1868 / 14 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auf der Tagesordnung stand zunächst der Bericht der XI. Kommission über den Gesetz Entwurf, betreffend die Auf- nahme einer Anleihe in Höhe von 40 Millionen Thalern zur Deckung von Vorschüssen für Eisenbahn⸗Anlagen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln auf den Eisenbahnen in den neuen Landestheilen, beziehungsweise zur Erweiterung des Bahn⸗ netzes in diesen, wie in den alten Provinzen. ;

Die General Debatte wurde eröffnet und betheiligten sich an derselben die Ahgeerdneten von Vincke (Minden), von Un ruh, von Benda, Heise, Dr. Loewe, Miquèl, Dr. Bender und von Denzin.

Der Handels-Minister Graf von Itzenplitz nahm im

Laufe der Debatte mehrere Male das Wort.

Nach einigen Erläuterungen des Regierungs-Kommissars, ö v. d. Reck, wurde die Generaldebatte ge⸗

ossen.

Der Referent, Abg. v. Hennig vertheidigte die Anträge der Kommission gegen die von einigen Vorrednern gemachten , ,. und befürwortete die Annahme der Kommissions—

orschläge.

In der Spezial -⸗Diskussion über 5. 1 Nr. 1 (Göttingen Ahrenshausen) sprach zuerst der Abg. Bieck für folgenden von ihm gestellten Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staats-Regierung zu ersuchen: der Magdeburg -Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellschaft zu gestatten, daß sie die Halle⸗Kasseker Bahn von Ahrens- hausen nicht über Groß ⸗Almerode sondern über Münden weiterführe.

so wie über den Antrag des Abgeordneten von Unruh:

Das Hans der Abgeordneten wolle zu §. 1 des oben angeführten Gesetzes beschließen: ad J für Vollendung der Eisenbahn von Göttingen nach. Ahrenshausen 259, 00 Thlr. zu bewilligen, jedoch gleichzeitig die Königliche Staatsregierung aufzufordern: die Halle⸗Casseler Eisenbahn ,. , Groß ⸗Almerode, sondern über Münden nach Cassel führen zu lassen.

. J. vom Abgeordneten Miquéèl dazu gestelltes Amen⸗ ement:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen; Am Schlusse des Antrags hinzuzufügen: und dabei zu erklären, daß eine Erweiterung der bereits übernommenen Garantie für die Bahn Halle Cassel unzu⸗ lässig erscheinen würde.

Der Handelsminister Graf v. Itzenplitz sprach sich aus for⸗ mellen Gründen gegen diese Anträge aus. Beim Schlusse des . ö ie Spezial⸗Diskussion über §. 1. Nr. J. noch fort. . .

Einem Berichte über die gegenwärtigen Verhält— nisse des Nothstandes im Regierungs-⸗Bezirk Gumbin— nen entnehmen wir Folgendes;

Die Noth hat im Allgemeinen dadurch einen größeren Umfang angenommen, daß seit mehreren Wochen starker und anhaltender Frost, auch hoher Schneefall eingetreten ist. Schnee und Frost verhindern das Arbeiten im Freien, insbesondere die Erdarbeiten bei Chausseen, 3 und Meliorationen und das Roden des Stockholzes in

en Forsten.

In den südlichsten 4 Kreisen ist ein eigentlicher Nothstand bisher nicht fühlbar geworden, namentlich nicht in Sen sburg. Auch von den Kreisen Lyck und Johannisburg lauten die Nachrichten günstig, desgleichen von Löten. In diesen am wenigsten bedrängten Kreisen ist aber, wie schon früher mitgetheilt, der Typhus ausgebrochen.

Auch die südlichen Theile der Kreise Angerburg und Oletzko stehen verhältnißmäßig gut; sie bilden mit den obengenannten 4 Krei⸗ sen die meist sandige Hochebene Masurens, auf welcher die Regengüsse weniger geschadet haben. Von Angerburg und Oletzko nach Norden hin beginnt die Noth; die nördlichen größeren Theile der 2 Kreise Angerburg und Oletzko, sowie die 16 Kreise Goldap, Dar— ke denn , J Stal⸗ upönen, Nagnit, Tilsi iederung und Heydekru e eine totale Mißernte erlitten. . ; ö. .

Gerade die fruchtharsten Kreise mit schwerem niedrigen Boden und mit einer großen Bevölkerung, namentlich Stallupönen, Pillkallen, Ragnit, Insterburg, Tilsit und Kiederung sind die gefährdetsten.

Bis in die Mitte Dezember hat die Verpflegung der Nothleiden⸗ den nur auf Kosten der Gemeinden und Kreise erfolgen können. Es sind die erforderlichen Anordnungen hierzu in wiederholten Verfügun⸗ gen, der Negierung erlassen und zur Ausführung gebracht worden. Bis zu Weihnachten hatten auch wohl die Haushaltungen einige, wenn auch geringe Lebensmittel. Nachdem sodann die Bewilligung zunächst von 200, 000 Thlr zu Vorschüsen für die Kreise erfolgt war, wurden den Landräthen der einzelnen Kreise sofort bestimmte Sum⸗ men des Stgats vorschusses als solche, über welche sie disponiren kön- ten, bezeichnet. Unverzüglich wurden Kreistagsbeschlüsse über die Ac. septation der Darlehne, gefaßt, und zur Zeit haben bereits nahezu sämmtliche Kreise die diesfälligen Beschlüsse gefaßt und es sind die Vorschüsse im Betrage von 8600 bis 6/060 Thlr. großentheils bereits . . erließ die R

eichzeitig erließ die Regierung eine eingehende Verfügung zur Regelung der rm enpflege und übertrug in Ausführung 5 Ueberwgchung der einzelnen Kreise sechs Mitgliedern des Kollegiums,

welche sich jeßt fortdauernd in den Kreisen befinden und die Landräthe

und Polizeiverwalter zur pünktli j k ordnungen anhalten. zur pünktlichsten Erfüllung der erwähnten An

In einzelnen Kreisen haben die Kreisstände en. Sum. men zur Verpflegung der Armen bestimmt. In sehr vielen Dorfschaften, in den Kreisen Gumbinnen, Instetburg, Stalin. pönen, Niederung u. s. w. sind öffentliche Küchen errichtet. Brod, n s w. wird vertheilt. Ferner sind vielfach Spinnereien ein? gerichtet.

Mit jedem Tage nimmt diese Organisation weiteren Umfang an, und wird Mbh über alle nothleidenden Kreise und Gemeinden er strecken und die schwerste Besorgniß verscheuchen.

In Verbindung mit den mildthätigen Vereinen dürfen die Be. hörden hoffen, der Noth, bald enge Schranken zu seßen. Dieselbe gam ase r ien ist theilweise wegen des Verhaltens der Betheiligten un= möglich.

Verwahrloste Männer, vor Allem arbeitsscheue, verwahrloste Frauen und Mütter, die die Kinder dem Elende Preis geben, machen alle vorsorglichen Maaßregeln der Behörden illusorisch ode erschweren sie auf das äußerste. Solche Mütter nehmen mitunter die Kleider und das Brod, welches ihren Kindern dargereicht wird, fort, die Kleider werden verkauft, um dem Trunke zu fröhnen.

In solchen Fällen bleibt nichts übrig, als die Kinder den Müttern fortzunehmen, um sie zu retten. Doch kann aber unter solchen Ver. hältnissen eben nicht so kräftig und vollständig geholfen werden, wit es sonst möglich wäre.

Was die f. ntlichen Arbeiten betrifft, so wird in Stallupönen und Goldap an den Kreis-Chausseen kräftig gebaut, auch die Kreise Tilsth Lötzen, Johannisburg, Oleßko, Niederung, Insterburg , beschäftigen Arbeiter an, den Kreis ⸗Chausseen. Die Königliche Ostbahn und die Ostpreußischt Südbahn heschäftigen in den Kreisen Stallupsneun, Gumbinnen, Insterburg, Lötzen und Lyck viele Arbeiter, gewähren ihnen auch au— reichenden Lohn. Bei einer Melioration im Kreise Gumbinnen wer. den fortdauernd 250 Arbeiter an einer günstigen Arbeitsstelle beschäftigt, bei einer anderen Melioration im Angerburger Kreise etiwa 50 Arbeiter Mehrere andere Meliorationen werden in nächster Zeit in Angriff ge⸗ nommen.

Im Kreise Heydekrng werden zwei Staats -Chausseen gebaut, bei welchen etwa 300 Arbeiter beschäftigt werden. Auch die Arbeitsstellen werden erweitert werden und es ist zu hoffen, daß insbesondere im Frühjahre, wo der Mangel an Lebensmitteln gewiß noch fühlbartt werden wird, die offentlichen Arbeitssiellen ganz wesentlich zur Linde⸗ rung der Noth beitragen werden.

„Der Gesundheitszustand ist trotz der überaus ungünstigen Witterung, wie sie im vergangenen Jahre geherrscht hat, dennoch im Allgemeinen befriedigend. .

Die Gewährung von Kochsalz, welches von dem Finanz ⸗Ministt⸗ rium auf den Antrag der Regierung bewilligt worden, wirkt dazu wesentlich mit. Der Typhus, welcher bei den Eisenbahn . Arbeitern der Ostpreußischen Südbahn (also wie bereits erwähnt in den durch den Nothstand am wenigsten betroffenen Kreisen) aus⸗ an. und durch die heimkehrenden Arbeiter weit verschleppt wor⸗ en ist, hat nur in den Kreisen . Lyck und Johannisburg ch sind diejenigen, in welchen ein Nothstand eigentlich nicht herrscht, welche vielmehr eine ziemlich gute Ernte gewonnen haben eint . Verbreitung gewonnen, in den anderen Kreisen tritt er nur poraxdisch auf und zwar kann jedesmal nachgewiesen werden, daß ein Eisenhahnarbeiter den Ansteckungsstoff mit sich geführt hat. Eh sind die kräftigsten WM regen gegen die weitere Verbreitung der Krankheit getroffen. Mit dem Roöͤthstande, insbesondere Mangel an Lebensmitteln und Hunger, hat sie gar keinen Zusammenhang, di Eisen bahnarbeiter erhielten vielmehr förtdauernd einen Lohn von bis 20 Sgr. täglich und wurden gut verpflegt.

Die getroffenen Maßregeln werden voraussichtlich genügen, um

über die Noth in den nächsten Monaten binwegzuhelfen. Schon jett

aber ist daran zu denken, daß es dem kleinen Manne und Besitze im Frühjahre an Saatkartoffeln fehlen wird, für deren Beschaf— fung durchaus gesorgt werden muß. (Die erforderlichen Einleitungen sind hierzu bereits getroffen.)

Schließlich ist noch niit Befriedigung hervorznheben, daß alle Klassen der Bevölkerung, auch die Gemeinden und Orisvorstände, im Allgemeinen mit großer Hingebung und Bereitwilligkeit hülfreicht Hand leisten und die angeordneten Maaßregeln gewissenhaft und eifrig zur Ausführung bringen.

Lauenburg. Ratzeburg, 15. Januar. Die neueste Nummer des Offiziell, Wochenbl.« bringt u. A. eine Bekannt machung, betreffend die Organisation der Zollverwal—⸗ tung im Herzogthum Lauenburg, welcher ein Verzeichniß der Verwaltungs⸗ und Hebungsstellen für die Zölle im Herzogthum und die Beschreibung der Binnenlinie angefügt sind. Die Binnenlinie beginnt an der holsteinischen Grenze bei Müh— lenbeck, wo sie sich der Binnenlinie im Herzogthum Holstein anschließt. Dieselbe folgt dann dem nach Aumühle führenden Wege, geht von dort auf den nächsten Wegen nach Lütau, folgt der Berlin⸗Hamburger Chaussee in nördlicher Richtung bis zur Linau, welche eine Strecke die Binnenlinie bildet, von wo ab dieselbe auf den nächsten Wegen bis zum Gudower See führt und, unter Einschluß des letzteren in den Grenzbezirk, weiter auf den nächsten Wegen bei Fredeburg die Lübeck. atzeburget Chaussee erreicht. Letzterer folgt sie bis zum Dorfe Pogetz und wendet sich dann in westlicher Richtung nach Ahrensfelde an der holsteinischen Grenze.

Hessen. Darmstadt, 15. Januar. Unter den Vorlagen der Großherzoglichen Regierung aàn die Stände befinden sich nach dem »Fränkf. Journ. der Gesetzentwurf für die Wahlen

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zum Zollparlament und, nach der »Darmst. Ztg.“, der im August v. J. mit Preußen abgeschlossene Telegräphen⸗Vertrag. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs für die Wahlen zum Zollparlament beschränken sich auf die beiden Provinzen Star⸗ kenburg und Rheinhessen, und sind solche im Wesentlichen über⸗ einstimmend mit dem Reglement für die Wahlen der Abgeord— neten des norddeutschen Bundes. Abweichend hiervon werden jedoch als wählbar nur Bewohner des Großherzogthums us fen da, wie die Motive sagen, es angemessen erscheine, die Wahl auf die Angehörigen des Landes zu beschränken, welche eine genaue Kenntniß der Verhältnisse des Landes und dessen Interessen be— säßen und solche zu fördern in der Lage seien. Auf die Be— völkerung von 559,009 Einwohnern entfallen sechs Abgeordnete, deren Wahl in öffentlicher ihn erfolgt und wobei absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Wähler sind alle unbescholtenen Staatsbürger und nur solche ausgeschlossen, welche unter Vor⸗ mundschaft oder Kuratel stehen, über deren Vermögen Konkurs erkannt, während der Dauer dieser Verhandlungen, und solche, welche eine Armen ⸗Unterstützung aus Gemeindemitteln erhalten oder im letzten Jahr bezogen haben. Die Wahlen sollen aller Orten gleichzeitig stattfinden; die Wahlkreise, die Wahlcommissaire und Sonstiges auf dem Perordnungswege geregelt werden.

Baden. Karlsruhe, 15, Januar. Das heute erschie⸗ nene Regierungsblatt Nr. 2 enthält das Gesetz, die Eintheilung, Anlage und Unterhaltung der öffentlichen Wege betreffend.

Die zweite Kammer der Landstände beschäftigte sich heute mit der Berathung des vom Abgeordneten Sachs erstat— teten Berichts über den Gesetzentwurf, die Anlage der Orts—⸗ straßen und die Feststellung der Baufluchten betreffend.

Württemberg. Stuttgart, 15. Januar. In ihrer heutigen Sitzung bewilligte die zweite Kammer auf den Antrag ihrer Finanzkommission die von der Regierung nachträglich unter der Rubrik Apanagen exigirten 34,666 Fl. 40 Kr. für 186768, welche sie aus Anlaß der beabsichtigten Vermählung des Herzogs Nikolgus von Württemberg mit der Herzo— gin Wilhelmine Eugenie von Württemberg verlangt hatte und wovon 33,090 Fl. als hausgesetzlicher Staatsbeitrag zur Ausstattung der Herzogin und 1666 Fl. 40 Kr. als an ch. licher Staatsbeitrag ö. den der (ein Drittel eines Jahres—⸗ betrags seiner Apgnage von 50069 Fl) dient. Ein Antrag Hopfs auf Revision des Hausgesetzes wurde mit 45 gegen Z8 Stimmen abgelehnt. ; 16. Januar., (W. T. B.). Die Kommission des Abge⸗ ordnetenhau ses für das Wehrgesetz hat mit 6 gegen 3 Stimmen beschlossen, die Annahme des Geseß- Entwurfs zu empfehlen. In demselben wird die dreijährige Dienstzeit als Maximum fest⸗

. und dem Kriegsminister die weitere Bestimmung über die

räsenz der einzelnen Waffengattungen bei den Fahnen über— lassen; über das jährlich zu stellende Kontingent soll nur unter Mitwirkung des Landtags beschlossen werden. . Bayern. München, 15. Januar. Der Kriegsminister hat den Militairbehörden Nachstehendes bekannt gegeben: » Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 1867, die Wahl der Abgeordneten zum deutschen Zollparlament betreffend, sind zu dieser Wahl vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 3 des er⸗ wähnten Gesetzes alle Angehörigen des bayerischen Staats, welche demselben eine direkte Steuer entrichten und das 25. Le- bensjahr zurückgelegt haben, berechtigt. Hiernach sind unter den gedachten Voraussetzungen guch die Militairpersonen zur Be— theiligung in der fraglichen Wahl befähigt und unterliegt diese Theilnahme, welche mit den speziellen militairischen Verhält— nissen und Pflichten vollkommen verträglich ist, keinem An— stande, weshalb auch die Militärbehörden den etwa an sie von Seite der Civilbehörden ergehenden Requisitionen um Mitthei⸗ lung von Verzeichnissen der wahlfähigen Personen sofort zu entsprechen haben. , . . Das Ministerium des Innern hat im Einverständniß mit dem Ministerium des Handels auf desfallsige Anfragen erwidert, daß die doppelte Aufstellung der Wählerlisten nach Anleitung eines bereits mitgetheilten Formulares den Gemein⸗ den obliegt und die Anwendung eines gedruckten oder litho⸗ graphirten Formularpapieres hierzu nicht unbedingt nothwendig ist. Im Interesse der Gleichmäßigkeit und Förderung des Wahlgeschdftes aber sollen zu der am 10. Februar stattfinden⸗ den Verhandlung die Wahlvorsteher nach einem bestimmten Formulare autographirte Protokolle von der Regieverwaltung der Kreisregierungen erhalten. Für die Gegenliste, welche ebenso wie die Wählerliste beim Schlusse der Verhandlung von dem Wahlausschusse unterschrieben und, dem Protokoll beigefügt werden muß, ist kein besonderes Formular vorgeschrieben, da sie nur den Namen des Gewählten und jede demselben zuge⸗ fallene Stimme enthalten soll. Etwaige Kosten, welche beim Vollzuge des Wahlgesetzes entstehen, werden besonders verzeich⸗ net und zur Prüfung und Ueberweisung auf die Zollkasse dem Handelsministerium vorgelegt, es können jedoch nür Ausgaben

für wirkliche Bedürfnisse in Aufrechnung gebracht werden, aber nicht für Leistungen, welche zur Offizialthätigkeit der Stellen oder Behörden gehören.

Die Patronenfertigung für die Podewils⸗Hinterladungs⸗ Gewehre ist eingestellt worden, nachdem der ursprünglich nor⸗ mirte Bedarf von 20 Millionen solcher Patronen erreicht ist.

= Der zum Königlichen Gesandten in London ernannte bisherige Gesandte in Florenz, Ferdinand Graf von Hom— pesch, befindet sich gegenwärtig auf der Durchreise hier.

= 16. Januar. (W. T. B.) Die Kammer der Reichs⸗ räthe hat mit 22 gegen 19 Stimmen beschlossen, an der Gesetz⸗ y festzuhalten, wonach zum Handel mit Preßerzeug- nissen die Rachsuchung einer Konzession erforderlich sein soll.

In der Abgeordneten kammer wurden ebenso wie die Kontingentsbestimmungen, auch die übrigen Differenzpunkte im Wehrgesetz seitens der Kammer aufrechterhalten. Abg. Feustel erklärte Namens des Centrums, seine Partei werde, falls die Kammer der Reichsräthe nicht zustimme, den ganzen Gesetzentwurf fallen lassen.

Oesterreich. Wien, 15. Januar. Am 11. d. M. fand zu Frohsdorf die Vermählung des Großherzogs Ferdinand von Toscang mit der Prinzessin Alice von Parma statt.

Der Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherr von Salgba wurde auf seine Bitte von der Stelle eines Obersthofmeisters des Feldzeugmeisters Erzherzogs Wilhelm enthoben und dem Obersten Constantin Graf Thun -⸗Höhenstein die genannte Obersthofmeisterstelle übertragen. .

Der Generalmajor Isidor Chevalier Prouvy de Menil et Flassigny wurde auf sein Ansuchen pensionirt.

re 16. Januar. Die Leichenfeierlichkeiten haben, vom schönsten Wetter begünstigt, um 73 Uhr begonnen. Die Straßen und Plätze, welche der Zug passirte, waren mit Trauerflaggen dekorirt. Die Schiffe im Hafen hißten die Flaggen auf Halh⸗ top; überall war dichtes Volksgedränge. Um 10 Uhr fand die Einsegnung statt. Der vom Molo San Carlo ausgehende Zug wurde von dem Generalmajor Herzog von Württemberg an der Spitze von Truppen eröffnet, hierauf kam der Stadtrath und die Geistlichkeit, dem mit einer Krone geschmückten Leichen⸗ wagen folgten mehrere Erzherzöge, Admiral Tegethoff, die Ver⸗ treter der fremden Mächte, die Generalität, das Offiziercorps, die Konsuln, Corporationen, Matrosen und Truppen schlossen den Zug. Alle Läden waren geschlossen, die Haltung der Be⸗ völkerung war außerordentlich theilnehmend.

Pesth, 14. Januar. Die Königliche Kurie hielt gestern eine Plenarsitzung, in welcher die Mitglieder der siebenbür⸗ gischen Abtheilung des Septemvirates den Eid ablegten.

Agram, 15. Januar. Nach Erledigung des in der gestri⸗ gen Nummer d. Bl. mitgetheilten Antrags des Dr. Su botie nahm der Landtag die Wahl des Präsidiums vor. Zum Prä— sidenten wurde der Finanzlandesdirektor Vakanovirke, Ziv⸗ kopie zum ersten und, nachdem Stojanovie die auf ihn ge⸗ fallene Wahl abgelehnt, Peter Maljevac zum zweiten Vice⸗ präsidenten gewählt und zum Schluß die Wahl der definitiven Landtagsschriftführer vorgenommen.

Schweiz. Bern, 13. Januar. Die österreichische Re⸗ gierung hat dem Bundesrath angezeigt, daß nunmehr sämmt⸗ liche Regierungen der Boden see⸗Uferstaaten die Abände⸗ rung des Artikels 25 des Vertrags über Schifffahrts- und Hafen⸗Ordnung genehmigt haben. Die Auswechslung der Ra⸗ tifications-Urkunden wird demnach nächstens in Wien geschehen. Dieser wird sodann diejenige des Spezialvertrages für den Untersee und den Rhein bis Schaffhausen nachfolgen.

Nachdem NRordamerita den Postvertrag mit der Schweiz genehmigt hat, so wird derselbe sofort in Vollziehung

esetzt.

; Auch der Vertrag mit Italien über Ausscheidung der Tafelgüter der Bischöfe von Mailand und Como ist von bei—⸗ den Seiten ratifizirt. Es haben sich jetzt nur noch die Kantone von Tessin und Graubünden über Theilung der erhaltenen Summen und Liegenschaften zu verständigen. k.

15. Januar. Da auf die zweite Hälfte der 12 Millionen⸗ Anleihe für Hinterladungsgewehre nur 3,221,509 Fres, gezeich⸗ net wurden, beschloß der Bundesrath, die vorjährige Ausschrei⸗ bung auch für 1868 in Kraft zu belassen.

Belgien. Brüssel, 16. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer bestätigte der ehemalige Ministerpräsident Rogier die Mittheilung des Finanzministers Fräre-⸗-Orban, daß nämlich sein Rücktritt durch Differenzen in der Schulfrage herbeigeführt sei.

Großbritannien und Irland. London, 15. Januar. Telegrammen aus Aden vom 4. Januar zufolge passirte an diesem Tage die bengalische Brigade diesen Ort auf der Fahrt nach der Annesley⸗ Bai, während von dort andere Dampfer

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