1868 / 18 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Im Verlauf der gestrigen Sitzung des Abgeordneten Beim Schlusse unseres Blattes wurden die Ausgaben dieses hauses erledigte sich die Ni. 6 des Grumbrecht'schen Antrages Titels bewilligt und der Windthorst'sche Antrag, jedoch auf ein durch die Erklärung des Regierungskommissars, des Geh. Re. Amendement bes Grafen von Schwerin ohne die Worte „im dn, ,, von Kehler, daß für Stade nicht 49000 Thlr., Ressort des Königlichen Justiz Ministeriums« angenommen.

ondern nur 3822 Thlr. gefordert würden. Der Antrag des

Abg. Ben ing, die Aufhebung der Königlichen Polizeiverwal⸗ tungen in verschiedenen Städten der Provinz Hannover be— . treffend, wurde angenommen; der des Abg.‘ von Hennig, Der in unserer gestrigen Nummer erwähnte Erlaß des dem Polizeipräsidenten zu Frankfurt a. M. statt 40090 nür Finanz⸗Ministers vom 3. d. an den Ober Präsidenten 2600 Thlr. zu bewilligen, abgelehnt. der Provinz Preußen enthält die nachfolgende nähere Bestim⸗

Es folgte die Beräthung über die Ausgaben für die Polizei⸗ mung: verwaltung in Berlin. In der Diskussion über diese Posittion Der beifolgende Bericht der dortigen Königlichen Regie— nahmen das Wort die Abgeordneten von Kirchmann, von rung, betreffend die in Folge des diessährigen Rothstandes zu Hennig und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg. bewilligenden Abgaben Erlasse und Stundüngen, in. Verbinr

Nach Schluß der Diskussion wurde die Sitzung vertagt. dung mit den Anträgen, welche des Gegenstandes wegen auch Um 4 Uhr wurde die letztere geschloffen. pon anderen Seiten an mich gelangt sind, giebt mir Veran—

Die heutige (33. Plenarsitzung des Abgeordneten- lassung, Ew. ꝛc. diejeni In allgemeinen Grundsätze nach welchen hauses wurde von dein Präsidenten v. Forcken beck um hinsichtlich der Steuer inziehung in den vom Nothstande be—⸗ 1093 Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen öffnet. Am Mi— troffenen Kreisen zu verfahren sein wird. unter dem Ersuchen nistertische befanden sich der Finanzminister Freiherr v. d. Heydt, mitzutheilen, danach die betheiligten Königlichen Regierungen der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister des Schleunigsten init näherer Anweisung zu verschen und für landwirthschaftliche Angelegenheiten v. Selchow umd meh. Ihrerseits darüber zu wachen daß diese Grundsätze demnächst rere Regierungs⸗Kommissare. auch überall gleichmäßig zur Anwendung gelangen.

Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der Vorbe⸗ „Vorweg erkennt es bie Staats-Regierung als Pflicht an, rathung des Staatshaushalts- Etats pro 1868, * Etat des Mint. dafür Sorge zu tragen, daß in den von der Noth steriums des Innern. Die Titel 15 bis 18 der fortdauernden heimgesuchten Gegenden? bel Einziehung der Staats. Abgaben Ausgaben wurden ohne Debatte bewilligt. U&eber Titel 19 Gu mit Milde und Schonung verfahren und unter allen Umständen

ebeimen Ausgaben im Interesse der Polizei 46000 Thlr. ent. vermieden werde die an sich schon bestehende Roth etwa durch een sich eine Diskussion, an welcher sich die Abgeordneten ein strenges und ungeschicktes Verfahren in Beitreibung der pon Alnruh, von Mitschke Collande, von Hoverbeck, Lasker, Kan. Steuern noch weiter zu' steigern. Andererseits gebietet jedoch tak und Graf v. Schwerin betheiligten. Der Minister des Innern die Natur des Gegenstandes, um welchen es sich hierbei handelt, Graf zu Eulenburg nahm ebenfalls das Wort. Die Aus. daß in der Ausführung niit besonderer Vorsicht zu Werke ge— gabe wurde mit großer Majorität bewilligt. gangen werde, theils um die mühsam erreichte Pünktlichkeit

Die Berathung der Titel 20-95 Landgendarmerie wurde der Censiten in Erfüllung der ihnen dem Staate gegenüber durch einen Vortrag des Regierungs- Kommissars, Geheimen Re- vbliegenden FPerpflichtungen nicht zu erschüttern und für längere gierungs Raths von Kehler, eingeleitet. Der Abgeordnete von Jeit zu gefährden, theils um zu verhüten, daß nicht unter dem

Bonin Genthin) hatte folgen den Antrag gestelst: Deckmantel und Vorwande des Nothstandes sich gan steuer⸗

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche fähige Personen ihrer Steuerpflicht entziehen und adurch das Staatsregierung aufzufoördern, einen Geseß⸗Vorschlag, betröffend die Steuer- Einkommen, auf dessen thunlichst vollständigen Eingang anderweite Organisation der Land⸗Gendarnserie, den beiden Häusern zur Bestreitung der Staats-Ausgaben gerechnet wird, zur Un— des Landtages baldmöglich vorzulegen. gebühr und auf Kosten der übrigen Stagts Einnahmen schmälern.

Vom Abgeordneten Aßmann la folgender Antrag vor: Von diesem Standpunkt aus erscheint es unzulässig, auf ö Das . 9 . 4 ö 6 des . ö ganze . ö gestellten Anträge wegen

initeriums des Innern Ausgabe Tit. 20. Nr. 4. iziere ewilligung von Steuer-Erlassen und Stundungen einzugehen.

a 1509 Thlr. 17006 9090 15sy90 Thlr. Nr. 5. 11 Of fiziere Vielmehr 1 es nothwendig, hierbei überall 9 nnr e n al? . * gf JJ , m. Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen in's Auge zu fassen, . zig de) Offizieren Aar. und nur für diejenigen untẽr denselben, deren Leistungsfähig⸗

12109 3000 9100 Thlr. zu bewilligen. Nr. 8. Für 11 Bri⸗ , ,,. . ] (be Aldsutanten 6609 Thlr. nicht zu bewilllgen und somit den keit und Erhaltung m Besitz sich in der That als gefährdet Et 20 mit 1101820 13,800 I,688, 026 Thlr, darunter herausstellt, den Umständen entsprechend, die erforderlichen Be—

künftig wegfallend 2980 Thlr., Ju bewilligen. Tit. 21. ö und Erleichterungen eintreten zu lassen. Es wer⸗ Nr. IJ. Zu Neisekosten⸗Zulagen für 5 Brigadiers 4 500 Thlr. den daher die in den mittleren und höheren Stufen der Klassen— 2700 . 200 2509. Thlr., für 6 Brigadiers 2 300 Thlr. steuer veranlagten Grundbesitzer insoweit außer Betracht bleiben 200 690. = 1890 Thlr. zu bewilligen, die Reisekosten Zulagen für können, als angenommen werden darf, daß dieselben sich mit 31 Distritts Offiziere 4 100 Thir, mit 3166 Thimm. nicht den ihnen zu Gehote stehenden Mitteln, event. mit Hülfe ihnen

a Ear len, ö. . . . ö . zu bewilligender Darlehne selbst durchzuhelfen im Stande sind.— u bewilligen. Tit. X. Zouragekosten 5s /h U 8 d 154.33 Eine Steuerstundung ferner verbessert in der Regel die

Ulr darintter Hünflig zvegfallend 216 Thlt., zu bewilliken. Pit 27 Lage derjenigen Klassen vom Stenerhflichtigen, um welche es Nr. E. . Zu Schreib materialien und Bürehubedirrfnissen X) für sich hier vorzugsweise handelt, auf die Däuer nicht, indem den Chef der Gendarmerie 420 130 = 366 Ihlrz,. Y. für dieselben nach Ablauf des Zeitraums, für welchen die Stun—

Brigadiers 2 48 Thlr. 20 Thlr. für, S. Brigadiers dung bewilligt worden, nur gusnahmsweise in der Lage zu a 36 Thlr. S216 Thlr. Summa 1160 .4—= 644 = 156 Thlr. 3) fuͤr sein pflegen, neben den laufenden Steuern auch noch die in 7 n , a1 Thlr. W Zhlr, für 2 Dishtrikts Hffizier: Rückftand gebliebenen Abgaben-Beträge abzuführen. Erfah— 6 . ö rungsmäßig vermehren sich durch solche allgemeine Stundungen e gn j rd ö tur nf gr. lten, , r nn, n. hir. nur die Abgaben-Rechte überhaupt und Pereiten späterhin der

Ain der gern n . . J ö Verwaltung Schwierigkeiten, welche in ihren Folgen mit den v. Bonn Hern n . Vu ö 6 gg. ln ben. gehofften Vortheilen der Maßregel nicht im richtigen Ver— ,, ö. , 6 n ö. hältniß stehen. Vielmehr ist es vorzuziehen, diejenigen Steuern a er , . Eur nrg J er der kleineren und ärmeren Grundbesitzer, welche sich zu rern l on? if ih, 3 en, . uu ö Zeiten einer Noth mit den milderen Graden der Ezeeutlon d

3 ö 9 ungs— ö 9 . und Migser uneinziehbar darstellen, sogleich desinitiv niederzuschlagen, von ui,Bworries begründeten die Regierüngsvorlagen, die bei Fer Ab— dem Mittel der Steuerstundung aber nur da Gebrauch zu stimmung mik dem Aßmannschen und dem Boninschen Antrage machen, wo die Verhälinisse der Steuerpflichtigen (6. B. der angenen d en g snsn über Tit. 25 bis 20 (traf, Besserungs oben erwähnten Grundbesitzer) begründese Aussicht darbieten,

d . r. Tit. 8d 29. al Beserungs. durch zeitweise Hinausschiebüng der Steuerzahlung wirksam zu und Gefangen -Anstalten) betheiligten sich die Abgeyrdneten von helfen und später die gestundeten Steuerbeträge der Staats kasse Saltzwedell (Rastenburg), Pr. Eberty, Strosser und v. Windt— auch wirklich zuführen zu können horst (Meppen). Der letzte motivirte einen vbn ihm eingebrach⸗ In den bezüglichen Fallen wird sich das Verfahren dem—

ten Antrag: z ö. ö , ; ; ,

Staats⸗Regierung aufzufordern, diesenigen Einleitungen zu treffen h, ,,. ; n,, . welche rf er fu die n nl. , ö. die w Hinsichtlich der Klassensteuer sind die Königlichen Regie⸗ arbeitung der Angelegenheiten der sämmslichen Straf— und Besserungs⸗ zungen nach der Geschäfts-Anweisung vom 31. Dezember 1826, Anst'lten s esswie dei Gefängnisse im iessort Fes Königlichen Jusstz. Abschnitt M, berechtigt, einzelnen Klassen steuerpflichtigen, weiche Ministeriums zu vereinigen. 5 . durch ungewöhnliche Unglücksfaͤlle in ihrer Nahrung zurückgekom⸗ Der Regierungs- Kommissarius Ober Regierung Rath von men sind, ohne Berichts-Erstattung zur Erhaltung un leistungs⸗ Eichhorn erklärte sich gegen diesen Antrag. fähigen Stande Erlaß bis zum halbjährlichen Betrage der

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Steuer, jedoch unter Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten, Baden, Karlsruhe, 19. Januar. Aus dem Bericht der auch die diesfälligen Verfügungen mitzuzeichnen hat, zu der Kommission der Ersten Kammer über den Gesetzentwurf, bewilligen. Das hierbei zu befolgende Verfahren ist allgemein betreffend die Einführung der Ehrengerichte, weicher von vorgeschrieben. Insbesondere bedarf es der Bescheinigung des Sr. ren ren,, Hoheit Prinz Wilhelm erstattet wurde, Landraths, daß der Erlaß zur Erhaltung der Verungluͤckten im beben wir das Folgende hervor. Der Bericht bezeichnet als leistungsfähigen Stande nothwendig sei. Die Königlichen Regie⸗ Zweck des Entwurfs, das Großherzoglich badische Offiziercorps rungen haben hiernach sämmtliche auf Bewilligung von Klassen⸗ denselben Gesetzen zu unterwerfen, denen die norddeutschen und steuer⸗Remissionen gerichteten Anträge eingehend und sorgfaltig bereits auch die Großherzoglich hessischen Offiziere unter— zu prüfen und, soweit sie hierbei die Neberzengung von der stehen, bezw. dieselben an den nämlichen Rechten wie Jene Nothwendigkeit der beantragten Maßregel gewinnen, die nach— theilnehmen zu lassen. Das Schutz und Trutzbündniß gesuchten Klassensteuer⸗Erlasse zunächst bis auf den Zeitraum von macht das Auftreten badischer neben norddeutschen Trup⸗ sechs Monaten selbst zu bewilligen. Soweit sich späterhin die Noth⸗ pen im Kriegsfall unvermeidlich, und durch die Befeh. wendigkeit der Verlangerung jener Erlasse herausstellen sollte, ligungen badischer Offiziere zu Dienstleistungen nach Preußen, sind die diesfälligen AÄnträge unter näherer Begründung und durch die Betheiligung derselben an den Bildungsanstalten Beifügung der gehörig aufgestellten Nachweisungen durch Ver— Norddeutschlands ünd durch die Sendung von badischen Offi⸗ mittelung Ew. ꝛc. rechtzeitig mir zur weiteren Bestimmung ein- ziersaspiranten auf norddeutsche Kriegsschulen sind weitere zureichen. r Berührungspunkte mit den norddeutschen Truppenkörpern ge⸗ Was die Grund- und Gebäudesteuer betrifft, so ist den ge⸗ schaffen, welche die gründliche Beseitigung dessen, was ein solides setzlichen Vorschriften gemäß und im Interesse einer geregelten einheitliches Zusammengehen hemmt, wünschenswerth machen. Steuerverwaltung mit Einziehung derselben nach wie vor recht— Zu dem Letzteren gehört auch die Verschiedenheit der Bestim⸗ zeitig und in dem vorgeschriebenen Wege vorzugehen; dagegen mungen auf dem von dem vorliegenden Gesetzentwurf berühr⸗ in Beitreibung der verbleibenden Reste aus Rücksicht auf den ten Gebiet. allgemeinen Nothstand und zur Erhaltung der Steuerpflichtigen Der Bericht äußert sich hierauf über das preußische Institut im Besitz und ini leistungsfähigen Zustande ausnahmsweise den der Ehrengerichte. . strengeren Vorschriften der Executions- Ordnung gegenüber ein »Die Folgen der Jahre 1806 und 1807 und die Unmög⸗ milderes Verfahren zu befolgen. lichkeit, alle Handlungen oder Unterlassungen im Krieg ledig— Nach Ablauf der gesetzlich feststehenden Zahlungsfristen sind lich mit dem Strafgesetz zu behandeln, hatten König Friedrich innerhalb jeder Gemeinde von sämmtlichen, mit ihren Steuern Wilhelm III. bestimnit, den Geist der Armee auf den Grund in Rest gebliebenen Pflichtigen Nachweisungen aufzustellen, in festen militairischer und nationaler Ehre neu zu beleben. Die⸗ welchen für jeden Restanten ersichtlich zu machen, ) die Größe ser Geist, der durch alle Artikel des uns vorliegenden Gesetzes seiner Besitzung, b) der Umfang seines Inventars und Vieh geht, wirkte fort und fort unmerklich übergehend vom Vater standes, 3 seine allgemeine Lage, in wie weit darauf der all- auf den Sohn, ja auf das ganze Volk. Geleitet durch diesen gemeine Nothstand von Einfluß gewesen u. s. w. Geist strengster Pflichterfüllung im übernommenen Beruf, im Die Orts-Vorstände haben diese Nachweisungen genau zu anvertrauten Amt, sehen wir heute diesen Staat in vollem prüfen und alle diejenigen Steuerpflichtigen, deren Zahlungs. Aufschwung begriffen, auf große Waffenthaten sich stützend, die unfähigkeit nicht feststeht, daraus zu entfernen; hinsichtlich der Hand am Schwert, um Deuͤtschlands Ehre kräftig zu wahren.« übrigen aber ausdrücklich zu bescheinigen, Württemberg. Stuttgart, 20. Januar. W. T. B) daß die Censiten sowohl jetzt als später zur Entrichtung der In der Abgeordnetenkammer begann heute die Spezialdebatt fraglichen Steuerbeträge außer Stande; die letzteren daher über das Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste. ohne vorgängige Execution als uneinziehbar anzuerkennen Die Bestimmung, betreffend die allgemeine Wehrpflicht, von seien. welcher auch die Standesherren nicht ausgeschlossen sein sollen, Gegen diejenigen unter den Restanten, welche für zah⸗ wurde angenommen. Der Antrag Mohl's, die Stellvertretung lungsfähig erachtet werden, ist dem Executions⸗-Verfahren im Heere beizubehalten, wurde mit 55 gegen 27 Stimmen ab' die vorschriftsmäßige weitere Folge zu geben. Sofern sich gelehnt. . darunter aher solche befinden, welche nur durch die augenblick Bayern. München, 18. Januar. Die Patrontaschen ichen Zustände Jorüheigzhend zöhlungzunfghig sind, dcihrend der baherlsche n In fanezl. werden, nach der »A. A. Zig.«‘, in ibre Gesammt-Verhältnisse noch eine Gewähr dafür darbieten, der Weise abgeändert, daß sie ein größeres Munitionsquàantum daß sie später die Rückstände nachzuzahlen im Stande sein wer- fassen, und die Patrone beim Gebrauch der Hinterlader leichter den, sind dieselben in eine besondere Nachweisung zusammen⸗ erfaßt werden kann. zustellen, und, ist für sie auf Grund der letzteren ünker einst— Zum Generalstabe des General-Kommando's Würzburg willig ä'lussekung zwweiterer Crecutions Yigßregein bei der wurden ber beérst i Friedth Lessel. welcher früher Milltair⸗ Königlichen Regigrüng die Stundung der Steuer auf wien bevollmächtigter beim deutschen Bunde zu Frankfürt 4. M. ge— bestinimiten, zunächst sechs Monate nicht überschreitenden Zeit. wesen rnndiher Hauptmann Karl Lindhamer, beide vom raum zu . Generalquartiermeisterstab, beordert, und an die Stelle des als Die Nachweisungen elbst hat der Landrath auch seinerseits Militair Attache! belt bh Königlichen Gesandtschaft nach Berlin vent. persönlich an Ort und Stelle einer sorgfältigen beorderten Majors Freiherrn *v. Freyberg⸗Eisenberg, der Gene— Prüfung zu Unterwerfen; demnächst als richtig zu bescheinigen neralstabshauptmann Robert v. Tyl ander dein General— und der Königl. Regierung mit dem Antrage auf Niederschla⸗ Kommando München als zweiter Generalstabs⸗Offizier bei⸗ gung beziehungs weise Stundung der betreffenden Steuerraten gegeben. einzureichen, Die Königliche Regierung hat darnach das Er- „het aug Wahllokal für die demnächstigen Zollparlaments— forderliche selbst zu verfugen. . . Wahlen soll nach einer Verfügung der Ministerien des Innern Mit Rücksicht auf die vorangeschickten allgemeinen BVemer, und des Handels wo möglich rein öffentliches Gebäude, nament⸗ kungen darf ich kaum noch besonders hervorheben, daß überall lich das Kath- und Genieindehaus oder Schulhaus, bestimmt mit besonderer Vorsicht und sorgfältigem Eingehen in die Ver⸗ werden. hältnisse zu Werke gegangen werden muß, insbesondere die 2ͤö. Januar. Die Kammer der Reichsräthe wird mor— Landräthe, deren Umsicht und Takt der wesentliche Theil des gen die Berathung des Wehrgesetzes beginnen. Verfahrens anzuvertrauen, keine Mühe scheuen dürfen, um . neben thunlichster Wahrung der Staats⸗Interessen zugleich der HSesterreich. Wien 19. Januar. Der Minister Graf allgemeinen Roth und den Elende ihrer Kreis Einsassen jede Taaffe bringt in der heutigen »Wiener Zeitung« das Folgende nur zulässige Schonung zu Theil werden zu lassen. zur öffentlichen Kenntniß: ö Abschrift der den Regierungen zu ertheilenden näheren »Se. Kaiserlich Königliche Apostolische Majestät haben mit Anweisung wollen Ew. ꝛc. mir einreichen; in letzterer auch zu.! Allerhoͤchster Entschließung vom 10. Januar d. J. zu genehmi⸗ leich anordnen, daß mir allmonatlich von jeder der Königlichen gen geruht, daß dem Ministerium für Landesvertheidigüng und stegierungen eine Nachweisung öffentliche Sicherheit die bisher im Kaiserlich Königlichen Mini— a) über die bewilligten Klassensteuer⸗Remissionen, sterium des Innern nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und b) über die als uneinziehbar niedergeschlagenen Grund und Vorschriften behandelten, auf das Militairwesen und die Kaiserlich Gebäudesteuer⸗Beträge, und Königliche Landesgendarmerie bezüglichen Agenden, vorläufig mit e) über die gestundeten Beträge Ausschluß der Stiftungen für Militairs und der Stiftungsplaͤtze in eingereicht werde, uͤm auch von hier aus die ganze Angelegen— den Militairbildungsanstalten, sofort überwiesen werden und heit des Näheren im Auge behalten und verfolgen zu knnen. daß in Bezug auf öffentliche Sicherheit dieses neu errichtete Sofern Ew. ꝛc. über das einzuschlagende Verfahren noch Ministerium die Geschäftsagenden der vormaligen Polizeiab⸗ irgend Bedenken oder hinsichtlich desselben noch andere Vor theilung des Ministerrathspräsidiums zu übernehmen habe.« schläge, welche Ihrer Ansicht nach den Verhältnissen besser ent— 20. Januar, (W. T. B.) Bei dem heutigen Empfange sprechen möchten, machen zu können glauben, würde ich dem der ungarischen Delegation durch den Kaiser hielt der Führer Bericht darüber möglichst bald entgegensehen. der Delegation, Graf Majlath, folgende Ansprache: »Zufolge

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