Ae Poast - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellu an, sür gerlin die Expedition drann n Preußifchen Staats- Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10. Gwischen d. Friedrichs u. Aanonierstr)
— — — m —
168
Jalons vom 14. Juni 1868 ab bei Großherzoglicher Renterei hieselbst 366: a) fü ; j j . 2 w. hiesel bst ber 1866 . ' ( ö 3. 282 — ö —— z '. . ö, er e wr. der produzirten 33 6659 xt) hüt! e n en ö, r 3 * . ech bi h. * gewärtigen. Thlr S ; gie nh P. ia Zugleich wird darauf gufmerksam gemacht, 9 laut Bekannt— i Hol. fle ift. fee fusammen 13 Thlr. 3 Sgr. 8 Pk, machung vom 5. Januar 1867 die Obligation Lit. C. Num. 8450. . Thlr. 28 Sgr. 11 a. ausgesoost das Kapital aber bisher nicht abgefordert ist, und daher ovember 1867 betrug 31,613
Pas Abonnement deirdn: 1 Thir. Rr das Ddiertehahr.
im Monat Dezember 1867 weniger 11352 Die Minder Einnahme bis 36 6. Thaler 24 Sgr. 1 Pf. Mithin
zinsenles bei Großherzoglicher Renterei deponirt ste Schwerin, am 53. Januar 1868. ⸗ ö Großherzoglich Mecklenburgsches Finanz⸗Ministerium. v. Müller.
137
Die auf Grund des Privilegit d. d. 20. April 1857 zur Ein— lösung pro 1868 durch das Loos bestimmten . bed 36
ner Deich ⸗ Verbandes; Litt. A. Nr. 24 und 538; Litt. B. Nr. 183. 184 und 223
sind hiermit zum 1. Juli 1868 gekündigt, und von da ab, von unserer
Deichkasse ausgezahlt, nicht mehr gültig. Crossen, den 30. Dezember 1867. ; Deich-Amt des Crossener Verbandes.
Bekanntmachung.
[28 8
Die Prioritäts Obligationen der K. NiederschlesischMärkisch. Eisenl Ser. 1. Nr. 11453. 1144. 1145. 1145 1147 [ih 5374. i ine
1166380 à 100 Thlr. ohne Coupons und Talons sind den Erben des Dr. August Gottlieb Naue angeblich abhanden gekommen.
In Gemäßheit des 4. Nachtrages zum Statut der chemali ird er h le sc Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 19. , . Gese „Sammlung pro 1849 Seite 135) und des Gesetzes vom
März ] 8582 (Gesetz Saummlung pro 1852 Seite 89) werden die zeitigen Inhaber der bezeichneten Obligationen hierdurch aufgefordert, solche an uns od. ltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtliche Amortisation von U bean tragt werden wird, welche nach dem Statut⸗-Nachtrage vom 19. Xi. zember 1848 erfolgt, wenn die gegenwärtige Aufforderung dreimal in Zwischenräumen von drei zu drei Monaten veröffentlicht und die Ein
einzuliefern oder etwaige Rechte auf dieselben bei uns
lieferung oder Geltendmachting etwaiger Rechte nicht spät ĩ
drei Monaten nach der letzten Publieatio skätestens binnen Berl dene Zinn . lication geschehen ist. Königliche Direction der Riederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Verschiedene Bekanntmachungen.
147 Besoldete Beigeoroneten⸗ Stell Bei der hiesigen städtischen Verwaltung ist . ö — von Eintausend Thalern verbund S iner . r g Haig ö dene Stelle eines zweiten befoldeten echtsverständige Männer, welche die dritte Staats prüf = ,, . zur ö dieser Stelle ö eldungen an den ᷣ en ge . 6 . . nterzeichneten gelangen zu lassen. Der Ober: Bürgermeister. Lischke.
(154 Bank des Berliner Kafsen-Vereins Die Herren Actionaire der Vank driße Bqhlfner. n, ss ͤ werden ö . .. S. 47 des Statuts . . Vereins u ittwoch, den 12. Februar d. J, 55 Uhr Platz an der Bauakademle Rr. 3. 1 Treppe boch, brain / ral⸗Versammlung hierdurch gingelaben. ö In J—ö . zugleich. ein nachtrag zum Statut, enthaltend Zusätze zu den die Be ugni 8 Aus ö ö. e . J und Verwaltungsraths betreffenden erathung und Beschlußfassung vorgelegt . n. Januar n ö er Verwaltungsrath der Bank des Berliner Kassen-Verei Mendels sohn, ö Vorsitzender.
Berlin-Hamburger Eifenbahn. Betriebs- Ei
Pan bl: z 8, ran port Sinnahmen für Personen J. . 690 23 Thlr. bis ult. Dezember l 008,822 Thlr.; do ö. . 2c, pre Dezember 233,882 Thlr., bis ult. Beem: ö 322 047 Thlr.; anderweite Einnahmen: pro Dezember 2 0 Thlr., bid ult. Dezember 98,566 Thlr. Zusammen: pro
ezember 336/676 Thlr., bis ult. Dezeni ber Z. 436,335 Thlr ; dagegen pro 1866: PprO Dezember 322,176 Thlr., ois aft De! ] . n nn,, mithin pro 1867 mehr pro Dezember 3 . mithin pro 1867 mehr: bis ust. Dezember
. Niederschlesische Zweigbahn . im Monat Dezember 1867: ) fu 12,263 Personen . 3 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf., b für 293519 Ctör. Güter 10 790 Thlr
St, schlie . Cgtragrdingrig Föcß Thlr. — Sgr. G . en. samnien 163833 Thlr. 24 Sgr. 9 Pf. Einnahme im Monat Dezem⸗
hier verstorbenen
pro 1867 überhaupt weniger
425371 Thlr. 23 Sgr. — Pf.
luts
Betriebs-Einnahmen pro Monat Dezembe R ber n g aich e. Ce fan ach in ö für für Extra- Summa . ersonen. Güter. ordinair. 1866 im Dezem . Thlr. Thlr. Thlr. ber (definitiv) 135514 45,5063 6593
18697 im Dezbr. : e , 13/950 46,131 6/090 66,171 Sbb, 804 mithin 85 / mehr SY mehr d T den es ) 14G Saarbrücken, den 10. . 1868. k
Königliche Eisenbahn⸗-Direction.
Bekanntmachung. Hannoversche Stitaats-Eisenbahn. Vom J. Januar k. Jab werden in den Schnell. ö k 34 Bahnstrecken der diesseitigen = Verwaltung — mit Ausnahme der zwischen Bramn? schweig , .
bis ult. Dezbr. 1867. Thlr. Thlr. 66.339 dꝛõ / y
. eig Minden coursirenden Züge — auch i , der z. Wagen klasse Coupses fůr ric tra ih g 8 = sich befinden. Die fraglichen Coupées werden durch Täfelchen mit entsprechender Inschrift bezeichnet werden.] Hannover, den 11. Dezem̃ber 1867. Königliche Eisenbahn-Direction.
Betanntmachung.
Die Vorschriften des Lokalgütertarifs vom J. k 1866 Seite 7 6 ö. . . so wie Seite 34 b. werden vom 1. Februar 1868 ab ei. und treten an deren Stelle von diesem Zeitpunkte an
Die Verwaltung ist befugt, die Güter der Wa
klassen in unbedeckten Wagen zu befördern. Der dr e n n , mit dieser Beförderungsart zu erkennen, falls er nicht . . Alufgqb⸗ durch schriftlichen Vermerk auf dem Frachtbriefe die
eförderung des betreffenden Gutes in bedeckt gebauten, oder, wenn solche Vorhanden, mit Decklaken versehenen Wagen verlangt — conte. §. 22 Zifler 2 des Betriebsreglements. — In diesem Faͤlle werden , Zuschlagsgebühren neben den gewöhnlichen Frachtsätzen erhoben:
a) bei Beförderung in gedeckt gebauten Wagen 335 pEt. von der
y 36 3 betreffenden Tarifklasse,
') bei Beförderung in mit Decklaken versehenen Wagen ei ;
gangen, pro Decke und jede angefangene 8 . . ach vendung eigener Decken bleibt den Versendern vorbe— „Die im Waaren-Verzeichniß mit lateini chen — druckte Artikel werden vorzugsweise nur in offenen , ; 2 Als Provision für Nachnahme wird 2 Pf. pro Thaler bei ö * ö bei der Guldenwährung, mit einem — l gr; beziehungsweise 3 Kreuzer, ei r 5 ir e g, fn fi gsweise 3 Kreuzer, eingezogen (conkr. Nachnahmebeträge von 5 Sgr. resp. 18 Kreuzer und darunter 2
sind provisionsfrei.
Cassel, am 6. Januar 1868. Die Central-Direction der Main ⸗Weser Bahn.
Beck a nut machung.
Für Getraider, Hülsenfrüchte⸗ und Kartoö el ⸗Ser i
. de / Hül h ; Sendu =
titäten von mindestens 100 Centnern ,
Rhein prowvinzen kommt ein ermäßigter Tarif vom 20. Januar
ö . ö. . . ö te . ö ‚ * auf der Main⸗Weser⸗Bahn
. her auf allen Güter⸗Expediti— alten i . k Expeditionen zu erhalten ist. Die Central-Direction der Main⸗-Weser⸗Bahn.
Direkter Kohlen— und Coals-Verkehr mit Frankreich . ga . ; on heute ab tritt für die Stationen der fran— jzösischen Ostbahn via Forbach ein erweiterter, . R tere Aenderungen des seitherigen Tarifs vom 25. Januar K 1865 enthaltender Kohlen- und Coaks Tarif in Kraft, 2 welcher zum Preise von 4 Sgr. von unserer hiesigen . Billet⸗Kasse bezogen werden kann. Saarbrücken, den 1. Januar 1868.
Königliche Eisenbahn - Direction.
Für. die Abonnenten des heutigen Nummer das Titelblatt des
Uebersicht der in dem 3
jüngst berflossenen
Halbjahrs wird mit der
,. ihrgangs 1867, so wie die Königlich Preußischen Staats-Anzeiger gene s h
vom Juli bis Ende
Dezember 1867 enthaltenen Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen zc. ausgegeben.
Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 14. Januar, Abends
1868.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Erzbischof von Gnesen und Posen, Grafen von Le— doch owski, den e gn Adler-⸗Orden erster Klasse; und
Dem Kreis⸗Physikus Dr. Litten zu Neustettin den Cha— rakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen; .
Den hisherigen Senator Dr. juris Mumm zum ersten Bürgermeister der Stadt Frankfurt a. M. für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Bahn⸗Controleur Schubert ist zum König⸗ lichen Ober⸗Güter⸗Verwalter der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn ernannt worden.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts des Rückversicherungs⸗Vereins der Nieder⸗ rheinischen Güter⸗Assekuranz⸗Gesellschaft zu Wesel.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. Januar 1868 das zur notariellen Verhandlung vom 10. Dezember 1867 verlautbarte revidirte Statut des Rückver⸗ sicherungs⸗Vereins der Niederrheinischen Güter⸗Assekuranz⸗Gesell⸗ schaft zu Wesel zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem revidirten Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden.
Berlin, den 13. Januar 1868. .
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.
Vt inisterinm des Innern.
Cirkular-⸗Verfügung vom 7. Januar 1868 — betreffend die Ausstellung von Heimaths⸗ und Heirathserlaubnißscheinen im Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Nach einer Mittheilung des Herrn Ministers der auswär⸗ tigen Angelegenheiten ist die im Herzogthum Sachsen-Altenburg bisher bestandene Verordnung, nach welcher zur Gültigkeit der zum Gebrauch im Auslande bestimmten Heimaths⸗ und ö deren Beglaubigung durch das Herzogliche Ministerium, Abtheilung des Innern, erfor⸗ derlich war, durch Herzogliche Verordnung vom 29. No⸗ vember v. J. aufgehoben und bestimmt worden, daß vom 1. Januar des Jahres 1868 an folgende Be—⸗ hörden im de , Sachsen⸗ Altenburg, nämlich: die Herzoglichen Gerichtsämter J. und II. in Altenburg, Schmölln, Lucka, Göstnitz, Ronneburg, Roda, Eisenbherg und Kahla, das Herzogliche Gericht zu Meuselwitz, die Stadträthe zu Altenburg, Schmölln, Lucka, Ronneburg, Roda, Eisenberg, Kahla und Orlamünda, zur Ausstellung der erwähnten Ur⸗ kunden berechtigt sind.
In Verfolg des Cirkular⸗-Erlasses vom 11, Februar 1861 wird der Königlichen Regierung hiervon zur künftigen Beach- tung mit der Veranlassung Nachricht gegeben, die hiernach in Betreff der Heirathserlaubnißscheine eingetretene Veränderung unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 13. März 1864 durch
das dortige Amtsblatt zur Kenntniß der Pfarrer und der be— treffenden Behörden zu bringen. Berlin, den 7. Januar 1868. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. An sämmtliche altländische Regierungen der Monarchie. Abschrift erhält das Königliche Polizei⸗Präsidium zur Kennt- nißnahme und Nachachtung. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. An das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.
Tages ⸗Ordunng.
7. Sitzung des Herrenhauses am Mittwoch, den 15. Januar 1868, Mittags 12 Uhr. I) Geschäftliche Mittheilungen. 2 Vereidigung neu einge⸗ tretener Mitglieder. 3) Entgegennahme von Vorlagen der Kö⸗ niglichen Staats⸗Regierung.
NR icht amt liches.
Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Majestät der König empfingen heute Morgen den kommandirenden General des Garde ⸗Corps, Prinzen August von Württemberg, den Polizei⸗Präsidenten, den Herzog Elimar von Oldenburg, Ritt⸗ meister im Regiment Garde du Corps, und nahmen hierauf den Vortrag des Militair⸗Kabinets entgegen.
— Ihre Majestät die Königin besichtigte gestern die Bazar⸗Beiträge und besuchte die Fürstlich Radziwillsche Familie. — Im Königlichen Palais fand ein größeres Diner statt, zu welchem der Herzog von Ujest, der Erzbischof von Gnesen und Posen, Graf Ledochowski, die 3 Präsidenten des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten, sowie mehrere höhere Beamte geladen waren. . J
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militairische Meldungen entgegen und stattete der Fürstin Mathilde Radziwill einen Gratulationsbesuch ab. J
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing Frau von Jagow, geb. Freiin von Dobeneck.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Abgeord— netenhauses wurden bei der Berathung des Etats des Justiz— Ministériums die Titel 42 (Kriminalkosten), so wie die folgen—⸗ den 43, 44, 45 und 46 bewilligt. Auch die »einmaligen extra— ordinairen Ausgaben« wurden genehmigt.
Ein Antrag des Abg. Rohden und Genossen, lautend:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: gen die Kö—⸗ nigliche Staatsregierung die Erwartung auszusprechen , sie werde die Vollstreckung der Gefängnißstrafen den Vorschriften des Strafgesetz⸗ buchs entsprechend gleichmäßig in allen Theilen der Monarchie ordnen. ᷣ
wurde abgelehnt, und . des Abgeordneten Windt⸗ horst (Meppen), des Inhalts: ⸗ J ö. as hen der ö wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, diejenigen Einleitungen zu treffen, welche erforderlich sind, die gesammte Strafvollstreckung und die Be⸗ arbeitung der Angelegenheiken der sämmtlichen Strafe und, Besse⸗ rungs⸗Anstalten, so wie der Gefängnisse im Ressort des Königlichen Justiz⸗Ministeriums zu vereinigen. ö würde schließlich vor der Abstimmung zurückgezogen. — Der Antrag des Abgeordneten Strosser, die beiden so eben erwähn⸗ ten Anträge, so wie eine Petition der rheinisch⸗westfälischen Ge—⸗ fängniß⸗Gesellschaft einer besonderen Kommission von 14 Mit-
22