup⸗ H kung badurch lannt, daß es die betressenden Calzsärnmsen be. schrifl vollttähdig Henithe zu lelsteg. es ist Merngt beiann, ic die Berching zer bebe zöer ten erich shöfe Herter Ken, änd ich slaher d. nicht, daß ein solches Verbot bestanden . wiüllzt hat. Es it Lon! dem Herrn Vorredner Rücksicht ge. béß das Herrenhaus, oßglelch die Königlich Staatsregierun; Üzufkhren, die Stelle eines ersien Präsdenten nicht beleßzt wird, Es hat sbei, den anderen Sberaßpellationsgerichten, Jedenfalls ist H nonnnen auf eine Allerhöchsie Kabinets-Ordre vom 19. Juni 1833. alle Kräfts angesetzt hat, um. den Gesetentwurf durchgusetzen, können aber die Verhältnisse sich so gestalten, daß das doch dringend bei dieser Sachlage kein genügender Gründ vorhanden, zur Zeit ö Der 8. 16 lautet el n di so: »Enthält der Senat dennoch denselben abgelehnt hat. Wenn es sich nun nicht um wünschensiwerth erscheint! Ran, kann ja gar nicht wissen, die Position hier zu streichen, die man für das Obertribunal K wegen Krankheit, Tod oder Abwesenheit von Mitgliedern nicht eine bleibende Institutiön handelt, vielmehr um eine solche, wann denn die Vereinigung eintritt; man kann auch gar nicht bewilligt hat. . die vorgeschriehene Zahl, so ergänzt der Präfident dieselben aus weiche baldthunsichst beseitigt werden muß, so liegt es doch in die Verhältnisse Üibersehen, wie sie sich gestalten mögen in dem Im Uebrigen aber, meine Herren, haben die Aeußerungen ö. den beiden anderen Senaten, aus welchen er mit Beobachtung der Natur der Sache, daß der Chef der Justizverwaͤltung, wenn wobersten Gerichtshofe. Nun ist aber der Chef der Justiz⸗Ver⸗ des geehrten Herrn Abgeordneten Twesten für mich nichts leber⸗ der Reihenfolge eine gleich große Zahl von Räthen herbeiruft.“ er mit verständigem Sinne verfährt — und ich wüßte nicht, waltung gar nicht in der Lage, wenn der Antrag des Herrn eugendes, Ich muß Sie vielmehr bitten, recht dringend bitten, Diese Vorschrift enthält nun eine Disposition, aber es folgt warum das nicht angenommen werden sollte — auf diese Ver Abgeordneten Rohden, wie ich ihn verstehe, angenommen wird, ie Anträge abzulehnen. Die neuen Provinzen haben ihre aus dieser Disposition durchaus nicht, daß wenn die hältnisse Rücksicht nimmt, daß er also etwa eintretende Vacanzen, die Stelle eines ersten Präsidenten des bersten Gerichtshofes obersten Gerichtshöfe sinken sehen, sie müssen sich dabei be Zahl nicht ausreicht, dem nicht abgehoifen werden könnte deren Wiederbesetzung nicht erforderlich ist, auch offen lassei zu besezen. Wenn der Vicg-Präsident eines bbersten Gerichts. ruhigen, weil die Verfassung das fordert. Aber, wennman durch Hülfsarbeiter. Eine gleiche Bedeutung ist beizulegen dem wird, . . oc ée abe wbezieht, fe kahn man keinen ersten Präsiden ten den heren Frobinzen zieses Ghfer anf hh es ihnen ansinnen angezogenen Gesetze vom Jahre 18652, welches überdies, so weit Aber ich halte es doch für im äußersten Maße bedenklich, mit gleicher Besoldung anstellen, es würde durchaus dem An— mußte, so glaube ich, können die neuen Provinzen sagen, es sei ich die Sache in diesem Augenblicke übersehen ann, nur das wenn nun dem Chef der Justiz Verwaltung Fesseln angelegt schendunde der Ehre beßz Gerichtshofes widersprechen, wenn man nicht allein Sache, der Billigkeit, sondern Sache der Gerechtig. Verhaͤltniß zwischen dem Ryeinischen und den übrigen Sengten werden sollen, daß er sich gar nicht frei bewegen und, die Inter, on soichen Grundsätzen ausginge. Aber was mir noch viel keit, daß dieser oberste Gerichtshof hier, so lange er besteht, Kuch regelt. . H., ich bitte Sie aber, die Verschiedenheit der Ver⸗ essen der Rechtspflege nicht wahren kann. Das Ober⸗Appel—⸗ bedenklicher erscheint, ist der . von Räthen des Gerichts. so konstruirt werde, daß er dem Rechtsbedürfnisse der neuen Pro⸗
hältnisse zwischen den Jahren 1832 und heute zu erwägen. Im lationsgericht bildet den obersten Gerichtshof für die neu ein— o iltni kann nicht ein Rath den vinzen ein Genüge leistet. Darauf kommt Alles an. Dieser oberste
Jahre 1832 bestanden 3 Senate; die Geschäftsmasse hat sich verleibten Provinzen. Man hat . die luh i, daß die Er. 1 . . Rath . J. Gerichtshof ist jetz j Monate in Thätigkeit: Daß er bislang
seit der. Zeit, insbesondere durch die Einführung der richtung eines solchen obersten Gerichtshofes nicht erforderlich Appellationsgericht, welcher entstammt dem Herzogthum Schles- ein vollkommen genügendes Maß von rbeit gehabt hat, das
Nichtigkeitsbeschwerde in außerordentlicher Weise vermehrt. gewesen wäre. Diese Frage näher zu diskutiren ist nicht an woig; nur dieses Mitglied hat nähere und sehr genaue Kenntniß kann ich bezeugen; ich wollte, daß er es nicht gehabt hätte, es
Dann kommt aber noch etwas Anderes hinzu, ein Umstand, der Zeit mehr — der Gerichtshof besteht einmal. Sodann von dem Schleswigschen Recht. Dieses Recht ist ein sehr eigen, wäre für mich viel besser. Wie nun das Geschäftsmaß in der 183 *